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Thema: VBH Holding AG (DE0007600702)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 3
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Beitrag #0 von aktiensammler am 10.06.2015 22:55   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
VBH Holding AG (DE0007600702)

Die VBH Holding AG, nach eigener Aussage der weltweit grösste Händler mit einem bedarfsgerechten Sortiment von Beschlägen und Zubehör für die Herstellung und den Einbau von Fenstern, Türen und Fassaden, meldet einen hälftigen Verlust des Grundkapitals. Das Unternehmen ist im Frankfurter Prime Standard gelistet.

...
Im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses der VBH Holding AG für das Geschäftsjahr 2014 hat der Vorstand heute nicht liquiditätswirksame Wertberichtigungen auf den Beteiligungsbuchwert der VBH Deutschland GmbH und auf Ausleihungen an diese Gesellschaft in Höhe von EUR 36 Mio. beschlossen, die zusammen mit den voraussichtlichen operativen Verlusten für das Geschäftsjahr 2014 zu einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag 2014 von rund EUR 40,1 Mio. der VBH Holding AG führen.
Aufgrund dieses Jahresfehlbetrags sinkt das Eigenkapital der Gesellschaft auf einen rechnerischen Betrag von rund EUR 16,7 Mio.; damit ist das Grundkapital der Gesellschaft im Nominalbetrag von rund EUR 45,88 Mio. im Sinne des § 92 Abs. 1 Aktiengesetz zu mehr als der Hälfte aufgezehrt. Die Pflicht zur Einberufung einer Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz mit entsprechender Verlustanzeige soll durch Einberufung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfüllt werden, die voraussichtlich am 31. Juli 2015 stattfinden wird. Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) nach IFRS wird mit voraussichtlich EUR -3,6 Mio. innerhalb der in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 2. April 2015 mitgeteilten Ergebniserwartung liegen.

Zugleich sollen auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Sanierung der Gesellschaft, wie bereits mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April 2015 angekündigt, eine Kapitalherabsetzung und eine Barkapitalerhöhung beschlossen werden. Die Kapitalherabsetzung soll zusammen mit den vorhandenen Rücklagen dem vollständigen Ausgleich des oben genannten Jahresfehlbetrags 2014 dienen. Mit der Barkapitalerhöhung sollen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von EUR 26 Mio. zugeführt werden. Die genauen Bedingungen und weitere Einzelheiten der vorgenannten Kapitalmaßnahmen stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wie ebenfalls im Rahmen der Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April 2015 angekündigt, hat die Gesellschaft mit ihren drei größten Aktionären jeweils bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Hauptaktionäre verpflichten, die Barkapitalerhöhung in der dem Umfang ihrer Beteiligung entsprechenden Höhe und gegebenenfalls - soweit die übrigen Aktionäre von ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen - in vollem Umfang mit einer entsprechenden Einlageverpflichtung in Höhe von EUR 26 Mio. zu zeichnen. Im Vorgriff auf diese Einlageverpflichtung haben die drei Großaktionäre zwischenzeitlich EUR 26 Mio. auf separate Konten eingezahlt, die dort zur Durchführung der vorgesehenen Barkapitalerhöhung bereitstehen
....

Quelle: dgap.de

Eine Kapitalherabsetzung und eine Barkapitalerhöhung stehen auf der Agenda der nächsten HV.

Der Chart in Frankfurt:

Chart
Provided by finanzen.net

VBH Holding AG Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #1 von LordofShares am 20.06.2015 01:54   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
geplante Kapitalherabsetzung konkretisiert

19.06.2015 | 14:15

VBH Holding Aktiengesellschaft: Bedingungen Kapitalherabsetzung und Barkapitalerhöhung; Kandidaten Aufsichtsrat

VBH Holding Aktiengesellschaft  / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Personalie

19.06.2015 14:15

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Zur weiteren Umsetzung der zuletzt mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 10. Juni 2015
angekündigten Kapitalherabsetzung und Barkapitalerhöhung haben der Vorstand
und der Aufsichtsrat der VBH Holding AG beschlossen, die
Kapitalherab-setzung und Barkapitalerhöhung der Hauptversammlung am 31.
Juli 2015 zu den folgenden Bedingungen vorzuschlagen: Das Grundkapital der
Gesellschaft von rund EUR 45,88 Mio. soll um 2/3 auf rund EUR 15,29 Mio.
herabgesetzt werden. Die Kapitalherabsetzung soll zusammen mit den
vorhandenen Rücklagen dem vollständigen Ausgleich des Jahresfehlbetrags
2014 in Höhe von rund EUR 40,1 Mio. dienen. Sie soll in der Weise
durchgeführt werden, dass jeweils drei alte Stückaktien zu einer neuen
Stückaktie zusammengelegt werden.


In der sich unmittelbar anschließenden Kapitalerhöhung soll das
herabgesetzte Grundkapital um bis zu rund EUR 20,39 Mio. auf bis zu rund
EUR 35,68 Mio. durch Ausgabe von bis zu rund 20,39 Mio. neuen Aktien erhöht
werden. Die neuen Aktien sollen unter Wahrung des Bezugsrechts der
Aktionäre zu einem Preis von EUR 1,30 je neuer Aktie ausgegeben werden. Das
Bezugsverhältnis soll so festgelegt werden, dass je drei Stückaktien (Stand
nach Kapitalherabsetzung) zum Bezug von vier neuen Stückaktien berechtigen.
Im Rahmen der Barkapitalerhöhung fließen der Gesellschaft also bis zu rund
EUR 26,51 Mio. zu. Wie zuletzt in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 10. Juni 2015
angekündigt, hat die Gesellschaft mit ihren drei größten Aktionären jeweils
bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Hauptaktionäre
verpflichten, die Barkapitalerhöhung in der dem Umfang ihrer Beteiligung
entsprechenden Höhe und gegebenenfalls - soweit die übrigen Aktionäre von
ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen - im Umfang einer
Einlageverpflichtung in Höhe von EUR 26 Mio. zu zeichnen. Im Vorgriff auf
diese Einlageverpflichtung haben die drei Großaktionäre EUR 26 Mio. auf
separate Konten eingezahlt, die dort zur Durchführung der vorgesehenen
Barkapitalerhöhung bereitstehen; über diese Konten wurden
Treuhandvereinbarungen zwischen der kontoführenden Bank, der Gesellschaft
und dem jeweiligen Hauptaktionär abgeschlossen.

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, der Hauptversammlung als Nachfolger für
die mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Juli 2015 ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder Prof. Rainer Kirchdörfer und Herr Gerhard Sommerer
Herrn Harry Zobel, Gesellschafter der Zobel Chemie GmbH, Worms und Herrn
Winfried Tillmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Inhaber der ITC
International Tax Consultants Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Schwerte
vorzuschlagen. Es ist vorgesehen, dass Herr Winfried Tillmann für den Fall
seiner Wahl durch den Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates
gewählt wird.

Kontakt:

Jürgen Kassel, CFO
++49/7150/15-200


19.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen
Deutschland
Telefon: 07150-15-204
Fax: 07150-15-376
E-Mail: g.weber@vbh.de
Internet: www.vbh.de
ISIN: DE0007600702
WKN: 760070
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Stuttgart;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von LordofShares am 10.09.2015 02:04   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A16100)

09.09.2015

VBH Holding Aktiengesellschaft

Korntal-Münchingen


ISIN DE0007600702 – WKN 760070

Bekanntmachung über die wertpapiertechnische Durchführung der vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals der VBH Holding Aktiengesellschaft gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 31. Juli 2015 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 45.879.408,–, eingeteilt in 45.879.408 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) um EUR 30.586.272,– auf EUR 15.293.136,– herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) um in Gesamthöhe von EUR 30.586.272,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei alte Stückaktien zu einer neuen Stückaktie zusammengelegt werden. Das herabgesetzte Grundkapital von EUR 15.293.136,– ist in 15.293.136 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,– je Stückaktie (konvertierte Stückaktien).

Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals sowie die Durchführung der Kapitalherabsetzung wurden am 21. August 2015 in das für die Gesellschaft beim Amtsgericht Stuttgart geführte Handelsregister (HRB 203096) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Am 15. September 2015 nach Börsenschluss werden die 45.879.408 Stückaktien durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG wertpapiertechnisch im Verhältnis 3 zu 1 zusammengelegt. Für je drei Stückaktien (ISIN DE0007600702) erhalten unsere Aktionäre eine konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A161002) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,– je Stückaktie.

Die konvertierten Stückaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden ist. Die Inhaber dieser konvertierten Stückaktien werden an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Girosammelbestand an konvertierten Stückaktien der VBH Holding Aktiengesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift anstelle der bisherigen alten Stückaktien (vor Herabsetzung des Grundkapitals) beteiligt.

Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A1614G1) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Bezugsstelle mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die bestehende Notierung der alten Stückaktien (DE0007600702) der VBH Holding Aktiengesellschaft im regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Stuttgart wird mit Ablauf des 15. September 2015 auf die konvertierte Stückaktie umgestellt; vorliegende Börsenorders sind mit Ablauf des 15. September 2015 erloschen. Vom 16. September 2015 werden nur noch die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A161002) gehandelt und notiert. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.

Korntal-Münchingen, im September 2015

VBH Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von aktiensammler am 13.11.2016 01:42   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

VBH Holding AG konvertierte Inhaber-Aktien o.N. DE000A161002 - Infos: finanzen.net

Nach der Kapitalherabsetzung folgte der Verschmelzungsrechtliche Sqeeze-out!

...
Die TLF Holding AG hat heute bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 19. Mai 2016 ein formales Übertragungsverlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit § 327 a Abs. 1 AktG an die VBH Holding Aktiengesellschaft gerichtet. Die TLF Holding AG, Frankfurt, hält unmittelbar 33.024.976 Aktien der VBH Holding Aktiengesellschaft, was einem Aktienbesitz von rund 92,55% des Grundkapitals der VBH Aktiengesellschaft entspricht. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 1 und 5 UmwG.

Das Übertragungsverlangen der TLF Holding AG hat zum Inhalt, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft einberufen werden soll, in der Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der VBH (Minderheitsaktionäre) auf die TLF Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327 a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out) gefasst werden soll. Die TLF Holding AG hat mitgeteilt, dass sie gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG in Verbindung mit § 327 b Abs. 1 Satz 1 AktG die Höhe der an die Minderheitsaktionäre der VBH Holding Aktiengesellschaft zu zahlenden angemessenen Barabfindung auf EUR 2,36 für jede Aktie der VBH Holding Aktiengesellschaft festgelegt hat.
...

Quelle: dgap.de

...
Am 15. Juni 2016 haben die TLF Holding AG, Frankfurt am Main (seit 14. September 2016 firmierend als VBH Holding Aktiengesellschaft, nachfolgend auch die "Gesellschaft") und die VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen, einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die VBH Holding Aktiengesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr. Der Verschmelzungsvertrag enthält u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VBH Holding Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die außerordentliche Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft vom 25. Juli 2016 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der Minderheitsaktionäre der VBH Holding Aktiengesellschaft auf die Gesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 13. September 2016 mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der VBH Holding Aktiengesellschaft auf die Gesellschaft im Handelsregister am Sitz der Gesellschaft wirksam wird, in das Handelsregister am Sitz der VBH Holding Aktiengesellschaft (Amtsgericht Stuttgart unter HRB 203096) eingetragen.
Die Verschmelzung der VBH Holding Aktiengesellschaft auf die Gesellschaft wurde am 14. September 2016 in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft (Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 104597) eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der VBH Holding Aktiengesellschaft in das Eigentum der Gesellschaft übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.
...

Quelle: dgap.de

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