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Thema: DB Mobility Logistics AG (DE000DBML785) vormals Stinnes AG (DE0007264301)

Thread-Nummer:
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Beitrag #0 von aktiensammler am 23.01.2012 02:09   ( 2.589 Beiträge | Status: ok )
DB Mobility Logistics AG (DE000DBML785) vormals Stinnes AG (DE0007264301)

Die DB Mobility Logistics AG sollte schon im Oktober 2008 als Teilprivatisierung der Deutschen Bahn an die Börse gebracht werden, wegen der schlechten Marktbedingungen durch die Finanzkrise wurde dies jedoch abgesagt.

Nun meldete sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer welcher besagt das es in absehbarer Zeit keinen Börsengang geben werde. Quelle: onvista.de

Die "DB Mobility Logistics AG" ist übrigens die von der Deutschen Bahn (durch die DB Sechste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH) am 09.05.2003 übernommene "Stinnes AG" (DE0007264301). Die Minderheitsaktionäre wurden mit einem Sqeeze-out zu 39,85 EUR je Aktie aus der AG ausgeschlossen.

Anschliessend wurde der Sitz der Stinnes AG am 22.07.2003 von Mülheim (AG Duisburg, HRB 3564) nach Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 89517) verlegt und die die Gesellschaft am 31.01.2008 in "DB Mobility Logistics AG" umbenannt.

Die DB Magnetbahn GmbH (AG München, HRB 163228) welche das Projekt der Magnetschwebebahn "Transrapid München" (eingestellt am 27. März 2008) zum Thema hatte wurde am 26.08.2008 zunächst per Gesellschafterbeschluss aufgelöst und am 10.09.2010 auf die "DB Mobility Logistics AG" verschmolzen.

Mal sehen wie es weitergeht und ob es überhaupt noch einen Börsengang gibt.

Beitrag #1 von aktiensammler am 22.08.2013 20:56   ( 2.589 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Der Börsengang der Bahn ist weiterhin kein Thema, der Bund soll auf seine Dividende verzichten.

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund als Eigentümer plant weiterhin keinen Börsengang der Bahn. Die Bemühungen für eine Teilprivatisierung der Transportsparten des Konzerns seien in dieser Legislaturperiode nicht fortgesetzt worden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Es gebe hier nun keine Veränderungen. Mit Blick auf die aktuellen Probleme am Stellwerk in Mainz liege zudem in einer Privatisierung 'nicht das Mittel, mit dem man die derzeitige äußerst ungute Lage löst'. Verkehrsministerium und Finanzministerium machten deutlich, dass ein Verzicht auf die jährlich von der Bahn an den Bund auszuschüttende Dividende von rund 500 Millionen Euro nicht ansteht.

Quelle: onvista.de

Beitrag #2 von aktiensammler am 22.11.2014 22:49   ( 2.589 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Noch immer gibt es keine Pläne für einen Börsengang.

Der Bund unternimmt nach Darstellung des Finanzministeriums zunächst keinen neuen Anlauf für eine Privatisierung der Deutschen Bahn. In einem aktualisierten Bericht zu Beteiligungen des Bundes heiße es zwar, eine Privatisierung könne geprüft werden, wenn es die Lage des Unternehmens zulasse und das Marktumfeld stabil sei. Im Finanzministerium hieß es aber am Dienstag in Berlin, es gebe keine konkreten Pläne für einen Verkauf.
...
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD keine Vereinbarungen zu einer Bahn-Privatisierung in der im Herbst 2017 endenden Legislaturperiode getroffen. Das bedeutet aber nicht, dass der Bund dauerhaft auf einen Verkauf der Transport- und Logistiksparte verzichtet. Langfristig hält er sich die Privatisierungsoption grundsätzlich offen. Er könnte also zu einem späteren Zeitpunkt eine Beteiligung privater Investoren erneut prüfen.
...

Quelle: onvista.de

Beitrag #3 von aktiensammler am 20.12.2016 02:36   ( 2.589 Beiträge | Status: ok )
Verschmelzung

Da man offenbar davon ausgeht das es zu keinem Börsengang mehr kommt hat man die DB Mobility Logistics AG am 26.08.2016 auf die Deutsche Bahn AG verschmolzen!

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 89517 B

Löschungen 26.08.2016

HRB 89517 B: DB Mobility Logistics AG, Berlin, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin.

Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 50000 B) verschmolzen.

Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.

Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Quelle: unternehmensregister.de

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