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Thema: Intershop Communications AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG - Kapitalherabsetzung geplant (neue WKN A25421)

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Beitrag #0 von LordofShares am 28.10.2019 16:52   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Intershop Communications AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG - Kapitalherabsetzung geplant (neue WKN A25421)

28.10.2019 | 14:57

INTERSHOP Communications AG beschließt Restrukturierungsprogramm zum Abschluss der Cloud-Transformation/Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG/Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und Vorschlag einer vereinfachten Kapitalherabsetzung

Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Hauptversammlung
INTERSHOP Communications AG beschließt Restrukturierungsprogramm zum Abschluss der Cloud-Transformation/Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG/Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und Vorschlag einer vereinfachten Kapitalherabsetzung

28.10.2019 / 14:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Jena, 28. Oktober 2019 - Vorstand und Aufsichtsrat der INTERSHOP Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) haben heute ein Programm zur Restrukturierung der Gesellschaft beschlossen, welches (i) verschiedene Kostensenkungsmaßnahmen, (ii) den Vorschlag einer vereinfachten Kapitalherabsetzung an die außerordentliche Hauptversammlung und (iii) die Planung von Finanzierungsmaßnahmen für 2020 beinhaltet. Das Programm ist der Abschluss der Transformation zu einem Cloud-Anbieter und die Basis für das zukünftige Geschäft. Shareholder Value Management AG und Shareholder Value Beteiligungen AG tragen als Ankeraktionäre das Restrukturierungsprogramm mit.

Die Umsetzung des Programms ist mit Kosten in Höhe von ca. EUR 1 Mio. verbunden, für die eine Rückstellung zu bilden ist. Die Bildung dieser Rückstellung und das am 15. Oktober 2019 bekanntgegebene vorläufige operative Ergebnis (EBIT) von EUR -4,6 Mio. für die ersten neun Monate 2019 führen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu einem Verlust des hälftigen Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs.1 AktG bei der Gesellschaft. Weitere Verluste in Höhe von ca. EUR 4,5 Mio. werden sich bei Aufstellung des nächsten Jahresabschlusses aus der voraussichtlich gebotenen Abwertung von Buchwerten des Anlagevermögens ergeben. Der Vorstand wird daher eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen, die voraussichtlich im Dezember 2019 stattfinden wird. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über das Restrukturierungsprogramm berichten und zur Bilanzsanierung vorschlagen, das Grundkapital in Höhe von EUR 42.582.492 um EUR 28.388.328 auf EUR 14.194.164 zur Deckung von Verlusten sowie zur Einstellung eines Teilbetrags in die Kapitalrücklage im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zu reduzieren. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wird mit einer Zusammenlegung von drei alten Aktien zu einer neuen Aktie verbunden sein.

Weitere Details zum Restrukturierungsprogramm werden im Rahmen der Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Kontakt:
Investor Relations
Heide Rausch
T: +49-3641-50-1000
F: +49-3641-50-1309
ir@intershop.de



28.10.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache:	Deutsch
Unternehmen: Intershop Communications AG
Intershop Tower
07740 Jena
Deutschland
Telefon: +49 (0)3641-50-0
Fax: +49 (0)3641-50-1309
E-Mail: ir@intershop.de
Internet: www.intershop.de
ISIN: DE000A0EPUH1
WKN: A0EPUH
Indizes: CDAX, PRIMEALL, TECHALLSHARE
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 898499


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


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Beitrag #1 von LordofShares am 12.02.2020 00:48   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A25421)

11.02.2020

Intershop Communications AG

Jena


- ISIN DE000A0EPHU1-

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Am 20.12.2019 hat die Hauptversammlung unserer Gesellschaft beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 42.582.492,00 um EUR 28.388.328,00 auf EUR 14.194.164,00, eingeteilt in 14.194.164 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 3:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 20.12.2019 hinsichtlich der Kapitalherabsetzung wurde am 04.02.2020 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 14.194.164,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Am 14.02.2020 abends werden die 42.582.492 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je drei alte Aktien mit der ISIN DE000A0EPHU1 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A254211 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A254VT9) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A254VT9 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 3 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragte Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der KAS Bank N.V.- German Branch, Frankfurt/M., mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 03.03.2020 ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Intershop Communications AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A0EPHU1 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A254211 für „konvertierte“ Aktien.

Jena, im Februar 2020

Intershop Communications AG

Quelle: Bundesanzeiger


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