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LordofShares Börsenforum

- Qualität schlägt Quantität -

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  • Thema von Fundi im Forum Abzocker am Werk

    Nicht nur mit Schrottaktien kann man den Leuten das Geld aus den Taschen ziehen.

    Die Ekotechnika-Anleihe ist ein Musterbeispiel für den "Schrott", der in den letzten Jahren als "solide" Mittelstandsanleihe vertrieben wurde.

    Man nehme eine "windige" Bilanz , ein "solide erscheinendes" "Rating" (Creditreform etc.) und drehe dann die Werbetrommel.

    Entwicklung des Unternehmensratings (Creditreform):
    07.03.2013: "BB-"
    10.05.2013: Beginn Zinslauf
    29.11.2013: "B+"
    05.03.2014: "B"
    25.07.2014: "CCC"
    27.02.2015: "CC"
    10.03.2015: Ankündigung der geplanten Umwandlung der Anleihe (nebst Zinsen) in Aktien.

    Knapp 2 Jahre von der Emission bis zur "Pleite",für Mittelstandsanleihen noch nicht einmal besonders schnell.(getgoods.de ging bspw. knapp 1 Jahr nach der Anleiheemission pleite.)

    Jetzt beginnt die Phase in der die Reste "verwertet" werden.

    Anmerkung:
    Die Russlandkrise spielt zwar auch eine Rolle,jedoch sollte diese nicht überbewertet werden.
    Es fehlte schlicht von Anfang an die Substanz und der erhoffte Turnaround gelang nicht.
    Die typische Geschichte eben: Geht es gut,dann profitieren die Eigentümer.Geht es schief,dann baden es die Anleihenbesitzer aus.

    Ekotechnika GmbH beschließt Eckdaten für finanzielle Restrukturierung


    Ekotechnika GmbH / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung

    10.03.2015 18:25

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
    der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
    verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Ekotechnika GmbH beschließt Eckdaten für finanzielle Restrukturierung

    - Rubel- und Zinsentwicklung infolge von Sanktionen und
    Ölpreisentwicklung hat erhebliche negative Konsequenzen für das
    Handelsunternehmen

    - Umtausch der Anleihe in Aktien nach Formwechsel der Ekotechnika GmbH in
    eine Aktiengesellschaft

    - Anschließende Barkapitalerhöhung zur weiteren Stärkung des
    Eigenkapitals

    - Abstimmungszeitraum der Anleihegläubiger vom 30. März 2015 bis 2. April
    2015

    Walldorf, 10. März 2015 - Die Ekotechnika Gruppe zieht Konsequenzen aus der
    deutlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation infolge des
    Kursverfalls des russischen Rubels sowie des massiven Anstiegs der
    Finanzierungskosten. Wesentliche Ursache ist die schwache wirtschaftliche
    Entwicklung in Russland im Zuge des Ölpreisverfalls und der Sanktionen
    infolge der Ukraine-Krise. Vor diesem Hintergrund hat heute die
    Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH mit Zustimmung der
    Gesellschafterversammlung die wesentlichen Eckdaten einer finanziellen
    Restrukturierung der Gesellschaft wie folgt beschlossen:

    Zunächst soll das derzeitige Stammkapital der Gesellschaft im Verhältnis 25
    zu 1 von EUR 2.025.000 um EUR 1.944.000 auf EUR 81.000 im Wege einer
    vereinfachten Kapitalherabsetzung herabgesetzt werden.

    Danach erfolgt eine Sachkapitalerhöhung von EUR 81.000 um EUR 1.539.000 auf
    EUR 1.620.000 durch Einlage der 9,75 % Inhaberschuldverschreibung 2013/2018
    (ISIN: DE000A1R1A18) mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 60 Millionen
    ("Ekotechnika-Anleihe") samt aufgelaufener Zinsen.
    Der Beschlussvorschlag
    sieht vor, dass die Ekotechnika-Anleihe in ein Recht zum Erwerb von
    insgesamt 1.539.000 neuen Stückaktien an der in eine Aktiengesellschaft
    formgewechselten Ekotechnika GmbH umgetauscht werden soll. Das bedeutet für
    die Anleihegläubiger, dass sie für eine Schuldverschreibung mit einem
    Nennwert von EUR 1.000 bei Ausübung ihres Erwerbsrechts jeweils 25,65 neue
    Stückaktien an der neuen Aktiengesellschaft erhalten.
    Wenn Anleihegläubiger
    ihr Erwerbsrechts auf neue Aktien nicht ausüben, sollen diese Aktien
    bestmöglich verwertet und der Verkaufserlös an die Anleihegläubiger
    ausgekehrt werden. Nach Durchführung dieser Sachkapitalerhöhung wird 95 %
    des Stammkapitals der Gesellschaft den Anleihegläubigern der
    Ekotechnika-Anleihe zugeordnet.

    Anschließend ist eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen
    Bareinlagen von EUR 1.620.000 um EUR 1.520.000 auf EUR 3.140.000
    vorgesehen, durch die der derzeitige Alleingesellschafter, die Ekotechnika
    Holding GmbH, der Gesellschaft Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR
    3.040.000 zuführen wird.
    Nach der Umwandlung der Ekotechnika GmbH in eine
    Aktiengesellschaft und der Durchführung der Sach- und Barkapitalerhöhungen
    sollen die Stückaktien der Gesellschaft zum Handel in einem
    Freiverkehrssegment einer deutschen Börse einbezogen werden. Das
    vorgeschlagene Restrukturierungskonzept bildet die Grundlage für ein von
    der Gesellschaft beauftragtes Sanierungsgutachten (IDW S6 Gutachten), das
    derzeit von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers
    erstellt wird.

    Um die Restrukturierung der Ekotechnika GmbH gemeinsam mit CFO Wolfgang
    Bläsi aktiv mitzugestalten, kehrt der Gründer und Mehrheitsgesellschafter,
    Stefan Dürr, zurück in die Geschäftsführung. Er wurde zum 6. März 2015
    bestellt und löst die bisherige Geschäftsführerin, Olga Ohly, ab.

    Ferner wird vorgeschlagen, die One Square Advisory Services GmbH mit Sitz
    in München als gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der
    Ekotechnika-Anleihe zu bestellen.

    Die erste Gläubigerabstimmung findet im Wege einer Abstimmung ohne
    Versammlung im Zeitraum vom 30. März 2015 bis 2. April 2015 statt. Sollte
    bei dieser Abstimmung weniger als 50 % des Nennwerts der Anleihe
    teilnehmen, fehlt der Abstimmung die Beschlussfähigkeit. In diesem Fall
    wird eine sogenannte zweite Gläubigerversammlung als Präsenzveranstaltung
    einberufen. Diese ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % des ausstehenden
    Anleihenennwerts anwesend oder vertreten ist. Sofern erforderlich findet
    diese zweite Gläubigerversammlung voraussichtlich am 6. Mai 2015 statt.

    Die Gesellschaft wird in Kürze weitere Informationen für die
    Anleihegläubiger bekannt geben und auf ihrer Website unter
    www.ekotechnika.de/de/anleihe/abstimmung...ersammlung.html
    veröffentlichen.

    Quelle: DGAP

    Die Anleihenbesitzer sollen also für ihre 60 Mio. € + Zinsen 1.539.000 Aktien bekommen.
    (Ergo 42,2 € Nominalwert+Zins pro Aktie. Bzw. pro 1000€ Nominalwert gibt es 51,3 € in Aktien.)
    Die Alteigentümer sollen für nur rd. 3 Mio € in Bar dagegen 1.520.000 Aktien bekommen.
    (Ergo 2€ pro Aktie.)

    Dazu muss man eigentlich nichts mehr sagen.
    Durchsetzen soll dies u.a. "One Square Advisory Services GmbH" als "gemeinsamer Vertreter" der Anleihengläubiger. Auch zu denen muss man eigentlich nichts mehr sagen.
    Siehe Beitrag #16 Dt. Forfait.

    Vermutlich werden die Anleihenbesitzer sich auch diesmal über den Tisch ziehen lassen.[rolleyes]

  • CCP AG - Delisting (WKN A0H1P2)Datum26.02.2015 15:39
    Foren-Beitrag von Fundi im Thema CCP AG - Delisting (WKN A0H1P2)

    Das Angebot darf man wohl getrost als (versuchte) Abzocke bezeichnen.(Spontan fällt mir zudem der Begriff "Sittenwidrig" ein.)
    Der "Wert" der Aktie liegt meiner Meinung nach oberhalb der letzten Kurse,die sich im Bereich von 1,9€ bis 2€ bewegten. (Siehe Beitrag #3 und #5.)

    Der Vollständigkeit wegen verweise ich aber auf das Abzock-Angebot und warne gleichzeitig vor seiner Annahme.
    Wer seine Aktien loswerden möchte,der sollte lieber Kontakt mit den Hauptaktionären aufnehmen. Diese sind vielleicht bereit einen fairen Wert zu zahlen.


    Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der CCP AG
    Wertpapierkennnummer A0H1P2, ISIN DE000A0H1P22

    Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der CCP AG an, deren Aktien (WKN A0H1P2, ISIN: DE000A0H1P22) zu einem Preis von 1,08 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 150.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 20.03.2015, 18:00 Uhr.

    Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

    Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 20.03.2015, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Hierbei fallen bei deutschen Depotbanken grundsätzlich keine Kosten an. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes inländisches Konto überwiesen.

    Frankfurt, 25.02.2015

    Der Vorstand

    Quelle:Taunus Capital

  • DF Deutsche Forfait AG: Anleihegläubiger stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu


    DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e):
    Unternehmensrestrukturierung/Anleihe

    20.02.2015 10:36

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    DF Deutsche Forfait AG: Anleihegläubiger stimmen Änderung der
    Anleihebedingungen zu

    - Rund 99,98 % des an der Abstimmung teilnehmenden Anleihekapitals
    stimmen Reduzierung des Nominalzinssatzes zu

    - Weg zur Umsetzung des Restrukturierungskonzepts nun offen

    - One Square Advisory Services GmbH zum Gemeinsamen Vertreter der
    Anleihegläubiger gewählt

    Köln, 19. Februar 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime
    Standard ISIN: DE0005488795) gibt das Ergebnis der heute durchgeführten
    zweiten Gläubigerversammlung der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN:
    DE000A1R1CC4) bekannt.

    Die Gesellschaft hat nach intensiven Diskussionen ihre Beschlussvorschläge
    zurückgezogen und zur Erreichung einer im Interesse aller Beteiligten
    einvernehmlichen Lösung der Abstimmung über die vorgelegten Gegenanträge
    zugestimmt. Von dem an der Abstimmung teilnehmenden Anleihekapital von EUR
    12,825 Mio. stimmten dem Gegenantrag der Harvstburg Capital zur Wahl der
    One Square Advisory Services GmbH zum Gemeinsamen Vertreter der
    Anleihegläubiger ein Anteil von 92,98 % zu. Darüber hinaus stimmten die
    Anleihegläubiger einer Änderung der Anleihebedingungen mit einem Anteil von
    99,98 % des an der Abstimmung teilnehmenden Kapitals zu. Die Änderung
    betrifft insbesondere die Reduzierung des Nominalzinssatzes der
    Unternehmensanleihe 2013/20 von 7,875 % auf 2,000 % rückwirkend vom 27. Mai
    2014 bis zum 27 Mai 2018. Für den Zeitraum vom 27. Mai 2017 bis 27. Mai
    2018 kann die Zinszahlung wieder 7,875% betragen; dies ist abhängig vom
    Erreichen eines bestimmten Konzernergebnisses. Ab 27. Mai 2018 bis 27. Mai
    2020 wird der Nominalzinssatz wieder auf 7,875 % angehoben.
    Auf die
    ursprünglich vorgeschlagene Gewährung von Optionsrechten wird verzichtet.

    Auch der Gegenantrag zur Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters für
    weitere Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gesellschaft erhielt mit
    99,98 % des an der Abstimmung teilnehmenden Anleihekapitals die
    erforderliche Mehrheit.

    Insgesamt nahmen an der Versammlung in Köln Anleihegläubiger teil, die
    Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 13,786 Mio. vertreten. Das
    entspricht 45,95 % des ausstehenden Anleihekapitals,
    wodurch die
    Beschlussfähigkeit der zweiten Gläubigerversammlung gegeben war.

    Die Beschlüsse werden kurzfristig auf der Internetseite der Gesellschaft
    unter www.dfag.de/investor-relations/anleihe und voraussichtlich am 24.
    Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    DF Deutsche Forfait AG

    Christoph Charpentier
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    20.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    Quelle: DGAP

    Keine Optionsrechte,dafür nur ein befristeter Zinsverzicht.

    Zum Gläubigervertreter "One Square Advisory Services GmbH" muss man eigentlich nicht viel sagen.
    Ein Name der öfters auftaucht wenn es um (meist dubiose)Pleiten geht.
    Sei es bei der Emission von "Schrottanleihen" oder bei der anschließenden späteren Gläubigervertretung.
    Bei Penell wurden die gleich per Anleihebedingung als Gläubigervertreter festgelegt.
    Wem der Fall nichts sagt, Penell ist auch für "Mittelstandsanleihen" eine extreme Abzocke.
    Siehe:Penell-Anleihe: arglistige Verschleierung?

    Ob die für die Anleihenbesitzer als Gesamtgruppe soviel besser sind als der Nieding bezweifle ich.

    PS:
    Die "Resteverwertung" nach Unternehmenspleiten scheint ziemlich lukrativ zu sein und Qualität kein Maßstab für die Entlohnung. (Selbst Interessenskonflikte scheinen keine Rolle zu spielen.)

  • Aufruf an die Aktionäre der CASSONA

    CASSONA bittet alle Aktionäre mit der Investor Relation Abteilung Kontakt aufzunehmen und den derzeitigen Bestand an CASSONA Aktien mitzuteilen.

    Das Aktienkapital der CASSONA SE ist auf 2’250’000 nennwertlose Inhaberaktien aufgeteilt, die sich im Streubesitz befinden. Um die erneute Notierung der Aktien an einer internationalen Wertpapierbörse vorzubereiten, möchten wir umfassende Kenntnisse über unsere derzeitige Aktionärsstruktur gewinnen. Zugleich gibt uns dies die Gelegenheit mit Ihnen in direkten Austausch zu treten, um Sie über alle wichtigen Neuerungen und Entwicklungen der CASSONA SE stets auf dem Laufenden zu halten.

    Angesichts der Vielzahl bestehender Aktionäre, würden wir die Kommunikation per Email über ir@cassona.de vorziehen.

    Wir möchten alle Aktionäre der CASSONA SE bitten, mit unserer Investor Relations Abteilung Kontakt aufzunehmen. Bitte teilen Sie uns mit, über welche Bestände an CASSONA Aktien Sie derzeit verfügen. Bitte senden Sie uns hierzu den Banknachweis in Form eines aktuellen Depotauszugs.

    CASSONA SE
    Investor Relations
    Schubertstrasse 14
    60325 Frankfurt am Main
    ir@cassona.de

    Quelle:Cassona

    Zum Thema Kontaktaufnahme:

    Man möchte also wie bereits vermutet das "Spielchen" weiterspielen!
    Ich befürchte es handelt sich einfach um einen "billigen" Trick, um an die Daten von ihren "Opfern" zu gelangen. (Man könnte dann zukünftige Vertriebsaktivitäten gezielt auf solche (vermutlich leichtgläubigen) Personen abstimmen. [wink] )
    Zudem kann man durch diese Form der Kommunikation natürlich die Kleinanleger einfache beeinflussen und bei Laune halten. Ein geschickter Schachzug um die "geschädigten" Anleger ruhig zu stellen.

    Ich halte es auch für sehr merkwürdig,daß die ihre Großaktionäre nicht kennen.
    Es wäre doch sehr sehr seltsam, wenn die nicht wüssten wer ihre Großaktionäre sind und wieviel Aktien in Besitz der Kleinanleger sind.[wink]
    Sollten die wirklich vergessen haben,wer ihre Aktien bei der "Gründung" übernommen hat und "vertreibt"?

    Bei einer etwaigen Kontaktaufnahme sollte man also sehr vorsichtig sein und dies möglichst "anonym" machen.
    Keine persönliche Daten rausgeben!(Auch nicht Name,Anschrift etc.. Neutraler E-Mail-Account (ggf. neu erstellen.) etc.)

    Zum Thema Kapitalerhöhung:

    "um Sie über alle wichtigen Neuerungen und Entwicklungen der CASSONA SE stets auf dem Laufenden zu halten".
    Scheinbar hat man auch hier Gedächtnislücken![rolleyes]
    Anfang des letzten Jahres wurde großspurig eine Kapitalerhöhung angekündigt. (225.000 Aktien zu 37€.)
    Meldung 03.04.2014 Kapitalerhöhung
    Es war schon sehr merkwürdig,daß damals plötzlich richtig Geld ins Unternehmen fließen sollte (brutto rd.8,3 Mio. €). Die ursprünglichen Aktien sind schließlich für 1€ pro Stück ausgegeben worden. (Daher auch das bescheidene Eigenkapital.)
    Trotz der "phantastischen" Kursentwicklung auf über zum Schluss über 53€, wurde offensichtlich diese Kapitalerhöhung nicht durchgeführt!
    Warum wohl? Konnte man die bereits bestehenden 2,25Mio Aktien nicht absetzen?
    War dies etwa auch nur eine weitere "Meldung" um den Kurs nach oben zu treiben?[wink]

    Warum meint man zudem diese "geplatzte" Kapitalerhöhung sei keine wichtige Neuerung bzw. Entwicklung und man müsse die Aktionäre nicht darüber informieren?

  • DF Deutsche Forfait AG: Kein ausreichendes Quorum bei Gläubigerabstimmung


    DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e):
    Unternehmensrestrukturierung/Anleihe

    23.01.2015 12:17

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------


    - Erforderliches Mindestquorum von 50 % nicht erreicht; Teilnahme von
    39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals

    - Zweite Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung
    voraussichtlich Mitte Februar 2015


    Köln, 23. Januar 2015 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime
    Standard ISIN: DE0005488795) gibt bekannt, dass in der Abstimmung ohne
    Versammlung der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN:
    DE000A1R1CC4) das erforderliche Quorum von mindestens 50 % der ausstehenden
    Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Insgesamt nahmen an der
    Abstimmung vom 20. Januar 2015 (0:00 Uhr) bis 22. Januar 2015 (24:00 Uhr)
    Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 11,76
    Mio. vertreten. Das entspricht 39,2 % des ausstehenden Anleihekapitals,
    wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben ist,
    auch wenn 98,3 % des teilnehmenden Anleihevolumens dem
    Restrukturierungskonzept zugestimmt haben.
    Die Gesellschaft wird für Mitte
    Februar zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer
    Präsenzversammlung einladen. Die Einladung wird kurzfristig im
    Bundesanzeiger veröffentlicht.

    DF Deutsche Forfait AG

    Christoph Charpentier
    Kattenbug 18 - 24
    50667 Cologne
    T +49 221 97376-37
    F +49 221 97376-60
    E investor.relations@dfag.de
    http://www.dfag.de


    23.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    Quelle:DGAP

    Also gibt es noch einen kleinen Aufschub bis zur Vollstreckung.
    98,3% Zustimmung ist allerdings schon extrem.
    Da stellt sich die Frage, ob die restlichen 60,8%, welche nicht abgestimmt haben, quasi der SdK-Empfehlung gefolgt.

    Diese empfahl in ihrem Newsletter 3 nicht an der Abstimmung teilzunehmen.
    Und auch nach weiteren Gesprächen mit dem designierten gemeinsamen Vertreter sieht man keine Zustimmungsfähigkeit.


    SdK schlägt ihren Mitgliedern vor nicht an der Abstimmung teilzunehmen

    Quelle: Newsletter 3

    Presseinformation des designierten gemeinsamen Vertreters vom 21. Januar 2015
    SdK: wesentliche Fortschritte, aber noch keine Zustimmungsfähigkeit

    Quelle: Newsletter 4

    Dabei hat die SdK doch sonst mit dem Herrn Nieding "so gut zusammengearbeitet". Siehe WGF[rolleyes]

    Das sollte doch zu denken geben.[wink]

  • Nachtrag: Aufgrund des Delistings der Cassona-Aktien von der GXG hat auch die Börse Frankfurt die Notierung am 14.01.2015 eingestellt. In Berlin erfolgte das Delisting bereits am 19.12.2014.


    Also gemäß Cassona stellt sich das ganze natürlich vollkommen anders da...

    Going Private der CASSONA

    Die öffentliche Notierung der Aktien der CASSONA in der Official List der GXG und die
    Einbeziehung in den Börsenhandel in Frankfurt und Berlin endet am 14. Januar 2015.

    Frankfurt(14.Januar 2015)–Das Management der CASSONA SE (COE)hat sich in der aktuellen Marktlage für die Privatisierung der CASSONA entschieden. Seit 1. Dezember 2014 ist der Börsenhandel der Aktien der CASSONA bereits ausgesetzt. Die Börsennotierung an der dänischen Börse GXG Markets endet am 14. Januar 2015 und damit ebenso die Einbeziehung in den Börsenhandel in Frankfurt und Berlin. „Nachdem der Weltmarktpreis für Rohöl auch unter halb der Schwelle von 50 USD pro Barrel jetzt nochmals weiter gesunken ist,stellt sich für ein am Ölgeschäft beteiligtes Unternehmen wie CASSONA der Börsenhandel derzeit als besonderes Risiko dar,“ so heißt es aus dem Umfeld des Unternehmens. Entgegen dem Markttrend hat das Unternehmen im Dezember 2014 und im Januar 2015 die geplante Horizontalbohrung auf dem Ölfeld in Alberta durchgeführt und ist über die Ergebnisse nach Aussage der Geschäftsleitung äußerst zufrieden. Für Ende Januar 2015 ist die Einrichtung der Fördervorrichtung geplant, um mit der operativen Ölförderung mittels Horizontalbohrung starten zu können. „Trotz einer positiven Entwicklung durch die erfolgreiche Horizontalbohrung wäre im Rahmen der intensiven globalen Ölkrise, die bereits weit stärkere Ausmaße hat als ursprünglich angenommen, die Wiederaufnahme des Börsenhandels nur mit erheblichen Kursverlusten realisierbar und würde somit zu Lasten unserer Aktionäre erfolgen, so kommentiert dies das Management der CASSONA. „Auch wenn unsere Geschäftszahlen unser Potenzial zeigen,hätte die Psychologie der Börse unter gegebenen Umständen zur Folge,dass mit einem steilfallenden Kurs zu rechnen ist. Die hohe Werthaltigkeit unserer Aktien bleibt erhalten, wir sehen diesen Schritt vor allem auch zum Schutz unserer Aktionäre vor etwaigen Spekulationen“.CASSONA wird zunächst als private Aktiengesellschaft weitergeführt und möchte zu einem späteren, geeigneteren Zeitpunkt an die Börse zurückkehren.

    CASSONA ist eine Beteiligungsgesellschaft und investiert in Unternehmen aus dem Sektor Öl & Gas und die damit verbundene Infrastruktur. CASSONA firmiert als europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Aktien wurden bislang im geregelten Markt der Börse GXG Markets, im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse FWB und im Freiverkehr der Börse Berlin gehandelt (ISIN DE000A1C6T63)

    Quelle: Cassona Going Private

    Also gemäß eigenen Angaben hat man also die Börsen freiwillig verlassen,um die Aktionäre vor Kursverlusten zu schützen.
    (Anmerkung: Wie fürsorglich. Warum machen dies nicht alle Unternehmen so? [wink])

    Da fragt man sich natürlich warum die GXG so "böse" Sachen schreibt.

    Cassona SE (COE) - Termination of trading

    Further to a case brought by the Regulatory Team at GXG Markets, the Disciplinary Committee of GXG Markets finds that Cassona SE (COE) has breached the following market rules for the GXG Official List:

    Rule 10.1: trading requirements for the regulated market
    Rule 16.1: non-production of annual accounts
    Rule 19.2.: non-sufficient communication with the market in relation to regulatory issues

    In addition to the non-compliance and rule breaches highlighted above, the GXG Disciplinary Committee has addressed the general suitability of Cassona SE (COE) for a listing at GXG Markets.
    Pursuant to Rule 27.1 the GXG Disciplinary Committee has decided that Cassona SE (COE) should be delisted for the aforesaid breaches. Cassona SE (COE) will be delisted on January 14th 2015.

    Quelle: GXG

    Das kommt auch nicht überraschend,wie man weiter oben in Beitrag #2 schon lesen konnte.(Wenn man sich durch Cassona´s Statement nicht hat blenden lassen.)

    CASSONA's Aktien sind vom Handel ausgesetzt bis die Geschäftsberichte durch die Wirtschaftsprüfer der CASSONA geprüft und erneut veröffentlicht werden und alle weiteren Börsenpflichten erfüllt sind.

    Quelle:DGAP

    Fragen über Fragen...
    Wer wird da wohl die Wahrheit sagen? Cassona oder die GXG?
    Werden die Geschäftsberichte denn nun geprüft und nochmals veröffentlicht?
    Wann wird der (gesetzlich vorgeschriebene) 2013er Jahresabschluss veröffentlicht?
    Kommen die wirklich nochmal zurück an eine deutsche Börse?

    und

    Warum gibt es keine deutsche Börsenaufsicht und vorallem keine Staatsanwaltschaft die sich um solche Fälle kümmert?

  • Und die Börse Frankfurt möchte ihr "Produkt" gar nicht mehr kennen, denn ihre Suchfunktion meldet nur noch:
    "Die Suche nach "Cassona SE" hatte keinen Treffer."
    (Natürlich findet man noch die Seite der Aktie.[wink] )

    Dabei war es doch so eine "typische" frankfurter Erfolgsgeschichte:
    First Quotation Board,
    Peter Koch GmbH Wertpapierhandelsbank,
    tolle Unternehmensmeldungen,
    tolle Empfehlungen per Fax,Börsenbriefen,Telefonanrufen, Internetforen,
    später sogar Zulassung zu einem gesetzlichen und EU-regulierten Handelssegment(GXG)
    keine aussagekräftigen Geschäftsberichte,
    gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse werden verspätet veröffentlicht.
    rasante Kursanstiege (und Abstürze)

    Halt alles was man für eine ordentliche frankfurter "Kursrakete" so braucht.[rolleyes]


    Fazit:
    Leider nur ein weiteres Beispiel was an deutschen Börsen alles möglich ist.
    (Insbesondere die Kursmanipulation von 30€ auf über 53€ im Jahr 2014)
    Ich bin echt gespannt ob die noch ein weiteres Mal in Deutschland gelistet werden.
    Ausschließen würde ich es nicht. Mehr dazu aber im nächsten Beitrag.

  • DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
    Köln
    ISIN DE0005488795, WKN 548879

    Änderung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

    Die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') wurden mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 16. Dezember zu der am Donnerstag, dem 22. Januar 2015, um 10:00 Uhr (MEZ), im Hilton Cologne, Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

    Nach Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung forderten Anleihegläubiger den Vorstand der Gesellschaft zu erneuten Verhandlungen über die Besicherung der Bankdarlehen auf. Entsprechend steht der Vorstand derzeit mit den Kredit gebenden Banken in Verhandlungen über die Notwendigkeit, den Banken Sicherheiten an wesentlichen Teilen des Anlage-/Umlaufvermögens zu bestellen und mit den Banken einen Sicherheitenpoolvertrag abzuschließen.

    Das Ergebnis der Verhandlungen kann die Bewertung der geänderten Anleihe (Anleihe nach Restrukturierung gemäß Ziffer 2.3 der Einladung) einschließlich Optionsrechten ändern. Bei einem Wegfall der Besicherung stiege der Verkehrswert der geänderten Anleihe, da im Liquidationsfall die Bankgläubiger nicht vorrangig zu befriedigen wären. Die Änderung wäre dementsprechend für die Anleihegläubiger vorteilhaft.

    Bei einem solchen Anstieg des Verkehrswerts der geänderten Anleihe kann die Gesellschaft nach aktienrechtlichen Bestimmungen nicht wie bisher vorgesehen 113 Optionsrechte je Schuldverschreibung in einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 ausgeben, sondern ggf. nur eine geringere Anzahl. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den Vorstand zu ermächtigen, eine geringere Anzahl, aber höchstens 113 Optionsrechte je Schuldverschreibung in einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 der bestehenden Anleihe beizufügen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates die genaue Anzahl der Optionsrechte entsprechend dem Ergebnis der Verhandlungen festzulegen.

    Die am 16. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung wird daher wie folgt geändert:
    ...

    Quelle:DGAP

    Sehr interessant...

    Offensichtlich gibt es Anleihenbesitzer,die sich mit der geplanten Entrechtung und Enteignung nicht abfinden möchten.

    Ich habe leider keine Angaben zum Umfang der Besicherung der Banken gefunden. Weder aktuell noch zukünftig.
    Sollten den Banken wirklich umfangreiche Sicherheiten eingeräumt werden, wobei erwähnt werden muss,daß die Zinsreduzierung der Banken nur vorübergehend ist, dann ist die Anleihe eindeutig aus Anlegersicht als nachrangig einzustufen. (Auch wenn sie offiziel weiterhin als "nicht nachrangig" bezeichnet wird.)

    Da es keine näheren Angaben gibt ist zu vermuten/befürchten,daß die Banken nach einer gewissen Zeit wieder den vollen Zinssatz erhalten,im Gegensatz zu den Anleihenbesitzern,jedoch die Kredite der Banken weiterhin vorrangig bleiben.

    Das sind aus meiner Sicht wichtige Punkte, die eigentlich vor der Gläubigerversammlung geklärt werden sollten und als Information rechtzeitig den Anleihenbesitzern zur Verfügung stehen sollten.
    Daher meine auch meine warnenden Worte. Ich befürchte hier will man ein sehr übles Spiel mit den Anleihenbesitzern spielen.

  • Achtung: Abzocke und Entrechtung droht!
    Die Anleihenbesitzer sollten sich gegen die drohende Enteignung wehren!

    DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht Details zur Restrukturierung der Unternehmensanleihe und lädt zur Stimmabgabe über Restrukturierungsmaßnahme ein

    30.12.2014 / 12:38

    DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht Details zur Restrukturierung der Unternehmensanleihe und lädt zur Stimmabgabe über Restrukturierungsmaßnahme ein

    - Einräumung von Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien als Gegenleistung für Zinsverzicht der Anleihegläubiger

    - Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung vom 20. bis 22. Januar 2015

    Quelle: DGAP

    Die richtige Einladung findet man unter bundesanzeiger.de.
    Diese weist deutliche Unterschiede zur Pressemeldung und dem bisher "Kommunizierten" auf!

    1.6 Gemeinsamer Vertreter

    Die Emittentin legt großen Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger der Emittentin im Restrukturierungsverfahren sachgerecht vertreten werden. Die Emittentin beabsichtigt vor diesem Hintergrund, für die DF AG-Anleihe 2013/2020 zusätzlich eine Abstimmung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger durchzuführen.

    Zudem schlägt die Emittentin nachfolgend unter Ziffer 2.3 vor, den Gemeinsamen Vertreter zur weiteren Änderung der Anleihebedingungen zu bevollmächtigen, sollte sich nach der Beschlussfassung der Gläubiger hierzu (Ziffer 2.2) die Notwendigkeit ergeben.


    Der gemeinsame Vertreter soll zukünftig also nach eigenem Gusto über Änderungen der Anleihebedingungen entscheiden können!

    Ich bin mir nicht sicher,ob man das Schuldverschreibungsgesetz und die Anleihebedingungen so einfach aushebeln darf. Abgesehen von der juristischen Frage, stinkt die Sache natürlich bis zum Himmel!


    2.1 Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der DF AG-Anleihe 2013/2020
    Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    “Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding aus der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, geschäftsansässig: An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt am Main, wird zum Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger bestellt.
    Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG.
    Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.
    Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt."


    Klaus Nieding?
    Wenn man schon die Anleihebedingungen nach eigenem gutdünken verändern möchte, dann braucht man natürlich eine passende Marionette!
    Spätestens durch seine Machenschaften bei WGF hat sich der Herr als "Gläubigervertreter und Anlegerschützer" diskreditiert!
    Ich befürchte auch hier wird Herr Nieding eher seine eigenen Interessen und die Interessen des Managements vertreten.
    (Eigene Interessen = Angemessene Vergütung! Ich habe mal etwas von 300€ pro Stunde gelesen. Und was nebenbei noch für einen Anwalt/eine Kanzlei "abfällt",darüber möchte ich mir keine Gedanken und Illusionen machen.)

    Kurz zu WGF:
    Näheres kann man unteranderem in diesem Blog nachlesen:
    http://rolfswgfpleitenblog.blogspot.de/

    Eine extrem skandalöse Pleite!
    Nachdem eine Börse das Unternehmen zur Erstellung einer aussagekräftigen Bilanz "genötigt" hat, hat man festgestellt,daß mehr als 80% des Unternehmensvermögens plötzlich verschwunden waren.
    Kurz vor der Insolvenzanmeldung wurde jedoch den Anlegern noch eine "heile Welt" vorgespielt.

    Nach einer schmierigen Komödie,in der sich die sogenannten "Anlegerschützer" selber lukrative Pöstchen zugespielt haben,wird dann im Grunde folgendes beschlossen:

    Der alte unseriöse ( und verlogene) Eigentümer darf "ungeschoren" weitermachen.
    Die Gesellschaft und der Eigentümer zu Lasten der Anleihenbesitzer saniert!(Natürlich unter intensiver Mitwirkung des Herrn Nieding.)
    Die Gläubiger verzichten auf den größten Teil ihrer Forderungen.
    Man gewährt einen Besserungsschein, wobei fraglich ist wieviel ein solches "Versprechen" bei dem
    unseriösen Management wert ist. (Vermutlich wird man auch hier wieder die Gläubiger täuschen und mit den Gewinnen warten bis der Besserungsschein verfallen ist.)

    Ergebnis:
    Forderungsverzichte von 70-99% bei den Anleihenbesitzern, auch bei den "angeblich überbesicherten"! (Völliges Versagen von Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur.)
    Bis heute wurde der Fall noch nicht aufgearbeitet!

    Hier droht das gleiche Trauerspiel!


    2.2.3 Die Emittentin schlägt vor, § 1 der Anleihebedingungen einen neuen Absatz (4) hinzuzufügen, der wie folgt lautet:
    „(4) Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000 ist mit 100 nicht abtrennbaren, nicht gesondert verbrieften und nicht gesondert verbriefbaren, von der Emittentin begebenen Optionsrechten verbunden, wobei jedes Optionsrecht dazu berechtigt, eine auf den Namen lautende Stückaktie der Emittentin mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Emittentin von jeweils EUR 1,00 zum Preis von jeweils EUR 1,25 pro Aktie (der „ Bezugspreis “) zu erwerben. Die mit einer Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000 verbundenen 100 Optionsrechte können nur insgesamt und zusammen ausgeübt werden.“


    Es gibt also nur 100 Optionen und nicht die "versprochenen" 113!
    (Und dies auch nur falls das Management in Zusammenarbeit mit Herrn Nieding nichts anderes entscheidet. Siehe Punkt: 2.3 )



    Aus meiner Sicht sollten sich die Anleihenbesitzer dringend gegen diese "Entrechtung" zur Wehr setzen!
    Wenn sie jetzt nicht anfangen zu kämpfen,dann erfolgt die Sanierung des Unternehmens auf ihre Kosten!



    PS:
    Bisher hatte ich das Unternehmen immer für "nur" sehr "windig" gehalten, jetzt überschreitet man die Grenze zur "Unseriösität" deutlich.

  • DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
    Köln
    ISIN DE0005488795, WKN 548879

    Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


    Wir laden die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') hiermit zu der am Donnerstag, dem 22. Januar 2015, um 10:00 Uhr (MEZ), im Hilton Cologne, Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

    Tagesordnung

    ...
    6 Beschlussfassung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien sowie entsprechende Änderung der Satzung

    7 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen
    ...
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
    a)

    Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 6.800.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 6.800.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht.
    b)

    Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Der Vorstand wird angewiesen, den Bezugspreis der neuen Aktien unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und der spezifischen Situation der Gesellschaft während der Bezugsfrist bestmöglich, nicht jedoch unter dem geringsten Ausgabebetrag festzusetzen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt.
    c)

    Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Die neuen Aktien werden von einem vom Vorstand auszuwählenden und zu beauftragenden Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen ('Bank') zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis 1:1 zum vom Vorstand festzulegenden Bezugspreis zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös - nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten - an die Gesellschaft abzuführen. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots (Bezugsfrist) endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Bezugsangebots.
    d)

    Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein börslicher Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Ein Bezugsrechtshandel wird auch weder von der Gesellschaft noch von der Bank organisiert.
    ...

    8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen für bestehende Schuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung
    ...
    Die Gesellschaft beabsichtigt, in einer baldmöglichst geplanten Abstimmung ohne Versammlung den Anleihegläubigern eine Änderung der Anleihebedingungen wie folgt vorzuschlagen:

    Der Nominalzinssatz der Anleihe soll von derzeit 7,875% p.a. auf 2,000 % p.a. reduziert werden (die 'Zinsreduzierung'). Die Zinsreduzierung um 5,875% p.a. soll rückwirkend ab dem 27. Mai 2014 gelten.

    Weiterhin sollen die Anleihebedingungen um die Einräumung von nicht abtrennbaren Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft ergänzt werden.

    Durch die Optionen sollen die Anleihegläubiger in die Lage versetzt werden, bei Ausübung der Optionen 113 Stück neue Aktien aus bedingtem Kapital je Teilschuldverschreibung mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu einem Bezugspreis von EUR 1,25 je neue Aktie zu erwerben. Die Ausübung der Optionen soll frühestens am 27. Mai 2016 möglich sein, wobei die einer Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 anhängenden Optionsrechte nur insgesamt einheitlich ausgeübt werden können. Sämtliche Optionsrechte haben eine Laufzeit bis zum 27. Mai 2020; nicht ausgeübte Optionsrechte verfallen mit Ablauf dieses Tages.[/b]
    ...

    Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 221 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG im Zusammenhang mit der geplanten Änderung der Anleihebedingungen der bestehenden Anleihe der Gesellschaft sowie über die Restrukturierung der DF Deutsche Forfait AG
    ...
    2 Finanzwirtschaftliche Restrukturierung

    Die Gesellschaft plant eine umfassende Restrukturierung ihres Eigen- und Fremdkapitals. Dieses ist in Folge der erheblichen negativen (finanz-)wirtschaftlichen Auswirkungen der Aufnahme der Gesellschaft auf die List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons ('SDN-Liste') des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control ('OFAC') am 6. Februar 2014 erforderlich geworden. Die Gesellschaft wurde am 16. Oktober 2014, da es keinerlei Anhaltspunkte für Verstöße gegen US-amerikanisches und europäisches Sanktionsrecht gab, ohne Strafzahlung wieder von der SDN-Liste entfernt.

    2.1 Kapitalerhöhung I

    In einem ersten Schritt wird der Vorstand auf Basis einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu EUR 3.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen Stückaktien (rechnerischer Nennbetrag EUR 1,00) ('Kapitalerhöhung I') unter Ausschluss des Bezugsrecht der Aktionäre allen Gläubigern der Anleihe anbieten, ihre Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gegen Aktien der Gesellschaft zu tauschen ('Debt-to-Equity-Swap'). Das Umtauschverhältnis der Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gegen Aktien wird mit Veröffentlichung des Angebots nach Abstimmung der Gläubigerversammlung bekannt gegeben. Der Wert der Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 wird durch Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, ('Ebner Stolz') ermittelt. Im Anschluss daran erhalten die Anleihegläubiger die Möglichkeit, sämtliche oder einen Teil ihrer Teilschuldverschreibungen, jeweils im Nominalbetrag von EUR 1.000,00 über ihre Depotbank zum Umtausch einzureichen. Bei Überzeichnung behält sich die Gesellschaft eine quotale Zuteilung vor. Hierdurch wird nach Einschätzung der Gesellschaft ein Umtausch von Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 mit einem gemäß Wertgutachten von Ebner Stolz voraussichtlich bei rund 78% ihres Nennbetrages anzusetzenden Verkehrswert in einem Gesamtverkehrswert aller einbringbaren Teilschuldverschreibungen von bis zu EUR 5.000.000,00 ermöglicht. Bei einem voraussichtlichen Verkehrswert von 78% des Nennbetrags können (je nach Bezugspreis der Aktien) Anleihen im Nennbetrag von bis zu EUR 6.410.000,00 getauscht werden.

    2.2 Kapitalerhöhung II

    Einen weiteren Schritt der Sanierung stellt die der Hauptversammlung unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene Barkapitalerhöhung um bis zu 6,8 Mio. Aktien gegen Bareinlagen ('Kapitalerhöhung II') dar. Die Kapitalerhöhung II soll im 2. Quartal 2015 durchgeführt werden, sobald die Gesellschaft einen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht haben wird.

    2.3 Restrukturierung der Anleihe

    Zur Restrukturierung ihrer Fremdkapitalverbindlichkeiten beabsichtigt die Gesellschaft, in einer baldmöglichst geplanten Abstimmung ohne Versammlung den Anleihegläubigern, vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung, eine Änderung der Anleihebedingungen wie folgt vorzuschlagen:

    Quelle: DGAP

    Ich habe mal den Mamut-Text stark gekürzt.

    Zu den geplanten Maßnahmen (siehe Beitrag #11):

    1. Debt-to-Equity Swap durch Kapitalerhöhung I (bis zu 3.400.000 neue Stückaktien) bzw. Rückkaufangebot - freiwillig

    Wertgutachten von Ebner Stolz sieht voraussichtlich eine Quote von 78% vor.
    Bezugspreis der Aktien: muss noch festgelegt werden.

    2. Zinsreduzierung Anleihe auf 2% und noch zu konkretisierende Gegenleistung - unfreiwillig (CAC- siehe Griechenland)

    Gegenleistung: je 1.000 € Nennwert 113 Optionen mit einem Bezugspreis von EUR 1,25

    3. Kapitalerhöhung II ( bis zu 6.800.000 neue Stückaktien)

    Bezugspreis der Aktien: muss noch festgelegt werden.


    Mein Fazit:

    Zu den Aktien:

    Da noch kein Bezugspreis für die Aktien festgelegt ist, dürfte es natürlich schwer sein eine Einschätzung zu treffen.
    Allerdings hatte der Konzern zum 31.12.2013 nur noch 10,17 Mio Eigenkapital,welches aber mittlerweile aufgebraucht sein dürften. (Siehe Meldung vom 16.10.2014 / Beitrag # 8)
    D.h. die Aktie notiert deutlich über dem Buchwert. (Zumindest mir erscheint eine Zeichnung nicht sehr sinnvoll.)

    Zu den Anleihen:

    a) Debt-to-Equity Swap
    Ein Tausch in Aktien erscheint mir bei einer Quote von 78% nicht sehr attraktiv.
    (Zumal der Bezugspreis wohl sehr sehr deutlich über dem Buchwert liegen wird.)
    Allenfalls im Rahmen eines "Ausstiegs" könnte man über diesen Umweg nachdenken.

    b) Halten der Anleihe und Zinsreduzierung
    Bei einem gegenwärtigen Kurs von 60% + volle Stückzinsen (momentan 4,45%) ergäbe sich eine Endfälligkeitsrendite von rd. 11%.
    Zusätzlich gibt es die Option 113 Aktien je Anleihe zu 1,25€ zu beziehen.

    c) Verkauf der Anleihe
    Heute gab es 60% für die Anleihe und die vollen Stückzinsen von rd. 4,45% ergo etwa 64,4%.

    11% hören sich zunächst gut an und es gibt zusätzlich die Aktienoptionen.
    Allerdings sollte jeder gründlich das Risiko abwägen. (Ich denke man hat gesehen,wie schnell das Ende kommen kann und bis 2020 sind es noch mehr als 5 Jahre.)



    PS:
    Der Geschäftbericht 2013 und der Jahresabschluss für die AG sind auch draußen.

  • Hallo,
    ich denke wir beide wissen, dass eine Handelsaussetzung wegen Marktmanipulation in Deutschland momentan leider eine extreme Ausnahme darstellt. Wie in den oben dargestellten Fällen belässt die BaFin es fast immer mit einer Warnung. Die Börsen, in deren Hauptzuständigkeit die Aussetzung liegt, schneiden sich auch nicht ins eigene Fleisch, sondern geben (wenn überhaupt) auch nur Warnungen heraus. An der Praxis wird sich voraussichtlich auch zukünftig so schnell nichts ändern. In Deutschland dürfen Kurse nach belieben durch Werbung, Telefonanrufe, Börsenbriefe etc. manipuliert werden und es geschieht auch oft genug.

    Vielleicht überlegen sich die deutschen Börsen und hier ganz speziell die Börse Frankfurt bzw. die Deutsche Börse AG, ob man aus Gewinnsucht jeden Schrott in Deutschland listen muss.
    Ich denke da nicht nur an deren Kanada-Kursraketen sondern auch an deren China-Kracher (Ultrasonic, Goldrooster, Ming Le Sports etc.). AGs die keinen Zugriff auf die Unternehmenskonten und -zahlen haben und auf die Gnade des Politbüro in Peking hoffen müssen.(Was für ein Unsinn.)


    Ich für meinen Teil werde wohl immer mal wieder Beiträge über Abzocken schreiben, in der Hoffnung so zumindest ein paar wenige Leute warnen zu können.

  • CASSONA SE: CASSONA vom Handel ausgesetzt

    CASSONA SE / Schlagwort(e): Sonstiges

    02.12.2014 / 08:20

    CASSONA vom Handel ausgesetzt

    Die Aktien der CASSONA werden vorübergehend vom Handel ausgesetzt. CASSONA beginnt mit der Horizontalbohrung auf dem Ölfeld in Alberta und erwartet durch überragende Bohrerfolge große Aktienspekulationen.

    Frankfurt (2. Dezember 2014) - CASSONA SE (COE) beginnt mit der Horizontalbohrung auf dem Ölfeld in Alberta und erwartet überragende Bohrerfolge. Entgegen der Marktlage bei historisch tiefen Ölpreisen und einer sich drastisch reduzierenden Förderaktivität in Kanada, erwartet die CASSONA hingegen das Fördervolumen durch die neuen Ölbohrungen noch zu vervielfachen. Der neue Bohrturm ist auf dem Ölfeld der CASSONA bereits platziert und die Hauptbohrung wird gerade gestartet. Das Unternehmen erwartet eine beachtliche Werthaltigkeit allein dieser Bohrung, was die bestehende Marktkapitalisierung signifikant beeinflussen könnte.

    "Seit Monaten hat sich der Aktienkurs der CASSONA äußerst stabil gehalten, wenn wir jetzt anders als alle anderen unserer Branche unser Produktionsvolumen noch vervielfachen während andere die Produktion weiter reduzieren und sogar ganze Fördergebiete einfrieren, kommt es zwangsläufig zu einer Neubewertung der CASSONA an der Börse, dies umso mehr wenn sich beweist welche umfassenden Ölreserven wir gerade erschließen," so kommentiert dies das Management der CASSONA. "Um die vorauslaufenden Börsenspekulationen abzufedern ist es nur gut, wenn unsere Aktien vorübergehend vom Handel ausgesetzt sind, bis wir mit neuen durch unsere Wirtschaftsprüfer geprüfte Zahlen den Markt umfassend informiert haben."

    CASSONA's Aktien sind vom Handel ausgesetzt bis die Geschäftsberichte durch die Wirtschaftsprüfer der CASSONA geprüft und erneut veröffentlicht werden und alle weiteren Börsenpflichten erfüllt sind.

    CASSONA ist eine Beteiligungsgesellschaft und investiert in Unternehmen aus dem Sektor Öl & Gas und die damit verbundene Infrastruktur. CASSONA ist eine europäische Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Aktien werden im geregelten Markt der Börse GXG Markets, im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse FWB und im Freiverkehr der Börse Berlin gehandelt (ISIN DE000A1C6T63).

    CASSONA SE
    Schubertstraße 14
    60325 Frankfurt am Main
    Deutschland
    ir@cassona.de
    www.cassona.de

    Diese Meldung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der CASSONA SE beruhen. Bekannte
    und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und
    die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese
    zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
    (c) 2014 CASSONA SE ist eine europäische Aktiengesellschaft in der Rechtsform societas europaea (SE) mit Sitz in Frankfurt am Main, Herkunftsstaat Deutschland und
    Erstnotierung an der dänischen Wertpapierbörse GXG Markets A/S im EU-regulierten Handelssegment GXG Official List.



    02.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

    Quelle:DGAP
    Kommt irgendwie nicht überraschend.
    Interessant ist der Kommentar des Unternehmens zur Aussetzung.Kein Wort zu den Gründen und Vorwürfen,stattdessen wird sogar noch die Werbetrommel gerührt.

    Leider findet man nirgends genauere Angaben zu den Gründen. Es wird nur lapidar gesagt:

    a) bis die Geschäftsberichte durch die Wirtschaftsprüfer der CASSONA geprüft und erneut veröffentlicht werden.

    b) alle weiteren Börsenpflichten erfüllt sind.

    Es macht den Eindruck als wären also nicht nur die Kurse manipuliert, sondern auch die Geschäftszahlen.


    Peter Koch (siehe Beitrag #1) ist übrigens als Aufsichtsrat von StarDSL wieder aufgetaucht.
    Bei Untenehmen bei denen er die Finger in Spiel hat/hatte scheinen solche kriminellen Machenschaften normal zu sein. Anleger müssen also auch hier mit einem Totalverlust rechnen.(Siehe Bonifaz Gold etc.)


  • DF Deutsche Forfait AG gibt Grundzüge des finanzwirtschaftlichen Restrukturierungskonzepts bekannt


    DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung

    26.11.2014 10:14

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG

    DF Deutsche Forfait AG gibt Grundzüge des finanzwirtschaftlichen
    Restrukturierungskonzepts bekannt

    - Angebot an Anleiheinvestoren ihre Anleihen im Rahmen einer
    Sachkapitalerhöhung in Aktien einzutauschen ("Debt-to-Equity Swap und
    Kapitalerhöhung I")

    - Vorschlag zur Reduzierung des Nominalzinsatzes der Unternehmensanleihe
    2013/2020 auf 2 % p.a. und Gewährung einer noch zu konkretisierenden
    Gegenleistung

    - Barkapitalerhöhung von bis zu 6,8 Mio. Aktien im März/April 2015
    ("Kapitalerhöhung II")

    - Kreditgebende Banken haben vorbehaltlich der Umsetzung der übrigen
    Restrukturierungsmaßnahmen einer Prolongation ihrer Kreditlinien und
    einem Sanierungsbeitrag durch Zinsreduktion zugestimmt

    - Konzept steht unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Anleihegläubiger
    und der Hauptversammlung

    Köln, 26.11.2014 - Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard
    ISIN: DE0005488795) gibt im Zusammenhang mit dem am heutigen Vormittag
    finalisierten Sanierungsgutachten (IDW S6-Gutachten) sein Konzept zur
    finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft bekannt. Die
    Restrukturierung ist notwendig, da die Gesellschaft aufgrund der Aufnahme
    auf die Sanktionsliste der US-Behörde Office of Foreign Assets Control
    (OFAC), in der Zeit von Februar bis Oktober 2014, operativ kaum
    handlungsfähig war. So hat sich für die Muttergesellschaft DF Deutsche
    Forfait AG in den ersten neun Monaten 2014 aufgrund vorläufiger Zahlen ein
    Verlust von rund EUR 9,0 Mio. (Vorjahr: Gewinn von EUR 1,3 Mio.) ergeben.
    Dadurch wurde das Eigenkapital erheblich geschmälert. Durch die Streichung
    von der OFAC Sanktionsliste am 16. Oktober 2014 kann die Gesellschaft ihr
    etabliertes Geschäftsmodell wieder ohne Einschränkung umsetzen.
    Voraussetzungen sind jedoch eine Stärkung der Eigenkapitalbasis zur
    Verbesserung der Risikotragfähigkeit. Gleichzeitig ist eine Reduzierung des
    Finanzaufwands der Gesellschaft erforderlich, um angesichts der in der
    Wiederaufbauphase geringeren Profitabilität schnellstmöglich in die
    Gewinnzone zurückzukehren. Der Gesellschaft liegen bereits
    Absichtserklärungen von Aktionären, Anleihegläubigern, potentiellen neuen
    Investoren und den kreditgebenden Banken vor, die nachstehend genannten
    Restrukturierungsmaßnahmen mitzutragen. Das vorgesehene
    Restrukturierungskonzept besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

    1. Debt-to-Equity Swap durch Kapitalerhöhung I

    Im ersten Schritt wird der Vorstand auf Basis einer Kapitalerhöhung aus
    genehmigtem Kapital um bis zu EUR 3.400.000 durch Ausgabe von bis zu
    3.400.000 neuen Stückaktien (rechnerischer Nennwert EUR 1,00)
    ("Kapitalerhöhung I") allen Gläubigern der Unternehmensanleihe 2013/2020
    anbieten, ihre EUR 1.000-Teilschuldverschreibungen entweder gegen Bargeld
    zurückzukaufen oder gegen Aktien der Gesellschaft zu tauschen. Das
    Umtauschverhältnis der EUR 1.000-Teilschuldverschreibungen gegen Aktien,
    basierend auf einem Bewertungsgutachten von Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer,
    wird mit Veröffentlichung des Angebots nach Abstimmung der
    Gläubigerversammlung voraussichtlich noch im Dezember bekannt gegeben. Im
    Anschluss daran erhalten die Anleihegläubiger die Möglichkeit, ihre
    Anleihen über ihre Depotbank zum Umtausch einzureichen.

    2. Zinsreduzierung und noch zu konkretisierende Gegenleistung

    Des Weiteren schlägt der Vorstand den Anleihegläubigern vor, in einer
    Abstimmung über die Reduzierung des Nominalzinssatzes der
    Unternehmensanleihe 2013/2020 von 7,785 % p.a. auf 2,0 % p.a. rückwirkend
    von Mai 2014 bis zu ihrer Fälligkeit am 27. Mai 2020 zu entscheiden. Im
    Gegenzug bietet der Vorstand den Anleihegläubigern als Alternative zum
    Debt-to-Equity-Swap (s. Ziffer 1.) die Möglichkeit, ihren bedingten
    Zinsverzicht gegen eine noch zu konkretisierende Gegenleistung zu tauschen;
    Anleihegläubiger, die eine größere Anzahl von Anliehen halten, fordern als
    Gegenleistung den Bezug von Aktien. Einzelheiten zu diesem Tauschangebot
    werden derzeit noch erarbeitet und kurzfristig bekannt gegeben. Die
    hierüber abstimmende Gläubigerversammlung soll noch im Dezember 2014/Januar
    2015 stattfinden.

    3. Kapitalerhöhung II

    Der Vorstand wird der Ordentlichen Hauptversammlung u.a. vorschlagen, über
    eine Barkapitalerhöhung mit gesetzlichem Bezugsrecht der Aktionäre um bis
    zu EUR 6.800.000 durch Ausgabe von 6.800.000 neuen Stückaktien
    (rechnerischer Nennwert EUR 1,00) zu beschließen ("Kapitalerhöhung II").
    Die Hauptversammlung ist derzeit für den 15. Januar 2015 vorgesehen. Die
    Kapitalerhöhung II soll dann kurzfristig im März/April 2015 umgesetzt
    werden.

    4. Zinsreduzierung der kreditgebenden Banken

    Darüber hinaus haben die kreditgebenden Banken der DF Deutsche Forfait AG
    ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ihre Kreditlinien in der vor dem
    OFAC-Listing eingeräumten Höhe bis zum 31. Dezember 2016 unter der
    Bedingung zu prolongieren, dass die übrigen Maßnahmen des
    Restrukturierungskonzepts umgesetzt werden. Hiermit verbunden ist die
    Bereitschaft der kreditgebenden Banken als Sanierungsbeitrag im Interesse
    einer schnellen Gesundung der Gesellschaft eine vorübergehende
    Zinsreduzierung auf 1 % p.a. zu gewähren.

    Das vorliegende Restrukturierungskonzept bildet die Basis für das von der
    Gesellschaft beauftragte Sanierungsgutachten (IDW S6-Gutachten) der
    Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, das unter der Bedingung der
    erfolgreichen Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Eigen- und
    Fremdkapitalbasis der Gesellschaft die Fortführungsprognose für die DF
    Deutsche Forfait AG bestätigt. Neben den oben genannten Maßnahmen
    beinhaltet das Konzept auch die Aufnahme von rund EUR 15 Mio. frischen
    Fremdkapitals bis 1. Halbjahr 2015, um ein den Geschäftsmodell
    entsprechenden Forfaitierungsvolumen realisieren zu können.

    Über weitere Einzelheiten zum Zeitplan und zur Ausgestaltung der
    Restrukturierung wird kontinuierlich gemäß Fortgang informiert. Zur
    Vereinfachung der Kommunikationswege werden alle Investoren der
    Gesellschaft gebeten, sich in den Investorenverteiler unter
    http://www.dfag.de/investoren-verteiler einzutragen.

    DF Deutsche Forfait AG

    Christoph Charpentier
    Kattenbug 18 - 24
    50667 Cologne
    T +49 221 97376-37
    F +49 221 97376-60
    E investor.relations@dfag.de
    http://www.dfag.de


    26.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: DF Deutsche Forfait AG
    Kattenbug 18-24
    50667 Köln
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)221 - 973 76 0
    Fax: +49 (0)221 - 973 76 76
    E-Mail: dfag@dfag.de
    Internet: www.dfag.de
    ISIN: DE0005488795, DE000A1R1CC4,
    WKN: 548879, A1R1CC
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

    Quelle: DGAP

    Zusammenfassung:
    1. Debt-to-Equity Swap durch Kapitalerhöhung I (bis zu 3.400.000 neue Stückaktien) bzw. Rückkaufangebot - freiwillig
    2. Zinsreduzierung Anleihe auf 2% und noch zu konkretisierende Gegenleistung - unfreiwillig (CAC- siehe Griechenland)
    3. Kapitalerhöhung II ( bis zu 6.800.000 neue Stückaktien)
    4. Zinsreduzierung der kreditgebenden Banken (auf 1% p.a.)
    -------
    Anm.:
    5. Aufnahme von rund EUR 15 Mio. frischen Fremdkapitals bis 1. Halbjahr 2015
    6. Bisher keine Kapitalherabsetzung erwähnt)

    Meine Meinung:
    Maßnahme 1:
    Ist schwer zu beurteilen.Da man aber nur 3.400.000 Aktien für die fast 30 Mio. Nominalwert an Anleihen anbietet,rechnet man scheinbar selber nicht mit einer hohen Umtauschrate bzw. einem guten Umtauschkurs.

    Maßnahme 2:
    Wenn nur der Zins gesenkt wird, dann kommen die Anleihenbesitzer recht gut weg. 2% Zinsen würden bei einem Kurs von 58% immer noch eine Rendite von über 12% p.a. bedeuten (im Vergleich zum heutigen Verkauf). Zudem gibt es vielleicht eine angemessene "Entschädigung"

    Für die Aktionäre wird alles vom Preis der neuen Aktien abhängen. Theoretisch werden bis zu 10,2 Mio neue Aktien ausgegeben und somit den Gewinnanteil der Altaktien gehörig reduzieren.

    Es bleibt also noch etwas spannend...ich kann mir nicht vorstellen,daß das der Bezugspreis der Neuaktien deutlich über 1€ liegen wird.

  • Wie soll sich ein unerfahrener Anleger ordentlich informieren, wenn er nicht weiß, was das
    überhaupt bedeutet ?


    Das ist ein ziemlicher Teufelskreis...Mir fällt da sofort der Dunning-Kruger-Effekt und die gute alte Selbstüberschätzung ein...

    Ich gehe mal lieber gleich zum Metaproblem (Konfrontation mit etwas Unbekanntem) über.
    Und da könnte die Antwort relativ einfach sein!
    In dem er es (vorher) einsieht und (vorher) nachdenkt. Sowie eine geeignete Problemlösestrategie anwendet. !

    Eigentlich sollten die Eltern oder zumindest irgendwann die Lehrer solche fundamentalen Fertigkeiten einem Menschen mit auf den Weg geben. Leider geschieht dies in der Realität wohl zu wenig.

    Wir sprechen gerade speziell vom Kauf einer Aktie über die Börse.
    Bis dahin muss einiges geschehen...
    Broker finden,
    Account eröffnen,
    Geld überweisen,
    Order aufgeben...

    Irgendwie muss er zwischendurch auch an die "Anlageempfehlung" kommen.(Börsenbrief,E-Mail,Cold-Calling, Internetforen...)
    Niemand kommt doch morgens auf die Idee:
    "Ich kauf jetz mal schnell ein paar Aktien von Fundamental Applications Corp (oder einer anderen Abzocke)"
    Fundamental Applications Inc. (ISIN: CA36080U1003): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien

    Etwas gesunden Menschenverstand muss man doch einfach voraussetzen.
    Wenn jemand feststellt,daß er absolut kein Wissen über etwas hat, dann sollte er soviel Weisheit besitzen und sich nicht in irgendein "Abenteuer" zu stürzen. Er würde sich geeignete Informationsquellen zum Thema Aktien/Wertpapier und Börse suchen,sich genügend Wissen aneignen und dann die Abzocke erkennen.Damit könnte jetzt das Problem gelöst sein.

    Das läuft in der Realität aber vermutlich selten so ab.
    Vielleicht erkennt jemand sein Wissendefizit und versucht dieses noch zu beseitigen,fällt dann dabei aber auf eine andere Gruppe Menschen herein. Man muss einfach mal bei youtube den Begriff Börse eingeben und man weiß was ich meine:
    "Pseudo-Experten",die ihm mit Unsinn vollpumpen und noch schlimmer meist nur an ihm verdienen wollen. (Bücher,Daytrading,Webinare,Seminare etc.)

    Ich bin da letztens übrigens auf folgende Aktion gestoßen:
    "MAFFIA - Mathematicians Against Fraudulent Financial and Investment Advice"


    Ich glaube über das Thema mangelnde Finanzbildung etc. könnten wir uns monatelang austauschen.

    Ich bleibe bleibe mal bei meiner Aussage:

    Hier müsste aus meiner Sicht also an zwei Baustellen gearbeitet werden:
    a) Die Anleger müssen sich der Gefahren klar werden und sich vorher ordentlich informieren.
    b) Der Staat muss "anwendbare" Rechtsgrundlagen schaffen und die (auch schon bestehenden) Gesetze durchsetzen.



    Die Alternative wäre natürlich den Aktienkauf stärker zu reglementieren. (Risikoklassen und Risikoeinstufungen sind übrigens schon Formen dieser Reglementierung.)

    Natürlich ist bei a) und b) die Gesellschaft gefordert, auch wenn ich den Einzelnen nicht von seiner Eigenverantwortung entbinden möchte.

    Jetzt wären wir wieder bei meinen Eröffnungsbeitrag und meinen Fragen:

    Was kann man aber nun als einzelner tun?

    Wie seht ihr das Schreiben von Beiträgen über solche „Abzocken“? Was würdet ihr tun um dem Treiben ein Ende zu bereiten?Ist es überhaupt realistisch etwas gegen diese kriminellen Machenschaften auszurichten? Sehe ich die Sache zu kritisch und sollte solche Taten einfach hinnehmen?



    PS:
    So ein tolles Forum ist natürlich schon ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Dem kann ich nur zustimmen.
    Auch wenn ich die Anleger in der Eigenverantwortung sehe, so muss man doch die mangelnde "Rechtsdurchsetzung" und die "schlechte" Rechtslage kritisieren.

    Ich möchte dies kurz an der BaFin-Warnung vom 11. November 2014 veranschaulichen...

    Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.


    Bereits kurze Zeit später folgen weitere solcher Kaufempfehlungen.(Siehe 13.11. Perlentrader.com: Kursziel 3€) Das zeigt wie ernst die Abzocker solche Untersuchungen nehmen.

    Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.


    Wie wir schon festgestellt haben, ist die Informationsbeschaffung für unerfahrene Anleger schwer möglich, da die offensichtlichen Informationsquellen wie Internetforen (bspw. W : O, Ariva, sharedeals ) etc. von den Abzockern oder Zockern unterwandert sind.
    Seriöse Quellen werden selten über solche Abzocken berichten. Es sei denn jemand macht sich die Mühe einen Artikel (bspw. hier) zu verfassen. In der Vielzahl der Fälle wird es daher keine seriösen "Diskussionen" und "Artikel" geben.

    Daß die unerfahrenen Anleger sich auf öffentliche seriöse Informationen stützen, wie bspw. aus den Pflichveröffentlichungen, ist leider unwahrscheinlich aus meiner Sicht.
    Viele scheinen darauf zu vertrauen, daß in Deutschland solche kriminellen Handlungen nicht stattfinden, bzw. nicht so offensichtlich. Und da irren sie sich gewaltig.
    (Viele wissen wahrscheinlich auch gar nicht wo sie die Pflichtveröffentlichungen finden.)


    Hier müsste aus meiner Sicht also an zwei Baustellen gearbeitet werden:
    a) Die Anleger müssen sich der Gefahren klar werden und sich vorher ordentlich informieren.
    b) Der Staat muss "anwendbare" Rechtsgrundlagen schaffen und die (auch schon bestehenden) Gesetze durchsetzen.


    PS:
    Vielleicht täuscht mich mein Eindruck, aber der Wahrheitsgehalt kanadischer und us-amerikanischer Geschäftsberichte ist deutlich höher als der dt. Unternehmen (im Bereich der "Abzocken").
    D.h. bei BOI kann man bspw. offen nachlesen,daß es sich um ein fast wertloses Unternehmen handelt.
    Bei deutschen Abzocken werden gerne noch diverse Bilanztricks ausgenutzt um ein falsches Bild der Gesellschaft zu zeichnen.(Einzelabschluss statt Konzernabschluss,unterlassene Abschreibungen etc.)

    (Grundsätzlich besteht immer das Risiko,daß Geschäftsberichte ein falsches Bild zeichnen,auch wenn es sich nicht um "Abzocken" handelt.)

  • CCP AG - Delisting (WKN A0H1P2)Datum24.11.2014 17:11
    Foren-Beitrag von Fundi im Thema CCP AG - Delisting (WKN A0H1P2)

    Kurz vorweg:
    Ich habe das Gefühl,daß man eigentlich fast einen eigenen Thread zum Thema Delisting aufmachen müsste. Durch die neue Rechtsprechung wählen leider viele Unternehmen diesen Weg,um die ihnen lästigen Kleinaktionäre loszuwerden.

    Zu "Delistings" allgemein:
    Die Beteiligung an einem Unternehmen birgt natürlich ein Risiko. Die Gefahr des geschäftlichen Niedergangs besteht aber auch bei börsennotierten Unternehmen. (Wie auch das Risiko des Wegfalls der Dividende.)

    Die Besonderheit und das Problem bei nichtbörsennotierten Unternehmen ist eben die Liquidität des eingesetzten Kapitals. Wenn das Unternehmen erstmal von der Börse genommen ist,dann kann man die Aktien quasi nur noch per Depotübertrag veräußern, sofern man überhaupt einen Käufer findet. (Auf Handelsplattformen wie VEH (VALORA EFFEKTEN HANDEL AG) sollte man nicht setzen.)
    So gesehen muss/sollte man wirklich gleich von Anfang an auf das eingesetzte Kapital "verzichten",auch ohne geschäftlichen Niedergang.(Wie ich schon schrieb.)

    Vorallem brauchen die "Holdouts" aber starke Nerven und einen langen Atem. Wer nicht gewillt ist für Ewig sein Geld in einem nichtbörsennotierten Unternehmen zu investieren, der sollte es lieber lassen.

    Ich kenne die Personen hinter CCP zu wenig, um deren Integrität und Haltung gegenüber Kleinanlegern beurteilen zu können. Das sollte auch ein wichtiges Kriterium sein. "Schmutzige" Machenschaften kann man leider nie ausschließen, allerdings auch nicht bei börsennotierten Unternehmen. Dort könnte man aber immerhin (mit Verlusten) aussteigen.

    Zu CCP:
    Man muss sich von der Vorstellung des Besitzes einer (handelbaren)Aktie trennen.
    Man hält nach dem Delisting nur einen Anteil an einem kleinen Nischen-Unternehmen.
    Geld fließt nur wenn die Großaktionäre eine Dividende festlegen, dies war zumindest in der Vergangenheit der Fall.(Die Ausschüttungsquote war zudem recht hoch.)
    Die Gewinne in der Vergangenheit waren recht ordentlich, allerdings eben ohne ein Gewinnwachstum.
    Der Freefloat betrug nur rd. 25,5%, der größte Teil der Aktien befand sich im Besitz des Managements (incl. Aufsichtsrat).

    Andererseits,diese Risiken waren schon immer bei CCP da. Die wegfallende Börsennotierung ändert daran nichts. Wer diese Risiken nicht tragen möchte,der hätte auch früher nicht in CCP investieren sollen.

    Mein Fazit:
    An der wirtschaftlichen Situation hat sich wenig geändert.
    Es reduziert sich also eigentlich alles auf die bald sehr extrem eingeschränkte Veräußerbarkeit und den zukünftigen Kurs des Unternehmens gegenüber den Kleinaktionären.

  • Heute gibt der Vorstand das Ergebnis des Bezugsangebots bekannt. Vom 03. bis 14. November 2014 und im Rahmen des öffentlichen Angebots wurden im Zuge der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage um bis zu 3.801.140,00 EUR auf bis zu 15.354.000,00 EUR insgesamt 1.033.670 Aktien zu einem Bezugspreis von 1,00 EUR je Stück gezeichnet. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft um 1.033.670,00 EUR auf 12.586.530,00 EUR.

    Quelle: DGAP

    Man hat also nur 33.670 Aktien an den Mann bringen können, abgesehen von den 1 Mio. zuvor schon gezeichneten.
    Das ist auch eine Variante das Geld der Kleinaktionäre zu vernichten.

    Prompt folgen natürlich die obligatorischen Erfolgsmeldungen.
    StarDSL AG knackt 5.000er Kundenmarke im Oktober 2014 und sichert weitere Wachstumsfinanzierung
    Quelle DGAP

    Da sollte man mal genauer hinsehen:

    Vorstand Konrad Hill hatte diesbezüglich schon Anfang des Jahres darauf verwiesen, dass eine Kundenanzahl um 5.000 den operativen Break Evan darstellt.


    Eine Bauernfängerei sondergleichen!
    Operativer Break Evan heißt bei vielen einfach nur,daß man zumindest zeitweise ein positives EBITDA erreicht hat!
    D.h. ein Positives Ergebnis vor Zinsen,Abschreibungen und Steuern.
    Oft werden da auch noch gerne weitere Kosten "rausgerechnet" (Overhead-Kosten etc.)
    Break Evan klingt gut...operativer Break Evan ist aber eine Mogelpackung und sagt nichts aus.
    Pixelpark hatte jahrelang mit dem operativen Break Evan "geworben". Seit 2004 und dann tatsächlich 2011 mal einen Gewinn erzielt. (Zum "Gewinn" 2006 sage ich nichts(Verkauf ZLU...)).

    Desweiteren gelang es der StarDSL AG, den durch ein namhaftes Hamburger Handelsunternehmen gewährten Finanzierungsrahmen in Höhe von 500.000 EUR auf 700.000 EUR zu erhöhen. Anfang Juni 2014 hatte das Handelsunternehmen der StarDSL AG 500.000 EUR für den Einkauf der Hardware zur Verfügung gestellt. Weitere 200.000 EUR wurden nun zugesichert.


    Die 200.000 hat man nach der gefloppten Kapitalerhöhung wohl auch sehr dringend nötig...
    Wobei die 0,2 Mio an der gesamten Schieflage nichts ändern,zumal sie nur für den Einkauf der Hardware zur Verfügung stehen.

    Eigentlich sehr schade,daß die nächsten Geschäftsberichte erst in fast einem Jahr erscheinen.
    Bis dahin gibt es leider nur "Erfolgsmeldungen", aber nichts belastbares.

  • Zuletzt bin ich über einen sehr erschütternden Beitrag in einem anderen Blog gestolpert...

    Zockerfutter

    LEM.Money hat sich die Star IR GmbH mit den Medien (u.a.) Bluehorseshoestocks-Newsletter, CEO Roaster, Stockteam Germany und Stock Telegraph angesehen. Erfreulicherweise weist der Stock Telegraph deutlich auf bestehende Interessenskonflikte hin, so dass Anleger Risiken erkennen könn(t)en. Zur Ermittlung von Erfolg und Risiken sichtete LEM.Money 71 Aktien auf den o.g. Webseiten.

    “Erfolgsbilanz”

    Von diesen 71 Aktien wechselten zehn ihren Namen im Zuge eines Aktientausches. Von den restlichen 61 Aktien waren 20 aus dem Handel an der Frankfurter Börse ausgeschieden und hatten damit Totalverlust erlitten. 36 Aktien waren wohl noch gelistet, aber wegen einer inferioren Handelsspanne so gut wie nicht mehr handelbar, zwei außerordentlich verlustreich und drei als sehr risikant zu werten. Es gab keine Aktie, die Langfristanlegern einen ordentlichen Gewinn beschert hätte. Sie alle waren Zockerfutter.


    Mittlerweile sind natürlich weitere Aktien delisted worden.

    Die verwendete Grafik bezieht sich übrigens auf Aktienblasen (Wie man dem Dateinamen entnehmen kann.)Hier nochmal die Grafik auf Englisch.
    Chart
    Quelle: forbes.com 28.1.2014 Mike Patton:According To Many Famous Investors, U.S. Stocks Are In A Bubble

    Auch wenn der Verlauf so ähnlich ist, gibt es da einige Unterschiede bei den Abzocken:

    - Es gibt keine institutionellen Investoren, sondern nur die kriminellen "Initiatoren".
    - Es gibt keinen "First Sell off", man möchte schließlich erst ordentlich den Kurs pushen bevor abgeladen wird.
    - Es gibt i.d.R. keinen "Inneren Wert", dieser liegt meist bei 0.
    - Folglich gibt es in der "Blow off"-Phase i.d.R. nur einen "Return to Zero". Oft verbunden mit einem Delisting. Manchmal kann diese Phase sehr lange dauern...

    Ein einfaches Kriterium um solches "Zockerfutter" eindeutig zu indentifizieren, ist ein Blick in die Bilanz.Gerade hier gilt:

    What you see is what you get.

    Wenn man der Bilanz entnehmen kann,daß es sich um einen überteuerten fast wertlosen "Börsenmantel" handelt, dann ist das auch meist so.[wink]

    Auch für solche Unternehmen gelten die Gesetze der normalen Finanzmathematik oder um es mit Warren Buffet auszudrücken: Wenn man einen 1$-Schein für eine 1 Cent-Münze eintauscht,dann muss man sich nicht wundern,daß das ganze ein Verlustgeschäft wird.

    Und nein das ist keine Übertreibung, wenn man in die Bilanzen der "Kursraketen" sieht die von kriminellen Pushern mit 3-4€ "bewertet" werden, obwohl der Buchwert bei nur 1 Cent liegt. Siehe Boomerang Oil
    Buchwert pro Aktie 30.06.14: 1,1 CA-Cent
    Kurs 21.11.14 : 82 CA-Cent
    11.11.2014 Boomerang Oil Inc. (ISIN: CA09858W1032): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien
    13.11.2014 Perlentrader.com: Boomerang Oil Inc. (WKN: A1149C, Ticker: 0B9) Kursziel 3,00 Euro
    Siehe dazu auch: Lemmoney.Info: BaFin warnt vor Boomerang Oil

    Weitere Kriterien sind natürlich solche übertriebenen Anlageempfehlung/Analysen, Börsenbriefe,"Analysen", "euphorische" Beiträge in Internetforen wie bspw. "W : O", ständige Erfolgsmeldungen (auch wenn es keinen operativen Betrieb gibt), dubiose Eigentümer die schon einige solche Abzocken initiiert haben.
    (Anm. Auf Boomerang Oil trifft wohl fast alles zu...)

    PS:
    Ich habe bewußt Boomerang Oil als Beispiel genommen,da die Aktie noch nicht abgestürzt ist.
    Mal schaun wie sich die Sache entwickelt.[wink] Hier der Chart in Frankfurt und €

    Chart
    Quelle: bigcharts.marketwatch.com

  • CCP AG - Delisting (WKN A0H1P2)Datum20.11.2014 02:28
    Foren-Beitrag von Fundi im Thema CCP AG - Delisting (WKN A0H1P2)

    Ich hatte das Unternehmen wegen der in den letzten Jahren recht ansehnlichen Dividende auf dem "Radar".
    14.07.14 Dividende 0,18 EUR
    15.08.13 Dividende 0,15 EUR
    29.08.12 Dividende 0,25 EUR

    Das Unternehmen hat seit 2007 in jedem Jahr (relativ konstante) Gewinne gemacht und seit 2008 eine Dividende gezahlt.
    Mit einer Bilanzsumme von nur 2-3 Mio. € ist CCP natürlich äußerst klein.

    Ich habe mich gefragt,warum so ein kleines Unternehmen an die Börse geht.
    Klar für die Alteigentümer war es ein gutes Geschäft. Für die "Erstkäufer" Anfang 2007 war es wohl ein Verlustgeschäft,trotz der guten Unternehmensentwicklung und den Dividenden.
    Ein typischer Fall von zu teuer gekauft.

    Das Delisting ist natürlich ein weiterer ziemlicher Tiefschlag gegenüber den Kleinaktionären.
    (Ob die Richter bei dem Urteil wussten was sie anrichten. Ich bezweifle es.)

    (Bei 1,82€ befindet sich die Aktie auf Niveau Buchwert. Das KGV beträgt weniger als 9 und die Dividendenrendite wäre fast 2stellig. Ich bin mir nicht sicher,ob man sich vom Delisting abschrecken lassen sollte. Ein halten der Aktie,sofern man das Geld nicht benötigt, könnte durchaus lukrativ sein.)

  • Die Amerikaner gehen scheinbar gerade sehr offensiv gegen solche Abzocken vor…

    Zwielichtige US-Aktien in Schweizer Depots

    Schweizer Banken machen Druck auf Kunden, die niedrigpreisige US-Aktien besitzen. Neu gekaufte Titel werden gar nicht mehr eingebucht. Hinter der Aktion stehen offenbar die US-Behörden. Sie wollen den Markt der oft dubiosen Wertschriften austrocknen.

    M. J.* versteht die Welt nicht mehr. Die Credit Suisse teilte ihm per Schreiben mit, dass Wertpapiere mit einem Kurs unter 1.50 Dollar und andere ausserbörslich gehandelte US-Titel in Kundendepots nicht mehr erwünscht seien. Er habe die Wahl, diese Aktien zu verkaufen, sie an eine Drittbank auszuliefern oder darauf zu verzichten. Letzteres heisst, «die Positionen in Ihrem Depot auszubuchen und die Titel ohne Kompensation zu vernichten».

    Vermutlich haben die US-Regulatoren vor allem jene Kategorie Unternehmen im Fokus, die man im Markt unter dem Etikett «Pump and dump» einreiht – frei übersetzt: aufblasen und dann auf den Müll kippen. Das Vorgehen ist stets dasselbe: Jemand streut im Markt eine scheinbar clevere Geschäftsidee. Je mehr Anleger auf die Idee aufspringen, desto stärker steigt der Wert der Aktie. Ist der Ballon genug aufgeblasen, springen die Strippenzieher ab, streichen die Gewinne ein, der Aktienkurs bricht ein, die Investoren haben das Nachsehen.

    Quelle:Tagesanzeiger 09.10.2014

    Und in „good old Germany“ gibt es offenbar weder eine vernünftige rechtliche Grundlage, noch die Mittel und den Willen „Kapitalanlagebetrug“ zu bekämpfen.

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