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Thema: co.don AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1K022)

Thread-Nummer:
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Beitrag #0 von LordofShares am 30.08.2011 19:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
co.don AG - Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1K022)

30.08.2011

co.don Aktiengesellschaft

Teltow


ISIN: DE0005173603, WKN: 517 360 (auf den Inhaber lautende Stammaktien)
ISIN: DE000A1K0227, WKN: A1K 022 (konvertierte, auf den Inhaber lautende Stammaktien)
ISIN: DE000A1K03T1, WKN: A1K 03T (Teilrechte auf die konvertierten Aktien)

Mitteilung gemäß § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG / Bekanntmachung über eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung
gem. §§ 229 ff. AktG in voller Höhe zur Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung der Aktien


Die ordentliche Hauptversammlung der co.don AG, Teltow, hat am 06. Juli 2011 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 14.217.168,00, eingeteilt in 14.217.168 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie im Verhältnis von 2:1 um EUR 7.108.584,00 auf EUR 7.108.584,00, eingeteilt in 7.108.584 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) in voller Höhe zur Deckung von Verlusten. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je zwei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Die Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung wurde zwischenzeitlich in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Nach den Bestimmungen des Beschlusses werden zwei auf den Inhaber lautende Stückaktien mit der ISIN DE0005173603 zu einer konvertierten auf den Inhaber lautende Stückaktie mit der neuen ISIN DE000A1K0227 zusammengelegt. Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 2:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 30. August 2011. Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der co.don AG nach dem Stand vom 30. August 2011, abends, umbuchen.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zwei teilbaren Bestand hält, wird ihm eine Aktienspitze (ISIN DE000A1K03T1) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sogenannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der co.don AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 14. September 2011

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1K03T1) bemühen. Soweit Aktionäre mit Ablauf der Regulierungsfrist keine Weisung erteilt haben oder ein Regulierungsauftrag gemäß der Weisung nicht ausgeführt werden konnte und deshalb ein Ausgleich der Aktienspitzen nicht erfolgt ist, werden die Aktienspitzen zu ganzen konvertierten Stückaktien der co.don AG (ISIN DE000A1K0227) zusammengelegt. Diese zusammengelegten konvertierten Aktien werden gemäß § 226 Abs. 3 AktG für Rechnung der Beteiligten veräußert.

Die konvertierten Stückaktien der co.don AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der co.don AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

31. August 2011

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der co.don AG im Verhältnis 2:1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 30. August 2011.

Teltow, im August 2011

co.don AG

Der Vorstand

Quelle: elektronischer Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 09.04.2020 01:39   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

08.04.2020 | 18:17

CO.DON AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

CO.DON AG / Schlagwort(e): Sonstiges
CO.DON AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

08.04.2020 / 18:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



CO.DON AG (ISIN: DE DE000A1K0227)

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Berlin / Teltow / Leipzig, am 08.04.2020 - Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft, Teltow (ISIN DE000A1K0227; WKN A1K022) (die "Gesellschaft") teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für diesen Verlust sind im Wesentlichen operative Verluste verantwortlich.

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern.

Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstand



Kontakt

Matthias Meißner
Director Corporate Communications
Investor Relations / Public Relations
T: +49 (0)30-240352330
F: +49 (0)30-240352309
E: ir@codon.de



08.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache:	Deutsch
Unternehmen: CO.DON AG
Warthestraße 21
14513 Teltow
Deutschland
Telefon: 03328 43460
Fax: 03328 434643
E-Mail: info@codon.de
Internet: www.codon.de
ISIN: DE000A1K0227
WKN: A1K022
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1019045


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von LordofShares am 24.03.2021 13:26   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
erneute Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

23.03.2021 | 13:15

CO.DON AG: CO.DON AG (ISIN: DE DE000A1K0227): Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Teltow (pta024/23.03.2021/13:15) - Leipzig / Teltow, 23.03.2021 - Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft, Teltow (ISIN DE000A1K0227; WKN A1K022) (die "Gesellschaft") teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für die Veränderung des Grundkapitals sind im Wesentlichen operative Verluste verantwortlich.

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern.

Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstandsmitglied

Kontakt
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Hamburg, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Tradegate
ISIN(s): DE000A1K0227 (Aktie)

Quelle: pressetext


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Beitrag #3 von LordofShares am 31.03.2021 18:03   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung geplant

Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1 geplant: pressetext adhoc


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Beitrag #4 von LordofShares am 18.08.2021 02:02   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A3E5C0 und A3E5C1)

16.08.2021

co.don Aktiengesellschaft

Teltow


ISIN DE000A1K0227 / WKN A1K022
ISIN DE000A289BE9 / WKN A289BE

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von einer eigenen Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG und über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

Am 12.05.2021 hat die außerordentliche Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft („co.don“) beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von 43.729.133,00 EUR, eingeteilt in 43.729.133 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG um 1,00 EUR auf 43.729.132,00 EUR, eingeteilt in 43.729.132 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, herabgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von einer Stückaktie, die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

Ferner hat die Hauptversammlung der co.don am 12.05.2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 43.729.132,00 um EUR 21.864.566,00 auf EUR 21.864.566,00, eingeteilt in 21.864.566 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 2:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2021 hinsichtlich der Kapitalherabsetzungen wurde am 13.07.2021 und 10.08.2021 in das Handelsregister eingetragen; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 21.864.566,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Am 20.08.2021 abends werden die 43.729.132 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 2:1 zusammengelegt. Für je zwei alte Aktien (ISIN DE000A1K0227 und ISIN DE000A289BE9) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A3E5C08 und ISIN DE000A3E5C16) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: ISIN DE000A3E5CK1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A3E5CK1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 2:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 02.09.2021 ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird entsprechend der bisherigen Verbriefung in Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der co.don Aktiengesellschaft bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A1K0227 und der ISIN DE000A289BE9 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A3E5C08 bzw. ISIN DE000A3E5C16 für „konvertierte“ Aktien.

co.don Aktiengesellschaft

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #5 von LordofShares am 27.07.2022 03:07   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenz

26.07.2022 | 12:12

CO.DON AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Teltow (pta014/26.07.2022/12:12) - Teltow / Leipzig, 26. Juli 2022 – Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") beabsichtigt, heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft soll auch nach dem Insolvenzantrag fortgeführt werden.

Ursächlich für den Insolvenzantrag ist, dass die Gesellschaft laufenden Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht wird nachkommen können. Die mit Investoren geführten Gespräche haben bislang noch nicht zu einer für die Gesellschaft notwendigen, rechtsverbindlichen Finanzierungszusage geführt. Die Gespräche mit den Investoren sollen unmittelbar nach dem erfolgten Insolvenzantrag fortgeführt werden.

Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstand

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf,
Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, Tradegate
ISIN(s): DE000A3E5C08 (Aktie), DE000A3E5C16 (Aktie)

Quelle: pressetext

Der Thread wird nun ins Forum "Insolvenz-AGs" verschoben...


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Beitrag #6 von LordofShares am 09.10.2022 03:05   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzverfahren eröffnet

Am 01.10.2022 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der co.don AG eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (AG Leipzig, Az.: 405 IN 1277/22).


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #7 von LordofShares am 23.10.2022 03:05   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
operatives Geschäft wird verkauft

"asset deal":

17.10.2022 | 16:30

CO.DON AG: Vereinbarung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs

Teltow (pta026/17.10.2022/16:30) - Teltow / Leipzig, 17. Oktober 2022 – Die im Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung befindliche co.don Aktiengesellschaft ("Gesellschaft" oder "co.don") hat heute mit der Rejuvenate GmbH, einer Gesellschaft der ReLive–Gruppe, eine Vereinbarung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft geschlossen. Die Rejuvenate GmbH übernimmt die wesentlichen Vermögenswerte der co.don im Wege eines sogenannten Asset Deals. Der Kaufpreis beträgt ca. 15 Mio. EUR und wird dazu verwendet, Ansprüche von Gläubigern der co.don im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu bedienen.

Die Wirksamkeit der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener Bedingungen. Die Gesellschaft rechnet mit dem Eintritt der Bedingungen voraussichtlich bis Ende November 2022. Nach dem rechtlichen Wirksamwerden der Veräußerung verbliebe die co.don als Gesellschaft ohne operatives Geschäft bzw. ohne operative Beteiligungen zurück. Ob es zur Liquidation der Gesellschaft kommt und ob damit auch die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft endet, ist derzeit noch nicht absehbar.

Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstand

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Freiverkehr in Düsseldorf,
Freiverkehr in Hamburg,
Freiverkehr in Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, Tradegate
ISIN(s): DE000A3E5C08 (Aktie),
DE000A3E5C16 (Aktie)

Quelle: pressetext


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