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Thema von LordofShares im Forum operativ tätige AGs
17.09.2015 | 20:35
CONET Technologies AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien der CONET Technologies AG in den Entry Standard der Deutsche Börse AG
CONET Technologies AG / Schlagwort(e): Sonstiges
17.09.2015 20:35
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Der Vorstand der CONET Technologies AG (ISIN DE000A0LD6V0, WKN A0LD6V) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der CONET Technologies AG in den Freiverkehr (Entry Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gemäß § 23 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen. Der Vorstand der Gesellschaft hat daher heute, am 17. September 2015, ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG gesandt. Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die sechs Wochen beträgt, wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Entry Standard eingestellt und dies sodann von der FWB auf ihrer Internetseite unter www.deutsche-boerse.com bekannt gemacht werden. Aufgrund des geringen Aktienhandels rechtfertigt die Börsennotierung die dadurch entstehenden Aufwände nicht. Durch die Beendigung der Börsennotierung spart die Gesellschaft erhebliche Kosten ein.
Hennef, den 17. September 2015
CONET Technologies AG
Der Vorstand
17.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Oceanica AG i.L.: Schlussrechnung - Schlussverteilung
Oceanica AG i.L. / Schlagwort(e): Sonstiges
14.09.2015 17:12
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Abwickler der Gesellschaft planen, die Schlussverteilung in Höhe von EUR 1,13 je Aktie im Anschluss an die Hauptversammlung am 24. September 2015 vorzunehmen, wenn die Schlussrechnung von der Hauptversammlung gebilligt wird.
Sie haben jetzt mit der Bank, die die Zahlungen abwickelt, abgestimmt, dass die Verteilung am 25. September 2015 stattfinden wird. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 24. September 2015 und die Schlussverteilung wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht und der Börsenhandel eingestellt.
Hamburg, 14. September 2015
Die Abwickler
OCEANICA AG i.L.
14.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
MISTRAL Media AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktie der MISTRAL Media AG in den Entry Standard der Deutsche Börse AG
DGAP-News: MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Sonstiges
2015-09-10 / 14:24
Der Vorstand der MISTRAL Media AG mit Sitz in Frankfurt am Main (ISIN: DE000A1PHC13, WKN: A1PHC1] hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Einbeziehung der Aktie der MISTRAL Media AG in den Entry Standard der Deutsche Börse AG per 31.10.2015 zu kündigen. Die Kündigung des Entry Standard hat auch zur Folge, dass die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Berlin und der Börse Düsseldorf entfällt. Durch diese Maßnahme entfällt ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung die Handelbarkeit im Entry Standard der Deutsche Börse AG und im Freiverkehr der Börsen Berlin und Düsseldorf. Die Maßnahme hat keinen Einfluss auf Handelsmöglichkeiten auf außerbörslichen Handelsplattformen. Durch den Rückzug von der Börse sollen für die Gesellschaft erhebliche Kosten eingespart werden.
Frankfurt, den 10. September 2015
MISTRAL Media AG
Der Vorstand
2015-09-10 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: MISTRAL Media AG Westendstraße 41 60325 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69 78 90 47 14 Fax: +49 (0)69 78 90 47 10 E-Mail: info@mistral-media.de Internet: www.mistral-media.de ISIN: DE000A1PHC13 WKN: A1PHC1 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt
Die Wanderer-Werke AG teilte heute mit, dass Oliver Wiederhold seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 02.09.2015 auf 10,94% erhöht hat (Überschreitung der 10%-Meldeschwelle). Er kauft also erstmal weiter...
Die Omiris AG teilte heute mit, dass Torsten Bonikowski seinen Stimmrechtsanteil an der Omiris AG am 14.01.2015 auf 5,27% erhöht (Überschreitung der 5%-Meldeschwelle) und am 28.04.2015 auf 3,65% gesenkt hat (Unterschreitung der 5%-Meldeschwelle). Die diesen Stimmrechtsanteil verbriefenden Aktien werden vollständig von der von ihm kontrollierten MABSYS GmbH, Mayen, gehalten...
Bekanntmachung über die wertpapiertechnische Durchführung der vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals der VBH Holding Aktiengesellschaft gemäß §§ 229 ff. Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der VBH Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 31. Juli 2015 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 45.879.408,–, eingeteilt in 45.879.408 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) um EUR 30.586.272,– auf EUR 15.293.136,– herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) um in Gesamthöhe von EUR 30.586.272,- Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei alte Stückaktien zu einer neuen Stückaktie zusammengelegt werden. Das herabgesetzte Grundkapital von EUR 15.293.136,– ist in 15.293.136 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,– je Stückaktie (konvertierte Stückaktien).
Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals sowie die Durchführung der Kapitalherabsetzung wurden am 21. August 2015 in das für die Gesellschaft beim Amtsgericht Stuttgart geführte Handelsregister (HRB 203096) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Am 15. September 2015 nach Börsenschluss werden die 45.879.408 Stückaktien durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG wertpapiertechnisch im Verhältnis 3 zu 1 zusammengelegt. Für je drei Stückaktien (ISIN DE0007600702) erhalten unsere Aktionäre eine konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A161002) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,– je Stückaktie.
Die konvertierten Stückaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden ist. Die Inhaber dieser konvertierten Stückaktien werden an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Girosammelbestand an konvertierten Stückaktien der VBH Holding Aktiengesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift anstelle der bisherigen alten Stückaktien (vor Herabsetzung des Grundkapitals) beteiligt.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A1614G1) ergeben, werden sich die Depotbanken üblicherweise auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden, werden von der Bezugsstelle mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die bestehende Notierung der alten Stückaktien (DE0007600702) der VBH Holding Aktiengesellschaft im regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Stuttgart wird mit Ablauf des 15. September 2015 auf die konvertierte Stückaktie umgestellt; vorliegende Börsenorders sind mit Ablauf des 15. September 2015 erloschen. Vom 16. September 2015 werden nur noch die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A161002) gehandelt und notiert. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.
Am 02.09.2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K&M Möbel AG aufgehoben. Damit kann die Gesellschaft nun von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden...
Der werte Herr Deibert hat sich wieder zu Wort gemeldet:
Bereits am 01.09.2015 wurde von ihm im Bundesanzeiger ein "Avis an die Aktionäre der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG i.Ins." veröffentlicht, demzufolge er ein freiwilliges Kaufangebot an die Aktionäre der DBVI AG abgeben will, "sofern die BAFin keine Einwände gegen das geplante Vorgehen erhebt". Außerdem teilt er mit, sich aktuell in Verhandlungen "mit der größten Insolvenzgläubigerin der Gesellschaft über deren Forderungen" zu befinden, bisher allerdings ohne Ergebnis.
Die Frage ist, was solch ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot bringen soll. Denn der Angebotspreis wird kaum mehr als 1 oder 2 Cent pro DBVI-Aktie betragen, alles andere wäre bei knapp 10 Mio. ausgegebenen DBVI-Aktien wirtschaftlich unsinnig. Für diesen Preis wird jedoch kein DBVI-Aktionär, der noch halbwegs bei Sinnen ist, seine DBVI-Aktien abgeben. Denn bereits am Freitag (04.09.2015) stand der Börsenkurs z.T. deutlich höher, und es ist damit zu rechnen, dass er nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots noch weiter steigen würde. Zu glauben, mittels eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots größere Mengen an DBVI-Aktien erwerben zu können, ist einfach völlig weltfremd. Also bleibt eigentlich wieder nur die Vermutung, dass mit den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger vor allem die Gier der Zocker geweckt werden soll. Im Prinzip sind die bisher veröffentlichten Mitteilungen so unnötig wie ein Kropf...
Zielgesellschaft: SPOBAG Aktiengesellschaft; Bieter: LIVIA Corporate Development SE
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die SPOBAG Aktiengesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: LIVIA Corporate Development SE Alter Hof 5 80331 München eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206736 Tel: + 49 89 5527580 E-Mail: info@livia-group.com
Zielgesellschaft: SPOBAG Aktiengesellschaft Königsallee 63-65 40215 Düsseldorf eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38644 Inhaberaktien: WKN 549060 / ISIN DE0005490601
Angaben der Bieterin:
Die Bieterin hat am 3. September 2015 durch Erwerb von 374.000 Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die SPOBAG Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf erlangt.
Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 374.000 Stimmrechte von insgesamt 500.000 Stimmrechten der SPOBAG Aktiengesellschaft. Dies entspricht 74,80 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Stückaktien der SPOBAG Aktiengesellschaft durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die SPOBAG Aktiengesellschaft erlangt:
Prof. Dr. Dr. Peter Löw Hanfelderstr. 75-79 82319 Starnberg
Prof. Dr. Dr. Peter Löw hält 100 % der Aktien an der Bieterin, hält aber direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die Stimmrechte der Bieterin aus 374.000 Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 74,80 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen von Prof. Dr. Dr. Peter Löw.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der SPOBAG Aktiengesellschaft abgeben. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter www.spobag-angebot.de veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Prof. Dr. Dr. Peter Löw erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft veröffentlichen.
München, den 3. September 2015
LIVIA Corporate Development SE
Der Vorstand
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft. Inhabern von Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.
Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
Ende der WpÜG-Meldung
03.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt Düsseldorf
SPOBAG AG: Übernahme von 74,80 % der Aktien an der SPOBAG Aktiengesellschaft
Düsseldorf, 03.09.2015 (pta038/03.09.2015/20:35) - Die LIVIA Corporate Development SE hat der SPOBAG Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie am heutigen Tage mit Aktionären der SPOBAG Aktiengesellschaft Aktienkaufverträge über den Erwerb von insgesamt 74,80 % der Aktien an der SPOBAG Aktiengesellschaft abgeschlossen hat. Der Vollzug dieser Aktienkaufverträge ist bereits erfolgt. Im Zusammenhang damit beabsichtigt die LIVIA Corporate Development SE, ein öffentliches Pflichtangebot für die Aktien der SPOBAG Aktiengesellschaft abzugeben.
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: SPOBAG AG Königsallee 63-65 40215 Düsseldorf Deutschland Ansprechpartner: Sascha Magsamen Tel.: 069 788 088 06-91 E-Mail: vorstand@spobag-ag.de Website: www.spobag-ag.de ISIN(s): DE0005490601 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf
Das kommt überraschend. Warum will Löw nun auch noch die SPOBAG ? Er hat doch gerade erst die Softmatic AG übernommen, wobei diese Übernahme im Prinzip ja noch nichtmal ganz abgeschlossen ist (die Annahmefrist für das Pflichtangebot läuft noch). Kauft Löw die Mantel-AGs etwa nur auf Vorrat, ohne genauen Plan, was er irgendwann mal damit machen will ? Dann stellt sich aber die Frage, warum er für die Aktien derartige Mondpreise bezahlt (hat). Wieviele Mantel-AGs will er noch kaufen ?
Inzwischen wurde unter http://www.sge-consulting.de/ die Unterlage für das freiwillige öffentliche Kaufangebot der Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH veröffentlicht.
Geboten werden, wie bereits mitgeteilt, 28 Cent je German-Brokers-Aktie, die Annahmefrist läuft bis zum 21.09.2015...
Die Rinol AG teilte heute mit, dass die Eheleute Hilmar und Annegret Becker, Österreich, ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 07.08.2015 auf 15,70% erhöht haben (Überschreitung der 15%-Meldeschwelle).
Nunja, die haben offenbar den Schuss nicht gehört...
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Bebra Biogas Holding AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 17. Dezember 2012 hat u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das (nach der unter Top 3 zu beschließenden Kapitalerhöhung) EUR 2.770.000,00 beträgt und in 2.770.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt ist, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von EUR 2.770.000,00 um EUR 2.216.000,00 auf EUR 554.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.315.442,97 zum Ausgleich des Bilanzverlusts zum 31.12.2011 und in Höhe von EUR 900.557,03 zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft durch Zusammenlegung der Aktien nach § 222 Abs. 4 Satz 2 AktG im Verhältnis von 5 zu 1. Die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
b) § 4 Abs. 1 der Satzung der Bebra Biogas Holding AG wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 554.000,00 (in Worten: fünfhundertvierundfünfzigtausend Euro) und ist eingeteilt in 554.000 (in Worten: fünfhundertvierundfünfzigtausend) Aktien ohne Nennwert (Stückaktien).“
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Ausgleich des Bilanzverlusts und Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien und deren Durchführung wurden am 11. März 2013 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 25. August 2015, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch fünf teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien der Bebra Biogas Holding AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Bebra Biogas Holding AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum
26. August 2015
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Bebra Biogas Holding AG im Verhältnis 5:1 im Freiverkehr („HIGH RISK MARKET“) der Börse Hamburg. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 25. August 2015.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Bebra Biogas Holding AG nach dem Stand vom 25. August 2015, abends, umbuchen. An die Stelle von je fünf 5 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A0Z23D3) tritt eine 1 konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ISIN DE000A161291.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 5 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen ISIN DE000A1613C2 eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Bebra Biogas Holding AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 09. September 2015
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen DE000A1613C2 bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Bankhaus Gebr. Martin AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung DE000A161291 im Freiverkehr („HIGH RISK MARKET“) der Börse Hamburg ist für den 26. August 2015 vorgesehen.
Das 2010 eröffnete Insolvenzverfahren ist abschlussreif, der Schlusstermin wurde auf den 14.09.2015 festgelegt. Die zu berücksichtigenden Forderungen betragen knapp 32 Mio. Euro, zu verteilen gibt es jedoch keinen Cent ! Es wird hier somit keinen Insolvenzplan und keine Mantel-Nutzung geben...
Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat die Zulassung der Aktien der TERREX Handels-Aktiengesellschaft zum Börsenhandel im regulierten Markt auf Antrag des Insolvenzverwalters widerrufen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 19. Februar 2016 wirksam.
Die Notierung der Aktien der TERREX Handels-Aktiengesellschaft, Oststeinbek (ISIN: DE0007636003 (WKN: 763 600) wird mit Ablauf des 19. Februar 2016 im regulierten Markt der Börse Düsseldorf eingestellt.
Skontroführer: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG (4269) Düsseldorf, 19. August 2015
Youbisheng Green Paper AG: Finanzielle Sanierung geplant
Bad Vilbel (pta027/19.08.2015/17:40) - Die Youbisheng Green Paper AG, Köln, ISIN DE000A1KRLR0, plant ihre finanzielle Sanierung. Die Gesellschaft befindet sich gegenwärtig im vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Gesellschaft plant, einer Hauptversammlung die Herabsetzung des Grundkapitals und die gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals vorzuschlagen (Kapitalschnitt und Kapitalerhöhung 1). Sollte die Kapitalerhöhung 1 nicht in erforderlichem Umfang gezeichnet werden, soll das Insolvenzverfahren eröffnet werden und im eröffneten Verfahren die Sanierung durch einen Insolvenzplan erfolgen. Gegenstand des Insolvenzplans ist unter anderem eine weitere Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung 2).
Der Gesellschaft ist heute mitgeteilt worden, dass das für sie zuständige Insolvenzgericht den gegenwärtigen Entwurf eines Insolvenzplans voraussichtlich unterstützen würde, vorbehaltlich der Tragfähigkeit des dem Entwurf des Insolvenzplans zugrunde liegenden wirtschaftlichen Konzepts.
Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist beabsichtigt, eine Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen und ihr unter anderem vorzuschlagen, den Unternehmensgegenstand in den einer Beteiligungsgesellschaft zu ändern sowie das Grundkapital auf rund 1 TEuro herabzusetzen und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung im Umfang von rund 1,7 Millionen Euro durchzuführen (Kapitalerhöhung 1), um die finanzielle Sanierung der Gesellschaft zu ermöglichen. Die finanzielle Sanierung hängt allerdings von dem Erfolg der Kapitalerhöhung 1 und dem Umfang der Zeichnungen ihrer Aktionäre ab. Der Kontakt zu dem ehemaligen Vorstandsmitglied und letztendlichen Großaktionär Herrn Haiming Huang ist noch immer abgerissen und sein Aufenthaltsort ist noch immer unbekannt.
Sollte die Kapitalerhöhung 1 nicht in ausreichendem Umfang gezeichnet werden, wäre die Gesellschaft trotz der Kapitalerhöhung voraussichtlich weiterhin überschuldet. Um die finanzielle Sanierung der Gesellschaft dennoch zu ermöglichen, ist für diesen Fall die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Vorlage eines Insolvenzplans durch den vorläufigen Insolvenzverwalter geplant. Nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans ist im Insolvenzplanverfahren unter anderem eine weitere Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft im Umfang von rund 1,2 Millionen Euro geplant. Ferner sieht der gegenwärtige Entwurf des Insolvenzplans die Liquidation der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, der Gui Xiang Industry Co. Ltd, vor. Diese soll unabhängig von der durch die Gesellschaft neu aufzunehmenden Geschäftstätigkeit als Beteiligungsgesellschaft durch einen für die Liquidation beauftragten Dritten durchgeführt werden. Ein etwaiger Erlös aus der Liquidation der Gui Xiang Industry Co. Ltd. mit Sitz in Hong Kong würde an die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer vollständigen Befriedigung verteilt werden. Im Übrigen erhalten die Insolvenzgläubiger nach dem gegenwärtigen Entwurf des Insolvenzplans eine Quote von voraussichtlich rund 5% nach dem gegenwärtigen Stand der bekannten Forderungen gegen die Gesellschaft. Die vorbezeichneten Maßnahmen sollen der Youbisheng Green Paper AG die Möglichkeit einer neuen gewinnbringenden Geschäftstätigkeit unabhängig von ihren immer noch ungeklärten Vermögens- und Beteiligungsverhältnissen in China ermöglichen.
Die Durchführung der oben genannten Maßnahmen, des Kapitalschnitts sowie des Insolvenzplans ist von der Unterstützung der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, sowie der Erteilung eines Bescheids seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, über die Befreiung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG abhängig. Bislang liegt der Gesellschaft noch keine verbindliche Zusage der Deutsche Balaton AG über ihre Unterstützung des Insolvenzplans, insbesondere eine verbindliche Zeichnungsgarantie in Bezug auf Kapitalerhöhung 2 nach dem Insolvenzplan, und der darin vorgesehenen Maßnahmen vor. Nach Kenntnis der Gesellschaft liegt der Deutsche Balaton AG auch noch kein Bescheid der BaFin über die Befreiung von der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage an die Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG für den Fall der Kontrollerlangung nach § 37 WpÜG vor.
Die vorbezeichneten Maßnahmen geben den Stand des gegenwärtigen Entwurfs des Insolvenzplans wieder, der Änderungen unterliegen kann.
(Ende)
Aussender: Youbisheng Green Paper AG Frankfurter Straße 14b 61118 Bad Vilbel Deutschland Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Rolf Birkert Tel.: +49 6221 64924-0 E-Mail: ir@youbisheng-greenpaper.de Website: www.youbisheng-greenpaper.de ISIN(s): DE000A1KRLR0 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin