Herzlich Willkommen in

LordofShares Börsenforum

- Qualität schlägt Quantität -

Hier finden Sie Diskussionen über in- und ausländische, seriöse und unseriöse Unternehmen, sowie Warnungen vor Betrügern, Abzockern und sonstigen Bauernfängern, die an der Börse ihr Unwesen treiben.
Melden Sie sich kostenlos an und diskutieren Sie mit !
[Impressum, Datenschutz und FAQ]
[Startseite]  [Suche]  [Links]   [Registrieren]  [Einloggen]

Thema: TC Unterhaltungselektronik AG - LG Köln weist Schadensersatzklage ab (WKN 745420)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 22
Anzahl Aufrufe: 2.162
Sortierung: normal
[« vorherige Seite] Seiten: 1 | 2
Beitrag #20 von aktiensammler am 23.10.2022 17:17   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Kapitalmassnahme

...
Koblenz (pta040/31.08.2022/20:20) - Der Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben in der heutigen (31.08.2022) gemeinsamen Sitzung entschieden, in der nächsten Hauptversammlung, die voraussichtlich in der nächsten Woche eingeladen wird und die im November 2022 stattfinden soll, zur Stärkung der Kapitalbasis folgende Maßnahmen zur Abstimmung zu stellen:

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.277.288,00, eingeteilt in 1.277.288 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 8.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 auf bis zu EUR 9.277.288,00 erhöht. Die Aktionäre Petra Bauersachs, Guido Ciburski und Andree Freelandt haben auf ihr Bezugsrecht verzichtet.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll weiterhin durch eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in Höhe von EUR 10.722.712,00 durch Einbringung von entsprechenden Einheiten der Digitalwährung YEM in ein Wallet der Gesellschaft erhöht werden. Zur Zeichnung der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage werden Frau Nicole Herdin (Heilbronn) zugelassen sowie Herr Daniel Settgast (Bahrain), der Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft ist, zugelassen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird ausgeschlossen.

Bei den Aktien handelt es sich auch um auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2023 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com


Beschwerde gegen Nichtzulassung vom BGH abgewiesen

...
Koblenz (pta018/21.10.2022/17:45) - In dem Rechtsstreit von vier privaten TV-Sendern gegen die Gesellschaft und ihre früheren Vertreter wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverstößen, wird die Beschwerde vom BGH mit Beschluss vom 13.10.22 zurückgewiesen.

Im Kern ging es dabei darum, ob ein ehemaliger Kunde der Gesellschaft auf seinen Servern im Ausland ein Aufnahmeverfahren einsetzt, daß den Richtlinien des BGH entspricht oder nicht. Die unbegründete gegnerische Vermutung, daß ein Masterkopie-Verfahren eingesetzt wird, wurde dabei vom OLG München geglaubt ohne den Beklagten die Möglichkeit zu geben, durch einen Gutachter zu beweisen, daß die eingesetzten Verfahren die Anforderungen an das Privatkopierecht erfüllen. Auch die von außen sichtbaren Eigenschaften der Dateien haben bereits dafür gesprochen, da jeder User eine individuell unterschiedliche Datei erstellt.

In der Verweigerung eines Gutachtens als Beweismittel hat der BGH KEINEN Verfahrensfehler erkannt und zudem von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, seine Entscheidung nicht zu begründen.

Derzeit wird die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft. Nach jetzigem Kenntnisstand ist es überwiegend wahrscheinlich, daß eine solche eingereicht wird.
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #21 von aktiensammler am 30.10.2023 00:09   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Neue Geschäftsfelder für 2023

Die TCU wünscht allen Aktionär*innen und Kund*innen ein gesundes, friedliches, erfolgreiches und glückliches 2023!

Seit nunmehr 25 Jahren fokussiert sich die TCU auf Produkte und Services, die ihren Nutzer*innen Vorteile in den Bereichen Datenschutz und Privatsphäre bieten. Im Jahr 2023 stehen direkt zwei neue Projekte an, die ein großes Erfolgspotenzial haben:

1. Das bereits in der Testphase befindliche SafeIdent wird international ausgerollt. SafeIdent ist ein Kundenverifizierungsservice, der in immer mehr Branchen benötigt wird, um Betrugsversuche, Geldwäsche, Fakenews und Hassrede zu unterbinden. Als Softwarelösung (SaaS) kann SafeIdent optimal auf die Bedürfnisse der internationalen Kunden angepasst werden.

2. In den letzten beiden Jahren haben wir intern ein Kundenbindungssystem entwickelt, das pünktlich zum Jahresbeginn Marktreife erlangt hat. Unter dem Namen "Digital Loyalty Network" können kleine und mittlere Unternehmen aus aller Welt an einem globalen Kundenbindungssystem teilnehmen. Hierbei ist ein hoher Level an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet.

Um diesen neuen Geschäftsfeldern gerecht zu werden, wird in der nächsten Hauptversammlung, die voraussichtlich für den 9.3.2023 geplant ist, unter anderem auch über den Namenswechsel von TC Unterhaltungselektronik AG zu SafeZone AG abgestimmt werden.
...

Quelle: pressetext.com

Am 9.03.2023 fand in Winningen (Mosel) die HV für die GJ 2019, 2020 und 2021 statt. Unter TOP 12 sollte die Firma in "SafeZone AG" geändert und unter TOP 13 der Sitz von Koblenz nach Kobern-Gondorf verlegt werden. Da der Versammlungsort Winningen jedoch nicht am Sitz der Gesellschaft (Koblenz) liegt sind die Beschlüsse der HV nichtig und die HV muß wiederholt werden. Quelle: pressetext.com

Nach Kobern-Gondorf umgezogen ist man am 20.07.2023 aber trotzdem. Quelle: AG Koblenz, HRB 5491

Gegründet wurde die AG am 18.02.1998 (Satzungsdatum) in Koblenz.

Beitrag #22 von aktiensammler am 22.11.2023 23:13   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Kobern-Gondorf (pta/21.11.2023/16:45) - In dem Rechtsstreit der Gesellschaft (Klägerin) gegen das Finanzamt Koblenz wegen Umsatzsteuer 2011 bis 2015 hat der Bundesfinanzhof am 18.10.2023 beschlossen, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.06.2020 - 6 K 1789/18 als unbegründet zurückzuweisen.
...

Quelle: pressetext.com

...
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Kobern-Gondorf (pta/21.11.2023/18:10) - In dem Rechtsstreit der Gesellschaft (Klägerin) gegen das Finanzamt Koblenz wegen Umsatzsteuer 2016 bis 2017 hat der Bundesfinanzhof am 18.10.2023 beschlossen, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.06.2020 - 6 K 1094/20 als unbegründet zurückzuweisen.
...

Quelle: pressetext.com

[« vorherige Seite] Seiten: 1 | 2
Xobor Ein Xobor Forum
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz