Herzlich Willkommen in

LordofShares Börsenforum

- Qualität schlägt Quantität -

Hier finden Sie Diskussionen über in- und ausländische, seriöse und unseriöse Unternehmen, sowie Warnungen vor Betrügern, Abzockern und sonstigen Bauernfängern, die an der Börse ihr Unwesen treiben.
Melden Sie sich kostenlos an und diskutieren Sie mit !
[Impressum, Datenschutz und FAQ]
[Startseite]  [Suche]  [Links]   [Registrieren]  [Einloggen]

Thema: Änderung des Aktiengesetzes - Verhinderung von Geldwäsche

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 7
Anzahl Aufrufe: 851
Sortierung: normal
Beitrag #0 von aktiensammler am 06.01.2013 16:36   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Änderung des Aktiengesetzes - Verhinderung von Geldwäsche

Das AktG soll geändert werden, u. a. soll somit die Geldwäsche verhindert werden.

Die Aktienrechtsnovelle 2012 lässt den Unternehmen auch zukünftig die Wahl zwischen beiden Aktienrechtsgattungen Namens- und Inhaberaktie. Allerdings soll die Inhaberaktie von einer nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft künftig nur noch verwendet werden, wenn die entsprechende Sammelurkunde dauerhaft bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Dadurch ist sichergestellt, dass die zuständigen Behörden in Ermittlungsfällen auf wichtige Informationen zugreifen und die Identität des Aktionärs feststellen können. Der Befürchtung, die Inhaberaktie könnte als Instrument für Geldwäsche und Terrorfinanzierung genutzt werden, kann so entgegengetreten werden. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 16.000 nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften, davon haben weit mehr als die Hälfte bereits heute Namensaktien.


In den USA haben börsennotierte Unternehmen schon heute nur Namensaktien (registered shares). Gedruckte Inhaber-Aktienurkunden (effektive Stücke) werden in Deutschland also noch seltener und somit praktisch abgeschafft.

Weitere Änderungen des AktG:

- Wandelschuldverschreibungen
- Vorzugsaktien ohne einen zwingenden Nachzahlungsanspruch
- Einschränkung der Möglichkeit missbräuchlich nachgeschobener Nichtigkeitsklagen
- zahlreiche Klarstellungen und Korrekturen, die Rechtsunsicherheiten in der Aktienrechtspraxis beilegen

Quelle: nwb.de

Beitrag #1 von LordofShares am 08.01.2013 01:30   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 06.01.2013 16:36

Hallo aktiensammler,

dieser Gesetzentwurf ist laut der verlinkten Seite vom 20.12.2011, also bereits über ein Jahr alt. Die darin enthaltenen Änderungen scheinen jedoch bis heute nicht umgesetzt worden zu sein. Daher stellt sich die Frage, ob der Gesetzentwurf überhaupt noch weiterverfolgt wird...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von aktiensammler am 08.01.2013 20:49   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 08.01.2013 01:30

Nun ja, der letzte Status ist vom 14.03.2012: "Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor".
Es steht allerdings nicht dort das dieses Gesetz abgelehnt wurde, evtl. kommt es später nochmal auf den Programmplan.

Beitrag #3 von aktiensammler am 15.07.2013 12:32   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 08.01.2013 20:49

Der Bundestag hat die Änderung des Aktiengesetzes bereits am 27.06.2013 beschlossen, es soll im Herbst 2013 in Kraft treten.

Beitrag #4 von Guffel am 18.11.2013 11:34   ( 8 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 15.07.2013 12:32

Ist er denn jetzt in Krank getreten? Ich habe gar nichts mehr von der Thematik vernommen...

Beitrag #5 von Guffel am 20.11.2013 09:30   ( 8 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Guffel am 18.11.2013 11:34

"In Kraft getreten" meinte ich. Tut mir leid, ich kann den alten Beitrag nicht mehr bearbeiten...

Beitrag #6 von aktiensammler am 21.11.2013 23:49   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Guffel am 20.11.2013 09:30

Nein, vorerst nicht. Die "Aktienrechtsnovelle 2011-2013" wurde am 20.9.2013 vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die neue Bundesregierung wird sich dann darum kümmern müssen.
Quelle: handelsblatt.com

Beitrag #7 von aktiensammler am 08.11.2018 02:59   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Aktienrechtsnovelle

Kurzes Update, die "Aktienrechtsnovelle 2011-2013" hat einen neuen Namen bekommen ("Aktienrechtsnovelle 2016") und ist am 30.12.2015 in Kraft getreten.

...
Nichtbörsennotierte AGs dürfen auch weiterhin Inhaberaktien ausgeben. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur noch dann, wenn in der Satzung Einzelverbriefungsansprüche der Aktionäre ausgeschlossen sind und die auszustellende Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem vergleichbaren ausländischen Verwahrer hinterlegt wird. Insbesondere Ermittlungsbehörden sollen damit die Identität der Aktionäre leichter feststellen können. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die kritisierte Möglichkeit zum Missbrauch der deutschen Inhaberaktie, bspw. zur Geldwäsche.
...

Quelle: roedl.de

§ 10 AktG wurde entsprechend geändert. Der englische Name der Inhaber-Aktie lautet "Bearer Shares".

Zur Info: Österreich, Italien (Azioni Portatore), Niederlande (Aandelen aan Toonder), Spanien (Acciones Portador) und Frankreich (Actions au Porteur) haben auch noch Inhaber-Aktien. Von anderen Ländern ganz zu schweigen. Hier kommen aber sicher auch noch Änderungen aufgrund der EU-Richtlinien.

Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz