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Thema von Mittachmahl im Forum operativ tätige AGs
Ganz versteckt und überhaupt nicht über die üblichen Kanäle hat die Micdata AG im Bundesanzeiger zur HV eingeladen und dabei gleichzeitig den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemeldet. Das bekommt einen Stern, denn Ende 2014 ist man ja erst an die Börse gegangen. Man muss aber dazu sagen, daß die Zahlen im Prospekt schon damals übel ausgesehen haben.
Deutsche Cannabis AG Berlin Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 131743 B ISIN: DE000A0BVVK7 / WKN: A0BVVK Bekanntmachung nach § 183a AktG
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 05. September 2014 wurde der Vorstand durch Satzungsänderung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 04. September 2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.253.910,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Die Satzungsänderung wurde am 26.07.2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Cannabis AG (Gesellschaft) haben am 12.08.2016 beschlossen, das in der außerordentlichen Hauptversammlung am 05. September 2014 beschlossene Genehmigte Kapital2014 auszuüben.
Mit dem zur Verfügung stehenden Erhöhungsbetrag von insgesamt EUR 1.253.910,00 beabsichtigtdie Gesellschaft, im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, 69% der Geschäftsanteile an der Canny Pets GmbH, Hamburg, zu erwerben. Der Ausgabepreis je nennwertloser Inhaber-Stammaktie beträgt EUR 1,10.
Am 12. August 2016 wurde der Sacheinlage- und Einbringungsvertrag mit den Gesellschaftern der Canny Pets GmbH geschlossen. Demnach überträgt Herr Carsten Siegemund, Hamburg, 27,5% der Geschäftsanteile an der Canny Pets GmbH und erhält dafür 501.564 nennwertlose Inhaber-Stückaktien der DCAG mit einem nominalen Nennwert von EUR 1,00 und einem Agio von EUR 0,10 je Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 551.720,40; die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, 34,5% der Geschäftsanteile an der Canny Pets GmbH und erhält dafür 626.955 nennwertlose Inhaber-Stückaktien der DCAG mit einem nominalen Nennwert von EUR 1,00 und einem Agio von EUR 0,10 je Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 689.650,50 und Herr Andreas Arndt, Kremperheide, 7% der Geschäftsanteile an der Canny Pets GmbH und erhält dafür 125.391 nennwertlose Inhaber-Stückaktien der DCAG mit einem nominalen Nennwert von EUR 1,00 und einem Agio von EUR 0,10 je Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 137.930,10. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahrs 2016 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 5 der Satzung ausgeschlossen.
Es wird nach § 183a Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG Folgendes bekannt gemacht: Die Gesellschaft wird für die Durchführung der Kapitalerhöhung von einer externen Gründungsprüfung absehen.
Der Gegenstand der Sacheinlage sind 69% der Geschäftsanteile an der Canny Pets GmbH, Hamburg; die Canny Pets GmbH ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 139545.
Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Der Wert der Sacheinlage beträgt € 1.380.000,00 per 29.02.2016, wobei die Quelle dieser Bewertung ein Bewertungsgutachten gemäß IDW Standard S1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen), erstellt von der GOESSLER + PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Neuer Wall 43, D-20354 Hamburg, ist, das einenUnternehmenswert von insgesamt EUR 2.000.000,00 ermittelt hat. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Ertragswertverfahren.
Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender versichern, dass ihnen außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert des Sacheinlagegegenstandes am Tag seiner tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.
...Einladung zur HV im eBanz MOLOGEN AG Berlin Stammaktien – Wertpapier-Kenn-Nummer 663 720 – – ISIN DE 000 663 72 00 – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 11. August 2016, 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Ludwig-Erhard-Haus, Fasanenstraße 85 in 10623 Berlin-Charlottenburg, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung 1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2.
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der ordentlichen Hauptversammlung wird hiermit angezeigt, dass nach pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands voraussichtlich bis spätestens zum Tag der Hauptversammlung ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der MOLOGEN AG bestehen wird.
Der Hauptversammlung wird in diesem Zusammenhang zunächst eine ungeprüfte, nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellte Bilanz der MOLOGEN AG zum Stichtag 31. März 2016 vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass das Eigenkapital der MOLOGEN zum 31. März 2016 EUR 15.049.000 betragen hat. Seit diesem Stichtag sind bereits weitere Verluste aufgelaufen und bis zum Tag der Hauptversammlung werden im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs der MOLOGEN AG weitere Verluste auflaufen, die in der Summe nach pflichtgemäßer Einschätzung des Vorstands bis spätestens dem Tag der Hauptversammlung am 11. August 2016 zum Eintritt eines Verlustes mindestens in Höhe der Hälfte des Grundkapitals führen werden.
Der Vorstand wird die Zwischenbilanz zum 31. März 2016 oder eine auf einen späteren Zeitpunkt aufgestellte, ungeprüfte Zwischenbilanz der MOLOGEN AG in der Hauptversammlung vorstellen und erläutern. Aktionäre haben im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
Die Zwischenbilanz zum 31. März 2016 ist ab der Einberufung auf der Internetseite der MOLOGEN AG unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich und wird in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein. Sollte in der Hauptversammlung eine auf einen späteren Zeitpunkt aufgestellte Bilanz vorgestellt und erläutert werden, wird auch diese spätere Bilanz in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein und gegebenenfalls schon zuvor ab dem Tag ihrer Aufstellung auf der Internetseite der MOLOGEN AG unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich sein. 3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a)
die Beschlussfassung über die Entlastung von Dr. Matthias Schroff für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 zu vertagen; b)
die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Jörg Petraß für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 zu vertagen; c)
die Beschlussfassung über die Entlastung von Dr. Alfredo Zurlo für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 zu vertagen; d)
Frau Dr. Mariola Söhngen für ihre Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a)
Herrn Oliver Krautscheid für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen; b)
Herrn Dr. Stefan M. Manth für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen; c)
Frau Susanne Klimek für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehene Erklärung der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6.
Wahl zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen. Das Amt von Frau Klimek als Mitglied des Aufsichtsrats endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2016. Die damit vakant werdende Aufsichtsratsposition ist durch Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu besetzen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu beschließen:
Die folgende Person wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021) zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt:
Frau Susanne Klimek, München,
Geschäftsführerin der SALVATOR Vermögensverwaltungs GmbH, München.
Frau Klimek ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Frau Klimek ist derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der MOLOGEN AG und steht daher in einer geschäftlichen Beziehung zur MOLOGEN AG und ihrem Organ Aufsichtsrat. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Frau Klimek und der MOLOGEN AG und den Organen der MOLOGEN AG oder einem wesentlich an der MOLOGEN AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK. Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Klimek zudem im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Auf der Internetseite der Gesellschaft ist unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Unternehmen“, „Aufsichtsrat“ als weitere Information zu der Kandidatin ein kurzer Überblick über den Werdegang von Frau Klimek zugänglich gemacht. 7.
Beschlussfassung über die Anhebung der Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
Derzeit erhält der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft dieselbe Vergütung wie ein einfaches Mitglied. Aufgrund des mit dem Amt des stellvertretenden Vorsitzenden verbundenen erhöhten Arbeitsaufwands soll die Vergütung angemessen angepasst und auf das Eineinhalbfache des für einfache Aufsichtsratsmitglieder geltenden Vergütungsbetrags erhöht werden. Diese Anhebung korrespondiert mit den in den gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeit als stellvertretendem Aufsichtsratsvorsitzenden einer börsennotierten Gesellschaft, steht im Einklang mit der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK und der Marktpraxis anderer börsennotierter Unternehmen und soll der Gesellschaft auch für die Zukunft die nachhaltige Gewinnung qualifizierter Kandidaten sichern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: a)
Satz 1 von Unterabsatz 2 vom § 14 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge.“ b)
Aufgrund der in vorstehendem Buchstabe a) zu beschließenden Ergänzung und Neufassung lautet § 14 Absatz 1 der Satzung insgesamt wie folgt: „(1)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat (a)
eine feste Vergütung von € 20.000,00 sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von € 1.000,00 für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen, und (b)
eine erfolgsorientierte variable Vergütung für jeden vollen € 0,01, um den das im Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung ausgewiesen wird, ausgewiesene Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS) der Gesellschaft das Mindest-EPS übersteigt. Das Mindest-EPS beträgt für das Geschäftsjahr 2010 € 0,05 und erhöht sich für jedes folgende Geschäftsjahr um jeweils € 0,01. Die erfolgsorientierte variable Vergütung beträgt € 1.000,00 je vollen € 0,01 EPS und ist auf einen Höchstbetrag von € 20.000,00 begrenzt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die feste und die erfolgsorientierte variable Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.“
Weitere Angaben zur Einberufung 1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) anmelden und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln: MOLOGEN AG c/o quirin bank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin Telefax: (030) 89021-389, E-Mail: hauptversammlungen@quirinbank.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“), somit auf den Beginn des 21. Juli 2016, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit spätestens bis zum Ablauf des 4. August 2016, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Nachweis kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 2.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Der Nachweisstichtag ist das maßgebliche Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können dagegen nur an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn sie hierzu von einem Aktionär bevollmächtigt werden, der einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 3.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch für die Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich sind.
Bevollmächtigung eines Dritten
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgen. Zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung kann der entsprechende Abschnitt auf der Eintrittskarte verwendet werden, die den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung durch das depotführende Institut übersandt wird.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung: Andreas Reindl, Ursensollen, und Markus Döllinger, Störnstein, beide Mitarbeiter der C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen Telefax: 09628 9299 871, E-Mail: info@c-hv.com
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen die formgerecht ausgefüllte Vollmacht bis spätestens 9. August 2016, 24:00 Uhr (MESZ), an die vorgenannte Anschrift senden oder an die angegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) übermitteln.
Vollmachten
Auf Verlangen stellt die Gesellschaft Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung zur Verfügung. Anforderungen zur Übersendung von Vordrucken sind zu richten an: MOLOGEN AG, Fabeckstr. 30, 14195 Berlin, Fax (030) 84 17 88 50. Des Weiteren kann der Vordruck auch von unserer Internetseite www.mologen.com abgerufen und ausgedruckt werden.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ hinterlegten näheren „Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung“ entnehmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 4.
Rechte der Aktionäre
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von € 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 11. Juli 2016, 24.00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Aktionäre werden gebeten, die folgende Postanschrift und bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: MOLOGEN AG – Der Vorstand – c/o C-HV AG Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen E-Mail: info@c-hv.com
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen (§ 126 AktG) und Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern (§ 127 AktG) unterbreiten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 27. Juli 2016, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich im Internet unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Gegenanträge werden – anders als Wahlvorschläge – nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln: MOLOGEN AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen Telefax: 09628 9299 871 E-Mail: info@c-hv.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Auskunftsrechte der Aktionäre
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an vorgenannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zur Verfügung. 5.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung € 22.631.501,00 und ist eingeteilt in 22.631.501 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten (Angabe nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG). Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 6.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Vollmachts- und Weisungserteilung, sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link „Investoren/Presse“, „Hauptversammlung“ zugänglich.
HRB 120398: StarDSL AG, Hamburg, Große Elbstraße 47, 22767 Hamburg. Die am 13.01.2016 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um EUR 11.327.877,00 ist durchgeführt.
Snowbird AG: Wechsel im Aufsichtsrat der Snowbird AG: Herr Li Gang folgt Frau Yao Xiaoman
DGAP-News: Snowbird AG / Schlagwort(e): Personalie
2016-06-06 / 11:44 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wechsel im Aufsichtsrat der Snowbird AG: Herr Li Gang folgt Frau Yao Xiaoman
Hamburg, 06. Juni 2016 - Snowbird, einer der führenden Daunenveredler, gelistet im Prime Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE000A1PHEL8), gibt Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats bekannt.
Herr Li Gang, Jahrgang 1969, übernimmt die Position von Frau Yao Xiaoman, die ihren Posten aus persönlichen Gründen niederlegt. Herr Li ist ausgewiesener Experte in der Bekleidungsindustrie, wo er seit 2002 tätig ist und seitdem führende Positionen im Verband der Bekleidungsindustrie der Provinz Henan inne hat. Aktuell ist er der amtierende Präsident des Verbandes. Zudem erhielt Herr Li in den letzten Jahren eine Reihe von Auszeichnungen. Zum Beispiel gewann er dieses Jahr die "Medaille zum Tag der Arbeit der Provinz Henan", wurde für die "außergewöhnliche Verbandsarbeit in der Provinz Henan" geehrt und erhielt Auszeichnungen wie den "Preis für besondere Leistungen für die Bekleidungsindustrie in Henan", den Titel "Herausragender Dozent der chinesischen Bekleidungsindustrie" und die Ehre eines "Besonders erfahrenen Mitglieds der chinesischen Textilindustrie".
Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates, Frau Viona Brandt (Vorsitzende) und Thomas Bieri, bleiben unverändert.
Zhaorui Yan, Vorstandsvorsitzender der Snowbird AG kommentiert: "Wir möchten Frau Yao unseren größten Dank aussprechen. Mit ihren außergewöhnlichen Fachkenntnissen und ihrer Schaffensfreude hat sie seit dem Börsengang im September 2014 zum bisherigen Erfolg der Snowbird wesentlich beigetragen. Mit Herrn Li ist es uns gelungen, einen hochkarätigen Nachfolger zu finden, der in der chinesischen Bekleidungsindustrie bestens bekannt ist und den zukünftigen Erfolg von Snowbird aktiv unterstützen kann."
Sie haben vielleicht dem Artikel des Handelsblatts von letzter Woche entnommen, dass sogenannte Börsenbriefe u.a. die Aktien der Cashcloud AG empfohlen haben. Die Cashcloud AG hat dies nicht zu verantworten.
Wir verantworten mit Nachdruck unsere eigenen Veröffentlichungen:http://www.cashcloud.ag/de/investor-relations/meldungen.html. Folgen Sie diesem Link aufmerksam, die Gesellschaft meldet laufend Neuigkeiten und nimmt Stellung zu ihrer Marktposition.
Auf die Handelsaussetzung von heute reagierten wir umgehend, ich protestierte bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse GmbH. Schließlich befinden wir uns in fortgeschrittenen Gesprächen mit Investoren, die sich entrüstet zeigen. Die Aussetzung kann schwerwiegende Konsequenzen für die Gesellschaft haben. Die operative Performance der Cashcloud AG ist erstklassig. Wir gewinnen Preise, unsere Technologie ist weitaus besser als die aller Wettbewerber. Von einem „Tiefschlag“ zu sprechen, verkennt die Lage also völlig. Ich habe die Ehre, ein fantastisches Unternehmen zu führen, das nicht diskreditierbar ist. Schützend stelle ich mich vor unsere zahlreichen Mitarbeiter, unsere Standorte in Deutschland, Luxemburg, in der Ukraine – dem Silicon Valley Europas – und in Rumänien mit unserem perfekten Kundendienst.
Mit besten Grüßen und Dank für Ihr Interesse an diesem einzigartigen, vorbildlichen Mobile Payment-Anbieter,
DF Deutsche Forfait AG: Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig
DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Insolvenz
24.05.2016 12:14
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
DF Deutsche Forfait AG: Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig
Köln, 24. Mai 2016 - In dem Insolvenzverfahren DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) hat das Amtsgericht Köln den Insolvenzplan am 29. April 2016 bestätigt. Die Bestätigung des Gerichts ist rechtskräftig geworden. Der Rechtskraftvermerk ist durch das Gericht am 20. Mai 2016 erteilt und der Gesellschaft am 24. Mai 2016 zugestellt worden.
DF Deutsche Forfait AG Christoph Charpentier Kattenbug 18 - 24 50667 Köln T +49 221 97376-37 F +49 221 97376-60 E investor.relations@dfag.de http://www.dfag.de
24.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Greiffenberger AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Jahresergebnis
28.04.2016 16:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Greiffenberger AG: Veröffentlichung ungeprüfter und nicht festgestellter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2015; weiterer Finanzbedarf aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen
- Jahresabschluss und Konzernabschluss 2015 werden ohne Testat des Abschlussprüfers veröffentlicht
- Weiterer Finanzbedarf für die Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen
Marktredwitz und Augsburg, 28. April 2016 - Die Greiffenberger AG wird am 29. April 2016 den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 samt der jeweiligen Lageberichte veröffentlichen, ohne dass für diese Abschlüsse ein Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, erteilt wurde. Die Abschlüsse sind deswegen auch noch nicht vom Aufsichtsrat gebilligt bzw. festgestellt worden. Die Gesellschaft nimmt diese Veröffentlichungen vor, um ihren gesetzlichen Offenlegungspflichten als börsennotiertes Unternehmen nachzukommen.
Der Abschlussprüfer der Gesellschaft sieht sich derzeit außer Stande zu beurteilen, ob die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. going concern) im Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, von der der Vorstand der Gesellschaft ausgeht, gerechtfertigt ist. Für die Beurteilung dieser Frage hält der Abschlussprüfer für erforderlich, dass ihm weitere Unterlagen über die Begutachtung und Finanzierung des Restrukturierungskonzeptes vorgelegt werden, die derzeit noch nicht zur Verfügung stehen.
Die Gesellschaft setzt ihre Arbeit an einem umfassenden Konzept zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Ertrags- und Liquiditätssituation der Greiffenberger-Gruppe gemäß den mit den Finanzierungspartnern der Greiffenberger AG getroffenen Vereinbarungen fort. Zur Umsetzung der in diesem Konzept vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen werden zusätzliche Mittel in Höhe von noch etwa 10 Mio. EUR benötigt. Nach den derzeitigen Planungen der Gesellschaft sollen diese Mittel durch die Beteiligung von Investoren an einzelnen Tochtergesellschaften beschafft werden. Diese Transaktionen werden aus heutiger Sicht dazu führen, dass die Greiffenberger AG ihre Stellung als Mehrheitsgesellschafterin dieser Tochtergesellschaften verlieren wird. Der Vorstand geht derzeit davon aus, dass es gelingen wird, die Finanzierung dieses zusätzlichen Kapitalbedarfs sicherzustellen.
Kontakt: Greiffenberger AG Marco Freiherr von Maltzan Vorstand der Greiffenberger AG Eberlestraße 28 86157 Augsburg Tel.: 0821/5212-261 Fax: 0821/5212-275 e-mail: ir@greiffenberger.de
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Greiffenberger AG
am Dienstag, den 24. Mai 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Augustanahaus (Augustanasaal, 1. OG), Im Annahof 4, 86150 Augsburg.
I. TAGESORDNUNG
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist.
Das Eigenkapital der Greiffenberger AG erreicht gemäß dem aufgestellten, durch den Abschlussprüfer jedoch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Einberufung noch nicht abschließend geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 weniger als die Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.627.648,00. Per 31. Dezember 2015 beläuft sich das Eigenkapital der Greiffenberger AG auf EUR 4.956.414,23. Der Verlust beruht im Wesentlichen auf einer weitreichenden bilanziellen Abwertung der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligung an der ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH und der Abwertung der Forderungen der Gesellschaft gegenüber der ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH sowie auf den Verpflichtungen zur Verlustübernahme gemäß den bestehenden Ergebnisabführungsverträgen.
In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung in § 92 Abs. 1 AktG beschränken sich der Tagesordnungspunkt und die Tagesordnung insgesamt auf die Erklärung der Verlustanzeige des Vorstands gegenüber der Hauptversammlung. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
Nachstehend folgen dennoch – vorsichtshalber zur Wahrung der gesetzlichen Vorgaben an die Einberufung der Hauptversammlung – die umfangreichen Angaben zu Teilnahme- und Stimmrechtsmodalitäten:
II. TEILNAHME AN DER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind gemäß § 123 Abs. 2, 3 und 4 AktG i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126 b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgenden Adresse bzw. Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:
Greiffenberger AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48, 81241 München Fax: +49 (0) 89/889 690 633
Marktredwitz und Augsburg, 17. März 2016 - Der Greiffenberger-Konzern meldet nach vorläufigen und vom Abschlussprüfer noch nicht abschließend geprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2015 nach IFRS einen Umsatz von 151,7 Mio. EUR. Aus dem operativen Geschäft der Greiffenberger-Gruppe würde daraus ein EBIT von rund -1 Mio. EUR resultieren. Das Ergebnis des Greiffenberger-Konzerns wird hierbei vor allem von der operativ insgesamt unbefriedigenden Entwicklung in 2015 beeinträchtigt.
Bislang unberücksichtigt sind in diesen vorläufigen Zahlen zwei zusätzliche ergebnisschmälernde (nicht jedoch liquiditätswirksame) Einmaleffekte. Aus Vorsichtsgründen wird es voraussichtlich zu einer hohen Wertberichtigung beim Wertansatz des Unternehmensbereichs Antriebstechnik (Teilkonzern ABM) im Konzernabschluss 2015 kommen. Erste überschlägige Berechnungen legen einen Abwertungsbedarf zwischen 12 und 18 Mio. EUR nahe. Auch scheint darüber hinaus aufgrund der operativen Entwicklung der zurückliegenden Jahre eine voraussichtlich vollständige Abwertung der in der Konzernbilanz aktivierten latenten Steuern in Höhe von zuletzt 6,8 Mio. EUR notwendig. Ein wesentlicher Teil dieser aktivierten latenten Steuern beruht auf Verlustvorträgen vergangener Geschäftsjahre. Bei einer Rückkehr in die Gewinnzone in den Folgejahren können diese unverändert genutzt werden.
Entsprechend den im Konzernabschluss erwarteten Effekten werden auch im Jahresabschluss 2015 der Greiffenberger AG nach HGB noch ergebnisschmälernde Einflüsse zu berücksichtigen sein. Neben der voraussichtlich weitreichenden Abschreibung des Beteiligungsansatzes der ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH scheint auch eine Abwertung der bestehenden Forderungen der Greiffenberger AG gegenüber diesem Tochterunternehmen aus Vorsichtsgründen wahrscheinlich. Per Saldo betragen diese Vermögenswerte derzeit rund 28 Mio. EUR. Latente Steuern sind hingegen in der Bilanz der Greiffenberger AG nach HGB nicht aktiviert, sodass sich hier entgegen der Situation auf Konzernebene kein Abwertungsbedarf ergibt. Vor dem Hintergrund der so auf Ebene der Greiffenberger AG erwarteten negativen Ergebniseffekte ist auch die Notwendigkeit einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG gegeben, die der Vorstand unverzüglich einberufen wird.
Die Greiffenberger AG hat im November 2015 begonnen, ein umfassendes Konzept zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Ertrags- und Liquiditätssituation der Greiffenberger-Gruppe zu entwickeln. Mit den Finanzierungspartnern der Greiffenberger-Gruppe wurden Anfang März 2016 entsprechende Vereinbarungen getroffen, um der Fertigstellung dieses Konzepts und der beginnenden Umsetzung zeitlichen und finanziellen Spielraum zu geben.
CASSONA CANADA LTD Edmonton, Canada Angebotsunterlage FREIWILLIGES ÖFFENTLICHES KAUFANGEBOT DER CASSONA CANADA LTD 10050 Jasper Avenue, Tower 1 Suite 2020 Edmonton Alberta, Canada an die Inhaber von Aktien der Cassona SE ISIN DE000A1C6T63 / A1C6T6 zum Erwerb von bis zu 24.972 (in Worten: vierundzwanzigtausendneunhundertzweiundsiebzig) Cassona SE Aktien zum Preis von EUR 10,00 (in Worten: EURO Zehn) pro Cassona Aktie Annahmefrist: 30.12.2015 bis 14.01.2016 (jeweils einschließlich) International Securities Identification Number (ISIN) / Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): Cassona SE Aktien: ISIN DE000A1C6T63 / A1C6T6
Angeblich ist die Angebotsunterlage auf https://www.cassona.ca zu finden. Zumindest Stand heute ist dort nichts zu lesen.
Die ganze Unterlage wurde auch am 30.12.2015 im eBANZ veröffentlicht und ist dort nachzulesen.
Der letzte Kurs vor der Aussetzung der Aktie war >€50. Das Angebot von jetzt €10 stinkt mal richtig.
Rapid Nutrition PLC (ISIN: GB00BLG2TX24): BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien Bonn/Frankfurt a. M., 19. November 2015
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Rapid Nutrition PLC (ISIN: GB00BLG2TX24) durch telefonische Werbeanrufe (Cold Calling) zum Kauf empfohlen.
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.
Die BaFin hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.
Hinweise dazu, wie Sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Sie in den Broschüren der BaFin.
Na so eine Meldung ist doch prima dazu geeignet den wertlosen Aktien nochmal Leben einzuhauchen und ordentlich abzuverkaufen. Na mal sehen, ob der Insolvenzantrag überhaupt zurückgenommen wird und ob er dann nicht wieder gestellt werden muß, wenn aus Gründen, die die Macher dieses Hokuspokus' nicht zu vertreten haben, die ganze Nummer wieder im Sand verläuft.
DGAP-News: Tantalus Rare Earths AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
2015-11-17 / 08:40
DGAP-News: Tantalus Rare Earths AG: Unterzeichnung einer Absichtserklärung
Grünwald, 17.11.2015 - Tantalus Rare Earths AG (Tantalus) teilt mit, dass mit dem Verkaufsprozess betreffend ihr Seltene-Erden-Projekt in Madagaskar an eine in Singapur ansässige Gesellschaft (Käufer) begonnen wurde. Zunächst sollen 60% und später die restlichen 40% verkauft werden. Tantalus wird in diesem Zusammenhang auf der Grundlage einer zusammen mit dem Käufer getroffenen, nicht bindenden Absichtserklärung ("Term Sheet") in Kürze eine Vorauszahlung erhalten, deren Zweck die Sicherung des Fortbestandes des Betriebes in Madagaskar ist. Die künftige Vereinbarung hat folgende Kernpunkte:
In einem ersten Schritt soll der Käufer 60% der Anteile an der Tantalus-Tochtergesellschaft Tantalum Holding (Mauritius) Limited (die wiederum 100% der Anteile an der Tantalum Rare Earth Malagasy S.A.R.L. hält) zu einem Preis von EUR 3,7 Millionen erwerben. Sodann soll der Käufer nach Erreichung bestimmter operativer Meilensteine ein Darlehen in Höhe von mindestens EUR 8 Millionen für das Projekt zur Verfügung stellen. Tantalus wird bereits im Rahmen dieses ersten Schrittes den beim Amtsgericht München gestellten Insolvenzantrag zurücknehmen.
In einem zweiten Schritt soll der Käufer die restlichen 40% an der Tantalum Holding (Mauritius) Limited gegen Übertragung von Anteilen des Käufers an einer an der Börse Singapur gelisteten Gesellschaft ("Börsennotierte Gesellschaft"), erwerben. Die Anteile an der Börsennotierten Gesellschaft sollen einen Marktwert von mindestens EUR 10 Millionen haben. Danach hält Tantalus die Anteile an der Tantalum Holding Mauritius Limited bzw. an der Tantalum Rare Earth Malagasy S.A.R.L. nur noch mittelbar durch die Börsennotierte Gesellschaft. Tantalus beabsichtigt, die ihr übertragenen Anteile an der Börsennotierten Gesellschaft im Wege einer Sachausschüttung an die Aktionäre zu verteilen.
Das Term Sheet wurde vom Käufer, von dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Axel W. Bierbach, und der Gesellschaft unterzeichnet
Über Tantalus Rare Earths AG: TRE AG (ISIN DE000A1MMFF4) ist eine deutsche Holding-Gesellschaft mit einer Tochter- bzw. Enkelgesellschaft, welche zu 100% an einem Explorationsprojekt von Seltenen Erden beteiligt ist. Die Aktien der TRE AG sind im Primärmarkt der Börse Düsseldorf notiert.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: Thomas Hoyer, CEO, Tantalus Rare Earths AG Tel.: + 49 1512 4017229 Thomas.hoyer@tre-ag.com
Markus Kivimäki, EVP, Tantalus Rare Earths AG Tel.: +358 503495687 Markus.kivimaki@tre-ag.com
Wie nicht anders zu erwarten, massive Abschreibungen, Werte von Beteiligungen und Vorräte nicht bewertbar, Liquiditätssituation bestandsgefährdend, Kapitalerhöhung Anfang 2016.....
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG vom 19.10.2015
Neschen AG: Veränderungen im Vorstand und Eigenverwaltung
Der Aufsichtsrat der Neschen AG hat mit heutiger Wirkung Dr. Bettina Breitenbücher als Vorstand und Chief Restructuring Officer (CRO) der Neschen AG abberufen. Der Aufsichtsrat zieht damit die Konsequenzen aus einem massiven Vertrauensverlust in Frau Dr. Breitenbücher. Die Sachwaltung hat der Entscheidung zugestimmt.
Zugleich sprechen Aufsichtsrat und Sachwaltung dem seit 2012 als Vorstand tätigen Henrik Felbier (Vorstandssprecher (CEO)) ihr Vertrauen aus und bekräftigen ihre Unterstützung für die von ihm geführte Eigenverwaltung.
Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, die Bemühungen um eine Lösung im Interesse der Gläubiger, Aktionäre und Mitarbeiter des Unternehmens werden fortgesetzt.
19.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Und damit hat sichs mal wieder endgültig ausgetummelt bei den Chinaböllern:
Joyou AG: Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)
Joyou AG / Schlagwort(e): Sonstiges
30.09.2015 09:34
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Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) _________________________________________________________________________
Hamburg, den 30.09.2015
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Joyou AG i.I./i.L., Herr Rechtsanwalt Marc Odebrecht, Hamburg, hat sich soeben entschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Joyou AG i.I./i.L. (ISIN DE000A0WMLD8) zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Der Insolvenzverwalter wird unverzüglich einen entsprechenden Antrag bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse stellen.
Den Widerruf der Zulassung der Aktien der Joyou AG i.I./i.L. zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wurde durch den Insolvenzverwalter bereits beantragt (vgl. Ad-hoc- Mitteilung vom 16. Juli 2015) und zwischenzeitlich von der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse positiv beschieden.
Joyou AG i.I. / i.L.
Marc Odebrecht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Joyou AG i.I. /i.L.
30.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Corona Equity Partner AG plant Herabsetzung des Grundkapitals und Umbenennung in SBF Holding AG
Corona Equity Partner AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.09.2015 16:16
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Corona Equity Partner AG plant Herabsetzung des Grundkapitals und Umbenennung in SBF Holding AG
Grünwald bei München, den 29. September 2015 - Die im m:access der Börse München notierte Corona Equity Partner AG (ISIN DE0006341183) hat heute die Einladung zu der am 6. November 2015 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tagesordnung enthält unter anderem einen Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einer Herabsetzung des Grundkapitals der Corona Equity Partner AG gemäß §§ 222 ff. AktG von EUR 27.956.215,00 um EUR 22.364.972,00 auf EUR 5.591.243,00 durch die Zusammenlegung der ausgegebenen Stückaktien im Verhältnis 5:1 von 27.956.215 auf 5.591.243 Aktien. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe von EUR 22.364.972,00 dem Zweck des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung in die Kapitalrücklage.
Die Herabsetzung des Grundkapitals unter Zusammenlegung der Stückaktien soll die Kapitalmarktfähigkeit der Gesellschaft verbessern und die Voraussetzung für eine notwendige Kapitalmaßnahme der Corona Equity Partner AG schaffen. Die Corona Equity Partner AG hat derzeit einen Kapitalbedarf von rund EUR 6,0 Mio., wobei ein Teilbetrag in Höhe von EUR 3,7 Mio. zur Rückführung der im Frühjahr 2016 fälligen Wandelanleihe benötigt wird. Darüber hinaus befindet sich auch die 100%ige Tochtergesellschaft SBF Spezialleuchten GmbH in einer angespannten Liquiditätslage und benötigt aufgrund des derzeit noch negativen Cashflows weiteren Liquiditätsbedarf.
Aus diesem Grund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der außerordentlichen Hauptversammlung ferner vor, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage von EUR 5.591.243,00 um bis zu EUR 5.591.243,00 auf bis zu EUR 11.182.486,00 durch die Ausgabe von bis zu 5.591.243 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 pro Aktie zu erhöhen. Der Ausgabepreis je Aktie wird auf mindestens EUR 1,10 festgelegt. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts über die Baader Bank Aktiengesellschaft im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt sieht die Beschlussfassung zur Namensänderung der Gesellschaft von Corona Equity Partner AG in SBF Holding AG vor.
Die vollständige Einladung zur Hauptversammlung der Corona Equity Partner AG ist auf der Unternehmenswebseite unter www.corona-ag.de verfügbar.
Erst unter 10% und dann noch unter weitere Schwellen.
Wanderer-Werke AG i.I.
29.09.2015 16:20
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Herr Oliver Wiederhold, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wanderer-Werke AG i.I., Augsburg, Deutschland am 25.09.2015 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,92% (das entspricht 54686 Stimmrechten) betragen hat.
29.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
- Gespräche mit Investoren bislang ohne positives Ergebnis
- Bislang nicht genügend Verkaufsangebote von Anleihegläubigern
Köln, 23. September 2015 - Bei der am 12. Juni angekündigten Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten der Aktionäre ("Barkapitalerhöhung") der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) wurden insgesamt nur ca. 45% der angebotenen Aktien platziert. Per ad-hoc-Mitteilung vom 22. Juli 2015 hatte die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass die Stärkung des Eigenkapitals damit um EUR 6,0 Mio. geringer ausgefallen ist, als im Rahmen des IDW S6-Gutachtens vorgesehen. Die Barkapitalerhöhung wird nur dann in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und damit wirksam, sofern auch die Sachkapitalerhöhung ("Sachkapitalerhöhung") in das Handelsregister eingetragen wird. Die vorherige Eintragung der Sachkapitalerhöhung setzt indes eine Mindeststärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft voraus, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung erreicht werden sollte, aber nicht erreicht wurde.
Die Gesellschaft führt seit Juli Gespräche über Alternativen zur Schließung der Eigenkapitallücke mit den kreditgebenden Banken und Investoren. Die Gespräche haben bis heute noch nicht zu einem positiven Ergebnis geführt.
Ein wichtiger Baustein zur Kompensation des geringeren Eigenkapitalzuflusses ist zudem, dass die DF Deutsche Forfait AG einen Teilbetrag der ausstehenden Anleihe 2013/2020 mit Hilfe von Investoren zu einem noch festzulegenden Preis zurückerwirbt. Dadurch würde die Gesellschaft einen außerordentlichen Ertrag erzielen, der das Eigenkapital stärken und damit den geringeren Emissionserlös aus der Barkapitalerhöhung zum Teil ausgleichen könnte. Bis heute haben sich allerdings nicht ausreichend Anleihegläubiger der Gesellschaft gegenüber zum Verkauf ihrer Anleihen bereit erklärt.
Sofern bis Montag, 28. September 2015 nicht genügend Verkaufsangebote von Anleihegläubigern vorliegen und/oder die anhaltenden Gespräche mit Investoren bis zu diesem Tag zu keinem positiven Ergebnis geführt haben, wird die Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen müssen.
Anleihegläubiger, die zu einem Verkauf ihrer Anleihe an die Gesellschaft bereit sind, werden daher dringend gebeten, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.dfag.de/presse/download/ bereit gestellte Verkaufsangebot bis Sonntag, 27. September 2015, an die Gesellschaft zu senden.
DF Deutsche Forfait AG Christoph Charpentier Kattenbug 18 - 24 50667 Köln
T +49 221 97376-37 F +49 221 97376-60 E investor.relations@dfag.de http://www.dfag.de
23.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de