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LordofShares Börsenforum

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Thema: F.A.M.E. AG (jetzt Deutsche Cannabis AG) - Kurstreiberei (WKN A0BVVK)

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Beitrag #140 von LordofShares am 23.12.2016 02:06   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Interessierter am 22.12.2016 22:18

Hallo Interessierter,

die ellenlange HV-Einladung der Deutsche Cannabis AG habe ich der Übersichtlichkeit wegen durch den entsprechenden Link ersetzt. Was genau in der Einladung ist Dir denn unklar ?


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #141 von LordofShares am 17.01.2017 02:13   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Manfred Schmidt überschreitet 5%-Meldeschwelle

Die Deutsche Cannabis AG teilte heute mit, dass Manfred Schmidt seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 06.01.2017 auf 5,58% erhöht hat (Überschreitung der 3%- und der 5%-Meldeschwelle)...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #142 von LordofShares am 20.01.2017 02:56   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Beschluss des Bundestages

Heute wurden die Aktien der Deutsche Cannabis AG massiv hochgezockt. Anlass war der Beschluss des Bundestages, Schwerkranken den Erwerb von Cannabis auf Rezept in der Apotheke zu ermöglichen.

Der deshalb initiierte Kurssprung der Aktien ist natürlich in keinster Weise gerechtfertigt, da die Deutsche Cannabis AG weder über ein eigenes operatives Cannabis-Geschäft verfügt, noch Beteiligungen an Cannabis-Unternehmen hält, die von dem heutigen Beschluss profitieren könnten. Über die neugegründete Canny Pets GmbH sollen ja im Wesentlichen Nahrungsergänzungsmittel für Tiere vertrieben werden...


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Beitrag #143 von LordofShares am 23.01.2017 00:12   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 20.01.2017 02:56

Die irrsinnige Hochzockerei der Aktien der Deutsche Cannabis AG ging am Freitag sogar noch weiter. Bemerkenswert ist dabei, dass die neuen Aktien aus der kürzlich durchgeführten Sachkapitalerhöhung (junge Aktien) ebenfalls mit hochgezockt wurden, allerdings deutlich weniger hoch als die Altaktien. Dies führte dazu, dass die jungen Aktien in den Zocker-Börsenforen immer wieder mit dem Argument gepusht wurden, sie seien doch noch so viel billiger als die Altaktien. Wem die Altaktien schon zu teuer seien, der solle doch die jungen Aktien kaufen, da sie den Altaktien de facto bereits gleichgestellt seien.

Verschwiegen wird dabei allerdings, wer hinter den jungen Aktien steht: Ausgegeben wurden diese an Carsten Siegemund, die Intercap Beteiligungs UG (d.h. Beuttenmüller!), und Andreas Arndt. D.h. diese 3 Personen hielten bis vor wenigen Tagen ca. 100% der jungen Aktien. Das wiederum bedeutet: Jede junge Aktie, die am Donnerstag und Freitag gehandelt wurde, kam entweder direkt oder indirekt von einer dieser 3 Personen ! Aus dem Kreis der 3 genannten Personen wurden also massiv junge Aktien an die Dummzocker abverkauft. Das Geld wanderte von den Dummzockern zu Beuttenmüller & Co...


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Beitrag #144 von LordofShares am 23.01.2017 01:49   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Manfred Schmidt unterschreitet 3%-Meldeschwelle

Manfred Schmidt hat den Hype ebenfalls zum Abverkauf genutzt:

Die Deutsche Cannabis AG teilte am Samstag (21.01.2017) mit, dass Manfred Schmidt seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 20.01.2017 auf 2,12% gesenkt hat (Unterschreitung der 5%- und der 3%-Meldeschwelle)...


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Beitrag #145 von Interessierter am 23.01.2017 13:50   ( 17 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 23.01.2017 01:49

Ist das nicht der WAHSINN! Eben geht die Aktie für 4,606 über den Ladentisch! Die jungen Aktien werden auch mit 1,64 gehandelt

Beitrag #146 von LordofShares am 25.01.2017 02:16   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Marco Schulze unterschreitet 3%-Meldeschwelle

Auch Marco Schulze hat abverkauft:

Die Deutsche Cannabis AG teilte heute mit, dass Marco Schulze seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 24.01.2017 auf 2,66% gesenkt hat (Unterschreitung der 3%-Meldeschwelle)...


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Beitrag #147 von LordofShares am 26.01.2017 02:24   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Carsten Siegemund unterschreitet 10%-Meldeschwelle, Vanessa Beuttenmüller unterschreitet 3%-Meldeschwelle

Hier nun die offizielle Bestätigung des Abverkaufs von Beuttenmüller & Co.:

Die Deutsche Cannabis AG teilte heute mit, dass Carsten Siegemund seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 23.01.2017 auf 8,25% gesenkt hat (Unterschreitung der 10%-Meldeschwelle).

Weiter wurde mitgeteilt, dass Vanessa Beuttenmüller ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 20.01.2017 auf 2,13% gesenkt hat (Unterschreitung der 5%- und der 3%-Meldeschwelle).


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Beitrag #148 von Interessierter am 06.02.2017 14:52   ( 17 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 23.01.2017 00:12

Hallo - ich verstehe dennoch nicht den hohen Spread zwischen jungen und alten Aktien. Klar, die jungen sind momentan nicht gewinnberechtigt, aber soweit ich weiss ab April. Was verstehe ich da nicht? Wenn die Aktien doch ab April zusammengelegt werden und unter der WKN der alten Aktien gehandelt werden müsste sich der Kurs aber doch angleichen da ansonsten ein nettes Alpha-Spiel möglich wäre (Arbitrage) - verkaufe Altaktien (Short) Kaufe junge Aktien. Wo liegt der Fehler?

Beitrag #149 von Interessierter am 06.02.2017 14:54   ( 17 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Interessierter am 06.02.2017 14:52

Bisher wäre das ein fulminantes Geschäft gewesen: Max Altakteien 4,606, Zeitgleich Max junge Aktien bei 1,715 - Differenz= 2,891
Heute: alte Aktien 1,5 - junge Aktien 0,6--> Differenz= 0,9 --> hier hätte man bereits knapp 2€ verdient! oder doch nicht?

Beitrag #150 von Share Picker am 06.02.2017 20:15   ( 24 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Interessierter am 06.02.2017 14:54

Nur 3 Gründe:

A) Man kann die alten Aktien nirgends shorten.

B) Die jungen Aktien zu kaufen, ist nicht klug, da sie extrem illiquide sind, d.h. man muss warten, bis sie getauscht werden und das ist noch lange hin und dann werden auch die alten Aktien höchst wahrscheinlich wieder bei 0,60 € sein.

C) Ein Umtausch der jungen Aktien ist überhaupt nicht sicher, bisher gibt es nur die "Absicht" und es wäre nicht das Erste, was bei dieser AG nicht so klappt wie geplant.

Beitrag #151 von LordofShares am 03.03.2017 02:25   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Barkapitalerhöhung geplant

Heute wurde im Bundesanzeiger eine Korrektur der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Cannabis AG am 11.04.2017 veröffentlicht. Neu hinzugekommen ist nun - welch Überraschung - der Beschluss einer Barkapitalerhöhung um bis zu ca. 3,76 Mio. Euro durch Ausgabe von bis zu ca. 3,76 Mio. neuen Aktien (Bezugsverhältnis 1:1, Bezugspreis steht noch nicht fest).

Die Dummzocker sollen also gleich nochmal gemolken werden. Nur deshalb wurde der Aktienkurs nach dem Hype im Januar über der Marke von 1 Euro gehalten (und auch der Kurs der jungen Aktien bis auf über 1 Euro hochgetrieben)...


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Beitrag #152 von Share Picker am 04.03.2017 07:37   ( 24 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 03.03.2017 02:25

Na super, wieder einen Schritt weiter: Mit der Kapitalerhöhung sind dann ja endlich die Mittel da, um die Geldbuße der Bafin zu begleichen. Es geht voran.

Beitrag #153 von LordofShares am 05.03.2017 02:29   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Share Picker am 04.03.2017 07:37

Und das Beste hatte ich doch glatt überlesen:

Carsten Siegemund und die Intercap Beteiligungs UG (d.h. Beuttenmüller!) bekommen das Exklusivrecht, "im Falle einer Zeichnung ihre Einlageverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung der nachfolgend bezeichneten Sacheinlage zu erfüllen. Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100% der Geschäftsanteile der Medicann Handels GmbH i.Gr., Hamburg."

D.h. Beuttenmüller und Siegemund können sich alle, nicht von anderen Aktionären bezogenen, neuen Aktien einverleiben, und zwar wieder ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen. Stattdessen dürfen sie Anteile einer GmbH einbringen, die sie gerade erst neu gründen (wahrscheinlich wieder mit einem Grundkapital von nur 25.000 Euro, und irgendein Gutachter bewertet das dann per Ertragswertverfahren mit mehreren Mio. Euro).

Für die anderen Aktionäre bedeutet das: Entweder sie zahlen, oder sie verschenken die nicht bezogenen Aktien an Beuttenmüller und Siegemund. Wer da nicht merkt, dass er nach allen Regeln der Kunst ausgenommen wird, der merkt wahrscheinlich überhaupt nichts mehr... [rolleyes]


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Beitrag #154 von Interessierter am 13.04.2017 12:19   ( 17 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 05.03.2017 02:29

HAHAHAH:
Außerordentlichen Hauptversammlung Präsenz von 11,61% des stimmberechtigten Grundkapitals anwesend :-)
Das Beste:
Entgegen der ursprünglich veröffentlichten Tagesordnung wurde nur der Beschluss über die oben genannten Tagesordnungspunkte. Die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis10 wurden von der Tagesordnung genommen, da die Jahresabschlüsse wegen einigen fehlenden originalen Belegen nicht fertiggestellt werden konnten. Dieses soll in der für den Spätsommer geplanten ordentlichen Hauptversammlung nachgeholt werden.

Einige Aktionäre und Aktionärsvertreter haben Widerspruch zu Protokoll zu allen Tagesordnungspunkten erklärt.

Ohne Worte.....

Beitrag #155 von LordofShares am 25.04.2017 02:10   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Carsten Siegemund unterschreitet 5%-Meldeschwelle

Die Deutsche Cannabis AG teilte heute mit, dass Carsten Siegemund seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 21.04.2017 auf 4,86% gesenkt hat (Unterschreitung der 5%-Meldeschwelle).


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Beitrag #156 von Interessierter am 25.04.2017 13:28   ( 17 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 25.04.2017 02:10

Hallo Forumsgemeinde...was heisst das nun konkret? Herr Siegemund ist dabei seine Stücke abzuverkaufen - > ist dies ein Indiz dafür, dass die alten und jungen Aktien nun doch nicht zusammengelegt werden?

Beitrag #157 von LordofShares am 25.04.2017 22:12   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Interessierter am 25.04.2017 13:28

Es ist vor allem ein Indiz dafür, dass die Aktien, alte wie junge, völlig überteuert sind. Außerdem bekommt Siegemund ja bald wieder ganz viele neue Aktien "fürn Appel undn Ei"...


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Beitrag #158 von Interessierter am 14.08.2017 10:20   ( 17 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 25.04.2017 22:12

http://www.finanznachrichten.de/nachrich...ngebots-015.htm
Bekanntmachung über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der Deutschen Cannabis AG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der HRB 131743 B (nachfolgend auch die "Gesellschaft") vom 11. April 2017 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.761.730,00 um bis zu EUR 3.761.730,00 auf bis zu EUR 7.523.460,00 durch Ausgabe von bis zu 3.761.730 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zu erhöhen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.620.699,00 durch Ausgabe von bis zu 3.620.699 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie auf bis zu EUR 7,382.429,00 zu erhöhen (die "Neuen Aktien"). Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2011 gewinnberechtigt.

Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 1,00 je Aktie festgesetzt (der "Bezugspreis").

Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Herr Carsten Michael Siegemund, Moorfuhrtweg 4, D-22301 Hamburg, und die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Poppenbüttler Hauptstr.3, D-22399 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der HRB 136254, sind berechtigt, im Falle einer Zeichnung ihre Einlagenverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung einer Sacheinlage von bis zu 100% der Geschäftsanteile der Medicann Handels GmbH i.Gr., Hamburg, zu erbringen.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von der ACON Actienbank AG, München, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet und übernommen werden (mittelbares Bezugsrecht), §§ 185, 186 Abs. 5 AktG. Die ACON Actienbank AG ist verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 (jeweils eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von einer Neuen Aktien) zum Bezug anzubieten. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär der Gesellschaft auf sein Bezugsrecht für 141.031 Aktien verzichtet.

Beitrag #159 von LordofShares am 31.08.2017 02:52   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Ergebnis der Kapitalerhöhung

30.08.2017

Deutsche Cannabis AG

Berlin


ISIN: DE000A0BVVK7 / WKN: A0BVVK
und
ISIN DE000A2DA6T5; WKN: A2DA6T

Bekanntmachung nach §§ 183a Abs. 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und Abs. 2 AktG

1. Die Hauptversammlung der Deutsche Cannabis AG, Berlin, (die „Gesellschaft“) hat am 11. April 2017 folgenden Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EURO 3.761.730,00 um bis zu EURO 3.761.730,00 auf bis zu EURO 7.523.460,00 erhöht und zwar durch Ausgabe von bis zu 3.761.730 neuen - auf den Inhaber lautenden - Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von einem EURO. Der Ausgabepreis und der Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien werden vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zeitnah festgelegt. Der Ausgabepreis beträgt mindestens 1,00 EUR. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Herr Carsten Michael Siegemund, Moorfuhrtweg 4, 22301 Hamburg und die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Poppenbüttler Hauptstr. 3, D-22399 Hamburg (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 136254, sind berechtigt, im Falle einer Zeichnung ihre Einlageverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung der nachfolgend bezeichneten Sacheinlage zu erfüllen. Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100% der Geschäftsanteile der Medicann Handels GmbH i.Gr., Hamburg. Die Anzahl der zu gewährenden Geschäftsanteile ist abhängig von der gemäß §§ 183, 183a AktG zu ermittelnden Werthaltigkeit der Sacheinlage und von der Anzahl der nicht von den Aktionären bezogenen jungen Aktien, die als Gegenleistung für die Erbringung der Sacheinlage zur Verfügung stehen. Für die Erbringung der Sacheinlage können bis zu 3.761.730 Aktien der Gesellschaft gewährt werden, abhängig davon, für wieviele Aktien das Bezugsrecht durch Altaktionäre nach Ablauf der gesetzlichen Bezugsfrist nicht ausgeübt wird. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre den gemäß § 188 Abs. 3 Nr. 2 AktG erforderlichen Vertrag mit Herrn Carsten Michael Siegemund, Moorfuhrtweg 4, 22301 Hamburg und der Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Poppenbüttler Hauptstr. 3, D-22399 Hamburg (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 136254, als denjenigen Personen, von denen die Sacheinlage erworben wird, abzuschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

2. Den Aktionären stand bis 15. August 2017 das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs.5 AktG erfolgen konnte. Innerhalb der Frist zur Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung 560.111 neue Aktien zu einem Ausgabebetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlage gezeichnet.

3. Der Vorstand hat durch Beschluss vom 22. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, dass weitere 1.935.659 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 1.935.659 gegen Einlage sämtlicher Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH, Hamburg, ausgegeben werden sollen. Demnach überträgt Herr Carsten Siegemund, Hamburg, 50% der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH (12.500 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00) und erhält dafür 967.829 nennwertlose Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 967.829,00 und die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, 50% der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH (12.500 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00) und erhält dafür 967.830 nennwertlose Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteile am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 967.830,00. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2011 gewinnberechtigt.

Im Übrigen soll die Kapitalerhöhung nicht durchgeführt werden.

4. Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH, Hamburg, wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.

5. Der Vorstand erklärt, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden neuen Aktien von insgesamt EUR 1.935.659,00 erreicht.

Der Wert der Sacheinlage beträgt EUR 1.935.659,00, wobei die Quelle dieser Bewertung ein Bewertungsgutachten gemäß IDW Standard S1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen), erstellt von Dipl.-Kfm. Bodo Röse Wirtschaftsprüfung Steuerberatung, Hohe Str. 7, 44139 Dortmund, vom 25.08.2017 ist, das einen Unternehmenswert von insgesamt EUR 1.935.659,00 ermittelt hat. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Ertragswertverfahren. Stichtag der Bewertung ist der 24.08.2017.

6. Der Vorstand versichert, dass ihm außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Sacheinlagegegenstände (der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH) am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.

Berlin, im August 2017

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger

Vor ein paar Monaten mit 25.000 Euro Grundkapital neu gegründet, und nun per Ertragswertverfahren mit knapp 2 Mio. Euro bewertet und für knapp 2 Mio. neue Aktien in die Deutsche Cannabis AG eingebracht. Na dann kanns ja weitergehen mit dem Dummenfang... [rolleyes]


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
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