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Thema: TC Unterhaltungselektronik AG - LG Köln weist Schadensersatzklage ab (WKN 745420)

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Beitrag #0 von LordofShares am 30.07.2011 01:22   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
TC Unterhaltungselektronik AG - LG Köln weist Schadensersatzklage ab (WKN 745420)

29.07.2011 | 16:56

TC Unterhaltungselektronik AG: LG Köln erkennt keinen Schadensersatzanspruch

TC Unterhaltungselektronik AG  / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme

29.07.2011 16:56

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Im Rechtsstreit der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in Koblenz mit
dem Fernsehsender RTL mit Sitz in Köln weist die 33. Zivilkammer des
Landgerichts Köln mit Urteil vom 26.7.2011 die Klage der Gesellschaft auf
Zahlung eines Schadensersatzanspruches von Euro 1.063.487 als unbegründet
vollumfänglich ab. Die Kosten der Klage hat die Gesellschaft zu tragen.


---------------------------------------------------------------------------

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Zum Hintergrund:
Die Gesellschaft hatte am 26.1.1999 mit der 'Fernsehfee' den weltweit
einzigen marktreifen TV-Werbeblocker vorgestellt, der werbefreie
Videoaufnahmen, aber auch völlig werbefreien TV -Livekonsum ermöglichte und
darüber hinaus diverse Kinderschutzfunktionen und eine genrebasierte
Sendersortierung bot.

Diese Automation ohnehin erlaubter und praktizierter Zuschauerautonomie
wurde daraufhin von RTL als Untergang des dualen Rundfunksystems bezeichnet
und über mehrere Jahre hinweg durch alle Instanzen bekämpft und mit einer
einstweiligen Verfügungen vom Markt ferngehalten.

Erst als die TC Unterhaltungselektronik AG Mitte 2004 auch vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewann, hätte das Gerät nach fast 6 Jahren
an den Markt gehen können. Zu diesem Zeitpunkt war die notwendige
Infrastruktur (RDS Netz) aber nicht mehr verfügbar und die Hardware
selbstverständlich veraltet. Zum Neustart der patentierten Technik fehlen
der Gesellschaft bislang die Mittel.

Den Gesamt-Schaden beziffert die Gesellschaft auf über 10 Mio. Euro, hat
aber in einem ersten Schritt zunächst nur die leicht nachweisbaren Schäden
der Phase I (24.3 bis 21.10.99) eingeklagt in Höhe von ca. 1 Mio. Euro.

Hierunter fallen die durch die Buchhaltung eindeutig belegten initialen
Vertriebsaufwendungen, die Nebenkosten des Rechtstreites und die Gehälter
und Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes.

Zu dieser Phase wurde 2005 bereits vor dem Oberlandesgericht Köln ein
Urteil erfolgreich erwirkt, wonach RTL dem Grunde nach verpflichtet ist,
der TC Unterhaltungselektronik AG 'sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr
entstanden ist und künftig entstehen wird aufgrund der veranlassten
Vollziehung der einstweiligen Vermarktungsverbots-Verfügung'.

Das Landgericht Köln bezeichnete in seiner zweiseitigen Urteilsbegründung
die nun bezifferten Ansprüche der Gesellschaft dagegen als 'mangels jeder
Anhaltspunkte völlig in der Luft hängend'.

Zudem wurde keines der angebotenen Gutachten genutzt oder ein Vorab-Hinweis
gegeben, daß Teile der mehrhunderseitigen Klageschriften nicht konkret
genug den Schaden beziffert hätten.

Allein die eigenen Schätzungen seitens RTL vor dem Bundesgerichtshof gingen
noch im Jahr 2004 davon aus, daß jeder zweite der 30 Mio. Haushalte in
Deutschland sich in Kürze ein solches Gerät anschaffen würde.
Zudem war geplant, in Fernseher oder Sat-Receiver eingebaute
Werbeblockermodule zu lizenzieren.

Für das Landgericht Köln war jedoch auch der Vertriebserfolg nicht
nachvollziehbar.

Gegen dieses Urteil plant die TC Unterhaltungselektronik AG
selbstverständlich das Rechtsmittel der Revision einzulegen.

29.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: TC Unterhaltungselektronik AG
Koblenzer Straße 132
56073 Koblenz
Deutschland
Telefon: 0049 261 98436 0
Fax: 0049 261 98436 36
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Internet: www.telecontrol.de
ISIN: DE0007454209
WKN: 745420
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

Quelle: DGAP


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Beitrag #1 von LordofShares am 30.07.2011 01:24   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Chart

Quelle: BigCharts.com

Beitrag bearbeitet von LordofShares am 30.01.2012 01:11


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Beitrag #2 von ChrisChris am 28.01.2012 13:23   ( 3 Beiträge | Status: ok )
Urteil bzgl. Schadensersatzklage gegen RTL wurde heute von der Revisionsinstanz aufgehoben

Urteil bzgl. Schadensersatzklage gegen RTL wurde heute von der Revisionsinstanz aufgehoben

TC Unterhaltungselektronik AG / Schlagwort(e): Rechtssache

27.01.2012 15:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

In dem Berufungsverfahren der TC Unterhaltungselektronik AG mit Sitz in
Koblenz und dem Fernsehsender RTL hat heute der Termin zur mündlichen
Verhandung vor dem 6. Senat des Oberlandesgerichtes Köln stattgefunden.
In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die 33. Zivilkammer des
Landgerichgs Köln die Schadenersatzklage auf Zahlung eines Betrages in Höhe
von 1.063.487 Euro überraschenderweise vollumfänglich abgewiesen, weil es
der TC Unterhaltungselektronik AG angeblich nicht gelungen sei, die Höhe
des entstandenen Schadens konkret zu belegen.
Wie die Gesellschaft soeben von ihrem Anwalt erfahren hat, hat der
Vorsitzende Richter des 6. Senates in der mündlichen Verhandlung darauf
hingewiesen, dass die Berufung Erfolg habe und das erstinstanzliche Urteil
aufzuheben sei, da aufgrund des Vortrages der TC Unterhaltungselektronik AG
dieser auf jeden Fall ein Mindestschaden entstanden sei, der auch vom
Fernsehsender RLT zu ersetzen sei. Zumindest einen solchen Mindestschaden
hatte das Landgericht beziffern müssen. Wenn das Landgericht aufgrund der
von der TC Unterhaltungselektronik AG eingereichten Unterlagen diesen
Mindestschaden nicht hätte beziffern können, so hätte das Gericht eine
Beweisaufnahme über die Schadenhöhe durchführen müssen. Da das Landgericht
dies unterlassen habe, sei das Urteil jedenfalls aufzuheben. Das
Oberlandesgericht wird nun am 15. Februar 2012 eine Entscheidung verkünden.
Es ist aufgrund der erteilten Hinweise davon auszugehen , dass das
Overlandesgericht insoweit einen Auflagen- und Beweisbeschluss verkünden
wird.

Kontakt:
Petra Bauersachs
0049 172 65 84 139
Fax: 0049 261 984 36 36
bauersachs@telecontrol.de



Quelle DGAP

Beitrag #3 von LordofShares am 03.07.2012 21:52   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG für das Geschäftsjahr 2011 veröffentlicht (Termin: 09.08.2012). Zweiter Tagesordnungspunkt ist die Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG (d.h. es besteht ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals)...


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Beitrag #4 von aktiensammler am 08.01.2013 22:52   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Utl.: nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ist es endlich soweit.. zudem kommt
damit einer der ersten Android-TV-Platformen auf den Markt..

Neue Produkte/Strategische Unternehmensentscheidungen/TV-Werbeblocker

Koblenz (euro adhoc) - die neuste Version der Fernsehfee (TV-Werbeblocker) beinhaltet bereits einen eigenen Tuner (Sat/Kabel/DVB-T), ist also ein vollwertiger TV-Receiver. Damit ist das Umschalten (oder Leiseschalten) in Werbepausen komfortabel möglich. Zudem werden lokale Aufnahmen auf Festplatten werbefrei ermöglicht. Die Kanalliste wird nach den persönlichen Wünschen des Zuschauers sortiert (Personal-TV). Ein TV-Pilot (Vorschlagssystem) sorgt dafür, daß keine Highlights versäumt werden. Technische Basis ist einer der neusten Android-Sat-Receiver mit 2nd-Screen Unterstützung, Screen-Sharing, DLNA, WLAN, Sprachsteuerung, Bluetooth Maus und allen sonstigen SMART-TV-Funktionen (Internet-Browser, Mediaplayer etc.).

Damit bietet TC neben der Innovation eines werbefreien Fernsehens, auch einer der ersten Sat-Receiver auf Android-Basis. Das Leistungsspektrum von Android-TV ist mit google-TV oder apple-TV vergleichbar, jedoch völlig offen für beliebige 3rd-Party-Apps.

Der Verkaufsstart für die DVB-S Variante (Satellit) ist für März 2013 zur CeBit geplant, der für DVB-C und DVB-T im April 2013. UVP 99EUR (12*12cm).

Vorserienprototypen für Vertriebspartner oder Presse stehen in den neuen Firmenräumen zur Vorführung bereit.


Mehr Informationen unter www.fernsehfee.de
...

Quelle: presseportal.de

Der Kurs reagierte mit kräftigen Gewinnen.

Der Chart in Frankfurt:
Chart

TC Unterhaltungselektronik AG Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #5 von LordofShares am 09.01.2013 01:39   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Diese Antwort bezieht sich auf den Beitrag von aktiensammler am 08.01.2013 22:52

Hm, die Frage ist, ob ein solches Gerät in Zeiten von Festplattenrecordern und "Werbe-Inlays" überhaupt noch groß gebraucht wird. 99 Euro erscheint mir für einen Receiver auch recht teuer. Da kauf ich doch lieber nen "normalen" Receiver und schalte die Werbung per Fernbedienung stumm (das macht sogar noch ziemlichen Spaß)...


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Beitrag #6 von LordofShares am 30.04.2015 02:06   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kurstreiberei

Vorsicht Abzocke ! Der Börsenkurs der TCU-Aktien wird seit Monaten ohne jeglichen fundamentalen Grund immer weiter hochgetrieben. Begonnen hat die Kurstreiberei im November 2014 bei ca. 50 Cent, heute ging der Kurs in der Spitze bis auf ca. 2,90 Euro hoch. Die Aktien werden in den einschlägigen Zocker-Börsenforen von einem klassischen Pusher-Netzwerk massiv gepusht, zum Einsatz kommen dabei vor allem neu registrierte IDs und Schläfer-IDs. Gestern wurde bei wallstreet:online von den Strippenziehern offenbar sogar eine Laufbandwerbung für die TCU-Aktien geschaltet ! [eek]


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Beitrag #7 von LordofShares am 24.02.2016 01:54   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Konten eingefroren - Insolvenz droht unmittelbar

23.02.2016 | 16:05

Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG

TCU AG: Arrestanordnung über das Vermögen der Gesellschaft und ihrer Vorstände, drohende Insolvenz

Koblenz (pta031/23.02.2016/16:05) - Heute morgen wurde seitens des Finanzamtes Koblenz über das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft und der beiden Vorstände der Arrest angeordnet. Der Arrest kann bis zur Höhe von 924.106,51 Eur vollzogen werden. Ob hieraus eine Insolvenzantragspflicht entsteht wird derzeit geprüft. Nach Aussage des Finanzamtes gilt die Forderung derzeit nicht als erhoben, der Arrest soll nur eventuelle zukünftige Forderungen absichern. Die Gesellschaft widerspricht den Forderungen des Finanzamtes vollumfänglich. Durch die Arrestanordnung sind sämtliche Konten der Gesellschaft eingefroren und es ist wahrscheinlich, daß es zu gravierenden Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft und ihrer Kunden kommen wird.

(Ende)

Aussender:	TCU AG
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Deutschland
Ansprechpartner: Guido Ciburski
Tel.: 01726643500
E-Mail: telecontrol@gmx.de
Website: www.fernsehfee.de
ISIN(s): DE0007454209 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Stuttgart

Quelle: pressetext


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Beitrag #8 von LordofShares am 07.03.2016 01:41   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Konten teilweise wieder freigegeben

04.03.2016 | 17:00

Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG

TCU AG: Teilweise Kontenfreigabe, Fortführung des Geschäftsbetriebes in Teilen möglich

Finanzamt hebt Arrest teilweise auf


Koblenz (pta027/04.03.2016/17:00) - Am 2.3.2016 konnte in einer Sitzung mit dem FA Koblenz eine Zwischenlösung verabredet werden, damit die Gesellschaft wieder ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann:

Mit Wirkung zum 4.3.2016 14:00 wurden die Konten der TCU AG seitens des Finanzamtes Koblenz wieder freigegeben und der Privatarrest der beiden Vorstände laut mündlicher Auskunft des FA aufgehoben. Somit könnten die Vorstände auch mit Privatdarlehen die Gesellschaft stützen. Zuvor wurden 500 TEur von den Bankkonten der Gesellschaft als Sicherheit für zukünftige Steuerforderungen eingezogen.

Diese Lösung ermöglicht es der TCU AG nach Ansicht des Vorstands mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Geschäftsbetrieb fortzuführen und die unterbrochenen Bilanzarbeiten abzuschließen. Ob und wie die unbegründeten Forderungen des Finanzamtes bilanziell zu bewerten sind und ob sich hieraus eine Überschuldungssituation ergibt, wird erst in Kürze zu klären sein.

Seitens des Hauptkunden der TCU AG wurde ein Teil der vertraglichen Zusammenarbeit gekündigt, da die TCU AG ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine Bezifferung des Schadens hieraus ist derzeit noch nicht möglich.

Eine beschleunigte Stufenklage gegen das Finanzamt wird seitens der Rechtsbeistände vorbereitet.

(Ende)

Aussender:	TCU AG 
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Deutschland
Ansprechpartner: Guido Ciburski
E-Mail: telecontrol@gmx.de
Website: www.fernsehfee.de
ISIN(s): DE0007454209 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Stuttgart

Quelle: pressetext


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #9 von LordofShares am 25.07.2016 02:15   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Urteil des Oberlandesgerichts

22.07.2016 | 19:45

TCU AG: Schadenersatzurteil gegen RTL liegt vor

Koblenz (pta035/22.07.2016/19:45) - Das Oberlandesgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag das Urteil des Landgerichtes Köln vom 26. Juli 2011 teilweise abgeändert und die Gegenseite verurteilt, an die Gesellschaft Eur 18.154,22 zu zahlen. Darüber hinaus sind der Gesellschaft die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

(Ende)

Aussender:	TCU AG 
Im Kimmelberg 2-4
56072 Koblenz
Deutschland
Ansprechpartner: Petra Bauersachs
Tel.: 01726584139
E-Mail: bauersachs@telecontrol.de
Website: www.fernsehfee.de
ISIN(s): DE0007454209 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Stuttgart

Quelle: pressetext

Auf ca. 1 Mio. Euro Schadensersatz hatte man RTL verklagt, draus geworden sind nun nichtmal 20.000 Euro. Und die Kosten des Rechtsstreits muss man auch noch zahlen. Das dürfte es dann für TCU gewesen sein...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #10 von LordofShares am 23.08.2016 16:18   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Entwicklungsprojekt abgeschlossen

Zu früh gefreut, TCU hat einen Weg gefunden, um erstmal unbehelligt weiterwurschteln zu können:

Laut dem am 19.08.2016 veröffentlichten Halbjahresbericht 2016 wurde zwar die bereits teilweise bilanzierte Schadensersatzforderung gegen RTL in Höhe von ca. 347.000 Euro abgeschrieben. Doch - oh Wunder - just in dieser existenzbedrohenden Situation konnte "im Bereich der Werbeblocker-TV-APP Entwicklung ein wichtiger Vertrag nach eineinhalbjähriger Vorbereitung mit dem Marktführer auf diesem Gebiet abgeschlossen werden", der den Verlust aus der verlorengegangenen Schadensersatzklage zufälligerweise in etwa ausgleicht. Angeblich wurde im Rahmen des Entwicklungsprojekts "eine Basistechnologie vollendet, die derzeit nach unserer Kenntnis nur noch ein anderes Unternehmen [...] weltweit erreicht hat." Offenbar wurde das Entwicklungsprojekt auch gleich komplett abgerechnet ("einmalige Abrechnung"). Weitere Zuflüsse hieraus sind somit nicht zu erwarten.


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #11 von LordofShares am 23.05.2017 19:03   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Vanessa Beuttenmüller überschreitet 5%-Meldeschwelle

Die TCU AG teilte heute mit, dass Vanessa Beuttenmüller ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft
- am 17.05.2017 auf 3,64% (Überschreitung der 3%-Meldeschwelle) und
- am 19.05.2017 auf 5,21% (Überschreitung der 5%-Meldeschwelle)
erhöht hat.
Gehalten werden die Aktien wie üblich von Beuttenmüllers Intercap Beteilgungs UG...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #12 von LordofShares am 26.10.2017 21:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Vanessa Beuttenmüller unterschreitet 5%-Meldeschwelle

Die TCU AG teilte heute mit, dass Vanessa Beuttenmüller ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 23.10.2017 auf 3,09% gesenkt hat (Unterschreitung der 5%-Meldeschwelle).
Gehalten werden die Aktien wie üblich von Beuttenmüllers Intercap Beteilgungs UG...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #13 von LordofShares am 28.03.2018 02:22   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Vanessa Beuttenmüller unterschreitet 3%-Meldeschwelle

Die TCU AG teilte heute mit, dass Vanessa Beuttenmüller ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 20.03.2018 auf 2,11% gesenkt hat (Unterschreitung der 3%-Meldeschwelle).


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #14 von aktiensammler am 30.09.2018 16:38   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Mat hat eine neue mögliche Einnahmequelle gefunden - den Crypto-Token Snowden-Coin! Damit finanziert man UltraUpload.io

TCU AG: Snowden-Coin.com, ICO für UltraUpload.io beginnt im September 2018

TCUAG gibt wertpapierähnlichen Crypto-Token zur Blockchain-Entwicklung von UltraUpload.io heraus

Koblenz (pta029/27.08.2018/15:30) - Die Gesellschaft hat 2017 mit der Plattform UltraUpload.io eine neuartige zensurresistente File-Sharing/Streaming Infrastruktur mit integriertem Payment geschaffen. Das Projekt befindet sich bislang im Stealth-Modus (MVP, unbeworben), hat aber bereits seine Alltagstauglichkeit im Rahmen einer Partnerschaft mit externen Projekten bewiesen.
Im Gegensatz zu vergleichbaren Projekten wie storj.io werden Hoster für die verwendete Bandbreite (Traffic) kompensiert und nicht für den Speicherplatz.

Das Vermarktungsbudget soll mit einem ICO generiert werden, der im September 2018 unter www.Snowden-Coin.com beginnt. Hierzu werden 24 Mio. Coins (Ethereum ERC20 Token) generiert.

Über die Dauer von maximal drei Jahren sollen mind. 24 Mio. Eur erlöst werden. Der Großteil des Erlöses soll für die Transition der bisherigen Client-Server-Datenbank in eine Blockchain bzw. Distributed Ledger verwendet werden. Ziel ist es, veröffentlichte Dateien unlöschbar in der Cloud zu halten und dennoch beim Download die beteiligten Hoster, Publisher, Reseller und Uploader anonymisiert bezahlen zu können.

Investoren in diesen Security Asset Coin erhalten 24% aller Platform-Umsätze jährlich in Form kostenloser Coins ausgeschüttet. Die Gesellschaft behält 6%. Um die Umsatz-Ausschüttung leisten zu können, sollen monatlich Coins zurückgekauft werden, wodurch für den Coin-Wert eine Wertstabilisierung erwartet wird.

Da der Token durch die Umsatzbeteiligung einen wertpapierähnlichen Charakter erhält, ist der prospektfreie Verkauf im Europäischen Wirtschaftsraum auf 5 Mio. Eur gerechnet auf 12 Monate begrenzt (§3 Abs. 2 S.5 WpPG).

Für Kapitalvermittler ist eine 15%ige Provision eingeplant. Für Aktionäre der Gesellschaft bietet das Auktionssystem bevorzugte Konditionen. Wie bei ICOs üblich, werden die ersten Coins mit Rabatten bis zu 50% verkauft.

Quelle: pressetext.com

Beitrag #15 von aktiensammler am 12.11.2018 22:42   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Der Steit mit RTL geht in eine neue Runde!

...
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Koblenz (pta043/08.11.2018/23:25) - Adhoc Meldung 8.11.2018

Heute von 9 bis 19 Uhr wurden die Geschäftsräume unserer Gesellschaft von der Staatsanwaltschaft Koblenz durchsucht.

Die Durchsuchung erfolgte auf Beschluss des Amtsgerichtes Koblenz vom 5.9.2018. Ermittelt wird gegen die beiden Vorstände u.a. wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrecht. Die Vorwürfe werden seitens der RTL Television GmbH erhoben und betreffen die Zusammenarbeit mit einem Online-Rekorder-Anbieter.

Der laufende ICO zum Snowden-Coin.com und der Geschäftsbereich UltraUpload.io sind davon nicht betroffen.

Koblenz , den 8.11.2018
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #16 von aktiensammler am 03.07.2019 00:56   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Unser UltraUpload.io Server kann jetzt als "hidden-service" betrieben werden, also ebenso unstoppbar wie ein Server im Darknet. Mit unserer neuen Technologie kann jeder seine Server schützen, kurz "TCU bringt das Darknet ins Clearnet". Unsere Technology benötigt keine spezielle Zugangssoftware wie etwa einen TOR-browser, keine Add-Ons oder Browser-Erweiterungen. Es basiert auf einem adhoc peer to peer netzwerk (siehe Bild 1) indem alle User das Rerouting übernehmen, um beide IP-Adressen zu verschleiern, also vom Sender zum Empfänger, vom Client zum Server. Das bedeutet, die User-Adresse ist unsichtbar für jeden Server und jede Server-Adresse ist unsichtbar für jeden User. Selbstverständlich sind die Kommunikationsinhalte verschlüsselt, aber es fallen nicht mal mehr Metadaten für Dritte an, wie etwa der NSA, dem ISP, RIA, MPAA etc.. Es ist nicht sichtbar, mit welchem Server überhaupt kommuniziert wurde.

Test-Site: https://ultraupload.io/pleer

Mit diesem letzten Teil in unserer Technologie-Sammlung, wäre das System nach unserem Kenntnisstand sogar sicher gegen Regierungsüberwachung. Up-/Downloader und Hoster/Reseller sind bereits anonym seit 2018. TCU ist jetzt - nach zweijähriger Entwicklungsarbeit - sehr nah davor, www.UltraUpload.io einer breiten Userschaft zugänglich zu machen (bislang im stealth-mode zu Testzwecken) .

Die Beteiligung an den Projekt-Umsätzen (30% von jeder Download-Zahlung) beträgt 80% für die Eigner des Investment-Coins www.snowden-coin.com und 20% für die Gesellschaft. Die Entwicklung der Blockchain läuft weiter, ist aber jetzt nicht mehr erforderlich für das Entwicklungsziel ein "Wikileaks für Alle" bereitzustellen..
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #17 von aktiensammler am 28.09.2019 17:35   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Verschmelzung

Die UAC Holding GmbH (AG Kiel, HRB 20401 KI) soll auf die TC Unterhaltungselektronik AG verschmolzen werden. Die GmbH wurde erst am 16.11.2018 (Datum des Gesellschaftervertrags) mit 50.000 Euro gegründet.

...Koblenz (pta039/05.08.2019/22:55) - Der Vorstand der TC Unterhaltungselektronik AG und die Geschäftsführung der UAC Holding GmbH haben am 5.08.2019 eine Absichtserklärung zur geplanten Verschmelzung der UAC Holding GmbH auf die börsennotierte TC Unterhaltungselektronik AG mit dem Verschmelzungsstichtag 01.07.2019 abgegeben. Die Verschmelzung soll in den kommenden zwei Monaten evaluiert und gegebenenfalls entsprechend vorbereitet werden, um auf der Jahreshauptversammlung der TC Unterhaltungselektronik AG sowie auf einer Gesellschafterversammlung der UAC Holding GmbH, die spätestens jeweils im November stattfinden sollen, zur Beschlussfassung vorgelegt zu werden.

Die Gesellschafter der UAC Holding GmbH sollen für das eingebrachte Vermögen im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu auszugebende Aktien der TC Unterhaltungselektronik AG erhalten. Der Vorstand der TC Unterhaltungselektronik AG und die Geschäftsführung der UAC Holding GmbH sehen die Vorteile der Verschmelzung insbesondere in der Stärkung der Marktposition, in der Erhöhung der Liquidität und in allgemeinen Synergieeffekten. Die TC Unterhaltungselektronik AG ist spezialisiert auf Peer-to-Peer Technologien. Die UAC Holding GmbH (HRB 20401 KI) investiert in Immobilien und in innovative Technologien mit den Schwerpunkten FinTech, Blockchain und Energie. www.uacholding.de
...

Quelle: adhoc.pressetext.com

Beitrag #18 von LordofShares am 30.12.2020 01:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
fristlose Kündigung des Hauptkunden

Der Hauptkunde der TCU AG hat fristlos gekündigt: pressetext adhoc


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #19 von aktiensammler am 25.05.2021 02:12   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
Absage der Fusion mit der UAC Holding GmbH

Koblenz (pta034/04.03.2021/13:30) - Der Vorstand der TCU AG und die Geschäftsführung der UAC Holding GmbH haben heute gemeinsam beschlossen, die geplante Verschmelzung der UAC Holding GmbH in die TCU AG nicht durchzuführen.

Durch die Neuausrichtung der TCU AG nach Abgang des ehemaligen Hauptkunden und aufgrund von Änderungen der finanziellen Rahmenbedingungen bei der UAC Holding GmbH ist eine Fusion der beiden Unternehmen aus heutiger Sicht nicht mehr sinnvoll.

Beide Unternehmen wünschen sich gegenseitig Erfolg bei ihren zukünftigen Geschäftsaktivitäten.
...

Quelle: pressetext.com

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