Herzlich Willkommen in

LordofShares Börsenforum

- Qualität schlägt Quantität -

Hier finden Sie Diskussionen über in- und ausländische, seriöse und unseriöse Unternehmen, sowie Warnungen vor Betrügern, Abzockern und sonstigen Bauernfängern, die an der Börse ihr Unwesen treiben.
Melden Sie sich kostenlos an und diskutieren Sie mit !
[Impressum, Datenschutz und FAQ]
[Startseite]  [Suche]  [Links]   [Registrieren]  [Einloggen]
Foren Suche
Suchoptionen
  • Die Zahlen kann ich bestätigen, die 350.000 Euro wurden mir auch vom Konkursverwalter bestätigt - sehr netter Mann übrigens :)

  • Schlussendlich blieb diese Differenz hier übrig:

    Nach Aufhebung des Konkursverfahrens verbleibt voraussichtlich ein
    Barvermögen von ca. EUR 1,2 Mio., das dem Vorstand der Gesellschaft zur
    weiteren Liquidation zur Verfügung stehen wird. Es wird noch eine wegen
    Eigenkapitalersatz innerhalb des Konkursverfahrens nicht befriedigte
    Regressforderung von EUR 854.958,91 gegen die Gesellschaft geltend gemacht.

  • Urteil bzgl. Schadensersatzklage gegen RTL wurde heute von der Revisionsinstanz aufgehoben

    TC Unterhaltungselektronik AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    27.01.2012 15:46

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in
    Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur mündlichen
    Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln stattgefunden.
    In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer des
    Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages in Höhe
    von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen, weil es
    der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die Höhe
    des entstandenen Schadens konkret zu belegen.
    Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat der
    Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung darauf
    hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche Urteil
    aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC Unterhaltungselektronik AG
    dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch vom
    Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen Mindestschaden
    hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht aufgrund der
    von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen diesen
    Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht eine
    Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das Landgericht
    dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben. Das
    Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung verkünden.
    Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen , dass das
    Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkünden
    wird.

    Kontakt:
    Petra Bauersachs
    0049 172 65 84 139
    Fax: 0049 261 984 36 36
    bauersachs@telecontrol.de



    Quelle DGAP

Inhalte des Mitglieds ChrisChris
Beiträge: 3
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz