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Thema: Greenwich Beteiligungen AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (neue WKN A2BPL1)

Thread-Nummer:
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Beitrag #0 von LordofShares am 22.03.2012 22:56   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Greenwich Beteiligungen AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (neue WKN A2BPL1)

22.03.2012 | 18:49

EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG
Verlustanzeige gemäß § 92 AktG


--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Verlustanzeige gemäß § 92 AktG

22.03.2012

Der Vorstand teilt mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB für
das Geschäftsjahr 2011 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist. Hierfür sind erforderlich gewordene Wertberichtigungen
ursächlich.

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende
Hauptversammlung soll aus Kostengründen mit der ordentlichen Hauptversammlung
2012 verbunden werden. Die Hauptversammlung soll voraussichtlich im Juni 2012 in
Frankfurt stattfinden.


Rückfragehinweis:
Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-9709890
Fax: 069-970989-20
Mail: info@greenwich-ag.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


Emittent: Greenwich Beteiligungen AG
Roßmarkt 14
D-60311 Frankfurt
Telefon: +49 (0)69 970989 0
FAX: +49 (0)69 970989 20
Email: info@greenwich-ag.de
WWW: http://www.greenwich-ag.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0001262111
Indizes:
Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch

Quelle: na-presseportal


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 22.03.2012 22:58   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Chart

Quelle: BigCharts.com


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von LordofShares am 06.08.2014 01:54   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A12ULU)

05.08.2014

Greenwich Beteiligungen AG

Frankfurt am Main

WKN 126 211 / ISIN DE0001262111

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten
Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG und §§ 229 Abs. 3 i.V.m. § 22 Abs. 4 AktG sowie
der Einziehung gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG


Die ordentliche Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 7. Juli 2014 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 9.270.000,00 durch Herabsetzung des rechnerischen Nennwerts von EUR 1,1237 auf EUR 1,00 je Aktie um EUR 1.020.791,00 auf EUR 8.249.209,00 herabzusetzen. Im Anschluss wird das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.249.209,00, eingeteilt in 8.249.209 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 3,00 auf EUR 8.249.206,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 3 Aktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, nach § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG zum Zwecke der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 3,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juli 2014 hat weiterhin beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 3 Aktien noch EUR 8.249.206,00 betragen wird und in 8.249.206 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein wird, nach den Vorschriften der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG im Verhältnis von 7 zu 4 um EUR 3.535.374,00 auf EUR 4.713.832,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass je sieben auf den Inhaber lautende Stückaktien zu vier auf den Inhaber lautenden Stückaktien zusammengelegt werden. Der freiwerdende Betrag wird zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten bzw. Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage verwendet.

Die Beschlüsse über die Herabsetzung des rechnerischen Nennwerts je Aktie, die Einziehung von 3 Aktien und die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurden am 22. Juli 2014 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und sind damit wirksam geworden.

Die Einziehung der 3 Aktien erfolgt mit Wirkung zum 7. August 2014.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 7 zu 4 erfolgt mit Wirkung zum 7. August 2014, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch sieben teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Mit Wirkung zum

7. August 2014

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Greenwich Beteiligungen AG im Verhältnis von 7 zu 4 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 6. August 2014.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG nach dem Stand vom 6. August 2014, abends, umbuchen. An die Stelle von je sieben (7) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0001262111) treten vier (4) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A12ULU3).

Die konvertierten Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch sieben teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A12ULT5) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 21. August 2014

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Greenwich Beteiligungen AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A12ULU3, Börsenkürzel PEB5) bei der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 7. August 2014 aufgenommen.

Frankfurt am Main, im August 2014

Greenwich Beteiligungen AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von LordofShares am 01.04.2015 02:21   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
erneute Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

31.03.2015 | 15:11

Greenwich Beteiligungen AG: Totalabschreibung auf den Beteiligungsansatz der CCP Systems AG und Ankündigung einer Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Greenwich Beteiligungen AG  / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

31.03.2015 15:11

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Der Vorstand der CCP Systems AG hat uns heute darüber informiert, dass er
am Freitag, den 27. März 2015 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit der
Gesellschaft gestellt hat. Die Zeichnungsfrist der aktuellen
Kapitalerhöhung der CCP Systems AG endet heute, 31. März 2015, 24.00 Uhr.
Da der Vorstand der CCP Systems AG nach heutigem Kenntnisstand davon
ausgeht, dass die Mindestzeichnungssumme von Euro 2.500.000 nicht erreicht
werden wird, wäre die Kapitalerhöhung somit gescheitert.

Die Zahlungsunfähigkeit der CCP Systems AG, der gestellte Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die aller Wahrscheinlichkeit nach
gescheiterte Kapitalerhöhung haben bei der Greenwich Beteiligungen AG einen
Abschreibungsbedarf des Gesamtengagements in Höhe von Euro 3.897.049,72
zur Folge.

Der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG teilt deshalb bereits vorab
mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB für das
Geschäftsjahr 2014 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist. Maßgeblich hierfür ist die heute erforderlich gewordene
Totalabschreibung auf den Buchwert der CCP Systems AG.

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende
Hauptversammlung soll aus Kostengründen mit der ordentlichen
Hauptversammlung 2015 verbunden werden. Die Hauptversammlung soll
voraussichtlich im Juni 2015 in Frankfurt stattfinden.


31.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG
Kaiserstraße 8
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69-970989-0
Fax: +49 (0)69-970989-20
E-Mail: info@greenwich-ag.de
Internet: www.greenwich-ag.de
ISIN: DE000A12ULU3
WKN: A12ULU
Börsen: Open Market (Entry Standard) in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #4 von LordofShares am 22.05.2015 01:52   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
erneute Kapitalherabsetzung geplant

Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG für das Geschäftsjahr 2014 veröffentlicht (Termin: 02.07.2015). Auf der Tagesordnung steht nach der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG auch erneut der Beschluss einer Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital soll im Verhältnis 3:1 - von aktuell ca. 4,7 Mio. Euro um ca. 3,1 Mio. Euro auf ca. 1,6 Mio. Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis herabgesetzt werden...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #5 von LordofShares am 11.08.2015 01:45   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1610L)

10.08.2015

Greenwich Beteiligungen AG

Frankfurt am Main


WKN A12 ULU / ISIN DE000A12ULU3

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 2. Juli 2015 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.713.832,00, eingeteilt in 4.713.832 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 1,00 auf EUR 4.713.831,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 1 Aktie, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden ist, nach § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG zum Zwecke der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juli 2015 hat weiterhin beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 1 Aktie noch EUR 4.713.831,00 betragen wird und in 4.713.831 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein wird, nach den Vorschriften der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG im Verhältnis von 3 zu 1 um EUR 3.142.554,00 auf EUR 1.571.277,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass je drei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Der freiwerdende Betrag wird zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten verwendet.

Die Beschlüsse über die Einziehung von 1 Aktie und die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurden am 30. Juli 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und sind damit wirksam geworden.

Die Einziehung der 1 Aktie erfolgt mit Wirkung zum 12. August 2015.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 3 zu 1 erfolgt mit Wirkung zum 12. August 2015, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Mit Wirkung zum

12. August 2015

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Greenwich Beteiligungen AG im Verhältnis von 3 zu 1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 11. August 2015.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG nach dem Stand vom 11. August 2015, abends, umbuchen. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A12ULU3) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1610L9).

Die konvertierten Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A161Z36) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 26. August 2015

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Greenwich Beteiligungen AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1610L9, Börsenkürzel PEBK) bei der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 12. August 2015 aufgenommen.

Frankfurt am Main, im August 2015

Greenwich Beteiligungen AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #6 von LordofShares am 06.06.2016 00:18   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
erneute Kapitalherabsetzung geplant

Am Freitag (03.06.2016) wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht (Termin: 15.07.2016). Und wer hätts gedacht, auf der Tagesordnung steht schon wieder der Beschluss einer Kapitalherabsetzung: Das Grundkapital soll im Verhältnis 13:5 - von aktuell ca. 1,6 Mio. Euro um ca. 1 Mio. Euro auf ca. 600.000 Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis herabgesetzt werden...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #7 von LordofShares am 07.08.2016 15:49   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A2BPL1)

05.08.2016

Greenwich Beteiligungen AG

Frankfurt am Main


WKN A16 10L / ISIN DE000A1610L9

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 15. Juli 2016 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.571.277,00, eingeteilt in 1.571.277 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 6,00 auf EUR 1.571.271,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 6 Aktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, nach § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG zum Zwecke der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 6,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juli 2016 hat weiterhin beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 6 Aktien noch EUR 1.571.271,00 betragen wird und in 1.571.271 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein wird, nach den Vorschriften der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG im Verhältnis von 13 zu 5 um EUR 966.936,00 auf EUR 604.335,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass je dreizehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu fünf auf den Inhaber lautenden Stückaktien zusammengelegt werden. Der freiwerdende Betrag wird zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten verwendet.

Die Beschlüsse über die Einziehung von 6 Aktien und die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurden am 26. Juli 2016 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und sind damit wirksam geworden.

Die Einziehung der 6 Aktien erfolgt mit Wirkung zum 9. August 2016.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 13 zu 5 erfolgt mit Wirkung zum 9. August 2016, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch dreizehn teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Mit Wirkung zum

9. August 2016

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Greenwich Beteiligungen AG im Verhältnis von 13 zu 5 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 8. August 2016.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG nach dem Stand vom 8. August 2016, abends, umbuchen. An die Stelle von je dreizehn (13) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1610L9) treten fünf (5) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A2BPL17).

Die konvertierten Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch dreizehn teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A2BPKT9) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 23. August 2016

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Greenwich Beteiligungen AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A2BPL17, Börsenkürzel PEB) bei der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 9. August 2016 aufgenommen.

Frankfurt am Main, im August 2016

Greenwich Beteiligungen AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #8 von aktiensammler am 19.10.2016 18:20   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Aus Kostengründen will man nach Bautzen umziehen.

...
Um die laufenden Kosten weiter zu reduzieren, hat die Hauptversammlung ebenfalls einer Sitzverlegung von Frankfurt am Main nach Bautzen sowie einer Reduzierung der Aufsichtsratsvergütung zugestimmt. Der Vorstand hatte bereits zum 1. Januar 2016 erneut auf einen Teil seiner Bezüge verzichtet bei einer gleichzeitigen Reduzierung des zeitlichen Einsatzes.
...

Quelle: greenwich-ag.de



Der Chart in Frankfurt:

Chart
Provided by finanzen.net

Greenwich Beteiligungen AG konvertierte Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #9 von LordofShares am 24.05.2017 02:12   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Delisting

23.05.2017 | 18:34

Greenwich Beteiligungen AG: beschließt Delisting

Greenwich Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Delisting

23.05.2017 / 18:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)



Greenwich Beteiligungen AG kündigt die Einbeziehung der Aktien im Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse mit dem Ziel der Einstellung des Handels der Aktien.

Nach § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse können die dort im Segment Basic Board einbezogenen Aktien gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Danach erfolgt eine Einstellung des Handels der einbezogenen Aktien.

Der Vorstand hat am 23.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien zu kündigen. Die Kündigung ist am gleichen Tag gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesprochen worden.

Die Verwaltung hält diesen Schritt für geboten, weil faktisch kein bzw. nur ein unbedeutender Handel in Aktien der Gesellschaft stattfindet, nach dem diese aufgrund mehrerer Kapitalschnitte ohne neue Kapitalzufuhr operativ weitgehend zum Erliegen gekommen ist und sich die Gewinnung von Investoren als schwierig erweist.

Darüber hinaus sind die Verpflichtungen gegenüber der Börse sowie nach der Marktmissbrauchsverordnung aufwendig, insbesondere verlangt die Börse die Vorlage eines testierten Jahresabschlusses und die Vorlage eines Halbjahresabschlusses, was mit relativ hohen Kosten verbunden ist, obwohl die Gesellschaft nach HGB nicht mehr verpflichtet ist, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen.

Nach eingehender Abwägung ist die Verwaltung daher überein gekommen, die Einbeziehung der Aktien in den Börsenhandel aufzukündigen, weil das Interesse des Kapitalmarktes an einem Handel offensichtlich nicht mehr besteht und andererseits die Kosten und Aufwendungen für die Einbeziehung die ohnehin schwache Kapitaldecke belasten.

Derzeit sind auch keine umsetzungsfähigen Vorhaben ersichtlich, die in Zukunft eine Aufrechterhaltung der Notierung rechtfertigen würden. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass die Notiz voraussichtlich Ende August eingestellt wird.

Bautzen, den 23.05.2017

Michael Reinhardt
Vorstand



23.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG
Kupferhammer 5
02625 Bautzen
Deutschland
Telefon: +49 3591 5302 88 5
Fax: +49 3591 5302 88 6
E-Mail: info@greenwich-ag.de
Internet: www.greenwich-ag.de
ISIN: DE000A2BPL17
WKN: A2BPL1
Börsen: Open Market (Basic Board) in Frankfurt

09.08.16 ISIN-Change; 12.08.15 ISIN-Change;

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


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