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Thema: Vivanco Gruppe AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (alte WKN A0H52U, neue WKN A1E8G8)

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Beitrag #0 von LordofShares am 13.09.2010 19:00   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Vivanco Gruppe AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (alte WKN A0H52U, neue WKN A1E8G8)

13.09.2010 | 18:02

Vivanco Gruppe AG: Hälftiger Verlust des Grundkapitals Aufsichtsrat stimmt Rekapitalisierungskonzept zu

Vivanco Gruppe AG  / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalrestrukturierung

13.09.2010 18:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Hälftiger Verlust des Grundkapitals
Aufsichtsrat stimmt Rekapitalisierungskonzept zu

Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Trotz eines verbesserten operativen Geschäftsverlaufes in 2010 auf
Konzernebene ist bei der Vivanco Gruppe AG nach pflichtgemäßem Ermessen
anzunehmen, dass ein hälftiger Verlust des Grundkapitals besteht.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat heute einem vom Vorstand der
Gesellschaft erstellten Rekapitalisierungskonzept zugestimmt, welches bei
vollständiger Umsetzung zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten der
Gesellschaft um insgesamt ca. EUR 29,3 Mio. und somit zu einer Stärkung der
Eigenkapitalbasis der Gesellschaft führen soll. Die Gesellschaft befindet
sich hierüber in andauernden Gesprächen mit ihren Darlehensgebern und mit
ihrem Mehrheitsaktionär, LSF Irish Holdings III Limited. Der
Mehrheitsgesellschafter hat bereits signalisiert, dass er die Durchführung
des vorgeschlagenen Rekapitalisierungskonzepts begrüßt und prinzipiell
unterstützen wird, vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung, die von
seinem Verwaltungsrat getroffen wird.

Das vorgeschlagene Rekapitalisierungskonzept umfasst u.a. folgende
wesentliche Maßnahmen:

(a) eine vereinfachte Kapitalherabsetzung, bei der das Grundkapital von
derzeit ca. EUR 3,9 Mio. auf ca. EUR 1,3 Mio. herabgesetzt wird durch
Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3:1 (d.h. drei bestehende Aktien
werden zu einer Aktie zusammengefasst),

(b) eine nachfolgende Sachkapitalerhöhung um ca. EUR 3,9 Mio., in deren
Rahmen auf Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft im Nennbetrag von
insgesamt ca. EUR 29,3 Mio. nebst Ansprüchen aus Verzichtserklärungen mit
Besserungsscheinen verzichtet wird. Bei dieser Sachkapitalerhöhung soll
lediglich die LSF Irish Holdings III Limited zum Bezug neuer Aktien
berechtigt sein (auf Grundlage der derzeitigen Beteiligungsquote von LSF
Irish Holdings III Limited entspricht dies einem Bezugsverhältnis von 1:4,5
nach Kapitalherabsetzung),

(c) eine Barkapitalerhöhung um bis zu ca. EUR 1,9 Mio., wobei die neuen
Aktien allen Aktionären mit Ausnahme der LSF Irish Holdings III Limited im
Verhältnis 1:4,5 (nach Kapitalherabsetzung) zum Bezug angeboten werden
sollen.

Durch die vorgeschlagene Rekapitalisierung würde die Gesellschaft mit einer
deutlich verbesserten Eigenkapitalquote ausgestattet und ihre Liquidität
entlastet werden, indem Zins- und Tilgungszahlungsverpflichtungen
entfallen. Der Vorstand verspricht sich ferner eine Verbesserung des Kredit
Rankings des Unternehmens und eine somit erleichterte Aufnahme zukünftigen
Fremdkapitals. Hierdurch soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden,
ihre Marktposition auszubauen.

Neben der abschließenden Entscheidung durch den Verwaltungsrat von LSF
Irish Holdings III Limited und der notwendigen vertraglichen Umsetzung
erfordert die Durchführung des vorgeschlagenen Rekapitalisierungskonzepts
insbesondere einen zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft
sowie die Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Finanzbehörden, dass
die Rekapitalisierung keine steuerlichen Nachteile auslöst.Der Vorstand
wird kurzfristig zu einer Hauptversammlung einladen. Gegenstand dieser
Hauptversammlung werden vor allem die Zustimmung zu den im Rahmen des
Rekapitalisierungskonzepts vorgesehenen Kapitalmaßnahmen sowie die Anzeige
eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
durch den Vorstand sein. Die Einladung zur Hauptversammlung wird
kurzfristig im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Ahrensburg, den 13.09.2010

Der Vorstand

Unternehmen: Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Ewige Weide 15
22926 Ahrensburg

ISIN: DE000A0H52U4

WKN: A0H52U

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, München, Hamburg und Stuttgart


13.09.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vivanco Gruppe AG
Ewige Weide 15-17
22926 Ahrensburg
Deutschland
Telefon: +49(0) 41 022 31-0
Fax: +49(0) 41 022 31-2 07
E-Mail: vivancoag@vivanco.de
Internet: www.vivanco.de
ISIN: DE000A0H52U4
WKN: A0H52U
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Hamburg, München, Berlin, Düsseldorf,
Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 13.09.2010 19:03   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Chart

Quelle: BigCharts.com


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Beitrag #2 von LordofShares am 17.09.2010 19:59   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Ordentliche Hauptversammlung am 26.10.2010

Die Einladung zu der in obiger Adhoc angekündigten Hauptversammlung wurde heute im eBundesanzeiger veröffentlicht. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind, wie bereits gemeldet, die Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG, der Beschluss einer Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 auf ca. 1,3 Mio. Euro, einer anschließenden Sachkapitalerhöhung um ca. 3,9 Mio. Euro, sowie einer Barkapitalerhöhung um bis zu 1,9 Mio. Euro.


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von LordofShares am 09.12.2010 00:17   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1E8G8)

08.12.2010

Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Ahrensburg

ISIN DE000A0H52U4

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung einer eigenen Aktie
nach §237 AktG und über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG


Die ordentliche Hauptversammlung der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 26. Oktober 2010 hat u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.888.646,00, eingeteilt in 3.888.646 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG um EUR 1,00 auf EUR 3.888.645,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung einer Stückaktie, die der Gesellschaft von LSF Irish Holdings III Limited unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der nachfolgend unter Buchstabe b) genannten Kapitalherabsetzung zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste ein glattes Herabsetzungsverhältnis zu ermöglichen.

b) Das gemäß vorstehendem Buchstaben a) herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.888.645,-, eingeteilt in 3.888.645 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) um EUR 2.592.430,00 auf EUR 1.296.215,00 herabgesetzt. Dies entspricht einer Herabsetzung im Verhältnis 3:1.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt in voller Höhe zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 229 Abs. 2 Satz 1 AktG liegen vor. Gewinnrücklagen sind nicht vorhanden.
Da der auf die Aktien entfallende anteilige Betrag des herabgesetzten Grundkapitals den Mindestnennbetrag von einem Euro unterschreiten würde, erfolgt die Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien, und zwar werden je drei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie, die einen anteiligen Betrag am Grundkapital von einem Euro verkörpert, zusammengelegt.
Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der betroffenen Aktionäre verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von einer Aktie durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und deren Durchführung wurden am 3. Dezember 2010 in das Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 3:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 10. Dezember 2010, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

13. Dezember 2010

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft im Verhältnis 3:1 im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 10. Dezember 2010.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft nach dem Stand vom 10. Dezember 2010, abends, umbuchen. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0H52U4) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A1E8G88).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 3 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1E8G62) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 27. Dezember 2010

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1E8G62) bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1E8G88, Börsenkürzel VG0K) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 13. Dezember 2010 vorgesehen.

Ahrensburg, im Dezember 2010

Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #4 von LordofShares am 29.12.2010 18:26   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Sachkapitalerhöhung durchgeführt, LSF Irish Holdings III Limited überschreitet 75%-Meldeschwelle

Die LSF Irish Holdings III Limited, Dublin (Irland), hat ihren Stimmrechtsanteil an der Vivanco Gruppe AG am 17.12.2010 auf 91,67% erhöht (Überschreitung der 75%-Meldeschwelle). Hierzu die Erläuterung aus der heutigen Stimmrechtsmitteilung:

Die Erhöhung der Stimmrechtsanteile folgt aus der Eintragung der
Durchführung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Oktober
2010 beschlossenen Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister. Die neuen,
infolge der Sachkapitalerhöhung ausgegebenen Aktien wurden vollumfänglich
von LSF Irish Holdings III Limited gezeichnet.


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #5 von LordofShares am 07.02.2011 01:09   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Barkapitalerhöhung durchgeführt

Die von der Hauptversammlung vom 26.10.2010 beschlossene Barkapitalerhöhung um bis zu 1,9 Mio. Euro wurde nun durchgeführt. Von den bis zu 1,9 Mio. neuen Aktien konnten jedoch nur ca. 320.000 Stück platziert werden. Diese sind laut Bekanntmachung der Börse Frankfurt ab dem 07.02.2011 unter der WKN A1E8G8 handelbar...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #6 von MFC500 am 07.02.2011 07:49   ( 146 Beiträge | Status: ok )
Kapitalerhöhung

Erstaunlich, daß überhaupt so viele AKtien gezeichnet wurden. Trotz - erneuter - Kapitalmaßnahmen ist die Verschuldung immer noch viel zu hoch in Relation zur Ertragskraft des Unternehmens.

Beitrag #7 von LordofShares am 30.03.2011 01:33   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Ship Group übernimmt 2/3 der Vivanco-Aktien

Überraschende Wende ! [eek]

29.03.2011 | 15:44

Vivanco Gruppe AG: Strategischer Investor übernimmt Mehrheit der Anteile an Vivanco Gruppe AG

Vivanco Gruppe AG  / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

29.03.2011 15:44

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Strategischer Investor übernimmt Mehrheit der Anteile an Vivanco Gruppe AG


Die Ship Group, Ningbo/China, hat heute mit dem bisherigen
Mehrheitsaktionär der Vivanco Gruppe AG, LSF Irish Holdings III Limited,
einen Kauf- und Übertragungsvertrag zur Übernahme von 66,67% der Aktien der
Vivanco Gruppe AG unterzeichnet. Es ist vorgesehen, dass das Management der
Vivanco Gruppe AG ebenfalls Aktien von LSF Irish Holdings III Limited
übernimmt. Die Anteilsübertragung sowie ein öffentliches Übernahmeangebot
werden innerhalb der gesetzlichen Fristen veröffentlicht.

Ship Group hat unter anderem Werke in China, die elektronische
Zubehörprodukte herstellen und ist mit über 200 Mio. EUR Jahresumsatz in
diesem Segment einer der größten Anbieter. Ship Group ist mit vielen
Produkten seit mehreren Jahren ein bedeutender Lieferant der Vivanco Gruppe
AG.

Die neue Verbindung mit Ship Group bietet für Vivanco hervorragende
strategische Möglichkeiten im Beschaffungsmarkt in China. Die
wirtschaftlichen Vorteile liegen für Vivanco insbesondere in einer
Zusammenarbeit mit Ship Group in der Beschaffung in China, was sich positiv
auf die Beschaffungsprozesse, die Zusammenarbeit mit allen Lieferanten und
den Zugriff auf Innovationen auswirken wird. Für Ship Group bietet Vivanco
einen Zugang für den europäischen Markt mit einer weiten Abdeckung durch
eigenen Vertrieb und Service und sehr guten Verbindungen mit allen
wesentlichen Kundenkanälen, sowie eine exzellente Marketing - Plattform.
Damit werden Produktion und Vertrieb elektronischer Zubehörartikel eng
miteinander verzahnt.

Eine grundlegende Veränderung bzw. Restrukturierung der europäischen
Aktivitäten von Vivanco ist nicht geplant.

Im Rahmen der Aktienübernahme werden die nach der in 2010 erfolgten
Bilanzsanierung bei der Vivanco Gruppe verbliebenen Darlehen der MHB-Bank
AG, Frankfurt/Main, in Höhe von 15 Mio. EUR weiterhin langfristig bis zum
31.12.2015 dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Die Darlehen sind im
Geschäftsjahr 2011 und 2012 zinslos. Für die Folgejahre sind niedrige
Zinssätze vorgesehen. Die Liquidität der Vivanco Gruppe AG wird außerdem
durch eine Vereinbarung mit Ship Group zur Finanzierung der Wareneinkäufe
in Asien und ein neues Gesellschafterdarlehen grundlegend neu geordnet und
ganz wesentlich gestärkt.

Vivanco Gruppe AG
Der Vorstand


29.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vivanco Gruppe AG
Ewige Weide 15-17
22926 Ahrensburg
Deutschland
Telefon: +49(0) 41 022 31-0
Fax: +49(0) 41 022 31-2 07
E-Mail: vivancoag@vivanco.de
Internet: www.vivanco.de
ISIN: DE000A1E8G88
WKN: A1E8G8
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #8 von LordofShares am 04.04.2011 17:57   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
LSF Irish Holdings III Limited unterschreitet 15%-Meldeschwelle

Die LSF Irish Holdings III Limited, Dublin, Irland, hat ihren Stimmrechtsanteil an der Vivanco Gruppe AG am 30.03.2011 auf 19,61% gesenkt (Unterschreitung der 75%-, 50%-, 30%-, 25%- und 20%-Meldeschwelle). Am 31.03.2011 hat sie ihren Stimmrechtsanteil an der Vivanco Gruppe AG auf 14,61% gesenkt (Unterschreitung der 15%-Meldeschwelle)...


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Beitrag #9 von LordofShares am 06.04.2011 00:51   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Philipp Oliver Gerding kauft 5% der Vivanco-Aktien

Die Vivanco Gruppe AG teilte heute mit, dass der Vorstandsvorsitzende Philipp Oliver Gerding am 31.03.2011 275.437 Vivanco-Aktien außerbörslich (von der LSF Irish Holdings III Limited) gekauft hat (Kaufpreis: 216.181 Euro, oder ca. 78,5 Cent je Aktie). Sein Stimmrechtsanteil an der Vivanco Gruppe AG liegt damit nun bei 5%...


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