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Thema: Arcandor ist pleite (WKN 627500)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 27
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Beitrag #20 von LordofShares am 01.02.2018 02:14   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Delisting vom Regulierten Markt Frankfurt

31.01.2018 | 14:45

Arcandor AG : Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wert-papierbörse (General Standard)

Arcandor AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Arcandor AG : Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wert-papierbörse (General Standard)

31.01.2018 / 14:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Arcandor AG: Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)

Essen, 31. Januar 2018 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Arcandor AG i.I./i.L., Herr Rechtsanwalt Hans-Gerd Jauch, Essen, hat soeben beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Arcandor AG i.I./i.L. (ISIN DE0006275001) zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zu beantragen. Der Insolvenzverwalter wird den Antrag bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse heute stellen.

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird der Widerruf drei Börsentage nach dessen Veröffentlichung wirksam.

Kontakt:

Thomas Schulz
Tel. +49 (0)171-8686482



31.01.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



Sprache: 	Deutsch
Unternehmen: Arcandor AG
Theodor-Althoff-Straße 2
45133 Essen
Deutschland
ISIN: DE0006275001
WKN: 627500
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hannover;
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange


Ende der Mitteilung DGAP News-Service

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #21 von LordofShares am 06.03.2018 02:04   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Delisting-Beschluss der Börse Frankfurt

05.03.2018

Beschluss

ARCANDOR Aktiengesellschaft i.I./i.L., Essen
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)

Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien der ARCANDOR Aktiengesellschaft i.I./i.L. gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2
und 3 Nr. 2a) BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 BörsO widerrufen. Der Widerruf
wird mit Ablauf des 8. März 2018 wirksam.

Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids wird angeordnet.

Frankfurt am Main, 5. März 2018

Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung

Quelle: Deutsche Börse


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #22 von aktiensammler am 01.02.2020 15:52   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Nach dieser DGAP-Meldung hat Clemens J. Vedder 21,5282 % an der Arcandor AG über einen Aktienkaufvertrag erworben.

Beitrag #23 von LordofShares am 09.02.2020 01:18   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 01.02.2020 15:52

Er hat die Beteiligung bereits wieder abgegeben - an die Scherzer & Co. AG. Diese will nun im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen, ob die Arcandor AG mittels eines Insolvenzplans sanierbar ist: DGAP-Adhoc


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #24 von LordofShares am 30.08.2020 21:36   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von LordofShares am 09.02.2020 01:18

Die Machbarkeitsstudie liegt inzwischen vor. Laut dieser ist "die Arcandor AG i.I./i.L. grundsätzlich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens sanierungsfähig". (Welch Erkenntnis, grundsätzlich ist JEDE Gesellschaft sanierungsfähig. Die eigentliche Frage ist doch, mit welchem Aufwand bzw. ob es wirtschaftlich sinnvoll ist.) Jetzt sucht man Investoren, die ein solches Insolvenzplanverfahren finanzieren würden: DGAP-Adhoc


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #25 von aktiensammler am 27.12.2023 00:01   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 161/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, zurzeit
führungslos,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der

23.11.2021.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
...

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de

Die Website www.arcandor.com ist auch nach so vielen Jahren, einschliesslich der Geschäftsberichte und Bilanzen, noch immer online.

Gegründet wurde die Gesellschaft, laut HR-Auszug, am 18.05.1920 (Satzungsdatum) als Karstadt Aktiengesellschaft und ist damit heute 103 Jahre alt. Die HV vom 08.07.1969 beschloss die Sitzverlegung von Hamburg (AG Hamburg, HRB 4814) nach Essen.

Mit HV-Beschluss vom 30.06.1999 wurde das GK von DM auf Euro (Stückaktien o. N.) umgestellt und 1:10 geplittet. Ausserdem beschloss die gleiche HV die Verschmelzung der "Schickedanz Handelswerte GmbH & Co. KG" auf die Karstadt Aktiengesellschaft und Umfirmierung in KARSTADT QELLE Aktiengesellschaft.

Beitrag #26 von aktiensammler am 27.12.2023 00:09   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Nur als Nachtrag, ganz am Rande des Geschehens um die (mögliche) Wiederbelebung des Mantels...

Ex-Arcandor-Aufsichtsräte zu 53,6 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt
...
In dem vom Insolvenzverwalter der Arcandor AG geführten Verfahren ging es um Schadenersatzansprüche gegen insgesamt elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien im Umfang von circa 175 Millionen Euro. Der Insolvenzverwalter stützt seine Forderung auf vermeintliche Pflichtverletzungen der Beklagten in Zusammenhang mit dem Verkauf und der sich anschließenden Rückanmietung der Warenhäuser, beruhend auf den sogenannten Oppenheim/Esch-Verträgen der Arcandor AG. Die Häuser sollen deutlich unter Marktwert an einen Fonds verkauft und zu überhöhten Konditionen wieder angemietet worden sein.
...
Das OLG hält Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen sechs frühere Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von bis zu circa 53,6 Millionen Euro für begründet. Zum Pflichtenkreis der verurteilten Aufsichtsratsmitglieder habe die Überwachung der Vorstandsmitglieder gehört, begründet das OLG seine Entscheidung. Diese Pflicht hätten sie im Hinblick auf die mit der Oppenheim/Esch-Gruppe geschlossenen Ausgangsverträge verletzt. Denn jedenfalls soweit der Aufsichtsrat im November 2006 empfohlen habe, von der Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder weiterhin abzusehen, obwohl am 04.12.2006 Verjährungseintritt drohte, hätten diese Beklagten ihre Aufsichtspflichten verletzt. Nach dem Ergebnis der vom OLG durchgeführten Beweisaufnahme sei dadurch ein Schaden in Höhe von 53.625.150,18 Euro entstanden.

OLG verneint Pflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder

Die gegen Vorstandsmitglieder, unter anderem den früheren Vorstandsvorsitzenden Middelhoff, für den sein Insolvenzverwalter den Rechtsstreit führt, gerichteten Ansprüche hält das OLG Hamm hingegen für unbegründet. Es seien keine Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder festzustellen. Insbesondere seien die von den Vorstandsmitgliedern zu verantwortenden Vertragsabschlüsse aufgrund anderer bereits bestehender vertraglicher Verpflichtungen nicht pflichtwidrig gewesen. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof gegen sein Urteil vom 24.11.2021 (Az.: I-8 U 73/12) nicht zugelassen. Die Parteien können daher nur noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.
...

Quelle: rsw.beck.de

Beitrag #27 von aktiensammler am 27.12.2023 00:11   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 27.12.2023 00:09

Dieses Verfahren ist noch lange nicht zu Ende...

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 161/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1783 eingetragenen ARCANDOR Aktiengesellschaft, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, zurzeit führungslos,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
08.12.2023.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
...

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de

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