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Na aber immerhin - sie haben noch einen aus dem Zylinder gezaubert....
Deutsche Cannabis AG: Kapitalerhöhungsbeschluss wirksam, erforderliche Mindestsumme wurde überschritten
Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
02.03.2015 08:59
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Berlin, den 02. März 2015 - In den vergangenen Tagen verliefen die Gespräche des Vorstands mit Investoren im Rahmen der Privatplatzierung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen positiv. Nachdem die Zeichnung der Altaktionäre nicht zur Erlangung der laut Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung notwendigen Mindestsumme von EUR 250.000,00 geführt hatte, konnte dieser Betrag nun eingeworben werden. Insgesamt belief sich die Zeichnungssumme auf EUR 252.820,00. Damit erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.255.000,00 um EUR 252.820,00 auf EUR 2.507.820,00.
Der Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 252.820,00 wird, wie bereits veröffentlicht, der Finanzierung des Unternehmenswachstums und dem Eingehen erster Beteiligungen an US-amerikanischen Unternehmen aus der Cannabis-Industrie dienen. Mit diesen ersten Schritten können nun die Voraussetzungen geschaffen werden, die Gesellschaft so aufzustellen, dass eine nächste Kapitalmaßnahme (ggf. unter Zuhilfenahme des "genehmigten Kapitals 2014") unter besseren Vorzeichen stattfinden kann.
Anstehende Termine Q2 2015 Fertigstellung und Veröffentlichung Jahresabschlüsse 2011-2014 Q3 2015 Hauptversammlung
Kontakt Deutsche Cannabis AG Wittestraße 30 E 13509 Berlin
02.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Großartig: Jetzt sollen es die institutionellen Investoren richten
Was für eine Lachnummer.
Deutsche Cannabis AG: Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen - Privatplatzierung bis zum 28.02.2015
Deutsche Cannabis AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
24.02.2015 14:37
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Berlin, den 24. Februar 2015 - Die Bezugsfrist für die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht von derzeit EUR 2.255.000,00 um bis zu EUR 4.510.000,00 auf bis zu EUR 6.765.000,00 endete gestern. Demnach wurde vom 9. bis 23. Februar von den Altaktionären der Deutschen Cannabis AG nicht die erforderliche Mindestsumme von EUR 250.000,00 gezeichnet, die zur Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses notwendig ist.
Die Gesellschaft befindet sich nun weiterhin in intensiven Gesprächen mit institutionellen Investoren, um über eine Privatplatzierung die Kapitalerhöhung erfolgreich abschließen zu können. Die Frist für die Kapitalerhöhung und damit die Wirksamkeit der Maßnahme endet mit Ablauf des 28. Februar 2015.
24.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Cannabis AG Wittestraße 30 E 13509 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 88 000 370 Fax: +49 (0)30 88 000 375 E-Mail: info@deutschecannabis.com Internet: www.deutschecannabis.com ISIN: DE000A0BVVK7 WKN: A0BVVK Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Thomas Klaue, - Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.02.2015 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Nach sechs Monaten Verhandlung hat das Landgericht Essen am Freitag sein Urteil im Untreue-Prozess gegen Thomas Middelhoff verkündet. Der frühere Top-Manager ist wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Richter Jörg Schmitt hat das Urteil im Untreue-Prozess gegen Thomas Middelhoff gefällt: Der ehemalige Top-Manager hat sich in 27 Fällen von Untreue und drei Fällen von Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Er wurde am Freitag vom Essener Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Für den ehemaligen Top-Manager Thomas Middelhoff war der seit Mai laufende Untreue-Prozess eine demütigende Erfahrung. "Big T" verbrachte viele Tage auf der Anklagebank, eine Gerichtsvollzieherin nutzte das Verfahren für eine Pfändung. Das hinterlässt Kratzer im Leben des ehemaligen Top-Managers, der jetzt von seinem Wohnsitz in Saint Tropez ins Gefängnis umziehen muss. Charterjets, Hubschrauber, teure Geschenke
Die Staatsanwaltschaft hatte für den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Sie warf dem 61-J Jährigen vor, den Konzern in den Jahren zwischen 2005 und 2009 in insgesamt 44 Fällen zu Unrecht mit Kosten von insgesamt mehr als 800.000 Euro belastet zu haben.
Hauptsächlich ging es dabei um teure Flüge in Charterjets nach London und New York, die nach Auffassung der Anklagebehörde ganz oder teilweise privat veranlasst waren, aber von Arcandor bezahlt wurden. Middelhoff sei außerdem mit dem Hubschrauber zwischen seinem Wohnsitz in Bielefeld und der Arcandor-Zentrale in Essen hin und her geflogen, um auf dem Weg zur Arbeit dem Stau zu entgehen. Middelhoff sagte, er habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen
Ein weiterer Vorwurf: 180.000 Euro habe Arcandor auf Veranlassung Middelhoffs für eine Festschrift zu Ehren des ehemaligen Bertelsmann-Chefs Mark Wössner spendiert – ein „persönliches Geschenk“ an seinen früheren Mentor, das er hätte selbst zahlen müssen.
Middelhoffs Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch plädiert. Der ehemalige Top-Manager selber wies die Vorwürfe entschieden zurück. In seinem Schlusswort hatte er gesagt, er habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Er sei zu Karstadt gekommen, um das Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten. Das insgesamt fünfjährige Verfahren sei für ihn ein Alptraum. „Ich fühle mich in meiner Würde und Ehre verletzt.“
An der Aussage zum Kurs hat sich allerdings nichts geändert.... Zugelassen wohl noch in Berlin im Freiverkehr. ISIN: DE0005213102 Geld: €50,00 - kein Brief
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36b IN 2376/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Berliner Aktiengesellschaft für Beteiligungen, Französische Straße 32, 10117 Berlin AG Charlottenburg, HRB 1180 vertreten durch den Geschäftsführer Schallwich Dietmar
Terminsbestimmung:
- Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Womit auch klar wäre, daß die Nummer von Beuttenmüller nur einen Zweck hatte, nämlich unbedarfte Anleger und Zocker abzukassieren.
Zwischenmitteilung der UNIPROF Real Estate Holding AG für den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2014
UNIPROF Real Estate Holding AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
02.10.2014 12:44
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der UNIPROF Real Estate Holding AG wurde mit Beschluss vom 30.06.2003 des Amtsgerichts Stuttgart mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig und überschuldet.
Im dritten Quartal 2014 hat die Gesellschaft keinei Geschäftstätigkeit entwickelt, die zu einer Verbesserung der Vermögensverhältnisse führt. Dieselbe Situation wird auch für das vierte Quartal 2014 erwartet.
Es ist geplant, die laufende Liquidation bzw. Abwicklung der Gesellschaft fortzusetzen mit dem Ziel der Löschung der Gesellschaft. Es wird kein Abwicklungserlös erwartet.
Diese Mitteilung erfolgt trotz Insolvenzablehnung mangels Masse lediglich aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Stuttgart, den 02.10.2014
Oliver Heller -Abwickler-
02.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
29.09.2014 07:05
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Sangerhausen, 29. September 2014 - Der Vorstand der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (ISIN Aktie: DE000A0B95Y8 / WKN Aktie: A0B95Y; ISIN Anleihe: DE000A1X25B5 / WKN Anleihe: A1X25B; "MIFA") zeigt an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Das Eigenkapital im Halbjahresabschluss (HGB) der MIFA zum 30. Juni 2014 wird nach derzeitiger Einschätzung negativ sein. Aus diesem Grund wird der Vorstand der MIFA unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.
Kontakt:
Mark Appoh cometis AG Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden Telefon: 0611-205855-21 Fax: 0611-205855-66 E-Mail: appoh@cometis.de
29.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
UNIPROF Real Estate Holding AG
25.09.2014 15:20
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 19.09.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,84% (das entspricht 164500 Stimmrechten) betragen hat. 5,84% der Stimmrechte (das entspricht 164500 Stimmrechten) sind Frau Beuttenmüller gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH.
25.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Da geht wieder ein Organ einer China Bude von Board. Mit den ganzen Nummern bei den Firmen aus China am Deutschen Aktienmarkt würde ich mal vermuten, daß es da auch nicht mehr lange dauert, bis auch diese Butze vom Kurszettel verschwunden ist.
Wie war das mit der Prospekthaftung? 3 Jahre?
China Specialty Glass AG: Rücktritt von Aufsichtsratsmitglied Andreas Grosjean
China Specialty Glass AG / Schlagwort(e): Personalie
19.09.2014 18:29
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
München, 19. September 2014 - Andreas Grosjean, Mitglied des Aufsichtsrats der China Specialty Glass AG, informierte das Unternehmen, dass er mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurücktritt.
Der Vorstand des Unternehmens respektiert die Entscheidung von Herrn Grosjean und bedankt sich hiermit für die hervorragende Arbeit. Das Unternehmen wird in Kürze die notwendigen Maßnahmen für eine Nachfolge treffen.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Über CSG Die China Specialty Glass AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der China Specialty Glass Gruppe. Die Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt Spezialglas. Die wichtigsten Produkte der Gruppe, die alle unter dem Markennamen 'Hing Wah' vertrieben werden, sind zum einen Sicherheitsglas inklusive kugelsicheres Glas, bombensicheres Glas und einbruchsicheres Glas und zum anderen Bauglas, wozu Verbundglas, Hartglas, feuerfestes Glas, Hohlglas und elektrisch steuerbares Farbwechselglas zählen. Die Gruppe ist sowohl gemessen an Produktionsmenge sowie Marktanteil eines der führenden Unternehmen in China im Bereich Sicherheitsglas für Banken und Automobilindustrie.
Die Aktien der China Specialty Glass AG sind im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (ISIN DE000A1EL8Y8 / WKN A1EL8Y / Ticker 8GS).
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.csg-ag.de oder wenden sich bitte an: Kirchhoff Consult AG Anja Ben Lekhal T: +49 40 60 91 86 55 F: +49 40 60 91 86 60 E-Mail: anja.benlekhal@web.de
19.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Dieselbe Nummer wie bei der F.A.M.E - nur mit weniger HV Hokuspokus - hat doch auch so geklappt... UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
UNIPROF Real Estate Holding AG
18.09.2014 12:41
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 12.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 0% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind Frau Beuttenmüller gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH.
18.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Nicht unerwartet. Könnte jetzt sehr schnell gehen....
Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Liquiditätsprobleme/Personalie
18.09.2014 11:05
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ultrasonic AG: Kredit fällig gestellt, Insolvenz droht
- Nomura-Kredit fällig gestellt
- CEO und COO vom Aufsichtsrat abberufen
- Chi Kwong Clifford Chan bleibt bis auf weiteres Finanzvorstand
Köln, 18. September 2014 - Die Cathay United Bank, Co., Ltd. hat die Ultrasonic AG gestern Abend in ihrer Funktion als Facility Agent darüber informiert, dass die jüngst eingetretenen Ereignisse Verpflichtungen aus der am 8. August geschlossenen Kreditvereinbarung mit der Nomura International (Hong Kong) Ltd. verletzten. In Folge dessen wurde die der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinie über USD 60 Mio. sowie ausstehende Zinszahlungen in Höhe von USD 180.236,89 auf Basis einer im Vertrag festgelegten Vorfälligkeitsklausel für die Gesellschaft unerwartet zum 17. September 2014 fällig gestellt. Die Kreditgeber erklärten sich jedoch zu weiteren Verhandlungen mit Finanzvorstand und Aufsichtsrat bereit, um zu eruieren, ob mögliche insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Ultrasonic AG abgewendet werden können. Aktuell klären Finanzvorstand und Aufsichtsrat gemeinsam mit den Anwälten der Gesellschaft die genauen rechtlichen Implikationen der Forderung.
Die beiden verschwundenen, in einer gestern abgehaltenen Aufsichtsratssitzung abberufenen, ehemaligen Vorstände der Ultrasonic AG, Qingyong Wu und Minghong Wu, hatten die Kreditlinie nach neuesten Erkenntnissen des Aufsichtsrats im August in zwei Tranchen abgerufen und den Großteil der Gelder kurz vor ihrer Flucht von Hongkong nach China transferiert.
Im Rahmen der gestrigen Aufsichtsratssitzung erklärte sich Chi Kwong Clifford Chan bereit, seinen zum 30. September 2014 eingereichten Rücktritt zurückzunehmen, und der Gesellschaft bis auf weiteres in seiner Funktion als Finanzvorstand zur Verfügung zu stehen und zur Aufklärung der Situation beizutragen. Der designierte Nachfolger, YEUNG Man Kin, der sein Amt ursprünglich zum 1. Oktober 2014 antreten sollte, trat im Zuge der jüngsten Ereignisse hingegen von seinem Vertrag zurück.....
Und wer glaubt, daß er mit dem Kauf dieser Aktien direkte Anteile an einem Unternehmen in China erwirbt der fällt möglicherweise auf dieselbe Nummer rein, wie all diejenigen, die kurz nach Ende der Prospekthaftungsfrist bei anderen Chinabuden schon auf die Nase gefallen sind.
Der Käufer erwirbt einen Anteil an einer Holdinggesellschaft, der eine Hongkong Ltd. gehört, der wiederum eine Chinesische Handelsgesellschaft gehört, der wiederum die Henan Snowbird Enterprise Co. Ltd. in China gehört.
Bevor man sich also auf solch eine "Matrioschka" Nummer einäßt sollte man sich vielleicht mal die Fälle Ming Le Sports AG; Goldrooster AG; FAST Casualwear AG; China Specialty Glass AG; Youbisheng Green Paper AG anschauen.
Und wieder nach Ablauf der Prospekthaftungsfristen implodiert 'ne Chinabude.
Ultrasonic AG: CEO und COO sowie Großteil der liquiden Mittel verschwunden
Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Sonstiges
16.09.2014 15:46
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ultrasonic AG: CEO und COO sowie Großteil der liquiden Mittel verschwunden
Köln, 16. September 2014 - Der CFO der Ultrasonic AG, Chi Kwong Clifford Chan, hat den Aufsichtsrat darüber informiert, dass er den CEO des Unternehmens, Qingyong Wu sowie den COO des Unternehmens, Minghong Wu seit dem Wochenende nicht mehr erreichen konnte. Daraufhin eingeleitete Nachforschungen haben ergeben, dass beide Vorstände ihre Wohnstätten offenbar verlassen haben und nicht auffindbar sind. Zudem wurde Herr Chan von der Buchhaltung darüber informiert, dass der ganz überwiegende Teil der liquiden Mittel, sowohl auf der China- als auch auf der Hongkong-Ebene, transferiert wurde und sich nicht mehr im Einflussbereich des Unternehmens befindet. Die deutsche Holding AG verfügt jedoch über einen größeren sechsstelligen Euro-Betrag, so dass die Gesellschaft derzeit ihren Zahlungsverpflichtungen in gewohnter Weise nachkommen kann. Herr Chan und der Aufsichtsrat sind im Gespräch mit Behörden und Geschäftspartnern und arbeiten daran, weitere Informationen zu erhalten, um die Situation aufzuklären. Sobald neue, verlässliche Tatbestände vorliegen, werden diese unverzüglich öffentlich gemacht.
Über die Ultrasonic AG
Die Kölner Ultrasonic AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der chinesischen ULTRASONIC-Gruppe, eines etablierten chinesischen Produzenten und Anbieters hochwertiger Markenschuhe. Der Konzern ist mit mehr als 1.400 Mitarbeitern im Wesentlichen in drei Marktsegmenten tätig, die derzeit ungefähr zu je einem Drittel zum Umsatz beitragen. ULTRASONIC produziert Sandalen und Slipper im gehobenen Preissegment für den lokalen und internationalen Markt und ist ferner als langjähriger Lieferant von Schuhsohlen für führende Hersteller der etablierten chinesischen Sportschuhindustrie wie Anta, Xtep und Unisuper tätig. Darüber hinaus hat das Unternehmen mit großem Erfolg eine eigene "Urban-Footwear" Kollektion für hochwertige Freizeitschuhe entwickelt, die unter der Marke ULTRASONIC auf die modischen und qualitativen Ansprüche der jungen, kaufkraftstarken urbanen Mittelschicht Chinas zielt. Die ULTRASONIC-Markenkollektion wird zurzeit in über 110 ULTRASONIC Mono-Label Shops angeboten.
Ultrasonic AG Chi Kwong Clifford Chan Vorstand und CFO E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de Tel.: +86 1525 947 9902 (China), +852 966 227 40 (Hong Kong)
Disclaimer: Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.
Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder (ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'), oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.
16.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Der Sharedeals Eigentümer hat die Gelegenheit genutzt Kasse zu machen...
UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
UNIPROF Real Estate Holding AG
12.09.2014 15:04
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Herr Alexander Schornstein, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.09.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 09.09.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,98% (das entspricht 84000 Stimmrechten) betragen hat.
12.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
F.A.M.E. AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
F.A.M.E. AG
12.09.2014 08:43
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Nordwert Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland am 05.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,42% (das entspricht 54500 Stimmrechten) betragen hat.
12.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter dgap-medientreff.de und dgap.de
UNIPROF Real Estate Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
UNIPROF Real Estate Holding AG
09.09.2014 10:31
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,92% (das entspricht 307500 Stimmrechten) betragen hat.
09.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
IVG Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
17.07.2014 10:19
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Geschäftsentwicklung der IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701) wurde im 3. Quartal 2013 insbesondere durch die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO als wesentliches Ereignis beeinflusst.
Nachdem wesentliche die Gesellschaft finanzierende Banken ihre Kreditforderungen im 2. Quartal 2013 an internationale Finanzinvestoren verkauft hatten, versuchte die Gesellschaft die große Zahl der Gläubiger für ein ganzheitliches Refinanzierungskonzept zu gewinnen. Da sich die Gläubigervertreter der diversen Kapitalschichten der Gesellschaft (SynLoan I / LBBW Kredit und SynLoan II, Wandelanleihe, Hybrid) auch nach mehreren, intensiven Verhandlungsrunden nicht auf ein gemeinsames, umfassendes Refinanzierungskonzept für die Gesellschaft sowie die zur Liquiditätsdeckung der bei Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts erforderliche Brückenfinanzierung verständigen konnten, konnte nach eingehender Prüfung - und ausweislich der Ad hoc-Mitteilung vom 20.08.2013 - die positive Fortbestehensprognose der Gesellschaft nicht weiter aufrechterhalten werden. Der in der Folge errechnete Überschuldungsstatus zu insolvenzrechtlichen Liquidationswerten ergab für die IVG Immobilien AG eine Unterdeckung von 0,9 Mrd. Euro, so dass keine Erwartung bestand, die Verbindlichkeiten aus den Liquidationserlösen befriedigen zu können. Entsprechend stellte die Gesellschaft aufgrund gescheiterter Refinanzierungsverhandlungen einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung.
Dem entsprechenden Antrag des Vorstands der Gesellschaft auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in Eigenverwaltung nach § 270b InsO vom 20.08.2013 wurde am 21.08.2013 seitens des Amtsgerichts Bonn stattgegeben. Zum Sachwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt. Der Antrag betraf ausschließlich die Muttergesellschaft des IVG Konzerns, die IVG Immobilien AG mit Sitz in Bonn. Die operativen Tochtergesellschaften der IVG Immobilien AG waren von dem Insolvenzantrag nicht betroffen. Die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde am 01.11.2013 gerichtlich bestätigt.
Seit Eröffnung des Schutzschirmverfahrens konzentrierte sich die Gesellschaft insbesondere auf die Erstellung eines Insolvenzplans, um die Gesellschaft im Rahmen eines Planverfahrens finanziell zu restrukturieren und die Verschuldung auf eine marktübliche Verschuldungsquote zurückzuführen. Kern der finanziellen Restrukturierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens bildet der Tausch von Forderungen gegen die Gesellschaft in Anteile an der Gesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ('Debt-Equity Swap'). Dem Insolvenzplan ist am 20.03.2014 von Gläubigern und Aktionären zugestimmt worden.
Darüber hinaus initiierte der Vorstand der Gesellschaft die operative Restrukturierung mit dem Ziel, die Unternehmens- und Kostenstruktur des Konzerns zu optimieren. Die eingeleitete operative Restrukturierung beinhaltete auch die Einstellung der Geschäftstätigkeit der IVG Private Funds GmbH, aufgrund der fehlenden nachhaltigen Profitabilität des Geschäftsbereichs.
Mit Ad hoc-Mitteilungen vom 10. und 12. 08. 2013 gab der Vorstand bekannt, dass die - in den Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 12. und 19.07.2013 angekündigte - strategische Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze zum 30.06. 2013 einen signifikanten Abschreibungsbedarf in dreistelliger Millionenhöhe ergeben hatte, wobei dieser Betrag auf Abschreibungen in verschiedenen Bereichen beruhte; zu nennen waren insbesondere Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im Kavernengeschäft sowie im Bereich von Beteiligungen und Forderungen. Gleichzeitig zeigte der Vorstand dementsprechend an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft bestand (§ 92 Absatz 1 AktG).
Darüber hinaus hatten folgende Ereignisse einen Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und/oder Ertragslage der Gesellschaft im 3. Quartal 2013:
- Segment IVG Real Estate: Insgesamt vier Teil-/Verkäufe mit einem Verkaufserlös von rund 25 Mio. Euro wurden im 3. Quartal 2013 realisiert. Hierdurch floss der Gesellschaft freie Liquidität in zweistelliger Millionenhöhe zu.
- Segment IVG Caverns: Obwohl im Juli 2013 noch ein Mietvertragsabschluss für eine IVG-eigene Ölkaverne in der Größenordnung von 150.000 cbm für 7 Jahre erreicht werden konnte, setzte sich ansonsten die generell schwache Nachfrage nach langfristigen Mietverträgen zur Lagerung von Öl oder Gas im Bereich des Kavernengeschäfts fort.
Die gesamtwirtschaftliche Lage und insbesondere das Umfeld für Büroimmobilien zeigte eine stabile Entwicklung im 3. Quartal 2013. Das Transaktionsvolumen in deutschen Gewerbeimmobilien zeigte sich mit rund 6 Mrd. Euro unverändert zum Vorquartal.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zum 01.11.2013 erstellt die Gesellschaft derzeit einen Konzernabschluss zum 31.10.2013 (Rumpfgeschäftsjahr), aus dem weitere Informationen zur Finanzlage der Gesellschaft hervorgehen werden, die auch das 3. Quartal 2013 betreffen.
Bonn, 17.07.2014
Der Vorstand
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INJEX Pharma AG: Geänderter HGB Jahresabschluss 2011 - Verlust des hälftigen Grundkapitals - Geltendmachung eines Differenzhaftungsanspruches
INJEX Pharma AG / Schlagwort(e): Sonstiges
20.06.2014 17:52
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad-hoc Mitteilung: Geänderter HGB Jahresabschluss 2011 - Verlust des hälftigen Grundkapitals - Geltendmachung eines Differenzhaftungsanspruches
Berlin, 20. Juni 2014 - Die INJEX Pharma AG gibt hiermit bekannt, dass der Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2011, die DELTA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Rahmen einer Nachtragsprüfung Änderungen des HGB Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 vorgenommen hat. Der Umfang der Nachtragsprüfung betrifft nur den HGB Jahresabschluss 2011, entsprechende Änderungen im IFRS Jahresabschluss 2011 sind aber zu erwarten.
Die Änderungen aufgrund der Nachprüfung betreffen die Bilanz zum 31. Dezember 2011, den Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2011 und den Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2011. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 17. August bis zum 31. Dezember 2011 ist von den Änderungen nicht betroffen. Ausgangspunkt der Änderungen des HGB Jahresabschlusses 2011 ist, dass im Geschäftsjahr 2011 im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung Geschäftsanteile der INJEX Pharma GmbH (heute firmierend unter Injex Pharma Technologie GmbH) in die INJEX Pharma AG eingebracht wurden. Aufgrund des Erfordernisses einer Neubewertung der eingebrachten Anteile ergaben sich die im Folgenden dargestellten Änderungen der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011:
- Korrektur der Finanzanlagen um EUR 1.850.025,40 auf nunmehr EUR 526.686,00 (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011 vor der Nachtragsprüfung: EUR 2.376.711,40);
- Korrektur im Ausweis des gezeichneten Kapitals um einen nicht eingeforderten Kapitalanteil in Höhe von EUR 66.037,00 auf nunmehr ausgewiesene EUR 1.829.963,00 (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011 vor der Nachtragsprüfung: EUR 1.896.000,00);
- Korrektur der Kapitalrücklage um EUR 1.783.988,40 auf nunmehr ausgewiesene EUR 549.779,00 (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011 vor der Nachtragsprüfung: EUR 2.333.767,40);
- Die Bilanzsumme reduziert sich somit von EUR 2.611.984,96 (veröffentlich in der HGB Bilanz zum 31. Dezember 2011 vor der Nachtragsprüfung) auf EUR 761.959,56.
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum HGB Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der INJEX Pharma AG vom 25. Oktober 2012 wurde um folgenden Absatz ergänzt: Die Nachtragsprüfung der geänderten Bilanzpositionen Finanzanlagen, Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage hat zu keinen Einwendungen geführt. Der am 25. Oktober 2012 erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk bleibt aufrechterhalten.
Die Änderungen des HGB Jahresabschlusses 2011 werden auch zu Änderungen des HGB und IFRS Jahresabschlusses 2012 führen. Der Umfang der Änderungen steht noch nicht fest und ist Gegenstand eines eigenen Nachtragsprüfungsverfahrens.
Der Vorstand der INJEX Pharma AG stellt somit auf der Basis der Nachtragsprüfung des HGB Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 fest, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der INJEX Pharma AG eingetreten ist. Der Eintritt des Verlustes in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals ist auf die Korrektur der oben beschriebenen Bilanzpositionen im HGB Jahresabschluss 2011 zurückzuführen. Der Vorstand der INJEX Pharma AG wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, in der sie den Aktionären den Verlust anzeigen wird. Der Termin der Hauptversammlung wird mit der Einladungsbekanntmachung veröffentlicht.
Weiterhin gibt die INJEX Pharma AG bekannt, dass sie gegenüber der MMB Medical Marketing Berlin GmbH (MMB) einen Differenzhaftungsanspruch in Höhe von EUR 4.875.366,00 mit anwaltlichen Schreiben geltend gemacht hat. Grundlage des Haftungsanspruches ist, dass die MMB in den Jahren 2011 und 2012 im Rahmen von Kapitalerhöhungen insgesamt EUR 2.00 Mio. Aktien an der INJEX Pharma AG gezeichnet hat. Die Aktien wurden zu einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 6.399.991,00 ausgegeben. Als Sacheinlage brachte die MMB zwei Geschäftsanteile an der Injex Pharma Technologie GmbH ein.
Aufgrund eines im Auftrag der INJEX Pharma AG neu erstellten Gutachtens ergibt sich, dass der Wert der eingebrachten Geschäftsanteile insgesamt EUR 1.524.625,00 beträgt und sich damit eine Differenz zu dem Gesamtausgebetrag der an die MMB ausgegebenen Aktien und dem tatsächlichen Wert in Höhe von EUR 4.875.366,00 ergibt, der inzwischen von der MMB eingefordert wurde.
Nähere Informationen über unser Unternehmen und seine Tochtergesellschaften finden Sie auf unserer Webseite unter www.injex.de.