Herzlich Willkommen in

LordofShares Börsenforum

- Qualität schlägt Quantität -

Hier finden Sie Diskussionen über in- und ausländische, seriöse und unseriöse Unternehmen, sowie Warnungen vor Betrügern, Abzockern und sonstigen Bauernfängern, die an der Börse ihr Unwesen treiben.
Melden Sie sich kostenlos an und diskutieren Sie mit !
[Impressum, Datenschutz und FAQ]
[Startseite]  [Suche]  [Links]   [Registrieren]  [Einloggen]

Thema: Solarworld AG (alte ISIN DE0005108401, neue ISIN DE000A1YCMM2)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 28
Anzahl Aufrufe: 1.826
Sortierung: normal
[« vorherige Seite] Seiten: 1 | 2
Beitrag #20 von aktiensammler am 22.06.2016 12:05   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Klage

...
Der US-Siliziumhersteller Hemlock hat Deutschlands größten Solarmodulhersteller verklagt. Wegen angeblich nicht eingehaltener Lieferverträge fordern die Amerikaner 770 Millionen Dollar.
...
Am 9. Juni entscheidet voraussichtlich das Gericht, ob Hemlock 770 Millionen Dollar zustehen. Sollte es dazu kommen, droht Solarworld die Pleite. Denn eine solch hohe Millionen-Rückstellung haben die Bonner nicht gebildet. Im Geschäftsbericht warnt Solarworld, dass eine Verurteilung auf Zahlung der geforderten Summe das Unternehmen in seinem Bestand gefährden würde.
...
Solarworld argumentiert, dass kartellrechtliche Bedenken gegen den Liefervertrag bestehen. In einer ersten Entscheidung hatte ein US-Gericht im Oktober 2015 diesen Einwand jedoch nicht zugelassen. Sollte es zu einer Verurteilung von Solarworld durch die US-Justiz kommen, müsse ein deutsches Gericht die Vereinbarkeit der möglichen Vollstreckung mit dem europäischen Kartellrecht prüfen, sagte Asbeck.

In den Boom-Jahren der Solarbranche waren Zellenhersteller bereit, fast jeden Preis für Silizium zu zahlen und schlossen langfristige Verträge. Als es mit der Branche steil bergab ging, rächte sich das. Nachverhandlungen und Gerichtsverfahren waren die Folge.
...

Quelle: boerse.ard.de

...
Noch gibt es keine außergerichtliche Einigung. Am 23. Juni soll eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden. Ob Hemlock US-Ansprüche in Europa durchsetzen kann, ist ungewiss. Hier greift das EU-Kartellrecht. Im schlimmsten Fall droht Solarworld die Insolvenz. Das wäre jedoch zugleich für Hemlock ein Pyrrhus-Sieg, da man dann kaum Geld bekommen würde. Daher setzen die Analysten weiter auf eine außergerichtliche Einigung oder auf einen Sieg von Solarworld.
...

Quelle: 4investors.de

Beitrag #21 von aktiensammler am 17.07.2016 13:36   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Noch ist das offizielle Urteil nicht verkündet. Aber vieles deutet darauf hin, dass Solarworld den Prozess wohl verlieren wird. Der zuständige Richter Thomas Ludington kam zum Schluss, dass Hemlock Schadensersatz zustehe. Er zerriss die Argumente von Solarworld in der Luft und bat Hemlock, bis zum 22. Juli seinen aktuellen Schaden und die Anwaltskosten zu beziffern. Dem Antrag von Hemlock auf ein beschleunigtes Verfahren ohne Jury und weitere Anhörung gab der Richter statt.
...
Solarworld-Existenz in Gefahr

Sollte Solarworld tatsächlich 750 Millionen Dollar zahlen müssen, wäre die Firma wohl pleite. Eine nochmalige Kapitalerhöhung, um den Schadensersatz zu bezahlen, dürfte auf wenig Gegenliebe der Aktionäre stoßen. Die früheren Aktionäre hatten noch 2013/14 beim Schuldenschnitt bis zu 95 Prozent ihres Gelds verloren.
...
Sollte Hemlock den Prozess gewinnen, wird Solarworld in die Berufung gehen. Zudem setzen die Bonner darauf, dass eine mögliche Entscheidung gegen Solarworld in Deutschland nicht vollstreckt werden könnte. Darüber müsste nochmals ein deutsches Gericht entscheiden.
...

Quelle: boerse.ard.de

Beitrag #22 von LordofShares am 22.03.2017 02:11   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
erneute Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

21.03.2017 | 14:32

SolarWorld AG: Anzeige für Einzelgesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG und Bestätigung der vorabgemeldeten Konzernzahlen 2016 und der Prognose 2017

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Hauptversammlung

21.03.2017 / 14:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



SolarWorld AG: Anzeige für Einzelgesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG und Bestätigung der vorabgemeldeten Konzernzahlen 2016 und der Prognose 2017

Der Vorstand der SolarWorld AG zeigt gemäß § 92 Abs. 1 AktG für die Einzelgesellschaft SolarWorld AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals an. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen und Wertberichtigungen in Verbindung mit den eingeleiteten Fokussierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen zur Erhöhung der Ertragsstärke der Einzelgesellschaft und des Konzerns.

Das Eigenkapital im HGB-Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sank für die betreffende Einzelgesellschaft durch einen Verlust nach Steuern in Höhe von 28,2 Mio. EUR auf 2,6 (31. Dezember 2015: 30,8) Mio. EUR.

Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG eine Hauptversammlung einberufen.

Für den Gesamtkonzern belief sich das Eigenkapital inklusive aller Einzelgesellschaften zum 31. Dezember 2016 auf 120,5 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 18 Prozent. Der Vorstand bestätigt zudem die am 10. Februar 2017 vorab gemeldeten Konzerngeschäftszahlen 2016 und die Prognose für das Jahr 2017 und wird hierzu wie geplant am 29. März 2017 berichten.


Kontakt:

SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470; Fax-Nr.: 0228/55920-9470,
E-Mail: placement@solarworld.com; Internet: www.solarworld.de/investor-relations



21.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470
Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470
E-Mail: placement@solarworld.com
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE000A1YCMM2, DE000A1YDDX6, DE000A1YCN14
WKN: A1YCMM, A1YDDX, A1YCN1
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #23 von LordofShares am 10.05.2017 19:22   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenz

10.05.2017 | 18:12

SolarWorld AG: Insolvenz

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Insolvenz

10.05.2017 / 18:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



SolarWorld AG: Insolvenz

Der Vorstand der SolarWorld AG ist nach umfassender Prüfung heute zu der Überzeugung gelangt, dass im Zuge des aktuellen Geschäftsverlaufs und der weiter voranschreitenden Preisverwerfungen keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht, die Gesellschaft damit überschuldet ist und somit eine Insolvenzantragspflicht besteht. Für die Tochtergesellschaften der SolarWorld AG wird vor diesem Hintergrund die jeweilige Insolvenzantragspflicht geprüft.

Der Vorstand wird vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) stellen.

Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470;
E-Mail: placement@solarworld.com



10.05.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470
Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470
E-Mail: placement@solarworld.com
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE000A1YCMM2, DE000A1YDDX6, DE000A1YCN14
WKN: A1YCMM, A1YDDX, A1YCN1
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP

Der Thread wird nun ins Forum "Insolvenz-AGs" verschoben...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #24 von LordofShares am 02.08.2017 02:14   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzverfahren eröffnet

01.08.2017 | 12:09

SolarWorld AG: Eröffnung Insolvenzverfahren; Niederlegung Vorstand

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Personalie

01.08.2017 / 12:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Bonn, 1. August 2017 - Das Amtsgericht Bonn hat soeben das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SolarWorld AG (99 IN 79/17) sowie deren Tochtergesellschaften SolarWorld Industries Sachsen GmbH, SolarWorld Industries Thüringen GmbH, SolarWorld Innovations GmbH sowie SolarWorld Industries Deutschland GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde jeweils Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf, bestellt.

In diesem Zusammenhang weist der Insolvenzverwalter der SolarWorld AG darauf hin, dass die insolvenztypische, laufende Investorensuche und der diesbezügliche Investorenprozess, insbesondere bezüglich der Produktionsstandorte der SolarWorld Industries Sachsen GmbH sowie der SolarWorld Industries Thüringen GmbH, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SolarWorld AG keine wesentlichen Auswirkungen hat. Nach derzeitigem Informationsstand ist es ausgeschlossen, dass die Aktionäre der SolarWorld AG aus etwaigen Verwertungserlösen noch Ausschüttungen erhalten.

Im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SolarWorld AG hat das Vorstandsmitglied Herr Philipp Koecke gegenüber dem Aufsichtsrat soeben erklärt, sein Vorstandsmandat bei der SolarWorld AG sofort und fristlos niederzulegen; ferner haben soeben Herr Frank Henn, Frau Colette Rückert-Hennen sowie Herr Jürgen Stein gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, ihr jeweiliges Vorstandsmandat bei der SolarWorld AG aufschiebend bedingt auf die Eintragung des Ausscheidens als Vorstandsmitglied in das Handelsregister niederzulegen.

Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470;
E-Mail: placement@solarworld.com



01.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470
Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470
E-Mail: placement@solarworld.com
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE000A1YCMM2, DE000A1YDDX6, DE000A1YCN14
WKN: A1YCMM, A1YDDX, A1YCN1
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #25 von LordofShares am 09.08.2017 02:17   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
operatives Geschäft wird verkauft

"asset deal":

08.08.2017 | 08:30

SolarWorld AG: Kaufvertrag über Vermögenswerte der SolarWorld AG sowie einzelner Tochtergesellschaften unterzeichnet

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Vertrag/Sonstiges

08.08.2017 / 08:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Bonn, 8. August 2017 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der SolarWorld AG, der SolarWorld Industries Sachsen GmbH, der SolarWorld Innovations GmbH sowie der SolarWorld Industries Thüringen GmbH - jeweils Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf - hat heute einen Kauf- und Übertragungsvertrag mit der SolarWorld Industries GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23089, als Käuferin geschlossen. Ziel ist die Weiterführung wesentlicher Teile der Solarzellen- und Modulproduktion und der Vertrieb dieser Hocheffizienzprodukte.

Gegenstand des Kauf- und Übertragungsvertrages sind das nahezu gesamte Sachanlagevermögen, alle Vorräte sowie alle immateriellen Vermögensgegenstände der vorgenannten Gesellschaften, ferner bestimmte Forderungen der vorgenannten Tochtergesellschaften sowie die Gesellschaftsanteile der SolarWorld AG an der SolarWorld Africa (Pty) Ltd, der SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., der SolarWorld France S.A.S. und an der SolarWorld Japan KK.

Der Kaufpreis besteht im Wesentlichen in der Ablösung von Verbindlichkeiten, die mit Sicherungsrechten von Gläubigern belegt sind. Die Vereinbarung steht unter verschiedenen, aufschiebenden Bedingungen (Vollzugsbedingungen).

Es wird - nochmals - darauf hingewiesen, dass die Aktionäre der SolarWorld AG aus den Erlösen des Verkaufsprozesses weder Ausschüttungen noch sonstige, nennenswerte Vermögensvorteile erhalten werden.

Kontakt:
SolarWorld AG i.I.
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-476;
E-Mail: placement@solarworld.com



08.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 - 559 20 470
Fax: +49 (0)228 - 559 20 9470
E-Mail: placement@solarworld.com
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE000A1YCMM2, DE000A1YDDX6, DE000A1YCN14
WKN: A1YCMM, A1YDDX, A1YCN1
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #26 von aktiensammler am 16.10.2017 22:04   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Anleihen

...
SolarWorld AG: Zahlung auf beide Anleihen

Bonn, 13. Oktober 2017 - Dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der SolarWorld AG ist heute seitens der gemeinsamen Vertreter der Gläubiger der beiden Anleihen (WKN A1YDDX / ISIN DE000A1YDDX6 bzw. WKN A1YCN1 / ISIN DE000A1YCN14) Folgendes mitgeteilt worden:

Auf die vorgenannten Anleihen der SolarWorld AG soll eine Zahlung erfolgen, die aus einer Verwertung von Sicherheiten gespeist werden soll.

Nach Rücksprache der gemeinsamen Vertreter mit der Zahlstelle der beiden Anleihen (DZ BANK AG) geht die DZ BANK AG davon aus, dass die Zahlung wie folgt vollzogen wird:

Anleihe SolarWorld FRN IS. 2014/2019 Serie 1116 (WKN A1YDDX)
Höhe der Zahlung pro Stück: EUR 2,05
Voraussichtlicher Bestandsstichtag: 24.10.2017 (nach Handelsschluss)
Voraussichtlicher Zahltag: 25.10.2017

Anleihe SolarWorld FRN IS. 2014/2019 Serie 1017 (WKN A1YCN1)
Höhe der Zahlung pro Stück: EUR 2,11
Voraussichtlicher Bestandsstichtag: 24.10.2017 (nach Handelsschluss)
Voraussichtlicher Zahltag: 25.10.2017
...

Quelle: dgap.de

Beitrag #27 von LordofShares am 29.11.2018 01:30   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Delisting vom Regulierten Markt Frankfurt

28.11.2018 | 11:02

SolarWorld AG i.I.: Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)

SolarWorld AG i.I. / Schlagwort(e): Insolvenz/Delisting
SolarWorld AG i.I.: Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)

28.11.2018 / 11:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der SolarWorld AG i.I./i.L., Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf, hat soeben beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der SolarWorld AG i.I./i.L. (ISIN DE000A1YCMM2) zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu beantragen. Der Insolvenzverwalter wird den Antrag bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse heute stellen. Die Zulassung der Aktien der SolarWorld AG i.I./i.L. an anderen Börsen bleibt von diesem Antrag unberührt.

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird der Widerruf drei Börsentage nach dessen Veröffentlichung wirksam.



28.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: SolarWorld AG i.I.
Martin-Luther-King-Straße 24
53175 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 1718686482
E-Mail: tsc@tsc-komm.de
Internet: www.solarworld.de
ISIN: DE000A1YCMM2, DE000A1YDDX6, DE000A1YCN14
WKN: A1YCMM, A1YDDX, A1YCN1
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #28 von LordofShares am 11.12.2018 01:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Delisting-Beschluss der Börse Frankfurt

10.12.2018

Beschluss

SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)

Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN DE000A1YCMM2, gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 Nr. 2a)
BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 BörsO FWB widerrufen. Der Widerruf wird mit
Ablauf des 13.12.2018 wirksam.

Die sofortige Vollziehung des Widerrufs wird angeordnet

Frankfurt am Main, 10.12.2018

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

Quelle: Deutsche Börse


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
[« vorherige Seite] Seiten: 1 | 2
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz