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Der nächste Schlag gegen die Intertainment-Pusher und -Kurstreiber:
15.12.2015 | 19:09
Intertainment AG: United States Court of Appeals for the Federal Circuit bestätigt Entscheidung des US Patent Trial and Appeal Board gegen SightSound
Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache
15.12.2015 19:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
München, 15.12.15 - Die Intertainment AG, München, hat Kenntnis davon erhalten, dass das United States Court of Appeals for the Federal Circuit eine vorangegangene Entscheidung des Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde bestätigt hat. Dieses hatte im Oktober 2014 zwei Patente der Intertainment Beteiligung SightSound Technologies als nicht patentierbar verworfen und damit zugunsten von Apple entschieden. Daraufhin hatte SightSound vor dem Berufungsgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung des PTAB eingelegt.
Die Entscheidung betrifft die Patente, die von Apple im Rahmen des Patentverfahrens zwischen SightSound und Apple vor das Board gebracht wurden. Nach Kenntnisstand von Intertainment besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Court of Appeals vorzugehen. SightSound selbst hat sich bislang nicht zu der Entscheidung und zum weiteren Vorgehen in der Causa geäußert.
15.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Berlin (pta001/14.12.2015/00:30) - Wie uns am 11.12.215 mitgeteilt wurde, hat das Amtsgericht Darmstadt ein Insolvenzverfahren am 8.12.2015 gegen die a.i.s. AG eröffnet. Die Prüfung der Zuständigkeit sowie weitere Informationen können erst ab dem 14.12.2015 eingeholt werden.
(Ende)
Aussender: a.i.s. AG Friedrichstr. 171 10117 Berlin Deutschland Ansprechpartner:Dr. Hans Bendien Tel.: +49 30 303660502 E-Mail: info@ais-ag.info Website: www.ais-ag.info ISIN(s): DE0006492903 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin
Wirklich beeindruckend (im negativen Sinn): Die schaffen es nichtmal, zwei Standardsätze in unfallfreiem Deutsch zu verfassen. Das Lesen der Adhocs dieser Gesellschaft war jedesmal eine Tortur, zum Glück ist damit nun endlich Schluss...
I. Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die außerordentliche Hauptversammlung der SEVEN PRINCIPLES AG vom 30. November 2015 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.386.667,00, eingeteilt in 5.386.667 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 7,00 auf EUR 5.386.660,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von sieben Inhaberstückaktien, die der Gesellschaft vom Aktionär Johannes Mohn, Steinhagen/Deutschland unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zweck der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 7,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dazu, bei der zur Beschlussfassung vorgeschlagenen vereinfachten Kapitalherabsetzung ein glattes Herabsetzungsverhältnis zu ermöglichen.
Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien noch EUR 5.386.660,00 betragen wird und in 5.386.660 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt sein wird, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG (vereinfachte Kapitalherabsetzung) im Verhältnis 5 : 1 um EUR 4.309.328,00 auf EUR 1.077.332,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe des vollen Kapitalherabsetzungsbetrages Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je fünf auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden
Der Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form wurde am 03. Dezember 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen, das Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wurden. Die Aktionäre halten die Aktien in Form von Miteigentumsanteilen an den Globalurkunden über ihre Depotbanken.
Am 10. Dezember 2015 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 5 : 1 zusammengelegt. Für je 5 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0005941546) erhalten die Aktionäre der SEVEN PRINCIPLES AG eine neue konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE000A2AAA75). Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A2AABF1) ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Soweit eine Zusammenlegung verbleibender Aktienspitzen zu Vollrechten nicht mehr erfolgen kann, werden verbleibende Aktienspitzen wertlos ausgebucht. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der SEVEN PRINCIPLES AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfestsetzung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A2AAA75) im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 11. Dezember 2015 aufgenommen.
PriCon Invest AG: - Neue Strategie als Holdinggesellschaft im Bereich Logistik - Einbringung der Aves Logistics AG als Sacheinlage in die PriCon Invest AG - Barkapitalerhöhung und Segmentwechsel in den Prime Standard geplant
PriCon Invest AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Strategische Unternehmensentscheidung
09.12.2015 22:54
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG - Neue Strategie als Holdinggesellschaft im Bereich Logistik - Einbringung der Aves Logistics AG als Sacheinlage in die PriCon Invest AG - Barkapitalerhöhung und Segmentwechsel in den Prime Standard geplant
Mit Ihren Sitzungen vom heutigen Tage haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft eine neue Strategie für die Gesellschaft beschlossen. Künftig soll die PriCon Invest AG als Holdinggesellschaft im Bereich Logistik tätig sein. Hierfür soll die Aves Logistics AG, Hamburg, im Wege der Sacheinlage als neue Geschäftstätigkeit in die Gesellschaft eingebracht werden. Die Aves Logistics AG hat sich auf die Bestandshaltung und das Management von Logistik Equipment spezialisiert. Schwerpunktmäßig hat die Aves Logistics AG bislang Eisenbahn- und Container Equipment erworben. Unter vollständiger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen die Einbringung sämtlicher Aktien der Aves Logistics AG von EUR 165.000,00 um EUR 825.000,00 auf EUR 990.000,00 durch Ausgabe von 825.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie erhöht werden. Zu einem Kontrollwechsel kommt es hierbei nicht.
Die Durchführung dieser Sachkapitalerhöhung ist noch für Dezember 2015 geplant. Im Anschluss daran erwägt die Gesellschaft, eine Barkapitalerhöhung in der dann neuen Gesellschaftsstruktur durchzuführen. Die Barkapitalerhöhung ist für Anfang des zweiten Quartals 2016 geplant.
Parallel veräußert die PriCon Invest AG durch Verkauf sämtlicher von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der PRIMEA INVEST Vertriebs GmbH für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 1,00 und Übernahme sämtlicher Verbindlichkeiten gegenüber Dritten das bisherige operative Geschäft im Bereich Versicherung.
Die geplanten Maßnahmen werden voraussichtlich eine deutlich positive Auswirkung auf den IFRS-Konzernjahresüberschuss 2015 haben.
9. Dezember 2015
Der Vorstand
09.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Elanix Biotechnologies AG: Neuausrichtung als Biotech-Unternehmen
Elanix Biotechnologies AG / Schlagwort(e): Sonstiges
09.12.2015 16:30
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Elanix Biotechnologies AG (vormals Porta Systems AG): Neuausrichtung als Biotech-Unternehmen
Elanix Biotechnologies AG
Am heutigen 9. Dezember 2015 hat das Registergericht in Bad Oeynhausen für die Neuausrichtung als Biotech-Unternehmen zentrale Hauptversammlungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 22.9.2015 in das Handelsregister eingetragen. Ab heute handelt die Gesellschaft daher als Elanix Biotechnologies AG.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist von EUR 516.600 um EUR 4.649.400 durch Ausgabe von 4.649.400 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 5.166.000 gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erhöht worden. Bei der Sacheinlage handelt es sich um sämtliche Aktien an der Elanix Technologies AG, einem Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Nyon, Schweiz.
Zudem wurde die Firma der Gesellschaft in "Elanix Biotechnologies AG" geändert und der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand im Kern wie folgt neu gefasst: "Gegenstand des Unternehmens sind die Erzeugung und der Vertrieb von Produkten, die sonstige Betätigung und die Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge, Medizin, Kosmetik und Biotechnologie."
Eine Kopie des Handelsregistereintragungsauszuges ist hier
09.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Mainz-Kastel, 4. Dezember 2015 - Der Vorstand der Cybits Holding AG hatte mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Segmentwechsel für die derzeit im General Standard an der Deutschen Börse, Frankfurt, gehandelten Aktien in den sogenannten Entry Standard der Deutschen Börse, Frankfurt, beschlossen und sodann den Widerruf der Zulassung der Aktien der Cybits Holding AG zum Regulierten Markt der Deutschen Börse, Frankfurt, beantragt. Mit Bescheid der Deutschen Börse AG vom 14. Juli 2015 wurde dem Antrag stattgegeben. Der Widerruf wird damit mit Ablauf des 14. Januar 2016 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt wird die Cybits-Aktie nicht mehr in einem regulierten Markt gehandelt.
Aufgrund des aktuellen Geschäftsverlaufs der Cybits Holding AG erfüllt die Gesellschaft derzeit nicht die Voraussetzungen für eine Einbeziehung der Cybits Aktien in den Handel im Freiverkehr, Entry Standard, so dass der Vorstand sich entgegen der Ankündigung in der Ad hoc-Mitteilung vom 26. Juni 2015 dazu entschlossen hat, keinen Antrag auf Einbeziehung in den Entry Standard zu stellen.
Der Vorstand geht davon aus, dass auch die Börsen in Berlin, Düsseldorf und Stuttgart die Einbeziehung der Cybits-Aktie in den Freiverkehr mit Ablauf des 14. Januar 2016 aufheben werden und die Cybits Aktien anschließend auch nicht mehr im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt werden. Mit Ablauf des 14. Januar 2016 werden daher die Cybits-Aktien insgesamt nicht mehr handelbar sein.
Gleichwohl wird der Vorstand darauf hinwirken, dass die Cybits Holding AG so bald wie möglich wieder kapitalmarktfähig wird.
04.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
CREVALIS CAPITAL AG: Bar-Kapitalerhöhung voll platziert
CREVALIS CAPITAL AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
04.12.2015 10:13
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CREVALIS CAPITAL AG: Bar-Kapitalerhöhung voll platziert
Hamburg, 4. Dezember 2015 - Die CREVALIS Capital AG, Hamburg, ("die Gesellschaft") gibt bekannt, dass die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2015 zu TOP 10 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts um bis zu 425.000 Aktien zu einem Bezugspreis von 1,20 EUR je Neuer Aktie voll platziert werden konnte.
Das Grundkapital der CREVALIS Capital AG wird sich damit nach noch ausstehender Handelsregister-Eintragung auf 850.000,00 EUR erhöhen und der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von 510.000,00 EUR zufließen, der nach Abzug der Kosten der Kapitalerhöhung zur Reaktivierung der Gesellschaft dienen soll.
Der Vorstand befindet sich aktuell in Verhandlungen mit einem potentiellen Partner für die Wiederaufnahme eines Geschäftsbetriebes und ist zuversichtlich, kurzfristig eine entsprechende Kooperationsvereinbarung eingehen zu können.
Kontakt
CREVALIS Capital AG c/o Rechtsanwalt Dobroschke Matthias Gärtner Neuer Wall 75 20354 Hamburg
04.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht Zahlen für die ersten neun Monate 2015
- Weitere Wertberichtigungen von rund EUR 15 Mio. auf das Forderungsportfolio - Konzernverlust von EUR 23,6 Mio. nach EUR -11,5 Mio. in der Vorjahresperiode - Negatives Konzerneigenkapital zum 30. September von EUR -28,8 Mio. - Insolvenzplan soll bis Mitte Dezember eingereicht werden
German Brokers Aktiengesellschaft: Hauptversammlung, Einziehung von Aktien, Kapitalherabsetzung und Barkapitalerhöhung
German Brokers Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
30.11.2015 12:16
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30. November 2015. Die German Brokers AG (WKN580180, ISIN DE0005801807) gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 15. Januar 2016 in Frankfurt am Main die Beschlussfassung über eine Reduzierung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Einziehung von Aktien und eine vereinfachte Kapitalherabsetzung (zum Zwecke der Deckung von Verlusten) sowie eine anschließende Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts vorzuschlagen. Mit dem Kapitalschnitt ist eine wirtschaftliche Neugründung der Gesellschaft verbunden. Operativ wird die Gesellschaft zukünftig im Bereich der deutsch-chinesischen Wirtschaftszusammenarbeit tätig werden. Nach entsprechender Kapitalisierung sollen marktabhängig verschiedene Tätigkeitsfelder entwickelt und etabliert werden. In diesem Zusammenhang sollen beispielsweise deutsche Unternehmen, die an einer Investition im Rahmen des von der Sino-German Ecopark Gruppe betriebenen deutsch-chinesischen Ökoparks in Qingdao interessiert sind, unterstützt und der Warenaustausch zwischen Deutschland und China betrieben und gefördert werden.
Die Kapitalmaßnahmen sollen der Hauptversammlung wie folgt vorgeschlagen werden: Das Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit EUR 3.044.882 beträgt, soll durch Einziehung von zwei Stückaktien der Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH zum Zwecke der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte um EUR 2 herabgesetzt werden. Weiterhin soll das Grundkapital, das nach der genannten Einziehung EUR 3.044.880 betragen wird, um EUR 2.740.392 auf EUR 304.488 herabgesetzt werden. Die Kapitalherabsetzung soll in der Gesamthöhe von EUR 2.740.392 Wertminderungen ausgleichen und sonstige Verluste der Gesellschaft decken. Die Kapitalherabsetzung soll in der Weise durchgeführt werden, dass jeweils zehn Stückaktien zu einer neuen Stückaktie zusammengelegt werden. Mit der sich unmittelbar anschließenden Kapitalerhöhung soll das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.826.928 auf bis zu EUR 2.131.416 durch Ausgabe von bis zu 1.826.928 Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von jeweils EUR 1 erhöht werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien soll die Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit der Verpflichtung zugelassen werden, die Aktien den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts anzubieten. Die neuen Aktien sollen den Aktionären in einem Verhältnis von 1:6 entsprechend ihrer Bezugsrechte zu einem Bezugspreis von mindestens EUR 1 angeboten werden.
Weitere Einzelheiten können der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung entnommen werden, die rechtzeitig auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird.
30.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Die TERREX Handels-AG teilte heute mit, dass Thomas Lüllemann, Deutschland, seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 22.10.2015 auf 5,87% erhöht hat (Überschreitung der 3%- und der 5%-Meldeschwelle)...
Heute hat jemand aggressiv Aktien der Mühl Product & Service AG aufgekauft und den Kurs damit bis auf 16 Cent hochgetrieben. Anlass war offensichtlich eine Bekanntmachung des Amtsgerichts Jena vom 23.11.2015 über eine Berichtigung des Unternehmensgegenstandes der Mühl Product & Service AG. Diese Berichtigung erfolgte von Amts wegen, offenbar war die Eintragung zuvor fehlerhaft. Es handelte sich also nicht um eine Änderung des Unternehmensgegenstandes. Eine Änderung des Unternehmensgegenstandes müsste auch zuvor von einer Hauptversammlung beschlossen werden. Also falscher Alarm...
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS
Leinfelden-Echterdingen
ISIN DE0007678005 / WKN 767800
Bekanntmachung über die Liquidation der Gesellschaft
Die Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS in Abwicklung („ASS AG“) wurde im Jahr 1765 als erste Spielkartenfabrik in Stralsund gegründet. Die Gesellschaft war bis zur Konkurseröffnung am 01.08.1996 im Wesentlichen mit der Herstellung und dem Vertrieb von Spielkarten sowie von Druck- und Papiererzeugnissen aller Art tätig.
Am 02.05.1996 hatte die Gesellschaft bereits einen Antrag auf Durchführung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Mit Beschluss vom 01.08.1996 wurde der Antrag vom Amtsgericht abgelehnt. Gleichzeitig hat das Amtsgericht Stuttgart nach §§ 19,102 VerglO das Anschlusskonkursverfahren eröffnet, dadurch wurde die Aktiengesellschaft aufgelöst, § 25 KO i.V.m. § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG. Herr Rechtsanwalt Dr. Hendrik Hefermehl wurde zum Konkursverwalter bestellt.
Im Rahmen einer sog. „übertragenden Sanierung“ wurde der Geschäftsbetrieb einschließlich des immateriellen und materiellen Anlagevermögens sowie des Vorratsvermögens zum 01.11.1996 veräußert.
Das Konkursverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.03.2012, veröffentlicht am 20.04.2012, nach § 163 KO wieder aufgehoben und die sich seit Eröffnung des Konkursverfahrens am 01.08.1996 in Abwicklung befindliche Gesellschaft an die Aktionäre zurück gegeben.
Herr Matthias Neumann wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.10.2012 auf Antrag von Aktionären gemäß § 265 Abs. 3 AktG zum einzelvertretungsberechtigten Abwickler bestellt; der Wirkungskreis ist nicht beschränkt.
Am 31.10.2012 machte die Gesellschaft ihre Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger nochmals bekannt und forderte ihre Gläubiger auf, sich zu melden. Das sich anschließende Sperrjahr endete mit Ablauf des 31.12.2013, da der offizielle Beginn des Sperrjahres von der Verwaltung auf den 01.01.2013 gelegt worden ist. Innerhalb des Sperrjahres hat sich kein neuer Gläubiger gemeldet. Die operativen Tätigkeiten der Gesellschaft sind endgültig beendet und das Betriebsvermögen ist vollständig veräußert.
Vor diesem Hintergrund soll das Liquidationsverfahren abgeschlossen werden und der Abwicklungsüberschuss in Höhe von insgesamt EUR 1.171.200,00, somit
EUR 4,88 je auf den Inhaber lautende Aktie im Nennbetrag zu DM 50,00 der Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS in Abwicklung
an die Aktionäre ausgezahlt werden.
Die Zahlung wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d § 27 KStG geleistet und erfolgt daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Ein Steuerguthaben ist mit der Zahlung nicht verbunden.
Die Aktien der ASS AG sind derzeit noch im Freiverkehr der Börse Stuttgart unter der ISIN DE0007678005 notiert. Der letzte Handelstag im Handelssegment Freiverkehr Plus ist der 30.11.2015; die Einstellung der Notierung im Freiverkehr der Börse Stuttgart ist für den 02.12.2015 vorgesehen.
Die Auszahlung des Abwicklungsüberschusses erfolgt ab sofort gegen Vorlage des Dividendenscheines Nr. 2 zu den Aktien der ASS AG bei der Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS in Abwicklung, c/o Rechtsanwälte Neumann & Neumann, Bavariaring 16, 80336 München. Bei depotverwahrten Aktien der ASS AG erfolgt die Auszahlung mit Valuta 07.12.2015 auf die verbuchten Bestände per 04.12.2015, abends, über die Depotbanken und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.
Ansprüche auf Auszahlung des Abwicklungsüberschusses, die bis zum 08.12.2015 nicht geltend gemacht worden sind, werden - sofern ein Recht auf Hinterlegung besteht - beim zuständigen Amtsgericht München zu Gunsten der berechtigten, namentlich nicht bekannten Aktionäre der ASS AG unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt.
Den Aktionären der ASS AG wird auf der für den 10.12.2015 einberufenen Hauptversammlung die Schlussrechnung zur Billigung vorgelegt. Danach wird der Schluss der Abwicklung zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Nach Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister werden die Aktien aus den Wertpapierdepots der Aktionäre ausgebucht.
München, im November 2015
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken Aktiengesellschaft, ASS in Abwicklung
Laut Zwischenmitteilung für das 3. Quartal 2015 wurde das freiwillige öffentliche Kaufangebot der Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH für insgesamt 194.978 German-Brokers-Aktien (6,40%) angenommen. Die Übertragung der angebotenen Aktien wurde am 16.10.2015 vollzogen.
Bekanntmachung über die Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der net SE, Koblenz, („Gesellschaft“) hat am 09.09.2015 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 5.409.704,00, eingeteilt in 5.409.704 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 2.704.852,00 auf EUR 2.704.852,00, eingeteilt in 2.704.852 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen.
Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 2 : 1, um in Höhe von EUR 2.704.852,00 Verluste auszugleichen. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwei auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 30.10.2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.
Am 12.11.2015 abends nach Börsenschluss werden die 5.409.704 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 2:1 zusammengelegt. Für je zwei alte Aktien (ISIN DE000A0Z22E3) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A1682B9) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.10.2014 gewinnberechtigt.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A1682A1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der net SE bleibt unverändert.
Die Preisfeststellung für die 2.704.852 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der geänderten ISIN DE000A1682B9 im Freiverkehr (m:access) an der Börse München wird am 13.11.2015 aufgenommen.
Bekanntmachung über die Kapitalherabsetzung in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Kilian Kerner, Potsdam, („Gesellschaft“) hat am 21.08.2015 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 9.228.190,00, eingeteilt in 9.228.190 auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 6.152.127,00 auf EUR 3.076.063,00, eingeteilt in 3.076.063 auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen.
Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 3 : 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei auf den Inhaber lautende Nennbetragsaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktie zusammengelegt werden.
Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 19.10.2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.
Am 13.11.2015 abends nach Börsenschluss werden die 9.228.190 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 3:1 zusammengelegt. Für je drei alte Aktien (ISIN DE000A1H33L1) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A161440) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.01.2015 gewinnberechtigt.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Kilian Kerner AG bleibt unverändert.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Nennbetragsaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A169SN8) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Kilian Kerner AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 27.11.2015
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Kilian Kerner AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung für die 3.076.063 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der neuen ISIN DE000A161440 im Freiverkehr (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 16.11.2015 aufgenommen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 13.11.2015.
Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG
Alphaform AG / Schlagwort(e): Delisting
11.11.2015 16:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG
Feldkirchen, den 11.11.2015
Der Vorstand und der Insolvenzverwalter der Alphaform AG, Dr. Hubert Ampferl, haben beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard), einschließlich der aktuellen Notierung im Prime Standard, zu stellen. Die derzeit bestehenden Notierungen der Aktien im Freiverkehrshandel der Börsen Stuttgart, München, Hannover, Düsseldorf, Berlin/Bremen und Hamburg sollen parallel zum Widerruf der Zulassung der Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt werden.
Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Alphaform AG vom Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands und des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2015 sowie der Veräußerung wesentlicher Geschäftssparten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2015 für die Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.
Der Schutz der Anleger im Streubesitz wird dadurch sichergestellt, dass der Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll. Gemäß § 55 Abs. 1 BörsO FWB wird der Widerruf der Zulassung zum Prime Standard nach drei Monaten ab seiner Veröffentlichung durch die Börsengeschäftsführung wirksam. Die Frist für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung zum General Standard beträgt gemäß § 46 Abs. 2 BörsO FWB sechs Monate, gerechnet ab Veröffentlichung des Widerrufs durch die Börsengeschäftsführung.
Der Vorstand und der Insolvenzverwalter haben beschlossen, im Sinne des Schutzes der Anleger keine Verkürzung der 3-Monatsfrist bzw. 6-Monatsfrist zu beantragen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl Thomas Kresser, CFO als Insolvenzverwalter der Alphaform AG Alphaform AG
11.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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