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Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Envio AG, Hamburg, (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 31. August 2012 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.697.000,00 um EUR 7.635.424,00 auf EUR 61.576,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) herabzusetzen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass die Aktien im Verhältnis 125 zu 1 zusammengelegt werden, d. h. es werden jeweils einhundertfünfundzwanzig auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 zusammengelegt.
Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117554 am 7. November 2012 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 125 zu 1 erfolgt mit Wirkung zum 24. August 2015, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 125 teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.
Die Depotbanken werden die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 21. August 2015, abends, umbuchen. An die Stelle von je 125 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0N4P19) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A161283).
Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 125 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Teilrechte (Aktienspitzen; ISIN DE000A1613E8) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 7. September 2015
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der quirin bank AG, Berlin, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken versucht zu verwerten. Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig vorgenommen werden. Sollte eine Verwertung von Aktienspitzen nicht erfolgen können, werden verbleibende Aktienspitzen wertlos ausgebucht. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Haikui Seafood AG, Hamburg Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE000A1JH3F9, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 18.02.2016 wirksam.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Am 12.08.2015, also bald 3 Jahre nach dem Schlusstermin, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEYONIQ AG aufgehoben. Damit kann die Gesellschaft nun von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden...
Gestern (14.08.2015) wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Global Oil & Gas AG für das Geschäftsjahr 2014 veröffentlicht (Termin: 29.09.2015). Nach den üblichen Punkten steht u.a. erneut der Beschluss einer Kapitalherabsetzung auf der Tagesordnung: Das Grundkapital soll nun jedoch im Verhältnis 72:1 (!) - von aktuell ca. 5,0 Mio. Euro um ca. 4,9 Mio. Euro auf nur noch ca. 69.000 Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis herabgesetzt werden. Im Anschluss daran soll eine Barkapitalerhöhung um bis zu ca. 1,5 Mio. Euro durch Ausgabe von bis zu ca. 1,5 Mio. neuen Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts durchgeführt werden, wobei die neuen Aktien an den Großaktionär der Gesellschaft, die Global Derivate Trading GmbH, sowie an zwei weitere Investoren ausgegeben werden sollen...
Über ein Jahr nach der Ankündigung, die "ELANIX Technology AG" in die Porta Systems AG einzubringen (siehe Beitrag #34), scheint es nun tatsächlich doch noch dazu zu kommen:
Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Porta Systems AG für das Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht (Termin: 22.09.2015). Nach den üblichen Punkten stehen im Wesentlichen folgende Beschlussvorschläge zur Neuausrichtung der Gesellschaft auf der Tagesordnung:
- Sachkapitalerhöhung um ca. 4,6 Mio. Euro durch Ausgabe von ca. 4,6 Mio. neuen Aktien an die Eigentümer der "Elanix Technologies AG", Nyon, Schweiz. Diese sollen dafür im Gegenzug alle Aktien der Elanix Technologies AG in die Porta Systems AG einbringen.
- Umbenennung der Porta Systems AG in "Elanix Biotechnologies AG"
- Sitzverlegung von Porta Westfalica nach Berlin
- Barkapitalerhöhung um bis zu 500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Geboten werden sagenhafte 13,49 Euro je Softmatic-Aktie ( ), die Annahmefrist läuft bis zum 10.09.2015...
In der Angebotsunterlage wird auch der Grund für den hohen Angebotspreis genannt: Die LIVIA Corporate Development SE hat nach dem Erwerb von ca. 56,65% der Softmatic-Aktien (siehe Beitrag #5) bis zum 27.07.2015 weitere Softmatic-Aktien über die Börse gekauft und dabei bis zu 13,49 Euro je Softmatic-Aktie bezahlt, weshalb sich auch der gesetzliche Mindestangebotspreis auf 13,49 Euro erhöht hat...
German Brokers AG: Änderung der Beteiligungsstruktur
German Brokers Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
11.08.2015 11:15
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
11. August 2015. Die German Brokers AG WKN580180, ISIN DE0005801807 gibt bekannt, dass die Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH, München, am 11. August 2015 beschlossen hat, ihre schuldrechtliche Kaufoption über ein weiteres Aktienpaket in Höhe von 19,23 % an der German Brokers AG (WKN580180, ISIN DE0005801807) zum Preis von insgesamt EUR 134.188, eingeräumt am 5. Mai 2015 von den Aktionären Gerd Nitschmann (USA), Hans Nitschmann (Niederlande), Heiko Lantzsch (Deutschland), Jürgen Ruchti (Deutschland), MatGa Beteiligungs GmbH (Deutschland), Frank Rost (Deutschland) und Ingolf Bendrich (Deutschland) zu ziehen und dies der Gesellschaft mitgeteilt hat.
Der Vollzug der Transaktion erfolgt kurzfristig mit Abschluss eines Vertrages über den Ankauf und die Übereignung des Aktienpakets in Höhe von 19,23 % an der German Brokers AG zum Preis von insgesamt EUR 134.188.
Mit dem bevorstehenden Vollzug der Transaktion wird sich die Beteiligungsstruktur der German Brokers AG ändern. Aufgrund des bestehenden Streubesitzes an den Aktien der German Brokers AG wird die Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH mit einer Beteiligung von dann 47,39 % eine faktische Hauptversammlungsmehrheit an der German Brokers AG halten.
11.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 2. Juli 2015 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.713.832,00, eingeteilt in 4.713.832 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 1,00 auf EUR 4.713.831,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 1 Aktie, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden ist, nach § 237 Absatz 3 Nr. 1 AktG zum Zwecke der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juli 2015 hat weiterhin beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 1 Aktie noch EUR 4.713.831,00 betragen wird und in 4.713.831 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt sein wird, nach den Vorschriften der vereinfachten Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG im Verhältnis von 3 zu 1 um EUR 3.142.554,00 auf EUR 1.571.277,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass je drei auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Der freiwerdende Betrag wird zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von Verlusten verwendet.
Die Beschlüsse über die Einziehung von 1 Aktie und die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurden am 30. Juli 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und sind damit wirksam geworden.
Die Einziehung der 1 Aktie erfolgt mit Wirkung zum 12. August 2015.
Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 3 zu 1 erfolgt mit Wirkung zum 12. August 2015, soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.
Mit Wirkung zum
12. August 2015
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Greenwich Beteiligungen AG im Verhältnis von 3 zu 1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 11. August 2015.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG nach dem Stand vom 11. August 2015, abends, umbuchen. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A12ULU3) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1610L9).
Die konvertierten Stückaktien der Greenwich Beteiligungen AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A161Z36) eingebucht.
Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Greenwich Beteiligungen AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 26. August 2015
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Greenwich Beteiligungen AG sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1610L9, Börsenkürzel PEBK) bei der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 12. August 2015 aufgenommen.
RINOL Aktiengesellschaft, Renningen Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0HN404, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 10. Februar 2016 wirksam.
Haikui Seafood AG: Beabsichtigter Antrag auf Delisting und öffentliches Aktienrückkaufangebot
Haikui Seafood AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
07.08.2015 18:50
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Haikui Seafood AG: Beabsichtigter Antrag auf Delisting und öffentliches Aktienrückkaufangebot
Frankfurt am Main, 07. August 2015 - Heute hat der Vorstand der Haikui Seafood AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, in Kürze bei der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien des Unternehmens zum Handel am regulierten Markt (Prime Standard) zu stellen (das "Delisting"). Das Delisting wird voraussichtlich sechs Monate nach Veröffentlichung des Widerrufs der Börsenzulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse wirksam.
Die Entscheidungen des Vorstands und des Aufsichtsrats basieren auf der Einschätzung, dass das Unternehmen aufgrund des sehr geringen Streubesitzes von lediglich circa 10 Prozent, des geringen Handelsvolumens und der schwachen Bewertung der Haikui-Aktie an der Börse in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein wird, wesentliche Kapitalerhöhungen zu akzeptablen Bewertungen durchzuführen. Damit rechtfertigt der Nutzen des Börsenlistings der Haikui Seafood AG nicht mehr die damit verbundenen Kosten.
Um den Aktionären einen Ausgleich für das Delisting zu geben, plant die Gesellschaft, vor Inkrafttreten des Delistings einen Aktienrückkauf von Aktien des Unternehmens in Höhe von bis zu 10 Prozent des Aktienkapitals der Gesellschaft (der "Aktienrückkauf") durchzuführen. Der Aktienrückkauf wird im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots durchgeführt und wird sich insgesamt auf bis zu 1.027.600 nennwertlose Inhaberaktien des Unternehmens belaufen (ISIN DE000A1JH3F9 / WKN A1JH3F).
Die Angebotsfrist beginnt am 10. August 2015 und endet am 15. September 2015 um 24:00 Uhr. Der Angebotspreis für den Aktienrückkauf beträgt 1,91 Euro, was einem Aufschlag von rund 20 Prozent über dem Durchschnitt der Schlussauktionspreise im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am zehnten bis zum vierten Tag vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots entspricht. Weitere Einzelheiten über den geplanten Aktienrückkauf sind in den Angebotsunterlagen zum Aktienrückkauf zu finden, die in Kürze beim Bundesanzeiger sowie auf der Website der Gesellschaft www.haikui-seafood.de unter folgendem Link zum Download zur Verfügung stehen werden:
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über die Haikui Seafood AG
Die Haikui Seafood AG verarbeitet Fische und Meeresfrüchte für den chinesischen und internationalen Markt. Die Produktpalette des Unternehmens umfasst Produkte aus gefrorenen und konservierten Fischen und Meeresfrüchten, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Sorten roher Fische und Meeresfrüchte hergestellt werden, darunter Garnelen, Krabben, diverse Fischarten sowie Schalentiere und Kopffüßer. Kunden von Haikui Seafood sind Distributoren in China und in Übersee, welche überwiegend in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten ansässig sind. Zum 31. März 2015 beschäftigte Haikui Seafood durchschnittlich rund 657 fest angestellte Mitarbeiter und rund 755 zusätzliche befristet angestellte Arbeitskräfte. Das Unternehmen verfügt über eine jährliche Produktionskapazität von ungefähr 34.000 Tonnen (Output). Die Produktionsstätten befinden sich im südöstlichen China auf der Insel Dongshan, Zhangzhou in der Provinz Fujian. Haikui Seafood betreibt eine optimierte Lieferkette einschließlich eigener Verarbeitungsanlagen, eigener Produktforschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie Lagerhallen bei gleichzeitiger enger Kooperation mit Rohwarenlieferanten.
Über die Haikui Aktie: ISIN: DE000A1JH3F9 WKN: A1JH3F9 Ticker Symbol: H8K Marktsegment: Regulierter Markt / Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.haikui-seafood.de oder kontaktieren Sie
Kirchhoff Consult AG Anja Ben Lekhal Tel.: +49 (0)40 609 186 55 anja.benlekhal@kirchhoff.de
07.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Der Handel mit den Aktien der JJ Auto AG wurde am Freitag (07.08.2015) auf Anordnung der BaFin bis auf weiteres ausgesetzt. Laut Bekanntmachung der Frankfurter Börse dient dieser Schritt der "Beseitigung oder Verhinderung von Missständen", was auch immer man darunter verstehen mag...
Bekanntmachung über die Kapitalherabsetzung in ordentlicher Form gemäß §§ 222 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der plenum AG, Frankfurt am Main, („Gesellschaft“) hat am 16. Juli 2015 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 4.849.790,00, eingeteilt in 4.849.790 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 3.879.832,00 auf EUR 969.958,00, eingeteilt in 969.958 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen.
Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 5 : 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.879.832,00 zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage.
Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 26.07.2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.
Am 07.08.2015 abends nach Börsenschluss werden die 4.849.790 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 5:1 zusammengelegt. Für je fünf alte Aktien (ISIN DE000A12UM22) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie (ISIN DE000A161Z44) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 01.01.2015 gewinnberechtigt.
Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A1610U0) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der plenum AG bleibt unverändert.
Die Preisfeststellung für die 969.958 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der geänderten ISIN DE000A161Z44 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 10.08.2015 aufgenommen.
Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der MIM Mondo Igel Media AG i.L. für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014 veröffentlicht (Termin: 14.09.2015). Neben den üblichen Punkten stehen nun insbesondere folgende Maßnahmen zur Rekapitalisierung und Reaktivierung der Gesellschaft auf der Tagesordnung:
- Beschluss zur Fortsetzung der Gesellschaft
- Beschluss einer Barkapitalerhöhung um bis zu 425.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 425.000 neuen Aktien (Bezugsverhältnis 1:1). Der Ausgabepreis der neuen Aktien soll 1,20 Euro betragen.
- Beschluss zur Umbenennung der Gesellschaft in "CREVALIS CAPITAL AG"
Convertis AG gibt Ausstieg der AMBER Capital GmbH bekannt
Die AMBER Capital GmbH erklärte mit heutigem Datum ihren Ausstieg als mehrheitlicher Aktionär und strategischer Investor bei der Convertis AG. Die AMBER Capital GmbH gab als Grund ihres Ausstieges eine mögliche neuerliche Anfechtung der mehrheitlich gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse vom 14. Juni 2015 an. Der Convertis AG selbst, wurde bis zum heutigen Tage keine Anfechtungsklage zugestellt. Zum Anlass des Rückzuges der AMBER Capital GmbH wird die Convertis AG mit sofortiger Wirkung alle operativen Bemühungen einstellen.
Die AMBER Capital GmbH stellt bei ihrer Entscheidung insbesondere das Miteinander zu den streitbaren Minderheitsaktionären bei der Convertis AG in Frage. Untermauert wird die Entscheidung der AMBER Capital GmbH auch dadurch, als dass die streitbaren Minderheitsaktionäre bereits vor Eröffnung der Hauptversammlung ihre Haltung gegenüber dem Notar offenbarten und zu allen Punkten Widerspruch zu Protokoll gaben, obwohl man die offene Debatte nicht einmal begonnen hatte. Die hier genannte Minderheit wird von bekannten und professionellen Anfechtungsklägern flankiert, welche sich mit einem an einer Hand abzählbaren Aktienbestand der geplanten Entwicklung der Gesellschaft dauerhaft erwehren wollen.
Die AMBER Capital GmbH wird zeitnah die Suche nach einem neuen Investor zum Zwecke der Übernahme ihres Aktienpaketes aufnehmen.
Siegen, im August 2015
Convertis AG
Hinweis:
Die Aussendung dieser Pressemitteilung erfolgt in Verantwortung und auf Rechnung der Convertis AG. Der Inhalt dieser Pressemitteilung dient ausschließlich der Information und stellt weder eine Kauf-, noch eine Verkaufsempfehlung zu den Aktien der Gesellschaft dar.
Heute wurde im Bundesanzeiger eine "Erweiterung der Tagesordnung" der ordentlichen Hauptversammlung der Omiris AG für das Geschäftsjahr 2014 veröffentlicht (Termin: 31.08.2015). Die Hauptversammlung soll nun zusätzlich
- eine Umfirmierung der Gesellschaft in "FinData Group AG",
- eine Sitzverlegung nach Frankfurt,
- ein Rückkaufangebot für bis zu 250.000 Omiris-Aktien zum Preis von je 1,10 Euro sowie die anschließende Einziehung der zurückgekauften Aktien, und
- eine Bar- und Sachkapitalerhöhung um bis zu 1,4 Mio. Euro (Bezugsverhältnis 1:2)
beschließen. Im Zuge der Kapitalerhöhung soll die "Findata Holding Ltd", London, die Möglichkeit erhalten, Aktien der "Findata Ltd", London, in die Omiris AG einzubringen.
Weder die Findata Holding Ltd noch die Findata Ltd ist bisher irgendwie in Erscheinung getreten. Beide Gesellschaften wurden erst vor wenigen Tagen ins englische Handelsregister eingetragen, die Findata Holding Ltd am 28.07.2015 und die Findata Ltd am 30.07.2015. Beide Gesellschaften werden von Tobias Brandt, Deutschland, geführt. Im Hintergrund scheint jedoch Olaf Neugebauer über die Barna Capital Ltd die Fäden zu ziehen. Insgesamt ziemlich dubios...
Die Wanderer-Werke AG teilte heute mit, dass Oliver Wiederhold seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 21.07.2015 auf 3,23% (Überschreitung der 3%-Meldeschwelle) und am 24.07.2015 auf 8,47% erhöht hat (Überschreitung der 5%-Meldeschwelle). Offensichtlich hat er die Aktien über die Börse zusammengekauft; insbesondere am 24.07.2015 stieg der Kurs mit ungewöhnlich hohen Umsätzen auf über 10 Cent in der Spitze.
Die Frage ist natürlich, was das soll, schließlich besteht die Wanderer-Werke AG nur noch aus einem gigantischen Schuldenberg. Laut der letzten veröffentlichten Bilanz war die Gesellschaft am 22.07.2010, also am Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit über 140 Mio. Euro überschuldet. D.h. an eine Sanierung und spätere Mantel-Nutzung ist hier eigentlich nichtmal im Traum zu denken. Außerdem ist das zusammengekaufte Aktienpaket mit nichtmal 10% viel zu klein, um damit ernsthaft eine Sanierung anzugehen (außer man plant einen Kapitalschnitt auf NULL)...
Was bleibt ist die Vermutung, dass Oliver Wiederhold nun offenbar auf Beuttenmüllers Spuren wandelt und ebenfalls versucht, den Aktienkurs einer insolventen Schrottbude hochzutreiben, um die Aktien dann an gierige Zocker abzuverkaufen...
Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der net SE für die Geschäftsjahre 2011/12, 2012/13 und 2013/14 veröffentlicht (Termin: 09.09.2015). Nach den üblichen Punkten steht u.a. auch mal wieder der Beschluss einer Kapitalherabsetzung auf der Tagesordnung: Das Grundkapital soll im Verhältnis 2:1 - von aktuell ca. 5,4 Mio. Euro auf ca. 2,7 Mio. Euro - durch Zusammenlegung der Aktien im selben Verhältnis herabgesetzt werden...
Zielgesellschaft: Powerland AG; Bieter: Guo GmbH & Co. KG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG
Bieterin:
Guo GmbH & Co. KG c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH Fellnerstraße 7-9 60322 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Shunyuan Guo Geschäftsführer der Guo Verwaltungs GmbH
Zielgesellschaft:
Powerland AG c/o GFD-Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH, Fellnerstraße 7-9 60322 Frankfurt am Main ISIN DE000PLD5558 / WKN PLD555
Die Aktien der Gesellschaft sind unter der ISIN DE000PLD5558 / WKN PLD555 zum Börsenhandel am Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden zusätzlich im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart gehandelt.
Angaben der Bieterin: Die Guo GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 46260, (die 'Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären der Powerland AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 90460, (die 'Powerland') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautende Stückaktien der Powerland mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Powerland von EUR 1,- je Aktie zu einem Betrag in Höhe von EUR 0,80 je Aktie zu erwerben (das 'Erwerbsangebot'). Das Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Erwerbsangebots werden im Internet unter folgender Website veröffentlichen werden: http://www.guo-angebot.de.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Powerland dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Powerland wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Frankfurt am Main, den 31. Juli 2015
Guo GmbH & Co. KG Die Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Meldung
31.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart