Hier finden Sie Diskussionen über in- und ausländische, seriöse und unseriöse Unternehmen,
sowie Warnungen vor Betrügern, Abzockern und sonstigen Bauernfängern, die an der Börse ihr Unwesen treiben.
Melden Sie sich kostenlos an und diskutieren Sie mit !
Gold-Zack AG i.I.: Schlussbericht beim AG Wuppertal eingereicht
Gold-Zack AG i.I. / Schlagwort(e): Insolvenz Gold-Zack AG i.I.: Schlussbericht beim AG Wuppertal eingereicht
15.11.2022 / 15:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Gold-Zack i.I.: Schlussbericht beim AG Wuppertal eingereicht
Der Insolvenzverwalter der Gold-Zack AG i.I., Rechtsanwalt Stefan Conrads, hat mitgeteilt, dass der Schlussbericht beim AG Wuppertal eingereicht wurde.
Auf die Gläubiger entfällt eine weitere Quote von voraussichtlich 0,93191%.
Damit beträgt die Gesamtquote voraussichtlich 10,93191%.
Frankfurt am Main, den 15.11.2022
Gold-Zack AG i.I. Vorstand
15.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch Unternehmen: Gold-Zack AG i.I. Gold-Zack-Strasse 6 40822 Mettmann Deutschland Fax: +49 (0)69 153 90 90 5 Internet: – ISIN: DE0007686826, DE0007686834, WKN: 768682, 768683, Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt EQS News ID: 1488379
Vorstand der Corestate hält Erfolg der Sanierungsgespräche nicht mehr für überwiegend wahrscheinlich
Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung Vorstand der Corestate hält Erfolg der Sanierungsgespräche nicht mehr für überwiegend wahrscheinlich
18.11.2022 / 19:36 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Vorstand der Corestate hält Erfolg der Sanierungsgespräche nicht mehr für überwiegend wahrscheinlich
Frankfurt, 18. November 2022 – Aufgrund der heute erhaltenen Informationen über den Stand der Gespräche zwischen Vertretern maßgeblicher Anleihegläubiger und Eigenkapitalinvestoren ist der Vorstand der Corestate Capital Holding S.A. (“CCHSA”) heute Abend zu dem Ergebnis gekommen, dass die zwischenzeitlich geführten Sanierungsverhandlungen mit maßgeblichen Anleihegläubigern aus Sicht des Vorstands nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sind. Am 28. November 2022 wird somit voraussichtlich die Wandelschuldverschreibung zur Rückzahlung fällig. Der Vorstand wird aufgrund dieser Sachlage eine Insolvenzantragspflicht der CCHSA prüfen. Ein solcher Insolvenzantrag würde innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gestellt werden.
Mitteilende Person: Dr. Kai Gregor Klinger Chief Markets Officer T: +49 69 3535630107 M: +49 152 22755400 ir@corestate-capital.com
18.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch Unternehmen: Corestate Capital Holding S.A. 4 Rue Jean Monnet 2180 Luxemburg Luxemburg Telefon: +49 69 3535630-107 Fax: +49 69 3535630-299 E-Mail: IR@corestate-capital.com Internet: www.corestate-capital.com ISIN: LU1296758029 WKN: A141J3 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1491855
RIXX Invest AG: Vorstand und Aufsichtsrat stimmen Erwerb der Rattlesnake Oil and Gas LLC, Dover, Delaware, USA im Wege einer Sachkapitalerhöhung zu
RIXX Invest AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme RIXX Invest AG: Vorstand und Aufsichtsrat stimmen Erwerb der Rattlesnake Oil and Gas LLC, Dover, Delaware, USA im Wege einer Sachkapitalerhöhung zu
02.11.2022 / 18:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
RIXX Invest AG: Vorstand und Aufsichtsrat stimmen Erwerb der Rattlesnake Oil and Gas LLC, Dover, Delaware, USA im Wege einer Sachkapitalerhöhung zu
Berlin, 02. November 2022
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die RIXX Invest AG mit Sitz in Berlin und gelistet im Freiverkehr der Berliner Börse („RIXX“) beabsichtigt, die Rattlesnake Oil and Gas LLC von der CMR Holding Group Ltd. zu einer Bewertung von EUR 40 Mio. vollständig zu übernehmen. Das haben Vorstand und Aufsichtsrat der RIXX am 2. November 2022 beschlossen. Die Übernahme der Rattlesnake Oil and Gas LLC wird im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen, über die eine außerordentliche Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 entscheiden soll. Geplant ist die Ausgabe von 10 Mio. neuen Aktien, aufgeteilt in 6.666.667 Stammaktien und 3.333.333 Vorzugsaktien zum Preis von EUR 4,20 (Stammaktien) und 3,60 EUR (Vorzugsaktien). Die Vorzugsaktien sollen mit einer Vorzugsdividende von EUR 0,36 ausgestattet werden. Die Unterzeichnung des Einbringungsvertrages wird in den kommenden Tagen erwartet.
Kontakt:
Thomas Knipp
Vorsitzender des Vorstandes
+49 30 629319872
thomas.knipp@rixx-invest.com
02.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch Unternehmen: RIXX Invest AG Kurfürstendamm 194 10707 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 629319872 Fax: +49 30 629319873 E-Mail: info@rixx-invest.com Internet: https://rixx-invest.com/ ISIN: DE000A3H2341 WKN: A3H234 Börsen: Freiverkehr in Berlin EQS News ID: 1477909
BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BESCHLOSSENE HERABSETZUNG DES GRUNDKAPITALS DER GESELLSCHAFT NACH DEN VORSCHRIFTEN ÜBER DIE VEREINFACHTE KAPITALHERABSETZUNG NACH §§ 229 FF. AKTG
Die Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) hat am 23. August 2022 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 2:1 auf dann EUR 2.825.000,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 5.650.000,00 beschlossen (der „Hauptversammlungsbeschluss“). Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten.
Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118874 am 28. September 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwei (2) auf den Namen lautende Stückaktien zu einer (1) auf den Namen lautenden Stückaktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden. Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss können etwaige Aktienspitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 2 zu 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet werden.
Die konvertierten auf den Namen lautenden Stückaktien der Altech Advanced Materials AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an auf den Namen lautenden konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum 10. November 2022
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Altech Advanced Materials AG im Verhältnis 2:1. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 9. November 2022.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Altech Advanced Materials AG nach dem Stand vom 11. November 2022 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 9. November 2022 ab. An die Stelle von je zwei (2) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2LQUJ6) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (DE000A31C3Y4).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 2 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte DE000A3E5DX2) eingebucht. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.
Ein durch zwei teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor dem 10. November 2022 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die Aufnahme der Preisfeststellung der auf den Namen lautenden konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A31C3Y4) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr an den weiteren Börsenplätzen ist für den 10. November 2022 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.
Heidelberg, im Oktober 2022
Altech Advanced Materials AG
Der Vorstand
Über Altech Advanced Materials AG
Die Altech Advanced Materials AG (ISIN: DE000A2LQUJ6) mit Sitz in Heidelberg ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt notierte Holdinggesellschaft. Ziel des Unternehmens ist es, am Markt für Lithium-Ionen-Batterien für die Elektromobilität durch innovatives und leistungsstarkes Anodenmaterial auf Basis von hochreinem Aluminiumoxid (HPA) zu partizipieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Festkörperbatterien für den stationären Batterieeinsatz.
Windeln.de SE: Wegfall der positiven Fortbestehensprognose; anstehende Insolvenzantragstellung
windeln.de SE / Schlagwort(e): Insolvenz windeln.de SE: Wegfall der positiven Fortbestehensprognose; anstehende Insolvenzantragstellung
28.10.2022 / 15:58 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
München, 28. Oktober 2022: Die windeln.de SE (“windeln.de” oder “Gesellschaft”; ISIN DE000WNDL300 und DE000WNDL318) teilt Folgendes mit:
Nach eingehender Prüfung ist der Vorstand der Gesellschaft heute zu dem Ergebnis gekommen, dass für die windeln.de SE keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht, und hat beschlossen, unverzüglich Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Nach dem Abbruch der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Januar 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung im Juli 2022 hat der Vorstand mit unterschiedlichen Investoren über die Bereitstellung weiterer Finanzmittel im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung verhandelt. Aufgrund des Scheiterns der Verhandlungen geht der Vorstand nunmehr jedoch davon aus, dass keine hinreichende Wahrscheinlichkeit mehr besteht, dass der zusätzliche Finanzbedarf der Gesellschaft durch Investoren gedeckt werden kann. Aus diesem Grund kann die positive Fortbestehensprognose für windeln.de nach Einschätzung des Vorstands nicht aufrechterhalten werden.
28.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
MagForce AG / Schlagwort(e): Delisting MagForce AG beschließt Delisting der Aktie
27.10.2022 / 16:22 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
MagForce AG beschließt Delisting der Aktie
Berlin, 27. Oktober 2022 – Der Vorstand der MagForce AG hat beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der MagForce AG (Frankfurt, Scale, ISIN: DE000A0HGQF5) in die Freiverkehrssegmente Scale und Basic Board an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 27 AGB der Deutschen Börse AG zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird daher heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden. Die Kündigung bzw. das Delisting soll sofort erfolgen.
Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MagForce AG eröffnet wurde.
– Ende der Insiderinformation –
Kontakt: MagForce AG, Max-Planck-Straße 3, 12489 Berlin Barbara von Frankenberg Vice President Communications & Investor Relations T +49-30-308380-77 E-Mail: bfrankenberg@magforce.com
Disclaimer Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen enthalten, die durch Formulierungen wie ‘erwarten’, ‘wollen’, ‘antizipieren’, ‘beabsichtigen’, ‘planen’, ‘glauben’, ‘anstreben’, ‘einschätzen’, ‘werden’ oder ähnliche Begriffe erkennbar sind. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen können. Die von der MagForce AG tatsächlich erzielten Ergebnisse können von den Feststellungen in den zukunftsbezogenen Aussagen erheblich abweichen. Die MagForce AG übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
27.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Die tiscon AG teilte am 20.10.2022 mit, dass Thomas Lüllemann seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 17.10.2022 auf 10,36% erhöht hat (Überschreitung der 10%-Meldeschwelle).
CO.DON AG: Vereinbarung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs
Teltow (pta026/17.10.2022/16:30) - Teltow / Leipzig, 17. Oktober 2022 – Die im Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung befindliche co.don Aktiengesellschaft ("Gesellschaft" oder "co.don") hat heute mit der Rejuvenate GmbH, einer Gesellschaft der ReLive–Gruppe, eine Vereinbarung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft geschlossen. Die Rejuvenate GmbH übernimmt die wesentlichen Vermögenswerte der co.don im Wege eines sogenannten Asset Deals. Der Kaufpreis beträgt ca. 15 Mio. EUR und wird dazu verwendet, Ansprüche von Gläubigern der co.don im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu bedienen.
Die Wirksamkeit der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener Bedingungen. Die Gesellschaft rechnet mit dem Eintritt der Bedingungen voraussichtlich bis Ende November 2022. Nach dem rechtlichen Wirksamwerden der Veräußerung verbliebe die co.don als Gesellschaft ohne operatives Geschäft bzw. ohne operative Beteiligungen zurück. Ob es zur Liquidation der Gesellschaft kommt und ob damit auch die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft endet, ist derzeit noch nicht absehbar.
Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstand
Kontakt
Matthias Meißner Director Corporate Communications
Aladdin Healthcare Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Aladdin Healthcare Technologies SE / Schlagwort(e): Insolvenz Aladdin Healthcare Technologies SE: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
02.09.2022 / 16:41 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berlin, 02.09.2022 – Der Verwaltungsrat der Aladdin Healthcare Techologies SE (ISIN DE000A12ULL2) hat heute nach umfassender Prüfung aller bestehenden Optionen beschlossen, für die Gesellschaft einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Bestehende Finanzierungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft und alternative Handlungsoptionen sind nicht ersichtlich.
Kontakt: Aladdin Healthcare Technologies Holding SE, Unter den Linden 10, 10117 Berlin, Tel 0307700 140 449, Fax 030/700 140 150, email: info@aladdinid.com, www.aladdinid.com
02.09.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Aladdin Healthcare Technologies SE Unter den Linden 10 10117 Berlin Deutschland Telefon: 030 700140449 E-Mail: info@aladdinid.com Internet: www.aladdinid.com ISIN: DE000A12ULL2 WKN: A12ULL Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf EQS News ID: 1434657
Solarzellen aus der Schweiz ? Was soll der Quatsch ?
25.07.2022 | 19:15
MARNA Beteiligungen AG: MARNA Beteiligungen AG plant Sach- und Barkapitalerhöhung, Änderung im Vorstand -
Heidelberg (pta025/25.07.2022/19:15) - Die MARNA Beteiligungen AG (ISIN DE000A0H1GY2), mit Sitz Heidelberg, hat heute mit der BD Vermögensverwaltungs GmbH ein Term Sheet über die Einbringung der ihr gehörenden FL1 Holding GmbH mit Sitz in Kulmbach im Wege einer Sachkapitalerhöhung unterzeichnet.
Die FL1 Holding GmbH hat Ihrerseits einen Kaufvertrag bezüglich der Übernahme der Flisom AG, Schweiz, unterzeichnet (zusammen die Flisom Gruppe). Die Flisom AG ist ein Entwickler und Hersteller von Photovoltaik-Dünnschichtsolarzellen in der Nähe von Zürich, Schweiz. Das Unternehmen produziert hocheffiziente CIGS-Dünnschichtsolarmodule auf flexibler Kunststofffolie unter Verwendung proprietärer Roll-to-Roll-Herstellungstechniken.
Im Zuge der Einbringung der Flisom Gruppe beabsichtigt die MARNA Beteiligungen AG, eine begleitende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten für die Altaktionäre zur Ausgabe von neuen Aktien zum Preis von 3,00 Euro je neuer Aktie durchzuführen.
Der Ausgabepreis für die neuen Aktien, die im Rahmen der Sacheinlage für die Einbringung der Flisom Gruppe ausgegeben werden sollen, liegt derzeit noch nicht fest, da dieser im Rahmen eines Bewertungsgutachtens noch ermittelt werden soll. Es wird jedoch derzeit erwartet, dass diese neuen Sacheinlageaktien zu einem Preis von mindestens 3,00 Euro je Aktie ausgegeben werden.
Für die Gesamttransaktion, bestehend aus Sach- und Barkapitalerhöhung, soll das genehmigte Kapital der Gesellschaft in Höhe von rund 15 Millionen EUR genutzt werden.
Die angedachte Transaktion steht noch unter verschiedenen Voraussetzungen, und ist daher noch mit hoher Unsicherheit behaftet. So sollen unter anderem:
- Die aufschiebenden Bedingungen im Kaufvertrag der FL1 Holding GmbH bezüglich der Übernahme der Flisom AG sollen erfüllt sein, so dass die FL1 Holding GmbH zum Zeitpunkt der Einbringung mindestens 75% der Anteile der Flisom AG besitzt;
- Die Finanzierung des operativen Geschäftes der Flisom AG bis zum Transaktionsabschluss soll sichergestellt sein.
Darüber hinaus wird Herr Rolf Birkert als Vorstandsmitglied zum 31. Juli 2022 aus der Gesellschaft ausscheiden. Herr Hansjörg Plaggemars, der die Transaktion operativ umsetzen soll, ist mit Wirkung zum 1. August 2022 zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt worden.
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: MARNA Beteiligungen AG Ziegelhäuser Landstraße 3 69120 Heidelberg Deutschland Ansprechpartner:Rolf Birkert Tel.: +49 6221 64924-84 E-Mail: info@marna-beteiligungen.de Website: www.marna-beteiligungen.de Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin ISIN(s): DE000A0H1GY2 (Aktie)
MagForce AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
MagForce AG / Schlagwort(e): Insolvenz MagForce AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
26.07.2022 / 19:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
MagForce AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Berlin, 26. Juli 2022 – Der Vorstand der MagForce AG (Frankfurt, Scale, Xetra: MF6, ISIN: DE000A0HGQF5), hat heute in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat entschieden, noch heute für die MagForce AG beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen, nachdem reorganisatorische Maßnahmen nicht zu den erwarteten Kosteneinsparungen führten.
Ziel ist, die NanoTherm Therapie zur Behandlung von Prostatakrebs und Glioblastomen weiterhin im Markt zu halten bzw. weiter zu etablieren. Hierzu führt die MagForce AG derzeit Gespräche mit Investoren, um das zukünftige operative Geschäft und die Bilanz zu restrukturieren.
Es wird geprüft ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der MagForce AG gestellt werden müssen.
- Ende der Insiderinformation -
Kontakt: MagForce AG, Max-Planck-Straße 3, 12489 Berlin Barbara von Frankenberg Vice President Communications & Investor Relations T +49-30-308380-77 E-Mail: bfrankenberg@magforce.com
Disclaimer
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen enthalten, die durch Formulierungen wie 'erwarten', 'wollen', 'antizipieren', 'beabsichtigen', 'planen', 'glauben', 'anstreben', 'einschätzen', 'werden' oder ähnliche Begriffe erkennbar sind. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen können. Die von der MagForce AG tatsächlich erzielten Ergebnisse können von den Feststellungen in den zukunftsbezogenen Aussagen erheblich abweichen. Die MagForce AG übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
26.07.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
CO.DON AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Teltow (pta014/26.07.2022/12:12) - Teltow / Leipzig, 26. Juli 2022 – Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") beabsichtigt, heute einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft soll auch nach dem Insolvenzantrag fortgeführt werden.
Ursächlich für den Insolvenzantrag ist, dass die Gesellschaft laufenden Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht wird nachkommen können. Die mit Investoren geführten Gespräche haben bislang noch nicht zu einer für die Gesellschaft notwendigen, rechtsverbindlichen Finanzierungszusage geführt. Die Gespräche mit den Investoren sollen unmittelbar nach dem erfolgten Insolvenzantrag fortgeführt werden.
Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstand
Kontakt
Matthias Meißner Director Corporate Communications
Die vorläufige Bilanz zum 30. Juni 2022 nach HGB weist ein Eigenkapital in Höhe von rund 2.773 TEUR (31. Dezember 2021: 3.163 TEUR) aus. Damit ist mehr als die Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 5.560 TEUR aufgebraucht. Die Gesellschaft wird zeitnah eine Hauptversammlung einberufen.