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Thema: Staramba SE (jetzt NeXR Technologies SE) - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (WKN A1K03W)

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Beitrag #0 von LordofShares am 04.06.2019 17:44   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Staramba SE (jetzt NeXR Technologies SE) - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (WKN A1K03W)

04.06.2019 | 14:21

Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen

Staramba SE / Schlagwort(e): Gewinnwarnung
Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen

04.06.2019 / 14:21 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen - Umsatz i.H.v. rd. EUR 0,3 Mio. statt prognostizierte EUR 17,6 Mio., EBITDA EUR -11,1 Mio. statt EUR 5,7 Mio.

Berlin, 04. Juni 2019

Der Verwaltungsrat der Staramba SE (XETRA: 99SC) hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 anzunehmen ist. Aus diesem Grund wird der Verwaltungsrat unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern.

Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind Änderungen am Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018, welche im Zuge der Abschlussarbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden mussten und welche sich auf den Umsatz und das EBITDA der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 auswirken. Nach intensiven Beratungen mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer und externen Experten wurde nach einer handelsrechtlichen Neueinstufung beschlossen, die STARAMBA.Token-Verkäufe aus dem ICO im Geschäftsjahr 2018 nicht unmittelbar als Umsatz anzuerkennen. Die verkauften STARAMBA.Token werden im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vielmehr als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen und führen somit erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umsatzbuchung. In der Pressemitteilung vom 13. Februar 2019 wurde bereits auf diese (handels- und steuerrechtlichen) Unsicherheiten hinsichtlich der Tokenverkäufe hingewiesen; zusätzlich hatte die Gesellschaft auch schon im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ausführlich über diese Bedenken berichtet.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand geht der Verwaltungsrat davon aus, dass die Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen zur Folge hat, dass sich der am 13. Februar 2019 prognostizierte Umsatz für das Geschäftsjahr 2018 von zuvor rund EUR 17,6 Mio. auf rund EUR 330.000 reduziert. Auf dieser Basis hat die STARAMBA SE das Geschäftsjahr 2018 mit einem EBITDA in Höhe von ca. EUR -11,1 Mio. abgeschlossen. Dies bedeutet eine Verringerung um EUR 16,8 Mio. gegenüber der letzten Prognose von rund EUR 5,7 Mio.

Als Folge dieser bilanziellen Anpassungen muss nach aktuellem Stand angenommen werden, dass zum 31. Dezember 2018 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist.

Der Verwaltungsrat prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten eigenkapitalstärkender Maßnahmen, um dem oben genannten Umstand schnellstmöglich entgegenzutreten und den hälftigen Verlust des Grundkapitals zu beseitigen.

Die Veröffentlichung des vollständigen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 ist für den 28. Juni 2019 vorgesehen.

Disclaimer:
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Staramba SE noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Staramba SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen.



04.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache:	Deutsch
Unternehmen: Staramba SE
Aroser Allee 66
13407 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-0
Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1
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Internet: www.staramba.com/
ISIN: DE000A1K03W5
WKN: A1K03W
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


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Beitrag #1 von LordofShares am 05.05.2023 22:01   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenz

05.05.2023 | 11:32

NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Insolvenz
NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

05.05.2023 / 11:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

Berlin, 5. Mai 2023

Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE („Gesellschaft“ oder „NeXR“) hat heute beschlossen, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Das Insolvenzverfahren soll in Form der Eigenverwaltung geführt werden. Der Geschäftsbetrieb bleibt aufrechterhalten.

Ursächlich für diese Entscheidung ist, dass NeXR noch keine positiven Cashflows erwirtschaftet und wegen der Nichtausweitung der Finanzierungszusage des Großaktionärs (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 19. April 2023) laufenden Zahlungsverpflichtungen nur noch bis September 2023 wird nachkommen können. Die mit Investoren bislang ergebnisoffen geführten Gespräche sollen unmittelbar nach dem erfolgten Insolvenzantrag fortgeführt werden.

Mitteilende Person: Alexander Klos, Geschäftsführender Direktor (CFO)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Sven Pauly, CROSS ALLIANCE communication GmbH

sp@crossalliance.de
www.crossalliance.de

Telefon: +49 (0) 89 125 09 03-31


Ende der Insiderinformation



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Beitrag #2 von LordofShares am 22.05.2023 22:18   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzantrag

22.05.2023 | 13:25

NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Insolvenz
NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

22.05.2023 / 13:25 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NeXR Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens

Berlin, 22. Mai 2023

Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE („Gesellschaft“ oder „NeXR“) hat heute bezugnehmend auf die Ad hoc-Mitteilung vom 19. Mai 2023 beschlossen, einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gesellschaft zu stellen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten sind nach Prüfung kurzfristig nicht ersichtlich.

Mitteilende Person: Alexander Klos, Geschäftsführender Direktor (CFO)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
NEXR Technologies SE
Sven Pauly, CROSS ALLIANCE communication GmbH

sp@crossalliance.dewww.crossalliance.de

Telefon: +49 (0) 89 125 09 03-31


Ende der Insiderinformation



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Unternehmen: NEXR Technologies SE
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 403 680 143
Fax: +49 (0) 30 403 680 141
E-Mail: sp@crossalliance.de
Internet: www.nexr-technologies.com
ISIN: DE000A1K03W5
WKN: A1K03W
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
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EQS News ID: 1638419


Ende der Mitteilung EQS News-Service

Quelle: EQS News


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