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Bekanntmachung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG, die Änderung der Firma und die Änderung der WKN/ISIN
1. Die Hauptversammlung der Primea Invest AG hat am 14. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung beschlossen. Danach ist das bisherige Grundkapital in Höhe von EUR 1.650.000,00, eingeteilt in 1.650.000 auf den Inhaber lautende nennbetraglose Stückaktien zu einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 1.485.000,00 auf EUR 165.000,00, eingeteilt in 165.000 auf den Inhaber lautende nennbetraglose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie, herabgesetzt. Die entsprechende Änderung des § 4 Abs. 1 der Satzung ist am 4. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg eingetragen worden.
2. Die Hauptversammlung der Primea Invest AG hat am 14. Juli 2015 gleichzeitig unter dem Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die Firma der Gesellschaft von „Primea Invest AG“ in „PriCon Invest AG“ zu ändern. Die entsprechende Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung ist am 04. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg eingetragen worden.
3. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die börsennotiert und derzeit unter der WKN 822 250 / ISIN DE0008222506 lieferbaren Aktien der Gesellschaft erhalten mit Wirkung zum 16. Oktober die WKN A16 811 / ISIN DE000A168114.
Über ein halbes Jahr nach der Mitteilung zur geplanten Sanierung hat der Vorstand es offenbar tatsächlich geschafft, einen Insolvenzplan beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Ob der Insolvenzplan das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht, muss sich aber erst noch zeigen...
14.10.2015 | 13:53
Pongs & Zahn AG: Insolvenzplan
DGAP-News: Pongs & Zahn AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
2015-10-14 / 13:53
Die Pongs & Zahn AG hat im eröffneten Insolvenzverfahren heute einen Insolvenzplan beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht.
Ziel des Insolvenzplans ist - wie bereits gemeldet - die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens.
Ein Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan wurde seitens des Amtsgerichtes Charlottenburg noch nicht anberaumt.
Nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin soll auf der dann einzuberufenden Hauptversammlung ein Fortsetzungsbeschluss gem. §274 AktG zur Entscheidung vorgelegt werden.
Ferner hält der Vorstand es für sinnvoll, dieser Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zum Beschluss vorzulegen.
Wir verweisen auf unsere Meldung (Corporate News) vom 31.03.2015.
2015-10-14 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Pongs & Zahn AG Friedrichstraße 90 10117 Berlin Deutschland Telefon: +49-(0)30-20253502 Fax: +49-(0)30-20253537 E-Mail: office@pongsundzahn.de Internet: www.pongsundzahn.de ISIN: DE0006954001, DE0005568695, DE000A0F52H5 WKN: 695400, 556869, A0F52H Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart
Thema von LordofShares im Forum operativ tätige AGs
13.10.2015 | 08:09
SEVEN PRINCIPLES AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
DGAP-News: SEVEN PRINCIPLES AG / Schlagwort(e): Sonstiges
2015-10-13 / 08:09
P R E S S E M I T T E I L U N G
SEVEN PRINCIPLES: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
Köln, 13. Oktober 2015. Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG (7P) geht nach pflichtgemäßen Ermessen derzeit davon aus, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der SEVEN PRINCIPLES AG eingetreten ist. Eine Hauptversammlung, in der der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigt, wird unverzüglich einberufen.
Die SEVEN PRINCIPLES AG hat planmäßig per Ende des 3. Quartals 2015 ihre Neupositionierung und die hierfür begleitenden Maßnahmen zur Prozess- und Kostenoptimierung abgeschlossen. Für die Umsetzung der nachfolgenden weiteren strategischen Schritte verfügt die Gesellschaft über ausreichend Liquidität. SEVEN PRINCIPLES hatte bereits im Geschäftsbericht 2014 und auf der Hauptversammlung angeführt, dass im Zuge der Neupositionierung zusätzlicher Finanzbedarf besteht. Entsprechend befindet sich die Gesellschaft bereits in der Prüfung für Schritte zur Stärkung des Eigenkapitals.
Über SEVEN PRINCIPLES
Die Welt wird digital und Enterprise Mobility ist Realität. Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P) bietet als Trusted Advisor innovative IT-Beratungsdienstleistungen für Enterprise Mobility und das digitale Business. Die Leistungen umfassen Advisory Services, Application Development & Management, Quality Assurance, Enterprise Information Management, Business Intelligence & Big Data, Infrastructure Services, Security und SAP Services. SEVEN PRINCIPLES hat sich auf Basis langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl erfolgreicher Projekte zu einem der führenden, innovativen Dienstleister in den Branchen Telekommunikation, Energie und Automotive entwickelt. Mit einem starken Partnernetzwerk bringt 7P herstellerunabhängige Consulting-Kompetenzen mit der Implementierung von Technologien zusammen und ,enablet' damit ihr digitales Business. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Köln und zahlreichen Niederlassungen in Deutschland und Europa beschäftigt derzeit rund 550 festangestellte Mitarbeiter. Weitere Informationen finden Sie unter www.7p-group.com - SEVEN PRINCIPLES : Enabling Your Digital Business.
Pressekontakt: SEVEN PRINCIPLES AG Norman Hübner / Miriam Sander Telefon 0221-92007-36 norman.huebner@7p-group.com
edicto GmbH Dr. Sönke Knop/ Axel Mühlhaus Tel. 069-9055055-1 E-Mail: sknop@edicto.de
Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der SEVEN PRINCIPLES AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und darin enthaltene Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
2015-10-13 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Thema von LordofShares im Forum operativ tätige AGs
12.10.2015 | 19:10
Deufol SE: Delisting - Kündigung der Einbeziehung in den Entry Standard
Deufol SE / Schlagwort(e): Delisting
12.10.2015 19:10
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deufol SE: Delisting - Kündigung der Einbeziehung in den Entry Standard
Hofheim, den 12. Oktober 2015
Die geschäftsführenden Direktoren haben mit Zustimmung des Verwaltungsrates der Deufol SE (ISIN: DE000A1R1EE6, WKN: A1R1EE) beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Deufol SE in den Entry Standard (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 23 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen. Die geschäftsführenden Direktoren haben daher heute ein Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG versendet. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Handel von Aktien der Deufol SE im Entry Standard eingestellt. Bis zum Ablauf der genannten Sechs-Wochen-Frist haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien im Entry Standard zu handeln. Die Einbeziehung der Aktien der Deufol SE in den Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse bedeutet einen für die Gesellschaft nicht unerheblichen Kostenaufwand. Durch die Beendigung der Börsennotierung spart die Gesellschaft erhebliche Kosten ein.
Kontakt: Deufol SE Klaus Duttiné Telefonnummer: 06122-50-1114 Telefax: 06122-50-1300 E-Mailadresse: klaus.duttine@deufol.com
12.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Am 01.10.2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alphaform AG eröffnet (AG München, Az.: 1513 IN 2292/15). Bereits am selben Tag wurde vom zuständigen Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt...
die Antwort liefert der Gesetzestext in § 21 WpHG:
§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen. [...]
Wer eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1, 1a oder § 25 Abs. 1 abgegeben hat, muß auf Verlangen der Bundesanstalt oder des Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, das Bestehen der mitgeteilten Beteiligung nachweisen.
Maier + Partner AG: Maier+Partner AG konnte weiteren Investor mit Geschäftsmodell gewinnen
Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Firmenübernahme
07.10.2015 15:13
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Maier+Partner AG (ISIN DE000A1MMCY2) hat mit maßgeblicher Unterstützung durch den Ankerinvestor der Maier+Partner AG, unter Bezug auf die Veröffentlichung vom 14.05.2015 mitgeteilt, dass sie am 06.10.2015 mit einem Inferenten über einen Letter of Intent die Einlage einer Gesellschaft als Sacheinlage vereinbart hat.
Die mit Sitz in Ho Chi Minh City, Vietnam, firmierende Gesellschaft Viet Thuan Co Ltd. hat sich auf die Projektierung und die Vermarktung von exklusiven Ressorts spezialisiert. Die Gesellschaft wird durch deutsche Unternehmer dominiert, welche teils als erfolgreiche Mittelständler in Deutschland aktiv sind, teils in Vietnam. Die Eigentümergemeinschaft sieht in diesem Markt und dieser Region nachhaltige Möglichkeiten der Wertentwicklung teils durch gesetzliche positive Entwicklungen in Vietnam, teils durch das schon seit Jahren aufgebaute erfolgreich agierende Netzwerk und vielfältige Kontakte zu Investoren vor Ort, zu den Behörden und den für die erfolgreiche Umsetzung solcher Projekte notwendigen Dienstleistungen und Infrastruktur vor Ort.
Die bisherigen Investoren und Kunden des Inferenten sind bereits international vertreten (Deutschland, Europa, USA und Vietnam), um nur einige Herkunftsländer zu nennen. Für die Eigentümer stellt damit der Schritt in das mit der Börsennotierung der Maier+Partner AG verknüpfte, hochwertige Segment eines regulierten Marktes einen konsequenten Meilenstein ihrer eigenen Wachstumsstrategie dar. Sie eröffnen sich so den Weg zu einer Wertsteigerung im internationalen Rahmen.
Die zukünftige Einbringung dieser Sacheinlage stellt demnach auch nur einen ersten erfolgreichen Schritt für die weitere Sanierung und Entwicklung der Maier+Partner AG dar. Die Maier+Partner AG soll dann als Holding weitere Projekte mit Schwerpunkt IndoChina akquirieren und sich entsprechend weiter strategisch ausrichten.
Es wurde vereinbart, dass im Zuge der Einbringung der Vorstand neu besetzt werden soll und auch der Aufsichtsrat weiter um Personen aus dem Umfeld des Inferenten ergänzt wird. Um nachteilige Effekte einer solchen Transaktion in der Übergabe der Geschäfte aufzufangen, wurde eine strukturierte Post-Merger-Phase vereinbart.
Somit wurde die vorherige Vereinbarung mit dem Ankerinvestor diesbezüglich erfolgreich umgesetzt und mit dem Inferenten weiter vereinbart, dass anschließend eine Due Diligence über die Sacheinlage erfolgt mit nachfolgender Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Geplant sind die Erreichung eines Kaufpreises in Höhe von bis zu 9 Mio. EUR, wobei dieser durch die durch Ausgabe neuer Stückaktien erbracht werden soll. Es ist weiter geplant, dass die nach erfolgreicher Prüfung anstehende Sachkapitalerhöhung mit einer Barkapitalerhöhung verbunden wird. Es ist darüber hinaus geplant, das Bezugsrecht für die Aktionäre für die Barkapitalerhöhung nicht auszuschließen.
Sobald die Due Diligence und die Umsetzung der Formalien aus dem Letter of Intent durchgeführt wurden, wird die außerordentliche Hauptversammlung über Hinweis im Bundesanzeiger einberufen. Die Verwaltung strebt einen Hauptversammlungstermin noch in 2015 an. Die außerordentliche Hauptversammlung mit den erforderlichen Struktur- und Sanierungsbeschlüssen wird einen weiteren Meilenstein der erfolgreichen Sanierung der Maier+Partner AG darstellen, insbesondere einhergehend mit der Veränderung der Organe und der Einbringung eines Geschäftsmodells, welches am Markt schon aktiv ist.
Der Inferent geht vertraglich in die Finanzierungsverantwortung und unterstützt die Maier+Partner AG nachhaltig in der weiteren Sanierung, insbesondere mit der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Kapitalmittel.
Wie von der letzten Hauptversammlung beschlossen und angekündigt, werden die Klagen wegen Organpflichtverletzungen gegen frühere Organe in angemessener Art und Weise gerichtlich verfolgt.
Der Verlustvortrag ist nach wie vor vorhanden und wurde um die operationalen Verluste der letzten Jahre fortgeschrieben. Es stellt damit weiterhin neben der Börsennotierung ein wesentliches Asset der Gesellschaft dar.
Die Jahresabschlüsse werden derzeit aufgestellt. Die Verzögerung ist dem permanenten Ringen um Finanzierung der Gesellschaft einerseits und der bislang erfolgreichen, aber zeitintensiven Abwehr von Klagen früherer Organe geschuldet. Im Rahmen der durch den Letter of Intent vereinbarten Struktur und Finanzierung ist vorgesehen, diese fertigzustellen, zu prüfen und festzustellen.
Reutlingen, den 07.10.2015 Vorstand Maier+Partner AG
07.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Ganz offensichtlich wurden hier ein paar Abzocker, die noch auf großen Rinol-Aktienpaketen sitzen, vom Delisting-Antrag des Insolvenzverwalters auf dem falschen Fuß erwischt. Deshalb werden die Rinol-Aktien nun in den einschlägigen Zocker-Börsenforen massiv gepusht, mit völlig schwachsinnigem Gelaber von angeblichen Investoren, die an der Börse ganz viele Rinol-Aktien aufkaufen, das bereits beschlossene Delisting abwenden und die Rinol AG wiederbeleben wollen. Klassische Dummenfängerei !
DF Deutsche Forfait AG setzt Restrukturierung im Schutzschirmverfahren fort
DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
29.09.2015 17:15
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
DF Deutsche Forfait AG setzt Restrukturierung im Schutzschirmverfahren fort
- Gespräche mit Investoren brachten bislang kein positives Ergebnis
- Verkaufsangebote von Anleihegläubigern im Volumen von EUR 2,5 Mio. nicht ausreichend
Köln, 29. September 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) hat heute beschlossen, zur weiteren Umsetzung der Restrukturierung beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Der Schritt ist notwendig, da die Gespräche mit Investoren zur Schließung der bestehenden Eigenkapitallücke nicht rechtzeitig zum 30. September mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden können. Die Frist bis zum 30.9. war entscheidend für die Eintragung der im Juni und Juli 2015 platzierten Sach- und Barkapitalerhöhung in das Handelsregister. Ziel dieser Kapitalmaßnahmen war, das infolge des OFAC-Listing durch Verluste erheblich reduzierte Eigenkapital wieder zu erhöhen und die im IDW S6-Gutachten geforderte Mindeststärkung des Eigenkapitals zu erreichen. Darüber hinaus haben sich bis dato nicht genügend Anleihegläubiger zum Verkauf ihrer Anleihen zum Kurs von 50 % des Nennwerts bereit erklärt. Bis heute Morgen lagen der Gesellschaft Verkaufsangebote im Volumen von nominal EUR 2,5 Mio. vor und damit EUR 2,5 Mio. weniger als erforderlich.
Das Instrument des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung soll es ermöglichen, die begonnene und in weiten Teilen erfolgreich umgesetzte Restrukturierung der DF Deutsche Forfait AG ohne drohende Zwangsvollstreckungen auf Basis eines tragfähigen Sanierungsplans abzuschließen. Während der Dauer des Schutzschirmverfahrens soll die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weitergeführt werden. Die vielversprechende Entwicklung des operativen Geschäfts in den letzten Monaten und damit die Rückkehr der DF-Gruppe in ihre angestammten Märkte soll friktionslos fortgesetzt werden. Die DF Deutsche Forfait AG wird - nach Genehmigung des Verfahrens durch das Amtsgericht - weiter vom bestehenden Vorstand geführt. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wird uneingeschränkt fortgesetzt.
Während der auf drei Monate beschränkten Phase des "Schutzschirms" ist die DF Deutsche Forfait AG von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig. Ziel des Vorstands ist es, die Schutzschirmphase zu nutzen, um die begonnenen Gespräche mit verschiedenen Investorengruppen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und so die nachhaltige Sanierung der Gesellschaft zu erreichen.
DF Deutsche Forfait AG Christoph Charpentier Kattenbug 18 - 24 50667 Köln
T +49 221 97376-37 F +49 221 97376-60 E investor.relations@dfag.de http://www.dfag.de
29.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Ja, welch Überraschung, Oliver Wiederhold hat den Hype zum Abverkauf seiner Wanderer-Aktien genutzt:
Die Wanderer-Werke AG teilte heute mit, dass Oliver Wiederhold seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 24.09.2015 auf 9,40% (Unterschreitung der 10%-Meldeschwelle) und am 25.09.2015 auf 1,92% gesenkt hat (Unterschreitung der 5%- und der 3%-Meldeschwelle).
Nun sitzen also wieder die Dummzocker auf dem wertlosen Schrott...
Die Wanderer-Werke AG teilte heute mit, dass Jörg Hanselmann seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 18.09.2015 nicht auf 3,13%, sondern auf 5,72% erhöht und damit nicht nur die 3%-Meldeschwelle, sondern auch die 5%-Meldeschwelle überschritten hat...
Und noch einer, der plötzlich ganz dringend Wanderer-Aktien kaufen musste:
Die Wanderer-Werke AG teilte am Freitag (25.09.2015) mit, dass ein gewisser Jörg Hanselmann, Deutschland, seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 18.09.2015 auf 3,13% erhöht hat (Überschreitung der 3%-Meldeschwelle)...
Die Wanderer-Werke AG teilte heute mit, dass Dr. Michael Naschke, Deutschland, seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 11.09.2015 auf 3,08% erhöht hat (Überschreitung der 3%-Meldeschwelle). Offensichtlich hat er die Aktien aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 10.09.2015 (Überschreitung der 10%-Meldeschwelle durch Oliver Wiederhold) gekauft...
Die SPOBAG AG teilte heute mit, dass die "SPR Treuhand- und Beteiligungs-AG", Düsseldorf, ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 08.09.2015 auf 5% erhöht hat.