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Thema: COLEXON Energy will 7C Solarparken übernehmen - Kapitalmaßnahmen geplant (alte WKN 525070, neue WKN A11QW6)

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Beitrag #0 von LordofShares am 09.01.2013 02:03   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
COLEXON Energy will 7C Solarparken übernehmen - Kapitalmaßnahmen geplant (alte WKN 525070, neue WKN A11QW6)

08.01.2013 | 09:34

EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG
Ad hoc-Mitteilung der COLEXON Energy AG Einberufung der Hauptversammlung auf den 15. Februar 2013 und Änderungen im Aufsichtsrat


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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen
08.01.2013


Hamburg, den 8. Januar 2013 - Der Vorstand der COLEXON Energy AG (WKN 525070,
ISIN 0005250708), Hamburg, wird heute die außerordentliche Hauptversammlung zur
Beschlußfassung über die beabsichtigten Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem
Erwerb der zumindest 80%-igen Beteiligung an dem nicht börsennotierten
belgischen Solarunternehmen 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, auf den 15.
Februar 2013 einberufen. Die Beschlußvorschläge sehen u.a. vor, zunächst das
Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung einer unentgeltlich zur Verfügung
gestellten Aktie der Gesellschaft auf eine durch zwei ganzzahlig teilbare Zahl
zu glätten, sodann das geglättete Grundkapital durch Zusammenlegung jeweils
zweier Aktien zu einer Aktie auf die Hälfte (EUR 8.872.278,00) herabzusetzen
, um
dieses sodann um bis zu EUR 16.012.125,00 auf bis zu EUR 24.884.403,00 zu
erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll durch Sacheinlagen dergestalt erfolgen, dass
die 30 Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche von ihnen gehaltenen Anteile an
der 7C Solarparken NV gegen Gewährung der neuen COLEXON-Aktien in die COLEXON
Energy AG einbringen, die dadurch zu einer Tochtergesellschaft von COLEXON wird.

Das Bezugsrecht der Aktionäre von COLEXON ist bei dieser Kapitalerhöhung also
ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung soll nur durchgeführt werden, wenn so viele
der Aktionäre von 7C Solarparken NV an der Kapitalerhöhung teilnehmen, dass
COLEXON zumindest eine Mehrheit von 80% am Kapital der 7C Solarparken NV
erwirbt. Sollten, was angestrebt wird, alle Aktionäre von 7C Solarparken NV
sämtliche von ihnen an der 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile im Rahmen der
Kapitalerhöhung in die COLEXON einbringen, so würde sich der Anteil der
bisherigen Aktionäre von COLEXON auf ca. 25,9% am Grundkapital von dann EUR
24.884.403,00 verringern. Da die 7C Solarparken NV derzeit selbst mit ca. 22,9%
am Grundkapital von COLEXON beteiligt ist, würde sich dadurch, dass 7C
Solarparken NV im Zuge der Sachkapitalerhöhung eine Tochtergesellschaft von
COLEXON würde, der Anteil der von COLEXON unmittelbar und mittelbar gehaltenen
eigenen Aktien von zur Zeit ca. 4,6% am derzeitigen Grundkapital auf ca. 9,8% am
erhöhten Grundkapital in Höhe von EUR 24.884.403,00 erhöhen. Den Bedingungen der
Kapitalerhöhung liegen gutachterlich ermittelte Unternehmenswerte von COLEXON
und 7C Solarparken NV zum Bewertungsstichtag 14. Februar 2013 zu Grunde. Das von
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte
Bewertungsgutachten beziffert den Wert einer Aktie von 7C Solarparken NV auf EUR
4.508,93 und den Wert einer Aktie von COLEXON nach Kapitalherabsetzungen auf EUR
1,40
(jeweils gerundet). Hieraus folgt im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ein
Umtauschverhältnis von gerundeten 3.225 COLEXON-Aktien zu 1 7C-Aktie. Der
gutachterliche Wert der von den derzeitigen COLEXON-Aktionären gehaltenen
Beteiligungen wird trotz der eintretenden Beteiligungsverwässerung nicht
beeinträchtigt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Carl Graf von Hardenberg
(Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Ing. Kurt-Friedrich Ladendorf haben vor dem
Hintergrund, dass die COLEXON Energy AG bei Umsetzung der vorgeschlagenen
Maßnahmen in erheblichem Umfang neues Geschäft hinzuerwirbt, erklärt, dass sie
ihre Mandate mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.
Februar 2013 niederlegen werden, um der außerordentlichen Hauptversammlung die
Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat um Personen zu ergänzen, die über
spezifische Kenntnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV
verfügen. Daher ist auch eine Beschlußfassung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.
Februar 2013 vorgesehen.
Alle insoweit relevanten Einzelheiten werden in der Hauptversammlungseinladung
im Bundesanzeiger vom heutigen Tage sowie auf der Website der Gesellschaft
veröffentlicht.


Rückfragehinweis:
Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG,
friederike.thyssen@pvf.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: COLEXON Energy AG
Große Elbstraße 45
D-22767 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2800 31 0
FAX: +49 (0) 40 2800 31 102
Email: info@colexon.de
WWW: http://www.colexon.de
Branche: Energie
ISIN: DE0005250708
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch

Quelle: na-presseportal


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 09.01.2013 02:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
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Quelle: BigCharts.com


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von LordofShares am 19.02.2013 01:21   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Übernahme der 7C Solarparken abgelehnt

18.02.2013 | 10:04

EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG
Hauptversammung lehnt Erwerb von 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, ab


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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen
18.02.2013


Hamburg, den 18.2.2013: Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Colexon
Energy AG, Hamburg, am 15. Februar 2013 ist der beabsichtigte Erwerb der 7C
Solarparken NV, Mechelen/Belgien, mit den Stimmen der Kleinaktionäre abgelehnt
worden.

Die Großaktionärin 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, hat sich - entsprechend
ihrer Ankündigung - der Stimme zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten, um die
Kleinaktionäre darüber frei entscheiden zu lassen.

In die neu zu besetzenden Aufsichtsratspositionen der Herren Dr. Carl Graf von
Hardenberg und Dr. Ing. Kurt-Friedrich Ladendorf sind die Herren Joris de
Meester, Aktionär der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, und Markus Neumann,
Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., München (SdK), gewählt
worden.


Rückfragehinweis:
Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG,
friederike.thyssen@pvf.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: COLEXON Energy AG
Große Elbstraße 45
D-22767 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2800 31 0
FAX: +49 (0) 40 2800 31 102
Email: info@colexon.de
WWW: http://www.colexon.de
Branche: Energie
ISIN: DE0005250708
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch

Quelle: na-presseportal


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von LordofShares am 12.07.2013 02:06   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung geplant

Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der COLEXON Energy AG für das Geschäftsjahr 2012 veröffentlicht (Termin: 21.08.2013). Nach den üblichen Punkten steht u.a. auch der Beschluss einer Kapitalherabsetzung auf der Tagesordnung: Das Grundkapital soll im Verhältnis 4:1 - von aktuell ca. 17,7 Mio. Euro um ca. 13,3 Mio. Euro auf ca. 4,4 Mio. Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis herabgesetzt werden...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #4 von LordofShares am 22.08.2013 01:48   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung abgelehnt

21.08.2013 | 21:03

COLEXON Energy AG: Ergebnisse der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der COLEXON Energy AG vom 21. August 2013

COLEXON Energy AG  / Schlagwort(e): Hauptversammlung

21.08.2013 21:03

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ergebnisse der heutigen ordentlichen Hauptversammlung
der COLEXON Energy AG vom 21. August 2013

Auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der COLEXON Energy AG,
Hamburg, hat der Vorschlag der Verwaltung, das Grundkapital der
Gesellschaft im Verhältnis 4:1 durch Zusammenlegung von Aktien auf
EUR 4.436.139,00 herabzusetzen, um die Rücklagen zu stärken und die
Kapitalmarktfähigkeit der Gesellschaft zu verbessern, nicht die
erforderliche Mehrheit gefunden. Ca. 36 % des in der Hauptversammlung
vertretenen Grundkapitals votierte bei einer Präsenz von weniger als der
Hälfte des gesamten Grundkapitals gegen den entsprechenden Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat.

Alle übrigen Beschlussvorschläge (Entlastung der Organmitglieder für 2012,
Bestellung des Abschlußprüfers/Konzernabschlußprüfers für 2013 sowie
redaktionelle Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1) wurden angenommen und
auch der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Peter Dill, erneut in
den Aufsichtsrat gewählt.




Kontakt:
COLEXON Energy AG
Caroline Schlotmann
Email: schlotmann@colexon.de
Tel: +49 40 280031-0
Fax: +49 40 280031-101


21.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: COLEXON Energy AG
Große Elbstraße 43
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49(0)40 280031 100
Fax: +49(0)40 280031 102
E-Mail: info@colexon.de
Internet: www.colexon.de
ISIN: DE0005250708
WKN: 525070
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #5 von LordofShares am 06.02.2014 01:29   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
neuer Anlauf zur Übernahme der 7C Solarparken

04.02.2014 | 10:36

COLEXON Energy AG: Zustimmung des Aufsichtsrats zu möglicher Kooperation der Gesellschaft mit 7C Solarparken NV / Abgabe eines Angebots zur Übernahme von Aktien an die Aktionäre von 7C Solarparken NV

COLEXON Energy AG  / Schlagwort(e):
Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Kapitalmaßnahme

04.02.2014 10:36

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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04.02.2014
Hamburg, den 4. Februar 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy
AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE0005250708; Börse: Regulierter Markt in
Frankfurt/Main (General Standard)), haben heute beschlossen, den Aktionären
des nicht börsennotierten belgischen Solarunternehmens 7C Solarparken NV,
Mechelen/Belgien, ein Angebot zum Erwerb einer zumindest 80%-igen
Beteiligung an 7C Solarparken NV zu unterbreiten. Das Angebot sieht vor,
den Aktionären von 7C Solarparken NV als Gegenleistung neue Aktien der
COLEXON Energy AG anzubieten, die auf der Grundlage noch zu fassender
Hauptversammlungsbeschlüsse ausgegeben werden sollen.
Das Angebot an die
Aktionäre der 7C Solarparken NV ist befristet bis zum 24.02.2014, 24:00
Uhr.

Die COLEXON Energy AG hatte bereits im Dezember 2012 ein in den Grundzügen
vergleichbares Angebot an die damaligen Aktionäre von 7C Solarparken NV
abgegeben, das seinerzeit von 100 % der damaligen Aktionäre von 7C
Solarparken NV angenommen worden war. Auf der folgenden außerordentlichen
Hauptversammlung der COLEXON Energy AG am 15.02.2013 konnten die
notwendigen Mehrheiten jedoch nicht erreicht werden.

Die Entscheidung, nochmals ein entsprechendes Angebot abzugeben, erfolgt
vor dem Hintergrund, dass Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG
es nach Gesprächen mit einzelnen Aktionärsgruppen als aussichtsreich
ansehen, dass nunmehr die erforderlichen Mehrheiten in der Hauptversammlung
erreicht werden können.

Der Erwerb einer zumindest 80%-igen Beteiligung an 7C Solarparken NV bietet
der COLEXON Energy AG die Möglichkeit, das bestehende
Eigenbetriebsportfolio an Solarkraftwerken signifikant auf rund 67 MWp
auszubauen. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Marktsituation
bietet sich der Gesellschaft so die Chance, die Ertragslage deutlich zu
verstetigen und zu verbessern. Die 2008 gegründete 7C Solarparken NV
fokussiert sich primär auf den Aufbau eines Portfolios von Solarkraftwerken
und verfügt zurzeit über eine installierte Kapazität von rund 41 MWp. Der
eindeutige geographische Investitionsschwerpunkt liegt hierbei in
Deutschland. 7C Solarparken NV hält derzeit eine Beteiligung an der COLEXON
Energy AG in Höhe von rund 25%.

Die COLEXON Energy AG hatte im Jahr 2012 gemeinsam mit der 7C Solarparken
NV eine Bewertung beider Unternehmen (Bewertungsstichtag: 14. Februar 2013)
bei der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, hinsichtlich einer möglichen Kooperation beider Unternehmen in
Auftrag gegeben. Die COLEXON Energy AG sowie die 7C Solarparken NV haben
auf dieser methodischen Grundlage unter Fortschreibung der seinerzeit
ermittelten Werte die zugrunde zu legenden Unternehmenswerte unter
Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen seit 2013 ermittelt und ihre
Ergebnisse durch die Consus GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main, eine
Beratungsgesellschaft für Corporate Finance, prüfen lassen. Hiernach ist
für den Bewertungsstichtag (17.04.2014) ein Wert in Höhe von EUR 0,75 pro
COLEXON-Aktie anzunehmen,
welcher rund 30% über dem durchschnittlichen
Aktienkurs der letzten 12 Monate liegt. Für 7C Solarparken NV ergibt sich
ein Wert in Höhe von EUR 5.250,00 pro 7C-Aktie.

Da der ermittelte Wert einer COLEXON-Aktie unter einem Euro liegt, ist
Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung zum Erwerb der Beteiligung an der 7C
Solarparken NV, dass zuvor das Grundkapital im Verhältnis 2:1 auf EUR
8.872.278,00 herabgesetzt wird. Nach dieser Kapitalherabsetzung würden die
7C-Aktionäre für jede eingebrachte 7C-Aktie 3.500 neu auszugebende
COLEXON-Aktien erhalten.


Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Kapitalmaßnahmen beabsichtigen
Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG, nach Durchführung der
Kapitalherabsetzung eine Optionsanleihe zu begeben und die Aktionäre
hierüber sowie über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals abstimmen
zu lassen. Die Anleihe soll ein Volumen von bis zu ca. EUR 1.500.000,00
haben und in bis zu 4.436.139 Teiloptionsanleihen mit einem Nennwert von je
EUR 0,34 unterteilt sein. Jede Teiloptionsanleihe soll mit einem
Optionsschein ausgestattet sein, der jeweils zum Erwerb einer COLEXON-Aktie
berechtigen soll. Die Anleihe soll einen festen Zinssatz von 3% p.a. haben
bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Optionen sollen im Zeitraum von
September 2014 bis Ende 2016 ausgeübt werden können. Der Ausübungspreis
soll für den Zeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.12.2014 EUR 1,56 pro Aktie
betragen, für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 EUR 1,76 pro
Aktie und für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 EUR 1,98 pro
Aktie. Den derzeitigen Aktionären soll ein Bezugsrecht mit einem
Bezugsverhältnis von 2:1 (das heißt zwei bestehende Aktien berechtigen zum
Bezug einer Teiloptionsanleihe) eingeräumt werden, wobei die an die
Aktionäre von 7C Solarparken NV auszugebenden neuen Aktien nicht
bezugsberechtigt sein sollen. Im Hinblick auf etwaig entstehende
Zuteilungsspitzen soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden.

Die Platzierung der Anleihe dient der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung.
Die Gesellschaft ist auf der Grundlage ihres derzeitigen Geschäftsmodells
zwar hinreichend mit Liquidität ausgestattet. Ein Erwerb der 7C Solarparken
NV und die damit einhergehende Wachstumsstrategie machen es jedoch
erforderlich, auch kurzfristig zu realisierende Wachstumschancen zu nutzen.
Bevor die mit einem Erwerb der 7C Solarparken NV verbundenen positiven
Liquiditätseffekte eintreten, bedarf es daher aus Gründen der Vorsorge
dieser Maßnahmen zur Liquiditätsüberbrückung, zumal die mit der Umsetzung
der geplanten Maßnahmen verbundenen Transaktionskosten die operative
Liquidität einmalig belasten würden.

Über die mit der Anleihe verbundenen Optionsrechte soll den derzeitigen
Aktionären ermöglicht werden, ihrer quotale Beteiligungsverwässerung durch
die Sachkapitalerhöhung entgegenzuwirken.

Dennoch würde bei Umsetzung aller Maßnahmen die Beteiligung der derzeitigen
Aktionäre der COLEXON Energy AG quotal verwässert werden. Eine wertmäßige
Verwässerung wäre damit rechnerisch jedoch nicht verbunden.

Über die Durchführung der vorstehend beschriebenen Kapitalmaßnahmen soll
auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der COLEXON Energy AG
abgestimmt werden. Diese ist für den 17.04.2014 vorgesehen. Das den
7C-Aktionären unterbreitete Angebot lässt die Entscheidungshoheit der
Hauptversammlung der COLEXON Energy AG, die den Kapitalmaßnahmen mit einer
Mehrheit von 75% zustimmen muss, unberührt.

Kontakt:
COLEXON Energy AG
Jan Hutterer
Email: hutterer@colexon.de
Tel: +49 40 280031-0
Fax: +49 40 280031-101


04.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: COLEXON Energy AG
Große Elbstraße 43
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49(0)40 280031 100
Fax: +49(0)40 280031 102
E-Mail: info@colexon.de
Internet: www.colexon.de
ISIN: DE0005250708
WKN: 525070
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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #6 von LordofShares am 18.04.2014 01:28   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung und Sachkapitalerhöhung beschlossen

17.04.2014 | 19:38

COLEXON Energy AG: Hauptversammlung stimmt Sachkapitalerhöhung zur Übernahme der 7C Solarparken NV zu

COLEXON Energy AG  / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme

17.04.2014 19:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Hamburg, den 17. April 2014 - Die ordentliche Hauptversammlung der COLEXON
Energy AG, Hamburg (WKN: 525070, ISIN: DE005250708; Börse: Regulierter
Markt in Frankfurt/Main (General Standard)), hat heute auf Vorschlag der
Verwaltung hin verschiedene Kapitalmaßnahmen beschlossen. Dies umfasst
zunächst - nach vorheriger Glättung durch Einziehung einer einzigen
unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie - die Herabsetzung des
Grundkapitals der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 durch Zusammenlegung von
Aktien auf EUR 8.872.278,00. Anschließend soll das Grundkapital im Wege
einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 24.717.000 neuen Aktien
um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 erhöht werden.
Gegenstand der Sacheinlage sind Aktien des belgischen Solarunternehmens 7C
Solarparken NV, Mechelen. Zeichnungsberechtigt sind dementsprechend
ausschließlich die Aktionäre der 7C Solarparken NV, das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Überdies hat die
Hauptversammlung den Vorstand angewiesen, nach Eintragung der
Kapitalherabsetzungen eine mit Optionsrechten auf Colexon-Aktien verbundene
Anleihe (Optionsanleihe) mit einem Volumen von bis zu ca. EUR 1.500.000 und
einer Laufzeit von 12 Monaten bei einem festen Zinssatz von 3 % p.a. unter
Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Bezugsverhältnis 2:1)
zu begeben. Zugleich wurde ein entsprechendes genehmigtes Kapital i.H.v.
bis zu EUR 4.436.139,00 beschlossen, aus dem die mit der Anleihe
verbundenen Optionsrechte bedient werden sollen.

Über die vorstehend genannten Maßnahmen wurde in einer einheitlichen
Blockabstimmung entschieden. Dabei votierten 94,37 % des in der
Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals bei einer Präsenz von 46,73 %
des gesamten Grundkapitals für den entsprechenden Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat.

Darüber hinaus wurde Herr Markus Kienle als neues Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt. Er ersetzt Herrn Markus Neumann, der zum Ablauf der
heutigen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Die
Beschlussvorschläge zur Entlastung der Organmitglieder für 2013 sowie der
Bestellung des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers für 2014 wurden
angenommen. Der Beschlussvorschlag zur Erneuerung der Ermächtigung zum
Erwerb und der Verwendung eigener Aktien wurde abgelehnt. Wie erwartet
haben einige Aktionäre in der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll
erklärt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der gefassten Beschlüsse wird auf
die Einladung zur Hauptversammlung verwiesen, die am 10. März 2014 im
Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.




Kontakt:
COLEXON Energy AG
Große Elbstr. 43
22767 Hamburg
Deutschland
FON: +49 (0)40. 28 00 31-100
FAX: +49 (0)40. 28 00 31-102
EMAIL: info@colexon.de
www.colexon.de


17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: COLEXON Energy AG
Große Elbstraße 43
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49(0)40 280031 100
Fax: +49(0)40 280031 102
E-Mail: info@colexon.de
Internet: www.colexon.de
ISIN: DE0005250708
WKN: 525070
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #7 von LordofShares am 26.06.2014 01:48   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A11QW6)

25.06.2014

COLEXON Energy AG

Hamburg

ISIN DE 000 5250708 / WKN 525070

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von einer Aktie nach § 237 AktG und über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG


Die ordentliche Hauptversammlung der COLEXON Energy AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 17. April 2014 hat u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 17.744.557,00, eingeteilt in 17.744.557 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG um EUR 1,00 auf EUR 17.744.556,00, eingeteilt in 17.744.556 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von einer (1) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktie (Stückaktie), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von Herrn Dr. Peter Dill (Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft), wohnhaft in Hamburg, unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zweck, bei der nachfolgend unter Ziffer 2. genannten ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes (durch zwei (2) teilbares) Herabsetzungsverhältnis zu ermöglichen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.

2. Das gemäß vorstehender Ziffer 1. im Wege der vereinfachten Einziehung herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 17.744.556,00, eingeteilt in 17.744.556 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, wird um EUR 8.872.278,00 auf EUR 8.872.278,00 durch Zusammenlegung von je zwei (2) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) zu einer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktie (Stückaktie) herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe der Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und der Vorbereitung der auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. April 2014 unter Tagesordnungspunkt 6.4 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie der Wiederherstellung der Kapitalmarktfähigkeit der Gesellschaft im Hinblick auf zukünftige Kapitalmaßnahmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Zusammenlegung von Aktien, einschließlich der Regelung von Teilrechten und Aktienspitzen, festzulegen.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von einer Aktie durch die Gesellschaft und deren Durchführung sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und der Vorbereitung der auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. April 2014 unter Tagesordnungspunkt 6.4 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wurden am 2. Juni 2014 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 2:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 27. Juni 2014; soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch zwei teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich daraus ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien der COLEXON Energy AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der COLEXON Energy AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum

30. Juni 2014

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der COLEXON Energy AG im Verhältnis 2:1 im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 27. Juni 2014.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der COLEXON Energy AG nach dem Stand vom 27. Juni 2014, abends, umbuchen. An die Stelle von zwei (2) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE 000 5250708) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE 000 A11QW68).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zwei teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE 000 A11QXB8) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der COLEXON Energy AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 18. Juli 2014

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE 000 A11QXB8) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der M.M.Warburg & CO Kommanditgesellschaft a.A., Hamburg, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der COLEXON Energy AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE 000 A11QW68) im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 30. Juni 2104 vorgesehen.

Hamburg, im Juni 2014

COLEXON Energy AG

- Der Vorstand -

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #8 von LordofShares am 05.11.2014 02:02   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Sachkapitalerhöhung durchgeführt - Umfirmierung geplant

Die am 17.04.2014 beschlossene Sachkapitalerhöhung (gegen Einbringung der 7C Solarparken NV) wurde inzwischen in voller Höhe (ca. 24,7 Mio. Euro) durchgeführt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 02.10.2014. Das Grundkapital der COLEXON Energy AG beträgt damit aktuell ca. 33,6 Mio. Euro. Geplant ist nun auch die Umfirmierung der Gesellschaft in "7C Solarparken AG"...

Beitrag bearbeitet von LordofShares am 06.11.2014 01:44


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Beitrag #9 von LordofShares am 29.01.2015 01:49   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Umfirmierung vollzogen

28.01.2015 | 16:02

7C Solarparken AG: COLEXON Energy AG firmiert ab sofort unter 7C Solarparken AG mit Sitz in Bayreuth

Kapital in Folge des Einzugs eigener Aktien um 2.300.037,00 EUR auf 31.738.457,00 EUR herabgesetzt.

Bayreuth (pta026/28.01.2015/16:02) - Bayreuth, den 28. Januar 2015 - Dem Vorstand der COLEXON Energy AG (WKN A11QW6/ ISIN DE 000A11QW68; General Standard) wurde jetzt die Eintragung von Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 bestätigt. Demnach firmiert das Unternehmen ab sofort unter 7C Solarparken AG mit dem neuen Firmensitz Bayreuth. Darüber hinaus wurde das Grundkapital der Gesellschaft nach dem Einzug eigener Aktien um 2.300.037,00 EUR auf 31.738.457,00 EUR herabgesetzt.
Die neue Firmierung als 7C Solarparken AG wurde von den Aktionären im Dezember beschlossen, um die neue Ausrichtung der Gesellschaft zu verdeutlichen. Positive Veränderungen sind bereits erkennbar in einem erheblichen Ausbau des Portfolios der Gesellschaft um rund 41 MWp auf mittlerweile 71 MWp sowie einer laufenden Optimierung der Bestandsanlagen. Diese steht aus Sicht des Vorstands nach den abgeschlossenen erheblichen Kostenkürzungen nun im Fokus, um die Ertragsstärke weiter zu erhöhen.

Deshalb fiel die Wahl des neuen Firmensitzes auch auf Bayreuth, da dieser Standort aufgrund der geographischen Verteilung der eigenen Photovoltaikanlagen strategisch vorteilhaft ist.

Vor dem Hintergrund der neuen Firmierung tritt die 7C Solarparken AG auch mit einem neuen Web-Auftritt in Erscheinung. Dieser ist erreichbar unter www.solarparken.com.

Kontakt:
7C Solarparken AG
An der Feuerwache 15
95445 Bayreuth
Deutschland
FON: +49 (0) (921) 230557 77
FAX: +49 (0) (921) 230557 79
EMAIL: info@solarparken.com
www.solarparken.com

(Ende)

Aussender: 	7C Solarparken AG
An der Feuerwache 15
95445 Bayreuth
Deutschland
Ansprechpartner: Koen Boriau
Tel.: +49 (921) 230557 77
E-Mail: info@solarparken.com
Website: www.solarparken.com
ISIN(s): DE0005250708 (Aktie), DE000A11QW68 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in
Düsseldorf, Freiverkehr in München, Freiverkehr in
Stuttgart; Freiverkehr in Berlin

Quelle: pressetext


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #10 von aktiensammler am 29.02.2016 02:16   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Kapitalerhöhung

...
Der Vorstand der 7C Solarparken AG (WKN: A11QW6, ISIN: DE000A11QW68 / WKN: A14KRM ISIN: DE000A14KRM4; Börse: Regulierter Markt in Frankfurt/Main (General Standard)) hat heute auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2015 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 41.280.735,00 um EUR 1.000.000,00 auf EUR 42.280.735,00 durch Ausgabe von 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 2,07 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien werden ab dem 01. Januar 2016 gewinnanteilsberechtigt sein und sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

Die Kapitalerhöhung wurde vollständig bei deutlicher Übernachfrage platziert. Hieraus wurde ein Brutto-Emissionserlös von EUR 2,07 Mio. erzielt. Trotz der derzeit schwierigen Lage an den Kapitalmärkten wurde die Kapitalerhöhung von neuen institutionellen Investoren in Deutschland, Luxemburg und Belgien gezeichnet. Die WGZ BANK war mit der Durchführung der Transaktion beauftragt.

Der Emissionserlös soll dazu verwendet werden, die geplante Portfolioerweiterung auf 105 MWp bis zum Jahr 2017 zu beschleunigen. Gemäß dem Geschäftsplan 2015-17 plante der Vorstand durch Privatplatzierungen bei institutionellen Investoren und/oder Sacheinlagen das Eigenkapital der Gesellschaft um EUR 3,6 Mio. zu erhöhen. Im Oktober 2015 hatte die Gesellschaft im Rahmen einer
Privatplatzierung von 697.674 neuen Aktien bereits einen Emissionserlös in Höhe von EUR 1,5 Mio. erzielt. Demzufolge wird mit der jetzigen Kapitalmaßnahme das Ziel vollständig erreicht, und es sind keine weiteren Kapitalerhöhungen erforderlich, um die strategische Ziele aus dem Geschäftsplan 2015-2017 zu erreichen.

(Ende)
...

Quelle: finanznachrichten.de



Der Chart in Frankfurt:

Chart
Provided by finanzen.net

7C Solarparken AG Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #11 von aktiensammler am 17.01.2017 03:40   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

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Bayreuth (pta032/16.01.2017/18:45) - Bayreuth, 16. Januar 2017
Der Vorstand der 7C Solarparken AG (WKN: A11QW6, ISIN: DE 000A11QW68; Börse: Regulierter Markt in Frankfurt/Main (General Standard) hat heute auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll mit neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen je Aktie erhöht werden. Die neuen Aktien sollen ab dem 1. Januar 2017 gewinnanteilsberechtigt werden und sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Privatplatzierung beginnt am 16. Januar.2017 und endet spätestens am 18. Januar 2017. Der Platzierungspreis je Aktie beträgt EUR 2,30. Die Transaktion wird durch die quirin bank AG begleitet.

7C Solarparken beabsichtigt, die aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel in Höhe von circa EUR 1,7 Mio. zur Fortsetzung des Wachstumskurses sowie zum nachhaltigen Erhalt seiner soliden Eigenkapitalquote zu verwenden

(Ende)
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #12 von aktiensammler am 13.07.2021 21:38   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Zahlen für das GJ 2019 und GJ 2020

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Konzern-Jahresüberschuss über 7.981.000 Euro (2018: 5.950.000 Euro) erwirtschaftet. Quelle: solarparken.com (.pdf)

Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Konzern-Jahresüberschuss über 5.605.000 Euro (2019: 7.981.000 Euro) erwirtschaftet. Quelle: solarparken.com (.pdf)

Eine Übersicht über die Solarparks findet man hier. Zum 30.06.2021 waren 275 MWh installiert und produzierten 40 Gigawattstunden (GWp) (jeweils incl. Windparks).

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