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Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien und Vorzugsaktien der
FRÖHLICH BAU Aktiengesellschaft, Felsberg
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der
Phoenix Solar Aktiengesellschaft, Sulzemoos
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der
MOLOGEN AG, Berlin
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 26.11.2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der
m + s Elektronik AG, Niedernberg
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.
De Raj Group AG: Gesellschaft stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
De Raj Group AG / Schlagwort(e): Insolvenz De Raj Group AG: Gesellschaft stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
06.10.2020 / 17:32 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Der Vorstand der De Raj Group AG hat heute entschieden, für die De Raj Group AG beim zuständigen Amtsgericht Köln einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
06.10.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: De Raj Group AG Robert-Perthel-Straße 79 50739 Köln Deutschland Telefon: +49 221 95 93 70 26 Fax: +49 221 95 93 70 27 Internet: www.thederajgroup.com ISIN: DE000A2GSWR1 WKN: A2GSWR Indizes: WBI Wiener Börse Index Börsen: Freiverkehr in Frankfurt; Wiener Börse (Amtlicher Handel) EQS News ID: 1139252
29.09.2020 / 19:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
COVID-19-bedingte Neubewertung des Vermögensportfolios der HanseYachts AG führt zu Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert von 13,9 Mio. Euro im Jahresabschluss und zu Abschreibungen auf den Firmenwert von 11,7 Mio. Euro im Konzernabschluss
Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung von Forderungen im Nennwert von bis zu ca. 12 Mio. Euro und kompensierende Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital geplant
Der Vorstand der HanseYachts AG hat heute im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 festgestellt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Ursächlich hierfür ist eine heute vorgenommene außerordentliche und nicht zahlungswirksame Teilabschreibung auf die Beteiligung unter der die französischen Bootsbauaktivitäten gebündelt sind.
Die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögensportfolios führt zu einer Wertminderung des in der Bilanz der HanseYachts AG zum 30. Juni 2020 ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerts um 13,9 Mio. Euro sowie in der Konzernbilanz zu einer Wertminderung des im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten Firmenwertes (Goodwill) um 11,7 Mio. Euro. Die Wertminderung belastet das Ergebnis im Einzel- und Konzernabschluss, führt aber nicht zu Liquiditätsabflüssen. Gründe hierfür liegen im Wesentlichen darin, dass sich bedingt durch die Corona-Pandemie die ursprünglichen Geschäftserwartungen in die Zukunft verschoben haben und sich der für Zwecke der Bewertung herangezogene Abzinsungsfaktor WACC nach Steuern im Vorjahresvergleich stark erhöht hat. Schließlich konnten die bei der betroffenen Beteiligung eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, weswegen die langfristen Ertragsaussichten leicht negativer eingeschätzt werden als im Vorjahr. Das Konzernergebnis für das Geschäftsjahr 2019/2020 weicht insbesondere auf Grund der Wertminderung signifikant vom Vorjahr ab (Konzernverlust 2019/2020 -15,9 Mio. Euro, Konzernergebnis 2018/2019 + 3,3 Mio. Euro).
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der HanseYachts AG löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird unverzüglich zur ordentlichen Hauptversammlung einladen. In dieser wird der Vorstand auch den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird form- und fristgerecht bekannt gemacht werden.
Zur Heilung des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals und Stärkung der Eigenkapitalsituation beabsichtigt der Vorstand nach Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen aus Darlehen der Aurelius-Gruppe sowie eine kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der übrigen Aktionäre jeweils aus dem genehmigten Kapital durchzuführen.
Die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH haben ihre Bereitschaft signalisiert, Darlehensrückzahlungsansprüche gegenüber der HanseYachts AG im Nennwert von bis zu ca. 12 Mio. Euro gegen börsenkursnahe Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen. Mit der Durchführung einer kompensierenden Barkapitalerhöhung, bezüglich derer die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichten würden, soll den übrigen Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls neue Aktien zu denselben oder günstigeren Konditionen zu zeichnen und ihre Beteiligungsquote aufrecht zu erhalten.
Die Details zu den beabsichtigten Kapitalerhöhungen werden gesondert bekanntgemacht, sobald diese feststehen.
HanseYachts AG
Der Vorstand
29.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Am 03.09.2020 wurde im Bundesanzeiger die Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Cannabis AG veröffentlicht (Termin: 28.09.2020). Die wesentlichen Punkte der Tagesordnung sind die Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG, die Beschlussfassung zur Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 10:1 - von aktuell ca. 9,1 Mio. Euro um ca. 8,2 Mio. Euro auf ca. 910.000 Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis, sowie die Beschlussfassung zur Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlagen um bis zu ca. 91.000 Euro durch Ausgabe von bis zu ca. 91.000 neuen Aktien mit Bezugsrecht für die Aktionäre (Bezugsverhältnis 10:1)...
Die Machbarkeitsstudie liegt inzwischen vor. Laut dieser ist "die Arcandor AG i.I./i.L. grundsätzlich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens sanierungsfähig". (Welch Erkenntnis, grundsätzlich ist JEDE Gesellschaft sanierungsfähig. Die eigentliche Frage ist doch, mit welchem Aufwand bzw. ob es wirtschaftlich sinnvoll ist.) Jetzt sucht man Investoren, die ein solches Insolvenzplanverfahren finanzieren würden: DGAP-Adhoc
VAPIANO SE: Die Gläubigerversammlung beschließt die Stilllegung des verbliebenen Unternehmens der Vapiano SE mit dem Ziel der Abwicklung und Löschung der Vapiano SE
VAPIANO SE / Schlagwort(e): Insolvenz VAPIANO SE: Die Gläubigerversammlung beschließt die Stilllegung des verbliebenen Unternehmens der Vapiano SE mit dem Ziel der Abwicklung und Löschung der Vapiano SE
27.08.2020 / 12:26 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Gläubigerversammlung beschließt die Stilllegung des verbliebenen Unternehmens der Vapiano SE mit dem Ziel der Abwicklung und Löschung der Vapiano SE
Köln, 27. August 2020: Die Gläubiger der Vapiano SE (ISIN: DE000A0WMNK9, Börsenkürzel: VAO, nachfolgend auch "die Gesellschaft") haben in der heutigen Gläubigerversammlung, nachdem der wesentliche Teil des Geschäfts der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften bereits an ein Investorenkonsortium veräußert wurde, die endgültige Stilllegung des bei der Gesellschaft verbliebenen Unternehmens gemäß § 157 der Insolvenzordnung mit dem Ziel der Abwicklung und Löschung der Vapiano SE beschlossen. Die Insolvenzverwalterin Dr. Ruth Rigol von PLUTA Rechtsanwalts GmbH wird die notwendigen Schritte einleiten.
Zugleich wurde den Gläubigern in der heutigen Gläubigerversammlung von der Insolvenzverwalterin mitgeteilt, dass die Insolvenzquote nach Abschluss des Insolvenzverfahrens voraussichtlich circa 3 % betragen wird.
Dr. Ruth Rigol, Insolvenzverwalterin Vapiano SE
27.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: VAPIANO SE Im Zollhafen 2-4 50678 Köln Deutschland Telefon: +49 (0) 221 67001-0 Fax: +49 (0) 221 67001-205 E-Mail: info@vapiano.eu Internet: www.vapiano.com ISIN: DE000A0WMNK9 WKN: A0WMNK Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1124173
Naif Omar A Alharthi: Meldung nach § 10 Abs. 3 WpÜG - Bescheid BaFin vom 21.8.2020
Meldungen zur Kontrollerlangung Fritz Nols AG
Manama (pta040/25.08.2020/18:45) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat am 21.08.2020 einen Bescheid hinsichtlich der Dana Middle East Technology W.L.L., Manama Bahrain (die "Bieterin zu 1") und des Herrn Naif Omar A Alharti, wohnhaft in Juffail 3415/4, Makkah, Saudi Arabien (der "Bieter zu 2", zusammen mit der Bieterin zu 1, die "Bieter") mit folgendem Inhalt erlassen:
"Bescheid:
1) Das Angebot wird gemäß § 39 WpÜG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG untersagt.
2) Für die Untersagung ist von den Bietern eine Gebühr zu entrichten.
Gründe:
Die Bieterin zu 1) hat am 29.06.2020 und der Bieter zu 2) hat am 15.07.2020 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht, dass die Bieter am 22.06.2020 (mittelbar) die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt haben. Die Bieter hätten danach gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG spätestens bis zum 12.08.2020 eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") einreichen müssen.
Die Bieter sind ihrer fortbestehenden Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG bislang nicht nachgekommen. Dies erfüllt den Tatbestand des § 39 WpÜG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG. Da die Vorschrift der BaFin kein Ermessen einräumt, ist das Angebot zwingend zu untersagen.
Da diese Untersagung die grundsätzlich bestehende Verpflichtung, eine mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmende Angebotsunterlage einzureichen und ein Pflichtangebot abzugeben unberührt lässt, besteht ihre Wirkung in erster Linie darin, dass der Eintritt der Zinspflicht (§ 38 Nr. 3 WpÜG) und des Rechtsverlusts (§ 59 WpÜG) außer Streit gestellt sind."
Die Bieter lassen sich zu dem ergangenen Bescheid wie folgt ein:
Die weltweit angespannte Lage aufgrund der kursierenden Coronapandemie, daraus resultierender Grenzschließungen und weitere globale Verwerfungen machten es den Bietern nicht möglich, innerhalb der gesetzlichen Einreichungsfrist ein Pflichtangebot, inklusive einer gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsbestätigung zur Begleichung des Pflichtangebots, bei der BaFin einzureichen.
Ferner war und ist bei der Zielgesellschaft kein Ansprechpartner vorhanden, um konstruktiv zu kommunizieren, da bei der Zielgesellschlaft der Aufsichtsrat nicht vollständig besetzt ist. Unklar ist auch, ob der aktuelle Vorstandsvorsitzende noch im Amt weilt.
Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass die Hinterlegung von Geldern auf einem separaten Sperrkonto in Saudi-Arabien, dem Wohnsitz des Bieters zu 1, nicht üblich ist und es auch deshalb zu Verzögerungen beim Erhalt der Finanzierungsbestätigung gekommen ist.
Die Bieter stehen durch ihre Vertreter im regelmäßigen Austausch mit der BaFin und beabsichtigen, das von der BaFin zu genehmigende Pflichtangebot so bald wie möglich zu veröffentlichen.
Art der Bekanntmachung: Kontrollerlangung (§ 35 Abs. 1 WpÜG)
Bieter-Gesellschaft: Naif Omar A Alharti Juffail 3415/4 Makkah Saudi Arabien weitere Bieter: Dana Middle East Technology W.L.L. Ergänzende Angaben: Al-Seef 428 Road 2832 Building 2504 Office 1204, Manama, Bahrain
Zielgesellschaft: Fritz Nols AG DE0005070908 Ergänzende Angaben: Bleichstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main
Angaben zur Veröffentlichung: Tag der Kontrollerlangung: 22.06.2020 Angebotsunterlage im Internet: http://www.danatec.company
Höhe des Stimmrechtsanteils: 31.3%
(Ende)
Aussender: Naif Omar A Alharthi Juffail 3415/4 0000 Makkah Saudi-Arabien Ansprechpartner:Naif Omar A Alharthi E-Mail: danatec@perfectinter.net Website: www.danatec.company Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin ISIN(s): DE0005070908 (Zielgesellschaft) Weitere Handelsplätze: London Stock Exchange
Am Freitag (21.08.2020) wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Vascory AG für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 veröffentlicht (Termin: 23.09.2020). Auf der Tagesordnung stehen zwar, abgesehen von der Vorlage der Jahresabschlüsse für die genannten Geschäftsjahre (auf der Website der Gesellschaft downloadbar), keine wichtigen Punkte, doch gerade die Jahresabschlüsse haben es in sich: Der Abschlussprüfer hat allen zur Vorlage vorgesehenen Jahresabschlüssen einen Versagungsvermerk erteilt !
Außerdem tauchen die von der BaFin am 24.05.2018 festgesetzten Zwangsgelder in Höhe von 282.500 Euro nicht in den Jahresabschlüssen auf, d.h. die Jahresabschlüsse sind auch noch fehlerhaft.
Bleibt noch die Frage, warum die BaFin hier nicht bereits zig weitere Bußgelder verhängt hat, schließlich kommt die Gesellschaft ihren Veröffentlichungspflichten gemäß WpHG seit Jahren nicht mehr nach. Da könnte also irgendwann noch eine regelrechte Bußgeldlawine auf die Gesellschaft zukommen...
13.08.2020 / 14:02 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)
Unterhaching, 13. August 2020 - Die persönlich haftende Gesellschafterin der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA, Unterhaching (ISIN DE000A2TR919; WKN A2TR91) (die "Gesellschaft") teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für diesen Umstand sind im Wesentlichen operative Verluste im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verantwortlich.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 278 Abs. 3 AktG, § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern.
Investorenkontakt
Florian Fussek
Tel.:(089) 61 55 91 60
E-Mail aktie@spvggunterhaching.de
Über die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA
Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA bildet der Profifußball rund um die Profimannschaft. Die Profimannschaft spielt derzeit in der 3. Liga. Zu den Haupttätigkeitsbereichen der Gesellschaft zählen insbesondere die mediale Vermarktung, Sponsoring, Spielbetrieb/Ticketing, Catering/Hospitality, Transfererlöse sowie die Nachwuchsarbeit. Die Einnahmen aus Merchandising sind bei der Emittentin derart gering, dass diese nicht zu den Haupttätigkeitsbereichen der Gesellschaften zu zählen sind. Zur Geschäftstätigkeit der Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA gehören auch die Juniorenmannschaften U 16, U 17 und U 19. Die U 16 spielt derzeit in der B-Junioren-Landesliga, die U 17 in der B-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest und die U 19 in der A-Junioren-Bayernliga.
13.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de