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Thema: Solvesta AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG - Eigenkapital negativ (WKN A12UKD)

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Beitrag #0 von LordofShares am 10.03.2017 02:13   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Solvesta AG - Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG - Eigenkapital negativ (WKN A12UKD)

09.03.2017 | 20:19

Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

Solvesta AG / Schlagwort(e): Überschuldung

09.03.2017 / 20:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Solvesta AG: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Herbeiführung der Pflichtwandlung der Wandelschuldverschreibungen

München, 09. März 2017 - Der Vorstand der Solvesta AG, München, (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 anzunehmen ist. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern.

Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind insbesondere dem Vorsichtsprinzip des HGB geschuldete Wertberichtigungen von Darlehen, die an einzelne Konzerngesellschaften ausgereicht wurden. Auch wenn über die genaue Höhe der Wertberichtigungen derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann, dürften sich diese in einer Größenordnung von rund 3 Mio. Euro bewegen. Unabhängig von der genauen Höhe der Wertberichtigung steht jedoch fest, dass die notwendige Wertberichtigung zu einem negativen Eigenkapital der Gesellschaft führen wird.

Zur Verbesserung des Eigenkapitals wird der Vorstand insbesondere die Pflichtwandlung der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund 7,5 Mio. Euro herbeiführen. Die Wandlung der Anleihen wird sich positiv auf das Eigenkapital der Gesellschaft auswirken und zugleich zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen, so dass der hälftige Verlust des Grundkapitals unmittelbar vollständig beseitigt sein wird.

Der Vorstand

Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Telefon: +49 (0) 89 5526689-0
Telefax: +49 (0) 89 5526689-99
Homepage: www.solvesta.eu
E-Mail: info@solvesta.eu



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Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: Solvesta AG
Flößergasse 7
81369 München
Deutschland
Telefon: 089 55266890
Fax: 089 552668999
E-Mail: info@solvesta.eu
Internet: www.solvesta.eu
ISIN: DE000A12UKD1
WKN: A12UKD
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf


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Quelle: DGAP


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Beitrag #1 von LordofShares am 10.03.2017 02:17   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
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