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LordofShares Börsenforum

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Thema: 24.03.2010 - Insolvenz-Zock bei Achterbahn (WKN 500740)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 6
Anzahl Aufrufe: 779
Sortierung: normal
Beitrag #0 von LordofShares am 25.03.2010 00:33   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
24.03.2010 - Insolvenz-Zock bei Achterbahn (WKN 500740)

Heute wurden die Aktien der seit 2002 insolventen Achterbahn AG unter extrem hohen Umsätzen hochgezockt. Der Tagesumsatz lag allein in Frankfurt bei knapp 2 Mio. Stücken, in der Spitze ging es bis auf 16 Cent hoch:

Chart


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 26.03.2010 01:27   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
25.03.2010 - weitere Insolvenz-Zocks

Der Insolvenz-Zock bei Achterbahn hat zu regen Aktivitäten bei zahlreichen anderen Insolvenz-Aktien geführt. In der Folge gab es "Anschluss-Zocks" bei ELSA, Prodacta und SER Systems:

ELSA AG (WKN 507360)

Edit: kein Chart mehr vorhanden wegen Delisting

Prodacta AG (WKN 786730)

Chart

SER Systems AG (WKN 724190)

Chart

Beitrag bearbeitet von LordofShares am 17.07.2011 19:36


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von LordofShares am 11.10.2010 19:28   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Verkauf der Beteiligung an der Eichborn AG

11.10.2010 | 15:48

Eichborn AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Eichborn AG  / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
(Aktie)

11.10.2010 15:48

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Die Achterbahn AG Buch-Musik-Filmverlag i.I., Kiel, Deutschland hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Eichborn AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0005183701,
WKN: 518370 am 28.09.2010 die Schwelle von 75%, 50%, 30%, 25%, 20%, 15%,
10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das
entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.



11.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Eichborn AG
Kaiserstr. 66
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.eichborn.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

Quelle: DGAP

Von den diesen Stimmrechten zugrundeliegenden Aktien hielt die Achterbahn AG jedoch nur 33,2% selbst. Die restlichen 41,94% wurden ihr aufgrund eines Poolvertrages, dem der Achterbahn-Insolvenzverwalter Ende 2004 beigetreten war, zugerechnet...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von Beppo am 14.01.2011 18:21   ( 4 Beiträge | Status: ok )
Achterbahn WKN 500740 Warum, wieso weshalb

Achterbahn WKN 500740 Warum, wieso, weshalb
Hallo Investierte, Aktionäre,
Ich spreche Euch alle an und möchte gerne Ihre Meinung in diesem Thread vernehmen, da ich vorhabe ein Buch, über das “WARUM, WIESO, WESHALB zu schreiben. Ich habe das Schicksal herausgefordert und warte jetzt ab. Ich habe nämlich fast mein gesamtes verbliebenes Vermögen, das lediglich noch 5 % des ursprünglichen ausmacht plus 20.000 € zinsloses Darlehen von meiner Lebensgefährtin in jeweils zwei parallel laufende Pleiteaktien , wie sagt man dazu, “investiert” ? Die Achterbahn gehört ab heute dazu. Warum, wieso, weshalb Achterbahn, WKN 500740
Nach meinem Wissen, gibt es 2,64 Mio Aktien davon sind lediglich 49,60 % im Streubesitz, dadurch keine unmittelbare Gefahr eines plötzlichen Delistings. Außerdem ist da noch eine Zahlung durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgt. Das wiederum könnte Iinteresse bei Investoren geweckt haben., was vielleicht schon in Vorbereitung ist und dadurch die Insolvenz aufgehoben werden könnte.

DGAP-Adhoc: Eichborn AG: 'Harry Potter'-Verfahren durch Vergleich beendet
Eichborn AG / Sonstiges
24.01.2008
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------Eichborn AG
Kaiserstraße 66
60329 Frankfurt am Main
ISIN: DE 000 518 370 1

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
'Harry Potter'-Verfahren durch Vergleich beendet
Frankfurt, 24. Januar 2008: Das Verfahren zwischen der Eichborn AG und Herrn Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Achterbahn AG i.I. wegen Lizenznachforderung aus dem Harry Potter Merchandising ist durch gerichtlichen Vergleich beendet worden. Die Eichborn AG verpflichtet sich hierin, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 420.000,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % ab dem 1. Februar 2008 - zahlbar in sechs gleichen Raten beginnend am 1. Februar 2008 jeweils halbjährlich - zu zahlen. 24.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Ich bitte alle User, mir Ihre Ansichten, sowohl, für steigende , aber auch für fallende Kurse, sowie Ihre persönliche Ansichten in diesem Thread mitzuteilen und zu begründen. gute Postings werden Bestandteil meines geplanten Buches , das bereits in Arbeit ist.

Vielen Dank an alle, die in diesem Thread mitwirken. Gute Postings werden in meinem Buch, das bereits in Arbeit ist eingearbeitet. Ich möchte hier auf meinen Thread , in dem ich mich Ihnen vorstelle und über das Warum, wieso weshalb hinweisen der sich im Forum Anregungen & Kommentare befindet und würde mich freuen, wenn Sie für mein Buch Anregungen geben.

Güsse an alle
Beppo

Beitrag #4 von LordofShares am 15.01.2011 01:42   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Beppo am 14.01.2011 18:21

Hallo Beppo,

laut der Adhoc erhielt die Achterbahn AG aus dem Vergleich einen Betrag in Höhe von "nur" ca. 420.000 Euro. "Nur" schreibe ich deshalb, weil auf der Achterbahn AG laut Bilanz zum 31.12.2007 ein Schuldenberg in Höhe von über 22 Mio. Euro lastet. Demgegenüber stehen Aktiva in Höhe von nur ca. 2,6 Mio. Euro, woraus sich ein negatives Eigenkapital in Höhe von knapp 20 Mio. Euro ergibt...

Höchst fraglich ist auch, ob die Angaben zur Aktionärsstruktur noch stimmen, denn diese stammen noch aus der Zeit VOR der Insolvenz, und die trat bekanntlich bereits 2002 ein. Wahrscheinlich haben die damaligen Großaktionäre ihre Aktien längst verkauft...

Aber vielleicht haben Sie Glück, denn an der Börse regiert derzeit der totale Wahnsinn, und selbst die Aktien der größten Schrotthaufen werden in völlig absurde Höhen gezockt. Grundsätzlich ist es allerdings nicht empfehlenswert, sein gesamtes Vermögen in nur zwei Aktien zu investieren, die noch dazu höchst riskant sind...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #5 von Beppo am 16.01.2011 15:20   ( 4 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 15.01.2011 01:42

Hallo LordofShare

vielen Dank für die Informationen,

Beitrag #6 von aktiensammler am 18.07.2021 20:27   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzverfahren

- Achterbahn AG Buch- Musik- und Filmverlag, gegr. am 20.12.1995 (Satzungsdatum)
- Börsengang am 31.10.1997 zu 75,00 DM (38,35 Euro)
- Eröffnung Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2003
- Delisting am 31.07.2013, letzter Kurs in Berlin war 0,02 Euro

AG Kiel, HRB 4418
AG Kiel, Az. 25 IN 415/02 (Link gültig bis 31.12.2030)

...
soll eine Abschlagsverteilung über 400.000,00 EUR stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kiel - Insolvenzgericht - niedergelegten Verzeichnis sind bei der Verteilung angemeldete Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 14.375.562,10 EUR zu berücksichtigen.

Kiel, 20.09.2013
...

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de


...
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage, Wall 55, 24103 Kiel, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

...

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.04.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.855.719,21 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um den Faktor 5,25.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.04.2020 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Abgesetzt wurde eine Erhöhung um den Faktor 0,15, wegen des erhöhten Aufwandes bezüglich des Gläubigers Laurence Art Products GmbH.
In Verfahren vergleichbarer Größe ist es nicht ungewöhnlich, dass einzelne Gläubiger einen gewissen Mehraufwand für den Insolvenzverwalter bedeuten. Die gerichtliche Aufforderung zu Schriftsätzen einzelner Gläubiger Stellung zu nehmen begründet keinen erhöhten Vergütungsanspruch. Der entstandene Aufwand ist mit der Regelvergütung abgegolten.
Für die Arbeitserleichterungen des Insolvenzverwalters durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters für die Dauer von fast 3 Monaten bei Personenidentität, wird ein Abschlag um den Faktor 1,5 für angemessen erachtet.
In der Betrachtung des gesamten Verfahrens ist damit eine Erhöhung um den Faktor 3,6 angemessen.
...

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de


...
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage, Wall 55, 24103 Kiel, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

...

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 21.04.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 6.964.973,62 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 85 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 21.04.2020 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 85 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
...

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de


...
der Achterbahn AG Buch-, Musik- und Filmverlag, Werftbahnstraße 8, 24143 Kiel,

soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kiel - Insolvenzgericht - niedergelegten Verzeichnis sind bei der Verteilung angemeldete Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 14.375.562,10 EUR zu berücksichtigen. Zur Verteilung steht per 18. September 2020 ein Betrag in Höhe von 90.275,99 EUR abzüglich etwaig weiterer Gerichtskosten gemäß § 54 InsO zur Verfügung.

Kiel, 09.10.2020
...

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de


...
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage, Wall 55, 24103 Kiel, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

...

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.12.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.855.719,21 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um den Faktor 3,6.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 18.12.2020 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um den Faktor 3,6 gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
...

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de

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