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Die aleo solar AG i.L. [ISIN: DE000A0JM634] hat in den ersten drei Monaten des Jahres 2014 einen Umsatz in Höhe von 11,7 Mio. Euro erzielt. Damit fiel der Umsatz gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres (31,1 Mio. Euro) um 62,5 Prozent. Das EBIT beträgt -29,0 Mio. Euro (-16,3 Mio. Euro), das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf -2,39 Euro (-1,35 Euro). Die produzierte Leistung sank auf 9,4 Megawatt (43,4 MW).
In den europäischen Kernmärkten war die aleo solar AG i.L. weiterhin mit stark schrumpfenden Märkten konfrontiert. Zudem hat die Unsicherheit der Kunden wegen des Anfang Februar 2014 gemeldeten Verkaufs wesentlicher Teile des operativen Geschäfts den Absatz belastet. Der Verkauf war am 16. Mai 2014 wirksam geworden.
Kontakt: Corporate Communications aleo solar AG i.L. | Dr. Hermann Iding | Osterstraße 15 | 26122 Oldenburg T +49 (0) 441 219 88 - 390 | F +49 (0) 441 219 88 - 120 E hermann.iding@as-abwicklung.de | www.as-abwicklung.de
27.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG; Antrag auf Delisting
I. Angaben zum Emittenten und dessen Finanzinstrumenten
PrimaCom AG, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz
ISIN: DE0006259104
Börse Frankfurt, Regulierter Markt
II. Angabe der Insiderinformation
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der PrimaCom AG beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens kurzfristig einen Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung zu stellen. Die Börsennotierung wird weder im Rahmen einer Umstrukturierung noch einer Sanierung genutzt werden können, da die Aktiengesellschaft nicht fortgeführt, sondern liquidiert wird. Die Aktionäre werden auf ihr Kapital mit keinen Zahlungen rechnen können.
24.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
DGAP-News Porta Firmenrevitalisierung: Porta Systems AG wird zur ELANIX Biotech AG Nachrichtenquelle: EQS Group AG | 17.04.2014, 08:00 | 140 Aufrufe | 0 | druckversion
DGAP-News: Porta Systems AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Kapitalmaßnahme Porta Firmenrevitalisierung: Porta Systems AG wird zur ELANIX Biotech AG
Firmenrevitalisierung: Porta Systems AG wird zur ELANIX Biotech AG
Gestern nach Börsenschluss wurde der Vorstand der Porta Systems AG über die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages zwischen einem Großaktionär der Porta Systems AG und den Aktionären des Schweizer Biotechnologie-Unternehmens ELANIX Technology AG informiert. Das daraus entstehende Konsortium hat damit die Kontrollmehrheit an der Porta Systems AG erlangt und plant die vollständige Einbringung der ELANIX Technology AG in die Porta Systems AG.
ELANIX ist eine privat gehaltene Unternehmensgruppe aus dem Bereich Life-Science-Biotech mit Sitz in der Schweiz, bestehend aus der ELANIX Technology AG und deren 100%-iger Tochter Elanix GmbH. ELANIX ist auf den Bereich der regenerativen Medizin fokussiert (kosmetische und akute Hautregenerationen sowohl im medizinischen als auch im kosmetischen Bereich), basierend auf der Stammzellenforschung. Die Unternehmensgruppe verfügt über das exklusive Recht, eine von Prof. Dr. Lee Ann Laurent-Applegate über 20 Jahre entwickelte "Technologie" im Bereich Gewebezüchtung (Tissue Engineering) weltweit zu industrialisieren. Neben den bereits am Markt verfügbaren kosmetischen Produkten, ist ebenfalls die Weiterentwicklung und Zulassung neuartiger medizinischer Präparate in Arbeit. Der primäre Zielmarkt dieser Produkte ist der Wundheilmarkt mit einer potentiellen weltweiten Zielgruppe von 2,5 Millionen Patienten und einem globalen Marktpotential von 16 Milliarden US$ in 2017. (Quelle: World Wound Care Markets 2010)
Prof. Lee Ann Laurent-Applegate ist die Gründerin der ELANIX Technology AG. Mit mehr als 100 wissenschaftlichen Publikationen und 16 Buchveröffentlichungen ist sie Eigentümerin verschiedenster Patente, welche bereits zur Gründung eines Unternehmens mit 20 Mio. CHF Jahresumsatz führten.
CEO der ELANIX Technology AG ist Tomas J. Svoboda, (BSC MBA). Sein Werdegang umfasst 28 Jahre Berufserfahrung bei Unternehmen wie Serono, Haemonetics, Boston Scientific und schlussendlich drei Start-Up Unternehmen in denen er Mitaktionär oder CEO wurde.
Die Investorengruppe der ELANIX Technology AG besteht neben der Hauptaktionärin Professor Dr. Lee Ann Laurent Applegate u.a. noch aus: Professor Wassim Raffoul, PD Dr A. S. de Buys Roessingh (MD, PhD), Dr. Nathalie Hirt-Burri, Corinne Scaletta und Tomas J. Svoboda (BSc MBA).
Als Bewertungsgrundlage der einzubringenden ELANIX Technologie AG dient eine Unternehmenswertanalyse, die im Dezember 2013 von Ernst & Young AG, Zürich, Schweiz erstellt wurde. Es wird ein Wertpotential im Bereich von CHF 99 Millionen bis CHF 132 Mio. ausgewiesen.
Gemäß Kooperationsvertrag ist zum Schutze der bestehenden Aktionäre der Porta Systems AG festgelegt worden, dass die Sacheinlage gegen Einbringung der ELANIX Technology AG und damit Neubildung von jungen Elanix Biotech Aktien auf maximal 4.649.400 Mio. junge Aktien ("CAP") begrenzt sein wird.
17.04.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad hoc: Vivacon AG: Beschlüsse im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung
14:45 10.04.14
Vivacon AG / Schlagwort(e): Sonstiges
10.04.2014 14:43
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Köln, 10. April 2014. Im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung der Vivacon AG (ISIN 000604 8911), haben die Gläubiger der Gesellschaft beschlossen, die Eigenverwaltung aufzuheben und das Verfahren im Regelinsolvenzverfahren weiterzuführen. Zum Insolvenzverwalter wurde der bereits zuvor als Sachwalter der Vivacon AG tätige Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt. Der Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, den Betrieb vorläufig fortzuführen, um in Betracht kommende Sanierungsszenarien weiter zu verfolgen. Die Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde abgelehnt, zustimmungspflichtige Geschäfte werden in Zukunft im Rahmen der Gläubigerversammlung zur Abstimmung gestellt. Von der Erstellung eines Insolvenzplanes wird zunächst abgesehen.
Die Aktie:
ISIN: DE0006048911 WKN: 604891 Marktsegment: Regulierter Markt, General Standard Handelsplätze: Frankfurt, XETRA, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, München, Berlin
Mehr Informationen zur Vivacon AG finden sie unter:
Loewe AG, Kronach Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Emittenten wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE000A1X3W34, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 08.10.2014 wirksam.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Thema von Mittachmahl im Forum operativ tätige AGs
SCHULER AG: Delisting
SCHULER AG / Schlagwort(e): Delisting
04.04.2014 09:23
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Göppingen, 4. März 2014 - Der Vorstand der Schuler AG hat heute beschlossen, den Widerruf der Börsenzulassung der Aktien der Schuler AG (Delisting) zu beantragen. Der Vorstand wird bei allen Börsen, an denen die Aktien der Schuler AG im Regulierten Markt gehandelt werden (Frankfurter Wertpapierbörse und Börse Stuttgart), den Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt beantragen. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf sechs Monate nach seiner Veröffentlichung durch die jeweilige Börsengeschäftsführung wirksam wird. Anschließend werden die Aktien der Schuler AG nicht mehr im Regulierten Markt handelbar sein.
04.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
21.03.2014 08:47
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 95,77% (entspricht 1676016 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 1750000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 5,03% (entspricht 88002 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 5,03% (entspricht 88002 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 90,74% (entspricht 1588014 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Ausübungszeitraum: von 17.03.2014 bis 01.04.2014 Fälligkeit: Verfall:
21.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
PTA-Adhoc: Sunways AG: Sunways AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Konstanz (pta021/20.03.2014/23:50) - 20. März 2014 - Der Vorstand der Sunways AG (SWW:GR, SWWG.DE, ISIN DE0007332207) hat heute wegen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens den Beschluss gefasst, morgen beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Der Antrag wird das Vermögen der deutschen Konzerngesellschaften, also der Sunways AG mit Sitz in Konstanz und ihrer hunderprozentigen Tochtergesellschaft, der Sunways Production GmbH mit Sitz in Arnstadt, betreffen. Angestrebtes Ziel ist ein Insolvenzplanverfahren, das den Erhalt der Sunways AG als börsennotierter Gesellschaft auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungskonzeptes und nach einem Vergleich mit den Gläubigern des Unternehmens ermöglicht. Der Vorstand hat bereits Gespräche mit potenziellen Investoren aufgenommen und wird diese auch nach Antragstellung fortführen.
ISIN(s): DE0007332207 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin
Thema von Mittachmahl im Forum operativ tätige AGs
cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges
26.02.2014 18:11
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
--------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 32 der Freiverkehrsordnung der Niedersächsischen Börse zu Hannover entsprechend § 15 WpHG
26.02.2014 ]
WKN: 500910
ISIN: DE0005009104
cash.life AG: Rückstellungsbildung, Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz
Der Vorstand zeigt hiermit an, dass aufgrund der Bildung einer Rückstellung ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der cash.life AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG).
Hintergrund ist der bereits in den Meldungen vom 17.07.2013 sowie vom 24.09.2013 bekannt gemachte Sachverhalt. Die Finanzverwaltung hat nunmehr zu erkennen gegeben, dass sie einer Billigkeitslösung derzeit nicht zustimmen wird, sondern geänderte Steuerbescheide erlassen wird. Die Gesellschaft ist weiterhin der Ansicht, dass die Ansicht der Finanzverwaltung unzutreffend ist und wird mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die geänderten Steuerbescheide vorgehen, wenn diese erlassen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben sich im Hinblick auf die zu erwartenden Steuerbescheide entschlossen, eine Rückstellung in Höhe von EUR 222.880.000,00 zu bilden, die zu einem bilanziellen Verlust führt, der die Höhe des hälftigen Grundkapitals übersteigt. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einladung wird zeitnah mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Die Fortführung der Gesellschaft (,Going Concern') ist nach Auffassung des Vorstands und Aufsichtsrats auf Basis aktueller Planungen gegenwärtig gesichert, da eine Vereinbarung mit der Finanzverwaltung es der Gesellschaft ermöglicht, trotz der drohenden Steuernachforderung einstweilen von einem Insolvenzantrag abzusehen. Die Gesellschaft geht gegenwärtig davon aus, dass eine Insolvenzantragspflicht auch bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens nicht vorliegen wird. Im Falle eines Obsiegens im gerichtlichen Verfahren entfällt die aus der Steuerfestsetzung resultierende bestandsgefährdende Wirkung endgültig.
Pullach, den 26. Februar.2014
Der Vorstand
cash.life AG Dr.-Gustav-Adolph-Str. 2 82049 Pullach Deutschland
WKN: 500910 ISIN: DE0005009104 Handel: Freiverkehr der Niedersächsischen Börse zu Hannover
26.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
IVG Immobilien AG: Niederlegung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Bonn
IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Insolvenz
24.02.2014 12:22
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Ad hoc-Mitteilung bei Niederlegung des Insolvenzplans gemäß § 234 InsO
IVG Immobilen AG: Niederlegung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat heute den von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesell-schaft) eingereichten Insolvenzplan zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäfts-stelle des Gerichts niedergelegt. Der niedergelegte Insolvenzplan sieht unter anderem die folgenden Maßnahmen zur Schaffung einer soliden und marktfähigen Kapital- und Finanzierungsbasis vor:
(i) Einen sogenannten debt-to-equity swap, in dessen Rahmen das Grundkapital der Gesellschaft zunächst auf Null herabgesetzt wird, ehe die Gläubiger (a) des syndizierten Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September 2007/13. April 2012 (SynLoan I), (b) des bilateralen Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2012 (LBBW-Kredit) sowie (c) der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) im Rahmen einer sich anschließenden Kapitalerhöhung - unter Ausschluss des Bezugsrechts der Alt-Aktionäre - die wirtschaftliche Möglichkeit erhalten, 100% der neu auszugebenden Aktien an der Gesellschaft zu erwerben. Das Zeichnungsrecht der vorgenannten Gläubigergruppen bzw. deren Recht zum Erwerb von Finanzinstrumenten an den neu zu gründenden Holdinggesellschaften verteilt sich im Verhältnis ca. 80% (Gläubiger des SynLoan I und des LBBW-Kredits) zu ca. 20% (Gläubiger der Wandelanleihe). Die Kapitalherabsetzung auf Null im Rahmen des debt-to-equity swaps hat zur Folge, dass die Börsennotierung der Gesellschaft endet. Unabhängig hiervon wird die Gesellschaft kurzfristig bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen, vom Prime Standard in den General Standard des dortigen regu-lierten Marktes zu wechseln.
(ii) Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund des Kreditvertrags über EUR 1.047,4 Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II) werden gestundet und während des Stundungszeitraumes verzinst.
(iii) Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sind im niedergelegten Insolvenzplan keine Regelungen vorgesehen, so dass diese mit Rechtskraft des gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der Insolvenzordnung als erlassen gelten.
(iv) Die allgemeine Planquote beträgt gemäß dem niedergelegten Insolvenzplan 60%. Gesicherten Gläubigern und Gläubigern mit Sonderrechten werden im niedergelegten Insolvenzplan erhöhte Planquoten als Gegenleistung für die Aufgabe ihrer Sicherheiten und Sonderrechte angeboten. Die Höhe dieser er-höhten Planquoten hängt insbesondere von dem Umfang der Sicherungs- und Sonderrechte ab und liegt gemäß dem niedergelegten Insolvenzplan zwischen 68% und 80%; für die Gläubiger der Wandelanleihe beträgt diese erhöhte Planquote 68%.
24.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Die Preisermittlung im Freiverkehr für die Aktien der Solutronic AG - WKN A1E8NE / ISIN DE000A1E8NE7 - wird mit Ablauf Montag, dem 17. Februar 2014 e i n g e s t e l l t.
Elektronischer Handel, EDV-Nr. 6183
Stuttgart, den 17. Februar 2014 BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE
aleo solar AG: Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
aleo solar AG / Schlagwort(e): Sonstiges
12.02.2014 17:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Das Liquidationsverlangen der Robert Bosch GmbH vom 4. Februar 2014 hat erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der aleo solar AG zum 31. Dezember 2013, der derzeit aufgestellt wird. Der Vorstand der aleo solar AG teilt mit, dass nach neuesten Erkenntnissen zum 31. Dezember 2013 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Nach vorläufiger Einschätzung wird die aleo solar AG im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von -20 Mio. EUR ausweisen. Der Vorstand wird in der bereits angekündigten außerordentlichen Hauptversammlung den Aktionären gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erläutern. Abweichend von den bisherigen Erwartungen wird die aleo solar AG das Geschäftsjahr 2013 voraussichtlich mit einem EBIT von -100 Mio. Euro abschließen.
Die aleo solar AG ist aufgrund der Finanzierungszusagen der Robert Bosch GmbH weder insolvenzrechtlich überschuldet noch droht die Zahlungsunfähigkeit.
12.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG closed Einkaufsfinanzierung über Euro 1.500.000,00
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Marktbericht/Vorläufiges Ergebnis
11.02.2014 11:38
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG hat das Geschäftsjahr 2013 erfolgreich abgeschlossen. Erstmalig konnte im Rahmen der vorläufigen Zahlen bei in etwa gleichbleibendem Umsatz ein Jahresüberschuss von TEUR 118 ausgewiesen werden. Der guten Ordnung halber wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um vorläufige Zahlen vor Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer und Feststellung durch den Aufsichtsrat handelt.
Am 07.02.2014 konnte eine mehrjährige Einkaufsfinanzierung in Höhe von Euro 1.500.000,00 zu guten Konditionen abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Finanzierungshilfe hat die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG nun mehr die Möglichkeit in allen Sparten ihre Produkte kontinuierlich zu vertreiben und entsprechende Umsatzzuwächse zu erzielen. Neben dem Haarpflegeproduktbereich, bei dem naturgemäß eine starke Kundennachfrage vorhanden ist, konnten auch im Industrieprojektbereich (vor allem Automotive) sehr interessante Projektmöglichkeiten akquiriert werden.
Die vorhandenen Marktansätze werden durch entsprechende Marketingmaßnahmen und Vertriebskampagnen sowie im Haarpflegeproduktbereich in den letzten Monaten entwickelte, neue innovative Bürstenprodukte unterstützt und weiterentwickelt.
Bernd Menzel, Alleinvorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: 'Nachdem wir in den letzten Jahren unsere Ertragssituation jährlich verbessern konnten, haben wir nun mehr mit dem Abschluss der Einkaufsfinanzierung die Basis für Umsatz- und Geschäftsausweitungen für die Folgejahre nachhaltig stärken können.'
11.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Panamax Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Panamax Aktiengesellschaft
10.02.2014 16:45
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 71,62% (entspricht 1131006 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 1579160
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 66,62% (entspricht 1052048 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 5,00% (entspricht 78958 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Vertrag vom 05.02.2014. Die Erwerbsmöglichkeit bezogen auf 1.052.048 Aktien an der Panamax AG basiert auf der Verpfändung der entsprechenden Anzahl von Aktien an der Panamax AG.
10.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:
Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Rechtssache
10.02.2014 16:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Das Landgericht München I (Az.: 15 HK O 6740/13) hat die Klage der Good Time Holding GmbH auf Bezahlung von EUR 854.958,91 nebst Zinsen seit 27.12.2012 mit Endurteil vom 10.02.2014 abgewiesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
10.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wiesbaden, 07. Februar 2014. Die Deutsche Börse AG in Eschborn hat der KINGHERO AG mitgeteilt, dass sie die Einbeziehung der Wertpapiere der KINGHERO AG (ISIN DE000A0XFMW8) in den Entry Standard kündigt.
Gemäß Paragraf 23 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse tritt die Wirkung der Kündigung nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen voraussichtlich am 20. März 2014 in Kraft.
Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Handel der Wertpapiere im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt entfallen sämtliche Rechte und Pflichten der KINGHERO AG im Zusammenhang mit der Einbeziehung in den Entry Standard.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
KINGHERO AG Hagenauer Str. 47 65203 Wiesbaden Tel: +49 (0)611 335 497 28 Fax: +49 (0)611 335 497 29
Kirchhoff Consult AG Andreas Friedemann Tel: +49 (0)40 60 91 86 0 andreas.friedemann@kirchhoff.de
Risikohinweis zu den Zukunftsaussagen Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben; sie beruhen stattdessen auf KINGHERO's derzeitigen Ansichten und Erwartungen und die diesen zugrundeliegenden Annahmen hinsichtlich in der Zukunft liegender Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß zahlreichen Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Der Eintritt jeder dieser Risiken und Unsicherheiten sowie das Herausstellen der Unrichtigkeit der Annahmen, auf welchen die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, könnte zu erheblich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichenden Ergebnissen führen. KINGHERO übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Jegliche zukunftsgerichtete Aussage bezieht sich deshalb nur auf den Tag, an dem sie gemacht wird.
07.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Landgericht München I Bekanntmachung des Landgerichts München I
Az. 5 HK O 17890/13
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Tracom Holding AG i.L. anhängig. Antragsgegnerin ist die Midas GmbH mit Sitz in 82031 Grünwald.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten (ehemaligen) Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Pluta Dachauer Straße 31 80335 München Tel.: 0 89 59 99 88 10
CineMedia Film Aktiengesellschaft Geyer-Werke, Grünwald, Landkreis München Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0005433007, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 31.07.2014 wirksam.
Gontard & MetallBank AG: Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung
Gontard & MetallBank AG i.I. / Schlagwort(e): Delisting/Insolvenz
30.01.2014 08:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung der Gontard & MetallBank AG i.I.
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gontard & MetallBank AG, Frankfurt am Main (HRB 42596 AG Frankfurt/Main) beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens (AG Frankfurt/Main - Az: 810 IN 493/02 G) Anträge auf Widerruf der Börsenzulassung nach §§ 39 Abs. 2 S. 1, 43 BörsG (sog. Delisting innerhalb des eröffneten Verfahrens) zu stellen.
Die Anträge sind mit sofortiger Wirkung kurzfristig einzureichen, da das Eigenkapital der Gontard & MetallBank AG i.I. vollständig aufgezehrt ist und Zahlungen hierauf nach § 199 S. 2 InsO im Insolvenzverfahren mit Sicherheit nicht zu erwarten sind. Darüber hinaus steht inzwischen ebenfalls fest, dass die Börsennotierung weder im Wege einer Restrukturierung noch einer Sanierung (im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens) für spätere Kapitalerhöhungen genutzt wird. Folglich besteht kein Zweifel mehr daran, dass den zum Börsenhandel zugelassenen Aktien und den emittierten Genußscheinen unabwendbar keinerlei innerer materieller Wert mehr zukommt.
Zwar schreibt § 39 Abs. 2 S. 2 BörsG vor, den Anlegerschutz beim Delisting zu wahren. Jedoch ist nach ständiger und einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hierzu keine vorherige Einberufung einer Hauptversammlung der Insolvenzschuldnerin vorzunehmen. Auch greifen vorliegend mangels Bedürfnisses nach Minderheitenschutz die Vorgaben zur Unterbreitung eines Pflichtangebots nicht.
Prof. Dr. Klaus Pannen
als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gontard & MetallBank AG
Rückfragenhinweis:
Prof. Dr. Klaus Pannen Insolvenzverwalter Tel.: +49 40 320 857 0 e-mail: kpannen@profpannen.de
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