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Thema: MOLOGEN AG - Berliner Biotech gegen Krebs mit ersten Erfolgen (alte WKN 663720, neue WKN A2LQ90)

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Beitrag #0 von Traumstrand am 19.05.2009 14:20   ( 66 Beiträge | Status: ok )
MOLOGEN AG - Berliner Biotech gegen Krebs mit ersten Erfolgen (alte WKN 663720, neue WKN A2LQ90)

erstmal die Pressemitteilung von gestern abend:

18.05.2009, 17:33:42

Unternehmensmeldung

DGAP-News: MOLOGEN AG: Positive vorläufige Ergebnisse bei klinischer Studie mit Krebsmedikament
MOLOGEN AG / Sonstiges 18.05.2009 Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- - Vorläufige Ergebnisse lassen überlegenes Sicherheitsprofil erkennen. - Das Ansprechen der Patienten übertrifft die Erwartungen. - Die Studie wird um eine zusätzliche Dosierungsgruppe ergänzt. - Phase 2 der klinischen Studie wird in diesem Jahr beginnen. Berlin, 18. Mai 2009 - Das Ansprechen der Patienten auf das neuartige Krebsmedikament der MOLOGEN AG übertrifft in der klinischen Studie die Erwartungen. Daher hat das biopharmazeutische Unternehmen beschlossen, die laufende Studie für eine weitere Erhöhung der Dosierung zu verlängern. Das Krebsmedikament MGN1703 ist ein DNA-basierter Immunmodulator, der für die Immuntherapie bei Patienten mit soliden Tumoren entwickelt wird. Das Ziel der Phase 1 der klinischen Studie besteht hauptsächlich darin, das Sicherheitsprofil zu bewerten, aber auch das Wirksamkeitspotenzial unterschiedlicher Dosen des Krebsmedikaments nach einmaliger und wiederholter Gabe zu ermitteln. In diese Studie wurden Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren aufgenommen, für die keine Standardtherapie existiert oder die auf die Standardtherapie nicht angesprochen haben. Die vorläufigen Ergebnisse zur Sicherheit zeigen bei allen Patienten, die für bis zu 6 Wochen mit verschiedenen Dosen des Krebsmedikaments behandelt wurden, ein positives Sicherheitsprofil von MGN1703. Die Auswertung der systemischen und lokalen Verträglichkeit der Behandlung ergab bis zu der Dosis von 30 mg sehr gute Resultate. Die vorläufige Bewertung der Wirksamkeit lässt das hohe Potenzial von MGN1703 erkennen, die zugrunde liegende Erkrankung in Form eines fortgeschrittenen soliden Tumors bei der ausgewählten Patientenpopulation zumindest zu stabilisieren: Bei mehr als 40 Prozent der Patienten wurde nach Abschluss der 6-wöchigen Therapie ein stabiler Erkrankungszustand festgestellt. Bisher wurden vier der auf die Therapie ansprechenden Patienten weitere 6 Wochen mit dem Krebsmedikament behandelt. Nach Abschluss dieser Therapieverlängerung wurde bei zwei dieser Patienten nach wie vor ein anhaltend stabiler Erkrankungszustand festgestellt. Diese klinischen Daten gehen wesentlich über die Daten hinaus, die durch andere aktuelle klinische Studien, die bei dieser Patientenpopulation durchgeführt worden sind, oder bei bester unterstützender Pflege festgestellt wurden. Das Wirksamkeitskonzept wurde außerdem durch Untersuchungen bestätigt, die die Beziehung zwischen der verabreichten Dosis und der Arzneimittelverteilung im Körper (Pharmakokinetik) betreffen und die im Rahmen dieser klinischen Studie durchgeführt wurden. Aufgrund der günstigen Resultate für Sicherheit und Pharmakokinetik in allen Behandlungsgruppen hat die MOLOGEN AG entschieden, die laufende Studie für eine weitere Erhöhung der Dosierung zu verlängern. Gegenwärtig werden zusätzliche Mengen des Krebsmedikaments hergestellt. Erste Ergebnisse aus dieser zusätzlichen Dosierungsgruppe wird MOLOGEN voraussichtlich im vierten Quartal 2009 bekannt geben. Das Unternehmen befasst sich derzeit intensiv mit der Vorbereitung zusätzlicher klinischer Studien, bei denen die Wirksamkeit von MGN1703 untersucht wird. Der Beginn der Phase 2 der klinischen Studie mit Patienten mit kolorektalem Karzinom ist für dieses Jahr vorgesehen. 'Weltweit gibt es mehr als 1 Million neuer Fälle von kolorektalen Krebserkrankungen. Ca. 20 % der Patienten leiden bei der Diagnose bereits an Metastasen. Laut der SEER-Krebsstatistik des National Cancer Institute aus 2009 bleibt die Überlebensrate von mehr als 5 Jahren bei den Patienten, die die Behandlungsvorgabe der üblichen Chemotherapie nutzen, gering und kann in ca. 11 % der Fälle erreicht werden', erläutert Dr. Matthias Schroff, Vorstandsvorsitzender der MOLOGEN AG. 'Bei neueren Studien wurde jedoch nachgewiesen, dass das Überlebensresultat aufgrund neuer immunologischer Wirkstoffe, die der Chemo- und Biotherapie hinzugesetzt werden, verbessert werden kann. Aufgrund der vorläufigen Ergebnisse zur Sicherheit und Wirksamkeit sind wir der Ansicht, dass MGN1703 über das Potenzial verfügt, die Behandlungsergebnisse für diese Patienten wesentlich zu verbessern.' Über die klinische Studie mit MGN1703 Die Studie ist als informationsoffene, multizentrische Einzeldosis- und Mehrfachdosis-Eskalations-Studie der Phase 1b/2a angelegt, um Sicherheit, Verträglichkeit, Pharmakokinetik und Pharmadynamik von subkutan verabreichtem MGN1703 bei Patienten mit fortgeschrittenen malignen soliden Tumoren zu bewerten. Jede Patientengruppe erhält subkutan unterschiedliche Dosen von MGN1703 in Einzeldosis- oder Mehrfachdosis-Situationen. Die Behandlung in der Mehrfachdosis-Situation dauert 6 Wochen und kann bei Patienten, die hierauf ansprechen, um weitere 6 Wochen verlängert werden. Primäre Endpunkte sind die Sicherheit und Verträglichkeit der Erhöhung einfacher und mehrfacher Dosen von subkutan verabreichtem MGN1703. Sekundäre Endpunkte beinhalten die Auswertung der Pharmakokinetik und Pharmadynamik von MGN1703 sowie die Auswertung vorläufiger Anti-Tumor-Wirkung von MGN1703 nach Mehrfachdosierung, die auf radiologischen, klinischen und immunologischen Parametern basieren. Über MGN1703 MGN1703 basiert auf MOLOGENS gesetzlich geschütztem Immunmodulator dSLIM(R). Mit dSLIM(R) ('Double Stem Loop Immunomodulator') hat MOLOGEN einen innovativen DNA-basierten TLR9-Agonisten entwickelt. Der Einsatz von dSLIM(R) aktiviert das Immunsystem gegen tumorassoziierte Antigene, indem es bei bestimmten Immunzellen auf verschiedene Rezeptoren, primär TLR9, abzielt. Infolge der Chemotherapie und der Strahlentherapie werden tumorassoziierte Antigene (TAA) durch Krebszellen freigesetzt. Das durch dSLIM(R) aktivierte Immunsystem ist in der Lage, die fatale Toleranz gegenüber Krebszellen und TAA zu überwinden und zielgerichtet gegen diese vorzugehen. ...

Beitrag #1 von Traumstrand am 19.05.2009 14:23   ( 66 Beiträge | Status: ok )
Kursverlauf der MOLOGEN

ChartChart

Der Kurs ist auf die News angesprungen, m.E. sind 8 € kurzfristig noch möglich, bevor wir wieder eine Pause einlegen werden...

Beitrag #2 von Traumstrand am 19.05.2009 14:41   ( 66 Beiträge | Status: ok )
News von der HV am 19.05.2009

Vertretenes Kapital nur ca. 35% [heul], das meiste davon durch einen Herrn Greif (allerdings etliches in Fremdbesitz; 2 Positionen knapp unter 1 Mio Stücke, dann noch ein Block von ca. 800.000 und etwas Kleinkrams). Ca. 80 Leute anwesend, die üblichen Berliner HV-Konsorten, die nur ihren Hunger und Durst stillen wollten - moit üblicherweise 1 Aktie...

Darstellung der allseits bekannten Unternehmensdaten, liquide Mittel Ende März bei 5,4 Mio., Kapitalverbrauch unter derzeitigen F&E-Bedingungen bei 4-5 Mio € pro Jahr. Keine Auskunft zu den Zeichner der letzten KE.

Geplant ist Wechsel in den Prime Standard in den nächsten Monaten, um erweiterte institutionelle Investorenkreise ansprechen zu können. Wohl im Herbst des Jahres weitere KE zur Finanzierung der Phase II-Studie bis durch das Jahr 2010 absehbar, ob mit oder ohne Bezugsrecht wurde nicht gesagt. - Wahrscheinlich spekuliert man hier auf ein allgemein besseres Börsenumfeld und die Prime-Standard-Notiz der Aktien und evtl. weitere Ergebnisse aus der Phase I-Studie, um dann einen deutlich höheren Verkaufskurs zu erzielen... Vision der Auslizensierung an BigPharma bei Resultaten aus der Phase II, wenn alles gut läuft Umsatzpotential in Blockbusterhöhe (=1 Mrd. Dollar p.a.) möglich mit resultierenden Zahlungen an Mologen im 3stelligen Millionenbereich.

Das dSLIM-Produkt wurde im Vergleich zu Wettbewerbern mit ähnlichem Angriffspunkt zwar nicht als "first in class", aber dafür als "best in class" bezeichnet. Wettbewerber (Pfizer, Dynavax, Idera, Anadys) hätten teilweise ihre klinischen Studien wegen Nebenwirkungen gestoppt. Die Nebenwirkungen von MGN1703 in der Phase I seien gering gewesen (Rötung an der Injektionsstelle, erhöhte Temperatur, Müdigkeit), wie bei Aktivierung des Immunsystems zu erwarten.

Beitrag #3 von Traumstrand am 19.05.2009 14:52   ( 66 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von Traumstrand am 19.05.2009 14:41

weiter von der HV:

Man befinde sich bereits in Gesprächen mit allen größeren Pharmafirmen auf dem onkologischen Sektor, Abschlüsse sind erst 2010/2011 zu erwarten. Sonstige Einnahmen aus Indien/China (linzenzierte Krebstherapie) seien nicht eingetreten (bzw. nur in sehr geringem Umfang durch Lizenzgebühren), da die dortigen Koopertionspartner und Behörden "eine schlechte Performance" hätten, aus diesem Grunde wolle man künftig auch nur noch in den gut regulierten Märkten (USA, Europa) arbeiten. Zur Leishmanien-Impfung bei Tieren - der Lizenznehmer habe durch interne Umstrukturierungen viel Zeitverzug, sei aber weiter am Ball - da könnten geringere Einnahmen kommen. Außerdem gibts die längst vermeldete Forschungsunterstützung der Leishmanien-Impfung beim Menschen, wo Mologen 1,2 Mio € als Konsortialmitglied erhält für präklinische Entwicklung bis 2010/2011 - bei Erfolg sind nachfolgend auch hier Ergebnisbeiträge möglich.

Die Abstimmungen verliefen zu stets über 99% pro Vorschläge der Verwaltung, kein Wunder bei den wenigen vertretenen freien Aktionären. Kritisierter TOP 6 (erlaubter Aktienrückkauf von 10% des Grundkapitals bis 11/2010) wurde trotz definitiv absehbarer Unnötigkeit (Mologen braucht jeden Euro für die Forschung) abgestimmt und durchgewunken.

Insgesamt doch relativ gute, optimistische Stimmung - ich hoffe sehr auf eine positive Zukunft. Bei günstigem Verlauf der Phse II-Studie (die aktuell beantragt wird und in 2009 starten soll) sind m.E. definitiv Kurse jenseits der bisherigen Höchstwerte möglich, wenn gleich Mologen auch derzeit schon mit ca. 70 Mio € bewertet ist.

Beitrag #4 von aktiensammler am 02.12.2012 18:46   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Die Mologen AG gibt Studienergebnisse und 9-Monatszahlen bekannt.

...
Die aktuellen Studien zu den MOLOGEN-Präparaten MGN1703 und MGN1601 lieferten hervorragende wissenschaftliche Ergebnisse: Bereits in einer ersten Auswertung der Darmkrebsstudie mit MGN1703 konnte in einer Subpopulation statistisch signifikant gezeigt werden, dass das mediane progressionsfreie Überleben im Vergleich zur Placebo-Gruppe auf 5,8 Monate mehr als verdoppelt wurde. Das progressionsfreie Überleben beschreibt den Zeitraum, in dem eine Krebserkrankung nicht weiter voranschreitet und ist der primäre Studienendpunkt. Die Hazard-Ratio für diese Population beträgt 0,39. Das bedeutet, dass das Risiko einer erneuten Tumorprogression bei den mit MGN1703 behandelten Patienten im Vergleich zur Placebo-Gruppe mehr als halbiert wurde. Die Auswertungen der Darmkrebsstudie zu MGN1703, die auf dem diesjährigen Kongress der European Society für Medical Oncology (ESMO) präsentiert wurden, stießen beim Fachpublikum und besonders bei Pharmafirmen auf großes Interesse, so dass MOLOGEN die Aktivitäten bezüglich der Lizenzierung von MGN1703 weiter verstärkt hat. Um die Wirksamkeit von MGN1703 auch bei Lungenkrebs zu bestätigen, hat MOLOGEN zudem eine Phase II Studie beantragt. Die Vorbereitungen für diese Studie werden intensiv vorangetrieben.
...
In den ersten drei Quartalen 2012 erzielte die MOLOGEN AG insgesamt einen Umsatz von 0,1 Mio. Euro (9M 2011: 0,1 Mio. Euro) sowie sonstige betriebliche Erträge von 0,2 Mio. Euro (9M 2011: 0,5 Mio. Euro). Der Verlust im Berichtszeitraum erhöhte sich entsprechend erwartungsgemäß von 5,0 Mio. Euro in den ersten neun Monaten 2011 auf aktuell 5,7 Mio. Euro. Maßgeblich dafür waren die höheren Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung insbesondere im Bereich der klinischen Studien.

Zum 30. September 2012 verfügte die MOLOGEN AG über liquide Mittel in Höhe von 25,2 Mio. Euro (31.12.2011: 7,5 Mio. Euro). Der Großteil der liquiden Mittel stammt aus den zwei erfolgreichen Kapitalerhöhungen, die MOLOGEN 2012 durchführte.

Quelle: dgap.de

Der Chart in Frankfurt:

Chart

Beitrag #5 von Mittachmahl am 05.07.2016 15:42   ( 160 Beiträge | Status: ok )
Hälfte des Grundkapitals ist weg...

...Einladung zur HV im eBanz

MOLOGEN AG
Berlin
Stammaktien
– Wertpapier-Kenn-Nummer 663 720 –
– ISIN DE 000 663 72 00 –
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am 11. August 2016, 10:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten des Ludwig-Erhard-Haus,
Fasanenstraße 85 in 10623 Berlin-Charlottenburg,
stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer Beschlussfassung bedarf.
2.

Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der ordentlichen Hauptversammlung wird hiermit angezeigt, dass nach pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands voraussichtlich bis spätestens zum Tag der Hauptversammlung ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der MOLOGEN AG bestehen wird.

Der Hauptversammlung wird in diesem Zusammenhang zunächst eine ungeprüfte, nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellte Bilanz der MOLOGEN AG zum Stichtag 31. März 2016 vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass das Eigenkapital der MOLOGEN zum 31. März 2016 EUR 15.049.000 betragen hat. Seit diesem Stichtag sind bereits weitere Verluste aufgelaufen und bis zum Tag der Hauptversammlung werden im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs der MOLOGEN AG weitere Verluste auflaufen, die in der Summe nach pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands bis spätestens dem Tag der Hauptversammlung am 11. August 2016 zum Eintritt eines Verlustes mindestens in Höhe der Hälfte des Grundkapitals führen werden.

Der Vorstand wird die Zwischenbilanz zum 31. März 2016 oder eine auf einen späteren Zeitpunkt aufgestellte, ungeprüfte Zwischenbilanz der MOLOGEN AG in der Hauptversammlung vorstellen und erläutern. Aktionäre haben im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.

Die Zwischenbilanz zum 31. März 2016 ist ab der Einberufung auf der Internetseite der MOLOGEN AG unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich und wird in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein. Sollte in der Hauptversammlung eine auf einen späteren Zeitpunkt aufgestellte Bilanz vorgestellt und erläutert werden, wird auch diese spätere Bilanz in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein und gegebenenfalls schon zuvor ab dem Tag ihrer Aufstellung auf der Internetseite der MOLOGEN AG unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich sein.
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)

die Beschlussfassung über die Entlastung von Dr. Matthias Schroff für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 zu vertagen;
b)

die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Jörg Petraß für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 zu vertagen;
c)

die Beschlussfassung über die Entlastung von Dr. Alfredo Zurlo für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 zu vertagen;
d)

Frau Dr. Mariola Söhngen für ihre Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a)

Herrn Oliver Krautscheid für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen;
b)

Herrn Dr. Stefan M. Manth für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen;
c)

Frau Susanne Klimek für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehene Erklärung der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen. Das Amt von Frau Klimek als Mitglied des Aufsichtsrats endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2016. Die damit vakant werdende Aufsichtsratsposition ist durch Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu besetzen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu beschließen:


Die folgende Person wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021) zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:

Frau Susanne Klimek, München,

Geschäftsführerin der SALVATOR Vermögensverwaltungs GmbH, München.

Frau Klimek ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Frau Klimek ist derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der MOLOGEN AG und steht daher in einer geschäftlichen Beziehung zur MOLOGEN AG und ihrem Organ Aufsichtsrat. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Frau Klimek und der MOLOGEN AG und den Organen der MOLOGEN AG oder einem wesentlich an der MOLOGEN AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK. Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Klimek zudem im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Auf der Internetseite der Gesellschaft ist unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Unternehmen“, „Aufsichtsrat“ als weitere Information zu der Kandidatin ein kurzer Überblick über den Werdegang von Frau Klimek zugänglich gemacht.
7.

Beschlussfassung über die Anhebung der Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

Derzeit erhält der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft dieselbe Vergütung wie ein einfaches Mitglied. Aufgrund des mit dem Amt des stellvertretenden Vorsitzenden verbundenen erhöhten Arbeitsaufwands soll die Vergütung angemessen angepasst und auf das Eineinhalbfache des für einfache Aufsichtsratsmitglieder geltenden Vergütungsbetrags erhöht werden. Diese Anhebung korrespondiert mit den in den gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeit als stellvertretendem Aufsichtsratsvorsitzenden einer börsennotierten Gesellschaft, steht im Einklang mit der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK und der Marktpraxis anderer börsennotierter Unternehmen und soll der Gesellschaft auch für die Zukunft die nachhaltige Gewinnung qualifizierter Kandidaten sichern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
a)

Satz 1 von Unterabsatz 2 vom § 14 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:

„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge.“
b)

Aufgrund der in vorstehendem Buchstabe a) zu beschließenden Ergänzung und Neufassung lautet § 14 Absatz 1 der Satzung insgesamt wie folgt:
„(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
(a)

eine feste Vergütung von € 20.000,00 sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1.000,00 für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen, und
(b)

eine erfolgsorientierte variable Vergütung für jeden vollen € 0,01, um den das im Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung ausgewiesen wird, ausgewiesene Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS) der Gesellschaft das Mindest-EPS übersteigt. Das Mindest-EPS beträgt für das Geschäftsjahr 2010 € 0,05 und erhöht sich für jedes folgende Geschäftsjahr um jeweils € 0,01. Die erfolgsorientierte variable Vergütung beträgt € 1.000,00 je vollen € 0,01 EPS und ist auf einen Höchstbetrag von € 20.000,00 begrenzt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die feste und die erfolgsorientierte variable Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.“

Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) anmelden und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
MOLOGEN AG
c/o quirin bank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin
Telefax: (030) 89021-389, E-Mail: hauptversammlungen@quirinbank.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“), somit auf den Beginn des 21. Juli 2016, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit spätestens bis zum Ablauf des 4. August 2016, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
2.

Bedeutung des Nachweisstichtages

Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können dagegen nur an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn sie hierzu von einem Aktionär bevollmächtigt werden, der einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch für die Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich sind.

Bevollmächtigung eines Dritten

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgen. Zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung kann der entsprechende Abschnitt auf der Eintrittskarte verwendet werden, die den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung durch das depotführende Institut übersandt wird.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung:
Andreas Reindl, Ursensollen, und Markus Döllinger, Störnstein,
beide Mitarbeiter der C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen
Telefax: 09628 9299 871, E-Mail: info@c-hv.com

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen die formgerecht ausgefüllte Vollmacht bis spätestens 9. August 2016, 24:00 Uhr (MESZ), an die vorgenannte Anschrift senden oder an die angegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) übermitteln.

Vollmachten

Auf Verlangen stellt die Gesellschaft Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung zur Verfügung. Anforderungen zur Übersendung von Vordrucken sind zu richten an: MOLOGEN AG, Fabeckstr. 30, 14195 Berlin, Fax (030) 84 17 88 50. Des Weiteren kann der Vordruck auch von unserer Internetseite www.mologen.com abgerufen und ausgedruckt werden.

Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ hinterlegten näheren „Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung“ entnehmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
4.

Rechte der Aktionäre

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von € 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 11. Juli 2016, 24.00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Aktionäre werden gebeten, die folgende Postanschrift und bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:
MOLOGEN AG
– Der Vorstand –
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen E-Mail: info@c-hv.com

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen (§ 126 AktG) und Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern (§ 127 AktG) unterbreiten.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 27. Juli 2016, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich im Internet unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Gegenanträge werden – anders als Wahlvorschläge – nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.

Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:
MOLOGEN AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen
Telefax: 09628 9299 871
E-Mail: info@c-hv.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrechte der Aktionäre

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an vorgenannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zur Verfügung.
5.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung € 22.631.501,00 und ist eingeteilt in 22.631.501 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten (Angabe nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG). Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
6.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich.



Berlin, im Juli 2016

Der Vorstand

Beitrag #6 von LordofShares am 12.07.2016 02:06   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Die Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wurde heute auch per DGAP-Adhoc veröffentlicht. Lustigerweise ist der Kurs danach nochmal um über 20% eingebrochen... [crazy]


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #7 von LordofShares am 27.04.2018 02:21   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung geplant

26.04.2018 | 14:46

MOLOGEN AG plant der ordentlichen Hauptversammlung 2018 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzuschlagen

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MOLOGEN AG plant der ordentlichen Hauptversammlung 2018 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzuschlagen

26.04.2018 / 14:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

MOLOGEN AG plant der ordentlichen Hauptversammlung 2018 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzuschlagen

Berlin, 26. April 2018 - Vorstand und Aufsichtsrat der MOLOGEN AG haben heute entschieden, der für den 8. Juni 2018 geplanten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Herabsetzung des Grundkapitals um 30.149.148 EUR auf künftig 7.537.287 EUR zu beschließen. Die Kapitalherabsetzung soll nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) erfolgen und dient in voller Höhe der Deckung von Verlusten. Die Kapitalherabsetzung soll in der Weise durchgeführt werden, dass je fünf Stückaktien der MOLOGEN AG zu einer Stückaktie zusammengelegt werden. Die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung einschließlich der vollständigen Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 30. April 2018 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der MOLOGEN AG veröffentlicht.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -


Kontakt
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Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen
Bestimmte Angaben in dieser Meldung beinhalten zukunftsgerichtete Ausdrücke oder die entsprechenden Ausdrücke mit Verneinung oder hiervon abweichende Versionen oder vergleichbare Terminologien. Diese werden als zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) bezeichnet. Zusätzlich beinhalten sämtliche hier gegebenen Informationen, die sich auf geplante oder zukünftige Ergebnisse von Geschäftsbereichen, Finanzkennzahlen, Entwicklungen der finanziellen Situation oder andere Finanzzahlen oder statistische Angaben beziehen, solch in die Zukunft gerichtete Aussagen. Das Unternehmen weist vorausschauende Investoren darauf hin, sich nicht auf diese Zukunftsaussagen als Vorhersagen über die tatsächlichen zukünftigen Ereignisse zu verlassen. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht und lehnt jegliche Haftung dafür ab, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren, die nur den Stand am Tage der Veröffentlichung wiedergeben.



26.04.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


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Beitrag #8 von aktiensammler am 28.07.2018 11:20   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Kapitalschnitt

Der Kapitalschnitt 5:1 wurde mit Ex-Tag 17.07.2018 durchgeführt, neue ISIN ist DE000A2LQ900.

Der Chart in Frankfurt:

Chart
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Mologen AG konvertierte Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #9 von aktiensammler am 28.02.2019 12:52   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

boerse.ard.de: Hände weg von Mologen

...
Die jüngste Hiobsbotschaft erreichte die Aktionäre vor zwei Tagen. Darin verkündete die Mologen AG, dass die für den heutigen 26. Februar geplante und vom Großaktionär Deutsche Balaton AG verlangte außerordentliche Hauptversammlung verschoben wird. Begründung: Der größte Einzelaktionär von Mologen, die Global Derivative Trading GmbH ("GDT"), die mehr als 20 Prozent des Grundkapitals hält, habe dies beantragt.

Selbstverständlich ist dies ganz und gar nicht im Sinne der Deutschen Balaton. Die mit sieben Prozent an Mologen beteiligte, in Heidelberg ansässige Beteiligungsgesellschaft hält die Entscheidung für unnötig und rechtlich überprüfungswürdig.

Wie sehr sich die Aktionäre ineinander verhakt haben, zeigt die Forderung einiger Investoren, ein "Kopfgeld" auf Mologen-Aufsichtsratschef Oliver Krautscheid auszusetzen, falls er das Unternehmen verlässt. Ein ungewöhnlicher Vorgang, der bei jedem rechtschaffenen Aktionär die Alarmglocken schrillen lassen dürfte.
...
Dabei hat das Unternehmen nach eigener Aussage in der Forschung neuer Immuntherapien, besonders gegen Darmkrebs, durchaus Fortschritte vorzuweisen. Das Therapeutikum Lefitolimod ist sein Hauptentwicklungsprodukt und wird derzeit in einer Phase III-Studie getestet. Mit ersten Ergebnissen wird in den kommenden Monaten gerechnet, zwischen Sommer und Ende des Jahres, verkündete Mologen.
Irreführende Aussage?

Anleger halten diese Aussage für irreführend. Vielmehr narre Mologen seit 20 Jahren den Kapitalmarkt mit irreführenden Erfolgsmeldungen zur Krebsforschung, ohne bis heute nachweisbare Ergebnisse hervorgebracht zu haben. Mit der Aussicht auf Forschungserfolge locke das Unternehmen aber "Spekulanten und Börsenhallodris" wie Markus Frick und Florian Homm an, um den Kurs in die Höhe zu treiben. Beide waren an Mologen beteiligt oder haben einst für die Aktie geworben.
...

Quelle: boerse.ard.de

Beitrag #10 von LordofShares am 04.12.2019 01:01   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenz

03.12.2019 | 21:22

MOLOGEN AG: Stellung eines Insolvenzantrags

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Insolvenz
MOLOGEN AG: Stellung eines Insolvenzantrags

03.12.2019 / 21:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.


MOLOGEN AG: Stellung eines Insolvenzantrags

Berlin, 3. Dezember 2019 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, WKN A2L Q90) (die Gesellschaft) hat heute beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag gestellt.


Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


Kontakt
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Quelle: DGAP

Der Thread wird nun ins Forum "Insolvenz-AGs" verschoben...


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Beitrag #11 von aktiensammler am 07.12.2019 19:43   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzverfahren

AG Berlin Charlottenburg, HRB 65633
AG Berlin Charlottenburg, Az. 36m IN 7431/19 (Link gültig bis 31.12.2029)

Beitrag #12 von LordofShares am 04.02.2020 00:37   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzverfahren eröffnet

Am 01.02.2020 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOLOGEN AG eröffnet.


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Beitrag #13 von LordofShares am 09.05.2020 21:30   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
wesentliche Vermögensgegenstände verkauft

"asset deal":

08.05.2020 | 12:44

MOLOGEN AG: Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Insolvenz
MOLOGEN AG: Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände

08.05.2020 / 12:44 CET/CEST
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Mologen AG - Verkauf wesentlicher Vermögensgegenstände


Der Insolvenzverwalter der Mologen AG (WKN A2LQ90) hat nach der Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses das Angebot zum Verkauf des wesentlichen Teils des Vermögens der Gesellschaft (insbesondere in Form der Entwicklungen Lefitolimod und Enandim) an die Gilead Sciences Inc. angenommen. Der sich aus dem Kaufpreis ergebende Zufluss an die Insolvenzmasse wird voraussichtlich eine Quote für Insolvenzgläubiger ermöglichen, aber wahrscheinlich nicht zur vollständigen Befriedigung aller Insolvenzforderungen ausreichen.



Hinweis: Forderungen aus den Wandelanleihen 2016/2024 und 2017/2025 können nur über den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, Herrn Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, c/o Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin, angemeldet werden.



Ansprechpartner:
Christian Köhler-Ma
Insolvenzverwalter der Mologen AG
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin,
030 / 700 171 500
info@gtrestructuring.com



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Quelle: DGAP


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Beitrag #14 von LordofShares am 11.10.2020 02:22   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Delisting vom Regulierten Markt

08.10.2020

Beschluss

Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die
Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird
gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
Stammaktien der

MOLOGEN AG, Berlin

zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.

Frankfurt am Main, 08. Oktober 2020

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

Quelle: Deutsche Börse


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Beitrag #15 von LordofShares am 31.01.2022 17:02   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzplan

Die Aktionäre haben leider nichts davon, sie sollen enteignet werden:

31.01.2022 | 11:55

MOLOGEN AG: Insolvenzplanverfahren

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Insolvenz
MOLOGEN AG: Insolvenzplanverfahren

31.01.2022 / 11:55 CET/CEST
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Mologen AG - Insolvenzplanverfahren

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mologen AG hat der Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzplan eingereicht, der durch das Insolvenzgericht im Rahmen der gerichtlichen Vorprüfung zugelassen wurde. Der Insolvenzplan sieht im Falle der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung eine Besserstellung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger in Bezug auf die zu erwartende Quote unter gleichzeitiger Befreiung der Mologen AG von Insolvenzforderungen vor. Darüber hinaus sollen die Aktien an der Gesellschaft durch eine Investorengruppe unter Führung der SEASIDE Capital Markets GmbH und der MERIDIANA Capital Group GmbH vollständig übernommen und die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. Der hierfür im Gegenzug bereit gestellte Betrag führt zu einer höheren und zügigeren Befriedigung der Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger. Zahlungen an die bestehenden Aktionäre werden nicht erfolgen können.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat eine Gläubigerversammlung für die Abstimmung über den Insolvenzplan einberufen, die am Mittwoch, den 02.03.2022, 13.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, stattfindet

Ansprechpartner:
Mologen AG
Christian Köhler-Ma
Insolvenzverwalter der Mologen AG
030/700 171 500
info@gtrestructuring.com



31.01.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #16 von LordofShares am 03.07.2022 16:26   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt

Der Insolvenzplan wurde von den Gläubigern angenommen und durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 18.05.2022 bestätigt. Die gerichtliche Bestätigung ist nun rechtskräftig: DGAP-Adhoc


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #17 von aktiensammler am 10.04.2023 03:03   ( 2.594 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzplan

Das Insolvenzverfahren wurde zwischenzeitlich aufgehoben...

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 65633 B
Mologen AG, Fabeckstr. 30, 14195 Berlin

Veränderungen 07.12.2022

Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28.11.2022 (AZ: 36m IN 7431/19) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben worden, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß § 260 InsO überwacht.

Quelle: unternehmensregister.de

...und ein Notabwickler bestellt.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 65633 B
Mologen AG, Fabeckstr. 30, 14195 Berlin

Veränderungen 14.03.2023

Geschäftsanschrift: c/o Seaside Capital Markets GmbH, Johnsallee 30, D-20148 Hamburg
Notabwickler: Hufnagel, Peter, *05.01.1968, Salzhausen OT Putensen

Quelle: unternehmensregister.de

Der Kapitalschnitt wurde jedoch noch nicht eingetragen.

Die Aktie wurde am 13.09.2022 delistet, letzter Kurs war 0,0050 Euro in Hamburg. Die AG wurde am 14.01.1998 (Satzungsdatum) gegründet.

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