http://www.finanznachrichten.de/nachrich...ngebots-015.htm
Bekanntmachung über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der Deutschen Cannabis AG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutschen Cannabis AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der HRB 131743 B (nachfolgend auch die "Gesellschaft") vom 11. April 2017 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.761.730,00 um bis zu EUR 3.761.730,00 auf bis zu EUR 7.523.460,00 durch Ausgabe von bis zu 3.761.730 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zu erhöhen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.620.699,00 durch Ausgabe von bis zu 3.620.699 auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie auf bis zu EUR 7,382.429,00 zu erhöhen (die "Neuen Aktien"). Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2011 gewinnberechtigt.
Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 1,00 je Aktie festgesetzt (der "Bezugspreis").
Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Herr Carsten Michael Siegemund, Moorfuhrtweg 4, D-22301 Hamburg, und die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Poppenbüttler Hauptstr.3, D-22399 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der HRB 136254, sind berechtigt, im Falle einer Zeichnung ihre Einlagenverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung einer Sacheinlage von bis zu 100% der Geschäftsanteile der Medicann Handels GmbH i.Gr., Hamburg, zu erbringen.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von der ACON Actienbank AG, München, zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet und übernommen werden (mittelbares Bezugsrecht), §§ 185, 186 Abs. 5 AktG. Die ACON Actienbank AG ist verpflichtet, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 (jeweils eine alte Aktie berechtigt zum Bezug von einer Neuen Aktien) zum Bezug anzubieten. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat ein Aktionär der Gesellschaft auf sein Bezugsrecht für 141.031 Aktien verzichtet.