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Thema: mic AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG - Kapitalherabsetzung geplant (neue WKN A254W5)

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Beitrag #0 von LordofShares am 10.11.2019 01:12   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
mic AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG - Kapitalherabsetzung geplant (neue WKN A254W5)

Am 08.11.2019 wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der mic AG für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht (Termin: 18.12.2019). Die beiden wesentlichen Punkte der Tagesordnung sind die Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG sowie die Beschlussfassung zur Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 10:1 - von aktuell ca. 15,3 Mio. Euro um ca. 13,7 Mio. Euro auf ca. 1,5 Mio. Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 29.02.2020 00:41   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A254W5)

28.02.2020

mic AG

München


ISIN DE000A0KF6S5 / WKN A0KF6S

Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 18. Dezember 2019 u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.254.000,00 um EUR 13.728.600,00 auf EUR 1.525.400,00, eingeteilt in 1.525.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 10 : 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 03. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 1.525.400,00 herabgesetzt.

Mit Record Tag 28. Februar 2020 abends und Valuta Tag 02. März 2020 werden die 15.254.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je 10 alte Aktien mit der ISIN DE000A0KF6S5 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A254W52 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.01.2019 gewinnberechtigt.

Laufende Börsenaufträge, die am 26. Februar 2020 nicht ausgeführt werden, erlöschen infolge der Umstellung. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A254XC1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A254XC1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht ganzzahlig durch 10teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der Bankhaus Gebr. Martin AG, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch die Clearstream Banking AG nach dem 16. März 2020 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der mic AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilreche unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A0KF6S5 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A254W52 für „konvertierte“ Aktien.

Die Preisfeststellung für die St.-1.525.400- aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der neuen ISIN DE000A254W52 im Marktsegment SCALE der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 27. Februar 2020 aufgenommen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 26. Februar 2020.

Gebührenerstattungen von Seiten der mic AG sind nicht vorgesehen.

München, im Februar 2020

mic AG

Quelle: Bundesanzeiger


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