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Thema: Krimineller Kapitalmarkt - Was tun gegen „Abzocken“? (Insb. gegen Marktmanipulation,Scalping, pump and dumb.)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 16
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Beitrag #0 von Fundi am 20.11.2014 01:18   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Krimineller Kapitalmarkt - Was tun gegen „Abzocken“? (Insb. gegen Marktmanipulation,Scalping, pump and dumb.)

In letzter Zeit stoße ich recht häufig auf Schrottaktien, die als das 8.Börsenweltwunder angepriesen werden.
Kanadische Minengesellschaften die neuerdings Erdbeeren züchten, Südamerikanische Goldminen die außer vielen Aktien nichts besitzen, Erdölexplorer bei denen das Geld noch nicht einmal für die Bohrungen reicht etc. .

Diese werden vollkommen offensichtlich mit falschen „Versprechungen“, gekauften „Researchberichten“ und utopischen Kurszielen beworben. Zeitgleich treten oft in diversen Internetforen (bspw. Wallstreet online, Ariva etc.) Forenteilnehmer in Erscheinung die in rosigen Beiträgen die Unternehmen und deren Gewinnchancen beschwören.
Ich denke ich muss dazu nicht viel mehr sagen.

Natürlich sind solche (Verkaufs-)praktiken eigentlich auch in Deutschland verboten. U.a.

§263 StGB ( Betrug ): Eines Betruges macht sich strafbar, der einen anderen bewußt täuscht oder durch Täuschung zu einer für ihn nachteiligen Vermögensentscheidung veranlasst.
§264a StGB ( Kapitalanlagebetrug ): Unter Strafe gestellt wird die Herausgabe von Prospekten oder anderen Darstellungen, die unrichtige Tatsachen enthalten oder nachteilige verschweigen. Nicht erfasst werden Bauherrenmodelle, da sich der Paragraph ausdrücklich nur auf den Anteilserwerb bezieht

Quelle: http://rechtsanwaltkiel.com/news/scalping/

Da der § 264a sich aber auf den Vertrieb von Wertpapieren etc. bezieht müsste man ihn wohl zutreffender als „Prospektbetrug“ bezeichnet. Er ist daher wohl bei den meisten Verkaufskampagnen nicht einschlägig und läuft so bei dieser Form des Kapitalanlagebetruges ins Leere.

Folglich kommt der Artikel auch zum Ergebnis:

Experten meinen dazu: Schwierig ist der Nachweis, wenn Risikohinweise gegeben wurden. Ferner ist das Strafmass nicht abschreckend und die Strafverfolgung schwierig.


§20a WpHG Verbot der Marktmanipulation und § 34b Analyse von Finanzinstrumenten greifen anscheinend auch selten, da man sich scheinbar mit einem einfachen "Disclaimer" und einem kurzen Hinweis auf den Interessenkonflikt „freisprechen“ kann.

Was kann man aber nun als einzelner tun? Was ist eure Meinung?

Der obige Artikel empfiehlt:

Suchen Sie sofort einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder Fachanwalt für Wirtschaftsrecht auf. Er wird mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Schritte einleiten, Strafanzeige erstatten, Sie fachkundig beraten und Ihr Vermögen versuchen zu schützen bzw. möglichst viel zu retten.


Wenn man den Schrott nicht gekauft hat,dann ist dies natürlich überflüssig.
Eine Anzeige bei der Polizei oder der BaFin wären natürlich trotzdem sinnvoll, aber sind vielleicht eben nicht jedermanns Sache.

Zudem stoppt es die Abzocke nicht oder erst viel zu spät. Die üblichen BaFin-Warnungen werden zudem scheinbar trotzdem gerne ignoriert

Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.

Falls sie überhaupt kommt. (Anm.: Die "anderen Quellen" werden aber wie oben schon beschrieben i.d.R. mit falschen Informationen gefüttert.)

Ein zeitnaher Erfolg ist so aber eher auszuschließen.

Wie seht ihr das Schreiben von Beiträgen über solche „Abzocken“? Was würdet ihr tun um dem Treiben ein Ende zu bereiten?Ist es überhaupt realistisch etwas gegen diese kriminellen Machenschaften auszurichten?Sehe ich die Sache zu kritisch und sollte solche Taten einfach hinnehmen?

Liebe Grüße

Fundi


PS:
Natürlich wäre ein staatliches Handeln gefordert.Und ja, die Bundesregierung möchte den "Grauen Kapitalmarkt" stärker reglementieren. Nur ich spreche hier scheinbar von einem Markt, den man wohl eher,trotz seiner fehlenden staatlichen Überwachung, als "Weißer Kapitalmarkt" in dem Kontext einstuft. (Der größte Teil der börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland dürfte an einem solchen "nichtorganisierten" Markt gelistet sein. Man denken nur an Freiverkehr,Entry Standard,Open market, m:access etc..)

Beitrag #1 von Fundi am 20.11.2014 01:24   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Fundi am 20.11.2014 01:18

Die Amerikaner gehen scheinbar gerade sehr offensiv gegen solche Abzocken vor…

Zwielichtige US-Aktien in Schweizer Depots

Schweizer Banken machen Druck auf Kunden, die niedrigpreisige US-Aktien besitzen. Neu gekaufte Titel werden gar nicht mehr eingebucht. Hinter der Aktion stehen offenbar die US-Behörden. Sie wollen den Markt der oft dubiosen Wertschriften austrocknen.

M. J.* versteht die Welt nicht mehr. Die Credit Suisse teilte ihm per Schreiben mit, dass Wertpapiere mit einem Kurs unter 1.50 Dollar und andere ausserbörslich gehandelte US-Titel in Kundendepots nicht mehr erwünscht seien. Er habe die Wahl, diese Aktien zu verkaufen, sie an eine Drittbank auszuliefern oder darauf zu verzichten. Letzteres heisst, «die Positionen in Ihrem Depot auszubuchen und die Titel ohne Kompensation zu vernichten».

Vermutlich haben die US-Regulatoren vor allem jene Kategorie Unternehmen im Fokus, die man im Markt unter dem Etikett «Pump and dump» einreiht – frei übersetzt: aufblasen und dann auf den Müll kippen. Das Vorgehen ist stets dasselbe: Jemand streut im Markt eine scheinbar clevere Geschäftsidee. Je mehr Anleger auf die Idee aufspringen, desto stärker steigt der Wert der Aktie. Ist der Ballon genug aufgeblasen, springen die Strippenzieher ab, streichen die Gewinne ein, der Aktienkurs bricht ein, die Investoren haben das Nachsehen.

Quelle:Tagesanzeiger 09.10.2014

Und in „good old Germany“ gibt es offenbar weder eine vernünftige rechtliche Grundlage, noch die Mittel und den Willen „Kapitalanlagebetrug“ zu bekämpfen.

Beitrag #2 von Fundi am 22.11.2014 22:05   ( 59 Beiträge | Status: ok )
lemmoney.info: Zockerfutter...eine erschütternde Bilanz:

Zuletzt bin ich über einen sehr erschütternden Beitrag in einem anderen Blog gestolpert...

Zockerfutter

LEM.Money hat sich die Star IR GmbH mit den Medien (u.a.) Bluehorseshoestocks-Newsletter, CEO Roaster, Stockteam Germany und Stock Telegraph angesehen. Erfreulicherweise weist der Stock Telegraph deutlich auf bestehende Interessenskonflikte hin, so dass Anleger Risiken erkennen könn(t)en. Zur Ermittlung von Erfolg und Risiken sichtete LEM.Money 71 Aktien auf den o.g. Webseiten.

“Erfolgsbilanz”

Von diesen 71 Aktien wechselten zehn ihren Namen im Zuge eines Aktientausches. Von den restlichen 61 Aktien waren 20 aus dem Handel an der Frankfurter Börse ausgeschieden und hatten damit Totalverlust erlitten. 36 Aktien waren wohl noch gelistet, aber wegen einer inferioren Handelsspanne so gut wie nicht mehr handelbar, zwei außerordentlich verlustreich und drei als sehr risikant zu werten. Es gab keine Aktie, die Langfristanlegern einen ordentlichen Gewinn beschert hätte. Sie alle waren Zockerfutter.


Mittlerweile sind natürlich weitere Aktien delisted worden.

Die verwendete Grafik bezieht sich übrigens auf Aktienblasen (Wie man dem Dateinamen entnehmen kann.)Hier nochmal die Grafik auf Englisch.
Chart
Quelle: forbes.com 28.1.2014 Mike Patton:According To Many Famous Investors, U.S. Stocks Are In A Bubble

Auch wenn der Verlauf so ähnlich ist, gibt es da einige Unterschiede bei den Abzocken:

- Es gibt keine institutionellen Investoren, sondern nur die kriminellen "Initiatoren".
- Es gibt keinen "First Sell off", man möchte schließlich erst ordentlich den Kurs pushen bevor abgeladen wird.
- Es gibt i.d.R. keinen "Inneren Wert", dieser liegt meist bei 0.
- Folglich gibt es in der "Blow off"-Phase i.d.R. nur einen "Return to Zero". Oft verbunden mit einem Delisting. Manchmal kann diese Phase sehr lange dauern...

Ein einfaches Kriterium um solches "Zockerfutter" eindeutig zu indentifizieren, ist ein Blick in die Bilanz.Gerade hier gilt:

What you see is what you get.

Wenn man der Bilanz entnehmen kann,daß es sich um einen überteuerten fast wertlosen "Börsenmantel" handelt, dann ist das auch meist so.[wink]

Auch für solche Unternehmen gelten die Gesetze der normalen Finanzmathematik oder um es mit Warren Buffet auszudrücken: Wenn man einen 1$-Schein für eine 1 Cent-Münze eintauscht,dann muss man sich nicht wundern,daß das ganze ein Verlustgeschäft wird.

Und nein das ist keine Übertreibung, wenn man in die Bilanzen der "Kursraketen" sieht die von kriminellen Pushern mit 3-4€ "bewertet" werden, obwohl der Buchwert bei nur 1 Cent liegt. Siehe Boomerang Oil
Buchwert pro Aktie 30.06.14: 1,1 CA-Cent
Kurs 21.11.14 : 82 CA-Cent
11.11.2014 Boomerang Oil Inc. (ISIN: CA09858W1032): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien
13.11.2014 Perlentrader.com: Boomerang Oil Inc. (WKN: A1149C, Ticker: 0B9) Kursziel 3,00 Euro
Siehe dazu auch: Lemmoney.Info: BaFin warnt vor Boomerang Oil

Weitere Kriterien sind natürlich solche übertriebenen Anlageempfehlung/Analysen, Börsenbriefe,"Analysen", "euphorische" Beiträge in Internetforen wie bspw. "W : O", ständige Erfolgsmeldungen (auch wenn es keinen operativen Betrieb gibt), dubiose Eigentümer die schon einige solche Abzocken initiiert haben.
(Anm. Auf Boomerang Oil trifft wohl fast alles zu...)

PS:
Ich habe bewußt Boomerang Oil als Beispiel genommen,da die Aktie noch nicht abgestürzt ist.
Mal schaun wie sich die Sache entwickelt.[wink] Hier der Chart in Frankfurt und €

Chart
Quelle: bigcharts.marketwatch.com

Beitrag #3 von LordofShares am 24.11.2014 01:59   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Fundi am 20.11.2014 01:18

Das Problem ist, die Opfer solcher Abzocken lesen die Warnungen (egal welcher Art) erst, nachdem sie den wertlosen Schrott gekauft haben, und dann ist es schon zu spät. Denn bei den Opfern handelt es sich praktisch immer um völlig unerfahrene Anleger, die größte Schwierigkeiten damit haben, Aktien wieder zu verkaufen. Vor allem, wenn sie diese gerade erst gekauft haben und darüberhinaus mit dem Verkauf einen Verlust hinnehmen müssten. Also bleibt der Schrott im Depot, mit der Hoffnung, dass sich doch noch alles zum Guten wendet. Am Ende steht dann der Totalverlust...

Die Warnungen der BaFin sind erstens windelweich und zweitens so gut versteckt, dass sie praktisch nicht gefunden werden können. Im Ergebnis somit völlig nutzlos. Das einzige, was wirklich helfen würde, wäre die SOFORTIGE Aussetzung des Börsenhandels (plus die Rückabwicklung bereits erfolgter Börsengeschäfte!), sobald z.B. die BaFin oder die Börsenbetreiber von einem Abzock-Versuch (z.B. Spam-Mails, Push in Börsenforen, Kurstreiberei) erfahren - inklusive drakonischer Strafen für die Abzocker...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #4 von Fundi am 24.11.2014 18:24   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 24.11.2014 01:59

Dem kann ich nur zustimmen.
Auch wenn ich die Anleger in der Eigenverantwortung sehe, so muss man doch die mangelnde "Rechtsdurchsetzung" und die "schlechte" Rechtslage kritisieren.

Ich möchte dies kurz an der BaFin-Warnung vom 11. November 2014 veranschaulichen...

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.


Bereits kurze Zeit später folgen weitere solcher Kaufempfehlungen.(Siehe 13.11. Perlentrader.com: Kursziel 3€) Das zeigt wie ernst die Abzocker solche Untersuchungen nehmen.

Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.


Wie wir schon festgestellt haben, ist die Informationsbeschaffung für unerfahrene Anleger schwer möglich, da die offensichtlichen Informationsquellen wie Internetforen (bspw. W : O, Ariva, sharedeals ) etc. von den Abzockern oder Zockern unterwandert sind.
Seriöse Quellen werden selten über solche Abzocken berichten. Es sei denn jemand macht sich die Mühe einen Artikel (bspw. hier) zu verfassen. In der Vielzahl der Fälle wird es daher keine seriösen "Diskussionen" und "Artikel" geben.

Daß die unerfahrenen Anleger sich auf öffentliche seriöse Informationen stützen, wie bspw. aus den Pflichveröffentlichungen, ist leider unwahrscheinlich aus meiner Sicht.
Viele scheinen darauf zu vertrauen, daß in Deutschland solche kriminellen Handlungen nicht stattfinden, bzw. nicht so offensichtlich. Und da irren sie sich gewaltig.
(Viele wissen wahrscheinlich auch gar nicht wo sie die Pflichtveröffentlichungen finden.)


Hier müsste aus meiner Sicht also an zwei Baustellen gearbeitet werden:
a) Die Anleger müssen sich der Gefahren klar werden und sich vorher ordentlich informieren.
b) Der Staat muss "anwendbare" Rechtsgrundlagen schaffen und die (auch schon bestehenden) Gesetze durchsetzen.


PS:
Vielleicht täuscht mich mein Eindruck, aber der Wahrheitsgehalt kanadischer und us-amerikanischer Geschäftsberichte ist deutlich höher als der dt. Unternehmen (im Bereich der "Abzocken").
D.h. bei BOI kann man bspw. offen nachlesen,daß es sich um ein fast wertloses Unternehmen handelt.
Bei deutschen Abzocken werden gerne noch diverse Bilanztricks ausgenutzt um ein falsches Bild der Gesellschaft zu zeichnen.(Einzelabschluss statt Konzernabschluss,unterlassene Abschreibungen etc.)

(Grundsätzlich besteht immer das Risiko,daß Geschäftsberichte ein falsches Bild zeichnen,auch wenn es sich nicht um "Abzocken" handelt.)

Beitrag #5 von LordofShares am 25.11.2014 02:19   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Fundi am 24.11.2014 18:24

Was zeichnet einen unerfahrenen Anleger aus ? Er weiß nichts ! Nichts von Betrug, nichts von Abzocke, nichts von der BaFin, nichts von Pflichtveröffentlichungen ! Er weiß nur das, was die Abzocker ihm an Informationen eintrichtern. Daher ist er davon überzeugt, gut informiert zu sein, und hat so eigentlich überhaupt keine Chance, die Abzocke als solche zu erkennen. Wie soll sich ein unerfahrener Anleger über Gefahren klar werden, von denen er nicht die geringste Ahnung hat ? Nicht einmal weiß, dass sie überhaupt existieren ? Wie soll sich ein unerfahrener Anleger ordentlich informieren, wenn er nicht weiß, was das überhaupt bedeutet ?


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #6 von Fundi am 26.11.2014 00:31   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 25.11.2014 02:19

Wie soll sich ein unerfahrener Anleger ordentlich informieren, wenn er nicht weiß, was das
überhaupt bedeutet ?


Das ist ein ziemlicher Teufelskreis...Mir fällt da sofort der Dunning-Kruger-Effekt und die gute alte Selbstüberschätzung ein...

Ich gehe mal lieber gleich zum Metaproblem (Konfrontation mit etwas Unbekanntem) über.
Und da könnte die Antwort relativ einfach sein!
In dem er es (vorher) einsieht und (vorher) nachdenkt. Sowie eine geeignete Problemlösestrategie anwendet. !

Eigentlich sollten die Eltern oder zumindest irgendwann die Lehrer solche fundamentalen Fertigkeiten einem Menschen mit auf den Weg geben. Leider geschieht dies in der Realität wohl zu wenig.

Wir sprechen gerade speziell vom Kauf einer Aktie über die Börse.
Bis dahin muss einiges geschehen...
Broker finden,
Account eröffnen,
Geld überweisen,
Order aufgeben...

Irgendwie muss er zwischendurch auch an die "Anlageempfehlung" kommen.(Börsenbrief,E-Mail,Cold-Calling, Internetforen...)
Niemand kommt doch morgens auf die Idee:
"Ich kauf jetz mal schnell ein paar Aktien von Fundamental Applications Corp (oder einer anderen Abzocke)"
Fundamental Applications Inc. (ISIN: CA36080U1003): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien

Etwas gesunden Menschenverstand muss man doch einfach voraussetzen.
Wenn jemand feststellt,daß er absolut kein Wissen über etwas hat, dann sollte er soviel Weisheit besitzen und sich nicht in irgendein "Abenteuer" zu stürzen. Er würde sich geeignete Informationsquellen zum Thema Aktien/Wertpapier und Börse suchen,sich genügend Wissen aneignen und dann die Abzocke erkennen.Damit könnte jetzt das Problem gelöst sein.

Das läuft in der Realität aber vermutlich selten so ab.
Vielleicht erkennt jemand sein Wissendefizit und versucht dieses noch zu beseitigen,fällt dann dabei aber auf eine andere Gruppe Menschen herein. Man muss einfach mal bei youtube den Begriff Börse eingeben und man weiß was ich meine:
"Pseudo-Experten",die ihm mit Unsinn vollpumpen und noch schlimmer meist nur an ihm verdienen wollen. (Bücher,Daytrading,Webinare,Seminare etc.)

Ich bin da letztens übrigens auf folgende Aktion gestoßen:
"MAFFIA - Mathematicians Against Fraudulent Financial and Investment Advice"


Ich glaube über das Thema mangelnde Finanzbildung etc. könnten wir uns monatelang austauschen.

Ich bleibe bleibe mal bei meiner Aussage:

Hier müsste aus meiner Sicht also an zwei Baustellen gearbeitet werden:
a) Die Anleger müssen sich der Gefahren klar werden und sich vorher ordentlich informieren.
b) Der Staat muss "anwendbare" Rechtsgrundlagen schaffen und die (auch schon bestehenden) Gesetze durchsetzen.



Die Alternative wäre natürlich den Aktienkauf stärker zu reglementieren. (Risikoklassen und Risikoeinstufungen sind übrigens schon Formen dieser Reglementierung.)

Natürlich ist bei a) und b) die Gesellschaft gefordert, auch wenn ich den Einzelnen nicht von seiner Eigenverantwortung entbinden möchte.

Jetzt wären wir wieder bei meinen Eröffnungsbeitrag und meinen Fragen:

Was kann man aber nun als einzelner tun?

Wie seht ihr das Schreiben von Beiträgen über solche „Abzocken“? Was würdet ihr tun um dem Treiben ein Ende zu bereiten?Ist es überhaupt realistisch etwas gegen diese kriminellen Machenschaften auszurichten? Sehe ich die Sache zu kritisch und sollte solche Taten einfach hinnehmen?



PS:
So ein tolles Forum ist natürlich schon ein Schritt in die richtige Richtung.

Beitrag #7 von LordofShares am 26.11.2014 02:21   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Fundi am 26.11.2014 00:31

Du gehst diese Problematik etwas zu theoretisch an. Grundsätzlich ist jeder davon überzeugt, dass er sich ordentlich informiert, egal ob das nun aus objektiver Sicht zutrifft oder nicht. Die Realität sieht daher so aus, dass die Leute erst aus eigener schlechter Erfahrung lernen. Oder anders gesagt: Lernen durch Schmerz. Gerade deshalb wäre es so wichtig, bei Abzocken den Börsenhandel sofort zu stoppen. So würden auch die völlig unerfahrenen Anleger bemerken, dass da etwas für sie sehr Gefährliches im Gange war. Sie würden so lernen, dass es Abzockerei gibt, ohne ihr Geld zu verlieren...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #8 von Fundi am 06.12.2014 01:58   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 26.11.2014 02:21

Hallo,
ich denke wir beide wissen, dass eine Handelsaussetzung wegen Marktmanipulation in Deutschland momentan leider eine extreme Ausnahme darstellt. Wie in den oben dargestellten Fällen belässt die BaFin es fast immer mit einer Warnung. Die Börsen, in deren Hauptzuständigkeit die Aussetzung liegt, schneiden sich auch nicht ins eigene Fleisch, sondern geben (wenn überhaupt) auch nur Warnungen heraus. An der Praxis wird sich voraussichtlich auch zukünftig so schnell nichts ändern. In Deutschland dürfen Kurse nach belieben durch Werbung, Telefonanrufe, Börsenbriefe etc. manipuliert werden und es geschieht auch oft genug.

Vielleicht überlegen sich die deutschen Börsen und hier ganz speziell die Börse Frankfurt bzw. die Deutsche Börse AG, ob man aus Gewinnsucht jeden Schrott in Deutschland listen muss.
Ich denke da nicht nur an deren Kanada-Kursraketen sondern auch an deren China-Kracher (Ultrasonic, Goldrooster, Ming Le Sports etc.). AGs die keinen Zugriff auf die Unternehmenskonten und -zahlen haben und auf die Gnade des Politbüro in Peking hoffen müssen.(Was für ein Unsinn.)


Ich für meinen Teil werde wohl immer mal wieder Beiträge über Abzocken schreiben, in der Hoffnung so zumindest ein paar wenige Leute warnen zu können.

Beitrag #9 von holder am 25.04.2015 18:27   ( 10 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Fundi am 06.12.2014 01:58

Ich frage mich nur, wie kann oder soll man sicher sein, in was man letztendlich investiert?! Gerade Privatleute, die ihr Geld als Altersvorsorge bspw. in Investmentfonds investieren wollen, wissen doch eigentlich nicht, was sie schlussendlich kaufen und müssen ihren Finanzberatern vertrauen. Ich habe mich kürzlich hier bei moneypark unverbindlich über Investments informiert und beraten lassen und werde nun mal in Ruhe überlegen, ob das eine Option für mich ist...

Beitrag #10 von Fundi am 06.05.2015 14:13   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von holder am 25.04.2015 18:27

Hallo Holder,

Ich frage mich nur, wie kann oder soll man sicher sein, in was man letztendlich investiert?!Gerade Privatleute, die ihr Geld als Altersvorsorge bspw. in Investmentfonds investieren wollen, wissen doch eigentlich nicht, was sie schlussendlich kaufen und müssen ihren Finanzberatern vertrauen.


Vollkommen falscher Ansatz bzw. Sichtweise!
Auch hier gilt: Informieren,Informieren,Informieren!
Nie war es einfacher sein Geld selbst sinnvoll zu investieren!

Diese sogenannten "Finanzberater" sind meistens einfach nur "Verkäufer", die möglichst viel Abschlussprämien/Provisionen kassieren wollen. Um einen wirklich guten Finanzberater zu finden und vorallem zu erkennen,braucht man schon ein gewisses Grundwissen und ein recht ordentliches Vermögen.

Einfacher ist es sich mal ein paar Stunden hinzusetzen und sich ein vernünftiges Konzept zu erstellen. Ich vermute mehr als 20-30h (ehrliche) Arbeit braucht man nicht "investieren". Man muss nur ehrlich zu sich selbst sein und halt etwas Zeit aufbringen.
Bevor man den Finanzberater checkt (und dann noch das Angebot),sollte man gleich etwas mehr Zeit investieren und es richtig machen. Bei einen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten sollten die paar Stunden drin sein.

Ich habe mich kürzlich hier bei moneypark unverbindlich über Investments informiert und beraten lassen und werde nun mal in Ruhe überlegen, ob das eine Option für mich ist...


moneypark,"Reich mit Geiss" etc. und die anderen "Vertriebsgesellschaften" sind vollkommen überflüssig!
Sie sind quasi eine "Vergewaltigung" des ETF-Ansatzes!
Warum einen kostengünstigen ETF, wenn man dann wieder kräftig für den Vertrieb bezahlt?

Viele kostengünstige ETFs kann man heute kostenlos als Sparplan besparen.(Selbst ein Kauf über die Börse kostet bei einem kostengünstigen Broker kaum noch etwas.)
Warum also für etwas bezahlen was ich kostenlos bekomme?
Und zur Fondsauswahl...20-30h,mehr muss man nicht in sein persönliches Wissen informieren.(Problematisch ist nur die steuerliche Situation in Deutschland. Stichwort: Ausländische Thesaurierer.Aber da helfen dir diese "Vertriebler" auch i.d.R. nicht viel weiter.)

Ergo:
Informationen gibt es kostenlos im Netz und die entsprechenden Sparpläne auch.
Kostenlose Informationen zu ihren Produkten bieten seriöse Fondsgesellschaften auch im Netz.
Bei ETF`s sogar tagesaktuell.

Wer nicht weiß was er kauft, der ist am Ende selber Schuld.
(Lieber mal 20-30h investieren,um dann 30-40 Jahre Ruhe zu haben und die Provisionen selber einzustreichen.)

Beitrag #11 von Fundi am 06.05.2015 15:00   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Fundi am 22.11.2014 22:05


Kurs 21.11.14 : 82 CA-Cent
...
PS:
Ich habe bewußt Boomerang Oil als Beispiel genommen,da die Aktie noch nicht abgestürzt ist.
Mal schaun wie sich die Sache entwickelt.[wink] Hier der Chart in Frankfurt und €

Chart
Quelle: bigcharts.marketwatch.com



Mal ein kleines Update zum Beispiel:

Nach einer Handelsaussetzung im Februar kann die Aktie wieder in Deutschland und Kanada gehandelt werden.
Kurs gestern: 8 CA-Cent (Kurs 21.11.14 : 82 CA-Cent)

Immer noch eine groteske Überbewertung.


Leider werden permanent neue "Abzocken" an den deutschen Markt gebracht und bei "W : O" mit viel Werbung durchs Dorf getrieben.


Kleinanlegerschutzgesetz
Die Politik sieht übrigens offensichtlich keinen Handlungsbedarf im Bereich des kriminellen Kapitalmarktes. Gemäß BMJV und BMF sei der Schutz der Anleger im Bereich Aktien jetzt schon quasi perfekt,daher bezieht sich das Gesetz auch nicht auf Aktien.
Im Grunde ist dieses "Prokon-Pleiten-Schutzgesetz" purer Aktionismus. Man hätte sich die Zeit sparen sollen und etwas sinnvolleres daraus machen sollen.

Es gibt bspw. immer noch keine strengeren Pflichten zur Veröffentlichung von Geschäftszahlen (und deren Wahrheitsgehalt.)
Übrigens auch ein Kernproblem bei Prokon und speziell auf diesen Fall bezieht sich sogar das Gesetz.

Fälle von Marktmanipulation oder Kapitalanlagebetrug etc. sind vom Gesetz auch nicht betroffen.

Neben den Aktien sind auch noch Rentenpapiere nicht vom Gesetz betroffen. Nach den vielen "Vorkommnissen" mit Mittelstandsschrott-Anleihen, kann man da nur mit dem Kopf schütteln.

PS:
Boomerang Oil wurde übrigens erst in Kanada und dann in Deutschland vom Handel ausgesetzt, weil deren Geschäftsberichte fehlerhaft waren.
In Deutschland fast unvorstellbar, da stört sich niemand im Freiverkehr an fehlenden oder fehlerhaften Geschäftsberichten. Maximal wenn die Unternehmen wie Cassona( CASSONA SE - Aktien hoffnungslos überteuert (WKN A1C6T6)) von den ausländischen Börsen als Erstlisting delistet werden tut sich vielleicht was.

Beitrag #12 von holder am 30.05.2015 16:43   ( 10 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Fundi am 06.05.2015 14:13

Ok, da waren in der Tat eigene Infos dabei, die ich so noch nicht wusste! Danke für deine Rückmeldung!

Beitrag #13 von Fundi am 02.06.2015 19:27   ( 59 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von holder am 30.05.2015 16:43

Ich liefere mal einen Online-Vergleich für ETF-Sparpläne hinterher.
ETF-Sparpläne im Vergleich

Es ist also problemlos möglich, ein vernünftig strukturiertes ETF-Depot kostenlos zu besparen.

Wenn man jetzt nicht anfängt aus seiner Altersvorsorge, eine Hochleistungswissenschaft zu machen, dann sollte das Unterfangen auch nicht besonders schwierig sein.

Kleiner Tip noch:
Es gibt mittlerweile ETF`s, welche die wichtigsten Länder in einem Fonds abbilden. Somit kann man mit nur einem Fonds, an der Entwicklung des größten Teils der Aktienmärkte weltweit teilhaben.

Wer einen ETF kauft, der den Weltaktienindex MSCI World abbildet, bekommt keineswegs ein Investment, das die ganze Welt umfasst. Tatsächlich listet der MSCI World ausschließlich Unternehmen aus entwickelten Märkten. Für Schwellenländer mussten Anleger bislang andere ETF erstehen. Jetzt gibt es die ganze Welt in einem Fonds – die USA in einem Topf mit Südafrika und Indonesien. test.de stellt drei Angebote vor.

ETF Börsengehandelte Indexfonds: Die ganze Welt im MSCI All Countries World

Beitrag #14 von Beginner am 07.10.2015 15:01   ( 45 Beiträge | Status: ok )
Meldeschwellen 3%, 5%, 10%, 25%

Wir lesen immer wieder von Mitteilungen bei Überschreitung einer Meldeschwelle.

Teilen die Erwerber dieser Aktien die Überschreitung der Meldeschwelle der Zielgesellschaft

lediglich mit, oder fordert die Zielgesellschaft auch einen Beleg über den tatsächlichen

Besitz der gemeldeten Aktienanzahl?

Beitrag #15 von LordofShares am 10.10.2015 12:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Beginner am 07.10.2015 15:01

Hallo Beginner,

die Antwort liefert der Gesetzestext in § 21 WpHG:

§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen

(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen. [...]

Quelle: WpHG

in Verbindung mit § 27 WpHG:

§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen

Wer eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1, 1a oder § 25 Abs. 1 abgegeben hat, muß auf Verlangen der Bundesanstalt oder des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, das Bestehen der mitgeteilten Beteiligung nachweisen.

Quelle: WpHG

Der Nachweis der gemeldeten Beteiligung ist also nur auf Verlangen erforderlich...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #16 von Beginner am 11.10.2015 09:54   ( 45 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 10.10.2015 12:08

Danke!

Ob da wohl bei so manchem Push der "Melder" einen Nachweis erbringen könnte? [wink]

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