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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Einigung über finanzielle Restrukturierung des SKW Metallurgie Konzerns
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
25.08.2017 / 12:09 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Einigung über finanzielle Restrukturierung des SKW Metallurgie-Konzerns
- SKW und Speyside Equity haben sich auf ein Konzept der umfassenden finanziellen Restrukturierung der SKW Gruppe mittels einer Kapitalherabsetzung und eines anschließenden Debt-Equity-Swap geeinigt
- Nachhaltige Beseitigung der Überschuldung macht erhebliche Verwässerung der bestehenden Aktionäre unumgänglich
- Sanierungsmaßnahmen bedürfen noch der Beschlussfassung durch die Aktionäre
- Absage der Hauptversammlung am 31. August 2017 und Einberufung einer neuen Hauptversammlung am 10. Oktober 2017
München (Deutschland), 25. August 2017
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG (WKN SKWM02 / ISIN DE000SKWM021) hat sich mit Speyside Equity Industrial Europe Luxembourg S.à r.l., Luxembourg (derzeit noch firmierend als Luxembourg Investment Company 188 S.à r.l.), auf ein Konzept der umfassenden finanziellen Restrukturierung der SKW Metallurgie Gruppe geeinigt. Um die zur Sanierung notwendige nachhaltige Entschuldung der Gesellschaft zu erreichen, soll Speyside Equity nach einer Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis 1:10 (Kapitalschnitt) die zu erwerbenden gesamten Forderungen der Kreditgeber des Konsortialkreditvertrages in Höhe von rd. 74 Mio. Euro anteilig in Höhe von nominal 45 Mio. mittels einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Debt-Equity-Swap) in Eigenkapital umwandeln. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die Kreditgeber des Konsortialkreditvertrags und Speyside Equity zeitnah verbindlich über den Verkauf der Forderungen einigen. Bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage sollen 12.435.367 neue Aktien ausgegeben werden. Speyside Equity strebt damit eine Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von 95 % an. Speyside Equity hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, zeitnah nach Vollzug des Debt-Equity-Swaps einen Antrag nach § 327a AktG (Squeeze-out) zu stellen. Die Angemessenheit dieses Umtauschverhältnisses wird auch durch ein Gutachten einer angesehenen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt. Das Konzept sieht des Weiteren Grundzüge einer umfassenden Refinanzierung für die gegenüber Speyside Equity verbleibenden Kreditverbindlichkeiten der SKW Metallurgie Gruppe und strategische Optionen zur Weiterentwicklung vor, insbesondere im Schlüsselmarkt Nordamerika.
Aus Kostengründen und um den Aktionären zeitnah ein vollständiges Bild über das Konzept zu geben, werden daher die ursprünglich geplanten zwei Hauptversammlungen auf eine Hauptversammlung am 10. Oktober 2017 zusammengefasst. Die bisher auf den 31. August 2017 einberufene Hauptversammlung wird abgesagt.
Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Konzept und werden der Hauptversammlung empfehlen, dieses anzunehmen. Falls die Hauptversammlung der Kapitalherabsetzung und der Kapitalerhöhung nicht mit der erforderlichen Mehrheit zustimmt, ist eine vollständige Rückzahlung der Kreditforderungen bei Fälligkeit am 31. Januar 2018 nicht gewährleistet und damit die Existenz der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG gefährdet.
25.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG Prinzregentenstr. 68 81675 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 5998923-0 Fax: +49 (0)89 5998923-29 E-Mail: info@skw-steel.com Internet: www.skw-steel.com ISIN: DE000SKWM021 WKN: SKWM02 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals über eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
Die Hauptversammlung der GxP Properties AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) hat am 17. Mai 2017 u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der GxP German Properties AG durch Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 69.304.574,00, eingeteilt in 69.304.574 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um EUR 6,00 auf EUR 69.304.568,00 herabgesetzt im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren nach § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG. Diese Herabsetzung wird durch die Einziehung von sechs Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, insgesamt somit EUR 6,00, vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt EUR 6,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt.
2. Ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG und entsprechende Satzungsänderung
Das nach vorheriger Einziehung von sechs Aktien bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 69.304.568,00, eingeteilt in 69.304.568 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft sowie zum Zwecke der Erreichung eines Börsenkurses der einzelnen Aktie, der über dem Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG liegt, um etwaige Kapitalerhöhungen zu ermöglichen, um EUR 60.641.497,00 auf EUR 8.663.071,00 in der Weise herabgesetzt, dass je acht Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden
Der Herabsetzungsbetrag von EUR 60.641.497,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung nach Ziffern 1 und 2 sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 23.08.2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt eingetragen.
Die konvertierten Stückaktien der GxP German Properties AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der GxP German Properties AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Mit Wirkung zum
30.08.2017
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der GxP German Properties AG im Verhältnis 8:1 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 29.08.2017.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien (DE000A1YCNN8) der GxP German Properties AG nach dem Stand vom 31.08.2017, abends, Teilrechte in gleicher Höhe (DE000A2ELX9) umbuchen. An die Stelle von je acht (8) Teilrechten tritt eine 1 konvertierte Stückaktie (ISIN DE000A2E4L00) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00.
Eine Zusammenlegung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der GxP German Properties AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 15.09.2017
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Zusammenlegung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A2E4LX9) bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A2E4L00) im Freiverkehr (Segment Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 30.08.2017 vorgesehen.
Die technische Abwicklung wird durch die ODDO BHF Aktiengesellschaft durchgeführt.
asknet AG informiert über Vollzug der Kapitalherabsetzung
DGAP-News: asknet AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung
01.08.2017 / 12:47 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
asknet AG informiert über Vollzug der Kapitalherabsetzung
- Letzter Handelstag der ISIN DE0005173306 am 10. August 2017 - Notierungsaufnahme unter neuer ISIN DE000A2E3707 am 11. August 2017 (Ex-Tag)
Karlsruhe, 1. August 2017 - Die asknet AG, Anbieter von globalen eBusiness Technologien und Lösungen im eCommerce-Markt, informiert über den planmäßigen Vollzug der Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1.
Mit Eintragung in das Handelsregister am 7. Juli 2017 wurde der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2017 zur Herabsetzung des Grundkapitals der asknet AG (ISIN DE0005173306) wirksam. Die Umstellung der Notierung der Aktien der asknet AG im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse im Verhältnis 10:1 erfolgt am 10. August 2017 nach Börsenschluss. Die Notierungsaufnahme der Aktien unter der neuen ISIN DE000A2E3707 erfolgt am 11. August 2017 bei entsprechender Anpassung des Börsenkurses (Ex-Tag). Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über die depotführenden Banken. Je nach Institut kann die Umbuchung im Depot mehrere Tage in Anspruch nehmen, sollte aber bis spätestens Ende August 2017 abgeschlossen sein.
Sofern ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm sogenannte Teilrechte (Aktienspitzen mit der ISIN DE000A2E4M74) eingebucht. Die asknet AG empfiehlt Aktionären, für deren Bestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, ihrer Depotbank kurzfristig entsprechende Aufträge zur Spitzenregulierung zu erteilen. Die hierfür benötigten Informationen und Unterlagen wird die jeweilige Depotbank zur Verfügung stellen.
Über asknet AG Die asknet Gruppe ist ein innovativer Anbieter von eBusiness Technologien und Lösungen für den weltweiten Vertrieb und die Verwaltung von digitalen und physischen Gütern. 1995 als Spin-off des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) gegründet, ist das Unternehmen ein Pionier des modernen eCommerce mit mehr als 20 Jahren Erfahrung. In dem Geschäftsbereich eCommerce Solutions (zuvor Digital und Physical Goods) befähigt asknet Hersteller weltweit, ihre Produkte in über 190 Ländern erfolgreich zu vertreiben. Das Kernprodukt, die asknet eCommerce Suite, deckt den kompletten Verkaufsprozess ab und kann von Herstellern sowohl digitaler als auch physischer Güter genutzt werden. Daneben stehen auch einzelne Services und Lösungen entlang der Wertschöpfungskette zu Verfügung. Im Geschäftsbereich Academics unterstützt asknet Kunden aus dem Forschungs- und Lehrsektor bei der Beschaffung sowie der Verwaltung von Software und Hardware. Durch intensive Geschäftsbeziehungen zu über 80 % der deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen kennt asknet deren Anforderungen genau und bietet so passgenaue Lösungen an. Weitere Informationen unter www.asknet.de.
Pressekontakt asknet AG Anna-Lena Mayer, Florian Kirchmann Telefon +49 221 9140-970 investorrelations@asknet.de
01.08.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Sprache: Deutsch Unternehmen: asknet AG Vincenz-Priessnitz-Str. 3 76131 Karlsruhe Deutschland Telefon: +49 (0)721 / 964 58-0 Fax: +49 (0)721 / 964 58-99 E-Mail: info@asknet.de Internet: www.asknet.de ISIN: DE0005173306 WKN: 517330 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart; Open Market (Basic Board) in Frankfurt
Dass es kein Perpetuum Mobile gibt, ganz einfach weil es physikalisch unmöglich ist, sollte sich eigentlich mittlerweile bis zu den letzten Hinterwäldlern herumgesprochen haben. Leider scheint dem aber nicht so zu sein, da es offensichtlich immernoch ein paar Dumme gibt, die solchen Leuten, die behaupten, sie könnten Energie aus dem Nichts erzeugen, ihr Geld in den Rachen werfen...
Aus den geplanten Kapitalmaßnahmen ist offenbar nichts geworden, stattdessen gibts nun einen neuen Großaktionär:
Am 15.08.2017 wurde im Bundesanzeiger eine Beteiligungsbekanntmachung gemäß § 20 AktG der Aldea Assekuranzmakler AG veröffentlicht, derzufolge die von Philip Moffat geführte Cobalt AG, Kükels, mehr als 25% der Aldea-Aktien hält...
Air Berlin PLC: Air Berlin hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt | Flugbetrieb wird fortgeführt | Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit
Air Berlin PLC / Schlagwort(e): Insolvenz
15.08.2017 / 13:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Air Berlin hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt | Flugbetrieb wird fortgeführt | Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
London, 15. August 2017 - Der Board of Directors der Air Berlin PLC ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Air Berlin PLC keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht. Grund für diese Einschätzung ist, dass der Hauptaktionär Etihad Airways PJSC gegenüber der Air Berlin PLC erklärt hat, keine weitere finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Zugleich haben zwei auf Vorschlag von Etihad Airways PJSC bestellte Mitglieder des Board of Directors der Air Berlin PLC ihre Ämter niedergelegt.
Vor diesem Hintergrund hat der Board of Directors heute beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Darüber hinaus wurde beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und die airberlin technik GmbH gestellt und wird für weitere untergeordnete Gesellschaften der Air Berlin Gruppe gestellt werden. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die NIKI Luftfahrt GmbH und die Leisure Cargo GmbH zu stellen.
Es werden Verhandlungen mit Lufthansa und weiteren Beteiligten zur Veräußerung von Betriebsteilen geführt.
Die Bundesregierung, die Lufthansa und weitere Beteiligte unterstützen die Air Berlin bei ihren Restrukturierungsbemühungen. Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit abgesichert durch eine Bundesbürgschaft, um den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten.
Der Flugbetrieb der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, der Luftfahrtgesellschaft Walter mbH, der NIKI Luftfahrt GmbH und der Belair Airlines AG wird weitergeführt.
Mitteilende Person: Friedrich Floto, Senior Vice President Group Finance & Investor Relations E-Mail: ir@airberlin.com
Air Berlin PLC c/o Browne Jacobson LLP, 6 Bevis Marks, Bury Court, London, EC3A 7BA, United Kingdom; ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie), Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, Prime Standard); ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April 2011 und Januar 2014) Handelssegment Bondm im Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse und Euro MTF Markt der Luxembourg Stock Exchange; ISIN DE000A1HGM38 (Wandelanleihe 2013), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051719786 (EUR-Anleihe Mai 2014), Euro MTF Markt der Luxembourg Stock Exchange; ISIN XS1051723895 (CHF-Anleihe Mai 2014), SIX Swiss Exchange und Euro MTF Markt der Luxembourg Stock Exchange; ISIN DE000A19DMC0 (Wandelanleihe 2017), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
15.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Air Berlin PLC 6 Bevis Marks, Bury Court EC3A 7BA London Großbritannien Telefon: +49 (0)30 3434 159 0 Fax: +49 (0)30 3434 159 9 E-Mail: ir@airberlin.com Internet: ir.airberlin.com ISIN: GB00B128C026, DE000AONQ9H6, DE000AB100B4, DE000A1HGM38, XS1051719786, XS1051723895 WKN: AB1000 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Luxemburg, SIX
Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zu der am 04.08.2017 angekündigten außerordentlichen Hauptversammlung der Da Vinci Luxury AG veröffentlicht. Stattfinden soll sie am 18.09.2017. Ob es dazu allerdings überhaupt noch kommt, ist fraglich, da der Aufsichtsrat laut Adhoc vom 04.08.2017 bereits einen Insolvenzantrag für die Gesellschaft gestellt hat.
Desweiteren ist unklar, wer die Veröffentlichung der HV-Einladung im Bundesanzeiger eigentlich beauftragt hat. Die HV-Einladung ist zwar unterzeichnet mit "DA VINCI LUXURY AG, Der Vorstand", doch laut Adhoc vom 04.08.2017 wurde dieser an diesem Tag "mit sofortiger Wirkung" (!) abberufen, weshalb die Gesellschaft "damit gegenwärtig führungslos" ist. Die HV-Einladung könnte daher unwirksam sein...
SolarWorld AG: Kaufvertrag über Vermögenswerte der SolarWorld AG sowie einzelner Tochtergesellschaften unterzeichnet
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Vertrag/Sonstiges
08.08.2017 / 08:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bonn, 8. August 2017 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der SolarWorld AG, der SolarWorld Industries Sachsen GmbH, der SolarWorld Innovations GmbH sowie der SolarWorld Industries Thüringen GmbH - jeweils Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf - hat heute einen Kauf- und Übertragungsvertrag mit der SolarWorld Industries GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23089, als Käuferin geschlossen. Ziel ist die Weiterführung wesentlicher Teile der Solarzellen- und Modulproduktion und der Vertrieb dieser Hocheffizienzprodukte.
Gegenstand des Kauf- und Übertragungsvertrages sind das nahezu gesamte Sachanlagevermögen, alle Vorräte sowie alle immateriellen Vermögensgegenstände der vorgenannten Gesellschaften, ferner bestimmte Forderungen der vorgenannten Tochtergesellschaften sowie die Gesellschaftsanteile der SolarWorld AG an der SolarWorld Africa (Pty) Ltd, der SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., der SolarWorld France S.A.S. und an der SolarWorld Japan KK.
Der Kaufpreis besteht im Wesentlichen in der Ablösung von Verbindlichkeiten, die mit Sicherungsrechten von Gläubigern belegt sind. Die Vereinbarung steht unter verschiedenen, aufschiebenden Bedingungen (Vollzugsbedingungen).
Es wird - nochmals - darauf hingewiesen, dass die Aktionäre der SolarWorld AG aus den Erlösen des Verkaufsprozesses weder Ausschüttungen noch sonstige, nennenswerte Vermögensvorteile erhalten werden.
Kontakt: SolarWorld AG i.I. Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-476; E-Mail: placement@solarworld.com
08.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Epigenomics AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Epigenomics AG / Schlagwort(e): Sonstiges
07.08.2017 / 20:10 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Epigenomics AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
7. August 2017 - Der Vorstand der Epigenomics AG (FSE: ECX; OTCQX: EPGNY) teilt mit, dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür sind im Wesentlichen planmäßige operative Verluste verantwortlich.
Der Vorstand prüft derzeit verschiedene verfügbare Maßnahmen, die der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie der Liquiditätslage der Gesellschaft dienen.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden.
Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Veröffentlichung enthält ausdrücklich oder implizit in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Epigenomics AG und deren Geschäftstätigkeit betreffen. Diese Aussagen beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Leistungen der Epigenomics AG wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die in solchen Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Epigenomics macht diese Mitteilung zum Datum der heutigen Veröffentlichung und beabsichtigt nicht, die hierin enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder künftiger Ereignisse bzw. aus anderweitigen Gründen zu aktualisieren.
07.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Epigenomics AG Geneststraße 5 10829 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 24345-0 Fax: +49 30 24345-555 E-Mail: ir@epigenomics.com Internet: www.epigenomics.com ISIN: DE000A11QW50 WKN: A11QW5 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Am 02.08.2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wanderer-Werke AG aufgehoben. Damit kann die Gesellschaft nun von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht werden...
SolarWorld AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Personalie
01.08.2017 / 12:09 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bonn, 1. August 2017 - Das Amtsgericht Bonn hat soeben das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SolarWorld AG (99 IN 79/17) sowie deren Tochtergesellschaften SolarWorld Industries Sachsen GmbH, SolarWorld Industries Thüringen GmbH, SolarWorld Innovations GmbH sowie SolarWorld Industries Deutschland GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde jeweils Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf, bestellt.
In diesem Zusammenhang weist der Insolvenzverwalter der SolarWorld AG darauf hin, dass die insolvenztypische, laufende Investorensuche und der diesbezügliche Investorenprozess, insbesondere bezüglich der Produktionsstandorte der SolarWorld Industries Sachsen GmbH sowie der SolarWorld Industries Thüringen GmbH, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SolarWorld AG keine wesentlichen Auswirkungen hat. Nach derzeitigem Informationsstand ist es ausgeschlossen, dass die Aktionäre der SolarWorld AG aus etwaigen Verwertungserlösen noch Ausschüttungen erhalten.
Im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SolarWorld AG hat das Vorstandsmitglied Herr Philipp Koecke gegenüber dem Aufsichtsrat soeben erklärt, sein Vorstandsmandat bei der SolarWorld AG sofort und fristlos niederzulegen; ferner haben soeben Herr Frank Henn, Frau Colette Rückert-Hennen sowie Herr Jürgen Stein gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, ihr jeweiliges Vorstandsmandat bei der SolarWorld AG aufschiebend bedingt auf die Eintragung des Ausscheidens als Vorstandsmitglied in das Handelsregister niederzulegen.
Kontakt: SolarWorld AG Investor Relations Tel.-Nr.: 0228/55920-470; E-Mail: placement@solarworld.com
01.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
27.07.2017 / 12:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Mit Beschluss vom 27.07.2017 hat das Amtsgericht Tübingen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der transtec AG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle aus Stuttgart bestellt. Die bisher bestehende Eigenverwaltung hat das Amtsgericht Tübingen wegen der geringen Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung aufgehoben. Es ist vorgesehen, die vorhandenen Kundenaufträge noch ordnungsgemäß abzuarbeiten. Zu diesem Zweck bleibt der CEO Mario Kuhn bis auf Weiteres für die transtec AG tätig.
27.07.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: transtec AG Gerhard-Kindler-Straße 8 72770 Reutlingen Deutschland Telefon: +49 7121 - 2678 - 876 Fax: +49 7121 - 2678 - 90876 E-Mail: IR-PR@transtec.de Internet: www.transtec.de ISIN: DE0007241424 WKN: 724142 Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München; Open Market in Frankfurt
Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Sonne + Wind Beteiligungen AG für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 veröffentlicht (Termin: 28.08.2017). Auf der Tagesordnung steht nach den üblichen Punkten auch eine Beschlussfassung zur Auflösung der Gesellschaft...
Heute wurde im Bundesanzeiger eine Beteiligungsbekanntmachung gemäß § 20 AktG der AFKEM AG veröffentlicht, derzufolge die Ebinal GmbH ihre AFKEM-Aktien zumindest größtenteils abgegeben hat. Neuer Mehrheitsaktionär ist die StP AG, Amriswil, Schweiz...
Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin ISIN DE0006954001 / WKN 695400 / MNE PUZ Widerruf der Zulassung im Regulierten Markt und Einstellung der Preisfeststellung
Die Zulassung im Regulierten Markt wird gem. i.V.m. § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 6 BörsO widerrufen für:
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ISIN DE0006954001 (Stammaktien) der Pongs & Zahn Aktiengesellschaft, Berlin
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. September 2017 wirksam. Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wird mit Ablauf des 29. September 2017 eingestellt.
Die Aktien sind allerdings auch noch im Regulierten Markt (General Standard) der Börse Frankfurt gelistet. Die Zulassung dort wurde bisher nicht widerrufen...
WANDERER-WERKE- AG, Augsburg ISIN DE0007756009 / WKN 775600 / MNE WAN Widerruf der Zulassung im Regulierten Markt und Einstellung der Preisfeststellung
Die Zulassung im Regulierten Markt wird gem. i.V.m. § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 6 BörsO widerrufen für:
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ISIN DE0007756009 (Stammaktien) der WANDERER-WERKE AG, Augsburg
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. September 2017 wirksam. Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wird mit Ablauf des 29. September 2017 eingestellt.
Die Aktien sind allerdings auch noch im Regulierten Markt (General Standard) der Börse Frankfurt gelistet. Die Zulassung dort wurde bisher nicht widerrufen...
Walter Bau AG, Augsburg ISIN DE0007477507 / WKN 747750 / MNE WTB ISIN DE0007477531 / WKN 747753 / MNE WTB3 Widerruf der Zulassung im Regulierten Markt und Einstellung der Preisfeststellung
Die Zulassung im Regulierten Markt wird gem. i.V.m. § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 6 BörsO widerrufen für:
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ISIN DE0007477507 (Stammaktien) ISIN DE0007477531 (Vorzugsaktien) der Walter Bau AG, Augsburg
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. September 2017 wirksam. Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wird mit Ablauf des 29. September 2017 eingestellt.
Die Aktien sind allerdings auch noch im Regulierten Markt (General Standard) der Börse Frankfurt gelistet. Die Zulassung dort wurde bisher nicht widerrufen...
Kunert AG, Immenstadt ISIN DE000A0XYLX9 / WKN A0XYLX / MNE KUN1 ISIN DE000A0XYLY7 / WKN A0XYLY / MNE KUN2 ISIN DE000A0XYLZ4 / WKN A0XYLZ / MNE KUN4 Widerruf der Zulassung im Regulierten Markt und Einstellung der Preisfeststellung
Die Zulassung im Regulierten Markt wird gem. i.V.m. § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 6 BörsO widerrufen für:
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ISIN DE000A0XYLX9 (Stammaktien) ISIN DE000A0XYLY7 (Vorzugsaktien) ISIN DE000A0XYLZ4 (junge Vorzugsaktien) der Kunert AG, Immenstadt
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. September 2017 wirksam. Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wird mit Ablauf des 29. September 2017 eingestellt.
11.07.2017 / 20:54 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Pfullendorf, 11. Juli 2017 - Die ALNO Aktiengesellschaft gibt hiermit bekannt, dass sie beim zuständigen Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit stellen wird. Die Tochtergesellschaften Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und ALNO Logistik & Service GmbH werden ebenfalls in den Antrag einbezogen. Alle übrigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Pino Küchen GmbH sind von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter.
Der Vorstand der ALNO Aktiengesellschaft hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte. Der Anfang des Jahres eingeschlagene Sanierungskurs soll nunmehr innerhalb eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung unter Führung des bisherigen Vorstands fortgesetzt werden.
Kontakt
ALNO AG Markus Gögele Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations Heiligenberger Str. 47 88630 Pfullendorf Telefon +49 - 7552 - 21 - 3316 Email markus.goegele@alno.de
11.07.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de