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Thema: WCM - ernsthafter Sanierungsversuch ? (alte WKN 780100, neue WKN A1X3X3)

Thread-Nummer:
Anzahl Antworten: 31
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Beitrag #20 von LordofShares am 03.09.2013 01:26   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Kapitalherabsetzung wird umgesetzt (neue WKN A1X3X3)

02.09.2013

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

Frankfurt am Main

WKN 780 100 / ISIN DE0007801003

Bekanntmachung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

sowie

Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

I. Kapitalherabsetzung


Die ordentliche Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) vom 29. Januar 2013 hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 288.825.380,00, eingeteilt in 288.825.380 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie wird um EUR 274.384.111,00 auf EUR 14.441.269,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 20:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 20 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in vollständiger Höhe zur Deckung von Verlusten.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung von Aktien wurde am 28. August 2013 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und ist damit wirksam geworden.

Mit Wirkung zum

3. September 2013

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG im Verhältnis 20:1. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 2. September 2013.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG nach dem Stand vom 2. September 2013, abends, umbuchen. An die Stelle von je zwanzig (20) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0007801003) tritt eine (1) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1X3X33).

Die konvertierten Stückaktien der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch zwanzig teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1X3YH3) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (so genannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 17. September 2013

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1X3X33, Börsenkürzel WCMK) im Regulierten Markt der Börse Hamburg wird am 3. September 2013 aufgenommen.

II. Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden

[...]

Frankfurt am Main, im August 2013

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #21 von LordofShares am 26.09.2014 01:59   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Erwerb von Gewerbe-Immobilien geplant

25.09.2014 | 11:31

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Erwerb von fünf Gewerbe-Immobilien und Bestellung eines weiteren Vorstandsmitglieds

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG  / Schlagwort(e):
Immobilien/Personalie

25.09.2014 11:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Frankfurt am Main
("WCM AG")

WKN A1X3X3
ISIN DE 000 A1X3X33

WCM AG plant Erwerb von Gewerbe-Immobilien und hat weiteres
Vorstandsmitglied bestellt

- Erwerb von Gewerbe-Immobilien zum Gesamtkaufpreis von ca. EUR 107 Mio.

- Teilfinanzierung des Immobilienerwerbs durch geplante Bar- und
Sachkapitalerhöhung

- Stavros Efremidis neues Vorstandsmitglied der WCM AG

Die WCM AG plant, fünf Gewerbe-Immobilien in Berlin, Bonn, Bremerhaven,
Düsseldorf und Frankfurt am Main im Rahmen von Share Deals zu erwerben. Die
vermietbaren Flächen belaufen sich auf insgesamt ca. 93.500 qm. Die
Nettokaltmiete beträgt ca. EUR 7,5 Mio. p.a. Der Vermietungsstand beträgt
97,7 %. Die Restmietlaufzeit beträgt 5,7 Jahre.

Der Gesamtkaufpreis beträgt ca. EUR 107 Mio. EUR. Die Finanzierung soll
neben Bankdarlehen durch Erlöse aus einer geplanten
Bezugsrechtskapitalerhöhung von ca. EUR 19 Mio. erfolgen. Die
Geschäftsanteile an der Immobilie in Bremerhaven sollen im Rahmen einer
Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht werden.

Eine Vorvereinbarung in Bezug auf Geschäftsanteile an vier
Objektgesellschaften ist heute beurkundet worden. Hinsichtlich der
Immobilie in Bremerhaven ist heute ebenfalls eine Vorvereinbarung
abgeschlossen worden.

Außerdem hat mit heutigem Beschluss der Aufsichtsrat der WCM AG den
Immobilienexperten Stavros Efremidis (45) zum weiteren Vorstandsmitglied
bestellt. Die WCM AG wird sich zukünftig schwerpunktmäßig auf den Erwerb,
die Wertschöpfung durch aktives Asset Management und den Handel von Core
Plus und Value Add Immobilien in deutschen A- und attraktiven B-Städten
konzentrieren.

Frankfurt am Main, den 25. September 2014

Der Vorstand

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Friedrich-Ebert-Anlage 14
60325 Frankfurt am Main
Tel. 069 244 333 187
Fax 03212 42 43 773
Email: info@wcm.de


25.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 244 333 199
Fax: +49 (0)3212/4243 773
E-Mail: info@wcm.de
Internet: www.wcm.de
ISIN: DE000A1X3X33
WKN: A1X3X33
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


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Beitrag #22 von LordofShares am 09.12.2014 02:10   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
4 Gewerbe-Immobilien erworben

08.12.2014 | 22:42

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vier Gewerbeimmobilien erworben

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG  / Schlagwort(e):
Immobilien/Kapitalerhöhung

08.12.2014 22:42

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

WCM AG erwirbt vier Gewerbe-Immobilien und beschließt Durchführung einer
Bar- und Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital


- Verträge zum Erwerb von drei Büroimmobilien und einer
Industrieimmobilie geschlossen

- Gesamtpreis des Immobilienportfolios bei EUR 80,9 Mio.

- Finanzierung über Barkapitalerhöhung von bis zu 14,4 Mio. neuen Aktien
und Sachkapitalerhöhung von 4,9 Mio. neuen Aktien sowie Bankendarlehen
von EUR 45,5 Mio.


- Gesamtfinanzierung der Transaktionen bereits gesichert

Die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG ("WCM AG"; WKN A1X3X3, ISIN DE 000
A1X3X33) hat heute einen verbindlichen Kaufvertrag über drei
Gewerbeimmobilien in Bonn, Düsseldorf und Frankfurt am Main sowie einen
Einbringungsvertrag über eine Gewerbeimmobilie in Bremerhaven abgeschlossen
und gibt die Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Durchführung einer kombinierten Bar- und Sachkapitalerhöhung unter
Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals bekannt.

Die vermietbare Fläche des Immobilienportfolios beläuft sich auf insgesamt
ca. 90.100 qm. Die Mieteinnahmen betragen ca. EUR 5,7 Mio. p.a. Der
Vermietungsstand beträgt 89,7 %, die durchschnittliche Restmietlaufzeit 6
Jahre.

Die drei Büroimmobilien in Bonn, Düsseldorf und Frankfurt am Main wurden
von der GE Real Estate Property GmbH bzw. mit ihr verbundenen
Gesellschaften im Rahmen eines Share Deals für einen anteiligen Kaufpreis
von EUR 64 Mio. erworben. Die Finanzierung des Erwerbs von 94,9 % an den
jeweiligen Objektgesellschaften soll maßgeblich durch die
Barkapitalerhöhung von bis zu EUR 18,8 Mio. sowie durch ein Bankendarlehen
in Höhe von EUR 45,5 Mio. erfolgen. Der Vollzug der Transaktion ist für das
1. Quartal 2015 vorgesehen.

Der Erwerb der Industrieimmobilie in Bremerhaven soll durch Einbringung von
92,9 % der Anteile an der Objektgesellschaft im Rahmen einer
Sachkapitalerhöhung finanziert werden. Die einbringenden Parteien erhalten
als Gegenwert für ihre Anteile an der einzubringenden Objektgesellschaft im
Rahmen der Sachkapitalerhöhung 4,9 Mio. neue Aktien der WCM AG auf Basis
eines ermittelten fairen Wertes von EUR 2,70 pro Aktie. Für diese Aktien
besteht eine Halteverpflichtung, "Lock-up" bis zum 31. Dezember 2015. Der
Vollzug der Transaktion Bremerhaven soll bis Ende Dezember 2014 erfolgen.

Die Barkapitalerhöhung erfolgt im Bezugsverhältnis von 1:1 zu einem
Bezugspreis von EUR 1,30 je Aktie.
Der Beginn der Bezugsfrist, die
kurzfristig erfolgen soll, wird in einer gesonderten Meldung der
Gesellschaft mitgeteilt.

Die neuen Aktien aus der Bar- und Sachkapitalerhöhung werden für das
Geschäftsjahr 2014 vollständig dividendenberechtigt sein. Sie sind wie die
bestehenden Aktien der WCM AG u.a. zur Notierung an der Frankfurter
Wertpapierbörse im regulierten Markt (General Standard) vorgesehen.

Pressekontakt:

edicto GmbH
Axel Mühlhaus/ Dr. Sönke Knop
069-905505-51
wcm@edicto.de

Disclaimer

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot
erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines nach der Billigung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu
veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Allein der Wertpapierprospekt
enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen
für Anleger. Der Wertpapierprospekt wird zu einem noch zu bestimmenden
Zeitpunkt im Internet auf der Website der Emittentin [www.wcm-ag.de] und zu
den üblichen Geschäftszeiten bei der Emittentin kostenfrei erhältlich sein.

Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe
oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt und darf nicht an "U.S. persons"
(wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils
geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit
einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika
verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Veröffentlichung stellt weder
ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar, noch ist sie Teil
einer solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere
sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit
vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in
derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund
einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die
Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien vollständig oder
teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein
öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

Zu den Wertpapieren, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, wurde und
wird im Vereinigten Königreich kein Prospekt veröffentlicht. Infolgedessen
richtet sich diese Veröffentlichung nur an qualifizierte Anleger und darf
nur an qualifizierte Anleger verteilt werden. Qualifizierte Anleger sind
solche, (i) die über berufliche Erfahrungen in Anlagegeschäften i.S.v.
Artikel 19 (Abs. 5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005, (die "Verordnung") verfügen, (ii) die vermögende
Gesellschaften i.S.v. Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind, oder
(iii) die anderen Personen entsprechen, an die das Dokument rechtmäßig
übermittelt werden darf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante
Personen" bezeichnet). Weiterhin richtet sich diese Veröffentlichung nur an
diejenigen Personen in anderen Mitgliedsländern des EWR als Deutschland,
die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(1)(e) der
Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung)
("qualifizierte Anleger") sind. Jede Anlage oder Anlageaktivität im
Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung ist nur zugänglich für und wird
nur getätigt mit (i) Relevanten Personen im Vereinigten Königreich, und
(ii) qualifizierten Anlegern in anderen EWR-Mitgliedsländern als
Deutschland. Alle anderen Personen, die diese Veröffentlichung innerhalb
ein anderen Mitgliedslandes des EWR als Deutschland erhalten, sollten sich
nicht auf diese Veröffentlichung beziehen oder auf dessen Grundlage
handeln.

Diese Veröffentlichung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in
Kanada, Japan oder Australien.


08.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
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Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in München

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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Quelle: DGAP


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #23 von aktiensammler am 10.12.2014 21:17   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

Der Chart in Frankfurt:

Chart
Provided by finanzen.net

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG konvertierte Inhaber-Aktien o.N.

Beitrag #24 von aktiensammler am 10.10.2015 14:30   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Hauptversammlung

Die WCM AG hat zur a.o. HV am 12.10.2015 eingeladen. Dabei geht es um

TOP 1 die Nachwahl eines AR (vorgeschladen ist Frau Nicola Sievers, Geschäftsführerin der ICC Inner Circle Consultants – Sievers GmbH, Hamburg)

TOP 2 die Aufhebung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der River Düsseldorf Immobilien GmbH und der River Frankfurt Immobilien GmbH (hierzu gab es die Anfechtungsklagen)

TOP 3 die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der River Düsseldorf Immobilien GmbH

TOP 4 die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der River Frankfurt Immobilien GmbH

TOP 5 die Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der WCM Beteiligungsgesellschaft mbH

TOP 6 die Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

TOP 7 die Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
Gewinnschuldverschreibungen...

TOP 8 die Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft...

Derzeitiges GK: 109.793.244,00 Euro, eingeteilt in ebensoviele Stückaktien.

Das derzeitige Portfolio ist hier zu finden.

Beitrag #25 von aktiensammler am 25.04.2016 22:38   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Zahlen für das GJ 2015

...
Das im Prime Standard notierte Unternehmen berichtete für 2015 von einem Gewinn von 57,7 Millionen Euro - nach 1,2 Millionen Euro im Jahr zuvor. Grund hierfür war die Höherbewertung von Bestandsimmobilien, zum Beispiel durch Neuvermietungen zu verbesserten Konditionen.

NAV 2,38 Euro je Aktie

Die in der Immobilienbranche besonders stark beachtete Kennzahl Funds from Operations (FFO) betrug Ende 7,9 Millionen Euro. Der Net Asset Value (NAV) lag Ende vergangenen Jahres bei 290,6 Millionen Euro oder 2,38 Euro pro Aktie. WCM bezifferte zudem den Wert des Immobilienportfolios nach ungeprüften Zahlen auf 506 Millionen Euro und die aufs Jahr hochgerechneten Mieteinnahmen auf 31,5 Millionen.
...

Quelle: boerse.ard.de

Beitrag #26 von aktiensammler am 21.06.2016 12:46   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Kapitalerhöhung

Ein Einzelhandelszentrum in Straubing soll erworben werden, dazu bedarf es einer KE.

Frankfurt, 20. Juni 2016 - Vorstand und Aufsichtsrat der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (WCM AG, ISIN: DE000A1X3X33) haben heute eine Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zum Erwerb eines Einzelhandelszentrums im bayerischen Straubing beschlossen. Insgesamt werden 10.000.000 neue nennwertlose Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu einem Preis von 2,80 Euro je Aktie ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich damit um 8,3 Prozent auf 130.772.500 Euro.

Gegenstand der Sacheinlage ist der Erwerb eines 94,9 Prozent Anteils des Einzelhandelszentrums. Der Immobilienkaufpreis des Einzelhandelszentrums mit einer Fläche von 35.178 Quadratmetern beträgt 54,8 Mio. Euro. Der Immobilienkaufpreis setzt sich zusammen aus 28,0 Mio. Euro, die durch die neu ausgegebenen Aktien gezahlt werden und aus der Übernahme von Nettofinanzverbindlichkeiten in Höhe von 25,5 Mio. Euro. Die aktuellen jährlichen Mieteinnahmen des Einzelhandelszentrums belaufen sich auf rund 3,4 Mio. Euro.
...

Quelle: dgap.de

Beitrag #27 von LordofShares am 10.07.2016 01:48   ( 4.329 Beiträge | Status: ok )
Thread verschoben

Nach der Aufnahme des operativen Geschäfts wird der Thread nun ins Forum "operativ tätige AGs" verschoben...


Versuche stets zu tun, was recht ist, und kämpfe gegen die, die es nicht tun.
Beitrag #28 von aktiensammler am 13.11.2016 03:04   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

...
In den Bundesländern Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt wurden drei Einzelhandelszentren mit einer Gesamtmietfläche von rd. 88.000 Quadratmetern für einen Nettokaufpreis von 98,2 Mio. Euro erworben. Bei einem EPRA Leerstand von 7 Prozent generiert das Portfolio annualisierte Mieteinnahmen von rd. 7,6 Mio. Euro. Dies entspricht einer Bruttoanfangsrendite von rd. 7,7 Prozent. Ankermieter an allen drei Standorten ist eine führende Lebensmitteleinzelhandelskette. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge (WALT) mit dem Ankermieter beläuft sich auf 6,1 Jahre, für das neu erworbene Portfolio insgesamt ergibt sich ein WALT von 5,6 Jahren. Die Finanzierung des Portfolios soll durch eine Kombination von vorhandenen Mitteln und einer Pfandbriefbankfinanzierung erfolgen. Die Funds from Operations (FFO) belaufen sich auf rd. 4,2 Mio. Euro. Das Closing der Transaktion soll innerhalb des ersten Quartals 2017 erfolgen.

Akquisition steigert EPRA NAV und FFO wesentlich

Durch den aktuellen Zukauf baut WCM das Immobilienportfolio auf rd. 766 Mio. Euro aus und erzielt eine annualisierte Miete von 46,0 Mio. Euro, sowie einen annualisierten FFO I von rd. 25,5 Mio. Euro. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge beläuft sich nach der Transaktion auf 8,5 Jahre mit einem EPRA Leerstand von 4,7 Prozent.
...

Quelle: dgap.de

Beitrag #29 von aktiensammler am 09.07.2017 19:32   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Übernahmeangebot

Die TLG Immobilien AG will die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft übernehmen! Tauschverhältnis: 5,75 : 1 (WCM-TLG) bzw. 4:23 (TLG-WCM)

...
ERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 I.V.M. §§ 29 ABS. 1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)


Bieter:

TLG IMMOBILIEN AG
Hausvogteiplatz 12
10177 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 161314 B
WKN: A12B8Z
ISIN: DE000A12B8Z4

Zielgesellschaft:

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Bleichstraße 64-66
60313 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 55695
WKN: A1X3X3
ISIN: DE000A1X3X33

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

http://www.tlg.de/ unter der Rubrik Investor Relations.

Information zum Bieter:

Die TLG IMMOBILIEN AG hat am 10. Mai 2017 entschieden, den Aktionären der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1X3X33) (die 'WCM-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (in der Form eines Umtauschangebots) zu erwerben.

Als Gegenleistung für je 5,75 der zum Umtausch eingereichten WCM-Aktien beabsichtigt die TLG IMMOBILIEN AG, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung der gesetzlichen Mindestpreise und der endgültigen Festlegungen in der Angebotsunterlage, eine neue, auf den Inhaber lautende Stückaktie der TLG IMMOBILIEN AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der TLG IMMOBILIEN AG von je EUR 1,00 mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2017 (die 'TLG-Aktien') anzubieten. Die angebotenen TLG-Aktien sollen im Wege einer Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014/II gemäß § 6.1 der Satzung der TLG IMMOBILIEN AG geschaffen werden.

Der Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebotes wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören unter anderem das Erreichen einer Mindestannahmequote von 50 % plus eine WCM-Aktien sowie die Eintragung der Durchführung der vorstehend genannten Kapitalerhöhung. Die TLG IMMOBILIEN AG behält sich ferner vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter http://www.tlg.de/ unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht werden.
...

Quelle: dgap.de

Beitrag #30 von aktiensammler am 09.10.2018 02:34   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Beherrschungsvertrag

Die HV vom 17.11.2017 hatte dem Beherrschungsvertrag mit der TLG Immobilien AG zugestimmt. Nun wurde er auch im Handelsregister eingetragen.

...
Beherrschungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM AG in das Handelsregister eingetragen

Frankfurt, 9. Februar 2018 - Am heutigen Tage ist der am 6. Oktober 2017 zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft (WCM AG) abgeschlossene Beherrschungsvertrag in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen worden. Der Beherrschungsvertrag mit der TLG IMMOBILIEN AG als herrschendem Unternehmen und der WCM AG als beherrschtem Unternehmen ist damit wirksam geworden. Die Hauptversammlungen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM AG hatten dem Vertrag bereits am 22. November 2017 bzw. am 17. November 2017 jeweils mit großer Mehrheit zugestimmt.



ABFINDUNGSANGEBOT AN DIE AUßENSTEHENDEN AKTIONÄRE DER WCM AG

Im Rahmen des Beherrschungsvertrags hat sich die TLG IMMOBILIEN AG verpflichtet, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der WCM AG deren Aktien gegen Gewährung von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TLG IMMOBILIEN AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis von 4 Aktien der TLG IMMOBILIEN AG gegen 23 Aktien der WCM AG zu erwerben. Ab dem heutigen Tage sind die außenstehenden Aktionäre der WCM AG berechtigt, dieses Abfindungsangebot anzunehmen. Die Angebotsfrist endet am 9. April 2018 um 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit). Im Falle der Einleitung eines Spruchverfahrens bleiben die außenstehenden Aktionäre der WCM AG auch über diesen Zeitpunkt hinaus berechtigt, ihre Aktien in Aktien der TLG IMMOBILIEN AG zu tauschen.

ANGEMESSENER AUSGLEICH FÜR DIE AUßENSTEHENDEN AKTIONÄRE DER WCM AG

Die TLG IMMOBILIEN AG garantiert denjenigen außenstehenden Aktionären der WCM AG, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, als angemessenen Ausgleich für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags die Leistung einer jährlichen festen Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende. Die Garantiedividende beläuft sich für jedes Geschäftsjahr der WCM AG und für jede auf den Inhaber lautende Aktie der WCM AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 auf einen Bruttobetrag von EUR 0,13 (der "Bruttoausgleichsbetrag"), abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (der "Nettoausgleichsbetrag"). Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beherrschungsvertrags werden von dem Bruttoausgleichsbetrag 15,0 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (d. h. EUR 0,02 je Stückaktie der WCM AG) zum Abzug gebracht. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beherrschungsvertrags ein Nettoausgleichsbetrag in Höhe von EUR 0,11 je Stückaktie der WCM AG für jedes volle Geschäftsjahr der WCM AG.
...

Quelle: dgap.de

Die SdK ist der Meinung das der Betrag zu gering ist und beantragt ein Spruchverfahren. Quelle: pressetext.com

Beitrag #31 von aktiensammler am 04.12.2019 01:24   ( 2.597 Beiträge | Status: ok )
Nachtrag

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Berlin/Frankfurt am Main, 25. November 2019 - Das Landgericht Frankfurt am Main hat das im Zuge der Unternehmensübernahme durch außenstehende Aktionäre eingeleitete Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG (ISIN: DE000A12B8Z4) und der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft in erster Instanz abgewiesen. Damit wird die Angemessenheit der im Beherrschungsvertrag vereinbarten Garantiedividende für alle Minderheitsaktionäre der WCM in Höhe von EUR 0,11 je Aktie sowie die Angemessenheit der angebotenen Abfindung in Form von einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der TLG IMMOBILIEN für je 5,75 Aktien der WCM durch das Gericht bestätigt (Details hier).

Alle außenstehenden Aktionäre der WCM haben nach wie vor die Möglichkeit, von dem Angebot Gebrauch zu machen und ihre WCM-Aktien gegen Aktien der TLG IMMOBILIEN über ihr depotführendes Kreditinstitut einzutauschen. Tun sie das zeitnah, werden die dadurch neu geschaffenen Aktien der TLG IMMOBILIEN für das Jahr 2019 voll dividendenberechtigt sein. Basierend auf der Prognose der TLG IMMOBILIEN profitieren sie damit von einer voraussichtlichen Erhöhung der Dividende auf EUR 0,96 je Aktie der TLG IMMOBILIEN. Dies entspricht einem auf die Aktie der WCM im Verhältnis 1 zu 5,75 heruntergebrochenen Betrag von EUR 0,167 je WCM-Aktie. Im Vergleich zur Garantiedividende von EUR 0,11 je Aktie ermöglicht ein Umtausch von WCM-Aktien in Aktien der TLG IMMOBILIEN eine um über 50 % höhere Dividende mit einem entsprechenden Anstieg der Dividendenrendite auf 3,5 % auf Basis des Schlusskurses vom 15. November 2019.
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Quelle: dgap.de

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