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  • Die United Power Technology AG wurde am 28.06.2022 wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht.

  • Am 23.06.2022 wurde die UNIPROF Real Estate Holding AG aus dem Handelsregister gelöscht.

    Die Notierung der Uniprof-Aktien wurde daher am 29.06.2022 eingestellt.

  • Der Insolvenzplan wurde von den Gläubigern angenommen und durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 18.05.2022 bestätigt. Die gerichtliche Bestätigung ist nun rechtskräftig: DGAP-Adhoc

  • 30.06.2022

    Decheng Technology AG

    Köln

    Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege derEinziehung von Aktien sowie eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

    Wertpapier-Kenn-Nr.: A1YDDM, ISIN: DE000A1YDDM9
    nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A3MQRK / ISIN DE000A3MQRK6


    Auf Grundlage des Insolvenzantrags der Decheng Technology AG („Decheng“ oder „Gesellschaft“) vom 28. Mai 2019 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft am 10. Oktober 2019 eröffnet. Die Gesellschaft hat in dem Insolvenzverfahren einen Insolvenzplan vorgelegt, der in der Gläubigerversammlung vom 14. Oktober 2020 von Gläubigern und Aktionären einstimmig angenommen wurde. Nach Eintritt aller aufschiebenden Bedingungen hat das Amtsgericht Köln den Insolvenzplan durch Beschluss vom 10. Dezember 2021 bestätigt und nach Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplanes das Insolvenzverfahren durch Beschluss vom 17. Februar 2022 aufgehoben.

    Gegenstand des Insolvenzplanes ist u.a. die Durchführung der nachfolgend beschriebenen Kapitalherabsetzung:

    Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 30.729.857,00 durch Einziehung von 857 Aktien um EUR 857,00 auf EUR 30.729.000,00 herabgesetzt. Das nach der Kapitalherabsetzung durch Einziehung noch EUR 30.729.000,00 betragende Grundkapital, das in 30.729.000 auf den Inhaber lautende Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (Stückaktien) eingeteilt sein wird, wird sodann um EUR 30.667.542,00 auf EUR 61.458,00 („Kapitalherabsetzung“) im vereinfachten Verfahren nach §§ 229ff. AktG zum Ausgleich von Wertminderungen herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

    Der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 14. Oktober 2020 hinsichtlich der Kapitalherabsetzungen wurde am 6. Mai 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87176 eingetragen und die entsprechende Satzungsänderung ist wirksam geworden.

    Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 500 (fünfhundert) auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) auf den Inhaber lautenden Stückaktie („konvertierte Stückaktie“) zusammengelegt werden.

    Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von fünfhundert zu eins teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

    Die konvertierten Stückaktien der Decheng Technology AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Decheng Technology AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

    Mit Wirkung zum 1. Juli 2022

    erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Decheng Technology AG im Verhältnis 500:1 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 30. Juni 2022.

    Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Decheng Technology AG nach dem Stand vom 4. Juli 2022 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 30. Juni 2022 ab. An die Stelle von je fünfhundert (500) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A1YDDM9) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN: DE000A3MQRK6).

    Soweit ein Aktionär einen nicht durch 500 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte DE000A3MQRH2) eingebucht. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

    Ein durch fünfhundert teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor dem 1. Juli 2022 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

    Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

    Die Aufnahme der Preisfeststellung für die konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A3MQRK6) im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr der Börse Berlin ist für den 1. Juli 2022 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Stückaktien börsenmäßig lieferbar.

    Die Lieferung der aus der ebenfalls in der Gläubigerversammlung vom 14. Oktober 2020 beschlossenen und am 16. Mai 2022 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87176 eingetragenen Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um EUR 1.536.450,00 auf EUR 1.597.908,00 durch Ausgabe von 1.536.450 auf den Inhaber lautenden Aktien („Junge Aktien“) erfolgt nach dem 5. Juli 2022 in der ISIN DE000A3MQRJ8. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Jungen Aktien nicht sofort mit Lieferung zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Gesellschaft erarbeitet einen Wertpapierprospekt, um eine Zulassung der Jungen Aktien zum Börsenhandel zu erreichen. Eine Zusammenlegung der ISIN der Jungen Aktien mit der ISIN der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A3MQRK6) erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Gewinnberechtigung nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31.12.2022 endende Geschäftsjahr beschließt.

    Köln, im Juni 2022

    Decheng Technology AG
    Der Vorstand

    Quelle: Bundesanzeiger

  • 21.04.2022 | 20:05

    Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Philomaxcap AG; Bieter: Capana Swiss Advisors AG

    Capana Swiss Advisors AG / Kontrollerlangung
    Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Philomaxcap AG; Bieter: Capana Swiss Advisors AG

    21.04.2022 / 20:05 CET/CEST
    Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.



    Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Philomaxcap AG

    gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieterin:

    Capana Swiss Advisors AG
    Lindenstrasse 2, 6340 Baar, Schweiz

    Zielgesellschaft:

    Philomaxcap AG
    Marienplatz 2, 80331 München,
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 235614

    Aktien der Philomaxcap AG:

    International Securities Identification Number (ISIN) DE000A1A6WB2 und DE000A254V53

    Angaben der Bieterin:

    Am 21. April 2022 hat die Capana Swiss Advisors AG ("Bieterin") durch die Unterzeichnung einer Aktionärsvereinbarung mit der Philocity Global GmbH, München, Deutschland die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

    Die Bieterin verfügt seitdem unmittelbar über 100 und aufgrund einer Aktionärsvereinbarung durch Zurechnung mittelbar über weitere 1.021.500 von der Philocity Global GmbH gehaltene auf den Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien der Zielgesellschaft gem. § 30 Abs. 2 WpÜG. Mit den direkt gehaltenen Aktien und der Zurechnung hält die Bieterin unmittelbar und mittelbar insgesamt 1.021.600 von insgesamt 1.407.234 auf den Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien der Zielgesellschaft, was einem Stimmrechtsanteil der Bieterin von unmittelbar und mittelbar insgesamt 72,60 % entspricht.

    Neben der Bieterin haben auch die Orbital AG, Baar, Schweiz, die alleinige Aktionärin der Bieterin ist sowie deren alleiniger Aktionär, Herr Shaen Logan Bernhardt, Baar, Schweiz, durch den vorstehend genannten Aktienerwerb und der Zurechnung am 21. April 2022 mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Dabei werden der Orbital AG und Herrn Shaen Logan Bernhardt die Stimmrechte der Bieterin aus 1.021.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Dies entspricht ebenfalls einem Stimmrechtsanteil von 72,60 % an der Zielgesellschaft.

    Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus halten die Bieterin, die Orbital AG und Herr Shaen Logan Bernhardt keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

    Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung und gleichzeitig der Verpflichtungen der Orbital AG und von Herrn Shaen Logan Bernhardt gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Die Orbital AG und Herr Shaen Logan Bernhardt werden kein gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen.

    Das Pflichtangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

    Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gem. §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse https://www.capana.ch/mto/ veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung gem. §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin, der Orbital AG und von Herrn Shaen Logan Bernhardt.

    Wichtige Informationen:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

    Baar, Schweiz, 21. April 2022

    Capana Swiss Advisors AG



    21.04.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de



    Sprache:	Deutsch
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf,
    München, Stuttgart


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • 14.02.2022 | 14:00

    Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Tuff Group AG; Bieter: Prof. Dr. Klaus Fleischer

    Prof. Dr. Klaus Fleischer / Kontrollerlangung
    Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Tuff Group AG; Bieter: Prof. Dr. Klaus Fleischer

    14.02.2022 / 14:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.



    Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Tuff Group AG gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


    Kontrollerwerber:

    Prof Dr. Klaus Fleischer
    c/o Privatsekretariat Fleischer
    Theatinerstr. 40/42
    80333 München
    Deutschland

    Zielgesellschaft:

    Tuff Group AG
    Marienplatz 2
    80331 München
    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 113072

    ISIN DE000A161N22 / WKN A161N2

    Angaben zum Kontrollerwerb:

    Prof. Dr. Klaus Fleischer ("Kontrollerwerber") hat am 08.02.2022 durch den Erwerb von Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Tuff Group AG mit Sitz in Frankfurt am Main und der Geschäftsanschrift Marienplatz 2, 80331 München, erlangt.

    Am 08.02.2022 verfügte der Kontrollerwerber zunächst über insgesamt 94,79% der Stimmrechte an der Tuff Group AG. Durch eine Veräußerung von Aktien noch am gleichen Tag verfügte der Kontrollerwerber zum Ablauf des 08.02.2022 über 91,91% der Stimmrechte an der Tuff Group AG.

    Der Kontrollerwerber wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Tuff Group AG abgeben ("Pflichtangebot"). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter

    http://www.tuff-offer.de.

    Wichtige Informationen:

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Tuff Group AG dar. Inhabern von Aktien der Tuff Group AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    München, den 14.02.2022

    gez. Prof. Dr. Klaus Fleischer



    14.02.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de



    Sprache:	Deutsch
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
    Freiverkehr in Düsseldorf und Stuttgart


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • 23.02.2022 | 20:20

    Astutia Venture Capital AG: Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die ECHOS Holding AG

    Berneck St. Gallen (pta072/23.02.2022/20:20) - Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die ECHOS Holding AG (vormals Vascory AG) gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch Astutia Venture Capital AG, Ankündigung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der ECHOS Holding Aktiengesellschaft

    Bieterin:
    Astutia Venture Capital AG
    Güetli 163
    CH-9428 Walzenhausen
    Schweiz
    Firmennummer: CHE-214.980.594

    Zielgesellschaft:
    ECHOS Holding AG
    Zeppelinallee 21
    60325 Frankfurt am Main
    ISIN: DE0007786303 / WKN: 778630
    Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 97910

    Kontrollerlangung durch Astutia Venture Capital AG, Ankündigung zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der ECHOS Holding AG; strategische Partnerschaft mit der Astutia Venture Capital AG geplant

    Die Astutia Venture Capital AG, mit Sitz in Berneck St. Gallen (Bieterin), hat am 13.01.2021 durch den Erwerb von 82.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ECHOS Holding AG die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. 29 Abs. 2 WpÜG über die ECHOS Holding AG (seinerzeit Grundkapital von 102.000,00 EUR zugelassen zum Handel an den regulierten Märkten in Berlin und Hamburg) erlangt.

    Durch den Erwerb hält die Bieterin unmittelbar 82.000 der 102.000 Inhaberaktien. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 80,39 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die ECHOS Holding AG ist Astutia Venture Capital AG zur Abgabe eines Pflichtangebots gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG gerichtet auf den Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Aktien der ECHOS Holding AG verpflichtet.

    Mit dem vorgenannten Erwerb von 82.000 Stimmrechten der ECHOS Holding AG durch die Bieterin hat auch die folgende Person am 13. Januar 2021 mittelbar die Kontrolle über die ECHOS Holding AG erlangt:

    Michael Tismer, Husenstrasse 17, CH-9442 Berneck St. Gallen,

    Herr Tismer selbst hält keine ECHOS-Aktien. Er hält aber 100 % der Aktien der Bieterin.

    Daher werden Herr Tismer Stimmrechte aus den 82.000 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien (dies entspricht 80,39 % der Gesamtzahl der Stimmrechte) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, S. 3 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG i.V.m. § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB in voller Höhe zugerechnet.

    Die vorliegende Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher zugleich auch im Namen von Herrn Michael Tismer („Weiterer Kontrollerwerber").

    Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG unter https://www.astutia.ch/de veröffentlicht.

    Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des weiteren Kontrollerwerbers erfüllen.

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ECHOS Holding AG dar. Die endgültigen Bestimmungen des Pflichtangebots sowie weitere das Pflichtangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der ECHOS Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebVO) durchgeführt.

    Frankfurt am Main, den 22.02.2022

    Astutia Venture Capital AG

    Art der Bekanntmachung:
    Kontrollerlangung (§ 35 Abs. 1 WpÜG)

    Bieter-Gesellschaft:
    Astutia Venture Capital AG
    Güetli 163
    CH-9428 Walzenhausen

    Zielgesellschaft:
    ECHOS Holding AG
    DE0007786303

    Angaben zur Veröffentlichung:
    Tag der Kontrollerlangung: 13.01.2021
    Angebotsunterlage im Internet:
    http://www.astutia.ch/de

    Höhe des Stimmrechtsanteils:
    80,39 %

    (Ende)

    Aussender:	Astutia Venture Capital AG
    Güetli 163
    9428 Walzenhausen
    Schweiz
    Ansprechpartner:Michael Tismer
    E-Mail: info@astutia.ch
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hamburg;
    Open Market (Freiverkehr) in Frankfurt
    ISIN(s): DE0007786303 (Zielgesellschaft)

    Quelle: pressetext

  • 25.02.2022

    windeln.de SE

    München


    – WKN WNDL20 und WNDL22 –
    – ISIN DE000WNDL201 und DE000WNDL227 –

    Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

    Die außerordentliche Hauptversammlung der windeln.de SE („Gesellschaft“) hat am 28. Januar 2022 beschlossen, das nach näherer Maßgabe der in der im Bundesanzeiger am 21. Dezember 2021 veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 3 wiedergegebenen Bestimmungen das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 2 dieser außerordentlichen Hauptversammlung herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft von EUR 16.567.485,00, eingeteilt in 16.567.485 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, um EUR 11.044.990,00 auf EUR 5.522.495,00, eingeteilt in 5.522.495 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 3 : 1, um Verluste zu decken.

    Eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgt nicht. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils drei (3) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer (1) auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch drei (3) teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

    Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 228000 am 22. Februar 2022 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

    Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 7. März 2022 (record-date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 3 : 1 zusammengelegt. Die derzeit zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien der windeln.de SE werden zu zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien konvertiert und die derzeit nicht zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien der windeln.de SE werden zu nicht zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien konvertiert. Für je drei (3) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der windeln.de SE eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000WNDL300 / WKN WND L30 bzw., für die nicht zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien, ISIN DE000WNDL318 / WKN WND L31). Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei (3) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000WNDL3T2 / WKN WND L3T bzw., für die nicht zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien, ISIN DE000WNDL4T0 / WKN WND L4T) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.

    Die konvertierten Stückaktien der windeln.de SE sind in einer Globalurkunde für die zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien und in einer weiteren Globalurkunde für die nicht zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt sind. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der windeln.de SE an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem jeweiligen Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

    Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 3. März 2022 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 4. März 2022 für die zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse bzw., für die nicht zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien, an der Börse Stuttgart aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

    Die Aktionäre der windeln.de SE werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 22. März 2022 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000WNDL3T2 / WKN WND L3T bzw., für die nicht zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassenen Aktien, ISIN DE000WNDL4T0 / WKN WND L4T) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

    Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Quirin Privatbank AG, Berlin, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.

    Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

    München, im Februar 2022

    windeln.de SE

    Der Vorstand

    Quelle: Bundesanzeiger

  • Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decheng Technology AG wurde am 17.02.2022 nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben.

  • Die Aktionäre haben leider nichts davon, sie sollen enteignet werden:

    31.01.2022 | 11:55

    MOLOGEN AG: Insolvenzplanverfahren

    MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Insolvenz
    MOLOGEN AG: Insolvenzplanverfahren

    31.01.2022 / 11:55 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Mologen AG - Insolvenzplanverfahren

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mologen AG hat der Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzplan eingereicht, der durch das Insolvenzgericht im Rahmen der gerichtlichen Vorprüfung zugelassen wurde. Der Insolvenzplan sieht im Falle der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung eine Besserstellung der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger in Bezug auf die zu erwartende Quote unter gleichzeitiger Befreiung der Mologen AG von Insolvenzforderungen vor. Darüber hinaus sollen die Aktien an der Gesellschaft durch eine Investorengruppe unter Führung der SEASIDE Capital Markets GmbH und der MERIDIANA Capital Group GmbH vollständig übernommen und die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden. Der hierfür im Gegenzug bereit gestellte Betrag führt zu einer höheren und zügigeren Befriedigung der Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger. Zahlungen an die bestehenden Aktionäre werden nicht erfolgen können.

    Das Amtsgericht Charlottenburg hat eine Gläubigerversammlung für die Abstimmung über den Insolvenzplan einberufen, die am Mittwoch, den 02.03.2022, 13.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, stattfindet

    Ansprechpartner:
    Mologen AG
    Christian Köhler-Ma
    Insolvenzverwalter der Mologen AG
    030/700 171 500
    info@gtrestructuring.com



    31.01.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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    Sprache:	Deutsch
    Unternehmen: MOLOGEN AG
    Königin-Luise-Str. 27
    14195 Berlin
    Deutschland
    Telefon: 030 / 841788-0
    Fax: 030 / 841788-50
    E-Mail: presse@mologen.com
    Internet: www.mologen.com
    ISIN: DE000A2LQ900
    WKN: A2LQ90
    Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg
    EQS News ID: 1274669


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • 27.01.2022

    CLOCKCHAIN AG

    Berlin


    ISIN DE000A14KN47
    WKN A14KN4

    Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien

    Die außerordentliche Hauptversammlung der CLOCKCHAIN AG, Berlin, hat am 29. Juni 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.875.000,00 eingeteilt in 7.875.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff. AktG (vereinfachte Kapitalherabsetzung) im Verhältnis 100 : 1 um EUR 7.796.250,00 auf EUR 78.750,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, in Höhe von EUR 7.796.250,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

    Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils hundert (100) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer (1) konvertierten auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch hundert (100) teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

    Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 204614 B am 21. August 2020, sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

    Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 03. Februar 2022 (record-date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 100 : 1 zusammengelegt. Für je hundert (100) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der CLOCKCHAIN AG eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A3MQC96 / WKN A3MQC9). Soweit ein Aktionär einen nicht durch hundert (100) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (DE000A3MQDU5 / WKN A3MQDU) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.

    Die konvertierten Stückaktien der CLOCKCHAIN AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der CLOCKCHAIN AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

    Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 01. Februar 2022 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 02. Februar 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen („Ex-Tag“). Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

    Die Aktionäre der CLOCKCHAIN AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 18. Februar 2022 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (DE000A3MQDU5 / WKN A3MQDU) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

    Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.

    Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

    Berlin, im Januar 2022

    CLOCKCHAIN AG
    Der Vorstand

    Quelle: Bundesanzeiger

  • Am 24.11.2021 hat das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder in Höhe von 1x 750.000 Euro und 1x 250.000 Euro gegen die SLEEPZ AG festgesetzt.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidungen keine Beschwerde eingelegt.

  • euromicron AG - Insolvenz (WKN A1K030)Datum19.01.2022 00:52

    18.01.2022

    Beschluss

    Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

    Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 18.01.2022 beschlossen, die
    Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 25.02.2022 einzustellen, daher wird
    gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Namen lautende
    Stammaktien der

    euromicron AG, Frankfurt am Main

    zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 28.02.2022 widerrufen.

    Frankfurt am Main, 18. Januar 2022

    Frankfurter Wertpapierbörse
    Geschäftsführung

    Quelle: Deutsche Börse

  • 04.01.2022

    Beschluss

    Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

    Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4. Januar 2022 beschlossen, die
    Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 7. Februar 2022 einzustellen, daher
    wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
    Stamm- und Vorzugsaktien der

    Walter Bau AG, Augsburg

    zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 8. Februar 2022 widerrufen.

    Frankfurt am Main, 4. Januar 2022

    Frankfurter Wertpapierbörse
    Geschäftsführung

    Quelle: Deutsche Börse

  • 17.12.2021 | 15:30

    Eyemaxx Real Estate AG: Rückziehung des Sanierungsplans

    Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    Eyemaxx Real Estate AG: Rückziehung des Sanierungsplans

    17.12.2021 / 15:30 CET/CEST
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    Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

    Eyemaxx Real Estate AG: Rückziehung des Sanierungsplans

    Aschaffenburg, den 17. Dezember 2021 - Der Sanierungsplan in Österreich über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) ist gescheitert. Der Sanierungsplanvorschlag wird somit zurückgezogen.

    Kontakt:

    Als Insolvenzverwalter
    Dr. Ulla Reisch
    Landstraßer Hauptstraße 1a
    Ebene 07, Top 09
    A-1030 Wien
    office.wien@ulsr.at
    ir@eyemaxx.com



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    Sprache:	Deutsch
    Unternehmen: Eyemaxx Real Estate AG
    Weichertstraße 5
    63741 Aschaffenburg
    Deutschland
    Telefon: +49 (0) 6021 386 69 17
    Fax: +49 (6021) 38 669 15
    E-Mail: office@eyemaxx.com
    Internet: www.eyemaxx.com
    ISIN: DE000A0V9L94, DE000A1TM2T3, DE000A2AAKQ9 ,
    WKN: A0V9L9, A1TM2T, A2AAKQ
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin,
    Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 1259570


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • 16.12.2021 | 12:15

    windeln.de SE: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Verlustanzeige gemäß § 92 AktG sowie zur Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

    windeln.de SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
    windeln.de SE: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Verlustanzeige gemäß § 92 AktG sowie zur Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

    16.12.2021 / 12:15 CET/CEST
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    München, 16. Dezember 2021: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de", "Gesellschaft" oder "Unternehmen"; ISIN DE000WNDL201 und DE000WNDL227) teilt mit, dass Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen haben, eine außerordentliche Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung einzuberufen. Der Vorstand wird dieser Hauptversammlung zum einen den bereits kommunizierten, nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmenden Eintritt des Verlusts in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft anzeigen. Zum anderen werden Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären vorschlagen, eine Kapitalherabsetzung zu beschließen, die in zwei Schritten durchzuführen sein soll: Erstens soll das Grundkapital durch Einziehung von zwei Aktien im vereinfachten Verfahren herabgesetzt werden. Zweitens soll die Hauptversammlung eine ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 zum Zwecke der Deckung von Verlusten beschließen. Darüber hinaus soll eine Erhöhung des herabgesetzten oder - falls die Kapitalherabsetzung nicht von der Hauptversammlung beschlossen werden sollte - des bestehenden Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionäre mit einem angestrebten Bruttoemissionserlös von EUR 7.000.000,00 beschlossen werden. Die Bezugsfrist soll zeitnah nach Eintragung der vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung in das Handelsregister beginnen. Falls die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung nicht beschlossen werden sollte, soll die Bezugsfrist zeitnah nach der Hauptversammlung beginnen. Details zum Bezugspreis, zu der konkreten Anzahl der im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung maximal auszugebenden neuen Aktien und zum Bezugsverhältnis werden vor Beginn der Bezugsfrist mitgeteilt.

    Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren erhebliche bilanzielle Verluste verzeichnet. Die Gesellschaft strebt jedoch weiterhin an, die Gewinnschwelle auf Basis des bereinigten EBIT auf Konzernebene im Geschäftsjahr 2022 zu erreichen. Ziel der von Vorstand und Aufsichtsrat vorzuschlagenden Kapitalmaßnahmen ist vor diesem Hintergrund die Deckung des für das Geschäftsjahr 2022 ermittelten zusätzlichen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.000.000,00 bis zu EUR 7.000.000,00, um die Zahlungsfähigkeit für das Geschäftsjahr 2022 sicherzustellen bzw. ausreichende Liquiditätspuffer zu haben und den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

    Darüber hinaus wird der außerordentlichen Hauptversammlung die Beschlussfassung über eine Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder vorgeschlagen werden.

    Die vollständige Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung von windeln.de, einschließlich der Tagesordnung, wird voraussichtlich am oder um den 20. Dezember 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://corporate.windeln.de/investor-relations/ veröffentlicht.


    Kontakt:
    Legal
    Daniel Panajotow
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    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • 13.12.2021 | 17:30

    windeln.de SE: Verlustanzeige nach § 92 AktG

    windeln.de SE / Schlagwort(e): Sonstiges
    windeln.de SE: Verlustanzeige nach § 92 AktG

    13.12.2021 / 17:30 CET/CEST
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    München, 13. Dezember 2021: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de", "Gesellschaft" oder "Unternehmen"; ISIN DE000WNDL201 und DE000WNDL227 teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Für diesen Verlust sind im Wesentlichen operative Verluste verantwortlich.

    Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird in Kürze zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen und dieser unter Tagesordnungspunkt 1 den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erläutern.

    Wie von der Gesellschaft bereits zuvor kommuniziert, benötigt sie zur Erreichung der Gewinnschwelle auf Basis des bereinigten EBIT im Geschäftsjahr 2022 zusätzliche Liquidität. Um der finanziellen Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2021 und der Planung für das Geschäftsjahr 2022 Rechnung zu tragen, prüft der Vorstand derzeit die Durchführung von weiteren, kurzfristig umzusetzenden Kapitalmaßnahmen, die der bevorstehenden außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden würden.


    Kontakt:
    Legal
    Daniel Panajotow
    Telefon: +49 (89) 41 61 71 52 62
    Email: investor.relations@windeln.de



    13.12.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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    Stefan-George-Ring 23
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    Fax: 089 / 416 17 15-11
    E-Mail: investor.relations@windeln.de
    Internet: www.windeln.de
    ISIN: DE000WNDL201
    WKN: WNDL20
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
    Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 1257296


    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    Quelle: DGAP

  • Sunline AG - Insolvenz (WKN A0BMP0)Datum13.12.2021 01:42

    Die Gläubigerversammlung vom 09.12.2021 hat dem Insolvenzplan einstimmig zugestimmt: pressetext adhoc

  • Sunline AG - Insolvenz (WKN A0BMP0)Datum15.11.2021 01:18

    Am 09.12.2021 soll die Gläubigerversammlung über den vorgelegten Insolvenzplan abstimmen...

  • SINGULUS verzichtet aufgrund von Großaufträgen auf die Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen: pressetext adhoc

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