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Thema: KPS AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1A6V4)

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Beitrag #0 von LordofShares am 08.10.2009 19:50   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
KPS AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1A6V4)

08.10.2009

KPS AG

München

- ISIN DE000A0STZE9 (alt) -
- ISIN DE000A1A6V48 (neu) -

Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG
und Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien


Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 29. Mai 2009 u.a. die die Umstellung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf Namensaktien sowie die Herabsetzung des Grundkapitals in einem ersten Schritt von EUR 36.380.595,00 um EUR 5,00 auf EUR 36.380.590,00 durch Einziehung von 5 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, beschlossen. Des Weiteren hat besagte Hauptversammlung beschlossen, in einem zweiten Schritt das Grundkapital von dann EUR 36.380.590,00 um EUR 3.638.059,00 auf EUR 32.742.531,00 unter Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:9 herabzusetzen. Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die Umstellung auf Namensaktien sowie die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 22. September 2009 in das Handelsregister eingetragen und sind damit wirksam geworden. Seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt und in Höhe von nunmehr EUR 32.742.531,00 in 32.742.531 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

Am 15. Oktober 2009 abends werden die 36.380.595 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, – nach Einziehung der 5 der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien – im Verhältnis 10:9 zusammengelegt. Für je zehn alte Aktien (ISIN DE000A0STZE9) erhalten die Aktionäre neun neue konvertierte Aktien (ISIN DE000A1A6V48) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A1A6V55) ergeben, werden die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden einen Spitzenausgleich zum Zu- oder Verkauf entgegennehmen. Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der VEM Aktienbank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die depot- und börsenseitige Umsetzung der Umstellung auf Namensaktien wird ebenfalls am 15. Oktober 2009 nach Börsenschluss erfolgen. Dazu werden die bei den depotführenden Instituten verwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 10:9 in auf den Namen lautende Stückaktien umgestellt, d.h. an die Stelle von zehn auf den Inhaber lautenden Stückaktien treten neun auf den Namen lautende Stückaktien.

Ab dem 16. Oktober 2009 werden die Aktien der KPS AG im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse als girosammelverwahrte und auf den Namen lautende Stückaktien lieferbar sein. Die bisherige ISIN DE000A0STZE9 wird von diesem Tag an in die ISIN DE000A1A6V48 geändert. Laufende Börsenaufträge, die am 15. Oktober 2009 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Die Preisfeststellung für die 32.742.531 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden „konvertierten“ Namens-Aktien (ISIN DE000A1A6V48) im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird ab dem 16. Oktober 2009 aufgenommen.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte und neu eingeteilte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der KPS AG bleibt unverändert.

Die Umstellung in auf den Namen lautende Stückaktien erfordert die Führung eines Aktienregisters, in das die Aktionäre der KPS AG unter Angabe ihres vollständigen Namens, ihres Geburtsdatums, ihrer Anschrift und der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien sowie der Angabe, ob die Aktien dem Aktionär selbst oder einem anderen gehören, eingetragen werden. Eine Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft erfolgt nicht, wenn die betroffenen Aktien demjenigen nicht gehören, der die Eintragung begehrt, es sei denn, die Gesamtzahl der diesem gehörenden oder entsprechend §§ 21, 22 WpHG in der jeweils aktuellen Fassung zuzurechnenden Aktien beträgt weniger als 1% der Gesamtzahl der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Eintragung in das Aktienregister ist für Aktionäre bedeutsam, da gegenüber der Gesellschaft nur derjenige als Aktionär gilt und die entsprechenden Rechte ausüben kann, der als Aktionär im Aktienregister eingetragen ist. Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien nicht beeinträchtigt. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

München, im Oktober 2009

KPS AG

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


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Beitrag #1 von LordofShares am 08.10.2009 19:53   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Der 5-Jahres-Chart:

Chart

Quelle: BigCharts.com


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Beitrag #2 von LordofShares am 09.10.2009 12:00   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 08.10.2009 19:50

Anmerkung: Die KPS AG hieß bis Mai 2008 HAITEC AG. Die außerordentliche Hauptversammlung der HAITEC AG vom 30.11.2007 hat u.a. eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 (von 21,1 Mio. Euro auf 10,5 Mio. Euro) beschlossen, die Ende Dezember 2007 durch eine Zusammenlegung der HAITEC-Aktien im selben Verhältnis börsentechnisch umgesetzt wurde. Die alten Aktien hatten die ISIN DE0006005200 bzw. die WKN 600520...


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