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Thema: KREMLIN AG (DE000A1PHFR2)

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Beitrag #0 von aktiensammler am 06.07.2016 17:43   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
KREMLIN AG (DE000A1PHFR2)

Die Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf Russland, KREMLIN AG, hat mächtig Ärger: Zuerst wird Vermögen unberechtigt verschoben und nun auch noch ein Insolvenzverfahren!

...
Frankfurt am Main (pta022/14.06.2016/13:30) - Frankfurt am Main, den 14. Juni 2016
Der neue Vorstand der Gesellschaft hat aktuell von der Depotbank der Gesellschaft die Information erhalten, dass auf Grund eines Auftrags, der mit dem 14.03.2016 datiert ist, und der am 17.03.2016 bei der Bank eingegangen ist, 110.000 Stück Aktien der AGS Portfolio AG an die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 661533), übertragen wurden. Ein Rechtsgrund ist bisher nicht ersichtlich. Denn den Auftrag hat Herr Wolfgang Wilhelm Reich als Vorstand unterzeichnet. Wie bereits am 13.03.2016 durch Ad-hoc-Mitteilung mitgeteilt, war Herr Reich wegen § 76 Abs. 3 AktG seit Februar 2014 nicht mehr Vorstand. Er war daher nicht befugt, den Auftrag zu erteilen.

Herr Reich war Vorstand der VCI Venture Capital und Immobilien AG. Am 16.03.2016 wurde im Handelsregister der VCI Venture Capital und Immobilien AG eingetragen: "Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Vorstand: Reich, Wolfgang, Heidenheim an der Brenz, *02.08.1979"
Herrn Reich war damit offensichtlich nicht nur auf Grund seiner strafrechtlichen Verurteilung aus dem Jahr 2014, sondern auch auf Grund des bei der VCI Venture Capital und Immobilien AG (und anderen Gesellschaften) anhängigen Amtslöschungsverfahrens bekannt, dass er wegen § 76 Abs. 3 AktG seit Februar 2014 nicht mehr Vorstand einer Aktiengesellschaft sein konnte. Die von ihm vorgenommene - allein auf den Rechtsschein der bei der Kremlin AG noch bestehenden Registereintragung gestützte - Verfügung über 110.000 Stück Aktien der AGS Portfolio AG war damit rechtsmissbräuchlich.

Neu in den Vorstand der VCI Venture Capital und Immobilien AG bestellt wurde gem. Handelsregistereintrag Frau Aniko Köpf. Selbige Frau Aniko Köpf fand sich als Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat auf der Tagesordnung der Hauptversammlung der Kremlin AG für den 22. Januar 2016. Zu ihrem ausgeübten Beruf war dort angegeben, sie sei juristische Angestellte der Klosterbrauerei Königsbronn AG, Heidenheim an der Brenz. Frau Köpf wurde am 22. April 2016 als Vorstand der Karwendelbahn AG im Handelsregister eingetragen, wo Herr Reich wiederum von Amtswegen am 12.05.2016 als Vorstand gelöscht wurde.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Mit Ad-hoc-Meldung vom 13. Juni 2016 hatte die Kremlin AG mitgeteilt, dass die Verhältnisse der Gesellschaft nach erster Sichtung nicht geordnet erscheinen. Geschäftsunterlagen konnten nur bruchstückhaft aufgefunden wurden. In einer weiteren Ad-hoc-Meldung vom 14. Juni 2016 folgte die Information, dass Vermögenswerte der Gesellschaft verschoben wurden. In diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige erstattet.

Inzwischen konnte ein weiterer Vorgang aufgedeckt werden, der dazu geführt hat, dass der Vorstand heute einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt hat:

Mit Vertrag vom 10. November 2015 erwarb die Kremlin AG eine Immobilie in der Meeboldstr. 50, 52 in Heidenheim an der Brenz zu einem Kaufpreis von 395.000 Euro.

Vertrag wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich (*02.08.1979) unterzeichnet, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt gemäß § 76 Abs. 3 AktG nicht mehr Vorstand der Gesellschaft war und obwohl die Kremlin AG nicht über die für den Erwerb der Immobilie erforderliche Liquidität verfügte. In dem Vertrag wird die Adresse Panoramaweg 18, 89518 Heidenheim an der Brenz, als Postanschrift der Kremlin AG benannt. Dies ist auch die Adresse der Firma Klosterbrauerei Königsbronn AG.

Die Eigentumsüberschreibung wurde zwischenzeitlich im Grundbuch vollzogen. Der beurkundende Notar hat insoweit bestätigt, dass er von der Verkäuferin der Immobilie die Mitteilung erhalten hatte, dass der Kaufpreis bezahlt wurde.

Der Kremlin AG sind die Details der Bezahlung des Kaufpreises bisher nicht bekannt. Ein für den Erwerb von Immobilien und eine Finanzierung erforderlicher förmlicher Beschluss des Aufsichtsrates gemäß § 15 a der Satzung der Gesellschaft wurde nach Kenntnis der Gesellschaft nicht gefasst.

Aus den Konten der Kremlin AG wurde lediglich die Provision des vermittelnden Maklers bezahlt. Die weiteren Zahlungen, so insbesondere der Kaufpreis, wurden offenbar von Dritten vorgenommen.

Die Beteiligungen im Baltikum AG und die Klosterbrauerei Königsbronn AG sind allerdings an die Kremlin AG herangetreten und haben geltend gemacht, sie hätten den Kaufpreis gezahlt. Der Aufforderung der Kremlin AG, entsprechende Vereinbarungen vorzulegen, wurde aber nicht entsprochen. Obwohl das Mitglied des Aufsichtsrats der Kremlin AG, Herr Patrick Kenntner, als Vorstand für die Beteiligungen im Baltikum AG tätig war, konnte auch insoweit keine weitere Klärung erreicht werden.

Aus den diversen der Gesellschaft zugegangenen Informationen ergibt sich aber folgendes Bild:

a) Die Beteiligungen im Baltikum AG hat offenbar ohne Sicherheit und ohne einen der Kremlin AG bekannten Rechtsgrund am 28. Dezember 2015 45.000 Euro auf ein Konto der Verkäuferin der Immobilie überwiesen. Die Kopie des Kontoauszugs trägt den Betreff: "Kauf Meeboldstraße".

b) Die Klosterbrauerei Königsbronn AG hat offenbar ohne Sicherheit und ohne einen der Kremlin AG bekannten Rechtsgrund am 29. Dezember 2015 350.000 Euro auf ein Konto der Verkäuferin der Immobilie überwiesen. Der Verwendungszweck wurde dabei mit Kaufpreis Meeboldstr. angegeben.

Am 1. April 2016 ging beim Amtsgericht Stuttgart ein gegen die Kremlin AG gerichteter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides über 350.000 Euro der Klosterbrauerei Königsbronn AG ein. Der Mahnbescheid wurde an die Adresse "Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim, gesetzlich vertreten durch den Vorstand "Wolfgang W. Reich" zugestellt.

Hierbei scheint es sich um eine Privatanschrift zu handeln.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nicht erhoben, gleichwohl er im Übrigen noch als Vorstand der Kremlin AG aufgetreten ist. Am 26. April 2016 erging ein Vollstreckungsbescheid. Einspruch wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nicht erhoben.

Am 24. Mai 2016 erfolgte die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek über 353.063,70 Euro zu Gunsten der Klosterbrauerei Königsbronn AG. Diese wurde dem Vorstand der Kremlin AG wiederum von Herrn Patrick Kenntner zur Kenntnis gebracht.

Der Vorstand der Kremlin AG hat mit der Klosterbrauerei Königsbronn AG und der Beteiligungen im Baltikum AG über eine Stundung verhandelt bzw. Übernahme der Immobilie verhandelt.

Im Anschluss an die Mitteilung des bislang aufgedeckten Sachverhalts erfolgte durch den Vorstand der Klosterbrauerei Königsbronn AG, Herrn Steffen Saur, die Aufforderung, der Vorstand der Kremlin AG und die beiden Aufsichtsratsmitglieder Ralf Bake und Volker Deibert sollten bis zum heutigen Montag, 8:00 Uhr, Ihre Mandate niederlegen, anderenfalls Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wieder aufgenommen würden.

Herausgabeverlangen für die Geschäftsunterlagen der Kremlin AG und deren Aktiva (insb. physisches Gold) an die Herrn Wolfgang Wilhelm Reich und Wolfgang Erhard Reich (in seiner Eigenschaft als Berater der Kremlin AG) blieben bislang unbeantwortet. Erschwerend kam hinzu, dass das Aufsichtsratsmitglied der Kremlin AG, Herr Patrick Kenntner, ein gegen Herrn Wolfgang Wilhelm Reich als ehemaligen Vorstand gerichtetes Herausgabeverlangen nicht mitgetragen hat.

Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand derzeit von drohender Zahlungsfähigkeit aus.

Mit ausschlaggebend für die Antragstellung sind dabei das Vorliegen einer titulierten Forderung gegen die Kremlin AG und die durch das Fehlen wesentlicher Geschäftsunterlagen geschaffene Unsicherheit. Beispielsweise erfuhr die Kremlin AG erst kürzlich über die Internetseite der BaFin von einem von der BaFin angedrohten Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro. Hintergrund sind Säumnisse im Rahmen der Regelberichterstattung, die Gegenstand eines an die Kremlin AG gerichteten Anhörungsschreibens der BaFin vom 10.05.2016 waren. Es stellte sich zudem heraus, dass sich der Vater des Herrn Wolfgang Wilhelm Reich, Herr Wolfgang Erhard Reich, gegenüber der BaFin als Bevollmächtigter der Gesellschaft für den betreffenden Vorgang bestellt hat. Jedenfalls erging am 02.06.2016 von der BaFin die "Anordnung der Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. WpHG und Androhung von Zwangsgeldern", welche gerichtet war an: Wolfgang Reich, Steuerberater - Rechtsanwalt, Erchenstraße 70, 89522 Heidenheim.

Es ist nicht bekannt, wer Herrn Wolfgang Erhard Reich eine solche Vollmacht erteilt haben könnte, da die Gesellschaft in dieser Phase weder einen Vorstand noch eine andere vertretungsberechtigte Person hatte.

Frankfurt am Main, den 4. Juli 2016

Quelle: adhoc.pressetext.com


Der Chart in Hamburg (Heimatbörse, reg. Markt):

Chart
Provided by finanzen.net

KREMLIN AG konvertierte Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #1 von schwerti am 06.07.2016 20:37   ( 38 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 06.07.2016 17:43

Hallo aktiensammler,
ich habe deine manwasistmirschlecht-Nachricht mal in wallstreet-o (ja, ich weiß, für den Lord Feindesland, dennoch)verlinkt, weil die Karwendelbahn ja auch heftigstes Streitobjekt des Reich-Kenntner-Clans ist, zu Lasten der Gemeinde Mittenwald.

Beitrag #2 von LordofShares am 24.11.2016 02:06   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzantrag zurückgenommen - Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

23.11.2016 | 20:40

KREMLIN AG: Informationen zur Zurücknahme des Insolvenzantrags

Steinheim (pta042/23.11.2016/20:40) - Die Kremlin AG hat am 18.11.2016 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie mit Wirkung vom 18.11.2016 im Anschluss der außerordentlichen Hauptversammlung den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht mit sofortiger Wirkung zurückgezogen hat.

Wir haben heute am 23.11.2016 einen Beschluss des Amtsgericht Frankfurt am Main / Insolvenzgericht vom 22.11.2016 von Dritten erhalten, in dem die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen gemäß des Beschlusses vom 25.07.2016 aufgehoben worden sind.

Nachdem die Kremlin AG den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Schreiben vom 18.11.2016 gegenüber dem Insolvenzgericht Frankfurt zurück genommen hat, waren die Maßnahmen nach § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzuheben.

(Ende)

Aussender:	KREMLIN AG
Hochfeldweg 21
89555 Steinheim
Deutschland
Ansprechpartner:Georg Engels
Tel.: +49 7329 2512005
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in
München; Freiverkehr in Berlin

Quelle: pressetext


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von aktiensammler am 10.07.2018 19:39   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Steinheim (pta030/19.01.2018/15:30) - Wie die Kremlin AG bereits in ihrer Mitteilung vom 24.02.2017 mitgeteilt hat, ist die Kremlin AG an einer Objektimmobiliengesellschaft mit der Rechtsform einer GmbH beteiligt.

Die GmbH ist ein Sanierungsfall.

Wie wir soeben erfahren haben, wurden große Teile des bestehenden Areals einer längerfristigen Vermietung mit einem namhaften Pächter zugeführt.

Damit sind die Voraussetzungen für eine Refinanzierung der Objektgesellschaft geschaffen und es gilt nunmehr die Finanzierung der Gesellschaft auf neue Beine zu stellen.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Kremlin AG ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Kremlin AG selbst keine Beiträge zur finanziellen Unterstützung leisten kann und daher möglicherweise gezwungen ist vollständig oder teilweise ihre Anteile zu veräußern um die Gesellschaft zu sanieren.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com


Erst ein Ordnungsgeld von der BaFin ...

...
FRANKFURT (BaFin) -

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. August 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der KREMLIN AG festgesetzt.
...

Quelle: bafin.de

... und dann noch die Überlegung die Aktie delisten zu lassen!

...
Steinheim (pta014/06.07.2018/11:40) - Es stehen Überlegungen an die Aktien der Kremlin AG aus dem regulierten Markt zu delisten. Diesbezüglich wird nun mit der BaFin Kontakt aufgenommen, um die Voraussetzungen eines Delistings abzuklären.

Betreffend der Abschlussprüfung teilte uns die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit, dass sich die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 verzögern wird.

Des Weiteren haben wir soeben erfahren, dass die Aktien der Kremlin AG laut Homepage der BÖAG Börsen AG seit dem 17.05.2018 bis auf weiteres vom Handel ausgesetzt sind.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #4 von aktiensammler am 22.12.2018 19:31   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Heidenheim (pta032/30.08.2018/13:00) - Der Vorstand der Kremlin AG hat soeben beschlossen, sämtliche Anteile an einer Immobilien GmbH mit entsprechendem Gewinn zu veräußern.

Der Verkaufspreis beträgt 20.250 Euro, die Anschaffungskosten haben 11.250,00 Euro betragen.

In der Bilanz zum 31.12.2017 wurde die Beteiligung noch mit einem Erinnerungswert von einem Euro ausgewiesen.

Durch die Veräußerung konnten somit erhebliche stille Reserven gehoben werden.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

...
Heidenheim (pta012/07.12.2018/12:00) - Wie wir soeben erfahren haben, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 110.000 Euro mit Bescheid festgesetzt. Wir haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

...
Heidenheim (pta029/21.12.2018/16:00) - Die Kremlin AG hat heute ihren kompletten physischen Edelmetallbestand veräußert. Es erfolgte der Verkauf von insgesamt 5.000 Silberunzen sowie von 112 Krügerrand 1-Unzen-Goldmünzen.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #5 von aktiensammler am 08.05.2019 08:42   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 9. Januar 2019 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der KREMLIN AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die KREMLIN AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat am 15. Januar 2019 Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt.

Quelle: bafin.de

...
Heidenheim (pta020/06.02.2019/14:00) - Der Vorstand der Kremlin AG hat soeben beschlossen, dass vorbereitende Maßnahmen bezüglich des Rückzugs aus dem regulierten Markt in Hamburg nun konkret ergriffen werden.

Hierzu werden in den nächsten Wochen entsprechende Gespräche mit der BaFin geführt und anschließend sind entsprechende Maßnahmen geplant.

Derzeit finden Arbeiten am Jahresabschluss zum 31.12.2018 statt.

In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12. 2018 aufgezehrt ist. Ob dies der Fall sein wird, hängt insbesondere von Bewertungsfragen unseres Aktienbesitzes ab.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

...
Heidenheim (pta039/04.04.2019/16:35) - Bei der vorläufigen Aufstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2018 wurde festgestellt, dass das Eigenkapital der Gesellschaft negativ ist. Das Jahresergebnis der Gesellschaft hängt dabei erheblich von Bewertungsfragen ab.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

...
Heidenheim (pta029/07.05.2019/22:35) - Ohne bisheriges Vorliegen eines Dursuchungsbeschlusses und ohne Anwesenheit des Vorstands wurden heute Unterlagen der Kremlin AG beschlagnahmt.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #6 von Mittachmahl am 09.05.2019 17:09   ( 160 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 08.05.2019 08:42

09.05.19, 16:35 | Von null
PTA-Adhoc: Kremlin AG: Rücktritt Vorstand

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heidenheim (pta043/09.05.2019/16:35) - Der Vorstand hat soeben dem Aufsichtratsvorsitzenden Wolfgang Wilhelm Reich seinen beabsichtigten Rücktritt mitgeteilt.

(Ende)

Aussender: Kremlin AG
Adresse: Tannhäuserweg 44, 89518 Heidenheim
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Aniko Köpf
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de

ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin

[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190509043 ] / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com

Beitrag #7 von aktiensammler am 09.07.2019 00:59   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Heidenheim an der Brenz (pta045/14.05.2019/16:52) - In einem am heutigen Tag erschienenen Artikel in der Heidenheimer Zeitung, lässt sich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wie folgt zitieren:

"Für alle durchsuchten Objekte lagen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vor."

Hierzu teilt die Kremlin AG mit, dass der Kremlin AG bis heute keine Durchsuchungsbeschlüsse und auch keine Beschlagnahmebeschlüsse vorliegen, obwohl Unterlagen beschlagnahmt wurden.

Die Staatsanwaltschaft München II gibt somit offensichtlich vorsätzlich falsche Pressemitteilungen heraus.

Wir haben nunmehr eine Anwaltskanzlei beauftragt, gegen das Land Bayern Klage auf Herausgabe unserer Unterlagen einzureichen.

Hintergrund der Durchsuchungsbeschlüsse sind offensichtlich vorsätzlich falsche Verleumdungen des stellvertretenden Bürgermeisters von Mittenwald (CSU), gegenüber der Staatsanwaltschaft in München.

Nach unserem Kenntnisstand ist die Staatsanwaltschaft München auf diese falschen Verleumdungen hereingefallen.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft München bestätigt, dass bereits Strafanzeigen gegen den stellvertretenden Bürgermeister Gerhard Schöner von Mittenwald vorliegen.

Der Vorstand der Karwendelbahn AG hat mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand keine Untreuehandlungen zu Lasten der Karwendelbahn AG feststellbar sind.

Insofern gehen wir davon aus, dass sich dieser Skandal nun zu einem Polit- und Justizskandal ausweitet.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

...
Heidenheim (pta034/03.06.2019/14:30) - Am 23.05.2019 hat das Amtsgericht Heidenheim die Beschlagnahme von Unterlagen von u.a. der Kremlin AG abgelehnt.

Im Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim wurde ausgeführt, dass die Unterlagen unverzüglich der Kremlin AG zurückzugeben sind.

Die Kriminalpolizei Heidenheim hat sich geweigert, die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

Die Kremlin AG hat daraufhin die Kriminalpolizei am Freitag, den 24.05.2019 aufgefordert, die Unterlagen unverzüglich zurückzubringen.

Dieser Fristsetzung ist die Kriminalpolizei Heidenheim nicht gefolgt.

Daraufhin hat die Kremlin AG Klage gegen das Land Bayern auf Herausgabe der Unterlagen beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

Auch am Montag, den 27.05.2019 weigerte sich die Kriminalpolizei Heidenheim, die Unterlagen zurückzugeben.

Die Rückgabe der Unterlagen erfolgte schlussendlich dann am Dienstag, den 28.05.2019 um 13:30 Uhr.

Die Unterlagen wurden also erst fünf Tage nach dem Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim an die Kremlin AG zurückgegeben.

Nach vorläufiger Sichtung, gehen wir davon aus, dass nicht alle Unterlagen vollständig zurückgegeben worden sind.

Gem. §§ 109/110 StPO hätten die Unterlagen, die beschlagnahmt wurden, versiegelt werden müssen.

Eine Versiegelung hat entgegen den entsprechenden Vorschriften nicht stattgefunden.

Der Kriminalpolizist Johann Wagner hat bestätigt, dass keine Versiegelung vorgenommen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hält sich offensichtlich nicht an gesetzliche Regelungen und führt sich auf, als hätte sie das Recht gepachtet.

Es handelt sich um einen Justizskandal erster Güte, was sich hier die Beteiligten alles erlauben.

Erinnert werden darf in diesem Zusammenhang daran, dass die Durchsuchungen aufgrund einer falschen Verleumdung durch den Vize-Bürgermeister von Mittenwald, Herrn Gerhard Schöner, stattgefunden haben.

Weiter wurde uns mitgeteilt, dass der Kriminalpolizist Johann Wagner bei der Hausdurchsuchung einem Beteiligten vor der Haustüre in aller Öffentlichkeit die Hose zur Durchsuchung heruntergezogen hat und mitgeteilt hat, dass wenn er nicht kooperiere, dann könne man auch das Fernsehen oder die Presse holen und ihn entsprechend öffentlich vorführen.

Herr Johann Wagner hat auch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.

Offensichtlich meinen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizisten, sie hätten Narrenfreiheit und können sich alles erlauben.

So viel zu rechtsstaatlichen Maßnahmen, die in Deutschland von Staatsanwälten und Kriminalpolizisten durchgeführt werden.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

...
Heidenheim (pta015/01.07.2019/14:30) - Dem Vorstand wurde mitgeteilt, dass der Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2017 einen Versagungsvermerk erteilt, da die Prüfungsgesellschaft nicht davon überzeugt ist, dass die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose besitzt.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #8 von aktiensammler am 07.10.2019 13:57   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Und weiter geht es im Kremlin-Drama. Zuerst geht es um einen nicht gedeckten Fehlbetrag und einen geplanten Kapitalschnitt auf 0,00 Euro...

...
Die Aktivaseite gliedert sich in zwei große Bilanzpositionen auf. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit ca. 260.000,00 Eur sowie die Forderungen mit ca. 106.000,00 Eur bewertet.

Die Passivseite weist Rückstellungen i.H.v. 363.000,00 Eur sowie Verbindlichkeiten i.H.v. 75.000,00 Eur bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von ca. 69.000,00 Eur aus.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten Beteiligungen an der AGS Portfolio AG (Stück 72.000) mit EUR 17.280,00 Eur, an der KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A. (Stück 7.300) mit 36.500,00 Eur und an der Karwendelbahn AG (Stück 4.000) mit 208.000,00 Eur.

Die Forderungen teilen sich auf in sonstige Vermögensgegenstände mit 34.000,00 Eur, Darlehen gegen die VCI Venture Capital und Immobilien AG mit 66.000,00 Eur sowie in Forderungen gegen das Finanzamt i.H.v. 6.000,00 Eur.

Die Rückstellungen i.H.v. 363.000,00 Eur gliedern sich wie folgt auf. Rückstellung für Aufsichtsratsvergütung 2013 bis 2019 EUR 76.430,00. Rückstellung für Ansprüche des ehemaligen Vorstands Wolfgang W. Reich aus dem Dienstvertrag für die Jahre 2012-2016: EUR 64.500. Rückstellung für Zwangsgeld der BaFin samt Prüfung EUR 140.000,00. Rückstellung für Prozesskosten EUR 15.000,00. Rückstellung für Kosten Hauptversammlung: EUR 17.000,00. Rückstellung für Prüfung Jahresabschluss: EUR 30.000,00. Sonstige Rückstellungen EUR 20.530,00.

Die Verbindlichkeiten beinhalten einen Betrag i.H.v. 35.518,50 Eur gegen Herrn Wolfgang W. Reich.

Die restlichen Verbindlichkeiten sind viele kleinere Positionen unter 10.000,00 Eur.

Der nicht gedeckte Fehlbetrag beträgt somit ca. 69.000,00 Eur.

Durch die entsprechende Kapitalherabsetzung auf null und anschließender Kapitalerhöhung auf 91.000,00 Eur, vgl. hierzu Hauptversammlungseinladung für die Hauptversammlung am 31.07.2019, wird dieser nicht gedeckte Fehlbetrag entsprechend ausgeglichen werden.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

... dann wird ein Vorstand neu bestellt...

...
Heidenheim (pta034/30.07.2019/16:20) - Gemäß § 105 AktG hat der Aufsichtsrat Herrn Wolgang W. Reich, Heidenheim an der Brenz, zum Vorstand der Kremlin AG bestellt.

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 18.11.2016 wurde Herr Willy Bublitz zum ersten Ersatzmitglied für die Aufsichtsräte der Kremlin AG gewählt. Aufgrund der Bestellung von Herrn Wolfgang W. Reich zum Vorstand der Gesellschaft rutscht Herr Willy Bublitz in den Aufsichtsrat der Gesellschaft nach.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

... und dann wird der geplante Kapitalschnitt auf 0,00 Euro von der außerordentlichen HV vom 31.07.2019 (einzigster TOP) einfach abgelehnt und eine Klage angedroht!

...
Heidenheim (pta045/31.07.2019/20:20) - In der soeben zu Ende gegangenen Hauptversammlung fand der Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht die erforderliche Mehrheit. Ohne die Blockade des persönlich anwesenden Aktionärs Herr Erhard Haas, 79224 Umkirch, hätte der Beschlussvorschlag der Gesellschaft die notwendige Mehrheit erhalten. Die Gesellschaft wird nun Herr Haas wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz verklagen.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #9 von aktiensammler am 07.10.2019 14:07   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Es wird langsam eng für die Kremlin AG. Nachdem der Kapitalschnitt auf 0,00 Euro au der a.o. HV vom 31.07.2019 agbelehnt wurde, müssen nun "Vermögenswerte" verkauft werden um flüssig zu bleiben!

...
Heidenheim an der Brenz (pta030/01.08.2019/16:30) - Bezugnehmend auf unsere Ad-hoc-Mitteilung vom 31.07.2019 wurde der Sanierungsplan der Verwaltung mehrheitlich zwar angenommen, fand jedoch aufgrund der Stimmrechtsausübung des persönlich anwesenden Aktionärs Erhard Haas, der mehr als 10% der Stimmrechte vertrat, keine 75 %ige Mehrheit.

Aufgrund der Ablehnung des Sanierungsplans wird nun die Gesellschaft sämtliche Vermögenswerte meistbietend veräußern.

Hierzu wird die Gesellschaft in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen.

Sämtliche Aktionäre und auch Dritte können entsprechend auf die Vermögenswerte der Gesellschaft Gebote abgeben.

Anschließend wird der Vorstand nach Ende der Angebotszeit, die am 21.08.2019 sein wird, entscheiden, ob er diese Angebote annimmt und sämtliche Vermögensgegenstände veräußert oder ob nur Teilveräußerungen vorgenommen werden.

Parallel dazu wird das Delisting der Aktien der Gesellschaft aus dem regulierten Markt der Hamburger Wertpapierbörse vorangetrieben.

Die Gesellschaft ist gem. dem Jahresabschluss zum 30.06.2019, der vom vorhergehenden Vorstand aufgestellt wurde, überschuldet.

Die Aktien sind somit gem. diesem Jahresabschluss nichts mehr wert.

...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Ohne Worte!

...
Steinheim (pta020/11.09.2019/16:00) - Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat am 09.08.2018 Anklage gegen Herrn Wolfgang Wilhelm Reich erhoben wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von Edelmetallen.

Die Anklage beruht allein auf Zeugenaussagen von Herrn Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltungs GmbH, Aufsichtsratsvorsitzender der Valora Effekten Handel AG und Herrn Joachim Traut, Zürich, sowie dem ehemaligen Vorstand Herrn Hans-Hermann Mindermann, Mitglied der V I P, Vereinigung Institutionelle Privatanleger e.V.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat Herr Wolfgang Wilhelm Reich öffentlich mitgeteilt, dass die Behauptung, Edelmetalle seien unterschlagen worden, eine üble Verleumdung und falsche Verdächtigung ist.

Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, die vom Registergericht Hamburg zum Abschlussprüfer der Kremlin AG bestellt worden ist, hat mitgeteilt, dass die Edelmetalle nicht unterschlagen wurden.

Auch der Direktor des Amtsgerichts Heidenheim Feil hat nunmehr in seinem Beschluss die Anklage wegen Unterschlagung von Edelmetallen abgelehnt.

Wörtlich teilt Herr Feil mit:

"Anhaltspunkte dafür, dass die Goldbarren in der Zeit zwischen Ende Mai 2016 und Anfang Dezember 2016 aus dem Tresor im Gebäude Panoramaweg 18 in Heidenheim entfernt und - durch den Angeschuldigten oder durch andere Personen - "bei Seite geschafft" worden wären, sind der Akte in keiner Weise zu entnehmen."

Es zeigt sich einmal mehr, dass es sich bei den Herren Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltungs GmbH und Aufsichtsratsvorsitzender der Valora Effekten Handel AG, die im regulierten Markt notiert, um einen kriminellen Verleumder handelt. Ebenso handelt es sich bei Herrn Joachim Traut, sowie bei Herrn Hans-Hermann Mindermann um entsprechende Verleumder.

Die Staatsanwaltschaft wird nun hoffentlich gegen diese kriminellen Verleumder Anklage wegen übler Nachrede und Kreditgefährdung erheben.
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Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #10 von aktiensammler am 07.10.2019 14:15   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Und nun der angekündigte Verkauf der "Vermögenswerte" der Kremlin AG...

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Damit die Gesellschaft handels- und zahlungsfähig bleibt veräußert die Kremlin AG sämtliche Vermögensgegenstände meistbietend.

Die Aktionäre und auch Dritte werden hiermit aufgefordert, Angebote für folgende Positionen abzugeben.

72.000 Aktien der AGS Portfolio AG, WKN A0TGJT, ISIN DE000A0TGJT6, HRB 56491, Amtsgericht Düsseldorf

7.300 Aktien KK Immobilien Fonds I AG & Co. KG a.A., WKN A0JM2G, ISIN DE000A0JM2G3, HRB 661940, Amtsgericht Ulm

4.000 Aktien der Karwendelbahn AG, WKN 825760, ISIN DE0008257601, WKN 825760, HRB 40823, Amtsgericht München


Der Bietzeitraum für die Aktien geht vom 01.08.2019 bis zum 21.08.2019.

Nach Abschluss der Bietphase wird der Vorstand entweder einzelne Aktien oder auch Aktienpakete entsprechend, nach nochmaliger vorheriger Prüfung, veräußern oder die Angebote entsprechend ablehnen.

Diejenigen, die Interesse an den Aktien der Gesellschaft haben, werden aufgefordert das entsprechende Angebotsformular bei der Gesellschaft anzufordern oder von der Homepage zu laden, um entsprechende Angebote mittels dieses Angebotsformulars abgeben zu können.

Angebote werden grundsätzlich nur berücksichtigt, die in Form des auf der Homepage der Gesellschaft erhältlichen Angebotsformulars abgegeben werden.
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Quelle: unternehmensregister.de

... das passende Ergebnis dazu wurde nicht mitgeteilt.

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Heidenheim (pta037/30.09.2019/18:35) - Bezugnehmend auf die Hauptversammlung vom 31.07.2019 und unsere Ad-Hoc Mitteilung vom 01.08.2019 hat die Gesellschaft die vorhandenen Aktienbeteiligungen vollständig veräußert.

Zum 30.09.2019 bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgenstände in Höhe von ca. TEUR 134, ein buchmäßiges Eigenkapital in Höhe von ca. TEUR 13, Rückstellungen in Höhe von ca. TEUR 114 und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von ca. TEUR 9.

Die Veräußerungsgeschäfte stehen teilweise unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Rückkaufoptionen und Rücktrittsrechte sind teilweise vereinbart.
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Quelle: adhoc.pressetext.com

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