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Private Assets AG: Eintragung der Kapitalmaßnahmen
Esslingen am Neckar (pta036/16.11.2020/17:25) - Die auf der Hauptversammlung der Private Assets AG am 7. September 2020 beschlossenen Kapitalmaßnahmen sind heute in das Handelsregister eingetragen worden.
Das Grundkapital der Gesellschaft setzt sich damit ausschließlich aus den Aktien zusammen, die im Rahmen der Kapitalerhöhung gezeichnet wurden. Das Grundkapital beläuft sich auf EUR 329.344, eingeteilt in 329.344 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Private Assets AG Innere Brücke 7 73728 Esslingen am Neckar Deutschland Ansprechpartner:Claus Dieter Hermanni Tel.: +49 7533 97210 E-Mail: info@private-assets-ag.de Website: www.private-assets-ag.de Börsen: Freiverkehr in Berlin ISIN(s): DE0006051139 (Aktie)
Joh. Friedrich Behrens AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Joh. Friedrich Behrens AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe Joh. Friedrich Behrens AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
11.11.2020 / 13:18 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR
Behrens AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Ahrensburg, 11. November 2020 - Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt bekannt, dass sie heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Gesellschaft sieht keine realisierbare Möglichkeit mehr, innerhalb der gesetzlichen Fristen die Rückzahlung der heute fälligen Anleihe 2015/2020 zu gewährleisten. In den Verhandlungen mit einem Debt Fonds über eine Finanzierungsaufnahme konnte keine Einigung über wesentliche Vertragsinhalte erzielt und auch keine Alternative gefunden werden. Damit ist auch die geplante Gesamtfinanzierung zur Rückführung der Anleihe 2015/2020 zeitlich nicht mehr umsetzbar und das laufende öffentliche Angebot der neuen Anleihe 2020/2025 wird beendet.
Für die Tochtergesellschaften der Behrens AG wurde keine Insolvenz beantragt. Das operative Geschäft der Behrens-Gruppe entwickelte sich zuletzt weiter positiv und soll fortgesetzt werden.
Über die Joh. Friedrich Behrens AG Die Joh. F. Behrens AG ist einer der europaweit marktführenden Hersteller von Befestigungstechnik für Holz, mit Holz und holzähnlichen Werkstoffen. Die seit über 100 Jahren bestehende Behrens-Gruppe hat ihren Hauptsitz in Ahrensburg und Tochter- und Beteiligungsunternehmen in Europa und Übersee. Über diesen Verbund vertreibt sie in Deutschland entwickelte und produzierte Werkzeugmaschinen (druckluft- und gasbetriebene Nagel- und Klammergeräte) sowie entsprechende Befestigungsmittel (magazinierte Nägel, Klammern und Schrauben). Die Marken "BeA" und "KMR" stehen für Spitzenprodukte der Befestigungstechnik, die sich durch innovative Technologien, höchste Qualitätsstandards und moderne Fertigungsmethoden auszeichnen. Weltweit beschäftigt die Behrens-Gruppe über 400 Mitarbeiter und vertreibt ihre Produkte über Tochtergesellschaften und darüber hinaus mit fest etablierten Vertretungen in über 40 weiteren Ländern. Zu den Abnehmern gehören unter anderem Unternehmen aus der holzverarbeitenden Industrie, der Verpackungsindustrie, der Bauindustrie und der Automobilindustrie. Eine wesentliche Stärke der Behrens-Gruppe ist neben dem innovativen Produktangebot, das kontinuierlich optimiert und erweitert wird, die ausgeprägte Servicephilosophie.
Die Informationen in dieser Mitteilung stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg noch in Österreich oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft dar, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen außerhalb Deutschlands, Luxemburgs oder Österreichs findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das öffentliche Angebot in Deutschland, Luxemburg oder Österreich erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Wertpapierprospekts, der von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) gebilligt und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland und die Finanzmarktaufsicht in Österreich notifiziert wurde. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Der Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft unter www.behrens.ag/anleihe-2020 und www.bourse.lu veröffentlicht. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan oder anderer Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist, verbreitet werden. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen.
11.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
MARNA Beteiligungen AG: Rechtsbeschwerde gegen Urteil zum Bußgeld wegen verspäteter Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2017 zurückgewiesen
Heidelberg (pta033/30.10.2020/17:00) - Die Marna Beteiligungen AG hat heute erfahren, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 22. Oktober 2020 die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 2019 (siehe Adhoc-Mitteilung vom 27. November 2019) zurückgewiesen hat. Das durch das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 27. November 2019 festgesetzte Bußgeld in Höhe von EUR 360.000,00 wegen verspäteter Veröffentlichung des Konzernhalbjahresfinanzberichtes 2017 ist damit - ungeachtet der Tatsache, dass der Vorstand die Höhe des Bußgeldes nach wie vor als unangemessen ansieht - rechtskräftig.
(Ende)
Aussender: MARNA Beteiligungen AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg Deutschland Ansprechpartner:Hansjörg Plaggemars Tel.: +49 6221 64924-0 E-Mail: info@marna-beteiligungen.de Website: www.marna-beteiligungen.de Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin ISIN(s): DE000A0H1GY2 (Aktie)
Am Freitag, den 23.10.2020 hat der Vorstand der Fritz Nols AG beim Amtsgericht Frankfurt a.M. einen Insolvenzantrag nach §15a Abs.1 InsG gestellt.
Am 12. Oktober 2020 wurde klar, dass als Folge einer Due Diligence Prüfung ein Fortführungskonzept mit der Dana Middle East Technology WLL (Bahrain) nicht besteht. Ferner verdichteten sich die Hinweise, dass die Gesellschaft aus Bahrain den seit Juni 2020 behaupten Aktienbesitz nicht hat.
Da sich auch herauskristallisierte, dass aktuell eine umgehende Liquiditätszufuhr durch potentielle Investoren und die größten Aktionäre nicht mehr zu erwarten ist, hat sich der Vorstand in der Pflicht gesehen, innerhalb der gesetzlichen 21 Tage Frist einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Entscheidung wird auch durch den Aufsichtsratsvorsitzenden unterstützt.
Die Möglichkeiten eines Insolvenzplanverfahrens werden gegenwärtig geprüft.
Der Aktienhandel soll weitergeführt werden, um eine Mantelverwertung weiterhin zu ermöglichen.
Philion SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Tochtergesellschaft Fexcom GmbH
Philion SE / Schlagwort(e): Insolvenz Philion SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Tochtergesellschaft Fexcom GmbH
26.10.2020 / 10:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Philion SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Tochtergesellschaft Fexcom GmbH
Insolvenzanträge für Philion SE und Tochtergesellschaft O.B.S. GmbH folgen
Berlin, 26. Oktober 2020: Die Verwaltung der Philion SE (ISIN: DE000A1X3WF3) hat heute für die zur Unternehmensgruppe gehörende Tochtergesellschaft Fexcom GmbH beim zuständigen Amtsgericht Leipzig einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Die Insolvenzanträge für die Philion SE und die O.B.S. GmbH werden im Laufe der Woche gestellt. Hintergrund des Insolvenzantrages ist, dass die Bemühungen der Philion SE um die Gewährung staatlicher Unterstützung zum Ausgleich der Folgen des allgemeinen Lockdowns auf das Filialgeschäft erfolglos waren.
Der Vorstand
ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG
Kontakt Philion SE // E-Mail: ir@philion.de // www.philion.de
Disclaimer Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Philion SE findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
26.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Philion SE Wallstr. 15 a 10179 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 28 49 36 40 E-Mail: info@philion.de Internet: www.philion.de ISIN: DE000A1X3WF3 WKN: A1X3WF Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt EQS News ID: 1142902
Nanogate SE: Durchführung eines Investorenprozesses parallel zum insolvenzrechtlichen Planverfahren - indikative Beteiligungs- und Übernahmeangebote von Investoren erhalten
NANOGATE SE / Schlagwort(e): Insolvenz Nanogate SE: Durchführung eines Investorenprozesses parallel zum insolvenzrechtlichen Planverfahren - indikative Beteiligungs- und Übernahmeangebote von Investoren erhalten
23.10.2020 / 13:42 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Nanogate SE: Durchführung eines Investorenprozesses parallel zum insolvenzrechtlichen Planverfahren - indikative Beteiligungs- und Übernahmeangebote von Investoren erhalten
Göttelborn, 23. Oktober 2020. Die Nanogate SE ("Gesellschaft"), ein weltweit führendes Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen, führt derzeit parallel zum laufenden Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ein strukturiertes, kompetitives Verfahren zur Gewinnung eines Investors durch, der sich an der angestrebten Sanierung des Konzerns beteiligt. Die Gesellschaft hat von Investoren indikative Interessensbekundungen zur Fortführung eines wesentlichen Teils des Geschäftsbetriebes der Unternehmensgruppe durch die Übernahme des Unternehmens bzw. wesentlicher Tochtergesellschaften und weiterer Vermögenswerte erhalten. Die Angebote sind noch unverbindlich.
Bei den Interessenten handelt es sich um in- und ausländische strategische Investoren und Beteiligungsgesellschaften. Sämtliche Interessensbekundungen sehen einen Erhalt des Kerngeschäfts der Gruppe vor und lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterscheiden:
Ein Teil der Interessenten zieht in Erwägung, sich im Rahmen einer Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung signifikant an der Nanogate SE zu beteiligen oder diese vollständig zu übernehmen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung würde dabei zur Finanzierung des künftigen Geschäfts der Gruppe sowie zur (quotalen) Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern verwendet, d.h. auch der Insolvenzmasse zugutekommen. Mit diesem Modell würde zugleich die bisherige Beteiligung der (Alt-)Aktionäre massiv verwässert bzw. (bei einer vorangehenden Kapitalherabsetzung auf null) beendet.
Andere Interessenten streben hingegen einen Erwerb wesentlicher Beteiligungen und Vermögenswerte von der Nanogate SE und eine entsprechende Herauslösung aus der Nanogate-Gruppe an. Das Kerngeschäft würde hiernach in einer neuen Gesellschaft weitergeführt, die im alleinigen Eigentum des möglichen Investors stünde. Als Gegenleistung würde der Investor einen bestimmten Kaufpreis an die Nanogate SE zahlen, der insbesondere dazu verwendet würde, die Insolvenzquote zu bedienen. Die bei der Nanogate SE noch verbleibenden Beteiligungen und Vermögensgegenstände würden ebenfalls veräußert. Aus den Erlösen dieser Maßnahmen würde vorrangig eine Befriedigung der Gläubiger des Unternehmens erfolgen. Die Nanogate SE würde hiernach letztlich als Gesellschaft ohne operatives Geschäft zurückbleiben.
Nanogate wird die unverbindlichen Interessensbekundungen nun eingehend prüfen, auswerten und verhandeln.
Meldende Person: Götz Gollan, CFO Nanogate SE
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Nanogate SE | Zum Schacht 3 | 66287 Quierschied-Göttelborn www.nanogate.com | twitter.com/nanogate_se
Nanogate SE
Nanogate (ISIN DE000A0JKHC9) ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen für designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen. Die Unternehmensgruppe beschäftigt rund 1.800 Mitarbeiter. Nanogate entwickelt und produziert designorientierte Oberflächen und Komponenten und stattet diese mit zusätzlichen Eigenschaften (z.B. antihaftend, kratzbeständig, korrosionsschützend) aus. Der Konzern verfügt über erstklassige Referenzen (beispielsweise Airbus, Audi, August Brötje, BMW, BSH Hausgeräte, Daimler, FILA, Ford, Fresenius, GM, Jaguar, Junghans, Porsche, Volkswagen). Mehrere hundert Kunden-Projekte wurden bislang in der Serienproduktion erfolgreich umgesetzt. Nanogate ist auf beiden Seiten des Atlantiks sowie in Indien vertreten.
Getreu dem Claim 'Reinventing the Possible' erschließt Nanogate als langjähriger Innovationspartner für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen die vielfältigen Möglichkeiten, die sich auf Basis neuer Materialien ergeben. Ziel ist es, mit multifunktionalen Oberflächen, beispielsweise aus Kunststoff oder Metall, und innovativen Kunststoff-Komponenten die Produkte und Prozesse der Kunden zu verbessern sowie Umweltvorteile zu erzielen. Der Konzern konzentriert sich auf attraktive Anwendungen vorrangig in den Zielbranchen Mobility, Aviation, Home Appliances, Interior, Leisure und Medical. Als Systemhaus deckt Nanogate die Wertschöpfungskette breit ab: das Design und Engineering, die Werkstoffentwicklung für Oberflächensysteme, die Serienbeschichtung unterschiedlicher Substrate sowie die Produktion und Veredelung vollständiger Kunststoffkomponenten. Wachstumstreiber sind in erster Linie die internationale Markterschließung sowie die Entwicklung neuer Anwendungen und Lösungen insbesondere für die drei strategischen Bereiche Intelligent Surfaces, New Mobility und Artificial Metals.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren. Die Aktien der Nanogate SE (die 'Aktien') dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder 'U.S. persons' (wie in Regulation S des U.S. amerikanischen Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') definiert) oder für Rechnung von U.S. persons angeboten oder verkauft werden. Die Aktien sind nicht und werden nicht öffentlich angeboten.
This publication constitutes neither an offer to sell nor an invitation to buy securities. The shares in Nanogate SE (the 'Shares') may not be offered or sold in the United States or to or for the account or benefit of 'U.S. persons' (as such term is defined in Regulation S under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the 'Securities Act')). No offer or sale of transferable securities is being made to the public.
23.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG und Umstellung der Börsennotierung
Die ordentliche Hauptversammlung der aap Implantate AG, Berlin (die „Gesellschaft“) hat am 7. August 2020 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 32.067.377,00, eingeteilt in 32.067.377 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG um EUR 7,00 auf EUR 32.067.370,00, eingeteilt in 32.067.370 Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von sieben Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und auf diese Weise von der Gesellschaft erworben werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 7,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) eingestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.
2. Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 32.067.370,00, eingeteilt in 32.067.370 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Deckung von Verlusten im Umfang von EUR 27.691.165,92 um EUR 28.860.633,00 auf EUR 3.206.737,00 herabgesetzt. Der die Verluste übersteigende Teil des Herabsetzungsbetrags wird in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 Stückaktien zu 1 Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden.
Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch 10 teilbare Aktienanzahl hält, sollen sich die Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen nach Zusammenlegung der Teilrechte als Vollrechte für Rechnung der jeweiligen Teilrechteinhaber veräußert werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.
Der Beschluss über die Herabsetzung und die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von sieben Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die ordentliche Herabsetzung und die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurden am 05. Oktober 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) eingetragen.
Mit Wirkung zum
29. Oktober 2020
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der aap Implantate AG im Verhältnis 10 zu 1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 28. Oktober 2020.
Entsprechend werden die Depotbanken und die Clearstream Banking AG die Depotbestände an Stückaktien der aap Implantate AG nach dem Stand vom 30. Oktober 2020 abends nach Börsenschluss (Record Date) umbuchen. An die Stelle von je 10 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 (ISIN DE0005066609) tritt eine konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN DE000A3H2101).
Die konvertierten Stückaktien der aap Implantate AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der aap Implantate AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer Depotgutschrift beteiligt.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A3H21T5) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der aap Implantate AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch zum 16. November 2020
wegen der Behandlung von Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A3H21T5) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig oder nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der aap Implantate AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A3H2101) im Regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 29. Oktober 2020 aufgenommen.
Die Decheng Technology AG hat sich mit der BaFin darauf geeinigt, zu verhängende Bußgelder auf 170.000 Euro zu beschränken. Einen Bußgeldbescheid in dieser Höhe hat die BaFin nun angekündigt: pressetext adhoc
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der
ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt am Main
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der
BÖWE SYSTEC Aktiengesellschaft, Augsburg
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der
Electrawinds SE, Oostende / Belgien
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der
YMOS AG, Obertshausen
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.