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Sanierung gescheitert AG Bad Neuenahr ist insolvent
Die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr (früher Kur-AG) hat finanzielle Probleme und deshalb ein Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt. Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat den Plänen der Geschäftsführung zugestimmt.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Koblenzer Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt, der bereits bei der Nürburgring-Insolvenz als Sachwalter fungierte.
Die Insolvenz soll in Eigenverantwortung der AG ablaufen. Das bedeutet, dass die Geschäftsleitung, in diesem Fall Vorstand Christoph Reinicke, immer noch alle Entscheidungen treffen kann. Sachwalter Lieser beaufsichtigt die ordnungsgemäße Abwicklung aller Vorgänge. AG kam nicht mehr aus eigener Kraft auf die Füße
Der Versuch der AG, mit dem Verkauf der Ahrthermen, des Kurparks und anderer Liegenschaften wieder auf die Füße zu kommen, scheint damit gescheitert zu sein. Die für letzte Woche angesetzte Aktionärsversammlung wurde bereits in den Oktober verschoben.
Wie die Aktionäre auf die Insolvenz reagieren, ist noch nicht klar. Neben einer Interessengemeinschaft aus Süddeutschland, die fast 54 Prozent der Aktien hält, ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit über 27 Prozent der größte Einzelaktionär.
Thema von Mittachmahl im Forum operativ tätige AGs
Webinstore AG Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Webinstore AG Wegedornstraße 36
12524 Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr. A1DAK3, WBO ISIN DE000A1DAK30 Berlin, im August 2015
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Webinstore AG mit dem Sitz in Berlin. Die Hauptversammlung findet am Freitag, 25.09.2015, 9:00 Uhr, in der Wegedornstraße 36 in 12524 Berlin, statt. Der Vorstand I. Tagesordnung TOP 1
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Die unter dem Tagesordnungspunkt 2 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits in seiner Aufsichtsratssitzung am 22.07.2015 gebilligt hat. TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum zu entlasten. TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für diesen Zeitraum zu entlasten. TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen. Dies umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2016 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. II. Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben gem. § 15 Abs. 1 der Satzung folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge:
Webinstore AG Wegedornstraße 36, 12524 Berlin Telefax: +49 30-76 76 70-290 E-Mail: hv@webinstore.de
Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge i.S.d. § 127 Abs. 1 AktG müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also mindestens bis einschließlich 10.09.2015, 24.00 Uhr zugehen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft unter der oben benannten Adresse zu richten. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also mindestens bis einschließlich Montag, den 31.08.2015, 24.00 Uhr zugehen.
Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft spätestens vor Beginn der Hauptversammlung zugehen. Sie können an die oben benannten Adressen und per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv@webinstore.de gesandt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 aus. Vor der Einsichtnahme hat jeder Aktionär gegenüber der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen ausgefertigt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Feike AG: Aufsichtsratsvorsitzender legt sein Amt nieder
Berlin, 24. Juli 2015 - Michael Schatzschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Feike AG, hat das Unternehmen darüber informiert, dass er sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. August 2015 niederlegt.
Der Vorstand des Unternehmens respektiert die Entscheidung von Herrn Schatzschneider und bedankt sich hiermit für seine hervorragende Arbeit. Das Unternehmen wird in Kürze die notwendigen Maßnahmen für eine Nachfolge treffen.....
Tantalus Rare Earths AG: Update zu ausstehender Zahlung aus Kapitalerhöhung
Tantalus Rare Earths AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
08.07.2015 09:57
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
- Investor bleibt Zahlung aus gezeichneter Kapitalerhöhung schuldig
- Die Gesellschaft hat Doonbeg Capital London als Adviser für neue Finanzmittel beauftragt
Grünwald, 8. Juli 2015 - Wie am 2. Juli 2015 bekannt gegeben, hat ein Investor, der der Gesellschaft im Rahmen der Privatplatzierung einen Zeichnungsschein, datiert auf den 25. April 2015, für 750.000 neue Aktien aus der aktuellen Kapitalerhöhung übermittelt hatte, die entsprechende Zahlung von EUR 6 Mio. nicht rechtzeitig geleistet.
Nachdem die Gesellschaft die ausstehende Zahlung bis dato nicht erhalten hat, sieht die Gesellschaft ein konkretes Risiko, dass der Investor die Zahlung nicht vertragskonform leisten wird. Die Gesellschaft wird den Investor nun auf Schadensersatz aufgrund der unterlassenen Zahlung verklagen.
Um die Finanzierung des Seltene Erden Projektes in Madagaskar zu sichern, hat die Gesellschaft Doonbeg Capital Ltd London als ihren Finanzberater bestellt. Sie hat den Auftrag, weitere Wege zur Finanzierung zu arrangieren. Teil der Aufgabe ist es auch, die 750.000 neuen Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung bei anderen Investoren zu platzieren. Der nächste Meilenstein des Seltene Erden Projektes ist die Lizenzerteilung für die Anlage zum Probeabbau, die im Verlauf des Jahres erwartet wird.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Verfügbarkeit liquider Mittel und der ausbleibenden Zahlung des oben erwähnten Investors in Höhe von EUR 6 Mio., geht die Gesellschaft davon aus, dass sie die laufenden Geschäfte wie geplant fortführen kann. Dennoch sollten neue Finanzmittel vor Ende August 2015 zur Verfügung stehen.
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Publizitätspflicht gem. § 15 WpHG Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung an der Wertpapierbörse Frankfurt: Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Rinol AG, Herr Rechtsanwalt Rolf Friedrich beantragt mit Datum vom 01.07.2015 den Widerruf der Zulassung der Wertpapiere zum regulierten Markt (Generalstandard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz i.V.m. § 46 Abs. 1 Börsenordnung. Der Insolvenzverwalter, 01.07.2015
....Neschen AG: Insolvenzverfahren eröffnet und neuen Tarifvertrag abgeschlossen
- Eigenverwaltung bestätigt
- Operatives Geschäft entwickelt sich positiv
- Mediation im Rechtsstreit mit Sandton
Bückeburg, 01. Juli 2015. Das Amtsgericht Bückeburg hat heute beschlossen, das Insolvenzverfahren der Neschen AG zu eröffnen und bestätigte die Eigenverwaltung des Unternehmens sowie Arndt Geiwitz als Sachwalter. "Durch das Insolvenzverfahren wird sich das Unternehmen von der Schuldenlast der Vergangenheit befreien können", erklärte Dr. Bettina Breitenbücher, Restrukturierungsvorstand der Neschen AG. Innerhalb der Insolvenz könnten die Altkredite bereinigt werden, so dass sich Neschen wieder voll auf seine Zukunft konzentrieren und investieren könne. Zugleich betonte Henrik Felbier, Vorstandssprecher, "dass sich Neschen operativ bislang gut entwickelt und wir unser Produktportfolio weiter ausbauen". Die positive Entwicklung habe es ermöglicht, auf einen Arbeitsplatzabbau zu verzichten. Unmittelbar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelang darüber hinaus der Abschluss einer dauerhaften Tariflösung für die Neschen AG, welche die seit 2009 laufenden, kurzfristigen Sanierungstarifverträge ablöst und Investoren eine langfristige Sicherheit geben soll. "Neschen hat sich nach der gelungenen operativen Sanierung der vergangenen drei Jahre als zuverlässiger Partner seiner Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter erwiesen und wird gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen", so Felbier.
Der Vorstand der Neschen AG hatte am 17. April 2015 Insolvenz mit Antrag auf Eigenverwaltung angemeldet. Grund für den Insolvenzantrag waren bestehende Verbindlichkeiten aus einem alten Kreditvertrag, die das Unternehmen nicht begleichen kann. Dem Unternehmen konnte deshalb zuletzt keine positive Fortbestehensprognose mehr ausgestellt werden. In diesem Zusammenhang hat Neschen für die Rechtsstreitigkeiten mit dem Hedgefonds ein Mediationsverfahren vereinbart, das Mitte August beginnen wird. "Wir legen großen Wert darauf, festzustellen, dass das Unternehmen dennoch jederzeit zahlungsfähig war. Wir haben selbstverständlich sichergestellt, dass jeder neue Lieferantenauftrag nach der Insolvenzanmeldung bezahlt werden kann", betont Dr. Bettina Breitenbücher.....
Jahreshauptversammlung der MediNavi AG 2015 für das Geschäftsjahr 2014 und Verlustanzeige nach §92 Abs. 1 AktG
München, 29.6.2015
Die MediNavi AG gibt bekannt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.8.2015 um 16 Uhr in den Büroräumen der Gesellschaft in der Hirschbergstrasse 8 in 80634 München stattfindet. Die Einladung einschließlich der Tagesordnung steht ab heute im Bundesanzeiger und kann auf www.medinavi.de eingesehen werden.
Die MediNavi AG zeigt der Hauptversammlung zudem nach §92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Der gesetzlichen Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung wird mit der obigen Einladung genüge getan. Die Ursache für den Verlust sind im Wesentlichen die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen auf die Firmenwerte der Beteiligungen MediKompass GmbH und DocMatch GmbH. Die Lage der Gesellschaft wird auf der Hauptversammlung erläutert.
Über die MediNavi AG:
Die MediNavi AG ist eine Internet-Holding im eHealth-Gesundheitsmarkt mit zwei wesentlichen Beteiligungen - der MediKompass GmbH (Anteil: 98,5%) und der DocMatch (Anteil: 100%). Die MediKompass GmbH betreibt mit den Webseiten medikompass.de, zahngebot.de und schoenheitsgebot.de innovative Gesundheits-Marktplätze im Internet. Nutzer können hier ihren Behandlungswunsch eingeben und Angebote von Ärzten einholen. Im Durchschnitt sparen die Versicherten ca. 40% auf die Gesamtkosten und ca. 50% auf den Zuzahlungsanteil.
Die DocMatch GmbH betreibt die Online-Arztterminbuchungsplattform arztbuchen24.de.
Der Vorstand
Kontaktdaten:
MediNavi AG Hirschbergstrasse 8 80634 München, Vorstand Jürgen Popp jpopp@medikompass.com
Asian Bamboo AG: Chris McAuliffe und Jiang Tao haben Rücktritt von ihrem Amt als Aufsichtsrat eingereicht
Asian Bamboo AG / Schlagwort(e): Personalie
19.06.2015 08:27
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Asian Bamboo AG: Chris McAuliffe und Jiang Tao haben Rücktritt von ihrem Amt als Aufsichtsrat eingereicht
Hamburg, 19. Juni 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das Unternehmen", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass Herr Chris McAuliffe und Herr Jiang Tao ihren Rücktritt vom Amt als Aufsichtsrat der Asian Bamboo AG eingereicht haben.....
Cuxhaven, 18 Juni 2015 - Die ordentliche Hauptversammlung der PNE WIND AG fand am 16. Juni 2015 in der Kugelbakehalle in Cuxhaven statt. Im Rahmen der Tagesordnung sollte u.a. über die Abwahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder entschieden werden.
Während der Hauptversammlung wurde vom Vorstand zuerst ausführlich über das operative Geschäft berichtet, inkl. der kürzlich abgeschlossenen UK-Transaktion. Die PNE WIND AG hatte ihre gesamte Projektpipeline in Großbritannien für bis zu rund 103 Mio. britische Pfund an internationale Investoren veräußert. 40,3 Mio. britische Pfund sind bereits auf den Konten der PNE WIND AG eingegangen. In der anschließenden Diskussion äußerten sich einige Aktionäre kritisch zu den Vergütungen von Aufsichtsrat und Vorstand. Weiterhin wurden die Beschlussvorschläge der Verwaltung und die Beschlussvorschläge der Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH zur Besetzung des Aufsichtsrats von den Aktionären kontrovers diskutiert. Umfangreiche Wortmeldungen und Geschäftsordnungsanträge von Aktionären haben, trotz einer Beschränkung der Redezeit nach 18:00 Uhr, zu der ungewöhnlich langen Dauer der Versammlung geführt. Trotz der Versuche der Versammlungsleitung, die Hauptversammlung vor Mitternacht einschließlich der Bekanntgabe der Ergebnisse, zu beenden, konnten die Abstimmungsergebnisse den Aktionären nicht vor Mitternacht verkündet werden. Vorwürfe, die Organe hätten absichtlich versucht, die Versammlung über die Mitternachtsstunde hinauszuzögern, sind damit haltlos.
Nach der Hauptversammlung erschienen zwei Polizisten in der Kugelbakehalle und haben die Abstimmungsräume versiegelt und einzelne Unterlagen beschlagnahmt. Es ist der Gesellschaft nicht bekannt, ob Ermittlungen gegen die PNE WIND AG, ihre Organe (Aufsichtsrat und Vorstand) oder ihre Mitarbeiter geführt werden. Die PNE WIND AG verhält sich kooperativ in der Zusammenarbeit mit der Polizei. Maßnahmen in den Geschäftsräumen der PNE WIND AG gab es nicht.
Einen Termin zu einer neuen Hauptversammlung gibt es zurzeit noch nicht. Die Gesellschaft kümmert sich intensiv darum, einen neuen Termin schnellstmöglich festzulegen......
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten: Solar-Fabrik AG i.I. stellt den Betrieb ein und vereinbart Transfergesellschaft
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten / Schlagwort(e): Insolvenz/Unternehmensrestrukturierung
17.06.2015 15:11
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Solar-Fabrik AG i.I. (ISIN: DE0006614712) stellt den Betrieb zum 30.06.2015 ein und vereinbart mit dem Betriebsrat unter Zustimmung des Sachwalters eine weitere Transfergesellschaft, die ab dem 01.07.2015 bis zu 75 Mitarbeiter des Betriebs in Freiburg aufnehmen soll. Die verbleibenden ca. 15 Mitarbeiter werden den Vorstand bei der weiteren Abwicklung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung unterstützen. Durch diese weitere Transfergesellschaft wird die Solar-Fabrik AG i.I. nicht mit Mehrkosten belastet.
Für weitere Informationen: Investor Relations Tel.: +49-761-4000-100, Fax: +49-761-4000-199 E-Mail: investor(at)solar-fabrik.de
17.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Panamax Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
17.06.2015 10:54
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach §37xWpHG
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015
1. Allgemeine Angaben
Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft wurde nach Ottobrunn verlegt und am 11. März im Handelsregister eingetragen.
Nach der Übernahme von 66,62 % der Anteile durch die Mehrheitsaktionärin, die Guoshi Assets Investment Management Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, 2013 und einem öffentlichen Angebot 2014 hält die Guoshi Assets Investment Manage-ment Limited, BVI, zum 1.Januar 2015 1.289.526 Aktien. Das entspricht 81,66 % der Anteile an der Panamax AG. Nach der Übernahme richtet sich die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in erster Linie dahin aus, in China geeignete Investitionen zu identifizieren, die sich innerhalb einer mittleren Laufzeit nachhaltig amortisieren. Investitionen in die-sem Sinne werden Beteiligungen an chinesischen Gesellschaften sein, insbesondere in solchen Industriezweigen, die von der chinesischen Regierung gefördert werden. Die Aktivitäten konzentrieren sich mittlerweile auf die Branchen Umwelttechnik, IT, E-Business, Gesundheitsprodukte sowie Dienstleistungen und Produkte für Kleinkinder und Babys.
Die Aufsichtsratsmitglieder Chau (Michael) Choi und Xingyu Jing, haben zum Ablauf der Hauptversammlung am 24. März 2015 ihr Amt niedergelegt. Auf der Hauptversammlung am 24. März 2015 wurden die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt: - Herr Mathias Schroeder (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Peking, Volksrepublik China - Herr Prof. Shuyu Zhang (stellvertretender Vorsitzender), Hochschullehrer, Peking, Volksrepublik China
Auf Antrag des Vorstands vom 8. April 2015 wurde durch Beschluss vom 17. April 2015 des Amtsgerichts Mannheim zudem Herr Chuanyong Mi zum weiteren Mitglied des Auf-sichtsrates bestellt, nachdem Frau Sandra Vagliani ihr Amt niedergelegt hatte.
2. Geschäftsverlauf
Die Gesellschaft war im ersten Quartal 2015 weiterhin damit beschäftigt, Sondierungen von potenziellen Akquisitionsobjekten auf dem chinesischen Markt hinsichtlich zukünfti-ger Investitionen vorzunehmen. Die Vorstände hielten sich zur Auswahl und Bewertung potenzieller künftiger Investments überwiegend im Zielmarkt China auf.
Neben der Verwaltung des Vermögens wurden im Berichtsraum erste operative Tätigkeiten geplant. Der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie von Immobilien und Schiffen wurden im Berichtsraum nicht getätigt.
3. Ertrags- Vermögens- und Finanzlage
Umsätze erzielte die Gesellschaft im Berichtsraum keine. Die Gesellschaft beschäftigt gegenwärtig eine Mitarbeiterin.
Die Gesellschaft erzielte aufgrund von Anlaufkosten im Rahmen der Aufnahme einer neuen Geschäftstätigkeit im Berichtszeitraum einen Fehlbetrag in der Höhe von 101 TEUR. Entscheidungen über Investitionsprojekte bzw. konkrete Einzelmaßnamen wur-den im ersten Quartal nicht getroffen.
Die Gesellschaft verfügt bislang noch über kein Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben. Der Kassenbestand beträgt zum 31. März 2015 rund 1 Mio. Euro. Die Bilanzsumme beträgt demnach ebenfalls rund 1 Mio. Euro.
4. Nachtragsbericht
Mit dem Kaufvertrag vom 27. April 2015 hat die Gesellschaft eine 100%-Beteiligung an der Guoshi Assets Investment Management Limited, Hong Kong erworben. Das Unternehmen mit Sitz in Hong Kong soll zukünftig als Plattform der Panamax AG für verschiedene Beteiligungen im asiatisch-pazifischen Raum fungieren. Die Guoshi Assets Investment Management Limited, Hong Kong, wird somit ein wichtiger Drehpunkt der internationalen Geschäftsstrategie der Panamax AG sein.
Die Guoshi Assets Investment Management Limited, Hong Kong, ist eine Beteiligungs-gesellschaft die darauf ausgerichtet ist, im Interesse der Panamax AG Investitionen in Asien mit Fokus auf die Branchen Umwelttechnik, IT, E-Business, Gesundheitsprodukte sowie Dienstleistungen und Produkte für Kleinkinder und Babys durchzuführen. Die Be-teiligungen sollen sowohl Minderheits- als auch Mehrheitsbeteiligungen sein.
Der Vorstand der Panamax AG hat am 8. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2013 das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.579.160,00 um EUR 157.916,00 auf EUR 1.737.076,00 zu er-höhen. Die neuen Aktien wurden ausschließlich von der Großaktionärin der Gesell-schaft, der Guoshi Assets Investment Management Limited, Road Town, Tortola, Briti-sche Jungferninseln, gezeichnet. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen. Der Platzierungspreis betrug EUR 3,08 je Aktie. Das Gesam-temissionsvolumen liegt bei EUR 486.381,28. Die Kapitalerhöhung dient der Finanzie-rung und Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft.
5. Ausblick
Entscheidungen über konkrete Investitionsprojekte werden im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres erwartet.
Der Vorstand erwartet für das laufende Geschäftsjahr weiterhin ein leicht negatives Ergebnis. Dies resultiert aus Ausgaben und die Investitionen im Jahr 2015, die voraus-sichtlich noch keine Auswirkung auf das Ergebnis 2015 haben werden.
Heidelberg, den 17. Juni 2015
Der Vorstand
17.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Fenghua SoleTech AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 und Verschiebung der Veröffentlichung des geprüften Geschäftsberichts 2014
Fenghua SoleTech AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis
11.06.2015 08:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Fenghua SoleTech AG: Vorläufige Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 und Verschiebung der Veröffentlichung des geprüften Geschäftsberichts 2014
Frankfurt am Main, 11. Juni 2015 - Gemäß der vorläufigen, ungeprüften Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2014 erwirtschaftete die Fenghua SoleTech AG ("Fenghua") Umsätze von etwa 100 Millionen Euro (2013: 90,1 Million Euro) und ein EBIT von rund 27 Millionen Euro (2013: 24,9 Millionen Euro). Der Vorstand von Fenghua hatte für das Geschäftsjahr 2014 einen Umsatz in Höhe von 95 bis 100 Millionen Euro und eine EBIT-Marge zwischen 28 und 29 Prozent erwartet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2014 verzögert sich. Damit verschiebt sich die Veröffentlichung des geprüften Geschäftsberichts 2014 und des Berichts für das erste Quartal 2015 auf August 2015.
Der Vorstand von Fenghua wird die ordentliche Hauptversammlung umgehend einberufen, sobald der geprüfte Jahresabschluss 2014 veröffentlicht wurde.
Der Vorstand von Fenghua ist bestrebt, den Berichtspflichten künftig uneingeschränkt nachzukommen und hat Maßnahmen eingeleitet, um künftig die rechtzeitige Veröffentlichung des geprüften Jahresabschlusses sicherzustellen.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über Fenghua
Fenghua wurde im Jahr 2004 gegründet und ist ein moderner, technologiegetriebener chinesischer Schuhsohlenhersteller. Fenghua produziert mehr als 40 Millionen Paar Schuhsohlen pro Jahr. Dank seines dynamischen Forschungs- und Entwicklungsteams ist Fenghua in der Lage, ein eigenes Produktsortiment anzubieten. Die von Fenghua hergestellten Sohlen sind sowohl für Leistungssportschuhe als auch für Freizeitschuhe konzipiert. Zielgruppe sind vor allem Schuhhersteller des mittleren und gehobenen Produktsegments in China sowie internationale Marken.
11.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Dieser tummelt nicht mehr - hat alle Anteile verkauft
Joyou AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Joyou AG
09.06.2015 17:19
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Herr Jilin Cai, Volksrepublik China hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.05.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Joyou AG, Hamburg, Deutschland am 21.05.2015 die Schwelle von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
09.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Hamburg, 28. Mai 2015 - Die Asian Bamboo AG ("Asian Bamboo", "das Unternehmen", "die Gesellschaft", ISIN: DE000A0M6M79, Börsenkürzel "5AB", ADR Börsenkürzel "ASIBY") teilt mit, dass der Vorstand beschlossen hat, heute beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag zu stellen. Vorangegangen war eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg, einen vorläufigen Insolvenzverwalter einzusetzen. Die Gesellschaft wird parallel weiter versuchen, eine Lösung im Interesse aller Stakeholder zu finden. Der Vorstand möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass der Insolvenzantrag - wie auch der Gerichtsbeschluss - keine Entscheidung darstellt, die Asian Bamboo AG zu liquidieren, sondern der Gesellschaft mehrere Optionen offenhalten soll.
Über die Asian Bamboo AG:
Asian Bamboo besitzt derzeit langfristige Rechte an 36 Bambusplantagen mit einer Fläche von 48.123 ha.
Seit dem 16. November 2007 ist die Asian Bamboo AG im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel "5AB" gelistet. Zudem wird die Aktie in den USA in Form von American Depositary Receipts (ADR) unter dem Börsenkürzel "ASIBY" gehandelt. Der Firmensitz befindet sich in Hamburg. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von Deloitte geprüft.
Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten / Schlagwort(e): Insolvenz
04.05.2015 13:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Das Amtsgericht Freiburg hat mit heutiger Mitteilung am 01.05.2015 Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar-Fabrik AG (ISIN: DE0006614712) eröffnet. Das Amtsgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Kaiser, Freiburg, von der Kanzlei Kaiser & Sozien zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Solar-Fabrik AG bestellt.
Für weitere Informationen: Investor Relations Tel.: +49-761-4000-100, Fax: +49-761-4000-199 / E-Mail: investor(at)solar-fabrik.de
04.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hamburg, den 27. April 2015 - Aufgrund jüngster Informationen zu Geschäftsvorfällen bei Tochtergesellschaften der Joyou AG (die "Gesellschaft") hat sich die Notwendigkeit zur Überprüfung dieser Geschäftsvorfälle ergeben.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat daher beschlossen, eine Sonderuntersuchung durch Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte durchzuführen, um prüfen zu lassen, ob die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Vergangenheit zutreffend dargestellt worden ist und die entsprechenden Sachverhalte vollumfänglich aufzuklären.
Der Aufsichtsrat hat mit den Mitgliedern des Vorstandes der Joyou AG, Jianshe Cai und Jilin Cai, vereinbart, dass diese während der Sonderuntersuchung ihre Ämter als Mitglieder des Vorstands bei der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung ruhen lassen. Der Aufsichtsrat hat das Vorstandsmitglied Herrn Gerald Mulvin zum Interims-Vorsitzenden des Vorstands der Joyou AG ernannt.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Joyou AG Gasstraße 18, Haus 6A 22761 Hamburg ISIN: DE000A0WMLD8 WKN: A0WMLD
Für weitere Informationen:
Matthias Poth c/o HERING SCHUPPENER mpoth@heringschuppener.com +49-172-2756012 mobil +49-69-921874680 Festnetz
27.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
OnVista AG: Hauptaktionär legt Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 3,01 fest
OnVista AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
23.04.2015 11:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
OnVista AG: Hauptaktionär legt Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 3,01 fest
Köln, 23. April 2015 - Die Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, hat der OnVista AG heute mitgeteilt, dass sie gemäß § 327b Absatz 1 Satz 1 AktG die Höhe der an die Minderheitsaktionäre der OnVista AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung auf EUR 3,01 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der OnVista AG festgelegt hat. Die Boursorama S.A. hat in diesem Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG vom 27. Januar 2015 bestätigt und konkretisiert.
Die Boursorama S.A. ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der OnVista AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gefasst werden. Diese wird voraussichtlich im Juni 2015 stattfinden.
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Cybits Holding AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
Cybits Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
20.04.2015 14:21
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Mainz-Kastel, 20. April 2015 - Der Vorstand der Cybits Holding AG (ISIN Aktie: DE0007240004, WKN Aktie: 724000, ISIN Anleihe: DE000A1TNAC5) teilt mit, dass er im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 derzeit davon ausgeht, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte das Grundkapitals der Cybits Holding AG eingetreten ist. Der Vorstand wird unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen wird.
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DGAP-Adhoc: Neschen AG: Anmeldung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Neschen AG: Anmeldung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Neschen AG / Schlagwort(e): Insolvenz
17.04.2015 12:41
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Ad-hoc-Mitteilung
Bückeburg, den 17. April 2015. Der Vorstand der Neschen AG (ISIN: DE0005021307) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bückeburg einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß Paragraf 270a Insolvenzordnung (InsO) gestellt, um den Restrukturierungsprozess in Eigenregie fortsetzen zu können. Das operative Geschäft der Neschen AG bleibt davon unberührt. Die europäischen Vertriebsgesellschaften sind von der Insolvenz nicht betroffen. Der Neschen AG wurde keine positive Fortbestehensprognose ausgestellt und ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verhandlungen mit den Kreditgebern erfolgreich abgeschlossen werden können. Daher muss das Unternehmen wegen Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Mit dem Haupt-Kreditgeber konnte nach zahlreichen Verhandlungsversuchen keine Einigung über eine Refinanzierung von 24,3 Mio. EUR (plus Besserungsschein über 20 Mio. EUR) erzielt werden. Die Insolvenz soll nun zu einer Entschuldung des Unternehmens genutzt werden.
Das Amtsgericht Bückeburg - Insolvenzgericht - hat heute bereits dem Antrag entsprochen und das Eröffnungsverfahren in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens zugelassen. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner bestellt.
Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen des Vorstands, in den neben CEO Henrik Felbier als Insolvenzexpertin Dr. Bettina E. Breitenbücher berufen wurde. Sie wird als CRO die Restrukturierung in der Insolvenz begleiten. Vorstand Michael Aupke hatte zuvor dem Aufsichtsrat seinen Rücktritt angeboten. Der Aufsichtsrat hat diesen mit sofortiger Wirkung angenommen und dankt ihm ausdrücklich für die geleistete Arbeit.
In den kommenden Wochen wird der Vorstand gemeinsam mit den Gläubigern und dem Betriebsrat einen Sanierungsplan abstimmen. Da dem Unternehmen die operative Sanierung bereits im vergangenen Jahr gelungen war, ist der Vorstand zuversichtlich, dass die Neschen AG insbesondere durch die bilanzielle Sanierung im
Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen wird.
17.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Neschen AG Hans-Neschen-Str. 1 31675 Bückeburg Deutschland Telefon: + 49 (0) 5722 207-0 Fax: + 49 (0) 5722 207-197 E-Mail: a.buhrmester@neschen.de Internet: www.neschen.de ISIN: DE0005021307 WKN: 502130 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Trig Social Media AB (ISIN: SE0006027546): BaFin warns of buy recommendations for shares Bonn/Frankfurt a. M., 10 March 2015
According to information available to the Federal Financial Supervisory Authority (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin), buy recommendations are currently being issued for shares in Trig Social Media AB (ISIN: SE0006027546) by unknown callers.
BaFin has evidence indicating that these buy recommendations contain false or misleading information and/or that existing conflicts of interest are wrongfully concealed. It has initiated an investigation into suspected market manipulation in the share.
BaFin therefore recommends all investors to closely examine whether the information provided is reliable and to obtain information about the company in question from other sources prior to buying the shares.
In Germany, the shares of the company are listed in the Regulated Market of the Frankfurt Stock Exchange and they are included in the regulated unofficial market (Freiverkehr) of the Düsseldorf and Stuttgart Stock Exchange.