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Tantalus Rare Earths AG / Schlagwort(e): Unternehmen/
01.03.2011 / 10:05
Düsseldorf, 28.02.2011 - Der Vorstand der Tantalus Rare Earths AG hat am 28.02.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 28.02.2011 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 2.057.069 EUR, das eingeteilt ist in 2.057.069 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 EUR, um einen Betrag von bis zu 200.000 EUR auf bis zu 2.257.069 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen. Ausgegeben werden sollen bis zu 200.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2011. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist aufgrund § 4 Abs. 6 der Satzung ausgeschlossen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1 je Aktie zuzüglich 22 EUR Aufgeld je Aktie, also 23,- EUR je Aktie.
Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen zur Finanzierung der Explorationstätigkeiten der Enkelgesellschaft Tantalum Rare Earths SARL verwendet werden.
Über Tantalus Rare Earths AG Die Mission der Tantalus Rare Earths AG besteht in der Aufsuchung, Selektion und Entwicklung von Rohstoffvorkommen der Seltenen Erden außerhalb Chinas. Als Holdingsitz wurde Düsseldorf, Deutschland gewählt. Dort befindet sich auch der administrative Mittelpunkt der Tantalus Rare Earths AG. Derzeit besteht das Beteiligungsportfolio aus einer 100 % Beteiligung am Tantalus-Projekt in Madagaskar.
Tantalus Rare Earths AG Berliner Allee 12 40212 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 (0)211 52391 430 Telefax: +49 (0)211 52391 200 e-Mail: contact [at] tre-ag.com Internet: http://www.tre-ag.com/
01.03.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Driver & Bengsch AG tritt Berichterstattung über die Tochter Accessio AG entgegen
Driver & Bengsch AG / Finanzen
05.08.2010 18:05
Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
Driver & Bengsch AG tritt Berichterstattung über die Tochter Accessio AG entgegen
Itzehoe, 4.08.2010 - Die Driver & Bengsch AG tritt der aus ihrer Sicht einseitigen Berichterstattung anlässlich der Insolvenz ihrer Tochtergesellschaft Accessio AG entschieden entgegen.
Der Vorstand der Driver & Bengsch AG bedauert den Schritt der Gesellschaft in die Insolvenz. Allerdings konnte die bilanzielle Überschuldung zum 30.6.2010 weder durch werterhellende Faktoren ausgeräumt, noch für die Zukunft eine positive Fortführungsprognose erzielt werden. Die Insolvenzanmeldung war daher im Ergebnis unvermeidlich.
Unrichtig ist allerdings der durch aktuelle Medienberichte erweckte Eindruck, die Accessio AG habe sich wegen einer Vielzahl von gegen sie ergangenen Urteilen in die Insolvenz 'flüchten müssen'. Zum Zeitpunkt der Insolvenz lag kein einziges rechtskräftiges Urteil gegen die Accessio AG vor, aus dem die Vollstreckung drohte. Jedes der vor dem LG Itzehoe anhängigen zivilrechtlichen Verfahren war und ist ausschließlich individuell zu beurteilen. Es gab daher auch in den letzten Wochen sowohl Urteile zu Gunsten wie leider auch zu Lasten der Accessio AG. Zudem hat sich die Gesellschaft in vielen Verfahren angemessen mit Klägern verglichen und alle Vergleiche stets vollständig erfüllt.
Auch der Vorstand der Driver & Bengsch AG bedauert selbstverständlich die vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzmarktkrise eingetretenen Kursverluste der Kunden der Accessio AG.
Deren Berater haben allerdings stets die nach dem Gesetz geforderten Kundenexplorationen betrieben und über die vermittelten Wertpapiere aufgeklärt. Zudem wurden mehrfach umfangreiche Kundenaufklärungen versandt. Auch wenn der Schwerpunkt der gehandelten Wertpapiere im Bereich von Mittelstandanleihen lag, hat die Gesellschaft nie am grauen Kapitalmarkt agiert, sondern ausschließlich börsennotierte frei handelbare Wertpapiere empfohlen. Sie hat sich nie Besitz an den Einlagen und Wertpapieren ihrer Kunden verschafft, sondern die Depotführung ausschließlich über die DAB bank AG in München abgewickelt. Den hoch renommierten DAB-Vermögensverwalter-contest konnte sie zudem mehrfach überzeugend gewinnen.
Zudem hat die Accessio AG ein in der Branche einzigartiges Telefonaufzeichnungssystem vorgehalten und Mitschnitte stets freiwillig zur Aufklärung einzelner Verfahren vor Gericht vorgelegt. Sie hat damit vor allen anderen deutschen Banken bereits sehr frühzeitig freiwillig eine Transparenz geschaffen, die der Gesetzgeber zuletzt im Rahmen der Neugestaltung der Anlegerschutzgesetze im August 2009 trotz entsprechender Forderungen von Verbraucherverbänden nicht durchsetzen konnte.
Verzerrt dargestellt ist auch die Berichterstattung über angebliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck. Dort sind bereits vor etwa 18 Monaten einige wenige Strafanzeigen aus dem Kreis der ehemals mehr als 43.000 Kunden der Accessio AG eingegangen. Die sehr umfangreichen Ermittlungen - an denen die Verantwortlichen umfangreich mitgewirkt haben - sind allerdings vor kurzem in nahezu allen Fällen mangels Tatverdacht eingestellt worden. Der von den Kunden geäußerte Betrugsverdacht hat sich dabei in keinem Fall erhärtet. Lediglich in wenigen Fällen haben Anzeigenerstatter gegen die Einstellungsverfügungen Beschwerde eingereicht, so dass diese wenigen Verfahren derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
Insoweit entbehrt der Vorwurf des Betruges gegenüber Organen bzw. Mitarbeitern der Accessio jeder tatsächlichen Grundlage.
WKN A1EMAT / ISIN DE000A1EMAT3 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2010
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Montag, dem 30. August 2010 um 14:00 Uhr
in Schuhbeck’s Check Inn Flugplatz Egelsbach/Außerhalb, 63329 Egelsbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. Vorlage des geprüften und festgestellten Einzelabschlusses der Infratec AG zum 31. Dezember 2009 sowie des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2009 und des – nicht geprüften – Konzernabschlusses der Infratec AG zum 31. Dezember 2009 mit dem Konzernlagebericht der Infratec AG für das Geschäftsjahr 2009; Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.
Die ordentliche Hauptversammlung in 2007 hat die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herrn Wolfgang Buchta und Herrn Dr. Thomas Milde bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2009 beschließt. Das dritte derzeit amtierende Mitglied, Herr Volker Rofalski, wurde per Amtsgerichtsbeschluss vom 25. Mai 2010 zum Aufsichtsrat bestellt.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2010 endet damit die Amtszeit der drei Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die folgenden Herren in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Herrn Dr. Thomas Milde, Rechtsanwalt, Griesheim bei Darmstadt 2. Herrn Volker Rofalski, Geschäftsführer der only natural munich GmbH, München 3. Herrn Dr Anton Stiffler, Investor, Gava, Spanien Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. 5. Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RWM GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Landstraße 15, 76547 Sinzheim zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals im Wege einer Sachkapitalerhöhung
Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital gegen Sacheinlagen um bis zu € 300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen Stückaktien, lautend auf den Inhaber, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je € 1,00, zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung soll der Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft gegen die Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG in Höhe von € 600.000,00 durch die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft dienen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Eintragung verschiedener bereits beschlossener Kapitalmaßnahmen im Handelsregister € 954.547 betragen wird, wird um bis zu € 300.000,00 auf bis zu € 1.254.547 erhöht durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
6.1 Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 300.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 1,00 je Aktie gegen Sacheinlage. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 2,00 (200%) je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2010 gewinnberechtigt. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH zugelassen, mit der Verpflichtung, dafür als Sacheinlage die Verbindlichkeit der Gesellschaft aus dem Darlehensvertrag mit der Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG in Höhe von € 600.000,00 mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft zu übernehmen und anschließend an die Gesellschaft abzutreten. Mit dieser Abtretung erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft. 6.2 Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde ohne Globalgewinnanteilsschein verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der neuen Aktien ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. 6.3 Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. 6.4 Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6 über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG
Der auf den 30. August 2010 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird unter anderem vorgeschlagen, das Grundkapital durch eine Sachkapitalerhöhung zu erhöhen.
1. Aufgrund des mit der Sachkapitalerhöhung einhergehenden Bezugsrechtsausschluss erstattet der Vorstand gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechtes folgenden Bericht:
Der in den oben unter Tagesordnungspunkten 6 vorgeschlagene Sachkapitalerhöhungsbeschluss dient der bilanziellen und liquiditätsmäßigen Sanierung der Gesellschaft durch die Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft seitens der Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von € 600.000,00 und anschließender Abtretung dieser Verbindlichkeit an die Gesellschaft. Durch diese Abtretung erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft, da Schuldner und Gläubiger identisch sind (so genannte Konfusion).
Die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH ist derzeit mit ca. 48,1 % an der Gesellschaft beteiligt, nach Eintragung der Durchführung verschiedener Kapitalmaßnahmen wird sie mit 13,6 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Die Beteiligung der Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH wird sich nach vollständiger Durchführung der Sachkapitalerhöhung auf ca. 34,3 % erhöhen.
Der Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ist angemessen, erforderlich und verhältnismäßig:
Die Gesellschaft befindet sich in einer Restrukturierungsphase. Durch mehrere in 2010 durchgeführte Barkapitalmaßnahmen konnte die Gesellschaft frische liquide Mittel in Höhe von insgesamt ca. EUR 950.000,00 einwerben. Nach Eintragung der Durchführung dieser Kapitalmaßnahmen im Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 954.547 betragen, eingeteilt in 954.547 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,– je Aktie.
Diese Kapitalmaßnahmen sollen ergänzt werden, durch eine Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (sog. Debt-to-Equity-Swap). Dies soll die Bilanzstruktur der Gesellschaft weiter verbessern. Der Bezugsrechtsausschluss dient dem Zweck, die Einbringung einer Verbindlichkeit der Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG in Höhe von € 600.000,00 zu ermöglichen und ist damit geeignet, eine nachhaltige Sanierung der Gesellschaft zu erreichen. Handlungsalternativen durch Beschaffung der notwendigen Liquidität über Barkapitalmaßnahmen oder Kreditaufnahmen in der Höhe der erforderlichen Mittel von € 600.000,00 bestanden nicht. Die derzeitige Situation des Kapitalmarktes und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ließen eine Mittelbeschaffung dieser Größenordnung über die Kapitalmärkte nicht zu. Die Gesellschaft hat somit ein existentielles Interesse daran, dass ihre Darlehensverbindlichkeiten dadurch reduziert werden, dass die Infratec plus Beteiligungsgesellschaft mbH diese zunächst von der Vereinigte Volksbank Griesheim-Weiterstadt eG erwirbt und anschließend die übernommene Verbindlichkeit an die Gesellschaft abgetreten wird. Auf diese Weise erlischt die Forderung, da Schuldner und Gläubiger identisch sind.
Der Ausgabebetrag in Höhe von EUR 2,– ist angemessen. Der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft lag in den letzten 6 Monaten vor Veröffentlichung dieser Einladung in der Regel ganz erheblich unter dem Ausgabebetrag von EUR 2,-.
Der angestrebte Nutzen für die Gesellschaft wiegt folglich den verhältnismäßigen Beteiligungs- und Stimmrechtsverlust der vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre auf. Auslage von Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter www.infratec-ag.de zugänglich. Sie werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:
― der Einzelabschluss der Infratec AG zum 31. Dezember 2009, der Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 ; ― Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6 über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes gemäß § 186 Abs. 4, Satz 2 AktG im Zusammenhang mit der Sachkapitalerhöhung. Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung € 270.000,00 und ist eingeteilt in 270.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 270.000.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im elektronischen Bundesanzeiger.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 23. August 2010, unter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 9. August 2010 beziehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes sowie die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 23. August 2010 unter folgender Adresse zugehen:
Infratec AG c/o Art-of-Conference – Martina Zawadzki – Hauptversammlungs- & Konferenz-Organisation Böblinger Straße 26 70178 Stuttgart
Fax: 0711-4709-713 E-Mail: infratec@art-of-conference.de Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilt werden, sind schriftlich zu erteilen.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an: Infratec AG, Werner-von-Siemens-Str. 7, 64625 Bensheim. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.infratec-ag.de unverzüglich veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im Internet unter www.infratec-ag.de veröffentlicht.
Gestern im eBanz die Einladungen zur HV der Private Assets AG und der DumpCar AG incl. Kurzversion der Zahlen zu 2009. Wie zu erwarten desaströs. Am Firmensitz auf der Reichenau kein Firmenschild mehr, keine Namen an den Klingeln und auch nix am Briefkasten. Abgeseilt?
Paketeria AG: Berliner Finanzamt macht den Weg frei für die mögliche Insolvenzaufhebung der Paketeria AG - Einreichung des Insolvenzplans an das Insolvenzgericht
Paketeria AG / Insolvenz
16.07.2010 08:00
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berliner Finanzamt macht den Weg frei für die mögliche Insolvenzaufhebung der Paketeria AG Einreichung des Insolvenzplans an das Insolvenzgericht
Paketeria AG / Insolvenz
ISIN:DE000A0STYL7
Berlin, 16. Juli 2010
Der Insolvenzverwalter des Berliner Unternehmens Paketeria AG, Herr Christoph Rosenmüller hat vom Berliner Finanzamt eine schriftliche Mitteilung erhalten, dass ein Sanierungsgewinn nicht besteuert wird. Der frühere Vorstand der Paketeria AG, Herr Andy Rösch und der Aufsichtsrat hatten dem Finanzamt mitgeteilt, dass das erfolgreiche Mehrwertfilialkonzept für Banken fortgeführt werden soll. Mit der Einbringung des Geschäftes der MMB Medical Marketing Berlin soll ein zweiter Geschäftsbereich aufgebaut werden.
Die Mitteilung war der entscheidende letzte Meilenstein vor der Gläubigerversammlung zur Aufhebung der Insolvenz der Paketeria AG.
Der Insolvenzverwalter wird auf Basis der Mitteilung des Finanzamtes den Insolvenzplan beim Insolvenzgericht einreichen. Das Gericht wird dann den Termin zur Gläubigerversammlung bekanntgeben.
Die MMB GmbH hatte dem Insolvenzverwalter ein Angebot zur Aufhebung der Insolvenz der Paketeria AG mit einer Frist bis zum 31. August 2010 unterbreitet. Zur Aufrechterhaltung des Angebots ist es notwendig, dass die Gläubigerversammlung im August stattfindet.
Kontakt:
Andy Rösch Medical Marketing Berlin GmbH
Buckower Damm 114 12349 Berlin Tel.: 030/53096768 andy.roesch@medical-marketing-berlin.com
Dr. Ulrich Franz Aufsichtsratsmitglied Paketeria AG Ulrich.franz@gmx.net
Nachricht vom 15.07.2010 | 14:56 Corporate Equity Partners AG: Marcus Johst lehnt Verwaltungsratsposten ab
Corporate Equity Partners AG / Hauptversammlung/Personalie
15.07.2010 14:56
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Gesellschaft gibt bekannt, dass der anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 18. Juni 2010 neu in den Verwaltungsrat gewählte Herr Marcus Johst das Mandat nicht angenommen hat. Der Verwaltungsrat zur Ablehnung von Marcus Johst: 'Wir sind enttäuscht, dass Herr Johst nicht bereit ist, seine Fähigkeiten zur Förderung des Gesellschaftszweckes zur Verfügung zu stellen, umsomehr als er mit Kritik gegenüber der Gesellschaft in der Vergangenheit nicht zurückgehalten hat.'
Kontakt: Oliver Krautscheid oliver.krautscheid@corporate-equity.com
Für die, die sich noch erinnern: Die Emissionsabzocker mit der Euro-Disney Übernahme Story....
SHAB: 058 / 2010 vom 24.03.2010 (Seite 23) Center-Tainment AG in Liquidation, in Zug, CH-280.3.008.766-9, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 183 vom 21.09.2007, S. 19, Publ. 4121284). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 HRegV von Amtes wegen gelöscht, nachdem kein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.
eingetragen im Amtsgericht Hamburg unter HRB 92385 Einladung zur Gläubigerversammlung
durch die PONAXIS AG, Hamburg, betreffend die 1.
9,5% Inhaberschuldverschreibung von 2008 / 2016 der PONAXIS AG, Hamburg, im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 30.000.000,00 und gegenwärtig noch valutierenden Gesamtnennbetrag von EUR 9.104.600,00 (ISIN DE000A0XXW36, WKN A0XXW3), sowie
2.
8,5% Inhaberschuldverschreibung von 2005 / 2011 der PONAXIS AG, Hamburg, im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 (ISIN DE000A0EUCD8, WKN A0EUCD). Wir laden sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Schuldverschreibungen (nachfolgend zusammen „Anleihegläubiger“) zu der am 23. Dezember 2009 um 10.00 Uhr
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg stattfindenden
Gläubigerversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Art der Abstimmung
Die PONAXIS AG schlägt vor, nach Eröffnung der Versammlung Herrn Rechtsanwalt Friedrich W. Bormann, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrates der PONAXIS AG, zum Vorsitzenden und Versammlungsleiter zu bestimmen.
Daneben schlägt die PONAXIS AG vor, Folgendes zu beschließen:
Der Versammlungsleiter wird hiermit ermächtigt, die in der Versammlung geltenden Abstimmungsmodalitäten festzulegen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt.
2. Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen
Die PONAXIS AG hat am 07. November 2009 gem. § 92 Abs. 1 AktG den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird nach derzeitiger Planung mit der ordentlichen Hauptversammlung 2009 am 29. Dezember 2009 verbunden.
Die Emittentin möchte mit Rücksicht auf die aktuelle Liquiditätssituation, zukünftig benötigte Mittel für den eigenen Geschäftsbetrieb sowie die Unterstützung und Weiterentwicklung ihrer Beteiligungen und Tochtergesellschaften sowie ausbleibender bzw. unzureichender zeitnaher Erträge ihrer Beteiligungsgesellschaften das Risiko vermeiden, zum 01. Januar 2010 und danach die weiteren Zinszahlungstermine nicht bzw. nicht vollständig bedienen zu können.
Die Emittentin schlägt vor, durch folgenden Beschluss gemäß den Voraussetzungen des § 11 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner zuletzt gültigen Fassung (das „Schuldverschreibungsgesetz“ - SchuldVG)
a) die Anleihebedingungen der 9,5% Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016 der PONAXIS AG, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, ISIN DE000A0XXW36, WKN A0XXW3,
sowie b) die Anleihebedingungen der 8,5% Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 der PONAXIS AG, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, ISIN DE000A0EUCD8, WKN A0EUCD,
wie folgt zu ändern: 2.1 Stundung, Verzinsung und Zinszahlung der Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016
Für die Zeit seit dem 01. Juli 2009 (letzter Zinszahlungstermin) bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 wird die Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016 mit 5,00% verzinst.
Die Zahlung der seit dem Zinstermin 01. Juli 2009 entstandenen und bis zum 30. Juni 2012 entstehenden Zinsen in Höhe von 5,00% p.a. wird zinslos bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 gestundet.
§ 2 Absatz (1) der Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016 wird wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck):
„Die Schuldverschreibungen werden vom 01. Oktober 2008 an bis zum 30. Juni 2009 mit jährlich 9,50%, beginnend mit dem 01. Juli 2009 für den Zeitraum bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 mit jährlich 5,00%, sowie beginnend mit dem 01. Juli 2012 bis zur Endfälligkeit wiederum mit jährlich 9,50% verzinst. Die Zinsen sind kalenderhalbjährlich nachträglich am 01. des folgenden Monats eines jeden Kalenderhalbjahres fällig, erstmals jedoch am 01. Januar 2009, anschließend jeweils am 01. Januar und 01. Juli jeden Jahres (jeweils ein „Zinstermin“). Abweichend von vorstehendem Satz wird die Zahlung der seit dem Zinstermin 01. Juli 2009 entstandenen und bis zum 30. Juni 2012 entstehenden Zinsen bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 zinslos gestundet. Die gestundeten Zinsen sind mit dem nächsten Zinszahlungstermin (01. Juli 2012) zu zahlen. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag voran geht, und zwar auch dann, wenn der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag ist. „Bankarbeitstag“ ist ein Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt/Main sowie die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zahlungen abwickeln.“
Die übrigen Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016 bleiben unverändert.
2.2. Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011
Die am 01. Juli 2005 beginnende und ursprünglich am 01. Juli 2011 endende Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 wird um drei Jahre bis zum 01. Juli 2014 verlängert.
§ 3 Absatz (1) der Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 wird wie folgt geändert (Änderungen im Fettdruck):
„Die Emittentin verpflichtet sich, die Teilschuldverschreibungen am 01. Juli 2014 („Endfälligkeitstag“ / „Fälligkeitstag“) zum Nennbetrag zurückzuzahlen.“
2.3. Stundung, Verzinsung und Zinszahlung der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011
Für die Zeit seit dem 01. Juli 2009 (letzter Zinszahlungstermin) bis zum 30. Juni 2012 wird die Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 mit 5,00% p.a. verzinst.
Die Zahlung der seit dem Zinstermin 01. Juli 2009 entstandenen und bis zum 30. Juni 2012 entstehenden Zinsen in Höhe von 5,00% p.a. wird zinslos bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 gestundet.
§ 2 Absatz (1) der Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 wird wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck):
„Die Teilschuldverschreibungen werden vom 01. Juli 2005 an bis zum 30. Juni 2009 mit jährlich 8,5%, beginnend mit dem 01. Juli 2009 für den Zeitraum bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 mit jährlich 5,0%, sowie beginnend mit dem 01. Juli 2012 bis zur Endfälligkeit wiederum mit jährlich 8,5% verzinst. Die Zinsen sind kalenderhalbjährlich nachträglich am 01. des folgenden Monats eines jeden Kalenderhalbjahres fällig, erstmals am 01. Januar 2006, anschließend jeweils am 01. Juli und 01. Januar jeden Jahres (jeweils ein „Zinstermin“). Abweichend von vorstehendem Satz wird die Zahlung der seit dem Zinstermin 01. Juli 2009 entstandenen und bis zum 30. Juni 2012 entstehenden Zinsen bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 zinslos gestundet. Die gestundeten Zinsen sind mit dem nächsten Zinszahlungstermin (01. Juli 2012) zu zahlen. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag voran geht, und zwar auch dann, wenn der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag ist. „Bankarbeitstag“ ist ein Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt/Main sowie die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zahlungen abwickeln.“
Die übrigen Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 bleiben unverändert.
Ein Beschluss der Gläubigerversammlung, durch welchen Rechte der Gläubiger aufgegeben oder beschränkt werden, bedarf gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 SchuldVG der Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen. Darüber hinaus muss die Mehrheit mindestens die Hälfte des Nennwerts der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen und, wenn dieser nicht mehr als zwölf Millionen Deutsche Mark (umgerechnet EUR 6.135.502,5743) beträgt, mindestens zwei Drittel des Nennwerts erreichen; beträgt der Nennwert der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen weniger als sechzehn Millionen Deutsche Mark (umgerechnet EUR 8.180.670,0991), aber mehr als zwölf Millionen Deutsche Mark (umgerechnet EUR 6.135.502,5743), so muss die Mehrheit acht Millionen Deutsche Mark (umgerechnet EUR 4.090.335,0495) erreichen, § 11 Abs. 2 Satz 2 SchuldVG. Kommt in einer Gläubigerversammlung zwar die erforderliche Mehrheit nach § 11 Absatz 2 Satz 1 SchuldVG, nicht aber die nach § 11 Absatz 2 Satz 2 SchuldVG zustande, kann der Schuldner, d.h. die PONAXIS AG, alsbald eine zweite Versammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, falls die Versammlung der Anleihegläubiger dies mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt. Die zweite Versammlung der Anleihegläubiger beschließt (dann) ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Inhaberschuldverschreibung mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen. Die zweite Versammlung darf nicht vor dem Ablauf der ersten Versammlung einberufen werden.
Die PONAXIS AG schlägt daher vorsorglich für den Fall, dass in Bezug auf einzelne oder alle Beschlüsse der Tagesordnung der hiermit eingeladenen Gläubigerversammlung am 23. Dezember 2009 zwar die nach § 11 Absatz 2 Satz 1 SchuldVG erforderliche Mehrheit, nicht aber die nach § 11 Absatz 2 Satz 2 SchuldVG erforderliche Mehrheit für die Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 bzw. die Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016 zustande kommt, vor, Folgendes zu beschließen:
„Gemäß § 11 Absatz 5 SchuldVG wird alsbald eine zweite Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, die mit der Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Schuldverschreibungen beschließen kann.“
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen. Stimmberechtigt sind diejenigen Gläubiger, die ihre Schuldverschreibungen spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Bundesbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung für geeignet erklärten Stelle als Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Inhaberschuldverschreibungen mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden Bescheinigung („Sperr-Bescheinigung“) über diese erfolgte Hinterlegung ist ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zu Beginn der Gläubigerversammlung vorzulegen.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist schriftliche Form erforderlich und genügend.
Die PONAXIS AG bietet den Gläubigern den Service an, sich entsprechend ihren Weisungen durch die von der PONAXIS AG benannten Stimmrechtsvertreter:
oder Frau Kirsten Diedrichsen, Mitarbeiterin der PONAXIS AG, in der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. Diese üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Gläubiger erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Formulare, die zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter verwendet werden können, sind bei der PONAXIS AG, Frau Kirsten Diedrichsen, ABC-Straße 21, 20354 Hamburg, Tel. 040/3099740, Fax 040/30997479, E-Mail investor@ponaxis.de erhältlich. Die schriftliche Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum Ablauf des 16.12.2009 (24:00 Uhr MEZ) beim Stimmrechtsvertreter der PONAXIS AG unter der vorgenannten Adresse eingehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.
eingetragen im Amtsgericht Hamburg unter HRB 92385 Absage der Gläubigerversammlung
betreffend die 1.
9,5% Inhaberschuldverschreibung von 2008 / 2016 der PONAXIS AG, Hamburg, im ursprünglichen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 30.000.000,00 und gegenwärtig noch valutierenden Gesamtnennbetrag von EUR 9.104.600,00 (ISIN DE000A0XXW36, WKN A0XXW3), sowie
2.
8,5% Inhaberschuldverschreibung von 2005 / 2011 der PONAXIS AG, Hamburg, im Gesamtnennbetrag von EUR 5.000.000,00 (ISIN DE000A0EUCD8, WKN A0EUCD). Die für den 04. Dezember 2009 einberufene Gläubigerversammlung findet nicht statt. Der Termin ist aufgehoben. Die Gläubigerversammlung wird erneut eingeladen.