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Thema: cash.life AG (WKN 500910)

Thread-Nummer:
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Beitrag #0 von Mittachmahl am 27.02.2014 10:10   ( 160 Beiträge | Status: ok )
cash.life AG (WKN 500910)

cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz


cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges

26.02.2014 18:11

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1
Aktiengesetz

---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 32 der Freiverkehrsordnung der Niedersächsischen
Börse zu Hannover entsprechend § 15 WpHG

26.02.2014 ]

WKN: 500910

ISIN: DE0005009104

cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1
Aktiengesetz

Der Vorstand zeigt hiermit an, dass aufgrund der Bildung einer Rückstellung
ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der cash.life AG
eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).

Hintergrund ist der bereits in den Meldungen vom 17.07.2013 sowie vom
24.09.2013 bekannt gemachte Sachverhalt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr
zu erkennen gegeben, dass sie einer Billigkeitslösung derzeit nicht
zustimmen wird, sondern geänderte Steuerbescheide erlassen wird. Die
Gesellschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ansicht der
Finanzverwaltung unzutreffend ist und wird mit den zur Verfügung stehenden
Rechtsmitteln gegen die geänderten Steuerbescheide vorgehen, wenn diese
erlassen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich im Hinblick auf die
zu erwartenden Steuerbescheide entschlossen, eine Rückstellung in Höhe von
EUR 222.880.000,00 zu bilden, die zu einem bilanziellen Verlust führt, der
die Höhe des hälftigen Grundkapitals übersteigt. Aus diesem Grund wird der
Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen. Die Einladung wird zeitnah mit der
Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.

Die Fortführung der Gesellschaft (,Going Concern') ist nach Auffassung des
Vorstands und Aufsichtsrats auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig
gesichert, da eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung es der
Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung
einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Die Gesellschaft geht
gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht auch bis zum
Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im
Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der
Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.

Pullach, den 26. Februar.2014

Der Vorstand

cash.life AG
Dr.-Gustav-Adolph-Str. 2
82049 Pullach
Deutschland

WKN: 500910
ISIN: DE0005009104
Handel: Freiverkehr der Niedersächsischen Börse zu Hannover


26.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: cash.life AG
Dr.-Gustav-Adolph-Straße 2
82049 Pullach
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 286-953-213
Fax: +49 (0)89 286-953-219
E-Mail: ir@cashlife.de
Internet: www.cashlife.de
ISIN: DE0005009104
WKN: 500910
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hannover (Mittelstandsbörse
Deutschland), München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Beitrag #1 von aktiensammler am 18.04.2014 13:33   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Der Chart in Düsseldorf:

Chart
Provided by finanzen.net

cash.life AG Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #2 von aktiensammler am 01.07.2015 17:15   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Tochter "max.xs financial services AG" verkauft.

...
Die cash.life AG hat ihre 100%ige Tochtergesellschaft max.xs financial services AG im Rahmen eines Management Buy-out an den bisherigen Vorstand Frank Alexander de Boer veräußert. de Boer, bis zum 30. Juni Vorstand von cash.life und max.xs, übernimmt damit als Eigentümer und Vorstand die unternehmerische Verantwortung für die Zukunft der Gesellschaft.

cash.life AG hatte sich entschieden max.xs zu verkaufen, weil keine Möglichkeiten gesehen wurden, das Wachstum der auf Vertriebsdienstleistungen spezialisierten Tochter voran zu treiben, solange die cash.life weiter in einem langjährigen Steuerverfahren verwickelt ist. Es wurde für max.xs zunehmend schwierig Geschäftspartner, Investoren und qualifizierte Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen.

Für die cash.life AG bedeutet der Verkauf der Gesellschaft eine Konzentration auf die Betreuung von Lebensversicherungsfonds für Dritte, was derzeit das Kerngeschäft der Gesellschaft darstellt. Gleichzeitig erleichtert diese Konzentration eine Entwicklung neuer Aktivitäten und die Neuausrichtung der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der cash.life entschied sich Ende Juni für eine Veräußerung an Frank Alexander de Boer. Alternative Interessenten konnten keine tragfähigen Konzepte vorlegen. Über den Kaufpreis, der sich auf ein externes Bewertungsgutachten stützt, vereinbarten die Parteien stillschweigen.

Pullach, den 07. Juli 2014
...

Quelle: finanznachrichten.de

Beitrag #3 von aktiensammler am 10.06.2019 01:49   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Zahlen für das GJ 2017

Die Bilanz 2017 und einige Bemerkungen (Rechtsstreit mit dem Finanzamt) wurden am 03.04.2019 im Unternehmensregister veröffentlicht.

Bilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA 31.12.2017 EUR 31.12.2016 TEUR

A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene EDV-Software 4.966,00 9

II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.580,00 21

III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2,00 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.181.750,00 4.861
3. Beteiligungen 5.000,00 4

B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Versicherungsverträgen 6.504.020,56 6.842
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 166.747,44 0
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 38.220,87 60
4. Sonstige Vermögensgegenstände 5.544.250,86 5.483

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.232.123,74 3.537

C. Rechnungsabgrenzungsposten 91.152,09 105
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 256.439.846,94 245.582

276.224.660,50 266.504



PASSIVA 31.12.2017 EUR 31.12.2016 TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.579.900,00 8.580
II. Kapitalrücklage 15.019.317,02 15.019
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 780.000,00 780
IV. Bilanzverlust /-gewinn -280.819.063,96 -269.961
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 256.439.846,94 245.582

B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 274.602.779,91 265.233
2. Sonstige Rückstellungen 714.980,00 1.052

C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 892.047,05 210
2. Sonstige Verbindlichkeiten 14.853,54 9

276.224.660,50 266.504

...
Die Forderungen gegen Augur Fin. Opportunity SICAV betreffen ein von cash.life gewährtes Darlehen. Dieses Darlehen wurde in 2014 für die Dauer von einem Jahr gegen endfällige Zinsen gewährt und ist vollständig besichert. Nachdem die endfälligen Zinsen für dieses Darlehen bedient wurden, vereinbarte die Gesellschaft in 2015 mit dem Kreditnehmer anstelle der Rückzahlung eine einjährige Verlängerung und Ausweitung des Darlehens auf TEUR 4.500. Dieses Darlehen wurde durch eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis spätestens Oktober 2017 verlängert. Ende 2017 wurde das Darlehen erneut verlängert und soll spätestens zum Ende 2018 zurückgezahlt werden.

Die Forderungen gegen die cash.life international Vertriebsgesellschaft mbH i.L. (nachfolgend "cash.life international") betreffen vereinnahmte Provisionserlöse der cash.life. Die Forderung ist werthaltig, da bei der cash.life international Guthaben bei Kreditinstituten in etwa gleicher Höhe aktiviert sind.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 5.544 (Vorjahr TEUR 5.482) enthalten im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus anrechenbaren Steuern inkl. Zinsen gemäß § 233a AO in Höhe von TEUR 5.342 (Vorjahr TEUR 5.256), eine Forderung gegenüber dem Finanzamt aus der Verrechnung einer Erstattung von Finanzgerichtskosten in Höhe von TEUR 90 sowie einer Forderung aus Gewerbesteuer für die Jahre 2015 bis 2017 in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 23). Sämtliche sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
...
Die Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer 2014 wurden aufgrund von Korrekturen der maßgeblichen Steuererklärungen für den Zeitraum notwendig.

Gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB wurde die Steuerrückstellung aus Umsatzsteuerverfahren abgezinst. Dabei wurde die Nettomethode angewandt. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unzutreffend ist und hat Rechtsmittel gegen die entsprechenden Steuerbescheide eingelegt. Die Fortführung der Gesellschaft ist nach Auffassung des Vorstands auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig gesichert, da ein Rangrücktritt mit der Finanzverwaltung es der Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Darüber hinaus gewährte die Finanzverwaltung am 16. September 2014 die Aussetzung der Vollziehung für den Zeitraum, da die in Frage stehenden Steuerbescheide angefochten werden. Die Aussetzung der Vollziehung wurde am 25.01.2018 von der Finanzverwaltung verlängert.

Die Gesellschaft geht daher gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.
...
Die Fortbestehens-Prämisse für die cash.life AG ist trotz Überschuldung gesichert, weil die gewährte Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzamt und der Rangrücktritt bis zur rechtskräftigen Klärung des Verfahrens dazu führen, dass gegenwärtig über ausreichend Liquidität verfügt werden kann. Somit besteht derzeit keine Insolvenzantragspflicht. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass die aus der Betriebsprüfung nach Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens resultierenden Risiken den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.

Quelle: unternehmensregister.de

Hier sind die Investor Relations zu finden.

Beitrag #4 von aktiensammler am 10.06.2019 01:54   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Klage

...
Klage der cash.life AG gegen Finanzamt München abgewiesen

Berlin, 29. September 2017: Am 27. September 2017 fand vor dem Finanzgericht München die mündliche Verhandlung im Verfahren der cash.life AG gegen das Finanzamt München wegen des gegen die Gesellschaft erlassenen Umsatzsteuerbescheids für das Jahr 2007 statt. Das Finanzgericht teilte der cash.life AG am 28. September 2017 mit, die Klage der cash.life AG werde abgewiesen und die Revision zugelassen. Die Gesellschaft beabsichtigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.

Der Vorstand
...

Quelle: dgap.de

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