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  • Na aber immerhin - sie haben noch einen aus dem Zylinder gezaubert....[crazy]


    Deutsche Cannabis AG: Kapitalerhöhungsbeschluss wirksam, erforderliche Mindestsumme wurde überschritten


    Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung

    02.03.2015 08:59

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Berlin, den 02. März 2015 - In den vergangenen Tagen verliefen die
    Gespräche des Vorstands mit Investoren im Rahmen der Privatplatzierung der
    Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen positiv. Nachdem die Zeichnung der
    Altaktionäre nicht zur Erlangung der laut Beschluss der außerordentlichen
    Hauptversammlung notwendigen Mindestsumme von EUR 250.000,00 geführt hatte,
    konnte dieser Betrag nun eingeworben werden. Insgesamt belief sich die
    Zeichnungssumme auf EUR 252.820,00. Damit erhöht sich das Grundkapital der
    Gesellschaft von EUR 2.255.000,00 um EUR 252.820,00 auf EUR 2.507.820,00.

    Der Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 252.820,00 wird, wie bereits
    veröffentlicht, der Finanzierung des Unternehmenswachstums und dem Eingehen
    erster Beteiligungen an US-amerikanischen Unternehmen aus der
    Cannabis-Industrie dienen. Mit diesen ersten Schritten können nun die
    Voraussetzungen geschaffen werden, die Gesellschaft so aufzustellen, dass
    eine nächste Kapitalmaßnahme (ggf. unter Zuhilfenahme des "genehmigten
    Kapitals 2014") unter besseren Vorzeichen stattfinden kann.

    Anstehende Termine
    Q2 2015 Fertigstellung und Veröffentlichung Jahresabschlüsse 2011-2014
    Q3 2015 Hauptversammlung

    Kontakt
    Deutsche Cannabis AG
    Wittestraße 30 E
    13509 Berlin

    Tel: +49 (0) 30 88 000 370
    Fax: +49 (0) 30 88 000 371
    Email: info@deutschecannabis.com
    Internet: www.deutschecannabis.com


    02.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Deutsche Cannabis AG
    Wittestraße 30 E
    13509 Berlin
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)30 88 000 370
    Fax: +49 (0)30 88 000 371
    E-Mail: info@deutschecannabis.com
    Internet: www.deutschecannabis.com
    ISIN: DE000A0BVVK7
    WKN: A0BVVK
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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  • Großartig: Jetzt sollen es die institutionellen Investoren richten[lach]

    Was für eine Lachnummer.

    Deutsche Cannabis AG: Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Privatplatzierung bis zum 28.02.2015

    Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

    24.02.2015 14:37

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    Berlin, den 24. Februar 2015 - Die Bezugsfrist für die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht von derzeit EUR 2.255.000,00 um bis zu EUR 4.510.000,00 auf bis zu EUR 6.765.000,00 endete gestern. Demnach wurde vom 9. bis 23. Februar von den Altaktionären der Deutschen Cannabis AG nicht die erforderliche Mindestsumme von EUR 250.000,00 gezeichnet, die zur Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses notwendig ist.

    Die Gesellschaft befindet sich nun weiterhin in intensiven Gesprächen mit institutionellen Investoren, um über eine Privatplatzierung die Kapitalerhöhung erfolgreich abschließen zu können. Die Frist für die Kapitalerhöhung und damit die Wirksamkeit der Maßnahme endet mit Ablauf des 28. Februar 2015.

    24.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Cannabis AG Wittestraße 30 E 13509 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 88 000 370 Fax: +49 (0)30 88 000 375 E-Mail: info@deutschecannabis.com Internet: www.deutschecannabis.com ISIN: DE000A0BVVK7 WKN: A0BVVK Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ISIN DE000A0BVVK7

    AXC0171 2015-02-24/14:37

    © 2015 dpa-AFX

  • Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36i IN 781/15

    36i IN 781/15


    In dem Verfahren über den Antrag d.

    Injex Pharma Aktiengesellschaft,

    Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister, Register-Nr.: HRB 110828

    Buckower Damm 114, 12349 Berlin,

    gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Thomas Klaue,
    - Schuldnerin -

    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

    Beschluss:

    Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der
    Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird
    am 12.02.2015 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

    1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der
    Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die
    Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände
    betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen
    eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

    Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg
    Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin

    bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des
    schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
    Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine
    Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der
    Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2
    Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das
    Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22
    Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben
    und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
    Gelder entgegenzunehmen.

    Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem
    vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung
    verpflichtet.

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten,
    an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter
    Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen
    Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter
    beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der
    Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis
    zu führen.

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die
    Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin
    einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen
    anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und
    Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
    Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
    ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen
    Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen
    Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

    Rechtsbehelfsbelehrung:

    Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

    Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

    Amtsgericht Charlottenburg
    Amtsgerichtsplatz 1
    14057 Berlin

    einzulegen.

    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder,
    wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der
    wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
    (insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung
    genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die
    InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
    Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei
    weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den
    Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung
    oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

    Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung
    zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch
    vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden;
    die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem
    oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht
    vorgeschrieben.

    Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

    Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
    Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
    Entscheidung eingelegt werde.

    Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.02.2015

    36i IN 781/15 Amtsgericht Charlottenburg, 13.02.2015

  • Der Held ist auch noch dicke in der SN Mineral Mining - eine andere Betrugsbude von Peter Sommer.[lach]

  • Arcandor ist pleite (WKN 627500)Datum14.11.2014 09:50

    http://www.focus.de/finanzen/news/urteil...id_4273766.html

    Nach sechs Monaten Verhandlung hat das Landgericht Essen am Freitag sein Urteil im Untreue-Prozess gegen Thomas Middelhoff verkündet. Der frühere Top-Manager ist wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

    Richter Jörg Schmitt hat das Urteil im Untreue-Prozess gegen Thomas Middelhoff gefällt: Der ehemalige Top-Manager hat sich in 27 Fällen von Untreue und drei Fällen von Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Er wurde am Freitag vom Essener Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

    Für den ehemaligen Top-Manager Thomas Middelhoff war der seit Mai laufende Untreue-Prozess eine demütigende Erfahrung. "Big T" verbrachte viele Tage auf der Anklagebank, eine Gerichtsvollzieherin nutzte das Verfahren für eine Pfändung. Das hinterlässt Kratzer im Leben des ehemaligen Top-Managers, der jetzt von seinem Wohnsitz in Saint Tropez ins Gefängnis umziehen muss.
    Charterjets, Hubschrauber, teure Geschenke

    Die Staatsanwaltschaft hatte für den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Sie warf dem 61-J Jährigen vor, den Konzern in den Jahren zwischen 2005 und 2009 in insgesamt 44 Fällen zu Unrecht mit Kosten von insgesamt mehr als 800.000 Euro belastet zu haben.

    Hauptsächlich ging es dabei um teure Flüge in Charterjets nach London und New York, die nach Auffassung der Anklagebehörde ganz oder teilweise privat veranlasst waren, aber von Arcandor bezahlt wurden. Middelhoff sei außerdem mit dem Hubschrauber zwischen seinem Wohnsitz in Bielefeld und der Arcandor-Zentrale in Essen hin und her geflogen, um auf dem Weg zur Arbeit dem Stau zu entgehen.
    Middelhoff sagte, er habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen

    Ein weiterer Vorwurf: 180.000 Euro habe Arcandor auf Veranlassung Middelhoffs für eine Festschrift zu Ehren des ehemaligen Bertelsmann-Chefs Mark Wössner spendiert – ein „persönliches Geschenk“ an seinen früheren Mentor, das er hätte selbst zahlen müssen.

    Middelhoffs Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch plädiert. Der ehemalige Top-Manager selber wies die Vorwürfe entschieden zurück. In seinem Schlusswort hatte er gesagt, er habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Er sei zu Karstadt gekommen, um das Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten. Das insgesamt fünfjährige Verfahren sei für ihn ein Alptraum. „Ich fühle mich in meiner Würde und Ehre verletzt.“

  • An der Aussage zum Kurs hat sich allerdings nichts geändert....
    Zugelassen wohl noch in Berlin im Freiverkehr.
    ISIN: DE0005213102
    Geld: €50,00 - kein Brief

    Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36b IN 2376/09

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berliner Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Französische Straße 32, 10117 Berlin AG Charlottenburg, HRB 1180
    vertreten durch den Geschäftsführer Schallwich Dietmar

    Terminsbestimmung:

    - Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

    wird bestimmt auf

    Dienstag, 04.03.2014, 10:25 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

    Hinweise:

    Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.

    In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

    Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.01.2014

    36b IN 2376/09 Amtsgericht Charlottenburg, 31.01.2014

  • Womit auch klar wäre, daß die Nummer von Beuttenmüller nur einen Zweck hatte, nämlich unbedarfte Anleger und Zocker abzukassieren.


    Zwischenmitteilung der UNIPROF Real Estate Holding AG für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2014


    UNIPROF Real Estate Holding AG / Veröffentlichung einer Mitteilung
    nach § 37x WpHG

    02.10.2014 12:44

    Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service
    der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------


    Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
    UNIPROF Real Estate Holding AG wurde mit Beschluss vom 30.06.2003 des
    Amtsgerichts Stuttgart mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist
    zahlungsunfähig und überschuldet.

    Im dritten Quartal 2014 hat die Gesellschaft keinei Geschäftstätigkeit
    entwickelt, die zu einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse führt.
    Dieselbe Situation wird auch für das vierte Quartal 2014 erwartet.

    Es ist geplant, die laufende Liquidation bzw. Abwicklung der Gesellschaft
    fortzusetzen mit dem Ziel der Löschung der Gesellschaft. Es wird kein
    Abwicklungserlös erwartet.


    Diese Mitteilung erfolgt trotz Insolvenzablehnung mangels Masse lediglich
    aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

    Stuttgart, den 02.10.2014

    Oliver Heller
    -Abwickler-



    02.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: UNIPROF Real Estate Holding AG
    Büchsenstr. 15
    70173 Stuttgart
    Deutschland
    Internet:

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

  • MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG


    MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e):
    Hauptversammlung/Sonstiges

    29.09.2014 07:05

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    MIFA: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

    Sangerhausen, 29. September 2014 - Der Vorstand der MIFA Mitteldeutsche
    Fahrradwerke AG (ISIN Aktie: DE000A0B95Y8 / WKN Aktie: A0B95Y; ISIN
    Anleihe: DE000A1X25B5 / WKN Anleihe: A1X25B; "MIFA") zeigt an, dass ein
    Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1
    AktG). Das Eigenkapital im Halbjahresabschluss (HGB) der MIFA zum 30. Juni
    2014 wird nach derzeitiger Einschätzung negativ sein. Aus diesem Grund wird
    der Vorstand der MIFA unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und ihr
    den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.


    Kontakt:

    Mark Appoh
    cometis AG
    Unter den Eichen 7
    65195 Wiesbaden
    Telefon: 0611-205855-21
    Fax: 0611-205855-66
    E-Mail: appoh@cometis.de


    29.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
    Kyselhäuser Straße 23
    06526 Sangerhausen
    Deutschland
    Telefon: 03464-5370
    Fax: 03464-537251
    E-Mail: b.mirau@mifa.de
    Internet: www.mifa.de
    ISIN: DE000A0B95Y8, DE000A1X25B5
    WKN: A0B95Y, A1X25B
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

  • Und gleich nochmal die Nummer:


    UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


    UNIPROF Real Estate Holding AG

    25.09.2014 15:20

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
    Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
    25.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real
    Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 19.09.2014 die Schwelle von 5%
    der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,84% (das entspricht
    164500 Stimmrechten) betragen hat.
    5,84% der Stimmrechte (das entspricht 164500 Stimmrechten) sind Frau
    Beuttenmüller gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
    Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr
    kontrollierte
    Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG
    jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH.



    25.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: UNIPROF Real Estate Holding AG
    Büchsenstr. 15
    70173 Stuttgart
    Deutschland
    Internet:

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

  • Da geht wieder ein Organ einer China Bude von Board. Mit den ganzen Nummern bei den Firmen aus China am Deutschen Aktienmarkt würde ich mal vermuten, daß es da auch nicht mehr lange dauert, bis auch diese Butze vom Kurszettel verschwunden ist.

    Wie war das mit der Prospekthaftung? 3 Jahre?


    China Specialty Glass AG: Rücktritt von Aufsichtsratsmitglied Andreas Grosjean


    China Specialty Glass AG / Schlagwort(e): Personalie

    19.09.2014 18:29

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    München, 19. September 2014 - Andreas Grosjean, Mitglied des Aufsichtsrats
    der China Specialty Glass AG, informierte das Unternehmen, dass er mit
    sofortiger Wirkung von seinem Amt zurücktritt.

    Der Vorstand des Unternehmens respektiert die Entscheidung von Herrn
    Grosjean und bedankt sich hiermit für die hervorragende Arbeit. Das
    Unternehmen wird in Kürze die notwendigen Maßnahmen für eine Nachfolge
    treffen.


    ---------------------------------------------------------------------------

    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Über CSG
    Die China Specialty Glass AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der China
    Specialty Glass Gruppe. Die Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt
    Spezialglas. Die wichtigsten Produkte der Gruppe, die alle unter dem
    Markennamen 'Hing Wah' vertrieben werden, sind zum einen Sicherheitsglas
    inklusive kugelsicheres Glas, bombensicheres Glas und einbruchsicheres Glas
    und zum anderen Bauglas, wozu Verbundglas, Hartglas, feuerfestes Glas,
    Hohlglas und elektrisch steuerbares Farbwechselglas zählen. Die Gruppe ist
    sowohl gemessen an Produktionsmenge sowie Marktanteil eines der führenden
    Unternehmen in China im Bereich Sicherheitsglas für Banken und
    Automobilindustrie.

    Die Aktien der China Specialty Glass AG sind im Prime Standard der
    Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (ISIN DE000A1EL8Y8 / WKN A1EL8Y /
    Ticker 8GS).

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.csg-ag.de oder wenden sich
    bitte an:
    Kirchhoff Consult AG
    Anja Ben Lekhal
    T: +49 40 60 91 86 55
    F: +49 40 60 91 86 60
    E-Mail: anja.benlekhal@web.de

    19.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: China Specialty Glass AG
    Maximiliansplatz 15
    80333 München
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)40 60 91 86-0
    Fax: +49 (0)40 60 91 86-60
    E-Mail: ir@csg-ag.com
    Internet: http://www.csg-ag.de
    ISIN: DE000A1EL8Y8
    WKN: A1EL8Y
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

  • Dieselbe Nummer wie bei der F.A.M.E - nur mit weniger HV Hokuspokus - hat doch auch so geklappt...

    UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


    UNIPROF Real Estate Holding AG

    18.09.2014 12:41

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
    Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
    18.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real
    Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 12.09.2014 die Schwelle von 3%
    der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0
    Stimmrechten) betragen hat.
    0% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind Frau Beuttenmüller
    gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte
    werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte
    Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG
    jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH.



    18.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: UNIPROF Real Estate Holding AG
    Büchsenstr. 15
    70173 Stuttgart
    Deutschland
    Internet:

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

  • Nicht unerwartet. Könnte jetzt sehr schnell gehen....

    Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Liquiditätsprobleme/Personalie

    18.09.2014 11:05

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    Ultrasonic AG: Kredit fällig gestellt, Insolvenz droht

    - Nomura-Kredit fällig gestellt

    - CEO und COO vom Aufsichtsrat abberufen

    - Chi Kwong Clifford Chan bleibt bis auf weiteres Finanzvorstand

    Köln, 18. September 2014 - Die Cathay United Bank, Co., Ltd. hat die
    Ultrasonic AG gestern Abend in ihrer Funktion als Facility Agent darüber
    informiert, dass die jüngst eingetretenen Ereignisse Verpflichtungen aus
    der am 8. August geschlossenen Kreditvereinbarung mit der Nomura
    International (Hong Kong) Ltd. verletzten. In Folge dessen wurde die der
    Gesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinie über USD 60 Mio. sowie
    ausstehende Zinszahlungen in Höhe von USD 180.236,89 auf Basis einer im
    Vertrag festgelegten Vorfälligkeitsklausel für die Gesellschaft unerwartet
    zum 17. September 2014 fällig gestellt.
    Die Kreditgeber erklärten sich
    jedoch zu weiteren Verhandlungen mit Finanzvorstand und Aufsichtsrat
    bereit, um zu eruieren, ob mögliche insolvenzrechtliche Konsequenzen für
    die Ultrasonic AG abgewendet werden können. Aktuell klären Finanzvorstand
    und Aufsichtsrat gemeinsam mit den Anwälten der Gesellschaft die genauen
    rechtlichen Implikationen der Forderung.

    Die beiden verschwundenen, in einer gestern abgehaltenen
    Aufsichtsratssitzung abberufenen, ehemaligen Vorstände der Ultrasonic AG,
    Qingyong Wu und Minghong Wu, hatten die Kreditlinie nach neuesten
    Erkenntnissen des Aufsichtsrats im August in zwei Tranchen abgerufen und
    den Großteil der Gelder kurz vor ihrer Flucht von Hongkong nach China
    transferiert.

    Im Rahmen der gestrigen Aufsichtsratssitzung erklärte sich Chi Kwong
    Clifford Chan bereit, seinen zum 30. September 2014 eingereichten Rücktritt
    zurückzunehmen, und der Gesellschaft bis auf weiteres in seiner Funktion
    als Finanzvorstand zur Verfügung zu stehen und zur Aufklärung der Situation
    beizutragen. Der designierte Nachfolger, YEUNG Man Kin, der sein Amt
    ursprünglich zum 1. Oktober 2014 antreten sollte, trat im Zuge der jüngsten
    Ereignisse hingegen von seinem Vertrag zurück.
    ....

    http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/ultra...1&newsID=816466

  • Snowbird AG (DE000A1PHEL8)Datum17.09.2014 14:40
    Foren-Beitrag von Mittachmahl im Thema Snowbird AG (DE000A1PHEL8)

    Und wer glaubt, daß er mit dem Kauf dieser Aktien direkte Anteile an einem Unternehmen in China erwirbt der fällt möglicherweise auf dieselbe Nummer rein, wie all diejenigen, die kurz nach Ende der Prospekthaftungsfrist bei anderen Chinabuden schon auf die Nase gefallen sind.

    Der Käufer erwirbt einen Anteil an einer Holdinggesellschaft, der eine Hongkong Ltd. gehört, der wiederum eine Chinesische Handelsgesellschaft gehört, der wiederum die Henan Snowbird Enterprise Co. Ltd. in China gehört.

    Quelle: Snowbird Prospectus S.171; www.snowbird-ag.com/de/investor-relation...us_COMPLETE.pdf

    Bevor man sich also auf solch eine "Matrioschka" Nummer einäßt sollte man sich vielleicht mal die Fälle Ming Le Sports AG; Goldrooster AG; FAST Casualwear AG; China Specialty Glass AG; Youbisheng Green Paper AG anschauen.

    Website der Firma: http://www.xueniao.com

    Leider haben die Chinesen das Register dichtgemacht, nachdem vor einigen Jahren in USA ein Haufen Chinabuden bei Börsenbetrügereien erwischt wurden.
    (=> http://www.thestreet.com/story/10952277/...ud-network.html)

    Ohne Zugang dazu kann man die Werthaltigkeit der im Prospekt gemachten Aussagen nicht prüfen.

  • Und wieder nach Ablauf der Prospekthaftungsfristen implodiert 'ne Chinabude.[mad]

    Ultrasonic AG: CEO und COO sowie Großteil der liquiden Mittel verschwunden


    Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    16.09.2014 15:46

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ultrasonic AG: CEO und COO sowie Großteil der liquiden Mittel verschwunden

    Köln, 16. September 2014 - Der CFO der Ultrasonic AG, Chi Kwong Clifford
    Chan, hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass er den CEO des
    Unternehmens, Qingyong Wu sowie den COO des Unternehmens, Minghong Wu seit
    dem Wochenende nicht mehr erreichen konnte. Daraufhin eingeleitete
    Nachforschungen haben ergeben, dass beide Vorstände ihre Wohnstätten
    offenbar verlassen haben und nicht auffindbar sind. Zudem wurde Herr Chan
    von der Buchhaltung darüber informiert, dass der ganz überwiegende Teil der
    liquiden Mittel, sowohl auf der China- als auch auf der Hongkong-Ebene,
    transferiert wurde und sich nicht mehr im Einflussbereich des Unternehmens
    befindet.
    Die deutsche Holding AG verfügt jedoch über einen größeren
    sechsstelligen Euro-Betrag, so dass die Gesellschaft derzeit ihren
    Zahlungsverpflichtungen in gewohnter Weise nachkommen kann. Herr Chan und
    der Aufsichtsrat sind im Gespräch mit Behörden und Geschäftspartnern und
    arbeiten daran, weitere Informationen zu erhalten, um die
    Situation aufzuklären. Sobald neue, verlässliche Tatbestände vorliegen,
    werden diese unverzüglich öffentlich gemacht.


    Über die Ultrasonic AG

    Die Kölner Ultrasonic AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der
    chinesischen ULTRASONIC-Gruppe, eines etablierten chinesischen Produzenten
    und Anbieters hochwertiger Markenschuhe. Der Konzern ist mit mehr als 1.400
    Mitarbeitern im Wesentlichen in drei Marktsegmenten tätig, die derzeit
    ungefähr zu je einem Drittel zum Umsatz beitragen. ULTRASONIC produziert
    Sandalen und Slipper im gehobenen Preissegment für den lokalen und
    internationalen Markt und ist ferner als langjähriger Lieferant von
    Schuhsohlen für führende Hersteller der etablierten chinesischen
    Sportschuhindustrie wie Anta, Xtep und Unisuper tätig. Darüber hinaus hat
    das Unternehmen mit großem Erfolg eine eigene "Urban-Footwear" Kollektion
    für hochwertige Freizeitschuhe entwickelt, die unter der Marke ULTRASONIC
    auf die modischen und qualitativen Ansprüche der jungen, kaufkraftstarken
    urbanen Mittelschicht Chinas zielt. Die ULTRASONIC-Markenkollektion wird
    zurzeit in über 110 ULTRASONIC Mono-Label Shops angeboten.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.ultrasonic-ag.de


    Für Rückfragen:

    Ultrasonic AG
    Chi Kwong Clifford Chan
    Vorstand und CFO
    E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de
    Tel.: +86 1525 947 9902 (China), +852 966 227 40 (Hong Kong)

    Disclaimer:
    Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
    Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
    Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
    des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne
    vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder
    zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und
    werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in
    derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten
    von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

    Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i)
    Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder
    (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services
    and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'),
    oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die
    unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen
    zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere,
    auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur
    Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung,
    solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird
    nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine
    qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder
    Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.


    16.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
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    c/o BPG mbH, Graf-Adolf-Platz 12
    40213 Düsseldorf
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    Consumer, DAXsubsector All Clothing & Footwear, DAXsubsector
    Clothing & Footwear, Prime All Share
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

  • Der Sharedeals Eigentümer hat die Gelegenheit genutzt Kasse zu machen...


    UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


    UNIPROF Real Estate Holding AG

    12.09.2014 15:04

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
    Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Herr Alexander Schornstein, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
    12.09.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real
    Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 09.09.2014 die Schwelle von 5%
    und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das
    entspricht 84000 Stimmrechten) betragen hat.



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    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: UNIPROF Real Estate Holding AG
    Büchsenstr. 15
    70173 Stuttgart
    Deutschland
    Internet:

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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  • Joo und Beuttenmüller ist auch raus.

    F.A.M.E. AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    F.A.M.E. AG

    12.09.2014 08:43

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
    Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Nordwert Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg,
    Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2014 mitgeteilt, dass
    ihr Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland am 05.09.2014
    die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag
    2,42% (das entspricht 54500 Stimmrechten) betragen hat.

    12.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter dgap-medientreff.de und dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: F.A.M.E. AG
    Schillstr. 9
    10785 Berlin
    Deutschland
    Internet: fame.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

  • Die nächste Beuttenmüller Nummer:


    UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung


    UNIPROF Real Estate Holding AG

    09.09.2014 10:31

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
    Service der EQS Group AG.
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    Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
    08.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real
    Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 29.08.2014 die Schwelle von 5%
    und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,92% (das
    entspricht 307500 Stimmrechten) betragen hat.



    09.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: UNIPROF Real Estate Holding AG
    Büchsenstr. 15
    70173 Stuttgart
    Deutschland
    Internet:

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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  • IVG Immobilien AG (DE0006205701)Datum17.07.2014 10:28

    IVG Immobilien AG: Zwischenmitteilung 3. Quartal 2013


    IVG Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

    17.07.2014 10:19

    Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
    Unternehmen der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    IVG Immobilien AG: Zwischenmitteilung 3. Quartal 2013

    Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG

    Die Geschäftsentwicklung der IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701) wurde im
    3. Quartal 2013 insbesondere durch die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens
    nach § 270b InsO als wesentliches Ereignis beeinflusst.

    Nachdem wesentliche die Gesellschaft finanzierende Banken ihre
    Kreditforderungen im 2. Quartal 2013 an internationale Finanzinvestoren
    verkauft hatten, versuchte die Gesellschaft die große Zahl der Gläubiger
    für ein ganzheitliches Refinanzierungskonzept zu gewinnen. Da sich die
    Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten der Gesellschaft (SynLoan
    I / LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe, Hybrid) auch nach mehreren,
    intensiven Verhandlungsrunden nicht auf ein gemeinsames, umfassendes
    Refinanzierungskonzept für die Gesellschaft sowie die zur
    Liquiditätsdeckung der bei Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts
    erforderliche Brückenfinanzierung verständigen konnten, konnte nach
    eingehender Prüfung - und ausweislich der Ad hoc-Mitteilung vom 20.08.2013
    - die positive Fortbestehensprognose der Gesellschaft nicht weiter
    aufrechterhalten werden. Der in der Folge errechnete Überschuldungsstatus
    zu insolvenzrechtlichen Liquidationswerten ergab für die IVG Immobilien AG
    eine Unterdeckung von 0,9 Mrd. Euro, so dass keine Erwartung bestand, die
    Verbindlichkeiten aus den Liquidationserlösen befriedigen zu können.
    Entsprechend stellte die Gesellschaft aufgrund gescheiterter
    Refinanzierungsverhandlungen einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung.


    Dem entsprechenden Antrag des Vorstands der Gesellschaft auf Eröffnung des
    Schutzschirmverfahrens mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in
    Eigenverwaltung nach § 270b InsO vom 20.08.2013 wurde am 21.08.2013 seitens
    des Amtsgerichts Bonn stattgegeben. Zum Sachwalter wurde der Düsseldorfer
    Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt. Der Antrag betraf ausschließlich
    die Muttergesellschaft des IVG Konzerns, die IVG Immobilien AG mit Sitz in
    Bonn. Die operativen Tochtergesellschaften der IVG Immobilien AG waren von
    dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Die Durchführung des
    Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde am 01.11.2013 gerichtlich
    bestätigt.

    Seit Eröffnung des Schutzschirmverfahrens konzentrierte sich die
    Gesellschaft insbesondere auf die Erstellung eines Insolvenzplans, um die
    Gesellschaft im Rahmen eines Planverfahrens finanziell zu restrukturieren
    und die Verschuldung auf eine marktübliche Verschuldungsquote
    zurückzuführen. Kern der finanziellen Restrukturierung im Rahmen des
    Insolvenzverfahrens bildet der Tausch von Forderungen gegen die
    Gesellschaft in Anteile an der Gesellschaft im Rahmen einer
    Sachkapitalerhöhung ('Debt-Equity Swap'). Dem Insolvenzplan ist am
    20.03.2014 von Gläubigern und Aktionären zugestimmt worden.

    Darüber hinaus initiierte der Vorstand der Gesellschaft die operative
    Restrukturierung mit dem Ziel, die Unternehmens- und Kostenstruktur des
    Konzerns zu optimieren. Die eingeleitete operative Restrukturierung
    beinhaltete auch die Einstellung der Geschäftstätigkeit der IVG Private
    Funds GmbH, aufgrund der fehlenden nachhaltigen Profitabilität des
    Geschäftsbereichs.

    Mit Ad hoc-Mitteilungen vom 10. und 12. 08. 2013 gab der Vorstand bekannt,
    dass die - in den Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 12. und
    19.07.2013 angekündigte - strategische Überprüfung sämtlicher
    Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze zum 30.06. 2013 einen signifikanten
    Abschreibungsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe ergeben hatte, wobei
    dieser Betrag auf Abschreibungen in verschiedenen Bereichen beruhte; zu
    nennen waren insbesondere Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im
    Kavernengeschäft sowie im Bereich von Beteiligungen und Forderungen.
    Gleichzeitig zeigte der Vorstand dementsprechend an, dass ein Verlust von
    mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft bestand (§ 92 Absatz
    1 AktG).

    Darüber hinaus hatten folgende Ereignisse einen Einfluss auf die Finanz-,
    Vermögens- und/oder Ertragslage der Gesellschaft im 3. Quartal 2013:

    - Segment IVG Real Estate: Insgesamt vier Teil-/Verkäufe mit einem
    Verkaufserlös von rund 25 Mio. Euro wurden im 3. Quartal 2013
    realisiert. Hierdurch floss der Gesellschaft freie Liquidität in
    zweistelliger Millionenhöhe zu.

    - Segment IVG Caverns: Obwohl im Juli 2013 noch ein Mietvertragsabschluss
    für eine IVG-eigene Ölkaverne in der Größenordnung von 150.000 cbm für
    7 Jahre erreicht werden konnte, setzte sich ansonsten die generell
    schwache Nachfrage nach langfristigen Mietverträgen zur Lagerung von Öl
    oder Gas im Bereich des Kavernengeschäfts fort.

    Die gesamtwirtschaftliche Lage und insbesondere das Umfeld für
    Büroimmobilien zeigte eine stabile Entwicklung im 3. Quartal 2013. Das
    Transaktionsvolumen in deutschen Gewerbeimmobilien zeigte sich mit rund 6
    Mrd. Euro unverändert zum Vorquartal.

    Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zum
    01.11.2013 erstellt die Gesellschaft derzeit einen Konzernabschluss zum
    31.10.2013 (Rumpfgeschäftsjahr), aus dem weitere Informationen zur
    Finanzlage der Gesellschaft hervorgehen werden, die auch das 3. Quartal
    2013 betreffen.

    Bonn, 17.07.2014

    Der Vorstand



    17.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: IVG Immobilien AG
    Zanderstr. 5-7
    53177 Bonn
    Deutschland
    Internet: www.ivg.de

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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  • INJEX Pharma AG: Geänderter HGB Jahresabschluss 2011 - Verlust des hälftigen Grundkapitals - Geltendmachung eines Differenzhaftungsanspruches


    INJEX Pharma AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    20.06.2014 17:52

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc Mitteilung: Geänderter HGB Jahresabschluss 2011 - Verlust des
    hälftigen Grundkapitals - Geltendmachung eines Differenzhaftungsanspruches

    Berlin, 20. Juni 2014 - Die INJEX Pharma AG gibt hiermit bekannt, dass der
    Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2011, die DELTA Treuhand GmbH
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Rahmen einer Nachtragsprüfung
    Änderungen des HGB Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 vorgenommen hat.
    Der Umfang der Nachtragsprüfung betrifft nur den HGB Jahresabschluss 2011,
    entsprechende Änderungen im IFRS Jahresabschluss 2011 sind aber zu
    erwarten.

    Die Änderungen aufgrund der Nachprüfung betreffen die Bilanz zum 31.
    Dezember 2011, den Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 und den
    Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2011. Die Gewinn- und
    Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. August bis zum 31.
    Dezember 2011 ist von den Änderungen nicht betroffen. Ausgangspunkt der
    Änderungen des HGB Jahresabschlusses 2011 ist, dass im Geschäftsjahr 2011
    im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung Geschäftsanteile der INJEX Pharma GmbH
    (heute firmierend unter Injex Pharma Technologie GmbH) in die INJEX Pharma
    AG eingebracht wurden. Aufgrund des Erfordernisses einer Neubewertung der
    eingebrachten Anteile ergaben sich die im Folgenden dargestellten
    Änderungen der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011:

    - Korrektur der Finanzanlagen um EUR 1.850.025,40 auf nunmehr EUR
    526.686,00 (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011 vor
    der Nachtragsprüfung: EUR 2.376.711,40);

    - Korrektur im Ausweis des gezeichneten Kapitals um einen nicht
    eingeforderten Kapitalanteil in Höhe von EUR 66.037,00 auf nunmehr
    ausgewiesene EUR 1.829.963,00 (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31.
    Dezember 2011 vor der Nachtragsprüfung: EUR 1.896.000,00);

    - Korrektur der Kapitalrücklage um EUR 1.783.988,40 auf nunmehr
    ausgewiesene EUR 549.779,00 (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31.
    Dezember 2011 vor der Nachtragsprüfung: EUR 2.333.767,40);

    - Die Bilanzsumme reduziert sich somit von EUR 2.611.984,96
    (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011 vor der
    Nachtragsprüfung) auf EUR 761.959,56.

    Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum HGB Jahresabschluss zum
    31. Dezember 2011 der INJEX Pharma AG vom 25. Oktober 2012 wurde um
    folgenden Absatz ergänzt: Die Nachtragsprüfung der geänderten
    Bilanzpositionen Finanzanlagen, Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
    hat zu keinen Einwendungen geführt. Der am 25. Oktober 2012 erteilte
    uneingeschränkte Bestätigungsvermerk bleibt aufrechterhalten.

    Die Änderungen des HGB Jahresabschlusses 2011 werden auch zu Änderungen des
    HGB und IFRS Jahresabschlusses 2012 führen. Der Umfang der Änderungen steht
    noch nicht fest und ist Gegenstand eines eigenen
    Nachtragsprüfungsverfahrens.

    Der Vorstand der INJEX Pharma AG stellt somit auf der Basis der
    Nachtragsprüfung des HGB Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 fest, dass
    ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der INJEX Pharma AG
    eingetreten ist. Der Eintritt des Verlustes in Höhe von mehr als der Hälfte
    des Grundkapitals ist auf die Korrektur der oben beschriebenen
    Bilanzpositionen im HGB Jahresabschluss 2011 zurückzuführen. Der Vorstand
    der INJEX Pharma AG wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine
    Hauptversammlung einberufen, in der sie den Aktionären den Verlust anzeigen
    wird. Der Termin der Hauptversammlung wird mit der Einladungsbekanntmachung
    veröffentlicht.

    Weiterhin gibt die INJEX Pharma AG bekannt, dass sie gegenüber der MMB
    Medical Marketing Berlin GmbH (MMB) einen Differenzhaftungsanspruch in Höhe
    von EUR 4.875.366,00 mit anwaltlichen Schreiben geltend gemacht hat.
    Grundlage des Haftungsanspruches ist, dass die MMB in den Jahren 2011 und
    2012 im Rahmen von Kapitalerhöhungen insgesamt EUR 2.00 Mio. Aktien an der
    INJEX Pharma AG gezeichnet hat. Die Aktien wurden zu einem Gesamtbetrag in
    Höhe von EUR 6.399.991,00 ausgegeben. Als Sacheinlage brachte die MMB zwei
    Geschäftsanteile an der Injex Pharma Technologie GmbH ein.

    Aufgrund eines im Auftrag der INJEX Pharma AG neu erstellten Gutachtens
    ergibt sich, dass der Wert der eingebrachten Geschäftsanteile insgesamt EUR
    1.524.625,00 beträgt und sich damit eine Differenz zu dem Gesamtausgebetrag
    der an die MMB ausgegebenen Aktien und dem tatsächlichen Wert in Höhe von
    EUR 4.875.366,00 ergibt, der inzwischen von der MMB eingefordert wurde.

    Nähere Informationen über unser Unternehmen und seine Tochtergesellschaften
    finden Sie auf unserer Webseite unter www.injex.de.

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