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Thema: Softline AG - Kapitalherabsetzung geplant (neue WKN A1CSBR)

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Beitrag #0 von LordofShares am 30.10.2009 18:57   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Softline AG - Kapitalherabsetzung geplant (neue WKN A1CSBR)

Heute wurde im eBundesanzeiger die Einladung zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 11.12.2009 veröffentlicht. Auf der Tagesordnung steht dabei unter anderem auch der Beschluss einer Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 von aktuell 10,14 Mio. Euro auf 1,014 Mio. Euro, bei deren Durchführung die Aktien im selben Verhältnis zusammengelegt werden. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zweck, den bis Ende Juni 2009 aufgelaufenen Bilanzverlust in Höhe von ca. 9,4 Mio. Euro (Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2008/2009: ca. 1,76 Mio. Euro) weitgehend auszugleichen...


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Beitrag #1 von LordofShares am 30.10.2009 19:01   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Der 10-Jahres-Chart:

Chart

Quelle: BigCharts.com


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Beitrag #2 von LordofShares am 06.01.2010 01:14   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt

30.12.2009

Softline AG

Offenburg

WKN 720 600 / ISIN DE0007206005

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG


Die ordentliche Hauptversammlung der Softline AG vom 11. Dezember 2009 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 10.141.369 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,-, im Wege der vereinfachten Einbeziehung von Aktien nach §237 Abs. 1 Satz 1 2. Fall in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 AktG um EUR 9,- auf EUR 10.141.360,- herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch die Einziehung von 9 Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, für die unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließende vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis herbeizuführen. Aufschiebend bedingt auf die Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 10.141.369,- im Wege der vereinfachten Einbeziehung von Aktien nach §237 Abs. 1 Satz 1 2. Fall in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 AktG um EUR 9,- auf EUR 10.141.360,- im Handelsregister wird das dann in 10.141.360 Stückaktien eingeteilte Grundkapital in Höhe von dann EUR 10.141.360,- nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10 zu 1 herabgesetzt um EUR 9.127.244,- auf EUR 1.014.136,- um in der Gesamthöhe von EUR 9.127.224,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Durchführung geschieht in der Art, dass jeweils zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammengelegt werden.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einbeziehung von 9 Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien wurde am 16. Dezember 2009 in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 5. Januar 2010, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der Softline AG sind in einer Dauer-Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Softline AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

6. Januar 2010

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 an der Börse München. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 5. Januar 2010.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Softline AG nach dem Stand vom 5. Januar 2010, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- (ISIN DE0007206005) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,- (ISIN DE000A1CSBR6).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1CSBQ8) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Softline AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 20. Januar 2010

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1CSBQ8) bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Softline AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1CSBR6, Börsenkürzel SFD1) im Freiverkehr/M:access der Börse München wird am 6. Januar 2010 aufgenommen.

München, im Januar 2010

Softline AG

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


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Beitrag #3 von LordofShares am 10.11.2016 02:30   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung (Debt-Equity-Swap) geplant

09.11.2016 | 14:45

Softline AG: Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung im Wege des Debt-Equity-Swap.

Leipzig (pta026/09.11.2016/14:45) - Die hierin enthaltene Information ist nicht für die Veröffentlichung oder Weitergabe an Personen in den USA, Kanada, Japan und Australien gedacht oder freigegeben.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Softline AG: Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung im Wege des Debt-Equity-Swap.

Leipzig, 9. November 2016 - Vorstand und Aufsichtsrat der Softline AG ("Gesellschaft") haben heute beschlossen, für den 20. Dezember 2016 eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen und dieser eine Kapitalherabsetzung sowie eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage vorzuschlagen. In einem ersten Teilschritt soll das Grundkapital zunächst im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien von EUR 10.298.084,00 um EUR 4,00 auf EUR 10.298.080,00 herabgesetzt werden. In einem zweiten Teilschritt soll das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien von EUR 10.298.080,00 um EUR 9.268.272,00 auf EUR 1.029.808,00 herabgesetzt werden. Dies entspricht einer Zusam-menlegung im Verhältnis von 10:1. Die Kapitalherabsetzung soll dazu dienen, den ausgewiesenen Bilanzverlust der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 in Höhe von EUR 14.655.757,36 auszugleichen.

Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft soll dieses sodann in einem zweiten Schritt erhöht werden, und zwar um EUR 726.185,00 auf EUR 1.755.993,00. Im Rahmen des Sachkapitalerhöhungsbeschlusses sollen ausschließlich die S. K. Management- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Baden-Baden sowie die Löschke & Partner GmbH mit Sitz in Leipzig zur Zeichnung sämtlicher neuen Aktien zugelassen werden, mit der Verpflichtung, der Gesellschaft dafür Forderungen über insgesamt EUR 3.630.930,00, einschließlich sämtlicher fälliger und nicht fälliger Nebenforderungen und -rechte zu erlassen und damit wertmäßig in die Gesellschaft einzubringen.

Die Softline AG beabsichtigt, mit der bilanziellen Restrukturierung durch den Debt­Equity­Swap die Gesellschaft nachhaltig auf ein stabiles bilanzielles Fundament zu stellen, indem zum einen eine Bilanzstruktur mit angemessener Eigenkapitalausstattung geschaffen und zum anderen durch die Reduzierung der Darlehensverbindlichkeiten und der damit verbundenen Zinslast die Liquidi-tätssituation der Gesellschaft stabilisiert wird.

Disclaimer:
Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informati-onszwecken und stellen weder einen Prospekt dar noch beinhalten sie ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren der Softline AG noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht mittelbar oder unmittelbar in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien verteilt, veröffentlicht oder dorthin übermittelt werden. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Softline AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung noch nach den Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und werden in diesen Ländern weder verkauft noch zum Kauf angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern gesetzlichen Beschränkungen unterliegen; Personen, die in den Besitz hierin genannter Dokumente oder sonstiger Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichtbeachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts dieser Länder darstellen.

Über die Softline Gruppe
Die Softline Gruppe ist ein 1983 gegründetes, nachhaltig wachsendes Unternehmen, das sich zu einem anerkannten Dienstleister im Markt der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) entwickelt hat. Dabei fungiert die seit dem Jahr 2000 börsennotierte Softline AG als Mutter-unternehmen der Gruppe und ist für die Koordination der internationalen Tochterunternehmen in den einzelnen Ländern und spezialisierten IT-Branchen verantwortlich. Seit der Neuausrichtung des Unternehmens im Jahr 2010 fokussiert sich die Gesellschaft auf den Ausbau des IT-Consulting- und Service-Geschäfts. Weitere Informationen zum Unternehmensverbund der Softline Gruppe finden Sie unter www.softline-group.com.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Investor Relations: Christian Hillermann, Hillermann Consulting
E-Mail: investors@softline-group.com
Tel.: +49 40 3202791-0

Marketing & PR: Vanessa Zeh, Marketing & Communications
E-Mail: presse@softline-group.com
Tel.: +49 341 24051-0

(Ende)

Aussender:	Softline AG 
Gutenbergplatz 1
04103 Leipzig
Deutschland
Ansprechpartner:Martin Schaletzky
Tel.: +49 341 24051-0
E-Mail: Martin.Schaletzky@softline-group.com
Website: www.softline-group.com
ISIN(s): DE000A1CSBR6 (Aktie)
Börsen: m:access in München

Quelle: pressetext


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #4 von LordofShares am 10.05.2017 02:07   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A2DAN1)

09.05.2017

Softline AG

Leipzig

Wertpapier-Kenn-Nr. A1CSBR
ISIN-Nr. DE000A1CSBR6

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG


Die Hauptversammlung der Softline AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 20. Dezember 2016 hat u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Softline AG durch Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens

a) Das Grundkapital der Softline AG in Höhe von EUR 10.298.084,00, eingeteilt in 10.298.084 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 wird zum Zwecke der Abrundung des Grundkapitals um EUR 4,00 auf EUR 10.298.080,00 herabgesetzt, um zur Durchführung des Tagesordnungspunktes 3 ein durch zehn (10) teilbares Grundkapital zu erreichen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von vier (4) auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die der Softline AG von dem Aktionär Herrn Martin Schaletzky, Thomastr. 12, 86179 Augsburg, Deutschland, unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 Aktiengesetz (AktG) zum Zweck der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 4,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen.

2. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Softline AG im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

a) Das Grundkapital der Softline AG, das nach der Kapitalherabsetzung im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens nach Tagesordnungspunkt 2 noch EUR 10.298.080,00 beträgt und in 10.298.080 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt ist, wird um EUR 9.268.272,00 auf EUR 1.029.808,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass die Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 zusammengelegt werden, d.h. es werden jeweils zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 zusammengelegt. Die Durch-führung der Kapitalherabsetzung hat unverzüglich nach Eintragung des Beschlusses der Kapitalherabsetzung im Handelsregister zu erfolgen.

b) Die Kapitalherabsetzung dient dem Ausgleich von Verlusten; eine Rückzahlung des Grundkapitals findet nicht statt. Der Vorstand wird angewiesen, den durch die Kapitalherabsetzung freiwerdenden Betrag des Grundkapitals mit dem in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzverlust zu verrechnen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung, insbesondere die Regulierung von Teilrechten (Aktienspitzen), festzulegen.

d) § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„4.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.029.808,00 (in Worten: Euro eine Million neunundzwanzigtausend achthundertacht) und ist eingeteilt in 1.029.808 Stückaktien.“

Die konvertierten Stückaktien der Softline AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Softline AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

12. Mai 2017

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Softline AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 09. Mai 2017

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Softline AG nach dem Stand vom 11. Mai 2017, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A1CSBR6) tritt eine 1 konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ISIN DE000A2DAN10.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen ISIN DE000A2DAPX8 eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Softline AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 26. Mai 2017

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Zusammenlegung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen DE000A2DAPX8 bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Bankhaus Gebr. Martin AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung DE000A2DAN10 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 12. Mai 2017 vorgesehen.

Leipzig, im Mai 2017

Softline AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #5 von aktiensammler am 09.07.2017 19:42   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Der Chart in Frankfurt:

Chart
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Softline AG konvertierte Inhaber-Aktien o.N.

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