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Thema: Rüdiger Beuttenmüller zu hoher Freiheitsstrafe verurteilt

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 2
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Beitrag #0 von LordofShares am 14.04.2009 12:56   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Rüdiger Beuttenmüller zu hoher Freiheitsstrafe verurteilt

08.04.2009 | 09:58

Penny Stocks
Hohe Haftstrafe verhängt

Von Renate Daum

Das Landgericht Hamburg hat den illustren Investor Rüdiger Beuttenmüller zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt fünfeinhalb Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem in der Vergangenheit die Aktienkurse der Gontard & Metallbank, der Werft Bremer Vulkan und der Schichau Seebeckwerft durch gestreute Gerüchte über angebliche Sanierungspläne in die Höhe getrieben.

Zuvor hatte er Millionen der weitgehend wertlosen Papiere erworben und konnte so von deren Kursanstieg profitieren. Dafür verhängten die Richter nun unter Einbeziehung einer Strafe aus dem Jahr 2004 drei Jahre und neun Monate Haft. Ein weiteres Jahr und neun Monate kamen wegen eines Bilanzdelikts hinzu.

Strafe fällt aus dem üblichen Rahmen

Bei der insolventen Werft Bremer Vulkan stieg der Kurs wegen angeblicher Pläne, die Liquidation abzuwenden. Auch der Schichau Seebeckwerft und der Bank sollte neues Leben eingehaucht werden. Tatsächlich geschah nichts. Beuttenmüller ist kein Unbekannter. Im Jahr 2006 trat er im Zusammenhang mit einem merkwürdigen Übernahmeangebot der Center-Tainment AG für Euro Disney in Erscheinung. Zuvor hatte er beim Kamerahersteller Leica sowie bei der IG Farben für Wirbel gesorgt. 2003 musste er sich als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Beuttenmüller Wert­papieranlagen-Verwaltungs AG vor Gericht für falsche Zahlen in der Bilanz verantworten.

Die nun gegen ihn verhängte Haftstrafe fällt aus dem sonst üblichen Rahmen. „Das ist ein hohes Strafmaß“, sagt Christian Schröder, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Halle-Wittenberg. „Das zeigt, dass ein anderer Wind weht.“ Früher hätten Ermittlungsbehörden Kursmanipulationen eher als Kavaliersdelikt betrachtet. Täter kamen oft mit einer Geldstrafe davon.

Das Geld fließt in die Staatskasse

Beuttenmüller darf die Gewinne, die er mit den Billigaktien machte, nun wieder herausrücken. Die 1,7 Millionen Euro werden aber nicht an diejenigen verteilt, die aufgrund der falschen Nachrichten gekauft haben und auf Kursverlusten sitzen. Die Summe fließt in die Staatskasse. Denn das Verbot der Kursmanipulation wird nicht als Schutzgesetz für Anleger angesehen. Die Betroffenen gelten damit nicht als Geschädigte.

Quelle: Graumarktinfo.de


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Beitrag #1 von interpol am 09.10.2010 17:15   ( 19 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 14.04.2009 12:56

was macht sein Spezi Arnd denn noch?

Nach Realtos habe ich nichts mehr von ihm gehört.


WOllte schon immer einmal unzensiert und nicht Ariviert schreiben...

Beitrag #2 von LordofShares am 31.10.2010 14:33   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Rüdiger Beuttenmüller wieder aktiv

Gerademal ein Jahr nach seiner Verurteilung ist Rüdiger Beuttenmüller schon wieder am Kapitalmarkt aktiv, siehe den Thread "OOOUT.com Portal AG (künftig Claimpicker AG) - Neustart mit Plattform für Klagewütige"... [kopfschuettel]


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