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Thema: SEVEN PRINCIPLES AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (alte WKN 594154, neue WKN A2AAA7)

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Beitrag #0 von LordofShares am 14.10.2015 02:04   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
SEVEN PRINCIPLES AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (alte WKN 594154, neue WKN A2AAA7)

13.10.2015 | 08:09

SEVEN PRINCIPLES AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

DGAP-News: SEVEN PRINCIPLES AG / Schlagwort(e): Sonstiges

2015-10-13 / 08:09



P R E S S E M I T T E I L U N G

SEVEN PRINCIPLES: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

Köln, 13. Oktober 2015. Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG (7P) geht nach pflichtgemäßen Ermessen derzeit davon aus, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der SEVEN PRINCIPLES AG eingetreten ist. Eine Hauptversammlung, in der der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigt, wird unverzüglich einberufen.

Die SEVEN PRINCIPLES AG hat planmäßig per Ende des 3. Quartals 2015 ihre Neupositionierung und die hierfür begleitenden Maßnahmen zur Prozess- und Kostenoptimierung abgeschlossen. Für die Umsetzung der nachfolgenden weiteren strategischen Schritte verfügt die Gesellschaft über ausreichend Liquidität. SEVEN PRINCIPLES hatte bereits im Geschäftsbericht 2014 und auf der Hauptversammlung angeführt, dass im Zuge der Neupositionierung zusätzlicher Finanzbedarf besteht. Entsprechend befindet sich die Gesellschaft bereits in der Prüfung für Schritte zur Stärkung des Eigenkapitals.

Über SEVEN PRINCIPLES

Die Welt wird digital und Enterprise Mobility ist Realität. Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P) bietet als Trusted Advisor innovative IT-Beratungsdienstleistungen für Enterprise Mobility und das digitale Business. Die Leistungen umfassen Advisory Services, Application Development & Management, Quality Assurance, Enterprise Information Management, Business Intelligence & Big Data, Infrastructure Services, Security und SAP Services. SEVEN PRINCIPLES hat sich auf Basis langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl erfolgreicher Projekte zu einem der führenden, innovativen Dienstleister in den Branchen Telekommunikation, Energie und Automotive entwickelt. Mit einem starken Partnernetzwerk bringt 7P herstellerunabhängige Consulting-Kompetenzen mit der Implementierung von Technologien zusammen und ,enablet' damit ihr digitales Business. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Köln und zahlreichen Niederlassungen in Deutschland und Europa beschäftigt derzeit rund 550 festangestellte Mitarbeiter. Weitere Informationen finden Sie unter www.7p-group.com - SEVEN PRINCIPLES : Enabling Your Digital Business.


Pressekontakt:
SEVEN PRINCIPLES AG
Norman Hübner / Miriam Sander
Telefon 0221-92007-36
norman.huebner@7p-group.com




edicto GmbH
Dr. Sönke Knop/ Axel Mühlhaus
Tel. 069-9055055-1
E-Mail: sknop@edicto.de

Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der SEVEN PRINCIPLES AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und darin enthaltene Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.






2015-10-13 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 14.10.2015 02:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

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Quelle: BigCharts.com


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von LordofShares am 24.10.2015 02:06   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung und Barkapitalerhöhung geplant

Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur bereits angekündigten außerordentlichen Hauptversammlung der SEVEN PRINCIPLES AG veröffentlicht (Termin: 30.11.2015). Nach der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG stehen nun auch Beschlussfassungen über Kapitalmaßnahmen auf der Tagesordnung: Zunächst soll das Grundkapital im Verhältnis 5:1 - von aktuell ca. 5,4 Mio. Euro auf ca. 1,1 Mio. Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis herabgesetzt werden. Im Anschluss daran ist eine Barkapitalerhöhung um bis zu ca. 2,7 Mio. Euro durch Ausgabe von bis zu ca. 2,7 Mio. neuen Aktien geplant (Bezugsverhältnis 2:5). Der Ausgabepreis der neuen Aktien soll 5 Euro betragen ! [crazy]


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von LordofShares am 11.12.2015 01:55   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A2AAA7)

10.12.2015

SEVEN PRINCIPLES AG

Köln


ISIN DE0005941546 / WKN 594 154
zukünftig: ISIN DE000A2AAA75 / WKN A2A AA7

I.
Bekanntmachung
über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG


Die außerordentliche Hauptversammlung der SEVEN PRINCIPLES AG vom 30. November 2015 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.386.667,00, eingeteilt in 5.386.667 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 7,00 auf EUR 5.386.660,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von sieben Inhaberstückaktien, die der Gesellschaft vom Aktionär Johannes Mohn, Steinhagen/Deutschland unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zweck der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 7,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dazu, bei der zur Beschlussfassung vorgeschlagenen vereinfachten Kapitalherabsetzung ein glattes Herabsetzungsverhältnis zu ermöglichen.

Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien noch EUR 5.386.660,00 betragen wird und in 5.386.660 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt sein wird, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG (vereinfachte Kapitalherabsetzung) im Verhältnis 5 : 1 um EUR 4.309.328,00 auf EUR 1.077.332,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe des vollen Kapitalherabsetzungsbetrages Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je fünf auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form wurde am 03. Dezember 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen, das Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wurden. Die Aktionäre halten die Aktien in Form von Miteigentumsanteilen an den Globalurkunden über ihre Depotbanken.

Am 10. Dezember 2015 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 5 : 1 zusammengelegt. Für je 5 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0005941546) erhalten die Aktionäre der SEVEN PRINCIPLES AG eine neue konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A2AAA75). Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A2AABF1) ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Soweit eine Zusammenlegung verbleibender Aktienspitzen zu Vollrechten nicht mehr erfolgen kann, werden verbleibende Aktienspitzen wertlos ausgebucht. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der SEVEN PRINCIPLES AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfestsetzung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A2AAA75) im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 11. Dezember 2015 aufgenommen.

Köln, im Dezember 2015

SEVEN PRINCIPLES AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #4 von aktiensammler am 13.12.2015 20:04   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Der Chart in Frankfurt:

Chart
Provided by finanzen.net

SEVEN PRINCIPLES AG konvertierte Inhaber-Aktien o.N. ISIN DE000A2AAA75

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