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Thema: BaFin verbietet ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen, CDS und Aktien der Finanzbranche

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 4
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Beitrag #0 von LordofShares am 18.05.2010 22:42   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
BaFin verbietet ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen, CDS und Aktien der Finanzbranche

18.05.2010 | 20:59

BaFin untersagt ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Eurozone

BONN (dpa-AFX) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag ungedeckte Leerverkäufe von Anleihen von Staaten der Eurozone untersagt. Verboten seien auch Leerverkäufe von Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Anleihen aus der Eurozone, teilte die BaFin am Dienstag in Bonn mit. Das Verbot gilt auch für Aktien von 10 Unternehmen der deutschen Finanzbranche.

Betroffen sind die Aareal Bank, Allianz , Commerzbank , Deutsche Bank , Deutsche Börse , Deutsche Postbank , Generali Deutschland , Hannover Rück , MLP AG und die Münchener Rückversicherung . Diese Verbote gelten vom 19.05.2010 bis zum 31.03.2011, und werden laut BaFin laufend überprüft.

Die BaFin begründete diesen Schritt mit der außergewöhnlichen Volatilität bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Zudem hätten sich die Risikoaufschläge bei Kreditausfallversicherungen mehrerer Staaten der Eurozone erheblich ausgeweitet. Dies habe die Stabilität des gesamten Finanzsystem gefährdet./js/sk

Quelle: dpa-AFX


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Beitrag #1 von MFC500 am 19.05.2010 07:53   ( 146 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 18.05.2010 22:42

Bleibt die Frage, warum ungedeckte Leerverkäufe nicht generell verboten werden.

Beitrag #2 von LordofShares am 26.05.2010 01:26   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von MFC500 am 19.05.2010 07:53

Dieses Verbot soll nun offenbar tatsächlich kommen:

25.05.2010 | 16:44

Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums

Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien geplant

Die Bundesregierung will riskante Wetten auf fallende Kurse weiter einschränken. Aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass künftig sogenannte "ungedeckte Leerverkäufe" von Aktien generell verboten werden sollen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hatte solche Spekulationsgeschäfte am 18. Mai lediglich für die Aktien zehn großer Finanzkonzerne untersagt. Das Verbot wurde zudem bis zum 31. März 2011 befristet.

[...]

Quelle: tagesschau.de

Schlechte Zeiten für Shorties. Das Shorten von hochgezockten Nebenwerten dürfte damit praktisch unmöglich werden...


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Beitrag #3 von LordofShares am 02.07.2010 21:44   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 26.05.2010 01:26

Das Gesetz zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe wurde heute vom Bundestag beschlossen. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates sowie die Unterschrift unseres neuen Bundespräsidenten...


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Beitrag #4 von LordofShares am 01.08.2010 15:51   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Gesetz zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Kraft getreten

Das Gesetz zum "Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln" ist am 27.07.2010 in Kraft getreten. Da es ins WpHG eingefügt wurde (als § 30h), gilt es jedoch nur für Aktien, die zum Handel im Regulierten Markt zugelassen sind, d.h. im Freiverkehr darf weiterhin nach Belieben geshortet werden. Weiterhin erlaubt bleiben auch sog. Intraday-Shorts, d.h. die Short-Position muss noch am selben Tag wieder geschlossen werden...


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