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Thema: Infratec AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (alte WKN 633653, neue WKN A1EMAT)

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Beitrag #0 von LordofShares am 23.06.2010 18:14   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Infratec AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (alte WKN 633653, neue WKN A1EMAT)

23.06.2010

Infratec AG

Bensheim


(ISIN DE0006336530 / WKN 633653)

Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 5 : 1

Die ordentliche Hauptversammlung der Infratec AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) hat am 4. Februar 2010 u.a. die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 1.350.000,00 um EUR 1.080.000,00 auf EUR 270.000,00 im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG zum Ausgleich des Bilanzverlusts und zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beschlossen. Die Herabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung der Aktien nach § 222 Abs. 4 Satz 2 AktG im Verhältnis 5 : 1. Der Vorstand wurde ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung zu bestimmen. Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 2. Juni 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 270.000,00 und ist eingeteilt in Stück 270.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Am 24. Juni 2010 nach Börsenschluss werden die Stück 1.350.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 5 : 1 zusammengelegt. Für je fünf alte Aktien (ISIN DE0006336530) erhalten die Aktionäre je eine neue „konvertierte“ Aktie (ISIN DE000A1EMAT3) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Für etwaige Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch fünf teilbare Anzahl von Aktien hält, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich durch Zu- oder Verkauf bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der ISIN DE000A1EMAS5 geführt. Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der Gesellschaft zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 24. Juni 2010.

Ab dem 25. Juni 2010 werden die „konvertierten“ Aktien der Infratec AG mit der ISIN DE000A1EMAT3 lieferbar sein und wird die Preisfeststellung an den Börsen entsprechend in diesen Aktien aufgenommen werden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital ist in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Infratec AG bleibt unverändert.

Bensheim, im Juni 2010

Infratec AG

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 23.06.2010 18:15   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Edit: kein Chart mehr vorhanden wegen Delisting

Beitrag bearbeitet von LordofShares am 22.06.2011 13:04


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von Mittachmahl am 24.07.2010 20:12   ( 160 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 23.06.2010 18:15

Infratec AG

Bensheim

WKN A1EMAT / ISIN DE000A1EMAT3
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2010

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Montag, dem 30. August 2010
um 14:00 Uhr

in Schuhbeck’s Check Inn
Flugplatz Egelsbach/Außerhalb, 63329 Egelsbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung

1.
Vorlage des geprüften und festgestellten Einzelabschlusses der Infratec AG zum 31. Dezember 2009 sowie des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2009 und des – nicht geprüften – Konzernabschlusses der Infratec AG zum 31. Dezember 2009 mit dem Konzernlagebericht der Infratec AG für das Geschäftsjahr 2009; Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.

Die ordentliche Hauptversammlung in 2007 hat die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herrn Wolfgang Buchta und Herrn Dr. Thomas Milde bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt. Das dritte derzeit amtierende Mitglied, Herr Volker Rofalski, wurde per Amtsgerichtsbeschluss vom 25. Mai 2010 zum Aufsichtsrat bestellt.

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2010 endet damit die Amtszeit der drei Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die folgenden Herren in den Aufsichtsrat zu wählen:

1.
Herrn Dr. Thomas Milde, Rechtsanwalt, Griesheim bei Darmstadt
2.
Herrn Volker Rofalski, Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München
3.
Herrn Dr Anton Stiffler, Investor, Gava, Spanien
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
5.
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RWM GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Landstraße 15, 76547 Sinzheim zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege einer Sachkapitalerhöhung

Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital gegen Sacheinlagen um bis zu € 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen Stückaktien, lautend auf den Inhaber, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00, zu erhöhen.

Die Kapitalerhöhung soll der Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft gegen die Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG in Höhe von € 600.000,00 durch die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft dienen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Eintragung verschiedener bereits beschlossener Kapitalmaßnahmen im Handelsregister € 954.547 betragen wird, wird um bis zu € 300.000,00 auf bis zu € 1.254.547 erhöht durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

6.1
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie gegen Sacheinlage. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 2,00 (200%) je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2010 gewinnberechtigt. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH zugelassen, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage die Verbindlichkeit der Gesellschaft aus dem Darlehensvertrag mit der Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG in Höhe von € 600.000,00 mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft zu übernehmen und anschließend an die Gesellschaft abzutreten. Mit dieser Abtretung erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft.
6.2
Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Globalgewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der neuen Aktien ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.
6.3
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.
6.4
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6
über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes
gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG

Der auf den 30. August 2010 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird unter anderem vorgeschlagen, das Grundkapital durch eine Sachkapitalerhöhung zu erhöhen.

1.
Aufgrund des mit der Sachkapitalerhöhung einhergehenden Bezugsrechtsausschluss erstattet der Vorstand gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechtes folgenden Bericht:

Der in den oben unter Tagesordnungspunkten 6 vorgeschlagene Sachkapitalerhöhungsbeschluss dient der bilanziellen und liquiditätsmäßigen Sanierung der Gesellschaft durch die Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft seitens der Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von € 600.000,00 und anschließender Abtretung dieser Verbindlichkeit an die Gesellschaft. Durch diese Abtretung erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft, da Schuldner und Gläubiger identisch sind (so genannte Konfusion).

Die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH ist derzeit mit ca. 48,1 % an der Gesellschaft beteiligt, nach Eintragung der Durchführung verschiedener Kapitalmaßnahmen wird sie mit 13,6 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Die Beteiligung der Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH wird sich nach vollständiger Durchführung der Sachkapitalerhöhung auf ca. 34,3 % erhöhen.

Der Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ist angemessen, erforderlich und verhältnismäßig:

Die Gesellschaft befindet sich in einer Restrukturierungsphase. Durch mehrere in 2010 durchgeführte Barkapitalmaßnahmen konnte die Gesellschaft frische liquide Mittel in Höhe von insgesamt ca. EUR 950.000,00 einwerben. Nach Eintragung der Durchführung dieser Kapitalmaßnahmen im Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 954.547 betragen, eingeteilt in 954.547 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,– je Aktie.

Diese Kapitalmaßnahmen sollen ergänzt werden, durch eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (sog. Debt-to-Equity-Swap). Dies soll die Bilanzstruktur der Gesellschaft weiter verbessern. Der Bezugsrechtsausschluss dient dem Zweck, die Einbringung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG in Höhe von € 600.000,00 zu ermöglichen und ist damit geeignet, eine nachhaltige Sanierung der Gesellschaft zu erreichen. Handlungsalternativen durch Beschaffung der notwendigen Liquidität über Barkapitalmaßnahmen oder Kreditaufnahmen in der Höhe der erforderlichen Mittel von € 600.000,00 bestanden nicht. Die derzeitige Situation des Kapitalmarktes und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ließen eine Mittelbeschaffung dieser Größenordnung über die Kapitalmärkte nicht zu. Die Gesellschaft hat somit ein existentielles Interesse daran, dass ihre Darlehensverbindlichkeiten dadurch reduziert werden, dass die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH diese zunächst von der Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG erwirbt und anschließend die übernommene Verbindlichkeit an die Gesellschaft abgetreten wird. Auf diese Weise erlischt die Forderung, da Schuldner und Gläubiger identisch sind.

Der Ausgabebetrag in Höhe von EUR 2,– ist angemessen. Der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft lag in den letzten 6 Monaten vor Veröffentlichung dieser Einladung in der Regel ganz erheblich unter dem Ausgabebetrag von EUR 2,-.

Der angestrebte Nutzen für die Gesellschaft wiegt folglich den verhältnismäßigen Beteiligungs- und Stimmrechtsverlust der vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre auf.
Auslage von Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter www.infratec-ag.de zugänglich. Sie werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:


der Einzelabschluss der Infratec AG zum 31. Dezember 2009, der Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 ;

Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6 über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG im Zusammenhang mit der Sachkapitalerhöhung.
Grundkapital und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung € 270.000,00 und ist eingeteilt in 270.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 270.000.

Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 23. August 2010, unter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 9. August 2010 beziehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 23. August 2010 unter folgender Adresse zugehen:


Infratec AG
c/o Art-of-Conference – Martina Zawadzki –
Hauptversammlungs- & Konferenz-Organisation
Böblinger Straße 26
70178 Stuttgart

Fax: 0711-4709-713
E-Mail: infratec@art-of-conference.de
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilt werden, sind schriftlich zu erteilen.

Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an: Infratec AG, Werner-von-Siemens-Str. 7, 64625 Bensheim. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.infratec-ag.de unverzüglich veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Internet unter www.infratec-ag.de veröffentlicht.



Bensheim, im Juli 2010

Infratec AG

Der Vorstand

Beitrag #3 von LordofShares am 22.01.2011 00:38   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Laut Bekanntmachung des Amtsgerichts Darmstadt ist am 20.01.2011 die vorläufige Insolvenzverwaltung gegen die Infratec AG angeordnet worden. Daher wird dieser Thread nun geschlossen...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
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