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Thema: FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG - Insolvenz (WKN A1KRDN)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 3
Anzahl Aufrufe: 450
Sortierung: normal
Beitrag #0 von LordofShares am 26.02.2013 01:08   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG - Insolvenz (WKN A1KRDN)

-> Direktlink zum alten Thread "FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (früher SHB AG) - "Debt for equity swap" geplant"

25.02.2013 | 21:26

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG: Vorstand der FIHM AG stellt Insolvenzantrag

FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG  / Schlagwort(e): Insolvenz

25.02.2013 21:26

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Der Vorstand der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG hat am
22.02.2013 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim
zuständigen Amtsgericht München über das Vermögen der FIHM Fonds und
Immobilien Holding München AG gestellt.


25.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG
Einsteinring 28
85609 Aschheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)89-452456-0
Fax: +49 (0)89-452456-727
E-Mail: investor@fihm-ag.de
Internet: www.fihm-ag.de
ISIN: DE000A1KRDN6
WKN: A1KRDN
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf; Frankfurt in Open Market
(Entry Standard)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #1 von LordofShares am 26.02.2013 01:10   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Chart

Chart

Quelle: BigCharts.com


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #2 von LordofShares am 05.05.2013 01:28   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Insolvenzverfahren eröffnet

Am 26.04.2013 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG eröffnet.
Laut Bekanntmachung vom 02.05.2013 wurde vom zuständigen Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegen wird...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #3 von aktiensammler am 30.07.2016 13:57   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Die AG wurede ursprünglich als Vorrats-AG unter dem Namen "Blitz 05-310 AG" am 05.08.2005 gegründet und wurde dann mehrfach umfirmiert (Deutsche Altersvorsorge AG, SHB AG). Am 10.03.2010 wurde die SHB AG in "FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG" umbenannt.

Nun kommt etwas Bewegung in das laufende Insolvenzverfahren.

...
Beschluss

Es wird Sonderinsolvenzverwaltung angeordnet.

Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt Rechtsanwalt Oliver Schartl, Schwanthalerstr. 32, 80336 München.

Der Wirkungskreis umfasst die Prüfung der vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Axel Bierbach über das Vermögen der Next Generations Funds München GmbH (1501 IN 704/13) und der NGF Vertrieb und Service AG (1501 IN 715/13) angemeldeten Forderungen im Verfahren über das Vermögen der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.09.2014

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de


...
Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. die künftige Erhebung einer Klage bzw. Teilklage gegen die Organmitglieder (ggf. auch faktische Organe) der Schuldnerin aufgrund von Organhaftungsansprüchen gem. §§ 92, 93 AktG i.V.m. § 116 AktG wegen nicht gerechtfertigter Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife

2. die Führung von Vergleichsverhandlungen mit den Organen oder einem einzelnen Organ und ggf. der D&O-Versicherung betreffend der in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche

3. den Abschluss eines Vergleiches mit den Organen oder einem einzelnen Organ und ggf. der D&O-Versicherung betreffend der in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche unter Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung

4. den Abschluss von Verjährungsverzichtsvereinbarungen betreffend der in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche und

5. die (teilweise) Nichtinanspruchnahme einzelner Organe der Schuldnerin betreffend der in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche aus tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Erwägungen vor Ablauf der Verjährungsfrist, auch wenn keine Verjährungsverzichtsvereinbarung mit diesem Organ abgeschlossen werden konnte wird bestimmt auf

Mittwoch, 22.06.2016, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.05.2016

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de

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