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Thema: MISTRAL Media AG - Kapitalherabsetzung geplant (alte WKN A1E8HD, neue WKN A1MMCM)

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Beitrag #0 von LordofShares am 02.07.2010 22:37   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
MISTRAL Media AG - Kapitalherabsetzung geplant (alte WKN A1E8HD, neue WKN A1MMCM)

Heute wurde im eBundesanzeiger die Einladung zu der am 12.08.2010 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 veröffentlicht. Neben den üblichen Punkten steht auch der Beschluss einer Kapitalherabsetzung auf der Tagesordnung: Das Grundkapital in Höhe von ca. 19,3 Mio. Euro soll um ca. 15,5 Mio. Euro auf ca. 3,8 Mio. Euro herabgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Anzahl der Aktien durch eine Zusammenlegung im Verhältnis 2:1 von ca. 7,5 Mio. auf ca. 3,8 Mio. reduziert werden, sodass der rechnerische Nennwert einer Aktie danach genau 1 Euro beträgt. Der Zweck dieser Kapitalherabsetzung ist die Reduzierung des bestehenden Bilanzverlustes, der zum 31.12.2009 ca. 25,6 Mio. Euro betrug...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 02.07.2010 22:47   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Der 10-Jahres-Chart:

Chart

Quelle: BigCharts.com


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Beitrag #2 von LordofShares am 28.09.2010 18:44   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1E8HD)

28.09.2010

MISTRAL Media AG

Köln

ISIN: DE0007241440, WKN: 724144 (auf den Namen lautende Stamm-Aktien)
ISIN DE000A1E8HD1, WKN A1E8HD (konvertierte, auf den Namen lautende Stamm-Aktien)
ISIN DE000A1E8HC3, WKN A1E8HC (Teilrechte auf die konvertierten Aktien)

Mitteilung gemäß § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG / Bekanntmachung über eine Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Deckung von Verlusten nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gem. §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien


Die ordentliche Hauptversammlung der MISTRAL Media AG, Köln, hat am 12. August 2010 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, das Grundkapital in Höhe von EUR 19.307.520,00, eingeteilt in Stück 7.542.000 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie, im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach Maßgabe der §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien um EUR 15.536.520,00 auf einen Betrag von EUR 3.771.000,00, eingeteilt in Stück 3.771.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung wurde zwischenzeitlich in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 2:1. Die Herabsetzung dient in voller Höhe von EUR 15.536.520 dem Zweck der Deckung von Verlusten.

Nach den Bestimmungen des Beschlusses werden zwei auf den Namen lautende Stückaktien mit der ISIN DE0007241440 zu einer konvertierten auf den Namen lautende Stückaktie mit der neuen ISIN DE000A1E8HD1 zusammengelegt. Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 2:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 29. September 2010. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der MISTRAL Media AG nach dem Stand vom 29. September 2010, abends, umbuchen.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zwei teilbaren Bestand hält, wird ihm eine Aktienspitze (ISIN DE000A1E8HC3) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sogenannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der MISTRAL Media AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 15. Oktober 2010

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1E8HC3) bemühen. Soweit Aktionäre mit Ablauf der Regulierungsfrist keine Weisung erteilt haben oder ein Regulierungsauftrag gemäß der Weisung nicht ausgeführt werden konnte und deshalb ein Ausgleich der Aktienspitzen nicht erfolgt ist, werden die Aktienspitzen zu ganzen konvertierten Stückaktien der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD1) zusammengelegt. Diese zusammengelegten konvertierten Aktien werden gemäß § 226 Abs. 3 AktG für Rechnung der Beteiligten veräußert.

Die konvertierten Stückaktien der MISTRAL Media AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der MISTRAL Media AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

30. September 2010

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der MISTRAL Media AG im Verhältnis 2:1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 29. September 2010.

Köln, im September 2010

MISTRAL Media AG

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


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Beitrag #3 von LordofShares am 31.08.2011 18:30   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
erneute Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung geplant

31.08.2011 | 17:37

MISTRAL Media AG

MISTRAL Media AG  / Schlagwort(e): Personalie/Hauptversammlung

31.08.2011 17:37

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Der Aufsichtsrat der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD) hat heute
beschlossen, den Vorstand Stephan Brühl mit sofortiger Wirkung abzuberufen.

Am 10.10.2011 wird eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden.
Kernpunkt dieser außerordentlichen Hauptversammlung ist der Beschluss von
Kapitalmaßnahmen. Vorstand und Aufsichtsrat der MISTRAL Media AG schlagen
der Hauptversammlung unter anderem vor, das Grundkapital der MISTRAL Media
AG in einem ersten Schritt im Verhältnis 10:1 auf EUR 377.100,00
herabzusetzen durch eine einfache Kapitalzusammenlegung. In einem zweiten
Schritt soll mit Hilfe einer Barkapitalerhöhung das Grundkapital auf EUR
2.514.000 erhöht werden.

Des Weiteren stellt die MISTRAL Media AG klar, dass ein Sanierungsbeitrag
im Rahmen einer nachrangig besicherten Schuldverschreibung in Höhe von EUR
0,7 Mio. auch von einem Dritten gezeichneten werden kann. Die Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft hat gegenüber der MISTRAL MEDIA AG erklärt im
Rahmen der angestrebten Kapitalmaßnahmen ihre Bezugsrechte vollständig
auszuüben. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat eine
Platzierungszusage der auszugebenden neuen Aktien im Volumen von EUR 2 Mio.
gegeben.

Der Vorstand


31.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0)221 292121-0
Fax: +49 (0)221 292121-99
E-Mail: info@mistral-media.de
Internet: www.mistral-media.de
ISIN: DE000A1E8HD1
WKN: A1E8HD
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


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Beitrag #4 von LordofShares am 07.09.2011 23:26   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

07.09.2011 | 19:56

MISTRAL Media AG: Anzeige nach § 92 AktG / 0,7 Mio. EUR Liquiditätszufluss aus Schuldverschreibung / Rücktritt AR-Vorsitzender

MISTRAL Media AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

07.09.2011 19:56

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Aufgrund der vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2010, die dem Vorstand
heute bekannt geworden sind, zeigt der Vorstand der MISTRAL Media AG (ISIN
DE000A1E8HD) gemäß § 92 AktG den Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals an. Die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
der MISTRAL Media AG am 10. Oktober 2011 wird entsprechend erweitert.

Des Weiteren gibt die MISTRAL Media AG bekannt, dass es gelungen ist,
besicherte Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 6% und einer
Laufzeit bis 31. Dezember 2012 im Volumen von 0,7 Mio. Euro zu platzieren.
Die Schuldverschreibungen sind mit möglichen, noch geltend zu machenden
Ansprüchen gegen Organe der Gesellschaft sowie Dritte besichert. Diese
Ansprüche werden zeitnah einem Sicherheitentreuhänder übertragen. Die
zufließenden liquiden Mittel erhöhen kurzfristig den finanziellen Spielraum
der MISTRAL Media AG. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen sehen vor,
dass weitere Schuldverschreibungen bis zu einem Gesamtausgabebetrag von 2,0
Mio. Euro platziert werden können.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der MISTRAL Media AG, Herr Jörg Steuer,
hat mit heutigem Datum seinen Rücktritt als Vorsitzender und Mitglied des
Aufsichtsrates der MISTRAL Media AG aus wichtigem Grund erklärt. Der
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Sascha Magsamen,
übernimmt bis auf Weiteres die Aufgaben von Herrn Steuer.

Die Mistral Media AG prüft die Anfechtung von Beteiligungsverkäufen und
anderen Transaktionen in der Vergangenheit und in diesem Zusammenhang
entstandene Schadensersatzansprüche gegen frühere Organmitglieder und
Dritte.

Das Ergebnis im ersten Halbjahr 2011 der Mistral Media AG und des Konzerns
ist voraussichtlich negativ. Eine Bezifferung des vorläufigen
Halbjahresergebnisses und des Jahresergebnisses 2010 sind derzeit noch
nicht möglich. Bei der Tochtergesellschaft Hurricane Fernsehproduktion GmbH
ist der Auftragseingang im laufenden Jahr bis jetzt noch sehr niedrig, über
einen größeren Auftrag wird seit einiger Zeit verhandelt.

Durch die für den 10. Oktober 2011 einberufene Hauptversammlung mit
vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen, die zu einem Liquiditäts- und
Eigenkapitalzufluss von rd. 2,0 Mio. Euro führen sollen, sollen die Mistral
Media AG und die Hurricane Fernsehproduktion GmbH auf eine sichere Basis
gestellt werden und die Konzerneigenkapitalquote auf über 50% steigen.

Es ist vorgesehen, das Aktionärsregister 20 Tage vor der am 10. Oktober
2011 stattfindenden Hauptversammlung zu schließen.

Der Vorstand prüft einen Segmentwechsel vom regulierten Markt in ein
niedrigeres Börsensegment.

Der Vorstand


07.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #5 von LordofShares am 09.09.2011 19:18   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Sparkasse KölnBonn stellt Kredite fällig

Es geht zu Ende...

09.09.2011 | 14:35

MISTRAL Media AG: Sparkasse KölnBonn stellt Kredite über rund 1,2 Mio. EUR fällig/Insolvenzantrag gestellt durch Görling RechtsanwaltsGmbH/Vorstand nimmt Gespräche mit allen Gläubigern auf

MISTRAL Media AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

09.09.2011 14:35

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Der Vorstand der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD) hat heute erfahren,
dass die bei der Sparkasse KölnBonn aufgenommenen Kredite über rund 1,2
Mio. EUR per 08.09.2011 fällig gestellt wurden. Die Sparkasse KölnBonn
begründet dies mit einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen
Verhältnisse. Zudem liegt ein Insolvenzantrag der Görling
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt a.M., wegen angeblicher
Anwaltshonorarforderungen in Höhe von 73,7 TEUR vor.

Der Vorstand hält diesen Insolvenzantrag für unbegründet, da er die
Forderung über 73,7 TEUR bestritten hat und die Stellung eines
Insolvenzantrages bei Würdigung der dem Vorstand der MISTRAL Media AG z.Z.
bekannten aktuellen Umstände durch einen Rechtsanwalt der Gesellschaft
treuwidrig ist.

Der Vorstand wird umgehend Gespräche mit allen Gläubigern aufnehmen und
durch Eintreibung offener Forderungen und andere Maßnahmen versuchen, die
Liquiditätslage zu verbessern und außergerichtliche Einigungen über die
fälligen Verbindlichkeiten herbeizuführen.

Der Vorstand


09.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Quelle: DGAP


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Beitrag #6 von LordofShares am 11.11.2011 01:23   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzantrag unzulässig

10.11.2011 | 15:58

MISTRAL Media AG: Insolvenzantrag als unzulässig abgewiesen

MISTRAL Media AG  / Schlagwort(e): Insolvenz

10.11.2011 15:58

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Der Vorstand der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD1) zeigt an, dass ihm
heute bekannt geworden ist, dass der von der Görling
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gestellte Insolvenzantrag gegen die MISTRAL
Media AG (vergleiche hierzu Ad-hoc-Mitteilung vom 09.09.2011) mit Beschluss
des Amtsgerichtes Köln vom 08.11.2011 als unzulässig abgewiesen wurde.

Der Vorstand


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Beitrag #7 von LordofShares am 20.12.2011 00:33   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Zahlen für das Geschäftsjahr 2010

19.12.2011 | 21:14

MISTRAL Media AG: Der MISTRAL Media-Konzern schließt das Geschäftsjahr 2010 mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 15.062 ab

MISTRAL Media AG  / Schlagwort(e): Jahresergebnis

19.12.2011 21:14

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Heute haben die abschließenden Gespräche der MISTRAL Media AG (ISIN
DE000A1E8HD1 ) mit dem Abschlussprüfer KPMG stattgefunden. Dem Vorstand
liegen nun die vorläufigen Jahresabschlusszahlen 2010 für die MISTRAL Media
AG und den MISTRAL Media Konzern vor.

Der Vorstand der MISTRAL Media AG erachtet die nachfolgenden Kennzahlen für
die Beurteilung des Geschäftsjahres 2010 des MISTRAL Media Konzerns und der
MISTRAL Media AG für relevant und veröffentlicht diese vorab.

Der geprüfte Jahresabschluss 2010 des MISTRAL Media Konzerns weist einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 15.062 aus. Die Abschreibungen auf
Firmenwerte weisen hierbei einen Betrag von TEUR 11.801 aus. Das
Eigenkapital des MISTRAL Media Konzerns zum 31. Dezember 2010 reduziert
sich um TEUR 15.259 auf TEUR 2.128. Aufgrund rückläufiger Auftragszahlen
für die Fernsehproduktion sanken die Umsatzerlöse der Beteiligung Hurricane
Fernsehproduktion GmbH von TEUR 12.584 auf TEUR 10.648.

Die MISTRAL Media AG schließt das Geschäftsjahr 2010 mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 18.200 ab. Hierin sind Abschreibungen auf
die Hurricane Fernsehproduktion GmbH in Höhe von TEUR 13.803
berücksichtigt. Zum 31.12.2010 weist die MISTRAL Media AG ein Eigenkapital
in Höhe von TEUR 91 aus.
Der Bilanzverlust der MISTAL Media AG beträgt zum
31.12.2010 TEUR 28.283.

Der Vorstand


19.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #8 von LordofShares am 22.02.2012 00:06   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1MMCM)

21.02.2012

MISTRAL Media AG

Köln

WKN A1E 8HD / ISIN DE000A1E8HD1

Bekanntmachung
über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG


Die außerordentliche Hauptversammlung der MISTRAL Media AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 10. Oktober 2011 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 10:1 von EUR 3.771.000,00 entsprechend 3.771.000,00 auf den Namen lautenden Stückaktien um EUR 3.393.900,00 auf EUR 377.100,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe des Herabsetzungsbetrages Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je zehn auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien wurde am 13. Februar 2012 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des
22. Februar 2012, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der MISTRAL Media AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der MISTRAL Media AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

23. Februar 2012

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der MISTRAL Media AG im Verhältnis 10:1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 22. Februar 2012.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 22. Februar 2012, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A1E8HD1) tritt eine (1) konvertierte auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A1MMCM7).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1MMCL9) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der MISTRAL Media AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 08. März 2012

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1MMCL9) bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der MISTRAL Media AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1MMCM7, Börsenkürzel SPZN) im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 23. Februar 2012 aufgenommen.

Köln, im Februar 2012

MISTRAL Media AG

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


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Beitrag #9 von LordofShares am 22.03.2012 22:48   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2011

22.03.2012 | 12:38

MISTRAL Media AG: vorläufige und ungeprüfte Jahresabschlusszahlen 2011/ Tochtergesellschaft Hurricane Fernsehproduktion GmbH schließt Verträge zur Vermarktung des Formats 'Deutschland gegen X' ab

MISTRAL Media AG  / Schlagwort(e): Jahresergebnis

22.03.2012 12:38

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Dem Vorstand der MISTRAL Media AG sind heute die vorläufigen und
ungeprüften Jahresabschlusszahlen für das Geschäftsjahr 2011 bekannt
geworden. Diese Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der Eintragung der
derzeit durchgeführten Kapitalerhöhung um bis zu 2.136.100 Euro auf bis zu
2.514.000 Euro, einer Prüfung durch den gerichtlich bestellten
Abschlussprüfer PKF Deutschland GmbH und der Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Der vorläufige und ungeprüfte Jahresabschluss 2011 des MISTRAL Media
Konzerns
weist einen Jahresfehlbetrag aus in Höhe von rd. TEUR 1.288
gegenüber einem Jahresfehlbetrag von rd. TEUR 15.062 in 2010. Das
Eigenkapital des MISTRAL Media Konzerns zum 31. Dezember 2011 reduziert
sich um rd. TEUR 1.209 auf rd. TEUR 919. In 2011 wurden keine neuen
Produktionsleistungen von dem Konzernunternehmen Hurricane
Fernsehproduktion GmbH erbracht. Dementsprechend reduzierten sich die
Umsatzerlöse im Konzern um rd. 96,7 Prozent von rd. TEUR 10.909 auf rd.
TEUR 365.

Der HGB-Abschluss der MISTRAL Media AG weist nach vorläufigen und
ungeprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 einen Jahresfehlbetrag in
Höhe von rd. TEUR 1.274
aus. Zum 31.12.2011 weist die vorläufige und
ungeprüfte HGB-Bilanz der MISTRAL Media AG ein negatives Eigenkapital in
Höhe von rd. TEUR 1.120 aus.
Der Bilanzverlust der MISTAL Media AG beträgt
zum 31.12.2011 rd. TEUR 4.929.

Die 100%ige Tochtergesellschaft der MISTRAL Media AG, die Hurricane
Fernsehproduktion GmbH, hat zwei Verträge zur Nutzung des Formates
'Deutschland gegen X' geschlossen, an dem die Hurricane Fernsehproduktion
GmbH die Rechte hält. Der erste Vertrag sieht die Vergabe zur Nutzung und
Verwertung der Rechte an diesem Format im deutschsprachigen Raum vor. In
einem zweiten Vertrag mit einem international renommierten Partner wird die
Nutzung der Formatrechte im nicht deutschsprachigen Raum geregelt.

Der Vorstand


22.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
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Quelle: DGAP


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Beitrag #10 von LordofShares am 11.09.2015 02:11   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
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10.09.2015 | 14:24

MISTRAL Media AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktie der MISTRAL Media AG in den Entry Standard der Deutsche Börse AG

DGAP-News: MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Sonstiges

2015-09-10 / 14:24



Der Vorstand der MISTRAL Media AG mit Sitz in Frankfurt am Main (ISIN: DE000A1PHC13, WKN: A1PHC1] hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktie der MISTRAL Media AG in den Entry Standard der Deutsche Börse AG per 31.10.2015 zu kündigen. Die Kündigung des Entry Standard hat auch zur Folge, dass die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Berlin und der Börse Düsseldorf entfällt. Durch diese Maßnahme entfällt ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung die Handelbarkeit im Entry Standard der Deutsche Börse AG und im Freiverkehr der Börsen Berlin und Düsseldorf. Die Maßnahme hat keinen Einfluss auf Handelsmöglichkeiten auf außerbörslichen Handelsplattformen. Durch den Rückzug von der Börse sollen für die Gesellschaft erhebliche Kosten eingespart werden.

Frankfurt, den 10. September 2015

MISTRAL Media AG

Der Vorstand





2015-09-10 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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E-Mail: info@mistral-media.de
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ISIN: DE000A1PHC13
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Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP

Die Notierung der Mistral-Media-Aktien im Frankfurter Freiverkehr (Entry Standard) soll mit Ablauf des 30.10.2015 eingestellt werden.


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