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Thema: KONSORTIUM AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (alte WKN 632340, neue WKN A1EWZA)

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Beitrag #0 von LordofShares am 14.07.2010 17:40   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
KONSORTIUM AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (alte WKN 632340, neue WKN A1EWZA)

14.07.2010

KONSORTIUM AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Gersthofen

ISIN DE0006323405

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG


Die ordentliche Hauptversammlung der KONSORTIUM AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 19. Mai 2010 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 12.881.250,00 Euro, eingeteilt in 12.881.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über eine ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um 11.593.125,00 Euro auf 1.288.125,00 Euro, eingeteilt in 1.288.125 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen, um in Höhe von 10.170.646,87 Euro Wertminderungen und sonstige Verluste zu decken und einen Teilbetrag des Grundkapitals in Höhe von 1.422.478,13 Euro in die freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen.

Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 durchgeführt. Jeweils zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Aktie werden zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro zusammengelegt.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung ist am 17. Juni 2010 in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen worden. Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 15. Juli 2010, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch zehn teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich dadurch ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der KONSORTIUM AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft sind in einer Dauer-Globalurkunde unter der ISIN DE000A1EWZA9 verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der KONSORTIUM AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

16. Juli 2010

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der KONSORTIUM AG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft auf die konvertierten Aktien mit der ISIN DE000A1EWZA9 (Börsenkürzel KUB1) an den entsprechenden Börsen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 15. Juli 2010.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 15. Juli 2010, abends, umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro (ISIN DE0006323405) tritt eine konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro (ISIN DE000A1EWZA9).

Für etwaige Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch zehn teilbare Anzahl von Aktien hält, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich durch Zu- oder Verkauf bemühen. Die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der ISIN DE000A1EWY94 geführt.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Gersthofen, im Juli 2010

KONSORTIUM AG
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


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Beitrag #1 von LordofShares am 14.07.2010 17:42   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
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