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LordofShares Börsenforum

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  • Die Notierung der Nanogate-Aktien im Frankfurter Freiverkehr (Open Market, Basic Board) soll mit Ablauf des 04.02.2022 eingestellt werden.

  • Am 09.09.2021 hat das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder in Höhe von 2x 250.000 Euro gegen die SLEEPZ AG festgesetzt.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidungen keine Beschwerde eingelegt.

  • Homes & Holiday AG (DE000A2GS5M9)Datum27.10.2021 02:32

    26.10.2021

    Homes & Holiday AG

    München


    WKN: A2GS5M
    ISIN: DE000A2GS5M9

    Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehungvon zwei Aktien nach § 237 AktG und über eine ordentlicheKapitalherabsetzung gem. § 222 ff. AktG

    Die ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der Homes & Holiday AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 21. Juli 2021 hat unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

    a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.010.612,00, eingeteilt in 13.010.612 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 2,00 auf EUR 13.010.610,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von zwei Stückaktien, die der Gesellschaft von dem Aktionär Carl-Peter Gerlach unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zweck der Herbeiführung einer durch fünf teilbaren Aktienzahl. Der Vorstand ist zum Erwerb der vorgenannten Aktie nach § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG ermächtigt. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

    b) Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von zwei Aktien noch Euro 13.010.610,00 betragen und in 13.010.610 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein wird, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG von Euro 13.010.610,00 um Euro 10.408.488,00 auf Euro 2.602.122,00, eingeteilt in 2.602.122 auf den Namen lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch die Zusammenlegung von je fünf Stückaktien im Verhältnis 5:1 zu einer neuen Stückaktie. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Ausgleich von Verlusten. Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch 5 (fünf) teilbare Aktienanzahl hält, sollen sich die Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.

    Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 5. November 2021. Soweit die Aktionäre jedoch einen nicht durch 5 (fünf) teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenen Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.

    Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

    Mit Wirkung zum 4. November 2021 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 5:1 im Freiverkehr der Bayrischen Börse AG. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 3. November 2021.

    Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 5. November 2021, abends, umbuchen. An die Stelle von 5 (fünf) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 (ISIN: DE000A2GS5M9) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,00 (ISIN: DE000A3E5E63).

    Soweit der Aktionär einen nicht durch 5 (fünf) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN: DE000A3M BG8) eingebucht.

    Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihre jeweilige Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 22. November 2021 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN: DE000A3MQBG8) bemühen. Die Regulierungsfrist endet am 22. November 2021.

    Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrecht für Rechnung der Depotbank verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Der Erlös wird den Beteiligten über die Depotbank gutgeschrieben. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

    Die Preisstellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN: DE000A3E5E63) im Freiverkehr der Bayrischen Börse ist für den 4. November 2021 vorgesehen.

    München, im Oktober 2021

    Homes & Holiday AG

    Der Vorstand

    Quelle: Bundesanzeiger

  • Voltabox AG (DE000A2E4LE9)Datum13.10.2021 03:11
    Foren-Beitrag von LordofShares im Thema Voltabox AG (DE000A2E4LE9)

    12.10.2021 | 12:07

    Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung auf den Beteiligungswert des US-Geschäfts

    Voltabox AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung auf den Beteiligungswert des US-Geschäfts

    12.10.2021 / 12:07 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung auf den Beteiligungswert des US-Geschäfts

    Delbrück, 12. Oktober 2021 - Der Vorstand der Voltabox AG [ISIN DE000A2E4LE9] geht davon aus, dass nach dem derzeitigen Stand der Abschlussarbeiten für das 3. Quartal 2021 bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Der Verlust ist im Wesentlichen durch die außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungswert des vor wenigen Tagen verkauften US-Geschäfts einschließlich der nordamerikanischen Tochtergesellschaften bedingt.

    Der Vorstand der Gesellschaft erwartete eine unmittelbare Heilung der Verlustsituation durch den geplanten Verkauf des Automobilgeschäfts sowie die Vergabe einer weiteren Lizenz im Industriegeschäft. Im Moment ist jedoch nicht absehbar, wann diese Maßnahmen umgesetzt werden können.

    Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung ist zeitnah geplant. Der Vorstand wird aber weiterhin die Umsetzung der Maßnahmen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Verlustsituation führen können, vorantreiben.



    Über die Voltabox AG

    Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Voltabox AG (ISIN DE000A2E4LE9) ist ein technologiegetriebener Anbieter für Elektromobilitätslösungen in industriellen Anwendungen. Kerngeschäft sind sichere, hochentwickelte und leistungsstarke Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis, die modular und in Serie gefertigt werden. Die Batteriesysteme finden vor allem Verwendung in Bussen für den Personennahverkehr, Land- und Baumaschinen und Gabelstaplern.
    Voltabox hat seinen Sitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen, Deutschland).

    Mehr Informationen zu Voltabox finden Sie unter www.voltabox.ag.


    Kontakt

    Voltabox AG

    Patrick Zabel
    Artegastraße 1
    33129 Delbrück
    E-Mail: investor@voltabox.ag



    12.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de



    Sprache:	Deutsch
    Unternehmen: Voltabox AG
    Artegastraße 1
    33129 Delbrück
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)5250 9930 964
    Fax: +49 (0)5250 9930 901
    E-Mail: info@voltabox.ag
    Internet: www.voltabox.ag
    ISIN: DE000A2E4LE9
    WKN: A2E4LE
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
    Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 1240022


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • Am 20.07.2021 hat die BaFin Geldbußen in Höhe von 195.000 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
    Der Bußgeldbescheid ist bereits rechtskräftig.

  • Thema von LordofShares im Forum operativ tätige AGs

    07.10.2021 | 17:23

    Tuff Group AG: Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

    Tuff Group AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Vorläufiges Ergebnis
    Tuff Group AG: Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

    07.10.2021 / 17:23 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen/ Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG


    Frankfurt am Main, 7. Oktober 2021: Die Tuff Group AG wird im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 28.608.000,00 auf den Buchwert der Geschäftsanteile an ihrer einzigen Tochtergesellschaft, der Tuff Offshore Pte. Ltd, die als Projektierungsgesellschaft im Bereich Öl und Gas tätig ist, vornehmen.

    Die Abschreibung erfolgt zum einen aufgrund der Neubewertung der Projekt-Pipeline, da die weltweite Nachfrage nach Öl und Gas erheblich gesunken ist. In der Folge werden auch aktuell weniger neue Projekte vergeben und zu schlechteren Konditionen. Dieser Umstand hat somit auch wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Geschäftsanteile an der einzigen Tochtergesellschaft, der Tuff Offshore Pte. Ltd. Zum anderen wurden auch bedingt durch die Corona-Pandemie weniger Projekte vergeben.

    Die Abschreibung verringert nicht nur den Buchwert der Finanzanlagen in der Bilanz, sondern auch das EBIT sowie das Jahresergebnis. Die außerplanmäßige Abschreibung führt zudem dazu, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 eingetreten ist. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern.

    Auf den Cashflow hat die außerplanmäßige Abschreibung dagegen keine Auswirkungen. Die Abschreibung hat außerdem keine Auswirkungen auf den nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) aufzustellenden Konzernabschluss 2020 der Tuff Group AG.

    Meldepflichtiger: Ganesh Paulraj, Vorstand, TUFF Group AG, Marienplatz 2, 80331 München



    07.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de



    Sprache:	Deutsch
    Unternehmen: Tuff Group AG
    Marienplatz 2
    80331 München
    Deutschland
    Telefon: +49 89 13928890
    E-Mail: investorrelations@tuffgroup.com
    Internet: www.tuffgroup.com
    ISIN: DE000A161N22
    WKN: A161N2
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)
    EQS News ID: 1239241


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • Senvion S.A. (LU1377527517)Datum09.10.2021 02:30
    Foren-Beitrag von LordofShares im Thema Senvion S.A. (LU1377527517)

    08.10.2021

    Beschluss

    Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

    Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2021 beschlossen, die
    Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 24.11.2021 einzustellen, daher wird
    gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der Stammaktien (dematerialized
    shares) der

    Senvion S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg

    zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 25.11.2021 widerrufen.

    Frankfurt am Main, 08. Oktober 2021

    Frankfurter Wertpapierbörse
    Geschäftsführung

    Quelle: Deutsche Börse

  • 08.10.2021

    Beschluss

    Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

    Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2021 beschlossen, die
    Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 24.11.2021 einzustellen, daher wird
    gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
    Stammaktien der

    Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin

    zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 25.11.2021 widerrufen.

    Frankfurt am Main, 08. Oktober 2021

    Frankfurter Wertpapierbörse
    Geschäftsführung

    Quelle: Deutsche Börse

  • 08.10.2021

    Beschluss

    Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

    Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 08.10.2021 beschlossen, die
    Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 24.11.2021 einzustellen, daher wird
    gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
    Stammaktien der

    Maier + Partner Aktiengesellschaft, Reutlingen

    zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 25.11.2021 widerrufen.

    Frankfurt am Main, 08. Oktober 2021

    Frankfurter Wertpapierbörse
    Geschäftsführung

    Quelle: Deutsche Börse

  • 29.09.2021 | 22:15

    Singulus Technologies Aktiengesellschaft: SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

    Kahl am Main (pta034/29.09.2021/22:15) - Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

    SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

    Kahl am Main, den 29.09. 2021 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) lädt seine Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 29. Oktober 2021 um 10.00 Uhr ein. Vor dem Hintergrund der Verbreitung des SARS-COV-2-Erregers und der einhergehenden Einschränkungen wird SINGULUS TECHNOLOGIES seine Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre online durchführen. Die entsprechende Einladung wird am 30.09.2021 an den Bundesanzeiger zur Veröffentlichung übersandt und ist auch ab 04. Oktober 2021 auf der Internetseite abrufbar unter www.singulus.de im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" ( https://www.singulus.de/de/investor-rela...g/aohv2021.html ).

    Die Gesellschaft plant einen Kapitalschnitt, der sich im Überblick der wesentlichen Schritte wie folgt darstellt: Zunächst soll das Grundkapital der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 17:3 herabgesetzt werden. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. So dann soll das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage mit Bezugsrecht um bis zu weitere EUR 13.606.450,00 wieder erhöht werden. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen und der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten – insbesondere den Bezugspreis, der mindestens EUR 1,10 betragen muss – festzulegen. Falls nicht sämtliche neue Aktien unter diesem Bezugsangebot bezogen wurden, können die verbleibenden neuen Aktien an einen Finanzinvestor, der unter bestimmten Voraussetzungen alle Aktien, die bei der Kapitalerhöhung nicht durch die bezugsberechtigten Aktionäre gezeichnet werden, ausgegeben werden.

    In Abhängigkeit davon, wie viele Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, kann der Erwerb der verbleibenden Aktien durch den Finanzinvestor zu einem Kontrollwechsel im Sinne des § 5 der aktuellen Anleihebedingungen der SINGULUS TECHNOLOGIES Unternehmensanleihe führen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat deshalb ebenfalls zu einer Gläubigerabstimmung eingeladen, und einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf das Kündigungsrecht wegen Kontrollwechsel zur Genehmigung vorgeschlagen. Ein solcher Verzicht ist Voraussetzung für die Durchführung einer garantierten Bezugsrechtskapitalerhöhung.

    Der Vollzug der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung bzw. der Hauptversammlung. Alle Angaben sind damit vorläufig. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft geht davon aus, dass die erforderlichen Zustimmungen der Gläubigerversammlung und der Hauptversammlung erreicht werden können.

    SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
    D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

    Kontakt:

    Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

    Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de (mailto:bernhard.krause@singulus.de)

    (Ende)

    Aussender:	Singulus Technologies Aktiengesellschaft
    Hanauer Landstraße 103
    63796 Kahl am Main
    Deutschland
    Ansprechpartner:Bernhard Krause
    Tel.: +49 170 9202924
    E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
    Website: www.singulus.de
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf,
    Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Hannover, Freiverkehr in München,
    Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate
    ISIN(s): DE000A1681X5 (Aktie), DE000A2AA5H5 (Anleihe)

    Quelle: pressetext

  • Der gerichtlich bestellte Sachverständige sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter: DGAP-Adhoc

  • Der Handel mit den Aktien der PEARL GOLD AG wurde heute wieder aufgenommen...

  • Der Handel mit den Aktien der PEARL GOLD AG wurde heute bis auf weiteres ausgesetzt, "da der ordnungsgemäße Börsenhandel derzeit nicht gewährleistet ist"...

  • Der Handel mit den Aktien der Deutsche Cannabis AG wurde heute bis auf weiteres ausgesetzt, "da der ordnungsgemäße Börsenhandel derzeit nicht gewährleistet ist"...

  • OAB wird saniert (WKN 686410)Datum10.09.2021 02:04
    Foren-Beitrag von LordofShares im Thema OAB wird saniert (WKN 686410)

    09.09.2021

    "OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft"

    Hamburg

    Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

    sowie

    Erste Aufforderung zur Einreichung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden zum Zwecke des Umtausches

    Wertpapier-Kenn-Nr.: 686410, ISIN: DE0006864101

    nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A3E5D8, ISIN: DE000A3E5D80


    Die außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“ oder „Gesellschaft“) hat am 15. Juni 2021 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 4:3 (nach Einziehung von einer Aktie) auf dann EUR 3.015.270,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 4.020.361,00 beschlossen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten sowie um den darüber hinaus gehenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen.

    Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170173 am 28. Juli 2021 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

    Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier (4) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu drei (3) auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammengelegt werden. Gemäß der Festlegungen des Vorstands mit erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrats werden für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von vier zu drei teilbare Anzahl von Stückaktien hält, in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

    Die konvertierten Stückaktien der OAB AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der OAB AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

    Mit Wirkung zum 14. September 2021

    erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der OAB AG im Verhältnis 4:3 im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 13. September 2021.

    Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der OAB AG nach dem Stand vom 15. September 2021 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 13. September 2021 ab. An die Stelle von je vier (4) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0006864101) treten drei (3) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A3E5D80).

    Soweit ein Aktionär einen nicht durch 4 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte DE000A3E5DQ6) eingebucht. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

    Ein durch vier teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor dem 14. September 2021 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

    Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

    Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A3E5D80) im Freiverkehr der Börse Hamburg sowie den weiteren Handelsplätzen ist für den 14. September 2021 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

    Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden zum Zwecke des Umtausches

    [...]

    Quelle: Bundesanzeiger

  • 06.09.2021 | 19:17

    asknet Solutions AG: Verlustmitteilung gemäß § 92 Abs. 1 AktG und Anpassung der Jahresprognose

    asknet Solutions AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Hauptversammlung
    asknet Solutions AG: Verlustmitteilung gemäß § 92 Abs. 1 AktG und Anpassung der Jahresprognose

    06.09.2021 / 19:17 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

    asknet Solutions AG: Verlustmitteilung gemäß § 92 Abs. 1 AktG und Anpassung der Jahresprognose

    Karlsruhe, 6. September 2021 - Im Zuge der Erstellung des Zwischenabschlusses für das erste Halbjahr 2021 und der Aktualisierung der Jahresprognose 2021 ist der Vorstand der asknet Solutions AG heute zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl für das Halbjahr als auch für das Gesamtjahr 2021 ein höherer Verlust als ursprünglich angenommen ausgewiesen werden muss. Nach vorläufigen Zahlen wird die Gesellschaft im ersten Halbjahr 2021 ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in der Bandbreite von -1,1 bis -1,4 Mio. EUR erzielen, was zu einem Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in der Bandbreite von -0,7 bis -0,9 Mio. EUR führt. Die wichtigsten Faktoren, die die Finanzperformance beeinträchtigen, sind (i) höhere Rechtskosten im Zusammenhang mit der Bewältigung von Altlasten, (ii) hohe Restrukturierungs- und Investitionskosten für strategische Initiativen im Rahmen der Drei-Säulen-Strategie des Unternehmens, die darauf abzielt, mittelfristig Wachstum zu generieren und (iii) eine Verschiebung der Umsetzung umsatzstarker und strategisch wichtiger neuer Projekte in die zweite Jahreshälfte.

    Ein Verlust der Hälfte des Grundkapitals der asknet Solutions AG löst die gesetzliche Verpflichtung zur Einberufung einer Hauptversammlung nach § 92 Abs. 1 AktG aus. Die Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung wird einschließlich der Tagesordnung form- und fristgerecht veröffentlicht werden. In der Versammlung wird der Vorstand den Verlust des Grundkapitals anzeigen und ein Update zur Lage des Unternehmens geben.

    Das Unternehmen geht davon aus, dass sich die Geschäftsentwicklung in der zweiten Jahreshälfte 2021 aufgrund des bereits erfolgten Starts mehrerer neuer Kundenprojekte deutlich verbessern wird. Dennoch kann die Jahresprognose vor dem Hintergrund der oben genannten Faktoren nicht aufrechterhalten werden. Für das Gesamtjahr 2021 werden nun rückläufige Umsatzerlöse und Roherträge erwartet, die zu einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf Vorjahresniveau führen werden. Ursprünglich war das Unternehmen von gleichbleibenden oder im einstelligen Prozentbereich steigenden Umsatzerlösen ausgegangen. Der Rohertrag sollte leicht unter dem Niveau von 2020 liegen. Gleichzeitig wurde eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) gegenüber Vorjahr erwartet.

    Im Zuge dieser Ankündigung bekräftigt der Vorstand des Unternehmens die Bedeutung der im Juli 2021 angekündigten Drei-Säulen-Strategie. Der Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf der Neupositionierung der bestehenden Geschäftsbereiche, der Verfolgung einer klaren Unternehmensvision, der Entwicklung innovativer Produkte und der Erschließung neuer Märkte. Zu diesem Zweck wurden mehrere strategische Initiativen eingeleitet und befinden sich aktuell in Umsetzung, um das Unternehmen bis 2023 zur Profitabilität und zu nachhaltigem, stetigem Wachstum zu führen.

    Kontakt
    Magda Gajny
    +49(0)721/96458-6116
    investors@asknet.com
    https://asknet-solutions.com/de/



    06.09.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de



    Sprache:	Deutsch
    Unternehmen: asknet Solutions AG
    Vincenz-Priessnitz-Str. 3
    76131 Karlsruhe
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)721 / 964 58-0
    Fax: +49 (0)721 / 964 58-99
    E-Mail: investors@asknet.com
    Internet: asknet-solutions.com
    ISIN: DE000A2E3707
    WKN: A2E370
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart
    EQS News ID: 1231571


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • 16.08.2021

    co.don Aktiengesellschaft

    Teltow


    ISIN DE000A1K0227 / WKN A1K022
    ISIN DE000A289BE9 / WKN A289BE

    Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von einer eigenen Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG und über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

    Am 12.05.2021 hat die außerordentliche Hauptversammlung der co.don Aktiengesellschaft („co.don“) beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von 43.729.133,00 EUR, eingeteilt in 43.729.133 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG um 1,00 EUR auf 43.729.132,00 EUR, eingeteilt in 43.729.132 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, herabgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von einer Stückaktie, die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

    Ferner hat die Hauptversammlung der co.don am 12.05.2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 43.729.132,00 um EUR 21.864.566,00 auf EUR 21.864.566,00, eingeteilt in 21.864.566 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 2:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

    Der Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2021 hinsichtlich der Kapitalherabsetzungen wurde am 13.07.2021 und 10.08.2021 in das Handelsregister eingetragen; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 21.864.566,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

    Am 20.08.2021 abends werden die 43.729.132 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 2:1 zusammengelegt. Für je zwei alte Aktien (ISIN DE000A1K0227 und ISIN DE000A289BE9) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A3E5C08 und ISIN DE000A3E5C16) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: ISIN DE000A3E5CK1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A3E5CK1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten, etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 2:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 02.09.2021 ausgebucht.

    Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird entsprechend der bisherigen Verbriefung in Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der co.don Aktiengesellschaft bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

    Die derzeit unter der ISIN DE000A1K0227 und der ISIN DE000A289BE9 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A3E5C08 bzw. ISIN DE000A3E5C16 für „konvertierte“ Aktien.

    co.don Aktiengesellschaft

    Quelle: Bundesanzeiger

  • Cashcloud AG (CH0132106482)Datum15.08.2021 18:11
    Foren-Beitrag von LordofShares im Thema Cashcloud AG (CH0132106482)

    13.08.2021

    Beschluss

    Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

    Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 13.08.2021 beschlossen, die
    Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 30.09.2021 einzustellen, daher wird
    gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
    Stammaktien der

    Mars One Ventures AG, Basel

    zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 01.10.2021 widerrufen.

    Frankfurt am Main, 13. August 2021

    Frankfurter Wertpapierbörse
    Geschäftsführung

    Quelle: Deutsche Börse

  • Das Verfahren zur Löschung der Hench-Thermoplast AG wurde laut HR-Bekanntmachung vom 15.04.2021 aufgehoben. Nun ein neuer Versuch zur Fortsetzung der Gesellschaft:

    Am 13.08.2021 wurde im Bundesanzeiger die Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Hench-Thermoplast AG veröffentlicht (Termin: 23.09.2021). Die wesentlichen Punkte der Tagesordnung sind die Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG, die Beschlussfassung zur Fortsetzung der Gesellschaft, sowie die Beschlussfassung zur Herabsetzung des Grundkapitals - von aktuell ca. 1,15 Mio. Euro um ca. 925.000 Euro auf 225.000 Euro - durch Reduzierung des rechnerischen Nennwerts der Aktien auf 1,00 Euro und Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 2:1, und zur gleichzeitigen Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals um bis zu 225.000 Euro auf bis zu 450.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 450 neuen, vinkulierten Namensaktien (!) mit einem Nennbetrag von je 500 Euro gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht für die Aktionäre. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien soll 1.500 Euro betragen !

  • tiscon AG - Insolvenz (WKN 745880)Datum06.08.2021 03:36

    Nichts, was man nicht schon gewusst hätte: pressetext news

    Ohne jegliche Angabe zum zeitlichen Horizont und ohne jegliche weitere Details, insbesondere zu den mit der geplanten Sanierung einhergehenden Kapitalmaßnahmen, ist die Mitteilung völlig wertlos.

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