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Thema: Gesetzentwurf: Geänderter Überschuldungsbegriff soll bis Ende 2013 gelten

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Beitrag #0 von LordofShares am 24.08.2009 18:26   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Gesetzentwurf: Geänderter Überschuldungsbegriff soll bis Ende 2013 gelten

24.08.2009 | 17:59

Geänderter Überschuldungsbegriff soll bis Ende 2013 gelten

DJ Geänderter Überschuldungsbegriff soll bis Ende 2013 gelten

BERLIN (Dow Jones)--Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin nicht Insolvenz anmelden, wenn die Weiterführung des Unternehmens "überwiegend wahrscheinlich" ist. Der durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz dahingehend geänderte Überschuldungsbegriff soll bis zum 31. Dezember 2013 weiter gelten. Das sieht laut Bundestags-Pressedienst ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vor.

Ursprünglich war die Geltung des geänderten Überschuldungsbegriffs bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Die zeitweilige Rückkehr zu dem vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung gültigen "modifizierten zweistufigen Überschuldungsbegriff" habe sich aber "in der Praxis bewährt" und dazu beigetragen, "dass in Zeiten der gegenwärtigen Finanzmarktkrise Insolvenzverfahren verhindert werden konnten", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs den Angaben zufolge.

"Bliebe es bei der Befristung, würden bestimmte Umstrukturierungsmaßnahmen, die erforderlich sind, so nicht stattfinden", sagte der CDU-Finanzexperte Leo Dautzenberg zu Dow Jones Newswires. Der Gesetzentwurf solle in den Sondersitzungen des Bundestages zu den Begleitgesetzen des Lissabon-Vertrages am 26. August und 9. September das parlamentarische Verfahren durchlaufen und am 18. September vom Bundesrat beschlossen werden, sodass er noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könne, kündigte der Unions-Politiker am Montag in Berlin an.

Bei Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes sei man davon ausgegangen, "dass sich die Wirkungen der Finanzkrise innerhalb des nächsten Jahres wesentlich abschwächen würden", heißt es laut den Angaben im Text des Gesetzentwurfes. Diese Erwartung bestehe nun nicht mehr, deshalb solle über das Jahr 2010 hinaus der "modifizierte zweistufige Überschuldungsbegriff" gelten. Demnach muss ein Unternehmen, auch wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, keine Insolvenz anmelden, wenn "die Fortführung des Unternehmens [ ] nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" ist.

Um zu klären, ob über den 31. Dezember 2013 hinaus eine weitere Verlängerung oder eine Rückkehr zum früheren Überschuldungsbegriff notwendig ist, soll die Bundesregierung die gemachten Erfahrungen laut "heute im bundestag" auswerten und dem Bundestag Mitte der nächsten Legislaturperiode berichten.


-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
DJG/ank/kth
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(END) Dow Jones Newswires

August 24, 2009 10:58 ET (14:58 GMT)

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Quelle: Dow Jones Deutschland


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